Im Jahre 1897 sind noch die serbischen und die kroatischen Vereine beigetreten.
Dagegen ist es dem Sekretariate nicht gelungen, die Londoner Setzergesellschaft oder den englischen Verband zum Anschlusse zu bewegen. Der englische Vereinssekretär Bowermann erklärte, daß er mit den Bestrebungen des Sekretariates sympathisiere, daß aber ein Anschluß der englischen Vereine erst dann erfolgen könne, wenn dieselben unter sich fest verbunden seien.
Im Juni 1895 richtete der schwedische Verband die Anfrage wegen seines Beitrittes an das Sekretariat. Dies führte jedoch zu einem Proteste der typographischen Vereinigung Kopenhagen, die verlangte, daß Schweden zunächst dem skandinavischen Reservefonds und der Reisekasse, aus denen es ausgetreten war, wieder beitreten müsse. Das Sekretariat wies diesen Anspruch zurück. Auf dem Kongresse des schwedischen Verbandes wurde dann ein Vermittelungsantrag dahin angenommen, eine Kommission einzusetzen, welche den Anschluß an den skandinavischen Verband prüfen solle, doch ist die Angelegenheit noch nicht zum Abschlusse gebracht.
Bei der Unsicherheit seiner Existenz hat das Sekretariat, abgesehen von einem Schreiben nach Südrußland, auf welches keine Antwort erfolgte, keine weiteren Versuche zur Gewinnung von Beitrittserklärungen gemacht. Dagegen wurden die Berichte und Mitteilungen auch den dem Sekretariate nicht angehörenden Verbänden und Vereinen übermittelt, um dadurch eine Verbindung herzustellen. Es ist dies auch teilweise gelungen, indem der spanische Verband sowie die beiden amerikanischen Verbände, die International typographical Union und die deutsch-amerikanische „Typographia“ dem Sekretariate ihre Vereinsorgane zur Verfügung stellen. Seitens der englischen Vereine, des schwedischen Verbandes und der russischen Vereine ist dies bisher nicht zu erlangen gewesen. Auch der französische Verband ist noch nicht wieder beigetreten; wie das Sekretariat meint, spielt dabei der Haß gegen Deutschland eine erhebliche Rolle. Doch steht der französische ebenso wie der spanische Verband mit dem Sekretariate in regelmäßiger Verbindung. Das Statut der Widerstandskasse ist nach dem Berichte des Sekretariates als gescheitert anzusehen, indem viele Verbände gar nicht dazu zu bewegen gewesen sind, es der vorbehaltenen Urabstimmung zu unterwerfen. Das Sekretariat hat dann einen anderen Plan ausgearbeitet, in dem auf feste Jahresbeiträge verzichtet und nur die Ansammlung eines festen Fonds von 30000 Frcs. vorgesehen ist, der durch einmalige Beiträge von 70 Cts. für jedes Mitglied geschaffen und in Fällen der Verminderung durch Umlagen wieder ergänzt werden soll. Eine Beschlußfassung hierüber ist noch nicht erfolgt.
Hinsichtlich der Aufsichtskommission, deren Bestellung zunächst den beiden schweizerischen Verbänden übertragen war, wurde im Interesse der Vereinfachung der Geschäftsführung und der Kostenersparnis die Aenderung getroffen, daß die Sektion Bern mit der Bestellung betraut wurde. Als dann der Genfer Kongreß die Leitung dem Typographenbunde allein übertragen hatte, übernahm das Zentralkomitee dieses Verbandes die Oberleitung, während der Aufsichtskommission mehr die Rolle eines beigeordneten Rates zu teil wurde, über dessen Thätigkeit ein genaues Reglement ausgearbeitet wurde. Zum Sekretär wurde an Stelle von Reimann, der am 30. April 1896 sein Amt niedergelegt hatte, Siebenmann gewählt, der sein Amt mit dem 5. November 1896 antrat.
Der Schweizerische Typographenbund hat angeregt, ein Verzeichnis der blockierten Druckereien anzulegen, doch ist dies bis zum Schlusse des Berichtes noch nicht gelungen, da die erforderlichen Mitteilungen von den einzelnen Verbänden nicht zu erlangen waren.
Vielfach ist das Sekretariat in Anspruch genommen bei Beschwerden eines Verbandes gegen den anderen wegen Behandlung des Viatikums. Daß gegen Italien und Spanien wegen beharrlicher Nichterfüllung ihrer Pflichten die Sperre verhängt werden mußte, ist bereits oben erwähnt. Aber auch in den übrigen Ländern ist man von einer einheitlichen Durchführung der gefaßten Beschlüsse noch weit entfernt. Der niederländische Verband führte Klage gegen den deutschen, daß seine Mitglieder in Deutschland kein Viatikum erhielten, worauf aber Deutschland erwiderte, daß es an der notwendigen Gegenseitigkeit fehle. Als dann Deutschland seinerseits den gleichen Vorwurf gegen Dänemark erhob, berief sich dieses darauf, daß nach dem Rücktritte Schwedens von der skandinavischen Kasse diese nicht mehr imstande sei, ihre Verpflichtungen zu erfüllen.
Bei Behandlung der Streiks hat, wie schon in den Verhandlungen des Kongresses erwähnt wurde, die Bestimmung, daß eine Unterstützung nur unter Zustimmung von zwei Dritteln der Verbände erfolgen solle, zu großen Erschwerungen geführt. Aber auch sonst haben die Verbände bei Ausbrüchen von Streiks ihre Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere solche ins Leben treten lassen, ohne sich mit dem Sekretariate überhaupt in Verbindung zu setzen, dann aber doch Unterstützung beansprucht und geltend gemacht, daß die Streiklust nicht zu bezähmen gewesen sei. So ist das Sekretariat nur zweimal in die Lage gekommen, Ausstände nach eingeholter Zustimmung der Verbände zu unterstützen, nämlich den dänischen Streik von 1895 und den italienischen von 1896. Beide sind im ganzen erfolgreich verlaufen. Bei dem dänischen Streik betrug die ausgeschriebene und aufgebrachte Summe 2520 Fr. Ein Streik des niederländischen Verbandes konnte, da die Mitteilung zur Ermöglichung der Abstimmung nicht rechtzeitig erfolgt war, nicht in formeller Weise unterstützt werden, doch wurde zu freiwilligen Unterstützungen aufgefordert, wobei insgesamt 6524 fl. zusammen kamen. Auch dieser Streik war erfolgreich. Dagegen ging ein von den ungarischen Buchdruckern im November 1895 aufgenommener Streik, bei dem es sich im wesentlichen um Erringung des Achtstundentages handelte, völlig verloren, da die eingeleitete Umfrage eine fast einstimmige Ablehnung der Unterstützung ergab, indem man geltend machte, daß die aufgestellten Forderungen unangemessen seien und es insbesondere nicht als gerechtfertigt anerkannt werden könne, in einem Lande bereits den Achtstundentag zu fordern, solange in anderen noch nicht einmal der neunstündige durchgesetzt sei. Der deutsche Verband hat, als er zur Durchführung des mit dem Prinzipalverein getroffenen Abkommens gegenüber den rheinisch-westfälischen Druckereibesitzern zum Streik schreiten mußte, erklärt, diesen aus eigenen Kräften durchführen zu wollen. Infolge davon ist der Verband von Beitragsleistung bei dem gleichzeitig durchgeführten italienischen Streik befreit.
Der internationale Sekretär hat an den Kongressen des deutschen, des französischen und des belgischen Verbandes teil genommen und insbesondere bei dem letzteren durch seinen Einfluß zu dem gefaßten Beschlusse beigetragen, daß der Verband bei dem Sekretariate verbleibt. Der gleiche Beschluß war auf dem französischen Kongresse gefaßt, ist aber, wie oben erwähnt, durch Urabstimmung verworfen.