Der Typographenbund zählte 1716 Mitglieder; die Einnahme betrug 2581 fl., die Ausgabe 2528 fl. Das Fachblatt hatte eine Auflage von 3700. Die im Januar 1898 abgehaltene Generalversammlung beschloß die Gründung einer Krankenkasse. Die Buchdrucker haben aber Anfang 1898 auch einen allgemeinen Kongreß unter Beteiligung aller Richtungen, insbesondere auch der katholischen Vereine, abgehalten, auf dem man einen einheitlichen Tarif aufstellte und dessen Durchführung mittels gemeinsamen Vorgehens beschloß; die Errichtung eines föderativen Zentralverbandes wurde ins Auge gefaßt.
Der Bund der Post- und Telegraphenbeamten zählt 55 Vereine mit 1850 Mitgliedern.
Der Bund der Weber und Spinner zählt 9 Vereine mit 1000 Mitgliedern und besitzt ein gemeinsames Fachblatt. Die Einnahme betrug 673 fl., die Ausgabe 624 fl.
Es besteht auch noch seit 28 Jahren ein allgemeiner niederländischer Arbeiterbund mit 3600 Mitgliedern und einer Jahreseinnahme von 2196 fl. Derselbe besitzt eine Begräbniskasse, an der auch andere Arbeiter teilnehmen können, mit 9870 Mitgliedern.
Uebrigens beginnt jetzt auch die holländische Regierung den sozialen Dingen ein größeres Interesse zuzuwenden. Ein am 23. Mai 1897 von der Regentin vollzogenes Gesetz über Errichtung von Arbeitskammern ist das erste greifbare Ergebnis dieser Politik.
In Zukunft können durch königliche Verordnung in einer Gemeinde oder in einer Gruppe von Gemeinden für ein jedes oder für mehrere verwandte Gewerbe gemeinsam Arbeitskammern errichtet werden. Diesen Kammern soll eine gleiche Anzahl von Arbeitgebern und Arbeitern angehören. Eine vierfache Aufgabe wird ihnen zugedacht, nämlich 1. das Sammeln von Informationen über Arbeiterangelegenheiten, 2. das Erstatten von Gutachten an die staatlichen, provinziellen oder städtischen Behörden in Bezug auf alle Fragen, welche die Interessen von Arbeit und Arbeitern berühren, 3. das Erstatten von Gutachten und das Ausarbeiten von Verträgen und Regelungen, wenn von einer bei Arbeiterangelegenheiten beteiligten privaten Seite ein derartiges Gesuch erfolgt, endlich 4. das Verhindern oder Beilegen von Arbeitsstreitigkeiten entweder durch direkte Vermittlung oder durch das Anraten zur Anrufung eines Schiedsgerichts.
Die Kammer soll mindestens jährlich viermal zusammentreten und außerdem auf Verlangen des Vorstandes oder eines Drittels der Mitglieder. Wähler ist jeder Niederländer, männlich oder weiblich, Arbeiter oder Arbeitgeber, der 30 Jahr alt ist. Wahlberechtigt sind alle männliche oder weibliche Personen, die im letzten Kalenderjahre in ihrem Bezirke den Beruf als Arbeitgeber oder Arbeiter ausgeübt haben und 25 Jahr alt sind. Die Kammer hat einen Vorstand, bestehend aus einem unparteiischen Vorsitzenden, zwei Beisitzern als Vertreter von Arbeitern und Arbeitgebern und einen Sekretär. Die Art der Beilegung von Streitigkeiten ist genau geordnet.
Auch die auf Grund der Neuwahlen im Juni 1897 zusammengetretene II. Kammer ist für soziale Reformen günstig gestimmt, insbesondere ist die treibende Kraft in sozialpolitischer Richtung die neu gebildete „Liberale Union“, die bei den letzten Wahlen 30 Abgeordnete durchgesetzt hat und mit Nachdruck für soziale Verbesserungen eintritt. Aus dem im November 1896 veröffentlichten Programme sind folgende Punkte hervorzuheben: Erweiterung des Wahlrechts, insbesondere Befreiung vom Zensus, Arbeitskammern, Regelung des Arbeitsvertrages, Einschränkung übermäßiger Arbeitszeit auch für erwachsene Männer, Sonntagsruhe, Zwangsversicherung gegen Unfall, Krankheit, Invalidität und Alter mit Staatszuschuß, Wohnungsgesetz, Neuordnung des Armenwesens.
Demgemäß hat auch das auf Grund der Kammerwahlen neu gebildete Ministerium Pierson-Gormann-Borgesius die Bahn der Sozialreform eingeschlagen und die Thronrede, mit der die Kammer am 21. September 1897 eröffnet wurde, bezeichnet als Vorlagen u. a. ein Arbeiterschutzgesetz für Kinder und jugendliche Arbeiter, ein Gesetz über obligatorische Unfallversicherung und eine Regelung der Wohnungsfrage.
Fußnoten: