In den letzten Jahren ist unter den Bergarbeitern eine neue Art der Organisation entstanden. War bis dahin das religiöse Element der Grund eines scharfen Gegensatzes unter den nicht sozialdemokratisch beeinflußten Bergleuten, so hat man jetzt den Versuch unternommen, die beiden Bekenntnisse zu gemeinsamem Vorgehen zu vereinigen, indem man dabei im Anfange besonders den Gegensatz gegen die Sozialdemokratie betonte. Als nämlich der 1894 abgehaltene internationale Bergarbeiterkongreß in Berlin aus dem Ruhrgebiete von 6 sozialdemokratischen Abgeordneten beschickt wurde, die sich als Vertreter der dortigen Bergarbeiter ausgaben, protestirte eine am 3. Mai 1894 in Essen abgehaltene Delegiertenversammlung der christlichen Knappen- und Arbeitervereine des Kreises Essen hiergegen und erklärte gleichzeitig, daß die Aufgabe der christlichen Vereine darin bestehe, gleichfalls die wirtschaftlichen Interessen ihrer Mitglieder zu wahren. Eine niedergesetzte Kommission berief dann auf den 26. August 1894 nach der Rotenburg bei Essen eine von 424 Abgeordneten als Vertretern von 182 Vereinen besuchte Delegiertenversammlung, auf der eine Resolution gefaßt wurde, welche die gewerkschaftliche Organisation der christlichen Bergarbeiter des niederrheinisch-westfälischen Kohlenreviers für erforderlich erklärte und ein vorläufiges Statut annahm. In der am 28. Oktober 1894 in Essen abgehaltenen konstituierenden Versammlung wurde dann der Gewerkverein christlicher Bergarbeiter für den Oberbergamtsbezirk Dortmund endgültig begründet.[123]

In der Versammlung war auch die Bergbehörde und die Knappschaftsdirektion vertreten, ohne sich jedoch an den Verhandlungen zu beteiligen. Ein in der Versammlung vom 26. August 1894 an den Kaiser gerichtetes Huldigungstelegramm war freundlich beantwortet. Der Hauptgrund der Unzufriedenheit der Bergleute lag in ihrer ungenügenden Beteiligung an der Verwaltung der durch ihre Beiträge unterstützten Knappschaftskassen. Nach einer gehaltenen Umfrage hatten von 88 Zechen des Oberbergamtsbezirkes Dortmund nur 26 entsprechende Bestimmungen; auf 34 Zechen geschah die Verwaltung und die Verteilung der Gelder ganz nach dem Ermessen der Grubenverwaltungen. Das Statut des neugegründeten Gewerkvereins betont deshalb diese Forderung, stellt aber neben sie noch einige andere Punkte. Als allgemeiner Zweck wird bezeichnet „die Hebung der moralischen und sozialen Lage der Bergarbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitern“. Insbesondere wird erstrebt: „1. Die Herbeiführung eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht, 2. die Einschränkung der Schichtdauer, soweit solche zum Schutze von Gesundheit, Leben und Familie geboten ist, 3. ein Mitbestimmungsrecht über die Verwendung der in die Zechenunterstützungskassen fließenden Beiträge, 4. eine Vermehrung der Kontrollorgane zur Ueberwachung der Durchführung der bergpolizeilichen Vorschriften unter Hinzuziehung praktisch erfahrener Bergleute, 5. eine zeitgemäße Reform des Knappschaftswesens“.

Als Mittel zur Erreichung dieser Zwecke sind bezeichnet „Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lohnfragen und bei berechtigten Wünschen und Beschwerden, Eingaben und Petitionen an die Werkverwaltungen, Bergbehörden, Regierung, Parlamente, belehrende und bildende Vorträge auf dem Gebiete der Berggesetzgebung, des Bergbaues und der Bestrebungen der Bergarbeiter in anderen Revieren und Ländern“.

Der Verein steht treu zu Kaiser und Reich und schließt im übrigen die Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten aus. Durch den Eintritt bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen.

Jeder Bezirk wählt auf je 100 Mitglieder ein Ausschußmitglied; die Gesamtheit der letzteren bildet die Generalversammlung und wählt den Zentralvorstand, der aus 16 Mitgliedern besteht, und zwar je 8 aus den beiden Konfessionen. Daneben besteht ein Ehrenrat, dem außer Bergarbeitern auch Geistliche beider Bekenntnisse als Ehrenmitglieder angehören. Im Vorstande wie im Ehrenrate findet Parität der Bekenntnisse statt. Neben einem Eintrittsgelde von 50 Pf. wird ein vierteljährlicher Beitrag von 25 Pf. bezahlt. Diejenigen Mitglieder, die wegen ihres Eintretens für die Interessen des Gewerkvereins ohne sonstigen Grund von der Zechenverwaltung entlassen werden, haben Anspruch auf Unterstützung aus der Vereinskasse, über deren Höhe der Vorstand nach den Mitteln derselben und dem Grade der Bedürftigkeit entscheidet. Das Organ des Vereins ist der „Bergknappe“, der anfangs monatlich einmal, jetzt monatlich zweimal erscheint. Der Vorsitzende des Vereins, Bergmann August Brust in Altenessen, ist zugleich Redakteur des „Bergknappen“. Seit Januar 1898 hat er seine Thätigkeit im Bergbau aufgegeben, um sich ganz dem Vereine zu widmen und bezieht ein Gehalt von monatlich 150 Mk.

Obgleich der Verein, wie bemerkt, durchaus auf dem Boden friedlichen Zusammenwirkens mit den Arbeitgebern steht, so fand er doch in deren Kreisen die erbittertste Feindschaft, und da er gleichzeitig gegen die Sozialdemokratie den Kampf aufgenommen hat, so hat er große Schwierigkeiten zu überwinden. So ist es denn auch erklärlich, daß, obgleich die 182 Vereine, welche am 26. August 1894 in Essen vertreten waren, angeblich über 30000 Mitglieder zählen sollten, und obgleich am 28. Oktober 1894 noch 137 Vereine teilnahmen, in der am 31. März 1895 in Essen abgehaltenen außerordentlichen Generalversammlung nur die Errichtung von 100 Meldestellen berichtet werden konnte, von denen 68 Listen mit insgesamt etwa 4000 Mitgliedern eingesandt hatten. Die Einnahme betrug bis dahin 1553 Mk. 75 Pf., das Vermögen 865 Mk.

In der am 16. Dezember 1895 in Altenessen abgehaltenen ersten ordentlichen Generalversammlung wurde mitgeteilt, daß die Mitgliederzahl sich inzwischen auf 5400 gehoben habe. Ein Sekretär im Nebenamte mit einer Vergütung von monatlich 30 Mk. ist angestellt. Die Einnahme hat 4261 Mk., die Ausgabe 3929 Mk. betragen, letztere einschließlich eines belegten Betrages von 1400 Mk.

Der Verein hat sich seitdem günstig entwickelt. In der am 1. Februar 1897 in Bochum abgehaltenen zweiten ordentlichen Generalversammlung betrug die Mitgliederzahl bereits 8270 mit 80 Anmeldestellen und einem Kassenbestande von 6000 Mk. Die am 26. Juni 1897 in Essen stattgehabte außerordentliche Generalversammlung konnte sogar auf eine Zahl von 15000 Mitgliedern mit 113 Anmeldestellen und einen Kassenbestand von 6300 Mk. zurücksehen. Am 1. Januar 1898 war die Zahl der Mitglieder auf 21439 und der Vermögensbestand auf 12682 Mk. gestiegen. Die dritte ordentliche Generalversammlung wurde am 16. Januar 1898 in Gelsenkirchen unter Anwesenheit von 286 Ausschußmitgliedern als Vertretern von 103 Zahlstellen abgehalten. Nach einer Notiz im „Bergknappen“ vom 15. Dezember 1898 betrug am 27. November 1898 der Mitgliederbestand 27983 und das Vermögen 14014 Mk. 15 Pf. In der vierten ordentlichen Generalversammlung, die am 8. Januar 1899 in Essen stattfand, waren 400 Vertreter anwesend. Nach dem Rechenschaftsberichte betrug die Mitgliederzahl 27983 und der Kassenbestand 16771 Mk.

In dieser gedachten Generalversammlung wurde übrigens von mehreren Seiten das schroffe Auftreten des Vorsitzenden Brust gegenüber dem alten Verbande getadelt. Brust hatte im Oktober 1868 seinen Rücktritt von seinem Posten erklärt, und man hatte dies vielfach auf den Gegensatz zwischen ihm und anderen Vorstandsmitgliedern hinsichtlich dieses Punktes zurückgeführt, doch hatte er seine Erklärung schon vor der Generalversammlung wieder zurückgenommen. In der letzteren wurde die Erhöhung des monatlichen Beitrages von 10 auf 20 Pf. und zugleich das wöchentliche Erscheinen des „Bergknappen“ vom 1. April 1899 ab beschlossen. Außerdem forderte man in einer Resolution: 1. Erweiterung der Zuständigkeit der Gewerbegerichte als Einigungsämter und Zulassung von Arbeitervertretern als Rechtsbeistände. 2. Abänderung des Unfallversicherungsgesetzes, insbesondere Erhöhung der Renten. 3. Abänderung des Berggesetzes, insbesondere Zuziehung von Arbeitervertretern zu der Bergaufsicht. 4. Verleihung von Korporationsrechten an die eingetragenen Berufsvereine. 5. Errichtung von Arbeiterkammern. Auch erklärte man, daß die bisher eingetretene Erhöhung der Löhne den zu stellenden billigen Anforderungen noch nicht entspreche, war aber darüber einig, daß ein Lohnstreik zur Zeit nicht aussichtsvoll sei.

Aus der Thätigkeit des Verbandes sind insbesondere hervorzuheben die Bestrebungen wegen Reform des Knappschaftswesens in dem oben bereits bezeichneten Sinne; man ist dabei in scharfen Gegensatz zu der bisherigen Leitung der Knappschaftskassen getreten und hat ziemlich dieselben Forderungen gestellt, die auch von dem alten Verbande erhoben wurden. Da die Knappschaftskassen für Krankheit, Invalidität, Alter und Todesfall sowie für die Witwen- und Waisen Sorge tragen, so hatte der Verband keine Veranlassung, das Unterstützungswesen in dem Maße auszubilden, wie es bei anderen Arbeiterklassen geboten war. Immerhin hat er 2 Kassen errichtet, an denen die Beteiligung freilich freiwillig ist, den Mitgliedern aber dringend ans Herz gelegt wird. Die erste ist eine Krankengeldzuschußkasse, deren Zweck, wie der Name besagt, darin besteht, zu dem durch die Knappschaftskasse gesicherten Krankengelde noch einen Zuschuß zu gewähren, die andere ist eine Spar- und Sterbekasse, deren Aufgabe es ist, einerseits im Falle des Todes, der Invalidität oder sonstigen Bedürftigkeit durch die angesammelten Spargelder zu helfen, andererseits aber auch eine Vorsorge für Streikfälle zu treffen, indem bei solchen ebenfalls die Mitglieder in der Lage sind, ihr Guthaben anzugreifen. Die letztere Absicht ist bei den einschlägigen Beratungen ausdrücklich betont, wie denn auch in den Statuten der Kasse als deren Zweck „die Stärkung der Organisation“ bezeichnet wird. Uebrigens sind beide Kassen noch nicht in Kraft getreten, da, wie in der Generalversammlung am 8. Januar 1899 mitgeteilt wurde, das am 9. August 1897 eingereichte Statut noch immer nicht genehmigt ist.