2. Eine ähnliche Aufgabe stellt sich der „Verein zur Wahrung der wirtschaftlichen Interessen von Handel und Gewerbe“ in Berlin; er bezweckt den Schutz der auf dem mobilen Kapitale beruhenden Erwerbsthätigkeit. Mitgliederbestand 650.

3. Auf die Industrie allein beschränkt seinen Wirkungskreis die mächtigste heute in Deutschland bestehende Unternehmerorganisation, der „Zentralverband Deutscher Industrieller“. Er verdankt seine Entstehung der in der Mitte der 70er Jahre hervortretenden Opposition gegen die damals herrschende Freihandelspolitik. Der Abg. v. Kardorff, der durch seine Schrift: „Gegen den Strom“ zuerst offen die Forderung der Rückkehr zum Schutzzollsystem erhoben hatte, berief auf den 14. Dezember 1875 eine Versammlung nach Berlin, die sich der weiteren Agitation unterzog, und schon am 15. Februar 1876 wurde der „Zentralverband Deutscher Industrieller“ endgültig begründet. Er bezweckt nach den Statuten „die Wahrung der industriellen und wirtschaftlichen Interessen des Landes und Beförderung der nationalen Arbeit“. Als wesentlichstes Mittel zur Erreichung dieses Zweckes wird die Aufgabe bezeichnet, „die vereinzelt bestehenden industriellen Vereinigungen unter sich in Verbindung zu bringen und denselben als ein durch seine Organisation kräftiges Zentralorgan zur Vertretung ihrer gemeinsamen Interessen zu dienen“. Die Thätigkeit des Verbandes soll sich insbesondere beziehen 1. auf die wirtschaftliche Gesetzgebung des Reiches beziehungsweise der Einzelstaaten; 2. auf den Abschluß günstiger Handels- und Schiffahrtsverträge; 3. auf die Vervollständigung der Kommunikationsmittel, insonderheit der Kanalbauten, auf die Besserung des Betriebes auf denselben und die Vereinfachung und günstigere Gestaltung der Tarife; 4. auf Regelung der Arbeiterverhältnisse; 5. auf das Erschließen neuer Bezugsquellen und Absatzwege; 6. auf die Unterstützung und Einführung für gut erkannter neuer Erfindungen; 7. auf die Aufklärung der öffentlichen Meinung über die gemeinsamen Interessen der Produzenten und Konsumenten; 8. auf die Gründung solcher Einrichtungen, welche geeignet erscheinen, die materielle Lage der gesamten deutschen Industrie zu verbessern.

Dem Verbande können als Mitglieder beitreten Vereine, welche wirtschaftliche, technische und kaufmännische Zwecke verfolgen, Handels- und Gewerbekammern und ähnliche Verbindungen, Erwerbsgesellschaften, Firmen und einzelne Personen. Organe sind das Direktorium, der Ausschuß und die Delegiertenversammlung. Litterarisches Organ ist die von Dr. Steinmann-Bucher herausgegebene „Deutsche Industriezeitung“. Daneben hat nach Zeitungsnachrichten der Verband im Jahre 1898 die „Berliner Neuesten Nachrichten“ zu Eigentum erworben. Die Beiträge, nach denen sich das Stimmrecht bemißt, werden durch Selbsteinschätzung festgesetzt, dürfen aber nicht unter 30 Mk. betragen[227]. Die von dem Verbande vertretene sozialpolitische Richtung ist karakterisiert durch den Namen seines einflußreichsten Mitgliedes, Freiherrn v. Stumm. Er bezeichnet ausdrücklich als seine Aufgabe auch die Förderung des Wohles der Arbeiter, aber er bekämpft „Bestimmungen, die ohne Berücksichtigung der thatsächlichen Gestaltung, ersonnen und gestützt von theoretischen Meinungen, geeignet sind, die Beziehungen zwischen Unternehmern und Arbeitern zu verschlechtern“[228]. Demgemäß hat der Verband in seiner Ausschußsitzung am 25. Mai 1897 sich auch gegen die Regierungsvorlage über die Organisation des Handwerks erklärt mit der Begründung, daß „die gesetzliche Organisation und Mitwirkung der Gesellen bei den Vertretungskörperschaften des Handwerks von wirtschaftlichen und sozialpolitischen Gesichtspunkten aus für in hohem Maße bedenklich und für einen Fehler zu erachten“ sei. Während der Verbund im allgemeinen mit den landwirtschaftlichen Interessenkreisen Fühlung zu halten sucht, ist seit Begründung des „Bundes der Landwirte“ dieses Verhältnis sehr kühl geworden, und in der genannten Ausschußsitzung gab die Bestimmung in dem Programme des Bundes, daß er „das Ausbeutungssystem des spekulativen und internationalen Großkapitals, sowie eine einseitige ungerechte Bevorzugung des Großkapitals überhaupt“ bekämpfe, zu scharfen Ausfällen seitens des Referenten Bueck Veranlassung.

Obwohl der Verband anfangs autonome Zolltarife begünstigte, ist er doch in den letzten Jahren energisch für die Handelsverträge eingetreten; auch hierdurch hat sich das Bundesverhältnis gegenüber den landwirtschaftlichen Interessenkreisen gelockert.

Der Verband zählte nach dem im August 1897 veröffentlichten Verzeichnis insgesamt 441 Mitglieder, unter denen sich 20 Handelskammern, 7 Berufsgenossenschaften und 46 Vereine und Verbände befanden. Mit Maßnahmen zur Gestaltung des Verhältnisses zwischen Unternehmern und Arbeitern hat sich der Verband bisher nicht befaßt, da er dies als eine Angelegenheit der einzelnen Mitglieder, insbesondere der ihm angehörenden Vereine betrachtet.

4. Da der Zentralverband nur die ganz großen Unternehmungen umfaßt und schon durch die Höhe seiner Beiträge die kleineren Geschäftsleute ausschließt, aber selbst die mittleren Betriebe sich in die zweite Linie geschoben fühlen, so tauchte nach Gründung des „Bundes der Landwirte“ der Plan auf, eine ähnliche allgemeine Interessenvertretung auch für die Industrie zu schaffen. Diesem Gedanken verdankt der „Bund der Industriellen“ seine Entstehung.

Der Bund wurde im November 1895 gegründet und hat nach dem Geschäftsberichte für das Geschäftsjahr 1896/97 seine Mitgliederzahl von ursprünglich 900 auf 1500 gesteigert; in der Generalversammlung vom 10. Oktober 1898 wurde ein weiterer Zuwachs von 600 Mitgliedern berichtet. Der Verband bezweckt nach seinen Statuten „die Wahrung der gemeinsamen Interessen der deutschen Industrie, sowie ein Zusammenwirken in allen die deutsche Industrie betreffenden Fragen“. Ordentliche Mitglieder können sein: 1. Personen, die in selbständiger Stellung einem industriellen Betriebe in Deutschland angehören oder angehört haben, selbständige Ingenieure und Chemiker, 2. alle in Deutschland bestehenden industriellen Betriebe, 3. industrielle Vereine und Verbände. Der Jahresbeitrag beläuft sich nach der Anzahl der Beamten und Arbeiter auf 5 bis 150 Mk.; der Mindestbeitrag ist so niedrig bemessen, um auch dem Kleinbetriebe die Beteiligung zu ermöglichen. Organe sind Vorstand, Ausschuß und Generalversammlung. Bekanntmachungen erfolgen in einer Reihe von Zeitungen verschiedener politischer Richtungen, wie denn überhaupt der Verband politisch neutral sein und lediglich wirtschaftliche Zwecke verfolgen will.

Der Verband besitzt außer einem Zentralbureau[229] ein „Syndikat“ zur Erteilung von Auskunft, insbesondere Rechtsrat, ein industrielles Schiedsgericht zur Entscheidung von Streitigkeiten, eine „Zentralstelle zur Handhabung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb“ und eine „Bundesstelle zur Vorbereitung neuer Handelsverträge[230]“. Ferner bestehen besondere Kommissionen 1. auf dem Gebiete der sozialpolitischen Gesetzgebung, insbesondere zur Reform der Arbeiterversicherungsgesetze, 2. zur Förderung von Verkehrswegen, insbesondere von Eisenbahnen und Wasserstraßen, 3. zur Reorganisation der Handelskammern im Sinne einer besonderen Vertretung der Industrie durch Errichtung von Industriekammern, 4. zur Organisation der Arbeitgeber behufs Abwehr von Arbeitseinstellungen und zur Errichtung von Arbeitsnachweisen.

Abgesehen von den schon hieraus ersichtlichen Angelegenheiten hat der Bund sich bisher beschäftigt mit der Reform des Handelsgesetzbuches und der Invaliditätsversicherung, mit der Gewerbeordnungsnovelle, der Herstellung eines Seekanals von Stettin nach Berlin und der Pariser Weltausstellung, hauptsächlich aber mit der Organisation der Arbeitgeber und der Schaffung einer Streikversicherung, über die an anderer Stelle[231] Näheres mitzuteilen ist.

Hinsichtlich der sozialpolitischen Richtung bestehen innerhalb des Verbandes zwei entgegengesetzte Strömungen, die u. a. in der Generalversammlung vom 10. Oktober 1898 bei der Behandlung des Arbeitsnachweises zum Ausdrucke kamen. Die hauptsächlich von O. Weigert, dem Begründer der Industria, vertretene sozialreformerische Gruppe erklärte sich für Gleichberechtigung von Unternehmern und Arbeitern bei Organisation der Arbeitsnachweise, fand aber einen scharfen Gegensatz bei den beiden Referenten, dem Generalsekretär des Arbeitgeberverbandes Hamburg-Altona, Dr. Märtens und dem Fabrikbesitzer Dr. Kunath, sowie dem Generalsekretär des Verbandes der Berliner Metallindustriellen, Nasse, die den Arbeitsnachweis ausschließlich für die Unternehmer in Anspruch nahmen. Schließlich begnügte man sich mit einer nichtssagenden Resolution. Uebereinstimmend aber beabsichtigt man, der Frage einer Organisation der Arbeitgeber die größte Aufmerksamkeit zu widmen.