| 1. | Festsetzung eines höchstens 8 Stunden betragenden Arbeitstages für jugendliche Arbeiter. |
| 2. | Verbot der Arbeit für Kinder unter 14 Jahren, und für Personen von 14–18 Jahren Herabsetzung des Arbeitstages auf 6 Stunden. |
| 3. | Verbot der Nachtarbeit, außer für bestimmte Industriezweige, deren Natur einen ununterbrochenen Betrieb erfordert. |
| 4. | Verbot der Frauenarbeit in allen Industriezweigen, deren Betriebsweise besonders schädlich auf den Organismus der Frauen einwirkt. |
| 5. | Verbot der Nachtarbeit für Frauen und jugendliche Arbeiter unter 18 Jahren. |
| 6. | Ununterbrochene Ruhepause von wenigstens 36 Stunden die Woche für alle Arbeiter. |
| 7. | Verbot derjenigen Industriezweige und Betriebsweisen, deren Gesundheitsschädlichkeit für den Arbeiter vorauszusehen ist. |
| 8. | Verbot des Trucksystems. |
| 9. | Verbot der Lohnzahlung in Lebensmitteln sowie der Unternehmerkramladen, Kantinen u. s. w. |
| 10. | Verbot der Zwischenunternehmer (Schwitzsystem). |
| 11. | Verbot der privaten Arbeitsnachweisebureaus. |
| 12. | Ueberwachung aller Werkstätten und industriellen Etablissements mit Einschluß der Hausindustrie durch vom Staate besoldete und mindestens zur Hälfte von Arbeitern gewählte Fabrikinspektoren. |
Zur Durchführung dieser Maßregeln forderte der Kongreß den Abschluß internationaler Verträge, ernannte aber zugleich eine Exekutivkommission aus 5 Mitgliedern, die bei der von der schweizerischen Regierung berufenen internationalen Arbeiterschutzkonferenz im Sinne der Forderungen wirken sollte. Dieselbe erhielt außerdem den Auftrag, die Agitation für den Achtstundentag in die Hand zu nehmen und zu diesem Zwecke ein besonderes wöchentliches Organ unter dem Titel: „Der Achtstundenarbeitstag“ herauszugeben und endlich den nächsten internationalen Arbeiterkongreß einzuberufen. Dagegen wurde die insbesondere von dem Holländer Domela-Nieuwenhuis und der Mehrzahl der Franzosen geforderte Empfehlung des Generalstreiks als Vorbereitung der sozialen Revolution und insbesondere des sog. „Militärstreiks“, d. h. der allgemeinen Weigerung der Arbeiterklasse, bei einem ausbrechenden Kriege die Waffen zu ergreifen, nach sehr erbitterten Verhandlungen mit großer Mehrheit abgelehnt. Endlich wurde die Einladung der Belgier angenommen, im Jahre 1891 in Brüssel einen ferneren internationalen Arbeiterkongreß abzuhalten.
Die übrigen Beschlüsse betrafen: die Abschaffung der stehenden Heere und Einführung allgemeiner Volksbewaffnung, das uneingeschränkte Vereins- und Koalitionsrecht und gleiche Löhne für die Arbeiter ohne Unterschied des Geschlechts und der Nationalität. In einer Resolution forderte man die Arbeiter auf, die Eroberung der politischen Macht und des politischen Wahlrechts anzustreben und in die Reihen der sozialdemokratischen Partei einzutreten.
Endlich faßte der Kongreß in Bezug auf die Schaffung eines allgemeinen Arbeiterfeiertages folgenden Beschluß:
„Es ist für einen bestimmten Zeitpunkt eine große internationale Manifestation zu organisieren, und zwar dergestalt, daß gleichzeitig in allen Ländern und in allen Städten an einem bestimmten Tage die Arbeiter an die öffentlichen Gewalten die Forderung richten, den Arbeitstag auf 8 Stunden festzusetzen und die übrigen Beschlüsse des internationalen Kongresses von Paris zur Ausführung zu bringen«.
In Anbetracht der Thatsache, daß eine solche Kundgebung bereits von der amerikanischen federation of labor auf ihrem im Dezember 1888 zu St. Louis abgehaltenen Kongreß für den 1. Mai 1890 beschlossen worden ist, wird dieser Zeitpunkt als Tag der internationalen Kundgebung angenommen.
Die Arbeiter der verschiedenen Nationen haben die Kundgebung in der Art und Weise, wie sie ihnen durch die Verhältnisse ihres Landes vorgeschrieben wird, ins Werk zu setzen.“
Der Possibilistenkongreß[185] war von insgesamt 651 Abgeordneten besucht, wovon 477 aus Frankreich, 42 aus England, 35 aus Oesterreich, 66 aus Ungarn. Die englischen trade unions hatten 17 Vertreter geschickt, obgleich das parlamentarische Komitee von der Beschickung abgeraten hatte. Die Gewerkschaften waren hier stärker vertreten, als bei den Marxisten, insbesondere hatten 136 französische Gewerkschaften Abgeordnete gesandt. Der Hauptgegenstand der Verhandlungen war auch hier die internationale Arbeiterschutzgesetzgebung, insbesondere die Beschränkung der Arbeitszeit, Frauen-, Kinder-, Nacht- und Sonntagsarbeit. Die Beschlüsse waren ganz ähnlich, wie bei den Marxisten, nur forderte man noch außerdem: doppelte Bezahlung der Ueberarbeit und Beschränkung derselben auf täglich höchstens 4 Stunden, Arbeiterwerkstätten mit Staats- oder Gemeindeunterstützung, Regelung der Armenhaus- und Gefangenenarbeit und Ausnutzung derselben für den Bedarf des Staates, Festsetzung eines Minimallohnes durch die Gewerbekammern nach den Existenzbedingungen des Landes. Außerdem verlangte man Einführung der zivilen und strafrechtlichen Haftbarkeit der Unternehmer bei Unfällen, sowie Alters- und Invaliditätsversicherung. In betreff der internationalen Verbindung faßte man folgenden Beschluß:
„1. Zwischen den sozialistischen Organisationen der verschiedenen Länder sind dauernde Beziehungen herzustellen, doch dürfen diese in keinem Falle und unter keinem Vorwande die Autonomie der nationalen Gruppen gefährden, da letztere die im eigenen Lande zu befolgende Taktik am besten beurteilen können.
2. An alle Gewerkschaften und Berufsverbände soll eine Aufforderung ergehen, sich national und international zu organisieren.