[555] A. de Rothschild, ibid., p. 145.

[556] A. Belloc, Les Postes françaises, Paris, 1886, p. 200.

[557] Moch, Archiv für Post und Telegraphie, 1893, p. 38.

[558] 30th May 1865.

[559] Order of 22nd October 1869.

[560] Moch, ibid.

[561] Moch, ibid.

[562] Administrative order of 18th December 1874.

[563] Moch, Archiv für Post und Telegraphie, 1900, p. 735.

[564] "Als Nachbarorte im Sinne des Gesetzes sollen solche Orte der engen unmittelbaren Nachbarschaft gelten, deren bebaute Ortsgrenzen nicht zu weit von einander entfernt bleiben und die wegen ihrer Lage und ihres wirtschaftlichen Zusammenhanges als ein einheitlicher Verkehrsbezirk (Taxgruppe) angesehen werden können, ferner aber solche Orte, die zwischen zwei hiernach eine Taxgruppe bildenden anderen Orten an der diese verbindenden Strasse oder Eisenbahn liegen, auch wenn ein wirtschaftlicher Zusammenhang hier nicht vorhanden ist."—Moch, ibid.