An sonstigen Beschlüssen sind noch folgende zu erwähnen:
Da die Gewerkschaften in verschiedenen Kronländern noch sehr schwach und bloß Bildungs- und Unterstützungsvereine vorhanden sind, so sollen die sämtlichen derartigen Arbeitervereine in die Gewerkschaftsorganisation einbezogen werden. Diese Bildungs-, Fach- und Gewerkvereine der Provinz und Wiens sind der Gewerkschaftsorganisation zuzuzählen, sobald sie ihr Statut in die von der Gewerkschaftskommission vorzuschlagende Normalfassung bringen.
Jeder Arbeiter, der sich als Genosse bekennt, muß auch Mitglied der Gewerkschaft seiner Branche sein.
Die Regelung der Fachpresse bleibt den einzelnen verbündeten Organisationen der verwandten Berufe vorbehalten, doch wurde das schon vorläufig von der Generalkommission herausgegebene Korrespondenzblatt für sämtliche Gewerkschaften des Reiches womöglich mit dreimaligem Erscheinen im Monate beibehalten. Dasselbe soll in deutscher und nach Möglichkeit in tschechischer Sprache erscheinen. Kleine Organisationen sollen sich zur Herausgabe eines gemeinschaftlichen Fachblattes vereinigen; doch sollen im allgemeinen die kleinen Branchenblätter abgeschafft und durch Verschmelzung zu großen leistungsfähigen Blättern umgestaltet werden.
Streiks sind bei der jeweiligen Kronlandszentralleitung anzumelden, die unverzüglich die Gewerkschaftskommission zu verständigen hat. Dies gilt für Streiks, die zum Zweck der Lohnverbesserung geführt werden, unbedingt; sie sollen nur eintreten, nachdem sie gutgeheißen sind. Streiks wegen Lohnverkürzung oder aus anderen Ursachen, welche nicht vorhergesehen werden können, sind nach Möglichkeit vorher anzuzeigen. Streiks, welche weder bei der Gewerkschaftskommission noch bei der Kronlandszentralleitung angezeigt sind, verlieren, wenn der Ausbruch nicht ein unvorhergesehener und durch begründete Umstände bedingt ist, den Anspruch auf Unterstützung, doch darf die Gelegenheit zur Entgegennahme freiwilliger Beiträge gegeben werden. Auch nichtorganisierte Arbeiter soll die Organisation nach Kräften bei Streiks unterstützen, um sie dadurch zum Beitritt zu gewinnen.
Boykotts können von der Kommission angeordnet werden und sind dann von den beteiligten Organisationen zur Ausführung zu bringen.
Nach langen Verhandlungen über den Generalstreik wurde von einer Beschlußfassung darüber abgesehen, dagegen beschloß man, die Feier des 1. Mai zu empfehlen. —
War hiermit die Grundlage einer umfassenden Gewerkschaftsorganisation gelegt, so boten sich doch bei der Ausführung sehr große Schwierigkeiten, die durch die Wahl eines ungeeigneten Sekretärs noch vermehrt wurden; insbesondere fiel es schwer, die Vereine an regelmäßige Beiträge zu gewöhnen.
Als erste Aufgabe betrachtete es die Gewerkschaftskommission, in den einzelnen Kronländern Zentralleitungen zu bilden; solche wurden 1894 und 1895 in Mähren, Schlesien, Ober- und Niederösterreich, Salzburg, Tirol und Vorarlberg, Böhmen, Steiermark, Kärnten, Buckowina und Galizien geschaffen. Ihre Ergänzung fanden sie in Vertrauensmännern, denen ein Hauptteil der Arbeit zufiel. Eine ganze Anzahl von Vereinen wurde durch deren Mitwirkung ins Leben gerufen.
Die Regierung stellte sich von Anfang an nicht unfreundlich zu der Gewerkschaftskommission, ja als es sich 1895 darum handelte, eine offizielle Statistik über den Stand der Arbeitsvermittelung in Oesterreich aufzunehmen, wurde von der k. k. Zentralkommission für Statistik die Gewerkschaftskommission sowie einige große Gewerkschaften, wie die Metallarbeiter, Schneider u. s. w. eingeladen, ihr Gutachten über die von der Regierung vorgelegten Fragebogen abzugeben. Auf Wunsch des statistischen Departements des Handelsministeriums übernahm es die Gewerkschaftskommission, als Erhebungsstelle für die Gewerkschaften und Bildungsvereine zu fungieren. In gleicher Weise ist man bei Besetzung der neu geschaffenen, dem Amte für Arbeitsstatistik beigegebenen ständigen Arbeitsbeiräte, die am 1. Oktober 1898 in Wirksamkeit getreten sind, vorgegangen, indem sich der Handelsminister bei Auswahl der acht Arbeitervertreter mit den Arbeiterorganisationen ins Einvernehmen gesetzt und zwei von der Organisation der christlich-sozialen Arbeiter vorgeschlagene sowie sechs von der Gewerkschaftskommission empfohlenene Personen ernannt hat. Dafür erklärte auch der Sekretär der Gewerkschaftskommission, Hueber, in der Eröffnungssitzung vom 26. September 1898, daß das neue Amt jederzeit die Unterstützung der organisierten Arbeiterschaft haben würde und die Arbeiter alles daransetzen wollten, um ihren guten Willen zur Mitarbeit zu beweisen. In Deutschland würde eine solche Anerkennung der Arbeiterorganisationen von der Bureaukratie als gleichbedeutend mit der Unterwerfung des Staates unter die Sozialdemokratie betrachtet werden. So ist es denn begreiflich, daß, wie an anderer Stelle[40] dargelegt, auch die Unternehmer den Arbeitern gegenüber eine ganz anderen Haltung als in Deutschland einnehmen und infolge davon die soziale Entwicklung einen wesentlich anderen Gang genommen hat.