Da aber Streiks und Boykotts zweischneidige Waffen sind, die, am unrechten Orte und zu unrechter Zeit angewandt, die Interessen der Arbeiterklasse mehr schädigen als fördern können, empfiehlt der Kongreß den Arbeitern sorgfältige Erwägung der Umstände, unter welchen sie von diesen Waffen Gebrauch machen wollen. Insbesondere betrachtet es der Kongreß als zwingende Notwendigkeit, daß die Arbeiterklasse zur Führung solcher Kämpfe sich gewerkschaftlich organisiere, um sowohl durch die Wucht der Zahl wie auch der materiellen Mittel die beabsichtigten Zwecke erreichen zu können.
Von diesen Auffassungen ausgehend empfiehlt der Kongreß den Arbeitern kräftige Unterstützung der gewerkschaftlichen Organisationen. Und da, wie wünschenswert auch eine Zentralorganisation der Kräfte der internationalen Arbeiterschaft wäre, diese im Augenblicke an Schwierigkeiten aller Art scheitert, so beschließt der Kongreß, der Solidarität der Arbeiter in den verschiedenen Ländern ein gemeinschaftliches Mittel an die Hand zu geben, indem in jedem Lande, wo dies möglich ist, die Errichtung nationaler Arbeitersekretariate empfohlen wird, damit, sobald von irgend einer Seite sich ein Konflikt zwischen Kapital und Arbeit entwickelt, die Arbeiter der verschiedenen Nationalitäten davon benachrichtigt werden können, um ihre Maßnahmen zu treffen.
Zugleich erhebt der Kongreß Protest gegen alle Versuche der Regierungen und der Unternehmerklasse, das Recht der Vereinigungen der Arbeiter irgendwie zu beschränken. Zur Sicherung des Koalitionsrechtes verlangt der Kongreß Beseitigung aller Gesetze, welche geeignet sind, dem Koalitionsrechte irgend welche Schranken zu ziehen, desgleichen Bestrafung aller derjenigen, welche die Arbeiter in der Ausübung dieses Rechtes hindern.“
Wie der Wortlaut des Beschlusses ergiebt, war man darüber einverstanden, bei Anwendung der Kampfmittel des Streiks und des Boykotts den Arbeitern die äußerste Vorsicht zu empfehlen; dies wurde bei den Verhandlungen von allen Seiten hervorgehoben.
Hinsichtlich der Maifeier hatten die deutschen Vertreter auf einer Sonderbesprechung beschlossen, den Antrag zu stellen, dieselbe auf den ersten Sonntag im Mai zu verlegen, falls aber dieser Vorschlag keine Annahme finden sollte, die Verständigung auf der Grundlage zu suchen, daß der Gedanke der allgemeinen Arbeitsruhe nicht obligatorisch mit der Maifeier verbunden werde. Während die Engländer sich dieser Auffassung anschlossen, wollten die Franzosen und die Oesterreicher unbedingt an dem 1. Mai und an dem Gedanken der Arbeitsruhe festhalten. Nachdem ein französischer Antrag, der Feier zugleich die Bedeutung einer Friedensdemonstration zu geben, abgelehnt war, wurde folgender vermittelnde Antrag angenommen:
„Um dem 1. Mai seinen bestimmten ökonomischen Karakter der Forderung des Achtstundentages und der Bekundung des Klassenkampfes zu wahren, beschließt der Kongreß:
Der 1. Mai ist ein gemeinsamer Festtag der Arbeiter aller Länder, an dem die Arbeiter die Gemeinsamkeit ihrer Forderungen und ihre Solidarität bekunden sollen. Dieser Festtag soll ein Ruhetag sein, soweit dies durch die Zustände in den einzelnen Ländern nicht unmöglich gemacht wird.“
Nachdem noch eine Resolution gegen den Militarismus unter Ablehnung des von Nieuwenhuis (Holland) gestellten Antrages eines Militärstreiks zur Verhinderung des Krieges angenommen und in einem ferneren Beschlusse die Abschaffung der Stück- und Akkordarbeit und des Schwitzsystems, sowie die Gleichstellung der Frau mit dem Manne auf zivilrechtlichem und politischem Gebiete gefordert war, wurde unter Ablehnung einer Einladung nach Chicago beschlossen, den nächsten Kongreß im Jahre 1893 in der Schweiz abzuhalten. —
Stellte bereits der Brüsseler Kongreß hinsichtlich der Vereinigung aller Arbeiter insofern einen Fortschritt dar, als der Gegensatz unter den sozialistischen Richtungen überwunden war, so versuchte man jetzt, auch die englischen trade unions, die sich bisher offiziell durchaus fern gehalten hatten, für den Anschluß zu gewinnen.