In neuester Zeit ist man im Lager beider Religionsbekenntnisse sich dieser Stellung der Arbeitervereine immer mehr bewußt geworden und hat als bestes Mittel, jene Entwickelung zu befördern, die Errichtung von Fachabteilungen oder Fachsektionen erkannt. Dieselben bilden, wie der Name besagt, nur Abteilungen innerhalb des Vereins und unterscheiden sich dadurch von wirklichen Gewerkvereinen. Alle Mitglieder der Abteilung sind auch solche des Vereines. Inventar und Vermögen gehört dem letzteren. Dagegen hat die Ableitung einen besonderen Vorstand, und die Fühlung mit dem Vereine beruht nur darauf, daß dessen Vorsitzender befugt ist, den Sitzungen der Abteilung beizuwohnen. Der verfolgte Zweck ist in erster Linie die fachliche und die allgemeine Ausbildung der Mitglieder; Lohnkämpfe sollen möglichst durch gütlichen Ausgleich vermieden werden, ist aber dieser nicht möglich, so soll auch vor Streiks nicht zurückgeschreckt werden. Gesellige Vergnügungen sind ausgeschlossen und bleiben dem Vereine vorbehalten.

Die Gründung von Fachabteilungen ist zuerst auf katholischer Seite ins Auge gefaßt und durch einen von Dr. Oberdörffer in der Kölner Korrespondenz von 1891, Nr. 1 und 2, veröffentlichten Entwurf vorbereitet. Durch den Beschluß des 1893 in Regensburg abgehaltenen Verbandstages wurde sie allen katholischen Arbeitervereinen warm empfohlen.

Ziele und Organisation der Fachabteilungen lassen sich am besten ersehen aus den von Dr. Hitze aufgestellten Leitsätzen, welche sowohl auf der Generalversammlung der Präsides der katholischen Gesellenvereine in Würzburg am 24. September 1894 als von dem Gesamtverbande der evangelischen Arbeitervereine in der Sitzung vom 11. Oktober 1894 in Köln angenommen sind und deshalb jetzt deren gemeinsames Programm bilden. Dieselben lauten:

I.Die Arbeiter haben ebensogut, wie andere Berufsgruppen, das Rechtwie das Bedürfnis, sich zur Wahrung und Förderung ihrer Berufsinteressenzusammenzuschließen.
II.Die bestehenden Berufsvereine (Gewerk- und Fachvereine) stehen fastausnahmslos unter sozialdemokratischem und liberalem Einfluß, sindso eine bedrohliche Gefahr für die christlichen Arbeiter.
III.Diese Gefahr kann nur dadurch beseitigt werden, daß entweder christlicheGewerkvereine gegründet werden, oder aber daß die christlichenArbeiter so geschult werden, daß sie den sozialdemokratischen bezw.liberalen Einfluß zu paralysieren vermögen.
IV.Der beste und sicherste Weg zur Erreichung einer gesunden, erfolgreichenOrganisation unserer Arbeiter — sei es selbständig, sei es imRahmen der bestehenden Organisationen — ist die Bildung von Fachabteilungenin den bestehenden katholischen (evangelischen) Arbeitervereinen.
V.Die Ziele dieser Fachabteilungen sind:
1.Förderung der Fachbildung durch:
a)Unterrichte, Vorträge, Ausstellungen u. s. w.;
b)Beschaffung einer Fachbibliothek;
c)Besprechungen, Vermittelung von entsprechenden Arbeitsstellen.
2.Gründliche Unterweisung bezüglich der bestehenden sozialen Gesetzeund Veranstaltungen; praktische Anleitung zu zweckmäßiger Mitwirkungbei Ausführung bezw. Verwaltung derselben.
3.Besprechungen und Erhebungen bezüglich der bestehenden Arbeiterverhältnisse,Klarlegung der Mißstände und der Wege zur Abhülfe;Mitteilung und Anregung entsprechender Verbesserungen und Einrichtungenbei den berufenen Instanzen. Diese Anregungen werden inder Regel und zunächst von den einzelnen Mitgliedern an zuständigerStelle (beim einzelnen Arbeitgeber in bescheidener, vertrauensvoller,bestimmter Aussprache, im Arbeiterausschuß, im Vorstande der Krankenkasse,im Gewerbegerichte u. s. w. angebracht, während in anderenFällen schriftliche oder mündliche Vorstellungen von Seiten der Fachabteilungals solcher sich empfehlen. Diese können gerichtet werden:
a)an die Vorstände der Krankenkassen, der Unfallversicherungsgenossenschaftenu. s. w.;
b)an die Handelskammer oder Arbeitgeber- und gemeinnützige Verbände(Aktien-Baugesellschaften, Vereine für Haushaltungsschulen,Ferienkolonieen, für Wöchnerinnenfürsorge, Volkskaffeehäufer, Badeanstaltenu. s. w.;
c)an das Gewerbegericht, welches nicht nur in Lohn- &c. Streitigkeitenentscheidet, sondern auch berufen ist, Vorschläge und Anregungenden Behörden und gesetzgebenden Faktoren zu unterbreiten;
d)an die Gewerbe-Aufsichtsbeamten (Fabrikinspektoren);
e)an die Gemeindebehörden (z. B. betr. ortsstatutarische Regelungder Lohnzahlung (§ 119a der Gewerbeordnung) oder die Ortspolizeibehörde(z. B. Verpflichtung zur Einrichtung von Wasch-und Umkleideräumen, von Eßsälen in Fabriken u. s. w. (§ 120dder Gewerbeordnung). Endlich kann in gegebenen Fällen auch
f)an die öffentliche Meinung appelliert werden durch ruhige, wohlüberlegte, maßvolle Darstellung der Mißstände und praktische, wohlbegründeteVorschläge zur Abhülfe in Zeitungen und Vorträgen.Gewiß kann und soll auch das letzte Mittel zur Erreichung berechtigterWünsche und Forderungen — der Streik — den Arbeiternnicht beschränkt werden, aber schon die lokale und konfessionelle Beschränkungder Organisation wird die selbständige Aufnahme undDurchführung eines solchen kaum möglich erscheinen lassen. Jedenfallswird der (geistliche) Präses und Vorstand des Vereins mitErfolg dahin wirken, daß
1.erst alle Mittel friedlicher Begleichung versucht werden;
2.nicht bloß die Gesichtspunkte und Gründe der Arbeiter, sondern auchdie Gegengründe der Arbeitgeber, die Schwierigkeiten und Gefahrendes Streiks zur vollen Erwägung kommen, daß
3.neben den Gegensätzen auch der Solidarität der Interessen, sowie derGesetze der Ordnung und Gerechtigkeit nicht vergessen werde; daß
4.der Friede immer das bewußte Ziel bleibt. Jedenfalls müssen vondieser Erwägung aus auch die Arbeitgeber und Behörden die selbstständigeFachorganisation der katholischen bezw. christlichen Arbeiter —als einziges Mittel, sie den sozialdemokratischen Organisationen undderen Einflüssen fernzuhalten und denselben auch im Augenblick desStreiks eine mäßigende Macht an die Seite zu stellen — freudig begrüßen;
5.Errichtung von Zuschuß-Krankenkassen, Sterbekassen u. s. w., Vermittelungguter Arbeitsstellen u. s. w.
VI.Die Fachabteilung wird von einem selbstgewählten Vorstande (Vorsitzenden,Stellvertreter, Kassierer, Beisitzern) geleitet. — Erfolg undGeist hängt wesentlich vom Vorsitzenden ab; deshalb empfiehlt es sich,für die Wahl die Bestätigung des (geistlichen) Präses vorzusehen. —Der Vereinspräses ist als solcher Mitglied des Vorstandes mit beratenderStimme.
VII.Die Thätigkeit der Fachabteilung beschränkt sich auf die Verfolgungder materiellen Berufsinteressen. Feste, gesellige Vergnügungen u. s. w.sind ausgeschlossen. Nur Vereinsmitglieder können in die Fachabteilungaufgenommen werden, andernfalls bedarf es der ausdrücklichenGenehmigung des Präses des Vereins.
VIII.Die Fachabteilung soll die Arbeiter mit den zu ihrem Besten geschaffenenGesetzen, Veranstaltungen und Einrichtungen bekannt machen,soll sie anleiten, nicht bloß zu raisonnieren, sondern positive, praktischeVorschläge zu machen, soll sie auf die Wege zur friedlichen Begleichungihrer Klagen, zur vertrauensvollen Aussprache ihrer Anschauungen undWünsche bei Vorständen, Arbeitgebern und Behörden hinführen, sollnicht der Verhetzung, sondern dem sozialen Frieden dienen.

Auf evangelischer Seite hat man sich dieser Anregung angeschlossen und, wie bereits erwähnt, in der Ausschußsitzung in Köln am 11. Oktober 1894 die Hitze'schen Leitsätze auch für die evangelischen Arbeitervereine angenommen. Aber der Beschluß scheint praktische Folgen bisher noch kaum gehabt zu haben, denn die einzigen Unternehmungen dieser Art, die durch Anfrage bei den bestorientierten Stellen zu ermitteln waren, sind in Erfurt vorhanden, wo sich im dortigen Evangelischen Arbeitervereine 1894 ein Gewerkverein der Schneider und 1895 ein solcher der Schuhmacher gebildet hat. Beide haben sich dem Hirsch-Duncker'schen Verbande angeschlossen, doch gehören ihre Mitglieder zugleich dem Evangelischen Arbeitervereine an.

Mit mehr Erfolg hat man die Sache auf katholischer Seite aufgegriffen. Insbesondere die beiden Vereine „Arbeiterschutz“ in Berlin und München verfolgen dieses Ziel. Nach den Statuten haben sie den Zweck, die materiellen Interessen der Mitglieder zu fördern, insbesondere

1.die geistige Ausbildung der Mitglieder zu pflegen und in allen wirtschaftlichen Fragen Aufklärung zu verschaffen, ganz besonders aber auf Abstellung von etwa bestehenden Mißständen in Fabriken, Werkstätten u. s. w. energisch zu dringen;
2.die Gründung von Fachsektionen zu fördern;
3.das Verhältnis zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern auf den Boden des christlichen Rechts und der christlichen Liebe zu Stellen und eine gewerkschaftliche Gestaltung der einzelnen Gewerbe anzustreben;
4.in Rechtsfragen, welche die Berufsangelegenheiten betreffen, Beistand zu gewähren;
5.wenn es die Mittel erlauben, zureisenden Arbeitervereinsmitgliedern Reiseunterstützung zu gewähren, bezw. für billige Unterkunft zu sorgen.

Mitglied kann jeder unbescholtene Arbeiter über 17 Jahre werden. Die Fachsektionen wählen je einen Obmann, einen Kassierer und einen Schriftführer. Diese Personen sind zugleich Ausschußmitglieder des Vereins „Arbeiterschutz“.

In beiden Vereinen haben sich mehrfach Fachsektionen gebildet. So wurde in der von dem Berliner Vereine im Januar 1898 abgehaltenen zweiten Generalversammlung erwähnt, daß die Mitgliederzahl über 700 betrage und 5 Fachsektionen umfasse, nämlich Bau-, Holz- und Metallarbeiter, Schlachter, Schneider und Schneiderinnen. Die Sektion der Holzarbeiter und der Metallarbeiter haben die Arbeitslosenunterstützung eingeführt. Der Verein selbst hat jetzt die vorbereitenden Schritte gethan, um die gewerkschaftliche Organisierung der östlichen Provinzen Preußens anzubahnen. In München sind Fachsektionen gebildet für die Schuhmacher, die Schneider und Konfektionsarbeiter, die Bauhandwerker, die Schreiner, die Säger und an Holzbearbeitungsmaschinen beschäftigten Arbeiter, die städtischen Arbeiter, die Hafner, die Metallarbeiter und die nicht gewerblichen Arbeiter. Die Statuten fast aller dieser Sektionen sind wörtlich übereinstimmend und bezeichnen als Zweck, im Einvernehmen und mit Hülfe des Vereins „Arbeiterschutz“, 1. die materiellen Interessen der Mitglieder zu fördern und zu schützen; 2. die geistige Ausbildung derselben zu pflegen und in wirtschaftlichen Fragen Aufklärung zu schaffen; 3. bei Berufsstreitigkeiten Beistand zu gewähren. Die monatlichen Beiträge sind 20 Pf.