Als am 2. Februar (Mariä Lichtmeß) trotz der ergangenen Aufforderung 2/3 der Arbeiter nicht eingefahren waren und die Ergreifung von Zwangsmaßregeln zu erwarten stand, wandte man sich seitens der beteiligten Bergleute, obgleich bis dahin der Gewerkverein in dem dortigen Bezirke noch keine Mitglieder hatte, an diesen und ersuchte Brust, in einer Versammlung zu erscheinen. Diese fand am 27. Februar statt und hatte zur Folge, daß sofort 500 Bergleute dem Gewerkvereine beitraten. Brust forderte in ihr die Bergleute auf, sich die Feiertage nicht rauben zu lassen, stellte auch in Aussicht, daß der Gewerkverein eine Vermittelung versuchen werde. Diese erfolgte dann durch ein seitens des Vorstandes an die Zechenverwaltung gerichtetes Schreiben vom 17. März, in welchem unter Bezugnahme darauf, daß 500 der beteiligten Bergleute dem Gewerkvereine angehörten, um Zurücknahme der Anordnung ersucht und gleichzeitig um eine mündliche Besprechung des Generaldirektors Hermann mit Brust gebeten wurde. Diese fand am 19. März statt, hatte aber keinen Erfolg. In einer am folgenden Tage in Osnabrück abgehaltenen Versammlung berichtete Brust über die Lage, enthielt sich aber hinsichtlich der Frage, ob man am 25. März arbeiten solle, der eigenen Stellungnahme und erklärte vielmehr, die Entscheidung jedem einzelnen Bergmanne überlassen zu müssen. Als dann am 26. März infolge Nichteinfahrens gegen 333 Arbeiter die Kündigung ausgesprochen war, wurde Brust telegraphisch aufgefordert, am folgenden Tage in einer in Wallenhorst abzuhaltenden Versammlung zu erscheinen. Er that dies und trug nach Kräften dazu bei, die vorhandene Aufregung zu beschwichtigen, mahnte vor allem eindringlich, sich vor Kontraktbruch zu hüten und die gesetzliche Kündigungsfrist inne zu halten. Inzwischen hatte der Vorstand des Gewerkvereins in einer an den Handelsminister gerichteten Eingabe vom 24. März den Vorschlag gemacht, den Streik dadurch beizulegen, daß die Arbeiter sich nur insoweit zur Arbeit an Festtagen verpflichten sollten, wie die Wassergefahr es erfordere, doch wurde am 7. April durch das Oberbergamt im Namen des Ministers dem Vorstande eröffnet, daß ihm eine Befugnis zur Vertretung der beteiligten Arbeiter überhaupt nicht eingeräumt werde. Brust, der zum Zwecke einer persönlichen Audienz bei dem Handelsminister nach Berlin fuhr, erhielt die Antwort, daß dieselbe nicht bewilligt werden könne. Auch ein von dem Vorstande am 6. April an die Zechenverwaltung gerichtetes Schreiben gleichen Inhalts und eine Unterredung Brust's mit dem Generalsekretär Stumpf, in der er sogar versprach, sich dafür verwenden zu wollen, daß die Bergleute bedingungslos an den Festtagen arbeiten sollten, bis die im Bau begriffenen neuen Wasserhaltungsmaschinen fertig sein würden, hatten keinen Erfolg. Nachdem dann die Verhandlungen im Reichstage stattgefunden hatten, richtete der Vorstand am 23. Mai nochmals ein Schreiben an die Zechenverwaltung mit dem Vergleichsvorschlage, es sollten bis zum Mai 1899, wo die beiden Wasserhaltungsmaschinen eingebaut sein würden, die Bergleute an den Festtagen arbeiten, von da ab aber die Festtage frei bleiben. Auf dieses Schreiben, in dem zugleich um eine mündliche Unterredung gebeten war, erfolgte überhaupt keine Antwort. Unter diesen Umständen hielt es der Vorstand für seine Pflicht, sich der Streikenden nach Kräften anzunehmen, und es gelang ihm, insgesamt 54267,04 Mk. zur Verteilung zu bringen.
Es erschien gerechtfertigt, den Piesberger Streik etwas eingehender darzustellen, da er ein ganz besonderes Interesse verdient, wie ja auch die Verhandlung im Reichstage beweist. Zum erstenmale ist ein Gewerkverein, der nicht allein die Förderung des guten Verhältnisses zu den Arbeitgebern anstrebt, sondern zugleich auf ausgesprochen christlichem Boden und unter dem Einflusse der Geistlichen beider Bekenntnisse steht, in die Lage gekommen, einen Streik durchzuführen, und, wie schon bemerkt, wird dieser Vorgang nicht allein für die weitere Entwicklung dieses einzelnen Vereins von maßgebender Bedeutung sein, sondern es handelt sich auch zugleich um die Frage, welche Rolle diese neue Art von Gewerkvereinen in der sozialen Bewegung der Gegenwart spielen werden. Es kann ja keinem Zweifel unterliegen, daß gegen die streikenden Bergleute und deshalb auch gegen den sich ihrer annehmenden Gewerkverein erhebliche Vorwürfe zu erheben sind. Dazu gehört nicht allein die Nichtinnehaltung der Kündigungsfrist, sondern es war auch der Gegenstand des Streites von der Art, daß man nicht ohne weiteres den Bergleuten Recht geben kann. Religiöse Bedenken waren durch den bischöflichen Dispens erledigt und sind auch wohl kaum das treibende Motiv gewesen. Obgleich man nun die Bestrebungen auf Herabsetzung der Arbeitszeit grundsätzlich durchaus zu billigen hat, so ist doch der eingeschlagene Weg, 7 Feiertage, die nur in einem ganz beschränkten Gebiete bestehen, aufrecht zu erhalten, wenig glücklich, und wenn die hohen Dividenden der Aktionäre ins Feld geführt wurden, so ist durch die Reichstagsverhandlungen erwiesen, daß dieselben seit 20 Jahren nicht mehr als 3% betragen haben.
Wenn man trotzdem das Verhalten der Zechenverwaltung und noch mehr dasjenige der Regierung mißbilligen muß, so liegt der Grund hierfür darin, daß beide sich nicht darauf beschränkt haben, die Forderung der Arbeiter zurückzuweisen, sondern sich auf den Standpunkt des hochmütigen Unternehmertums gestellt haben. Inhaltlich war der Streit von dem Augenblicke ab erledigt, daß beiderseits erklärt war, bis zur Fertigstellung der Wasserhaltungsmaschinen solle an den Feiertagen gearbeitet werden, von da ab aber nicht mehr. Weshalb war trotzdem eine Einigung nicht möglich? Nun lediglich deshalb, weil die Grubenbesitzer es ablehnten, dieses Zugeständnis in die Form eines Vergleiches zu kleiden; bedingungslos sollten die Arbeiter sich unterwerfen, dann wurde ihnen Gnade für Recht in Aussicht gestellt. Die Begründung dieses Vorgehens war die oft gehörte, daß die Disziplin und das Recht, Herr im eigenen Hause zu bleiben, eine andere Erledigung ausschließe; der Arbeiter soll eben in dem Arbeitgeber seinen Herrn sehen, der, wenn er artig ist, ihn gut behandelt, der aber sich niemals so weit erniedrigt, sich mit ihm auf dieselbe Bank zu setzen. Aber noch zweifelloser ist das Unrecht der Grubenverwaltung hinsichtlich der Ablehnung der von dem Vorstande des Gewerkvereins angebotenen Vermittelung. Ein großer Teil der beteiligten Bergleute waren dessen Mitglieder; wenn also dessen Legitimation trotzdem bestritten wurde, so bedeutet dies nichts weiter, als eine grundsätzliche Stellungnahme gegen die gewerkschaftliche Organisation überhaupt und findet seine Erklärung lediglich in dem Gesichtspunkte, daß natürlich die Stellung des Arbeitgebers dem einzelnen Arbeiter gegenüber stärker ist, als gegenüber einer Vereinigung derselben. Dieses Uebergewicht wollten sich die Grubenbesitzer nicht nehmen lassen, wie ja auch aus der bereits erwähnten Bestimmung des Statuts hervorgeht, die den Arbeitern eine gemeinschaftliche Kündigung verbietet, während sie der Zechenverwaltung gestattet ist. Der Arbeiter soll vereinzelt bleiben, um seine Kraft zu schwächen. Auf denselben engherzigen und ungerechten Standpunkt stellte sich auch der Handelsminister, indem er die Einmischung des Gewerkvereins ablehnte; wir leben eben in der Zeit der sozialen Reaktion.
In neuester Zeit hat übrigens der Gewerkverein zum zweitenmal Gelegenheit gehabt, einen Streik zu unterstützen, indem er auf der am 8. Januar 1899 in Essen abgehaltenen Generalversammlung dem Niederrheinischen Gewerkverein christlicher Textilarbeiter in Krefeld als Beihülfe in dem von ihm unternommenen Streik[126] 1000 Mk. bewilligte. Selbst einen Streik in die Hand zu nehmen, hat der Verein bisher abgelehnt, obgleich er wiederholt für eine Erhöhung der Löhne bei der augenblicklich günstigen Geschäftslage eingetreten ist; der Grund ist aber lediglich der, daß man einen Streik zur Zeit als aussichtslos ansieht.
Wie bereits erwähnt, hat der Piesberger Streik innerhalb des Christlichen Bergarbeitervereins insofern eine Sezession zur Folge gehabt, als Pfarrer Weber und mit ihm das zweite evangelische Mitglied, Kaufmann Legewitt, aus dem Ehrenrathe ausschieden, weil sie die Beteiligung am Streik mißbilligten. Brust hat sich gegen die von Weber veröffentlichte Erklärung dahin verteidigt, daß Weber sich nicht auf einen Rath beschränkt, sondern sich ein Recht der Oberleitung angemaßt habe, das ihm nicht zukomme. In neuester Zeit hat dieser Streit eine weitere Folge gehabt durch den Versuch, eine Gegenorganisation in's Leben zu rufen. Am 7. April 1899 veröffentlichte nämlich ein Bergmann Fürkötter, der seit einem Jahre eine „Evangelische Berg- und Hüttenarbeiterzeitung“ herausgiebt, eine Erklärung, durch welche mit der Begründung, daß viele Bergarbeiter weder in dem alten Verbande wegen dessen sozialdemokratischer Richtung, noch in dem christlichen Gewerkvereine wegen dessen „ultramontaner Allüren“ ihre Befriedigung fänden, zur Gründung einer großen evangelischen Organisation aufgefordert wurde. In einer Versammlung des Evangelischen Arbeitervereins Mönchen-Gladbach vom 10. April in welcher Pfarrer Weber den Plan befürwortete, wurde dessen Unterstützung beschlossen. Aber in der zum Zwecke der Gründung auf den 7. Mai nach Bochum einberufenen Versammlung, in der sich nur 30 Personen als Vertreter von 15 Vereinen eingefunden hatten, mußte man sich überzeugen, daß der Gedanke einer Gegenorganisation keinen Boden fand, hatten doch am 16. April die 9 evangelischen Vorstandsmitglieder desselben einen Protest erlassen, in welchem sie die Behauptung, daß innerhalb des Vereins ultramontane Propaganda getrieben werde, für völlig unberechtigt erklärten. So beschränkte man sich denn nach einem Referate des Pfarrers Weber auf den Beschluß, der auch von dem anwesenden Vertreter des Gewerkvereins unterstützt wurde, einen lediglich zur Belebung des religiösen Bewußtseins bestimmten „evangelischen Knappenbund“ in's Leben zu rufen. —
Das Beispiel des Christlichen Bergarbeitervereins im Ruhrgebiete hat zur Folge gehabt, daß auch im Siegerlande[127] eine ähnliche Organisation ins Leben gerufen ist. Am 1. Juli 1897 wurde nämlich nach mehreren Vorverhandlungen der „Verein christlicher Berg-, Eisen- und Metallarbeiter, im Sieg-Haller Industriebezirk“ mit 8 Anmeldestellen und 400 Mitgliedern begründet.
Der Zweck des Vereins ist die Hebung der moralischen und sozialen Lage der Arbeiter auf christlicher und gesetzlicher Grundlage und Anbahnung und Erhaltung einer friedlichen Uebereinkunft zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern. Insbesondere erstrebt der Verein: a) die Herbeiführung eines gerechten Lohnes, welcher dem Werte der geleisteten Arbeit und der durch diese Arbeit bedingten Lebenshaltung entspricht; b) die Arbeitsdauer, soweit solche zum Schutze von Gesundheit, Leben und Familie geboten ist; c) eine Vermehrung der Kontrollorgane zur Ueberwachung der Durchführung der berg- und gewerbepolizeilichen Vorschriften unter Hinzuziehung praktisch erfahrener Arbeiter; d) eine zeitgemäße Reform des Krankenkassenwesens.
Der Verein steht treu zu Kaiser und Reich. Im übrigen schließt er die Erörterung konfessioneller und politischer Parteiangelegenheiten aus.
Die Mittel zur Erreichung des Zwecks sind: Verhandlungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern in Lohnfragen und bei berechtigten Wünschen und Beschwerden, Eingaben und Petitionen an die Werksverwaltungen, Bergbehörden, Regierung, Parlamente, belehrende und bildende Vorträge auf dem Gebiete der sozialen Gesetzgebung.
Durch den Eintritt in den Verein bekennt sich jedes Mitglied als Gegner der sozialdemokratischen Grundsätze und Bestrebungen. Der Zentralvorstand ist aus Vertretern beider christlicher Bekenntnisse in gleicher Anzahl zusammengesetzt; dabei sollen Berg- und Industriearbeiter möglichst gleichmäßig berücksichtigt werden. Mitglieder, die wegen ihres Eintretens für die Interessen des Vereins entlassen werden, haben Anspruch auf Unterstützung aus der Vereinskasse. Nach dem Statute soll auch ein Ehrenrat bestehen, doch ist ein solcher bisher noch nicht errichtet, wie denn überhaupt der Verein sich mehr, wie andere ähnlicher Art, allein auf die eigene Kraft der Arbeiterschaft verläßt und Elemente aus anderen Klassen fernhält.