Bei Gelegenheit des internationalen Arbeiterkongresses in Zürich 1893 war auch eine Konferenz der Textilarbeiter abgehalten, in der beschlossen war, die Errichtung eines internationalen Sekretariates ins Auge zu fassen und zu diesem Zwecke in Verbindung mit dem im Jahre 1896 in London abzuhaltenden internationalen Arbeiterkongreß einen Textilarbeiterkongreß abzuhalten. Im Widerspruch zu dieser Verabredung beriefen die Engländer einen solchen schon 1894 nach Manchester, was zur Folge hatte, daß die Deutschen sich fern hielten; dabei spielte übrigens, wie die Aeußerungen der betreffenden Blätter bewiesen, die Abneigung gegen die als „Bourgeois“ betrachteten Engländer eine Rolle.

Der Kongreß wurde vom 24. bis 27. Juli 1894 abgehalten. Vertreten waren 15000 Engländer durch 42, 7500 Franzosen durch 4, 2500 Belgier durch 4, 15000 Amerikaner, 3000 Oesterreicher, 500 Holländer und 500 Dänen durch je einen Abgeordneten. Das absolute Uebergewicht der Engländer wurde dadurch unschädlich gemacht, daß die Abstimmung nach Nationen stattfand.

Nach eingehenden Berichten aus den einzelnen Ländern über die Lage der Textilarbeiter wurde zunächst einstimmig eine Resolution zu Gunsten des gesetzlichen Achtstundentages angenommen. Nicht völlig so einig war man hinsichtlich des zweiten Punktes der Tagesordnung, der Mittel und Wege, um eine Erhöhung der Löhne herbeizuführen, indem hier die Mehrzahl der Engländer das Hauptgewicht auf die gewerkschaftliche Organisation und gefüllte Streikkassen legte, während die Franzosen, Holländer, Belgier die Bedeutung der politischen Thätigkeit im Sinne der Sozialdemokratie betonten. Man einigte sich schließlich zu einem Beschlusse, in dem sowohl die Notwendigkeit der Organisation betont, als auch die Erringung von Sitzen in den politischen Körperschaften empfohlen und gegen alle die Koalitionsfreiheit der Arbeiter beschränkenden Gesetze mit dem Hinweise darauf protestiert wurde, daß man durch die letzteren die Arbeiter zu ungesetzlichen Maßregeln anreize.

Hinsichtlich der Frage der internationalen Organisation standen sich zwei Ansichten gegenüber. Die Oesterreicher wünschten nicht allein ein Sekretariat, sondern auch einen internationalen Fonds insbesondere zur Unterstützung von Streiks. Die Belgier verlangten außerdem eine gemeinsame Fachzeitung und regelmäßige jährliche Kongresse. Dem hielten die Engländer entgegen, daß man nicht in der Lage sei, die damit verknüpften erheblichen Kosten zu bestreiten und daß man sich zunächst auf ein bloßes Informationskomitee beschränkten müsse; auch genüge es, wenn die Kongresse alle 2 bis 3 Jahre stattfänden. Schließlich wurde ein Beschluß angenommen, in dem die Bildung eines internationalen Verbandes ins Auge gefaßt und ein vorläufiger Ausschuß zu dem Zwecke eingesetzt wurde, daß an ihn die von den einzelnen Ländern zu ernennenden Sekretäre Vorschläge hinsichtlich der Organisation einsenden sollten, aus denen für den nächsten Kongreß ein Entwurf ausgearbeitet werden soll. Dieser sollte im nächsten Jahre in Gent stattfinden.

Demgemäß ist der zweite internationale Textilarbeiterkongreß vom 4. bis 10. August 1895 in Gent abgehalten. Vertreten waren 142725 Engländer durch 24, 5600 Belgier durch 18, 7200 Franzosen durch 2, 13000 Deutsche durch 3, 20054 Oesterreicher durch 1, insgesamt also 189470 Arbeiter durch 47 Abgeordnete. Aus Böhmen, Russisch-Polen und der Schweiz waren Zustimmungserklärungen eingegangen.

Die Frage des Achtstundentages führte dieses Mal zu heftigen Kämpfen zwischen den Deutschen und Oesterreichern auf der einen, und einem Teile der Engländer (Lancashire) auf der anderen Seite. Die letzteren erklärten, daß die englischen Fabrikbesitzer schon jetzt in schwieriger Lage seien, da sie durch die ausländische Konkurrenz bedroht würden und daß es in England nicht möglich sei, die Arbeitszeit weiter herabzusetzen, solange andere Länder noch nicht einmal so weit gegangen seien, wie England. Auf die deutsche Empfehlung der Kollektivproduktion entgegneten sie, daß der Sozialismus ein schönes Ideal sei, daß aber der Kongreß es mit praktischen Dingen zu thun habe. Die Erringung der politischen Macht würde an den bestehenden Zuständen auch nichts ändern, denn ein englisches Parlament würde, auch wenn es ausschließlich aus Arbeitern zusammengesetzt sei, dennoch den Achtstundentag ablehnen. Der englische Arbeiter brauche solche Mittel nicht, da er die politische Freiheit und kräftige gewerkschaftliche Organisationen besitze. Die Ursache für die Machtstellung der englischen trade unions sei, daß sie sich von politischen und religiösen Fragen völlig fern hielten, so daß in ihnen die Anhänger der verschiedensten Richtungen vereinigt seien. Natürlich fanden diese Ausführungen lebhaften Widerspruch, und der deutsche Vertreter beschuldigte sogar die Engländer, daß sie die Arbeiterschaft bei ihrem Emanzipationskampfe nicht unterstützen wollten. Schließlich wurde ein Beschluß angenommen, in welchem der Kongreß allen Nationen die Bildung kräftiger Gewerkschaften mit hohen Beiträgen empfiehlt, um den Achtstundentag zu verlangen; der Gegenantrag von Deutschland und Oesterreich, der die Erringung der politischen Macht forderte, wurde abgelehnt.

Ueber die übrigen Gegenstände der Tagesordnung: Abschaffung der Sonntags-, Nacht- und Ueberarbeit, Arbeiterschutz und bessere Zusammensetzung der Volksvertretungen im Interesse der Arbeiter, einigte man sich in einer Resolution, in welcher den Arbeitern empfohlen wird, sich einen Einfluß auf ihre Parlamente, insbesondere durch Wahl eigener Abgeordneten, zu verschaffen und die Aufteilung von Fabrikinspektoren zu fordern, die von den Arbeiterorganisationen zu wählen und vom Staate zu besolden sind.

Hinsichtlich der internationalen Organisation wurde folgendes beschlossen:

1.Es wird ein internationales Sekretariat der Textilarbeiter mit dem Sitze in Belgien errichtet. Alle übrigen Länder haben einen Sekretär oder Vertrauensmann zu wählen, der die Mitglieder seines Landes vertritt und die Verbindung aufrecht erhält.
2.Die belgischen Textilarbeiter haben zur Unterstützung des Generalsekretärs einen Zentralausschuß aus 7 Personen zu bestellen.
3.Die nationalen Sekretäre haben mit dem Generalsekretär jährlich eine Zusammenkunft abzuhalten, um den Ausbau der gewerkschaftlichen Organisation und die Besserung der Lage der Arbeiter zu beraten.
4.Die Kosten des Sekretariates zu 1300 Frs. sind von England mit 600, von Belgien mit 400, von Frankreich mit 150, von Deutschland mit 100 und von Oesterreich mit 50 Frs. zu tragen.

Der dritte Kongreß hat vom 9. bis 14. August 1897 in Roubaix (Belgien) stattgefunden. Vertreten waren 166000 Engländer durch 29, 24250 Franzosen durch 44, 24000 Deutsche durch 3, 7000 Belgier durch 5, 5000 Oesterreicher durch 1, 1200 Holländer durch 2, insgesamt also 227450 Textilarbeiter durch 84 Abgeordnete. Man beschloß, auf bessere Arbeiterschutzmaßregeln hinzuwirken, und zwar sowohl durch starke Gewerkschaften als auch mit Hülfe der Staatsgesetze. Ebenso soll Erreichung des Achtstundentages auf beiden Wegen angestrebt werden. Die Abschaffung der Kinderarbeit wurde gegen den Widerspruch der Engländer beschlossen; diese erklärten, sie nicht entbehren zu können. Hinsichtlich der Frauenarbeit erreichten die Deutschen die Streichung der Forderung einer kürzeren Arbeitszeit für Frauen als für Männer, indem sie geltend machten, daß beide Geschlechter gleiche Rechte und gleiche Pflichten haben sollten. Die Forderung der obligatorischen staatlichen Kranken-, Unfall-, Arbeitslosen- und Altersversicherung wurde gegen die Engländer, die ihre freiwilligen Kassen vorzogen, angenommen. Dagegen war man einig in dem Verlangen nach staatlichen Fabrikinspektoren, dem Verbote der Sonntagsarbeit und des Akkordsystems und der Forderung des Schutzes der Koalitionsfreiheit. Als Mittel empfahl man sowohl die gewerkschaftliche Organisation wie die Erringung politischer Macht.