Der Verband der romanischen Schweiz wird beauftragt, in Gemeinschaft mit dem Verbande der deutschen Schweiz innerhalb eines Jahres den Plan einer internationalen Widerstandskasse vorzulegen. Der nächste Kongreß wird sich über Annahme dieses Planes entscheiden.“

Der Antragsteller teilte mit, daß man eine Beitragszahlung von monatlich 10 Cent. für jedes Mitglied ins Auge gefaßt habe; das angesammelte Kapital dürfe vor Ablauf eines halben Jahres nicht angegriffen werden; der Zweck der Kasse solle nur sein, die Herabsetzung der Löhne zu bekämpfen. Den meisten Beifall fand der Plan bei den romanischen Nationen, während insbesondere der deutsche Vertreter Trapp nicht allein betonte, daß die Verhandlungen nur den Karakter eines Meinungsaustausches haben könnten und daß es jeder Organisation überlassen bleiben müsse, auf welchem Wege sie glaube, am besten das gemeinsame Ziel erreichen zu können, sondern auch bemerkte, daß die Gründung einer internationalen Widerstandskasse unmöglich sein werde, da insbesondere bei einem so geringen Beitrage jeder große Streik die Kasse erschöpfen müsse.

Bei der Abstimmung wurde der erste Satz des Antrages Siebenmann mit allen Stimmen bei einer Stimmenthaltung (Deutschland) angenommen. Für den zweiten Satz (Errichtung einer internationalen Kasse) wurden 8 Stimmen abgegeben (Italien, Belgien, beide schweizerische Verbände, England, Dänemark, Norwegen und Frankreich). Deutschland, Oesterreich, Ungarn und Spanien enthielten sich der Stimme. Ein Antrag wegen Einrichtung genossenschaftlicher Buchdruckervereine wurde abgelehnt, dagegen ein solcher wegen Bildung gemeinschaftlicher Schiedsgerichte angenommen, ebenso ein Antrag, der sich gegen die lange Dauer der Streiks erklärte und den Gewerkschaften empfahl, keine übertriebenen Forderungen zu stellen. Alle Buchdrucker wurden für verpflichtet erklärt, den bestehenden Gewerkschaften beizutreten.

Der folgende Gegenstand betraf die Herabsetzung der Arbeitszeit. Man war im allgemeinen in dieser Forderung einig und betonte insbesondere den Wert dieses Mittels zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit, doch wurde hervorgehoben, daß, um einen Ausfall am Verdienste zu vermeiden, zunächst eine Erhöhung der jetzigen Löhne durchgesetzt werden müsse. Uebereinstimmend wurde auch die Abschaffung der Akkordarbeit und ihre Ersetzung durch Lohnarbeit empfohlen. Ebenso war man überwiegend gegen die Ueberstundenarbeit; einzig der belgische Vertreter D'Hooghe erklärte, daß er den bestimmten Auftrag habe, gegen jede Verminderung der Arbeitszeit zu stimmen. Die meisten Redner wollten auch zur Erreichung ihres Zieles den Weg der gesetzlichen Regelung eingeschlagen sehen, nur der dänische Vertreter Petersen erklärte sich gegen gesetzlichen Zwang. Trapp (Deutschland) machte geltend, daß bei der jetzigen Zusammensetzung der gesetzgeberischen Gewalten auf diesem Wege eine Besserung nicht zu erwarten sei, während die Schweizer sich von der durch den dortigen Bundesrat einzuberufenden internationalen Konferenz viel versprachen.

Bei der Abstimmung wurde zunächst der Grundsatz der Verminderung der Arbeitszeit einstimmig angenommen in folgender Fassung:

„Der Kongreß erklärt sich für die Herabsetzung der Arbeitszeit ohne Verminderung des Lohnes.“

Auch die Dauer von 8 Stunden wurde gegen die Stimmen von Belgien und der romanischen Schweiz angenommen. Einstimmige Annahme fand ferner der Antrag Drummond (England), der die Ueberarbeit grundsätzlich verwirft und sie deshalb wenigstens auf ein möglichst geringes Maß beschränkt wissen will, mit dem Zusatze von Kralik, daß die Ueberstunden möglichst hoch bezahlt werden sollen. Ebenso einstimmig wurde der Antrag Mangeot angenommen, der die Abschaffung der Nachtarbeit der Frauen und Kinder forderte.

Eine längere Verhandlung verursachte auch die Lehrlingsfrage. Man wünschte von verschiedenen Seiten nicht allein die gesetzliche Verpflichtung des Lehrlings zur Beibringung eines Schulzeugnisses, sondern insbesondere die Festlegung eines bestimmten Zahlenverhältnisses zwischen Lehrlingen und Gehülfen. Von der Mehrzahl der Anwesenden wurde aber die Ansicht vertreten, daß diese Angelegenheiten entweder überhaupt nicht auf gesetzlichem Wege zu regeln seien oder daß mindestens diese Regelung nicht international, sondern nur in jedem Lande nach Maßgabe seiner besonderen Verhältnisse geschehen könne.

Weiter verhandelte man über die gegenseitige Krankenunterstützung reisender Gehülfen, wobei mitgeteilt wurde, daß ein solches Gegenseitigkeitsverhältnis bereits zwischen Deutschland, Oesterreich, Ungarn, Norwegen und der Schweiz bestehe. Man erkannte allseitig den Wunsch noch einer solchen Einrichtung als berechtigt an, berief sich aber teils auf die Geringfügigkeit der Mittel, teils darauf, daß in einzelnen Ländern eine Krankenunterstützung seitens der Gewerkschaften überhaupt nicht gewährt werde. Trotzdem wurde der Antrag Kralik (Oesterreich), den Wunsch nach der Schaffung solcher Einrichtungen auszusprechen, einstimmig angenommen.