Seit 1892 besteht auch zwischen den verschiedenen Börsen ein Verband, um eine Arbeitsvermittelung von Ort zu Ort für ganz Belgien herzustellen.
Uebrigens weichen die belgischen Arbeitsbörsen von ihrem französischen Vorbilde doch in ihrer Grundlage erheblich ab, indem sie sich streng auf das Ziel der Arbeitsvermittelung beschränken und hierbei eine volle Gleichberechtigung beider Parteien betonen, während jene sich zu einseitigen Kampforganisationen der Arbeiter entwickelt haben, die den Unternehmern keinerlei Einfluß gestatten.
Fußnote:
[51] Die weitaus wichtigsten Quellen für die belgischen Gewerkschaften sind einerseits die Arbeit von Emile Vandervelde: „Enquète sur les associations professionels d'ouvriers et d'artisans en Belgique“, 2 Bände, Brüssel 1891. Imprimerie des travaux publies (vgl. dazu die Besprechung von Binck in Braun, Archiv für soziale Gesetzgebung VI, 627) und andererseits Ernest Mahaim: Etudes sur l'association professionelle, Lüttich 1891. Außerdem: Rapport sur les associations professionelles en Belgique, Bruxelles 1889 und Rapport sur le projet de loi accordant la personification civile aux unions professionelles, Bruxelles 1889.
VI. Holland[52].
In Holland ist es sehr schwer, über Arbeiterverhältnisse etwas zu erfahren. Bis vor wenigen Jahren hatte man keine amtliche Statistik, sondern überließ diese Thätigkeit einer Privatgesellschaft, der „Vereinigung für Statistik“, deren Erfolge sehr gering waren. Im Jahre 1889 wurde bei Gelegenheit der Beratung eines Gesetzes über Frauen- und Kinderarbeit die Einsetzung einer staatlichen statistischen Kommission angeregt, und 1892 wurde in der That durch königliche Verfügung eine solche unter dem Namen „Zentralkommission für Statistik“ geschaffen, in die man unter anderem auch einen bekannten Sozialdemokraten, R. van Zinderen-Bakker, berief. Die Kommission begann ihre Thätigkeit damit, daß sie außer an die Gemeindebehörden auch an die bestehenden vier großen Arbeiterverbände: 1. den allgemeinen niederländischen Arbeiterverband (Het algemeen nederlandsch werklieden verbond), 2. den niederländischen römisch-katholischen Volksbund (De nederlandsche roomsch-katholicke volksbond), 3. den niederländischen Arbeiterverband „Patrimonium“ (Het nederlandsch werklieden verbond „Patrimonium“), 4. den sozialdemokratischen Bund (De socialdemocratische Bond) Fragebogen schickte. Allein die unter 2 und 4 genannten Vereinigungen lehnten die Antwort ab, und da auch von den 1149 Arbeitervereinen, die nach den Berichten der Bürgermeister bestanden, nur 693 Auskunft gaben, so ist das Ergebnis der Erhebungen durchaus ungenügend. Das Wesentlichste aus dem von der Kommission erstatteten und im Jahre 1894 veröffentlichten Berichte ist im folgenden wiedergegeben.
Vor 1811 bestanden in Holland keine Arbeitervereine. Von 1811–1855, wo das Koalitionsverbot aufgehoben wurde, sind 13, von 1855–1865 8, von 1865–1878 65, von 1878–1885 72 und von 1885–1894 271 derartige Vereinigungen gegründet.
Die Mitgliederzahl, soweit sie genau ermittelt wurde, betrug: