„O Christoph! Christoph von Denow!“

Der junge Reiter erhob das Auge; es haftete auf dem jungen Mädchen, welches hinter der Reihe der begleitenden Hellebardierer die Hände ihm entgegenstreckte; — ein trübes Lächeln glitt über das Gesicht Christophs, dann schüttelte er das Haupt; er wollte anhalten.

„Hast doch recht gehabt, Anneke!“ lachte höhnisch Valentin Weisser, der Rosenecker. „Waren unsrer doch zu wenig. Puh — ’s ist am End einerlei — Kugel oder Strick. Vorwärts, Junker Stoffel; ich tret’ dir sonst die Hacken ab!“

„Vorwärts! vorwärts!“ rief der Führer der Geleitsmannschaft — vorüber schritt Christoph von Denow. —

Im Ring aber schwuren die Richter mit aufgerichtetem Finger und lauter Stimme:

„Ich lobe und schwöre, daß ich diesen Tag und alles dasjenige, was vor diesem Malefizrecht vorkommen wird, urteilen und richten will, es sei gleich über Leib und Blut, Geld oder Geldeswert, als ich will, daß mich Gott am Jüngsten Tage richten soll — den Armen als den Reichen. Will hierinnen weder Freundschaft noch Feindschaft, Gunst noch Ungunst, weder Haß, Geschenke, Gaben, Geld ober Geldeswert ansehen, oder mich verhindern lassen! So wahr mir Gott helfe und sein heiliges Wort!“

Alle Beisitzer saßen darauf nieder an ihren Plätzen, und nur der Gerichtsschulze blieb stehen und tat eine Umfrage. Darauf verkannte er das Recht: erstens im Namen der heiligen unzerteilbaren Dreifaltigkeit, dann im Namen des Fürsten, dem Richter und Angeklagte als Kriegsleute geschworen hatten, zuletzt kraft seines eignen angeordneten Amts und Stabes, daß „keiner innerhalb oder außerhalb dem Rechten wolle einreden. Solle auch niemand einem Richter heimlich zusprechen. Dem Profoß solle eine freie Gasse gelassen werden, damit er guten Raum habe, damit er desto baß mit den Gefangenen vom Rechten ab- und zugehen möge, bei Pön eines rheinischen Gülden in Gold“.

„Derhalben,“ fuhr er fort, „wer nun vor diesem Kaiserlichen Recht zu schicken oder zu schaffen hat, es sei gleich Kläger oder Antworter oder sonsten einer, der dem löblichen Regiment etwas anzuzeigen hat: die stehen in den Ring und klagen, wie man pflegt zu klagen und Antwort zu geben, auf Red und Widerred, wie in Kaiserlichen Rechten der Gebrauch ist. — Gerichtswebel, habt Ihr gestern den Profoß, wie auch die Angeklagten fürgeboten, zitieret und geladen?“

Und der Gerichtswebel stand auf und antwortete: „Herr Schultheiß, ich habe sie gestern früh mit drei Trommeln an den vier Orten der Welt zitieret!“

Und des Regiments Profoß, Karsten Fricke, trat in den Ring, und der Gerichtswebel führt die Angeklagten hinein, jedes Fähnlein für sich zusammengeschlossen. —