Die Haltung des Vereins ist bisher eine streng loyale gewesen, und als die „Zeitschrift“ in einigen Aufsätzen Maßregeln der Behörden abfällig beurteilt hatte, wurde in der letzten Generalversammlung von einem Bezirksverein beantragt, die Mißbilligung der Versammlung darüber auszusprechen, daß neuerdings das Vereinsorgan Artikel aufgenommen habe, die geeignet seien, das Wohlwollen der Dienstbehörden in Frage zu stellen. Man ging freilich über den Antrag zur Tagesordnung über, aber nur, nachdem von allen Seiten betont war, daß solche Artikel verhindert werden müßten, und daß es die Aufgabe des Vorstandes sei, für das gute Einvernehmen mit den Behörden zu sorgen, da der Verein ohne deren Protektion nicht vorwärts komme.
B. Arbeiter.
Unter den Vereinen der Eisenbahnarbeiter sind zwei entgegengesetzte Richtungen zu unterscheiden, nämlich einerseits eine mehr loyale, die hauptsächlich von der Zentrumspartei begünstigt wird, und eine oppositionelle, die mit der Sozialdemokratie Fühlung sucht. In neuester Zeit haben auch die Eisenbahnbehörden die Bildung von Vereinen in die Hand genommen, sodaß man im ganzen 3 Gruppen unterscheiden kann. Da aber die letztgedachten Vereine Beamte und Arbeiter gemeinschaftlich umfassen, so sollen sie gesondert behandelt werden.
a) Verband deutscher Eisenbahnhandwerker und Arbeiter[136].
Der Verband ist am 1. Mai 1884 unter dem Namen: Verband deutscher Eisenbahnhandwerker gegründet, da aber nach dem Statut die Mitgliedschaft jedem bei den Eisenbahnen Deutschlands beschäftigten Handwerker und ständig beschäftigten Arbeiter offen steht, so war dieser Name zu eng; derselbe ist deshalb in der am 28./29. Mai 1897 in Kassel abgehaltenen III. Delegiertenversammlung in der aus der Ueberschrift ersichtlichen Weise geändert, doch gehören ungelernte Arbeiter dem Verbande nicht an.
Zweck des Verbandes ist: 1. Pflege und Förderung treuer vaterländischer Gesinnung sowie des Einvernehmens mit allen obrigkeitlichen Behörden. 2. Unterstützung für kranke, invalide, verunglückte und durch Alter erwerbsunfähige Mitglieder und deren Angehörige. 3. Unterstützung der Mitglieder im Sterbefalle der Ehefrauen. 4. Unterstützung der Hinterbliebenen, besonders der Witwen und Waisen. 5. Unterstützung in außerordentlichen Notfällen. 6. Hebung des Standesbewußtseins und Förderung des Handwerkerstandes durch geeignete Einrichtungen, Vorträge und Belehrungen aller Art. 7. Unterstützung arbeitslos gewordener Mitglieder zur Erlangung einer neuen Stelle. 8. Hülfe und Rat in allen unverschuldeten Notfällen und bei Fragen des öffentlichen Rechts. 9. Vertretung der Interessen des Handwerkerstandes in jeder Hinsicht. 10. Reger Verkehr der Mitglieder unter sich sowie unter deren Familienangehörigen zu diesen Zwecken. Ein Rechtsanspruch auf bestimmte Unterstützungen steht den Mitgliedern nicht zu; deren Bewilligung steht im Ermessen des Vorstandes.
Eine hauptsächliche Forderung ist die feste Anstellung nach 10jähriger regelmäßiger Arbeit.
Wie die mitgeteilte Aeußerung des Statutes ergiebt, steht der Verband in Gegensatze zu der Sozialdemokratie, wie denn durch §3 den Mitgliedern ausdrücklich zur Pflicht gemacht ist, „alle staatsfeindlichen Bestrebungen zu meiden und abzuwehren“. Deshalb ist er auch zu dem unten zu erwähnenden Verbande der Eisenbahner Deutschlands von Anfang an in scharfen Gegensatz getreten, der auf der Generalversammlung in Kassel nur von einzelnen Seiten getadelt wurde. Der Sitz des Verbandes, der eine Reihe von Ortsvereinen umfaßt, ist Trier, wo auch der bisher gewählte Vorsitzende Sattler Peter Molz wohnt. Das Organ des Verbandes ist die „Zeitung des Verbandes deutscher Eisenbahnhandwerker“. Die Mitgliederzahl betrug im Oktober 1898 20000.