Der Verband der Feldarbeiter giebt seit 1. Mai 1897 unter dem Titel „Der Feldarbeiter“ ein monatlich zweimal erscheinendes Organ heraus und wirkt daneben hauptsächlich durch Flugschriften und Wanderredner.
Die ungarische Regierung ist sich der Gefahr, die in der Bewegung liegt, wohl bewußt, aber sie handelt ganz nach deutschem Vorbilde, indem sie die Bewegung nicht durch Beseitigung der Uebelstände zu entkräften, sondern mit Gewalt zu unterdrücken sucht. Nicht allein hat man im Sommer 1897 Soldaten zu Erntearbeiten kommandiert und das Gleiche für ähnliche Fälle in Aussicht genommen, sondern auch ein am 1. März 1898 in Kraft getretenes Gesetz erlassen, nach dem die Aushaltung der Landarbeiterverträge durch Polizei und Militär erzwungen werden soll. Der Reichsrat hat bei Beratung des Gesetzes den Wunsch ausgesprochen, daß das gleiche Verfahren, welches bisher nur für Erntearbeiten vorgesehen ist, auf alle Arten landwirtschaftlicher Arbeiten ausgedehnt wird.
Auf den 25. Dezember 1898 war nach Czegled in Verbindung mit dem Parteitage der ungarischen Sozialdemokratie ein neuer Feldarbeiterkongreß einberufen, insbesondere um gegen das „Sklavengesetz“ zu protestieren. Beide Versammlungen sind von der Regierung verboten. Man hat deshalb beschlossen, den Schwerpunkt in die geheimen sozialdemokratischen Tischgenossenschaften zu verlegen, ihnen gedruckte Referate und Resolutionen zugehen zu lassen und über die erforderlichen Fragen eine schriftliche Abstimmung herbeizuführen.
Am 2. April 1899 hat der zu Weihnachten verbotene Kongreß in Budapest stattgefunden unter Beteiligung von 133 Vertretern aus 92 Orten. Die Verhandlung verlief durchaus ruhig, obgleich die Redner sich ausnahmslos als Anhänger der sozialdemokratischen Partei bekannten. Man protestierte gegen das Feldarbeitergesetz und dagegen, daß die Regierung, wie sie es 1898 gethan und für 1899 wieder angekündigt hatte, während der Ernte eine Feldarbeiterreserve auf den Staatsdomänen zusammenziehe. Daneben forderte man Preß-, Vereins- und Versammlungsfreiheit, Beseitigung der mit den Schnitterverträgen getriebenen Mißbräuche und auskömmlichen Lohn, sowie endlich die Einrichtung staatlicher Ackerbauinspektoren durch Wahl der Feldarbeiter.
Neben der unter sozialdemokratischem Einfluß stehenden Feldarbeiterbewegung hat sich aber in neuester Zeit auch eine christlich-soziale Bewegung entwickelt. Ein Verein dieser Richtung ist in Raab gebildet, ebenso hat im Dezember 1897 eine Konferenz in Budapest stattgefunden, auf der 20 Industriezweige durch etwa 200 Abgeordnete vertreten waren. Man beschloß die Durchführung einer allgemeinen Gewerkschaftsorganisation und ernannte zunächst einen Gewerkschaftsrat, der die Zentralstelle bilden soll.
Auch die Organisation der Arbeiterinnen ist von dieser Seite in die Hand genommen und vom 6. bis 8. September 1897 in Czegled ein Arbeiterinnenkongreß abgehalten, auf dem Einführung des Achtstundentages für die Industrie und des Zehnstundentages für die Landwirtschaft, sowie gewisse Mindestlöhne gefordert wurden. Das Organ dieser Bewegung ist das in Budapest erscheinende Wochenblatt „Die Freiheit.“
Auch für Ungarn ist in neuester Zeit eine dem österreichischen arbeitsstatistischen Amte entsprechende Behörde ins Leben getreten, nämlich der Landesindustrierat in Budapest, der am 1. Februar 1899 seine erste Sitzung abgehalten hat. Sein Arbeitsprogramm umfaßt folgende Aufgaben: Arbeiterstatistik, Arbeiterversicherung gegen Unfälle, Invalidität und Alter, Regelung der Frauen- und Kinderarbeit und Revision des Gesetzes über die Arbeiterkrankenkassen. Aber der karakteristische Unterschied der ungarischen Einrichtung gegenüber der österreichischen tritt am deutlichsten darin hervor, daß zu allen diesen Beratungen über Arbeiterangelegenheiten die Arbeiter selbst nicht zugelassen wurden, während die Handels- und Gewerbekammern Vertreter entsandten. Der hauptsächlichste Gegenstand der bisherigen Beratungen bildete die Regelung des Arbeitsnachweises. Man beschloß eine auf Beihülfe des Staates, der Gemeinden und der Handelskammern beruhende Zentralanstalt mit Filialen in den größeren Orten einzurichten, die unter staatlicher Aufsicht zu je einem Drittel aus Arbeitgebern, Arbeitern und unabhängigen Personen bestehen und ihre Thätigkeit unentgeltlich besorgen soll.
Fußnoten:
[37] Vgl. Kautsky: „Die Arbeiterbewegung in Oesterreich“ in der „Neuen Zeit VIII (1890), S. 49 ff., 97 ff., 154 ff.“ Kralik: Nutzen und Bedeutung der Gewerkschaften. Wien 1891. Oesterreichischer Arbeiterkalender seit 1891 (Brünn). Verhandlungen des I. und II. sozialdemokratischen Parteitages. Wien 1889 u. 1891. Bretschneider, Arbeiterzeitung, erscheint seit 1. Juli 1889. Rechenschaftsbericht der Gewerkschaftskommission Oesterreichs für die Zeit vom 1. Januar 1894 bis 31. Oktober 1896 und Protokoll des II. österreichischen Gewerkschaftskongresses. Wien 1896. Hueber: Einige sonstige Litteratur ist bei den einzelnen Organisationen angegeben.