[32] Vergl. G. de Molinari: Les bourses du travail Paris. Guillaunmin, 1893, S. 121 ff.
[33] Da bis zu dem Kongresse von Limoges 1895, wo die Gründung der Confédération générale erfolgte, bereits sechs allgemeine Gewerkschaftskongresse (Lyon 1886, Montluçon 1887, Bordeaux 1888, Calais 1890, Marseille 1892 und Nantes 1894) stattgefunden hatten, so war der von Toulouse der neunte. Die Arbeitsbörsen hatten vorher Kongresse abgehalten in St. Etienne 1892, Toulouse 1893, Lyon 1894, Nimes 1895, Tours 1896, so daß es für sie der sechste war. Die Marxistische Fédération nationale des Syndicats hat außer Troyes 1895 keine weiteren Kongresse abgehalten.
[34] Einen interessanten Ueberblick gewährt der bei Gelegenheit des am 5.–7. Mai 1897 in Orleans abgehaltenen dritten nationalen Kongresses der französischen landwirtschaftlichen Syndikate von Graf de Bocquigny gehaltene Vortrag: „Le mouvement syndical dans l'Agriculture“. Paris, Guillaumin, 1897.
[35] Bis 1895 einschließlich war den Tabellen und statistischen Zahlen der jährlich vom office du travail, einer Abteilung des Handelsministeriums, herausgegebenen Annuaires des syndicats professionels eine erläuternde Einleitung vorangeschickt, der die folgenden Angaben entnommen sind; für 1896 und 1897 ist sie fortgelassen.
[36] Daß diese Ziffer größer ist, als die der Mitglieder der Syndikate selbst, beruht auf mangelhaften Angaben der letzteren.
III. Oesterreich[37].
In Oesterreich begegnet die Gewerkschaftsbewegung einer Reihe schwerwiegender Hindernisse. Dazu gehört in erster Linie der Gegensatz der verschiedenen Nationalitäten, die, abgesehen von einer gewissen instinktiven gegenseitigen Abneigung, zugleich verbunden ist, mit einer weitgehenden Abweichung in der hergebrachten Lebenshaltung; so fühlt der slavische und romanische Arbeiter sich noch völlig zufrieden bei einer Lebensweise, die dem Deutschen unerträglich ist. Ferner kommt in Betracht die Verschiedenheit der Sprache, durch welche die Herausgabe gemeinsamer Arbeiterblätter wesentlich erschwert wird. Außerdem steht Oesterreich noch auf einer verhältnismäßig niedrigen Stufe der industriellen Entwicklung. Es überwiegt einerseits die Landwirtschaft und andererseits das Handwerk. Beide aber begünstigen nicht einen so scharfen Interessengegensatz zwischen Arbeitern und Unternehmern, wie die Industrie. In weitem Umfange besteht auch noch die Hausindustrie mit ihren traurigen Verhältnissen[38].
Die Gesetzgebung enthält für die Gewerkschaftsbewegung teils günstige, teils ungünstige Momente. Zu den ungünstigen gehört die Bestimmung des Vereinsgesetzes, noch welcher den Vereinen verboten ist, Beschlüsse zu fassen, durch welche sie sich eine Autorität in irgend einem Zweige der Gesetzgebungs- oder Exekutivgewalt anmaßen. Auf Grund dieser Bestimmung hat z. B. die Wiener Polizeibehörde 1888 den Fachverein der Bäcker geschlossen, weil derselbe statistische Erhebungen über die Lage der Bäckereiarbeiter unternommen hatte. Das frühere Koalitionsverbot ist freilich durch Gesetz vom 7. April 1870 aufgehoben, aber den Behörden steht das Recht zu, beschäftigungslose Personen in die Heimatgemeinde abzuschieben, wovon vielfach gegen streikende Arbeiter Gebrauch gemacht wird. Eine günstige Einrichtung dagegen liegt in der gesetzlichen Zwangsorganisation, die für das Kleingewerbe bereits durchgeführt und für die Großindustrie und den Bergbau ins Auge gefaßt ist. Sowohl Arbeiter als Arbeitgeber sind hiernach durch gesetzliche Bestimmung zu bezirksmäßig abgegrenzten Vereinigungen verbunden. Die Arbeiterschaft, insbesondere soweit sie unter sozialdemokratischem Einflusse steht, verhielt sich anfangs diesen Gehülfenverbänden gegenüber wegen ihres Zwangskarakters durchaus ablehnend. Aber bald überwog die Ansicht, daß man sich den durch sie gebotenen Vorteil nicht entgehen lassen dürfe, und so hat ein im Jahre 1890 abgehaltener allgemeiner Gewerkschaftstag beschlossen, die Zwangsgenossenschaften thunlichst für die Zwecke der Arbeiterbewegung zu verwerten, wobei der Umstand, daß in denselben alle Arbeiter vereinigt sind, daß aber den fortgeschritteneren naturgemäß die Führung zufällt, und daß der Gehülfenausschuß eine staatlich anerkannte Behörde bildet, als besonders bedeutungsvoll hervorgehoben wurde.
Die erste umfassende Begründung von Gewerkvereinen erfolgte zum Beginn der 70er Jahre, nachdem 1870 durch die Aufhebung des Koalitionsverbotes ein freier Spielraum geschaffen war. Ende der 70er Jahre sollen etwa 30000 Arbeiter gewerkschaftlich organisiert gewesen sein. Aber einerseits wurde dieser Aufschwung durch die spätere ungünstige wirtschaftliche Entwicklung stark gedämpft, andererseits führte das Uebergewicht, welches der Anarchismus zeitweilig in der Arbeiterbewegung erlangte, zu einer gegnerischen Haltung der Behörden und insbesondere zur Verhängung eines Ausnahmezustandes durch ein dem deutschen Sozialistengesetze entsprechendes Gesetz. So zählte man 1888 nur 15000 Mitglieder der Gewerkschaften.
Ein Umschwung erfolgte erst seit dem vom 30. Dezember 1888 bis 1. Januar 1889 in Hainfeld abgehaltenen ersten Parteitage der österreichischen Sozialdemokratie, auf dem es unter Zurückdrängung der anarchistischen und antiparlamentarischen Elemente gelang, eine einheitlich organisierte österreichische sozialdemokratische Partei zu schaffen. Hier wurde auch die Stellung zu den Gewerkschaften behandelt und beschlossen, deren Gründung mit möglichster Heranziehung der männlichen und weiblichen Hilfsarbeiter zu empfehlen, wobei man betonte, daß ein Gegensatz zwischen der politischen und der gewerkschaftlichen Bewegung nicht bestehe und nur mit Rücksicht auf die bestehende Gesetzgebung beide getrennt vorzugehen gezwungen seien.