[IV.]
Bacon von Verulam.

Von ganz besonderem Interesse muss es für unsern Zweck sein, die nationalökonomischen Ansichten des FRANCIS BACON VON VERULAM kennen zu lernen. Bei der ebenso vorurtheilsfreien, wie grossartigen Vielseitigkeit dieses Mannes, welcher ernstlich bemühet war, das ganze Gebiet menschlichen Wissens klar zu beherrschen und durch sichere Beobachtungen zu erweitern, lässt sich schon erwarten, dass nichts von Demjenigen, was die Zeitgenossen als Wissenschaft auffassten, seinem Gesichtskreise völlig fremd geblieben. Hier war denn freilich der Nationalökonomie nur ein sehr bescheidenes Plätzchen eingeräumt.

In der berühmten encyklopädischen Uebersicht aller Wissenschaften, welche die Schrift De dignitate et augmentis scientiarum[49] enthält, wird die Oekonomie eine Unterabtheilung der Politik genannt, ähnlich wie die Familie ein Theil des Staates sei (VIII, 3.). Jedoch wird leider von dieser ganzen Lehre nur ein einziger Abschnitt ausführlicher behandelt: die Frage nämlich, wie der Staat erweitert werden könne. Aber schon hier zeigt sich aufs Deutlichste, wie wenig Bacon zu den gewöhnlich s. g. Mercantilisten gehört. Er polemisiert u. A. mit grossem Eifer gegen den oft gepredigten Satz, als wenn das Geld der Nerve des Kriegs wäre. Mit Recht habe Solon dem reichthumsstolzen Krösos geweissagt, wenn Jemand komme, der ihm überlegen sei an Führung des Eisens, so werde dem auch alsbald sein Gold gehören. Und anderswo (VIII, 2) stimmt er dem Machiavelli bei, welcher die Nerven tapferer Männer für die wahren Kriegsnerven erklärt hatte. Das Erste für Bacon ist die emendatio animi; dann kommen die opes et pecunia; endlich die fama. Desshalb bezeichnet er als wirthschaftliche Bedingungen eines mächtigen Reiches besonders folgende drei: eine mässige und willig ertragene Steuerlast; einen tüchtigen Bauernstand nebst einem wenig zahlreichen Adel; endlich dass sich das Volk nicht allzu sehr mit sitzenden Gewerben beschäftige, die mehr der Finger, als des Armes bedürfen (VIII, 3.)[50].

Diese Ansichten finden ihre Ergänzung in derselben Schrift III, 5. Bekanntlich hat Bacon eine Menge Vorschläge gemacht, um Lücken im bisherigen Systeme der Wissenschaft durch neue Disciplinen auszufüllen, wovon Literaturgeschichte und vergleichende Anatomie die gelungensten Beispiele bilden. Da empfiehlt er nun u. A. ein inventarium opum humanarum, worin alle Güter des menschlichen Geschlechts, die Natur-, wie die Kunstproducte, verzeichnet würden; auch die früher bekannten, jetzt aber verloren gegangenen: vornehmlich in der Absicht, um erfinderische Köpfe zu leiten, und ein fruchtloses Abmühen derselben an schon gelösten Problemen zu verhüten. Hier müssten auch die erwünschten, aber noch für unmöglich gehaltenen Dinge zur Schärfung der Aufmerksamkeit erwähnt werden. Sodann ferner einen catalogus experimentorum maxime polychrestorum zu demselben Zwecke. Dieser zweite Vorschlag ist von Bacon selbst in seiner Sylva sylvarum s. historia naturalis einigermassen verwirklicht, wo namentlich die fünfte und sechste Centurie viele schöne agronomische Versuche enthalten. Hierher gehört auch die Forderung einer Geschichte aller Zweige der Landwirthschaft, des Gewerbfleisses u.s.w.[51], welche die Parasceue ad historiam naturalem et experimentalem aufstellt; überall aus dem Gesichtspunkte, «dass es ihm nicht sowohl auf die mechanischen Künste selbst, sondern nur darauf ankomme, was sie zur Förderung der Wissenschaft beitrügen.» — Alles dergleichen musste Bacon um so mehr interessieren, als er bekanntlich der Vater des Experimentierens ist, welches jene Gewerbe, selbst ohne wissenschaftlichen Zweck, beständig ausüben. Auch pflegt er die menschliche Kunst der Natur nicht entgegenzusetzen, sondern nennt sie nur ein additamentum naturae. Ich gedenke des berühmten Ausspruches, der so manche unfruchtbare Streitigkeit der Nationalökonomen hätte abschneiden sollen, «dass die menschliche Arbeit nichts weiter kann, als die Naturkörper zu oder von einander bewegen, alles Uebrige hernach die Natur im Innern selbst vollzieht»[52]. In diesem Sinne meint er anderswo, Plinius historiam naturalem pro dignitate complexus est, sed complexam indignissime tractavit[53].

Die Aufsätze De divitiis und De sumtibus[54] sind, wie die meisten Schriften Bacons, reich an s. g. Gemeinplätzen, denen man es aber deutlich genug ansieht, dass sie von ihm selbst und aus einer Menge eigener Erfahrungen abgezogen worden. Sie tragen desshalb, statt der gewöhnlichen Leerheit solcher Sätze, den Charakter grosser Fülle an sich: es sind Worte, um mit Pindar zu reden, welche die Zunge mit der Musen Gunst aus den Tiefen der Seele geschöpft hat. Bacon ist ebenso frei von eiteler Ueberschätzung des Reichthums, wie von mönchischer, meist verdächtiger Geringschätzung desselben. Der Reichthum verhalte sich zur Tugend, wie das Gepäck zu einem Heere. Als Mittel des Reichwerdens bezeichnet Bacon folgende zehn: Sparsamkeit, Ackerbau, Gewerbfleiss, Handel, Gesellschaften, Zinswucher, neue Erfindungen, Monopolien, Dienst des Königs oder der Grossen, Erbschleicherei. Freilich eine sehr unlogische Zusammenstellung, und ohne alle Rücksicht auf das Ganze der Volkswirthschaft, aber mit viel guten Bemerkungen durchflochten aus dem Gesichtspunkte der individuellen Klugheits- und Sittenlehre. So wird die Langsamkeit des Ackerbaugewinns hervorgehoben; die vielen sittlichen Gefahren des Handels; dass Grösse und Sicherheit des Gewinns schwer zu vereinigende Begriffe sind; dass die ersten Schritte der Bereicherung sehr viel langsamer gehen, als die folgenden u. s. w. Diese einzelnen ethisch-psychologischen Bemerkungen verhalten sich zu den Werken von Ad. Smith und Ricardo ganz ähnlich, wie die bekannten Aussprüche der sieben Weisen zu den politischen Systemen eines Platon und Aristoteles. Man darf nicht vergessen, dass sich die Nationalökonomie fast allenthalben aus einer bloss cameralistischen Betrachtung der Haus- und Regierungswirthschaft mühselig genug hat entwickeln müssen.

Indessen fehlt es dem Bacon doch keineswegs an allen volkswirthschaftlichen Ideen. So findet sich schon bei ihm die im 17. Jahrhundert gewöhnliche Ansicht, als wenn Vermehrung des Volksvermögens nur durch Gewinn im auswärtigen Handel erfolgen könnte. Hierbei unterscheidet er nun zwar genau den Rohstoff, die Verarbeitung und den Transport der Waaren; ist aber von klarer Einsicht in das Wesen der Güterproduction noch so weit entfernt, dass er schlechthin meint: quicquid alicubi adiicitur, alibi detrahitur[55]. — Was die Vertheilung der Güter betrifft, so ist es ein Lieblingsgegenstand des Bacon, wider die allzustarke Anhäufung in derselben Hand zu eifern. Kolossale Erbschaften, meint er, sind in der Regel dem Erben selbst nachtheilig. (Sermones Cap. 34.) Wo alles Vermögen wenigen Ueberreichen gehört, da kann der Staat mitten unter Schätzen Hungers sterben. Das Geld muss, wie der Dünger, über das Land zerstreuet werden, um es zu befruchten. Desswegen verlangt Bacon, dass Zinswucher, Monopolien, Umwandelung grosser Güter in Weideland mindestens beschränkt werden. (Sermones Cap. 15. 39.) So war z. B. 4 u. 5 Henry VII ein Gesetz gegeben, welches die ungeschmälerte Erhaltung aller Bauerhöfe von 20 Acres und darüber anbefahl. Unser Bacon ist entzückt von diesem Gesetze[56]. — Hinsichtlich der Consumtion billigt er, wie die meisten Zeitgenossen, Luxusverbote[57]; jedoch ohne sich detaillierter darüber auszulassen. (Sermones Cap. 15.) Ganz besonders aber verwirft er jede grosse Zahl von Adeligen, Geistlichen, Literaten u. s. w., deren vorzugsweise ausgebildete Consumtion den Staat zu verarmen drohe[58].

Von einzelnen Punkten muss ich besonders die Lehre vom Zinswucher (Sermones Cap. 39) erwähnen. Hier ist Bacon dem Salmasius, welcher gewöhnlich für den ersten wissenschaftlichen Vertheidiger des Kapitalzinses gilt, um mehr als ein Menschenalter[59] zuvorgekommen. Zwar hatte schon Heinrich VIII im Jahre 1546 das frühere Gesetz, welches allen Unterthanen (mit Ausnahme der Fremden) das Zinsnehmen unbedingt verbot, aufgehoben, und nur ein Maximum von 10 Procent statt dessen eingeführt. Unter dem Reformationskönige Eduard VI war das Zinsenverbot, dem Buchstaben des alten Testamentes gemäss, wiederhergestellt (5 et 6 Edward VI, Cap. 20); indessen nur bis 1571, wo es für immer erlosch. Selbst die Sprache des Volks hatte diess anerkannt, indem seit[60] 1571 das Wort usury, welches vordem jedwedes Zinsnehmen bedeutete, in der Regel nur von zu hohem Zinse gebraucht wird. Wie wenig gründlich indessen die Vorurtheile gegen das Zinsrecht beseitigt waren, zeigt aufs Deutlichste der grosse Zeitgenosse Bacons, William Shakespeare, im Kaufmann von Venedig. Bacon selber ist nicht ganz davon frei. Unter den Vorwürfen, die jener Zeit gegen das Zinsnehmen geschleudert wurden, scheinen folgende zwei nicht ohne Eindruck auf ihn geblieben zu sein: dass der Zinsgläubiger selbst am Sabbath arbeiten lasse, und dass er das früheste Gebot verletze, im Schweisse des eigenen Angesichtes sein Brot zu essen[61]. Trotzdem erklärt er den Zins für erlaubt, um der menschlichen Herzenshärtigkeit willen; weil Darlehen schlechterdings nothwendig sind, ohne Zins aber schwerlich erfolgen würden. Hierauf stellt er die Vortheile und Nachtheile des Zinsgeschäftes einander gegenüber: unter diesen z. B., dass viele Menschen durch den Reiz eines müssigen Rentenierlebens vom eigenen Handelsbetriebe abgehalten, die Güterpreise durch den Zins erniedrigt, alle Reichthümer in weniger Händen concentriert würden; doch wird alles Dergleichen durch die handgreifliche Nothwendigkeit der Darlehen überwogen. Ein wirkliches Verbot der Zinsen wäre desshalb ungereimt, «nach Utopien gehörig.» Im höchsten Grade fruchtbar ist die weitere Entwickelung, in welcher Bacon einen zwiefachen gesetzlichen Zinsfuss begehrt. Einen niedrigern, von etwa 5 Procent, für Jedermann: wobei sich die Grundbesitzer, die gegenwärtig in ihrer Rente 6 Procent des Kaufschillings beziehen, sehr gut stehen, die müssigen Renteniere zur Thätigkeit angespornt sein würden u. s. w. Sodann einen höhern, von etwa 8 Procent, welcher ausnahmsweise, unter Aufsicht des Staates und nur in Handelsstädten, für Darlehen an Kaufleute gestattet werden mag. Bacon bemerkt sehr richtig, dass der Handel nicht bloss für jenen niedrigen Zinsfuss allzu wenig Vertrauen geniesse; sondern es könnten auch die Kaufleute wegen ihres eigenen höhern Gewinnes einen höhern Zins ertragen. Also eine Ahnung wenigstens von der wirklichen Productivität des Kapitals, wie sie Galiani mehr als vier Menschenalter nachher kaum viel klarer hatte[62]!

Wie beim Zinsfusse, so scheint dem Bacon auch in anderen Fällen eine obrigkeitliche Preisbestimmung nöthig zu sein. (Sermones Cap. 15.) Er schätzt überall die gesetzgeberische Thätigkeit Heinrichs VII sehr hoch (Historia Henrici VII, p. 1037); und so lobt er namentlich auch das Gesetz über die Tuchpreise: 4 u. 5 Henry VII. Diess glich in gewisser Hinsicht dem Vorschlage Bacons wegen des gesetzlichen Zinsfusses; insbesondere waren darin für die groben und feinen Tuchsorten verschiedene Preise festgestellt. (L. c. p. 1040.)

In demselben Jahre hatte Heinrich VII ein Gesetz veranlasst, worin die Einfuhr von Waid und Wein aus dem südlichen Frankreich auf anderen als englischen Schiffen untersagt wurde. Diess ist zwar nicht, wie Bacon zu glauben scheint, das erste Glied jener Kette, welche schliesslich zur Navigations-Acte hinführen sollte; denn schon 5 Richard II Cap. 3 hatte Aehnliches verordnet. Wohl aber hat Niemand den Zweck solcher Massregeln, politischen Vortheil durch wirthschaftliche Opfer zu erkaufen, besser charakterisiert, als Bacon (L. c. p. 1039): Inflectens paulatim politiam regni Angliae ab intuitu ubertatis et utilitatis rerum venalium ad intuitum potentiae militaris. Antiqua enim statuta fere omnia mercatores exteros invitant, ut merces omnigenas in regnum Angliae importent; pro fine habentia vilitatem et copiam earundem mercium, neutiquam respicientia ad rationes politicas, circa regni potentiam navalem. — Ebenso wenig abgeneigt war Bacon einer verständigen Erziehung des Gewerbfleisses durch Staatsgesetze; obwohl sich die Scheingründe, welche der s. g. Mercantilismus dafür benutzt, nirgends bei ihm nachweisen lassen. Er lobt ein Gesetz (19 Henry VII), worin die Einfuhr aller derjenigen Seidenwaaren verboten wurde, deren Verfertigung man damals schon in England verstand. Diess Gesetz habe sich auf die wahre Regel gestützt, dass man die Einfuhr überflüssiger Fremdwaaren verhindern müsse; hierdurch werde entweder die einheimische Industrie gefördert, oder aber der Verbrauch von Ueberflüssigkeiten gehemmt. (L. c. p. 1115.) — Ein Vergötterer des Gewerbfleisses ist Bacon übrigens nicht. In jugendlichen Staaten, sagt er, blühen die Waffen, in gereiften die Literatur, im sinkenden Alter die Gewerbe und der Handel[63].