Im wesentlichen denselben Verlauf nahm die zweite internationale Konferenz[182], die vom 23.–29. August 1886 ebenfalls in Paris stattfand, doch hatte man sowohl die Tagesordnung wie den Teilnehmerkreis bereits erweitert und so einen Uebergang zu den späteren eigentlichen Kongressen hergestellt. Die äußere Veranlassung hatte die „Erste internationale Industrieausstellung“ geboten, welche die Pariser Gewerkschaften am 6. Juni desselben Jahres eröffnet hatten. Außer den französischen und englischen Gewerkvereinen waren dieses Mal auch die sozialistischen Arbeiterparteien Belgiens, Deutschlands, Oesterreich-Ungarns und Schweden-Norwegens eingeladen und vertreten, so das sich die Gesamtzahl der Abgeordneten auf 170 belief.

Aber diese Erweiterung des Teilnehmerkreises hatte zur Folge, daß der schon auf der ersten Konferenz hervorgetretene Gegensatz zwischen den englischen trade unions auf der einen und den Sozialisten auf der anderen Seite sich noch schärfer geltend machte. Die deutschen Vertreter machten den Engländern den reaktionären Karakter ihrer Haltung zum Vorwurfe und bestritten ihnen das Recht, als eine Vertretung der gesamten Arbeiterschaft zu gelten, da sie nur die gelernten Arbeiter und nur etwa 1/10 der Gesamtheit hinter sich hätten. Die Engländer dagegen beriefen sich auf die von ihnen erzielten praktischen Erfolge im Gegensatze zu dem rein negativen Verhalten der sozialdemokratischen Agitation. Die Engländer waren in der ausgesprochenen Minderheit, beteiligten sich deshalb an den eigentlichen materiellen Verhandlungen insbesondere über die Fabrikgesetzgebung wenig und verließen die Konferenz vor deren Beendigung.

Die von der Konferenz gefaßten Beschlüsse lauteten folgendermaßen:

I. Hinsichtlich der internationalen Fabrikgesetzgebung.

Die Arbeiter der verschiedenen Länder sollen ihre Regierungen auffordern, Unterhandlungen einzuleiten behuf Abschließung internationaler Vorträge und Vereinbarungen über die Arbeitsbedingungen. Die Konferenz empfiehlt in erster Linie folgende Forderungen:

1.Verbot der Arbeit von Kindern unter 14 Jahren.
2.Schutzmaßregeln für jugendliche Arbeiter über 14 Jahre und für Frauen.
3.Festsetzung des achtstündigen Arbeitstages bei einem Ruhetage in der Woche.
4.Verbot der Nachtarbeit außer in gesetzlich bestimmten Ausnahmefällen.
5.Obligatorische Einführung von Einrichtungen in den Werkstätten zum Schutze der Gesundheit.
6.Verbot gewisser Industriebranchen und Produktionsmethoden, welche für die Gesundheit der Arbeiter besonders schädlich sind.
7.Zivil- und strafrechtliche Haftbarmachung der Unternehmer bei Unfällen.
8.Ueberwachung der Werkstätten, Fabriken u. s. w. durch von den Arbeitern gewählte Aufsichtsbeamte.
9.Regelung der Gefängnisarbeit derart, daß sie der Privatindustrie keine schädliche Konkurrenz macht.
10.Festsetzung eines Minimallohnes in allen Ländern, welcher dem Arbeiter mit seiner Familie einen auskömmlichen Unterhalt bietet.

II. Hinsichtlich des Fachunterrichtes verlangte die Konferenz die Einrichtung gewerblicher Freischulen unter Aufsicht der Gewerkschaften für Kinder bis zu 16 Jahren nach Absolvierung der Elementarschule und gesetzliche Sicherstellung der Ausbildungskosten in Höhe von 200–300 Franks für solche Kinder deren Eltern weniger als 3000 Franks Einkommen haben.

III. Hinsichtlich der internationalen Koalition erklärte sich die Konferenz von neuem gegen alle Gesetze, die in den verschiedenen Ländern die Arbeiter verhinderten, sich international zu vereinigen und forderte die Abschaffung dieser Gesetze. Es sei notwendig, eine internationale Verbindung unter den Arbeitern aller Länder wiederherzustellen und nationale wie internationale Gewerkschaften zu begründen.

Außerdem wurde beschlossen, zum Juli 1889 aus Anlaß der hundertjährigen Gedenkfeier der französischen Revolution einem internationalen Arbeiterkongreß nach Paris einzuberufen und die französische Arbeiterpartei mit dieser Aufgabe zu betrauen.