„Auf ihn! so ist’s recht!“ schrien einige der Gefangenen. „Halt, halt! trennt sie!“ riefen andere.
„Seid ruhig, Erdwin,“ sagte der Junker, „laß ihn, Alter, — er hat recht, der Strick des Hangmanns droht uns allen.“
„Euch nicht! Euch nicht!“ rief der alte Wüstemann, die ihm entgegengestreckte Hand seines Schützlings fassend. „O Ihr — Ihr in diesen Banden — das Herz bricht mir darüber — o die Schurken, die Schurken!“
Ein Murren, welches bald in lautere Drohungen überging, folgte den Verwünschungen des Alten, der alle ihn Umgebenden mit allen Flüchen überhäufte, welche ihm auf die Zunge gerieten.
Wer weiß, was geschehen wäre, wenn man nicht plötzlich draußen vor der eisenbeschlagenen Tür des Gefängnisses Schritte und eine befehlende Stimme vernommen hätte. Hellebardenschäfte und Musketenkolben rasselten nieder auf den Steinboden. Eine allgemeine Stille trat ein unter den Gefangenen, die Schlösser der Tür kreischten und knarrten. Sie öffnete sich, ein Gefreiter mit der Partisane auf der Schulter schritt herein mit zwei Büchsenschützen, deren Lunten glimmten. Ihnen folgte ein kleines schwarzes Männlein, welchem zur Seite, von Kopf bis zu Fuß geharnischt, der Leutnant der Festung, Hans Sivers, sich hielt. Durch die geöffnete Tür sah man den Gang angefüllt mit Bewaffneten von der Besatzung.
„Tut Eure Pflicht, Herr Notarius!“ sagte der Leutnant, und das kleine schwarze Männlein — Herr Friedericus Ortlepius, notarius publicus und des peinlichen Gerichts zu Wolfenbüttel bestallter und beeidigter Gerichtsschreiber, räusperte sich, nahm das Barett vom Haupt und entfaltete ein Papier, welches er in der Rechten trug. Ein Söldner, der eine Lampe hielt, näherte sich. Der Leutnant hob den Arm gegen die Gefangenen, abermals räusperte sich Herr Ortlepius und las dann seine Schrift ab wie folgt:
„Daß der Hochwürdige, Durchlauchtige, Hochgeborne Fürst und Herr, Herr Heinrich Julius, postulierter Bischof des Stifts Halberstadt, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, unser allerseits gnädiger Fürst und Herr, unlängst nach Besage und Inhalt des Koblenzschen Abschieds, als verordneter Kriegsobrister dieses niedersächsischen Kreises, zur Beschützung des lieben Vaterlandes wider das tyrannische Einfallen des hispanischen Kriegsvolkes, unter andern ein Regiment deutscher Knechte von dreizehn Fähnlein hat werben lassen, solches ist notorium und männiglich bekannt. Sind dieselben auch nachher von Seiner Fürstlichen Gnaden selbst gemustert, bewehrt, und haben sie in derselben persönlichen Gegenwart in dem Ring, altem löblichem Kriegsgebrauch nach, auf den Artikulbrief geschworen.
Ob nun wohl I. F. G. sich gänzlich versehen und verhofft, nachdem I. F. G. es so treulich gemeinet, auch dem gemeinen Vaterland zum Besten es sich so sauer haben werden lassen, — es würde gemeldetes Regiment sich vermöge geschworenen Eides, Treu und Pflicht, wie Solches ehrlichen, redlichen Kriegsleuten eignet und gebühret, verhalten haben, so hat sich aber befunden, daß zehn Fähnlein von solchem Regiment, ohne einige rechtmäßige gegebene Ursach, wider ihre geschworene Treu und Pflicht, I. F. G. zu sonderlichen Schimpf, der ganzen deutschen Nation zum sonderlichen Spott und Hohn, dieser Kriegsexpedition zum Nachteil, dem Feind aber zum Frohlocken mit fliegenden Fähnlein aus dem Felde gezogen sind. Haben ihre verordnete Obrigkeit nicht bei sich leiden wollen, auch in solcher Meuterei so lange kontinuiret, bis daß I. F. G., zur Erhaltung Deroselben Autorität, ein’ Ernst zu diesen Sachen haben tun müssen, und sie durch ihren damaligen Statthalter und Generallieutenant den Wohlgebornen und Edeln Grafen Philipp zu Hohenlohe, auf der Heide zwischen der Ucht und Barenburg, hinter dem Moor, genannt das hessische Darlaten, haben trennen und zum Gehorsam bringen lassen. Und obwohl I. F. G. damals nach Kriegsgebrauch und scharfen Rechten sie zu massakrieren und sämtlich zu Schelmen zu machen, und über sie als Schelmen die Fähnlein abreißen und schleifen zu lassen, befugt gewesen sein, so haben doch I. F. G. zu Deroselbst eigenen Glimpf den gelindesten Weg für die Hand nehmen wollen und haben sich resolviret, euch die bestrickten Knechte, welche eines Teils bei I. F. G. als die Prinzipalisten Meutemacher angegeben sind, andernteils von ihren eigenen Spießgesellen dafür geliefert worden sind, — vor ein öffentlich Malefizrecht stellen zu lassen.
So fordere ich also auf unsers allerseits gnädigen Fürsten und Herrn gnädigen Befehl euch: Christoph von Denow, Detlof Schrader von Rendsburg, Erich Südfeld von Hannover usw. usw. — so fordere ich euch auf morgen früh um sieben Uhr, das ist den fünften November dieses Jahres Eintausendfünfhundertneunundneunzig vor kaiserliches Recht in den Ring, wo ihr gerichtet werden sollt, wie es am Jüngsten Tage vor Gott dem Allmächtigen, wenn Gottes Sohn kommen wird zu richten die Lebendigen und Toten, zu verantworten ist!“ — —
Fünfundachtzig Namen rief der Notarius Friedrich Ortlepp auf, und jeder der Gefangenen antwortete durch ein: „Ist hier gegenwärtig.“ Als die Liste zu Ende gebracht war, hob der kleine schwarze Mann noch einmal, lächelnd, die bebrillte Nase und ließ seine Äuglein wohlwollend über die Gefangenen hingleiten; dann nickte er dem Geharnischten zu, dieser winkte dem Gefreiten, welcher seine Partisane anzog, sein Kommandowort rief. Die Musketierer schulterten ihre Büchsen, und die Beamten schritten heraus aus dem Gewölbe, dessen Tür sogleich hinter ihnen wieder zufiel.