In den letzten Jahren ist auch die Beschäftigung mit Fragen der Sozialpolitik mehr in den Vordergrund getreten. Zu der Frauenarbeit im Handelsgewerbe hat der Verein die Stellung eingenommen, daß er freilich die darin liegende schwere Schädigung der männlichen Handlungsgehülfen anerkennt, jedoch eine Beschränkung der weiblichen Arbeit als ungerecht verwirft und eine teilweise Abhülfe nur darin findet, daß die Frauen denselben Grundsätzen hinsichtlich der Ausbildung und des Gehaltes wie die Männer unterworfen und daß die Schutzbestimmungen der Gewerbeordnung für jugendliche und weibliche Arbeiter auch auf die Handelslehrlinge und Handlungsgehülfinnen ausgedehnt werden. Dagegen wird die Organisation der Gehülfinnen nicht begünstigt.
Für Errichtung kaufmännischer Schiedsgerichte ist der Verein eingetreten, indem er das dagegen geltend gemachte Bedenken einer Verschlechterung des Verhältnisses zwischen Prinzipal und Gehülfen nicht als zutreffend anerkannte, doch lehnte er den Anschluß an die gewerblichen Schiedsgerichte wegen der damit verbundenen Agitation und Verschärfung der Gegensätze ab und forderte vielmehr eine Verbindung mit den Amtsgerichten, indem das Gericht aus dem Amtsrichter als Obmann und je einem Prinzipal und Gehülfen gebildet werden soll.
Der Verein ist dem Verbande für das kaufmännische Unterrichtswesen beigetreten und hat sich für Gründung von Handelshochschulen ausgesprochen.
Auch für den Acht-Uhr-Ladenschluß und den Beginn der Sonntagsruhe um 1 Uhr mittags ist der Verein eingetreten. In Eingaben an den Bundesrat hat er bei Beratung des neuen Handelsgesetzbuches für bessere Regelung der Kündigungsbestimmungen und der Gehaltszahlung, für Schutzbestimmungen hinsichtlich der Wohnungs-, Schlaf- und Geschäftsräume und für Einschränkung der Konkurrenzklausel gewirkt.
Obgleich der Verein in diesen Angelegenheiten die staatliche Regelung fordert, so steht er doch grundsätzlich auf dem Boden der Selbsthülfe, verfolgt sogar, wie hinsichtlich der Frage des Zwanges zum Besuche der Fortbildungsschulen, eine etwas manchnerliche Auffassung. Daneben betont er die Notwendigkeit des Zusammengehens mit den Prinzipalen.
Der Verein besitzt in dem „Hamburger Vereinsblatt“ ein eigenes Organ.
c) Kaufmännischer Verein in Frankfurt a. M.[150].
Derselbe ist am 19. Dezember 1864 gegründet und ist mit den am 31. Dezember 1898 vorhandenen 15787 Mitgliedern, worunter sich 14777 ordentliche, 535 außerordentliche und unterstützende Mitglieder und 474 Lehrlinge befanden, der zweitgrößte Verein des Verbandes.
Der Verein bezweckt Verbreitung kaufmännischer und allgemeiner Kenntnisse bei seinen Mitgliedern, Förderung der gemeinsamen Interessen des Kaufmannsstandes, insbesondere der Handlungsgehülfen, sowie Unterstützung von Bestrebungen, um deren wirtschaftliche und gesellschaftliche Lage zu verbessern, ferner Pflege des genossenschaftlichen Sinnes und des Bewußtseins der Zusammengehörigkeit unter den Mitgliedern und endlich deren Unterstützung in Fällen der Hülfsbedürftigkeit. Als Mittel sind u. a. bezeichnet Vorträge nebst Besprechung über kaufmännische und volkswirtschaftliche Gegenstände, Studienzirkel, Bibliothek, Stellenvermittelung, unentgeltliche Rechtsbelehrung, eine Kranken- und Begräbniskasse, sowie sonstige ähnliche Einrichtungen.
Im Vordergrunde steht thatsächlich die Stellenvermittelung, die Bildung und die Geselligkeit. Von den 1898 veranstalteten 22 Vorträgen behandelten nur drei volkswirtschaftliche Gegenstände; auch die „Diskussionsabteilung“, die stark besucht war, hat sich mit solchen Fragen nicht beschäftigt. Der Verein besitzt eine Fachschule und ein Lehrlingsheim, ist auch Mitglied des Verbandes für das kaufmännische Fortbildungsschulwesen. Er gewährt seinen Mitgliedern Rechtsauskunft und eine Reihe von Vergünstigungen in Geschäften; er besitzt ein eigenes Vereinshaus mit Bibliothek. Der mit dem Vereine verbundenen Kranken- und Begräbniskasse gehören 1368 Mitglieder an. Das Vereinsvermögen betrug am 31. Dezember 1897 107240 Mk. 65 Pf.