Auf dem siebenten Kongresse, der vom 25. bis 28. Mai 1896 in Aachen abgehalten wurde, waren 400000 Mitglieder der Miners federation durch 18, 126000 der National union durch 16 und 100000 Von Süd Wales durch 3, insgesamt also 626000 Engländer durch 37 Abgeordnete, außerdem 152000 Franzosen durch 2, 85000 Belgier durch 4, 50000 Oesterreicher durch 1 und 174000 Deutsche durch 13 Abgeordnete vertreten.
Hinsichtlich des Achtstundentages war das Ergebnis der eifrigen Debatte dasselbe, wie im Jahre zuvor, nämlich daß die gesetzliche Festlegung für Arbeiter über und unter Tage mit allen (960000) gegen die (126000) Stimmen der National union angenommen wurde. Dabei kam es zu einer ausgedehnten Erörterung des Verhältnisses zwischen Gewerkschaften und Sozialdemokratie. Der Oesterreicher Stark beantragte einen Beschluß, daß in Zukunft nur sozialdemokratische Kongresse zu beschicken oder sozialdemokratische Bergarbeiterkongresse einzuberufen seien, in Erwägung, daß die gewerkschaftliche Organisation auf konservativem Standpunkte nicht im Stande sei, die endgültige Befreiung der Arbeit aus den Banden des Kapitalismus zu bewerkstelligen und deshalb der Anschluß an die Sozialdemokratie erforderlich sei. Auch der deutsche Vertreter Möller stellte sich auf diesen Standpunkt, der aber von anderen Seiten, so auch von dem deutschen Vertreter Werdelmann entschieden bekämpft wurde. Der Beschluß der früheren Kongresse über das gänzliche Verbot der Frauenarbeit in Bergwerken wurde einstimmig wiederholt. Hinsichtlich der Einigungsämter gingen die Ansichten auseinander, man sah deshalb von einer Beschlußfassung ab. Dagegen wurde der Antrag, einen den besonderen Verhältnissen der einzelnen Länder und der Konjunktur entsprechenden Minimallohn zu fordern, gegen die Stimmen der National union angenommen. Die Beratung über das System Lewy mußte wegen ungenügender Vorbereitung wieder von der Tagesordnung abgesetzt werden, doch wurde nicht allein ein Verbot aller Ueberstunden, soweit sie zum Zwecke der Produktionsvermehrung geschehen, sondern überhaupt die Beschränkung der Produktion nach Maßgabe des Bedürfnisses beschlossen, wobei unter allgemeiner Zustimmung der Grundsatz ausgesprochen wurde, daß der Arbeitslohn den Warenpreis bestimme, und nicht umgekehrt. Ein weiterer Beschluß forderte die Schaffung von Kranken-, Pensions- und Invalidenkassen unter staatlicher Garantie, ein anderer die Anstellung von Grubeninspektoren aus Arbeiterkreisen mit gesicherter Stellung. In Beziehung auf die Verstaatlichung der Bergwerke bestand insofern zwischen den Deutschen und den übrigen Nationen, abgesehen von der National union, die sie grundsätzlich verwarf, eine Meinungsverschiedenheit, als die Deutschen sie freilich grundsätzlich billigten, aber dem heutigen Staate die daraus sich ergebende Macht nicht zugestehen wollten. Schließlich wurde der Antrag auf Verstaatlichung mit 737000 gegen 126000 Stimmen angenommen, wobei die Deutschen sich der Abstimmung enthielten.
Nachdem noch der Antrag, die Arbeitgeber für alle Unfälle haftbar zu machen, soweit sie nicht eine Schuld des Arbeiters nachweisen können, einstimmig angenommen, dagegen der deutsche Antrag, die Kongresse künftig nur alle 2 Jahre stattfinden zu lassen, abgelehnt war, wurde als Sitz des nächsten Kongresses London gewählt und zugleich beschlossen, zu demselben auch die Amerikaner und die asiatischen Russen einzuladen.
Der achte Kongreß hat vom 7. bis 11. Juni 1897 in London stattgefunden bei einer Beteiligung von 68 Abgeordneten, die angeblich 1050000 Arbeiter aus England, Frankreich, Belgien und Deutschland[196] vertraten, während Oesterreich nicht vertreten war. Die Verhandlungen bewegten sich durchaus in den früheren Bahnen, nur trat der Gegensatz zwischen der miners federation und der national union noch schärfer in gegenseitigen Beschuldigungen hervor. Dies gilt in erster Linie von dem Gegenstande der Tagesordnung, der die meiste Zeit in Anspruch nahm, nämlich dem Achtstundentage, der, wie auf den früheren Kongressen, in Ausdehnung auch auf die Oberflächenarbeiter gegen die national union angenommen wurde. Dasselbe Stimmenverhältnis bestand hinsichtlich der Haftpflicht der Unternehmer, des Minimallohnes, der Verstaatlichung der Bergwerke, bei der die Deutschen sich der Stimme enthielten, und des Systems Lewy, bei dem übrigens die dasselbe verteidigenden Belgier und Franzosen sich auf eine Resolution beschränkten, die nur im allgemeinen eine internationale Einschränkung der Produktion forderte und in dieser Form angenommen wurde. Einstimmig dagegen war man bei den Beschlüssen wegen Vermehrung der Grubeninspektoren durch von Arbeitern gewählte Vertrauenspersonen, wegen Erlasses eines Gesetzes über das Invalidenwesen, der Anlegung von Pflegestationen bei den Gruben und Einführung von Berggewerbegerichten. Endlich wurde folgender Beschluß einstimmig angenommen:
„Der Kongreß wendet sich auf das entschiedenste gegen diejenigen Unternehmer, die ihre Arbeiter entlassen, nur weil sie einer Gewerkschaft angehören. Wenn es ein grober Unfug ist, daß organisierte Arbeiter ihre unorganisierten Kameraden zwangsweise in die Organisation treiben, so ist es ein eben so grober Unfug, wenn Unternehmer Arbeiter entlassen, nur weil diese von ihrem gesetzlichen Organisationsrechte Gebrauch machen.“
Der neunte Kongreß, der vom 1. bis 5. August 1898 in Wien stattfand, war von 61 Vertretern, darunter 33 aus England, 19 aus Oesterreich, 2 aus Frankreich, 3 aus Belgien und 4 aus Schweden besucht. Die englischen Abgesandten vertraten 610000, die österreichischen und belgischen je 100000; die deutschen Bergarbeiter hatten die Entsendung eines Vertreters abgelehnt und erklärt, nur alle 2 Jahre einen Kongreß beschicken zu wollen.
Die Verhandlungen waren lediglich eine Wiederholung der früheren. Die Forderung des Achtstundentages auch für die über Tage beschäftigten Arbeiter wurde gegen den Widerspruch der national union mit 813000 gegen 136000 Stimmen angenommen. Dasselbe gilt von der Forderung eines Mimimallohnes und der Nationalisierung der Bergwerke. Dagegen wurden die Beschlüsse wegen Erlasses eines Haftpflichtgesetzes, durch das die Unternehmer für alle Unfälle verantwortlich gemacht würden, unter Ausschluß der Möglichkeit, diese Verpflichtung durch Vertrag auszuschließen, ferner wegen Einführung der Alters- und Invalidenpension und wegen Anstellung von Grubeninspektoren, die von den Arbeitern zu wählen und vom Staate zu besolden sind, einstimmig angenommen. Der Antrag zu Gunsten der internationalen Regelung der Kohlenförderung (System Lewy), für den nur die Belgier eintraten, wurde mit 715000 gegen 65000 Stimmen abgelehnt. Die Verbände der einzelnen Länder sollen dem Kongresse Berichte über Löhne und Arbeitszeit einreichen.
Der zehnte Kongreß ist vom 2. bis 6. Juni 1899 in Brüssel abgehalten worden. Vertreten waren 670000 englische Arbeiter durch 32, 125000 belgische durch 7, 152000 französische durch 4, 350000 deutsche durch 2 und 140000 österreichische durch 2 Abgesandte. Der Beschluß wegen des gesetzlichen Achtstundentages wurde mit allen gegen 30000 Stimmen aus Northumberland wiederholt; die Ausdehnung auf die Oberflächenarbeiter einstimmig angenommen. Die Forderung einer gesetzlichen Unfallentschädigung wurde auf die öffentlich-rechtliche Alters- und Invaliditätsversorgung ausgedehnt. Dabei wurde erwähnt, daß das englische und französische Haftpflichtgesetz befriedigend wirke und von allen Industrie-Ländern allein Belgien ein solches nicht besitzt. Man beschloß ferner für gesetzliche Regelung des Submissionswesens einzutreten und in Streikfällen sich gegenseitig zu benachrichtigen und internationale Verhandlungen anzuknüpfen. Die Notwendigkeit einer Regelung der Produktion wurde einstimmig als grundsätzlich notwendig anerkannt die weitere Verhandlung aber dem nächsten Kongreß vorbehalten.
3. Eisenbahnarbeiter[197].
Der erste internationale Eisenbahnarbeiterkongreß wurde auf Anregung des holländischen Vereins „Immer Vorwärts“ am 1. August 1893 in Zürich abgehalten. Vertreten waren 13 Vereine aus der Schweiz, Holland, Oesterreich, Italien, England und Frankreich durch 21 Abgeordnete. Aus Hamburg und Wien waren Zustimmungserklärungen eingegangen. Es wurde die Gründung eines internationalen Sekretariates beschlossen, dessen Errichtung den Holländern überwiesen wurde. Die Kosten sollen durch freiwillige Beiträge der einzelnen Länder aufgebracht werden. Dagegen wurde der von Holland und der Schweiz gestellte Antrag auf Begründung eines internationalen Ausschusses zur Förderung der Interessen der Eisenbahnarbeiter von verschiedenen Seiten unter dem Hinweise darauf bekämpft, daß zunächst nationale Verbände geschaffen werden müßten. Ein ausdrücklicher Beschluß ist nach dem Protokolle nicht gefaßt. Die von Holland angeregte Frage der Schaffung einer internationalen Widerstandskasse, die aus vierteljährlichen Beiträgen der beteiligten Verbände gespeist werden sollte, wurde von der Tagesordnung abgesetzt und dem nächsten Kongresse vorbehalten. Doch sollen Streiks, die von einem Verbande mit mindestens zwei Drittel Mehrheit beschlossen sind, von den anderen Verbänden moralisch und finanziell unterstützt werden. Eingehende Verhandlungen wurden geführt über die Frage der Arbeitszeit. Von den Schweizern war folgender Antrag gestellt: