Man vergleiche nur das 24 Kapitel des Leviathan und das 13 Kapitel der Schrift De cive[75]. Das Erste, was uns hier entgegentritt, ist eine schöne Eintheilung des volkswirthschaftlichen Lehrstoffes; wie denn überhaupt elegante Eintheilungen zu den grössten Vorzügen des Hobbes gehören. «Die Ernährung des Staates hängt von der Menge der zum Leben nothwendigen Sachen ab, von ihrer Vertheilung und von ihrer Vorbereitung und Anwendung zum öffentlichen Gebrauch.»(L. 24.) Offenbar ganz ähnlich, als wenn wir seit J. B. Say die politische Oekonomie in die Lehre von der Production, Vertheilung und Consumtion der Güter eintheilen. — «Die Menge jener Sachen, also der Stoff der Ernährung, ist von der Natur selbst begränzt; und besteht aus den Früchten, ausgehend von den Brüsten unserer gemeinsamen Mutter, Land und Meer, welche Gott dem menschlichen Geschlechte entweder frei schenkt, oder nur für Arbeit verkauft. Es hängt die Menge der nothwendigen Dinge, nächst der göttlichen Güte, allein von dem Fleisse und der Arbeit der Menschen ab.»(L. 24.) Anderswo heisst es: «zur Bereicherung der Bürger sind zwei Dinge nothwendig, Arbeit und Sparsamkeit; nützlich ein drittes, nämlich der natürliche Ertrag des Landes und Wassers. Ein viertes, der Krieg, vermehrt zuweilen das Vermögen der Bürger, öfter jedoch vermindert er dasselbe. Die beiden ersten Dinge allein sind nothwendig. Denn es kann ein Staat, welcher auf einer Insel liegt, nicht grösser, als der Wohnungsplatz erfordert, ohne Saat, ohne Fischfang, bloss durch Handel und Gewerbe reich werden.» Bald nachher wird ausdrücklich wiederholt, der Krieg sei in wirthschaftlicher Beziehung eine Art Würfelspiel, wodurch die Meisten arm, sehr Wenige reich werden. Es drehe sich desshalb die ganze wirthschaftliche Gesetzgebung um die drei Punkte: proventus terrae et aquae, labor et parsimonia. (C. XIII, 14.) Also wesentlich die Ricardo'sche Ansicht im Keime! Parsimonia ist, was wir Kapital nennen, das aufgesparte Resultat früherer Arbeiten; die Arbeit steht im Vordergrunde, der Boden tritt für den Theoretiker sehr zurück. — Weiterhin werden die Naturproducte in nativa und externa getheilt. Da nun übrigens wohl kein Staatsgebiet alles Nothwendige und nichts Ueberflüssiges hervorbringt, so entsteht der Tausch, welcher die überflüssigen nativa nicht länger überflüssig sein lässt, sondern mit ihnen, durch Einfuhr von externis, den Mangel der nativa deckt. Hobbes bemerkt hier sehr richtig, dass auch menschliche Arbeiten, nicht weniger als andere Sachen, gegen Güter aller Art vertauscht werden können. (L. 24.) Ausser dem Tausche, namentlich der Aus- und Einfuhr, wird auch das Eigenthumsrecht von Hobbes unter der Rubrik «Vertheilung der Güter» abgehandelt. — Sehr interessant ist seine Ansicht von der concoctio bonorum. Er versteht darunter die Reduction der aufzubewahrenden Güter auf einen gleichen Werth, der aber leichter transportiert werden kann, und somit, ohne bedeutende Schwierigkeit, den Bürger in Stand setzt, an jedwedem Orte von seinem Gelde zu leben. Diesen Dienst, meint Hobbes, kann nur das Gold- und Silbergeld verrichten. «Fast über den ganzen Erdkreis werden Gold und Silber nicht nur wegen ihres Stoffes am höchsten geschätzt, sondern sind auch das bequemste Mass der übrigen Güter. Innerhalb eines einzigen Staates würde freilich jeder Stoff, wenn die Obrigkeit ihn gestempelt hat, als Münze zur Messung der Tauschgüter geeignet sein; Gold- und Silbermünzen aber gelten überall. Sie können auch, da sie wegen ihres Stoffes selbst geschätzt sind, nicht durch einen oder wenige Staaten einer Steigerung oder Minderung ihres Preises unterworfen werden. Dagegen lässt sich der Preis eines von schlechterem Stoffe gemachten Geldes leicht erhöhen oder erniedrigen; doch kann dasselbe nicht bewirken, dass die Kräfte des Staates nöthigenfalls über fremde Staaten ausgedehnt werden, draussen Heere bewaffnen und erhalten, wie das Gold- und Silbergeld zu thun vermag. Sondern es muss immer daheim bleiben, bald mit höherer, bald mit niedrigerer Würdigung, mitunter zum Schaden Derer, welche es besitzen.» Das Geld überhaupt nennt Hobbes das Blut des Staates: es durchläuft denselben, und ernährt dabei die einzelnen Bürger, deren Hände es passiert; gerade so, wie das Blut im Körper aus den Nahrungsmitteln entsteht, und die einzelnen Glieder vermittelst seiner Circulation ernährt. Insbesondere entspricht der Staatsschatz dem Herzen, die Einnahme den Venen, die Ausgabe den Arterien. (L. 24.)

Die praktische Richtung des Hobbes ist bekanntlich der allerstrengste Absolutismus. Nicht in dem Sinne, wie man gewöhnlich meint. Denn Hobbes ist zwar lebenslänglich ein eifriger Anhänger der stuartischen Royalistenpartei gewesen; er giebt auch entschieden von den drei grossen Staatsformen der Monarchie den Vorzug (C. 10. L. 19): wissenschaftlich jedoch ist diess für ihn nur von secundärer Wichtigkeit. Ihm ist die Hauptsache, dass die jeweilige Staatsgewalt, mag sie nun monarchisch, aristokratisch oder demokratisch sein, untheilbar und unbeschränkt sein müsse. Denn der natürliche Krieg Aller gegen Alle kann nur dadurch im Staate versöhnt werden, dass jeder Einzelne seine ganze Macht auf dasselbe Individuum oder dieselbe Versammlung überträgt[76].

Die praktische Nationalökonomie des Hobbes entspricht dieser Grundlage. «Alles Eigenthum rührt von der Staatsgewalt her. Denn im Naturstande gehört Alles Allen, es herrscht ewiger Krieg, und jedes Gut ist Dessen, der es geraubt und mit den Waffen behauptet hat. Hier findet also weder Eigenthum, noch Gemeinschaft, sondern Kampf statt. Weil nun die Gründung des Eigenthums ein Werk des Staates ist, so ist sie ein Werk Dessen, welcher im Staate die höchste Gewalt besitzt.» (L. 24.) Daher kann Niemand in der Weise Eigenthum haben, dass das höhere Recht des Staatsoberhauptes dadurch ausgeschlossen würde. Immerhin mag zuweilen gegen das letztere processiert werden; es handelt sich dann aber nie darum, was das Staatsoberhaupt mit Recht könne, sondern nur, was es wolle; und ihm selber steht die richterliche Entscheidung zu. (C. VI, 15.) Nam qui dominum habent, dominium non habent. Civitas autem civium omnium domina est. Dominium ergo et proprietas tua tanta est et tamdiu durat, quanta et quamdiu ipsa vult. (C. XII, 7.) Insbesondere hängt die Vertheilung des Grundes und Bodens in neubebauten oder eroberten Ländern ganz vom Staatsoberhaupte ab. «Diess kann Vieles thun gegen seinen Vortheil, selbst gegen sein eigenes Gewissen, gegen sein gegebenes Wort und gegen die Naturgesetze; dass aber die Bürger desshalb die Waffen ergreifen, ihr Oberhaupt verklagen, oder nur irgend übel von ihm reden dürfen, ist zu leugnen.» (L. 24.) — Wenn sich das Staatsoberhaupt bei der Landvertheilung gewisse Grundstücke selbst vorbehält (Domänen!), so darf es doch niemals in der Befriedigung der öffentlichen Bedürfnisse auf diese eingeschränkt werden. Sonst könnte ja eine verschwenderische Regierung den ganzen Staat zu Grunde richten. (L. 24.) Das unbeschränkte Recht des Herrschers, Steuern aufzulegen, versteht sich hiermit von selbst. Wie könnte er sonst auch sein unbeschränktes Recht, Soldaten zu halten, geltend machen? (C. VI, 15. L. 18.) Die Abgaben sind im Grunde weiter Nichts, als die Bezahlung Derer, welche bewaffnet darüber wachen, dass der Fleiss der Bürger nicht durch feindlichen Angriff gehindert werde. Dessenungeachtet warnt Hobbes ernstlich, die Last der Steuern nicht zu drückend zu machen, weil die Mehrzahl der Menschen in ihrer Thorheit dadurch zum Aufruhr geneigt werde. (C. XII, 9.) Denn ihre Armuth schreiben sie alsdann, statt ihrer eigenen Trägheit und Verschwendung, dem Steuerdrucke zu. (C. XIII, 10.) Auch hebt er mit Vergnügen hervor, wie in der Monarchie die Abgaben leichter zu sein pflegten, als in der Demokratie. (C. X, 6.) Vor Allem kommt es darauf an, die Steuern gleichmässig aufzulegen, weil ungleiche Steuern meist für drückender gelten, als hohe. (C. XIII, 10.) Diese Gleichmässigkeit besteht aber in einem gleichen Verhältnisse zwischen Last und Vortheil. Für den persönlichen Schutz, welchen der Staat gewährt, müssen Arme und Reiche gleich viel bezahlen; die Reichen aber assecurieren ausser ihrer Person mehr. Nur fragt es sich, ob man die Steuern nach Massgabe des Erwerbes und Besitzes, oder des Verbrauches auflegen solle. Hobbes entscheidet sich durchaus für das letztere. «Denn es sei nicht billig, Denjenigen, der mit Fleiss und Sparsamkeit seinen Unterhalt erworben hat, schwerer zu belasten, als einen Andern, welcher durch Faulheit und Verschwendung das Seinige durchgebracht, da sie doch beide vom Staate gleichen Schutz genossen haben.» Es sollen also die Steuern nicht auf die Personen gelegt werden, sondern auf die Consumtionsgegenstände. (L. 30. C. XIII, 11.)[77]

Weiterhin spricht Hobbes allerdings von Gesetzen, welche den Verkehr der Unterthanen mit einander leiten; in den Gewerben die Unthätigkeit verbieten, den Fleiss befördern, jeden unmässigen Aufwand verhindern sollen (C. XIII, 14. L. 24): doch warnt er dringend, in solcher Bevormundung zu weit zu gehen. Es soll nicht mehr durch die Gesetze befohlen werden, als der wahre Nutzen des Staates und seiner Bürger fordert. (C. XIII, 15.) Am meisten bedarf die Aus- und Einfuhr einer solchen Staatsleitung, sowohl was die Gegenstände, als was den Ort des Handels betrifft. «Wenn nämlich ein Jeder in diesem Punkte seinem eigenen Willen folgen dürfte, so würde es nicht an Solchen fehlen, welche aus Eigennutz dem Feinde verkauften, was dem Staate schaden könnte, und einführten, was den Bürgern vielleicht angenehm, aber schädlich oder wenigstens unnütz wäre.» (L. 24.) — Die Pflicht des Staates, schuldlos Verarmte mit dem nöthigsten Lebensbedarfe zu versehen, leitet Hobbes daraus ab, weil dieselben sonst iure naturae berechtigt sein würden, in äusserster Noth zu stehlen und zu rauben. Arbeitsfähige Armen sollen übrigens zur Arbeit gezwungen werden. Ganz besonders denkt er hier an Auswanderung und Kolonisation; doch mögen die Urbewohner des zu kolonisierenden Landes nicht ausgerottet, sondern nur zu einer Beschränkung ihres Gebietes und zum Ackerbau gezwungen werden. (L. 30.)

Unter den Gegnern des Hobbes ragt insbesondere James Harrington (1611–1677) hervor, der nicht bloss in seiner berühmten Idealrepublik Oceana, sondern auch in seinen übrigen Schriften auf das Lebhafteste gegen den Verfasser des Leviathan polemisiert[78]. Freilich steht er diesem an Geist und systematischer Consequenz, wie an Schärfe der Form gewaltig nach; er ist ihm aber an geschichtlicher Belesenheit unstreitig überlegen. Seine wissenschaftliche Methode beruhet auf Beobachtungen und Vergleichungen; Raisonnements, die aus den Tiefen der Philosophie geschöpft wären, liebt er nicht. Sein praktisches Ziel ist bekanntlich, im schroffsten Gegensatze zu Hobbes Absolutismus, eine anständige, gemässigte Demokratie. Er war durch Cromwells Dictatur nicht mehr befriedigt, als Milton.

Als Mittelpunkt seiner ganzen Theorie kann der Satz gelten, dass die Natur jeder Staatsverfassung von der Vertheilungsweise des Grundbesitzes abhängt. (Balance of property.) Wo ein Einziger entweder alles Land, oder doch einen überwiegenden Theil desselben inne hat, etwa drei Viertheile, da finden wir absolute Monarchie, wie z. B. in der Türkei, oder zu Josephs Zeit in Aegypten. Wo der Adel allein, oder Adel und Geistlichkeit zusammen die überwiegenden Grundeigenthümer sind, da besteht eine gemischte Monarchie, wie z. B. in Spanien, bisher auch in England (Oceana). Streng genommen, würde man hier allerdings von Aristokratie reden müssen; die Erfahrung lehrt aber, dass Aristokratien ohne ein monarchisches Haupt in ewigem Kriegszustande leben, weil Jedermann von den Grossen nach der Herrschaft über die Anderen trachtet. Wo endlich das ganze Volk, ohne Uebergewicht Einzelner, den Landbesitz unter sich vertheilt hat, da finden wir Demokratie. Auf denselben Grundgedanken werden auch die Ausartungen der drei Staatsformen zurückgeführt. Tyrannei z. B. ist da, wo ein Einzelner, der keinen überwiegenden Landbesitz hat, gleichwohl die unbeschränkte Herrschaft behauptet. Ist der Landbesitz des Tyrannen, der Oligarchen oder Anarchisten nicht gross genug für eine wahre Herrschaft, aber doch hinreichend, um eine Armee zu erhalten: so tritt der Zustand des Bürgerkrieges ein. Von jenen drei Ausartungen beruhet jede auf einem Widerspruche zwischen Gebäude und Grundlage; doch kann der Widerspruch nie lange dauern, weil sich bald entweder das Gebäude die Grundlage assimiliert, oder aber die Grundlage das Gebäude. Am längsten währt der Conflict, wenn der Grundbesitz unter die verschiedenen Elemente des Staates gleich vertheilt ist: wenn z. B. der Adel ebenso viel Land hat, wie das Volk. Da muss denn ein Gegner den andern aufzehren, wie es in Athen von Seiten des Volkes dem Adel geschah, in Rom von Seiten des Adels dem Volke. — Was solchergestalt von der «Balance des Grundeigenthums» gilt, das lässt sich auf das Geldeigenthum nur ausnahmsweise übertragen: etwa in Handelsstaaten, wie Holland und Genua, die wenig oder gar kein Land besitzen. Denn übrigens mag der Besitz grosser Geldmassen in der Hand eines Mälius oder Manlius wohl augenblickliche Gefahren hervorrufen; auf die Dauer jedoch hat er zu wenig eigentliche Wurzeln[79]. So konnten weder Indiens Schätze die spanische Macht- und Vermögensbalanz umändern, noch der grosse Schatz, den Heinrich VII. sammelte, die englische; während in dem kleinen Handelsstaate Florenz der Geldreichthum des mediceischen Hauses allerdings einen politischen Umschwung herbeiführte[80].

Das ganze, eben erörterte, Naturgesetz führt Harrington sehr einfach auf die Thatsache zurück, dass alle Macht auf der Fähigkeit beruhet, sich Diener, insbesondere Soldaten zu halten, und dass eine dauernde Fähigkeit dieser Art durch Grundeinkommen bedingt ist[81]. Indem er sich wider Gegner vertheidigt, welche das Wahre in seiner Ansicht für altbekannt erklärt hatten, vergleicht er seine Entdeckung mit der Harvey'schen des Blutumlaufes[82]. Und es lässt sich in der That nicht leugnen, bei aller Einseitigkeit und Grobheit der Harrington'schen Theorie, enthält sie doch einen bedeutenden Versuch, die Volkswirthschaft mit der Politik in wissenschaftlichen Zusammenhang zu bringen. Jede Nationalökonomie hat zwei Hauptseiten, die harmonisch entwickelt werden müssen: eine ethisch-politische und eine materiell-ökonomische. Ebenso sehr nun, wie Hobbes um die letztere, hat sich Harrington um die erstere verdient gemacht.

Seiner Grundansicht gemäss, theilt er alle Revolutionen in zwei Klassen ein: natürliche oder innere, und gewaltsame, von Aussen her erfolgende; je nachdem der Vermögensschwerpunkt durch friedlichen Verkehr, oder durch Eroberung und Confiscation verrückt worden ist. Der letztere Vorgang wieder kann auf monarchische, aristokratische oder demokratische Weise erfolgen, wovon u. A. Mahomet, die Völkerwanderung und die Israeliten in Kanaan charakteristische Beispiele darbieten. Zur ersten Klasse der Revolutionen gehört vor Allen die englische Staatsveränderung, deren tiefsten Grund der Verfasser in den gesetzgeberischen Massnahmen Heinrichs VII. erkennt, die Zerstückelung und Veräusserung der grossen Lehen zu erleichtern, wozu dann später die Secularisationen Heinrichs VIII. kamen. Hierdurch sei die Vermögensbalanz aus einer aristokratischen eine demokratische geworden. Das Hauptmittel gegen solche Revolutionen sind immer Agrargesetze, welche die bestehende Balanz auf eine unveränderliche Weise fixieren. Hernach erst mag die Ausführung des Staatsgebäudes in einem, der Grundlage entsprechenden, Stile erfolgen[83]. Jenes Erste kann auf verschiedenen Wegen geschehen: die Israeliten und Lakedämonier versuchten es durch gänzliche Unveräusserlichkeit der Grundstücke, welche einer Familie verliehen waren; hierdurch werden aber die Besitzenden allzu sicher, die Nichtbesitzenden allzu hoffnungslos, so dass man auf solche Art dem Fleisse des Volkes schadet[84]. Es genügt für eine Demokratie, wenn nur die zu grosse Anhäufung von Ländereien in derselben Hand verhütet wird; für eine gemischte Monarchie muss man die zu grosse Zersplitterung untersagen. So würde z. B. in einem Staate von der Grösse Englands die Vertheilung der Balanz unter mehr, als Dreihundert, den Verfall der Monarchie bedeuten; die Vertheilung unter weniger, als Fünftausend, den Verfall der Republik[85]. Unter den gegenwärtigen Umständen empfiehlt der Verfasser für seine Oceana folgendes Ackergesetz. Wer ein Grundeinkommen von mehr als 2000 Pfund St. jährlich besitzt, und mehrere Söhne, der soll es bei seinem Tode so unter diese vertheilen, dass entweder Alle gleich bekommen, oder auch der Aelteste, Bevorzugteste nicht über 2000 Pfund. Auch soll Niemand, ausser durch Erbschaft, ein Grundeinkommen von mehr als 2000 Pfund jährlich zusammenhäufen; und die Mitgiften der Weiber, allein die Erbtöchter ausgenommen, sollen die Höhe von 1500 Pfund nicht übersteigen. Mit einem Worte, es ist der Zweck des Gesetzes, keinem lebenden Besitzer und auch keiner besitzenden Familie irgend wehe zu thun; innerhalb dieser Gränzen aber die Entstehung grosser Vermögen, von mehr als 2000 Pfund Grundeinkommen, so viel wie möglich zu verhindern[86]. — Das mosaische Zinsenverbot und das lykurgische Verbot des edlen Metallgeldes erklärt Harrington aus einer ähnlichen Absicht, die nur in noch grösserer Strenge durchgeführt worden. Sparta nämlich und Palästina seien so klein gewesen, dass ein stark entwickeltes Geldvermögen das Landvermögen leicht hätte überwiegen, und somit die sicherste Balanz des letztern eludieren können. Dieser Gefahr wollten jene Verbote vorbeugen[87].

Ich gedenke schliesslich der schönen Auseinandersetzung, welche Harrington dem Vorwurfe entgegenstellt, als würde sein Ackergesetz ein riesenmässiges Anschwellen der Hauptstadt und eine bettelhafte Uebervölkerung des platten Landes herbeiführen[88]. Die Volksvermehrung sei etwas schlechthin Wohlthätiges. Sie könne ihren Anfang sowohl in der Stadt, wie auf dem Lande nehmen; eine volkreiche Stadt werde auch ein volkreiches Land nach sich ziehen, und umgekehrt: nur geschehe diess im erstem Falle gleichsam durch Säugen, im letztern durch Entwöhnen. Denn die Blüthe der Stadt vermehrt den Absatz der naheliegenden Dörfer, gestattet ihnen, mehr Vieh zu halten, besser zu düngen u. s. w., selbst durch Austrocknungen und Aehnliches den Umfang des urbaren Ackers zu vergrössern. Ein dicht bevölkertes Land hingegen zwingt seine Bewohner, ausser dem Ackerbau noch andere Auskunftsmittel zu Hülfe zu nehmen: so z. B. kriegerische Wanderungen, wie in der gothisch-vandalischen Zeit, oder neuerdings am liebsten Gewerbfleiss und Städteleben.