[101] Nach den sehr wertvollen von dem Verbande geführten Tabellen hat die Zahl der Arbeitslosen in den Jahren 1880–1893 zwischen 5 und 9% geschwankt, ist aber im Durchschnitt stets gestiegen. Die an Arbeitslose gewährte Unterstützung belief sich 1890 auf 180000 Mk.
[102] Dieselbe wird vorzugsweise in den kleinen Druckereien betrieben. Nach der Reichsstatistik von 1895, Tab. XIII, kommt in Deutschland ein Lehrling im Großbetriebe auf 5,35, im Kleinbetriebe auf 1,33 Gehülfen. Die späteren Zählungen haben Lehrlinge und Gehülfen nicht getrennt, doch ist das Verhältnis zweifellos nicht günstiger geworden, viele kleine Druckereien arbeiten fast nur mit Lehrlingen. Vergl. hierzu die Seite 265 mitgeteilte Lehrlingsskala.
[103] Seitens der Prinzipale würde dies allerdings bestritten, indem man die §§ 40 und 42 des Tarifs, welche bestimmen, daß derselbe so lange in Gültigkeit bleibe, bis eine Aenderung beschlossen sei, dahin auslegte, daß der Tarif nicht einseitig aufgehoben, sondern nur durch eine beiderseitige Vereinbarung beseitigt werden könne. Diese Auffassung erscheint jedoch unberechtigt, zumal es dem Prinzipalverein keineswegs gelungen war, die Ausführung des Tarifes bei seinen Mitgliedern durchzusetzen. Vergl. Gerstenberg a. a. O., S. 170.
[104] Auf sozialdemokratischer Seite hat man später behauptet, auf das Bedenken der ungünstigen Zeitverhältnisse hingewiesen und vom Streik abgeraten zu haben. Vgl. A. Braun im Sozialpolit. Zentralblatt Nr. 4 vom 25. Januar 1892.
[105] Die vorstehende Darstellung stützt sich auf Gerstenberg a. a. O., S. 175 ff., wo das Nähere nachzulesen ist.
[106] Eine eingehende Darstellung des Streiks und der Verhältnisse, die ihm zu Grunde lagen, giebt Tiedemann in der Zeitschr. f. d. ges. Staatswissenschaft, Jahrg. 53, S. 209 bis 286. Der Verfasser macht den Gehülfen den Vorwurf, daß sie in Stettin ihre übrigen Forderungen aufgegeben hätten zu Gunsten des Zugeständnisses, künftig den Tarif durch Vereinbarungen der beiderseitigen Verbände festzusetzen. Dies sei allerdings ein äußerst wertvolles Prinzip, aber die Entwicklung sei in Deutschland noch nicht so weit vorgeschritten, daß es durchführbar erschiene. So habe denn auch der Erfolg bewiesen, daß die Durchführung seitens des Prinzipalvereins kaum ernsthaft versucht sei. Ferner hätten sie dadurch, daß sie den in Stettin vereinbarten Tarif auf 2 Jahre festgelegt hätten, den Prinzipalen die Möglichkeit gegeben, sich auf den schon damals zu erwartenden Streik in ausgiebigster Weise zu rüsten, was auch dadurch geschehen sei, daß, soweit irgend möglich, alle Aufträge vorher erledigt und so künstlich für die Dauer des Streiks eine Zeit der Geschäftsstille geschaffen sei. Das unbegreifliche Eingreifen des Preußischen Ministers des Innern sei darauf zurückzuführen, daß dort sich die später herrschend gewordene Politik der Bekämpfung aller Arbeiterorganisationen bereits damals geltend gemacht habe. In der That sei durch dieses Vorgehen, obgleich es bei der bereits eingetretenen Erschöpfung der Kasse einen wirklichen Einfluß auf das Ergebnis des Streiks kaum mehr gehabt habe, eine tiefe Erbitterung der bis dahin antisozialistischen Buchdrucker und ihre Ueberführung in das Lager der Sozialdemokratie bewirkt. Der Verband habe jetzt, unter dem Drucke der Verhältnisse, sein früheres und durchaus notwendiges Prinzip, nur solchen Mitgliedern Beitritt zu gestatten, die zu den tarifmäßigen Preisen arbeiteten, fallen gelassen und sei damit dem Ideale eines Gewerkvereins untreu geworden. Das Hauptziel müsse sein, der verhängnisvollen Lehrlingszüchterei entgegen zu wirken.
[107] Die Gaue sind folgende: 1. Bayern. 2. Berlin. 3. Dresden. 4. Erzgebirge-Vogtland. 5. Frankfurt a. M. Hessen. 6. Hamburg-Altona. 7. Hannover. 8. Mecklenburg-Lübeck. 9. Mittelrhein. 10. Nordwest. 11. Oberrhein. 12. Oder. 13. Osterland-Thüringen. 14. Ostpreußen. 15. Posen. 16. Rheinland-Westfalen. 17. An der Saale. 18. Schlesien. 19. Schleswig-Holstein. 20. Westpreußen. 21. Württemberg. Dazu kommt noch die selbständige Mitgliedschaft Leipzig.
[108] Eines derselben trug den viel versprechenden Titel: „Die Leitung des Buchdruckerverbandes während 8 Jahren, dienstbar der Polizei, den Unternehmern und der kapitalistischen Politik“, und gab den Anlaß zu einer von Döblin gegen Gasch erhobenen Privatklage.
[109] Nr. 87 vom 28. Juli 1896.
[110] Nr. 46 vom 15. November 1897.