Ueber die Gewerkschaftsfrage wurde eingehend verhandelt. Es standen sich, wie in Brüssel, zwei Richtungen gegenüber. Der deutsche Referent v. Elm führte aus, in der Kommission habe Uebereinstimmung darüber geherrscht, daß es notwendig sei, die Gewerkschaftsbewegung sowohl auf nationalem, wie auf internationalem Gebiete zu stärken; nur die Frage, wie die Gewerkschaften international am besten zu verbinden seien, habe Meinungsverschiedenheiten hervorgerufen, wobei insbesondere für Deutschland und Oesterreich die gesetzlichen Hindernisse in Betracht kämen. Nationale Verbände über ganz Deutschland seien heute noch nicht möglich, viel weniger aber festgegliederte internationale Verbände, da sie die deutschen Gewerkschaften sofort mit dem Staatsanwalt in Konflikt bringen würden. Durch internationale Kartellverträge bezw. Vereinbarungen könne bei gutem Willen dasselbe erreicht werden, wie durch festgegliederte internationale Organisationen, wie dies die Buchdrucker und die Tabakarbeiter bewiesen hätten. Bezüglich der internationalen Arbeitersekretariate halte es die Mehrheit der Kommission für am zweckmäßigsten, zunächst in den verschiedenen Berufen nationale Sekretariate zu bilden; diese könnten alle Nachrichten von Bedeutung gegenseitig austauschen. Einem gemeinschaftlich zu bestimmenden Lande müsse die Aufgabe zugeteilt werden, das gemeinschaftliche internationale Sekretariat zu bilden. In Ländern, wo die Gesetze Schwierigkeiten böten, könnten die nationalen Sekretariate durch in öffentlichen Versammlungen oder auch in internationalen Kongressen zu wählende Vertrauenspersonen gebildet werden. Ein einziges internationales Sekretariat für alle Berufe würde organisatorisch zu schwerfällig arbeiten, hinsichtlich Auskunft- und Raterteilung in allen internationalen Arbeiterangelegenheiten sei dasselbe zu empfehlen.
Was endlich die Arbeitsbörsen betrifft, so war die Kommission darin einig, daß sie notwendig seien, doch müßten die Gewerkschaften selbst deren Leitung in die Hand nehmen.
Die von dem Referenten vorgeschlagene Resolution betonte die Pflicht aller Arbeiter, sich ihren Organisationen anzuschließen und die Pflicht der politischen Parteien, die Organisationen der Arbeiter auf gewerkschaftlichem Gebiete mit aller Energie zu fördern, mit der Begründung, daß die Gewerkschaften berufen seien, die Pfeiler der künftigen Organisation der Gesellschaft zu bilden und daß deren Ausbau deshalb neben der Erringung der politischen Macht der Arbeiterklasse eine absolute Notwendigkeit sei. Sie schloß mit folgenden Forderungen:
| „1. | Gründung von nationalen Verbänden der gleichen Berufe; |
| 2. | Abschluß von internationalen Vereinbarungen zwecks gegenseitiger Hülfeleistung; |
| 3. | Errichtung von nationalen Arbeitersekretariaten der einzelnen Arbeitsbranchen, bei denen alle Verbände beteiligt sind; denselben wird es zur Pflicht gemacht, alle Nachrichten von Bedeutung über die Arbeiterbewegung, Streiks und Ausschlüsse, sowie die Jahresberichte der einzelnen Gewerkschaften gegenseitig auszutauschen; |
| 4. | zwecks einheitlicher Organisation des Arbeitsnachweises sollen die Gewerkschaften in allen Plätzen die Errichtung von Arbeitsbörsen von den Gemeinden verlangen, deren Leitung einzig und allein den organisierten Gewerkschaften der betreffenden Stadt zu übertragen ist.“ |
Bei der Abstimmung wurde aber der Antrag des Referenten verworfen und statt dessen folgender von Volders (Belgien) gestellte Gegenantrag angenommen:
„Indem der Kongreß die auf die Gewerkschaftsorganisationen bezüglichen Resolutionen, welche in Brüssel angenommen worden waren, aufrecht erhält und indem er für die Arbeiterklasse die Pflicht, sich in Fachvereinen zu organisieren, nachdrücklich betont, erklärt er, daß die Industriearbeiter, die landwirtschaftlichen und maritimen Arbeiter die Obliegenheit haben:
| 1. | Berufsvereine zu bilden, um ihre Berufsinteressen zu verteidigen, ihre Löhne zu schützen und der kapitalistischen Ausbeutung Widerstand leisten zu können; |
| 2. | die Gewerkschaften eines und desselben Berufes, deren Interessen identisch sind, überall, wo dies möglich ist, zu Landesverbänden zu vereinigen; |
| 3. | durch Verständigung der Landesverbände einen internationalen Verband der organisierten Berufe zu bilden, um die Organisationen der verschiedenen Länder zu einem festen Bande zu vereinigen; |
| 4. | die Gewerkschaften aller Berufe, wo dies möglich ist, regional, national und international zu organisieren, damit in den Lohnkämpfen die Arbeiter aller Korporationen geschlossen und im Einverständnis handeln; |
| 5. | durch die im Brüsseler Kongreß beschlossenen Arbeitersekretariate, deren Funktionen gesichert werden müssen, von Land zu Land gegenseitig zu verkehren und, wenn nötig, durch internationale, mit der Aufgabe betraute Arbeitersekretariate den Landesverbänden alle die einzelnen Korporationen berührenden Nachrichten zu übermitteln; |
| 6. | durch die Initiative der Arbeiter oder Intervention der öffentlichen Gewalten überall, wo keine Arbeitsbörsen bestehen, solche zu gründen, damit die Arbeiter sowohl leichter Beschäftigung finden, als auch leichter den Gewerkschaften beitreten können; |
| 7. | für jeden Beruf besondere internationale Kongresse abzuhalten, um daselbst die den verschiedenen Verbänden eigenen Fragen zu behandeln; |
| 8. | die Arbeiter oder Organisationen ohne Unterschied der Rasse und der Berufe zu einer kompakten Masse zu gruppieren, um für die politische Thätigkeit im Kampfe gegen den Kapitalismus eine genügende Macht zu besitzen, um die vollständige Emanzipation des Proletariats zu sichern.“ |
Für den deutschen Antrag stimmten außer Deutschland: Oesterreich, Dänemarck, Schweiz, Ungarn und Polen. Schweden und Rußland enthielten sich der Abstimmung. Die übrigen 12 Nationen stimmten für die holländische Resolution.
Hinsichtlich des Schutzes der Arbeiterinnen wurde ein Antrag einstimmig angenommen, der im wesentlichen den Beschlüssen der früheren Kongresse entspricht, jedoch die Landarbeiterinnen einbezog und außerdem gleichen Lohn für gleiche Arbeit forderte.