Ein neuer Versuch, zu einer Einigung zu gelangen, wurde unternommen durch den „Allgemeinen schweizerischen Arbeitertag“, der von einflußreichen Personen im Grütliverein und in der sozialdemokratischen Partei einberufen wurde und vom 8. bis 10. September 1883 in Zürich unter Beteiligung von 172 Abgeordneten zusammentrat, doch waren von den 183 Sektionen des Grütlivereins nur 60 vertreten. Das Ergebnis war die Einsetzung eines aus je 2 Mitgliedern des Grütlivereins, der schweizerischen sozialdemokratischen Partei, des Gewerkschaftsbundes, der deutschen sozialdemokratischen Mitgliedschaften und der deutschen Arbeiterbildungsvereine zusammengesetzten „Aktionskomitees des schweizerischen Arbeitertages“, dem es gelang, bis Ende 1883 eine Gesamtzahl von 3900 Mitgliedern zusammenzubringen, von denen 1500 dem Grütliverein, 300 der schweizerischen sozialdemokratischen Partei, 650 den deutschen sozialdemokratischen Mitgliedschaften und 550 den deutschen Arbeiterbildungsvereinen und kleinen Gruppen angehörten. Der Beitrag beschränkte sich auf ein Agitationsgeld von vierteljährlich 5 Cts. Auf eine eigentliche Zentralleitung hatte man ebenso verzichtet, wie auf größere praktische Aufgaben; es handelte sich lediglich um eine lose Verbindung zum Zwecke sozialistischer Propaganda. Außerdem versuchte man durch Eingaben an den Bundesrat und die Staatsregierungen, sowie Beeinflussung der öffentlichen Meinung für arbeiterfreundliche Maßregeln zu wirken. Dabei trat jedoch, wie bei der Stellung zum Branntweinmonopol, das von dem Grütliverein befürwortet, von den Sozialisten dagegen bekämpft wurde, vielfach der Gegensatz in den Grundanschauungen deutlich hervor.

Um den sozialistischen Elementen einen stärkeren Einfluß zu verschaffen, setzte man im Sommer 1887, wo die Mitgliederzahl übrigens bereits auf 6000 gestiegen war, durch, daß der Sitz des Aktionskomitees von Zürich nach Bern verlegt wurde. In der That wurde jetzt die Tonart schärfer und das Ziel der Gründung einer sozialdemokratischen Partei deutlicher in den Vordergrund gestellt. Insbesondere der Fürsprecher Stock in Bern und der Bezirksanwalt Otto Lang in Zürich, der seit dem 1. Januar 1888 in seinem Verlage ein neues Blatt, den „Schweizerischen Sozialdemokraten“ erscheinen ließ, waren die Führer der Bewegung, und obgleich der Grütliverein sich fern hielt, gelang es doch, auf den 21. Oktober 1888 nach Bern einen zweiten „schweizerischen Arbeitertag“ zusammenzuberufen, auf dem die neue „sozialdemokratische Partei der Schweiz“ gegründet wurde. Es sollten nicht mehr, wie früher, Vereine als solche, sondern nur noch einzelne Mitglieder beitreten können. Nur Schweizer Bürgern war der Beitritt gestattet. Der Beitrag belief sich auf jährlich 20 Cts. An der Spitze steht das aus 15 Personen bestehende Parteikomitee. Jährlich findet ein ordentlicher Parteitag statt, dessen Beschlüsse jedoch auf Verlangen einer Urabstimmung unterworfen werden müssen.

Der „schweizerische Gewerkschaftsbund“ hatte sich nach kümmerlichen Anfängen allmählich eine etwas festere Stellung erworben. Er zählte 1886 1000 Mitglieder; die „Arbeiterstimme“ hatte sogar eine Auflage von 1700 und deckte ihre Ausgaben. Immerhin hatte der Bund wenig praktische Bedeutung, insbesondere fehlte ihm die Befugnis, bei Streiks einzugreifen, und so war es ganz naturgemäß, daß man nach dieser Richtung hin neuen Plänen nachging. In der That wurde auf dem Zentralfeste des Grütlivereins in Grenchen am 26. Juni 1886 dem Zentralkomitee des Vereins der Auftrag erteilt, mit anderen Vereinen zur Gründung einer „Allgemeinen schweizerischen Reservekasse“ in Verbindung zu treten, und es gelang, mit dem Gewerkschaftsbunde und dem Aktionskomitee des Arbeitertages eine Verständigung zu erzielen, nach der die für die Leitung der Kasse bestimmte Kommission aus 9 Mitgliedern bestehen und von diesen 5 dem Grütliverein und je 2 den beiden anderen Gruppen angehören sollten. Die Mitgliedschaft an der Kasse war keine direkte, sondern nur Vereine und Verbände konnten derselben beitreten. Die Einnahmen der Kasse bestanden aus jährlichen Beiträgen der beteiligten Verbände, die für den Grütliverein auf 1000, für das Aktionskomitee auf 800 und für den Gewerkschaftsbund auf 400 Frs. festgesetzt wurden. Doch wurden diese Beiträge von den einzelnen Verbänden selbständig verwaltet und von der Ablieferung derselben an eine eigene Kasse abgesehen. Ein fester Fonds von 5000 Frs. sollte stets unangetastet bleiben und erst bei Ansammlung von 10000 Frs. die Bewilligung von Unterstützungen eintreten. Diese sollte erst zulässig sein, wenn alle Mittel einer friedlichen Beilegung des Streites erschöpft waren.

Der Erfolg des Unternehmens war zunächst sehr erheblich. Allerdings waren die festen Einnahmen gering, aber es gelang, in einzelnen Fällen große Summen an freiwilligen Beiträgen zu sammeln, und den Arbeitern gab der bloße Bestand einer solchen Kasse einen moralischen Stützpunkt. Immerhin wünschte man mehrfach eine festere Organisation und die Einführung direkter Mitgliederbeiträge. Aber ein in diesem Sinne auf dem Delegiertentage in Aarau am 1. April 1888 gefaßter Beschluß scheiterte an dem Widerspruche des Grütlivereins, und erst nach langen Verhandlungen einigte man sich im März 1889 dahin, daß die übrigen Mitglieder direkte Beiträge von monatlich 20 Cts. zu zahlen, der Grütliverein dagegen eine jährliche Pauschalsumme von 2000 Frs. zu leisten habe; außerdem wurde eine eigene Kassenverwaltung eingerichtet.

Aber die praktische Notwendigkeit drängte weiter. Es war ein unnatürlicher Zustand, daß neben den zentralisierten Verbänden der einzelnen Berufe noch zwei selbständige gewerkschaftliche Organe bestanden, und man forderte deshalb wiederholt die Verschmelzung der Reservekasse mit dem Gewerkschaftsbunde, sowie den engeren Anschluß an die Gewerkschaftsverbände. Trotz des Widerstandes des Grütlivereins gelang es auf dem am 25. Januar 1891 in Zürich abgehaltenen Delegiertentage, diesen Plan durchzusetzen. Die Reservekasse wurde dem Gewerkschaftsbunde überwiesen und die Verwaltung dem aus 12 Mitgliedern bestehenden Bundeskomitee unterstellt.

Aber noch immer wurden weitere Umgestaltungen gewünscht, und nachdem in Bern 1893 beschlossen war, eine Neuregelung hinsichtlich der Behandlung von Streiks vorzunehmen und zu diesem Zwecke einen außerordentlichen Kongreß zu berufen, wurde dieser am 5./6. Juni 1895 in Luzern abgehalten unter einer Beteiligung von 9 Zentralverbänden mit 83 Sektionen durch insgesamt 141 Vertreter.

Die Statuten wurden dahin geändert, daß der Beitritt zum Gewerkschaftsbunde allen Berufsverbänden offensteht, daß aber der Anschluß von Einzelmitgliedern nicht statthaft ist, diese vielmehr ihrem Berufsverbande beizutreten haben. Wo einzelne Berufe zu wenig Mitglieder für eine eigene Organisation besitzen, sollen gemischte Gewerkschaften zulässig sein. Alle zwei Jahre soll ein Bundeskongreß stattfinden; die Gewerkschaften können auf je 50 Mitglieder einen Vertreter entsenden. Gegen alle Beschlüsse kann von 1/3 der Vertreter oder 1/10 der Bundesmitglieder Urabstimmung gefordert werden. Um die durch den großen Uhrenarbeiterstreik erschöpften Mittel des Bundes zu ergänzen, wurde ein außerordentlicher Beitrag von 2 Frs. auf den Kopf beschlossen. Den Verbänden wurde empfohlen, Beitragsleistungen an die sozialdemokratische Partei einstweilen einzustellen. Hinsichtlich des Verhältnisses des Bundes zu den einzelnen Verbänden fand sowohl die straffere Organisation als auch die Lockerung derselben Vertreter. Einerseits wurde den einzelnen Verbänden dadurch ein größerer Einfluß eingeräumt, daß dem Bundesvorstande Vertreter der Verbände hinzutreten und mit ihm das erweiterte Bundeskomitee bilden sollen. Andrerseits wurde angeregt, die Zentralverbände sollten sich zu Gunsten des Bundes auflösen, doch wurde ein Beschluß hierüber nicht gefaßt. Auch die Regelung der Stellung des Bundeskomitees gegenüber Streiks wurde lebhaft erörtert: endlich wurde beschlossen, daß über die Genehmigung eines Streiks das Bundeskomitee, über dessen Beendigung dagegen dasselbe in Verbindung mit den beim Streik beteiligten Arbeitern entscheiden soll.

Auf dem Kongresse ließ der Typographenbund, der früher dem Gewerkschaftsbund angehört hatte, seinen Austritt anzeigen. Auch das Zentralkomitee des Grütlivereins hatte erklärt, auf Vertretung im Bundeskomitee zu verzichten. Trotzdem wurde beschlossen, ihm eine solche Vertretung gegen Zahlung eines festen jährlichen Beitrages einzuräumen, worauf der Verein dann später eingegangen ist.

Auf dem am 5. April 1896 im Schwurgerichtssaale in Zürich abgehaltenen Kongresse, auf welchem 11 Zentralverbände mit 142 Sektionen durch 185 Abgeordnete vertreten waren, war als Vertreter der sozialdemokratischen Partei der Schweiz der Staatsanwalt Zgraggen aus Bern zugegen. Ein Hauptgegenstand der Verhandlungen war das Verhältnis der bisher als Organ des Bundes benutzten „Arbeiterstimme“ zu der sozialdemokratischen „Tagwacht“. Es wurde beschlossen, die „Arbeiterstimme“ zum wirklichen Gewerkschaftsblatte umzugestalten und wöchentlich erscheinen zu lassen; politische Angelegenheiten soll dasselbe nur soweit bringen, wie sie eng mit der Gewerkschaftsbewegung verknüpft sind. Ferner wurde beschlossen, am 1. Januar 1897 ein selbständiges Sekretariat in Zürich einzurichten.