Der deutsche Buchdruckerverband hat vom 19.–24. Juni 1899 in Mainz seine dritte Generalversammlung abgehalten, die von 82 Vertretern besucht war; außerdem hatte der österreichische und der elsaß-lothringische Verein, sowie das internationale Sekretariat Abgesandte geschickt. Der von dem Vorsitzenden Döblin erstattete Bericht erwähnt die Gründung der Buchdruckergewerkschaft, der jedoch angeblich nur 300 Mitglieder angehören, sowie den Gutenbergbund, von dem behauptet wird, daß er gegründet sei, um den Unternehmern Heeresfolge zu leisten. Aber weder durch diese beiden Vereine, noch durch die von den Prinzipalen ins Leben gerufene Unterstützungskasse, der zur Zeit 4000 Mitglieder angehören, sei das Wachstum des Verbandes aufgehalten. In den 4 Jahren 1895–1898 sind seitens des Verbandes an Reiseunterstützung 501899 Mk., an Arbeitslosenunterstützung 499170 Mk., an Umzugskosten und Gemaßregeltenunterstützung 209678 Mk., an Krankengeld 137489 Mk., an Invalidenunterstützung 5381 Mk. (davon 3494 Mk. aus der Invalidenkasse, 1887 Mk. aus der Verbandskasse) und an Begräbnisgeld 79055 Mk. gezahlt. Trotzdem ist 1898 ein Ueberschuß von rund 500000 Mk. erzielt. Der Vorstand sah in der großen Anhäufung von Geld insofern eine Gefahr, als dadurch die Versuchung erhöht werde, sich bei Streitigkeiten mit den Prinzipalen zu fest auf die gefüllte Verbandskasse zu verlassen und glaubte vielmehr, den Ueberfluß zur Erhöhung der Verbandsleistungen verwenden zu sollen, um die Mitglieder desto fester an den Verband zu ketten. Er beantragte deshalb: 1. die Reiseunterstützung von 75 Pf. auf 1 Mk. (bei einer Wartezeit von 6 Wochen) bezw. 1 Mk. 25 Pf. (bei einer solchen von 50 Wochen), 2. die Arbeitslosenunterstützung von 1 Mk. 25 auf 1 Mk. 50 Pf., 3. die Invalidenunterstützung von 1 Mk. auf 1 Mk. 25 Pf., 4. das Begräbnisgeld auf 150 Mk. (bei 500 Wochenbeiträgen) bezw. 200 Mk. (bei 1000 Wochenbeiträgen) zu erhöhen. Umzugsgelder bis zur Höhe von 100 Mk. sollen auch bei freiwilligen Umzügen gezahlt werden. Außerdem soll der Preis für das Verbandsorgan von 1 Mk. auf 65 Pf. vierteljährlich herabgesetzt werden. Die Versammlung nahm diese Vorschläge an. Die Gehälter des Vorsitzenden, des Kassierers und des Redakteurs wurden von 2500 Mk., 2300 Mk. und 2200 Mk. auf 2900 Mk., 2600 Mk. und 2500 Mk. erhöht. Die Gesamtsumme dieser Mehrbelastungen beläuft sich auf jährlich 145000 Mk.
In einer Resolution gegen die Zuchthausvorlage wurde betont, daß auf dem Frankfurter Gewerkschaftskongresse die organisierten Arbeiter sich fast einstimmig für friedliche Verständigung mit den Arbeitgebern durch Tarifvereinbarungen ausgesprochen hätten, daß aber die letzteren solche Vereinbarungen ablehnten und dadurch die wirtschaftlichen Kämpfe hervorriefen. Dabei stellte der Vorsitzende fest, daß die Ansicht der Generalversammlung dahin gehe, die Tarifvereinbarung mit den Prinzipalen, falls diese den Wünschen der Gehülfen nachkämen, nach Ablauf der gegenwärtigen Frist wieder zu erneuern. Die beantragte Einsetzung eines Verbandsausschusses als Kontrollkommission für den Vorstand wurde abgelehnt, ebenso die obligatorische Einführung des Verbandsorgans. Ein Antrag, mit dem Verbande der Buchdruckereihülfsarbeiter in ein näheres Verhältnis zu treten, um eine spätere vollständige Verschmelzung vorzubereiten, wurde abgelehnt und nur zur Unterstützung der „Solidarität“, des Organes der Hülfsarbeiter, 500 Mk. bewilligt.
Hinsichtlich des internationalen Buchdruckersekretariates, dem zur Zeit 19 Organisationen angeschlossen sind, kam es zu lebhaften Auseinandersetzungen, indem das Organ des schweizerischen Verbandes sich bei den Tarifstreitigkeiten auf die Seite der Opposition gestellt und aus diesem Grunde der deutsche Verband die Erneuerung des bestehenden Gegenseitigkeitsvertrages abgelehnt hatte. Die Generalversammlung stimmte einem abgeänderten Vertrage, der inzwischen schon von den Schweizern angenommen war, auch ihrerseits zu, sprach jedoch über die Haltung des schweizerischen Organes seinen Tadel aus.
Die Gewerkschaft der Buchdrucker hat am 6. August 1899 in Hannover ihren Kongreß abgehalten. Berichtet wurde, daß trotz des Rückganges der Preßfondsbeiträge die „Buchdruckerwacht“ in Zukunft gehalten werden könne. Die Zunahme der Mitglieder sei eine geringe; die Hoffnung, alle Tarifgemeinschaftsgegner in der Gewerkschaft zu vereinigen, habe sich nicht erfüllt, da die Anhänglichkeit der Buchdrucker an ihre Kassen zu groß sei. Aber nicht die Quantität, sondern die Dualität der Mitglieder bilde die Stärke einer Gewerkschaft. Ein Antrag, eine Einigung mit dem Verbande zu versuchen, wurde abgelehnt. Die Mitgliederzahl beträgt 226, der Kassenbestand 8357,91 Mk. Der nächste Kongreß soll in Kassel tagen.
IX[344].
Der Gewerkverein christlicher Berg-, Eisen- und Metallarbeiter für den Oberbergamtsbezirk Bonn hat am 9. Juli 1899 seine zweite Generalversammlung in Betzdorf abgehalten. Nach dem erstatteten Geschäftsberichte Zählt der Verein jetzt 7000 Mitglieder mit 79 Anmeldestellen; es sind nur 160 Austritte vorgekommen. Es wird hervorgehoben, daß der Verein seitens der Behörden wegen angeblicher sozialdemokratischer Tendenzen scharf beobachtet sei, daß aber die Mitglieder bei den vorgekommenen schwierigen Fragen große Ruhe, Mäßigung und Disziplin bewiesen hätten.
X[345].
Zu dem am 21./22. Mai 1899 in Nürnberg abgehaltenen Verbandstage des Verbandes bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebsarbeiter ist nachzutragen, daß dem Verlangen der Generaldirektion der Eisenbahnen wegen Aenderung der Statuten insoweit nachgegeben wurde, als § 20 der Statuten folgende Fassung erhielt:
„Das Bestreben des Verbandes ist insbesondere darauf gerichtet, für seine Mitglieder bei Erhaltung eines guten Einvernehmens mit allen obrigkeitlichen Staatsbehörden möglichst günstige Lohn- und Arbeitsbedingungen zu erzielen und zwar: a) in Lohnfragen durch Eingaben und Petitionen an die königliche Regierung und den Landtag; b) durch Eingaben und Petitionen an die Eisenbahnbehörden durch Vertretung der Arbeiterausschüsse bei allen berechtigten Wünschen und Beschwerden; ferner auch die Ueberwachung der Arbeiterausschüsse zu vollziehen, damit diese die Interessen seiner Mitarbeiter auch wirklich wahrnehmen.“
Außerdem wurde beschlossen, den Beitritt zu dem Verbande auch Arbeitern des äußeren Betriebes zu gestatten. Der Antrag auf Gründung einer Krankenunterstützungskasse wurde abgelehnt, dagegen die Errichtung einer Sterbekasse, die am 1. August 1899 ins Leben treten soll, beschlossen. Man wählte ferner eine Petitionskommission, die bei dem Landtage verschiedene Forderungen, insbesondere Durchführung des 9stündigen Arbeitstages, Lohnerhöhung und Abschaffung der Akkordarbeit durchsetzen soll. Endlich wurde in einer Resolution Protest dagegen erhoben, daß der Bayrische Eisenbahnverband den Beruf habe, die Interessen der Werkstättenarbeiter zu vertreten, und dieses Recht vielmehr für den Verband in Anspruch genommen.