[46] Die Protokolle beider Bäckertage sind im Verlage von J. Tobola in Wien 1891 und 1893 erschienen.
[47] Das stenographische Protokoll ist in Wien 1894 im Verlage der Administration des „Zeitgeist“ erschienen.
[48] Das Kongreßprotokoll ist, Wien 1897, im Verlage der „Einigkeit“ erschienen.
[49] Das Material verdanke ich dem „Verbande der Vereine der Buchdrucker und Schriftgießer und verwandter Berufe Oesterreichs“. Die Thätigkeitsberichte 1. für 1894–96, 2. für 1896, 3. für 1897 sind im Verlage des Verbandes erschienen.
IV. Schweiz[50].
Die Verhältnisse in der Schweiz sind in mannigfacher Beziehung abweichend von denen anderer Länder, und gerade diese Abweichungen bieten hinsichtlich der Entwickelung, welche die Arbeiterbewegung hier genommen hat, ein besonderes Interesse. In erster Linie gilt dies von dem Umstande, daß es in der Schweiz an dem Hindernisse, das anderwärts der freien Entfaltung der eignen Leistungsfähigkeit der Arbeiterklasse sich in den Weg gestellt hat, nämlich dem Widerstande der staatlichen Gewalt, fast völlig fehlt. Die Verfassung sowohl der Eidgenossenschaft wie der einzelnen Kantone ist die denkbar freieste, das Wahlrecht durchaus demokratisch; die Regierung wird von dem Volke selbst gewählt, der Arbeiterklasse ist deshalb die Möglichkeit gewährt, alle ihre Bestrebungen insoweit durchzusetzen, wie sie im stande ist, die aus den Gesamtinteressen der Bevölkerung sich ergebenden natürlichen Beschränkungen zu überwinden, vor allem aber die Arbeiterschaft selbst zu gemeinsamer Stellungnahme zu veranlassen. Insbesondere die Bildung von Gewerkvereinen ist in keiner Weise beschränkt, dieselben bedürfen sogar, um juristische Persönlichkeit zu erlangen, lediglich der Anmeldung zum Handelsregister.
Ergeben sich hieraus für die soziale Entwickelung besonders günstige Verhältnisse, so liegen allerdings hindernde Umstände einerseits in der niedrigen Stufe, auf der sich die Industrie des Landes bisher im allgemeinen befindet und der hiermit zusammenhängenden Kleinheit und Enge der Verhältnisse, sowie andererseits in der staatlichen und sprachlichen Zerrissenheit.
Eine letzte Eigentümlichkeit, die man in Betracht ziehen muß, um die Entwicklung der Arbeiterbewegung in der Schweiz zu verstehen, liegt endlich in der eigentümlichen nationalen Abgeschlossenheit und Ablehnung aller fremden Einflüsse. Dies ist besonders aus dem Grunde von Bedeutung, weil die Schweiz seit Jahrhunderten ein Zufluchtsort solcher Elemente gewesen ist, die aus andern Ländern wegen ihres Widerstandes gegen die herrschenden Gewalten sich entfernen mußten, von denen also ein erheblicher Einfluß auf die Schweizer Verhältnisse hätte erwartet werden dürfen. Thatsächlich hat ein solcher nicht stattgefunden; man hat freilich die fremden Elemente, solange sie gewisse Grenzen nicht überschritten, gewähren lassen, aber ihnen eine Herrschaft nicht gestattet.