Diese Zwecke sollen erreicht werden durch Verbreitung nützlicher Schriften, durch Vorträge und durch Gründung einer Kranken- und einer Sterbekasse. Mitglied kann jeder evangelische Berg-, Hütten- und Tagearbeiter, sowie jeder Handarbeiter des betreffenden Bezirks werden, der sich im Besitze der bürgerlichen Ehrenrechte befindet und eines unbescholtenen Rufes erfreut. Mitglieder, die das Versprechen katholischer Kindererziehung geben, werden ausgeschlossen.

In den Satzungen des Gesamtverbandes heißt es ferner:

§ 1.„Die deutschen evangelischen Arbeitervereine und ähnliche auf christlichepatriotischem Grunde stehenden Bürger-, Volks- und soziale Vereine, derenGrundkarakter evangelisch ist, bilden auf Grund der nachfolgenden Satzungeneinen Gesamtverband mit einer einheitlichen Spitze. Ueber die Aufnahmevon Vereinen entscheidet das geschäftsführende Komitee unter Vorbehaltder nachträglichen Genehmigung des Ausschusses. Vereine mitpolitischem Karakter sind ausgeschlossen.
§ 2.„Der Zweck des Gesamtverbandes ist:
a)den Zusammenschluß der Vereine nach Provinzial- und Landesverbindungenins Werk zu setzen, um so die schwächeren Vereine durchZusammenschluß mit den größeren zu stärken,
b)die Bildung neuer Vereine zu fördern,
c)die Presse zu beeinflussen,
d)über Maßregeln zur Hebung der wirtschaftlichen Lage und der sittlichreligiösen Haltung der arbeitenden Brüder zu beraten und zubeschließen,
e)den Kampf gegen die Irrlehren der Sozialdemokratie durch Volksversammlungen,Flugblätter und dgl. gemeinsam und planmäßig zuführen.“
Vereine mit politischem Karakter sind ausgeschlossen.

Um diese Aufgaben zu erfüllen, sind wiederholt von den leitenden Personen empfohlen: freie Diskussionen und die Errichtung einer Rednerbildungsanstalt, sowie die Gründung einer Arbeiterzeitung in großem Stile, Bildung von Hülfs-, Kranken- und Begräbniskassen, sowie von Arbeitervereinshäusern, gemeinsame Anschaffung von Lebensmitteln, Auskunftserteilung in wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen und Gründung von Berufsabteilungen; doch ist von diesen Vorschlägen nicht viel verwirklicht. Immerhin haben die Vereine nach dieser Richtung, sowie zur Begründung von Spar- und Bauvereinen, Arbeitsnachweis, Volksbureaus, Aerztekassen und durch Eingaben an die Behörden und den Reichstag vielfach in sozialem Sinne anregend gewirkt. Die einzige gemeinsame Einrichtung ist die „Kranken- und Sterbekasse evangelischer Arbeitervereine, eingeschriebene Hülfskasse“ in Mönchen-Gladbach; neben ihr besteht eine besondere Sterbekasse des evangelischen Arbeitervereins von Dresden und Umgegend. Eine am 10. Oktober 1898 in Nürnberg abgehaltene und von 65 Vereinen beschickte Bundeskonferenz der Bayrischen Evangelischen Arbeitervereine hat beschlossen, eine Zentralkasse für Unterstützung bei Krankheit und unverschuldeter Arbeitslosigkeit zu gründen.

Was den sozialpolitischen Standpunkt der Vereine betrifft, so läßt sich derselbe nicht für alle gemeinsam bezeichnen, vielmehr besteht in dieser Beziehung eine so große Verschiedenheit, ja Gegensätzlichkeit der Anschauungen, das dadurch sogar der Bestand des Gesamtverbandes ernstlich in Frage gestellt ist. Man kann im wesentlichen drei Richtungen unterscheiden.

Die erste stützt sich auf die Bestimmung des Statutes, die das friedliche Einvernehmen mit den Arbeitgebern betont; sie will alle sozialreformerischen Bestrebungen, soweit sie über bloße Unterstützungszwecke hinausgehen, möglichst fern halten und kleidet dieses Verlangen in die Form einer Betonung der religiösen Aufgabe. Die Hauptvertreter dieser Richtung sind der Redakteur Quandel und der Fabrikant Franken in Bochum; sie wird deshalb meistens als die „Bochumer Richtung“ bezeichnet. Der „Evangelische Arbeiterbote“ wird im wesentlichen in ihrem Sinne geleitet.

In scharfem Gegensatze zu ihr steht die zweite durch Naumann vertretene Richtung, die eine entschiedene sozialreformerische Haltung der Vereine fordert. Sie findet im allgemeinen ihre Anhängerschaft im Süden und wird durch die „Württembergische Arbeiterzeitung“ unterstützt. In neuester Zeit ist Dr. Maurenbrecher in einem Aufsatze der „Sächsischen Arbeiterzeitung“ für eine völlige Umgestaltung der Vereine im Sinne dieser Anschauungen und offene Loslösung von der älteren Tradition eingetreten; der Aufsatz hat viel Aufmerksamkeit erregt, aber in den sächsischen Vereinen überwiegend Ablehnung gefunden.

Diese folgen nämlich, ebenso wie die „Sächsische Arbeiterzeitung“ selbst im allgemeinen der durch den zeitigen Vorsitzenden des Gesamtverbandes lic. Weber vertretenen dritten Richtung, die einen Mittelweg zu gehen sucht, indem sie freilich die sozialreformerischen Aufgaben betont wissen will, aber nicht allein ein möglichstes Hand-in-Hand-Gehen mit den Arbeitgebern wünscht, sondern vor allem gegen die Sozialdemokratie den Kampf bis aufs Messer führen will und jedes Zusammenarbeiten mit ihr auch auf rein praktischem Gebiete grundsätzlich ablehnt. Die einzige Ausnahme hat Weber neuerdings für Baugenossenschaften zugestanden.

Der Standpunkt des Gesamtverbandes ist niedergelegt in dem sog. evangelisch-sozialen Programm vom 31. Mai 1893, das folgenden Wortlaut hat: