Die Wirksamkeit des Verbandes hat sich bisher hauptsächlich auf das Gebiet der Lohnerhöhung beschränkt. Um eine in dieser Richtung unternommene Petition zu unterstützen, wurde eine umfassende Erhebung durch Fragebogen veranstaltet. Der Erfolg war nicht unerheblich, vor allem wurden 3000 Tagelohnarbeiter „in den Status aufgenommen“ d. h. fest angestellt und die Zahl der den Militäranwärtern vorbehaltenen Stellen auf 800 beschränkt. Auch sonst sind Lohnerhöhungen zugesichert. Die Leistungen der Krankenkassen sind erhöht; die Errichtung von Arbeiterausschüssen an allen Oberämtern ist zugesagt, die bei allen wichtigeren Anordnungen gehört werden sollten. Daneben erstrebt der Verband Herabsetzung der Arbeitszeit und Besserung der Wohnungsverhältnisse. Der Verband ist dem Volksbureau beigetreten und gewährt dadurch seinen Mitgliedern unentgeltlichen Rechtsschutz. Eine auf der Generalversammlung Ostern 1897 beschlossene Kranken-, Invaliden- und Sterbeunterstützungskasse ist am 1. Oktober 1897 ins Leben getreten und zählte im Juli 1898 3000, im Juli 1899 9000 Mitglieder. Daneben hat man Bau- und Sparvereine gegründet, von denen im Juli 1899 10 bestanden; auch hat man einen gemeinsamen Bezug von Steinkohlen eingerichtet. Man bemüht sich endlich, das jetzt bei dem Kohlenladegeschäft bestehende Zwischenmeistersystem abzuschaffen. Den anfänglich zu niedrigen Beitrag von monatlich 5 Pf. hat man auf 10 Pf. erhöht. Die Abrechnung für 1898 ergab 11081 Mk. an Einnahmen und 8982 Mk. an Ausgaben; das Baarvermögen betrug am 1. Februar 1899 2098 Mk.
Anfangs hatte man als Verbandsorgan den „Arbeiter“, das Organ der katholischen Arbeitervereine Süddeutschlands, gewählt, doch ist seit 6. Oktober 1898 in dem „Eisenbahner“ ein eigenes Organ ins Leben gerufen, das im Juli 1899 eine Auflage von 12500 hatte. Das Blatt will nach seiner Probenummer vom 29. September 1898 „ein gewerkschaftliches Organ sein, das für die Hebung und für die wirtschaftliche Besserstellung der Bahnbediensteten und der Bahnarbeiter eintritt“. Es will nur Standesinteressen und wirtschaftliche Ziele verfolgen, aber keine Politik treiben, auch auf die Unterstützung einsichtiger Männer aller Parteien zählen, aber „im Geiste der christlichen Weltanschauung gehalten sein“.
c) Verband bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebs-Arbeiter[138].
Der Umstand, daß der „Bayrische Eisenbahnerverband“, wie erwähnt, von der Zentrumspartei unterstützt wird, hat die Gründung einer Gegenorganisation zur Folge gehabt, die auf dem Grundgedanken beruht, die gewerkschaftlichen Ziele unabhängig von jeder politischen oder religiösen Richtung zu verfolgen. Die Anregung ging aus von dem Monteur Heinrich Winkler in Schweinfurt, der am 13. August 1898 einen Aufruf erließ, einen Verein auf dieser Grundlage zu errichten, der außerdem ausschließlich gelernte Arbeiter, also Handwerker aufnehmen sollte. In dem Aufrufe ist gesagt: „Wir wollen nicht den Umsturz, sondern soziale Reformen und das gute Einvernehmen gegenüber unseren vorgesetzten Behörden“; aber eine gewerkschaftliche Organisation sei erforderlich, um die bisher nicht erfüllten berechtigten Wünsche durchzusetzen. Nach längeren Vorbereitungen gelang es, auf der am 23. Oktober 1898 in Nürnberg abgehaltenen Versammlung, den in der Ueberschrift genannten Verein ins Leben zu rufen. Nach dem Statut hat derselbe den Zweck, alle Handwerker und handwerksmäßig beschäftigten Arbeiter der bayrischen Staatsbahnen in einer großen Verbindung zu vereinigen, die Angehörigen derselben gemeinsam zu vertreten.
Das Bestreben des Verbandes ist insbesondere darauf gerichtet:
Der Verband und sein Organ dürfen sich nicht mit öffentlichen, religiösen oder kommunalen Angelegenheit beschäftigen.
Mitglied des Verbandes kann jeder bei der kgl. bayer. Staatsbahn beschäftigter Werkstättenarbeiter, sowie Handwerker und handwerksmäßige Gehülfen des Betriebes werden. Den Mitgliedern, welche in statutsmäßige Stellen eintreten, kann bei Fortzahlung der Beiträge ihre Mitgliedschaft gewahrt bleiben.
Durch Reskript der Generaldirektion der Eisenbahnen vom 10. Januar 1899 wurde dem Vereine auf Vorlegung seiner Statuten erklärt, daß gegen die Teilnahme des Eisenbahnpersonals vom Standpunkte der Dienstaufsicht im allgemeinen keine Einwendung zu erheben sei, doch sei zu dem mitgeteilten Punkte 2 zu bemerken, daß das Arbeiterpersonal Wünsche und Gesuche auf dem Dienstwege und unter Umständen durch die Arbeiterausschüsse vorbringen könne, die Eisenbahnverwaltung jedoch nicht in der Lage sei, mit Ausschüssen bestimmter Vereine über Petitionen des Personals in Verhandlung zu treten. Die hieran geknüpfte Aufforderung, die Ziffer 2 entsprechend abzuändern, ist aber in der Vorstandssitzung vom 22. Januar 1899 abgelehnt, da die Arbeiterausschüsse ihren Zweck nicht erfüllten und in vielen Werkstätten gar nicht vorhanden seien.
Der Verband erhebt einen Beitrag von monatlich 30 Pf. und hat auf seinem am 21./22. Mai 1899 in Nürnberg abgehaltenen außerordentlichen Verbandstage die Gründung einer Unterstützungskasse für Krankheit, Tod und außerordentliche Notfälle, sowie die Herausgabe eines eigenen Organs beschlossen; das Letztere erscheint seit dem 25. Mai 1899 unter dem Titel „Verbandszeitung bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebsarbeiter.“ Der Verband zählt etwa 1000 Mitglieder, = 25% der Personen, auf die er berechnet ist.