Ich hätte zwaren schon längst damit unter der Bank herfür wischen sollen, alleine aberst dennoch, weilen der Frühling erst lieblich präambuliret und bis der Sommer finiret, gesungen werden dürfte, als möchte es noch an der Zeit sein dieses Opus an das Tageslicht zu stellen.
Pro primo wäre zu remarquiren daß die Mitglieder des Frauenchors da sein müssen.
Als wird verstanden: daß sie sich obligiren sollen, den Stehungen und Singungen der Societät regelmäßig beizuwohnen.
So nun Jemand diesen Articul nicht gehörig observiret und, wo Gott für sei, der Fall passirete, daß Jemand wider jedes Decorum so fehlete, daß er während eines Exercitiums ganz fehlete:
soll gestraft werden mit einer Buße von 8 Schillingen H. C. [Hamburger Courant].
Pro secundo ist zu beachten, daß die Mitglieder des Frauenchors da sein müssen.
Als ist zu nehmen, sie sollen praecise zur anberaumeten Zeit da sein.
Wer nun hiewieder also sündiget, daß er das ganze Viertheil einer Stunde zu spät der Societät seine schuldige Reverentz und Aufwartung machet, soll um 2 Schillinge H. C. gestrafet werden.
|:Ihrer großen Meriten um den Frauenchor wegen und in Betracht ihrer vermuthlich höchst mangelhaften und unglücklichen Complexion, soll nun hier für die nicht genug zu favorirende und adorirende Demoiselle Laura Garbe ein Abonnement hergestellt werden, wesmaßen sie nicht jedesmal zu bezahlen braucht, sondern aber ihro am Schluß des Quartals eine moderirte Rechnung praesentiret wird:|
Pro tertio: Das einkommende Geld mag denen Bettelleuten gegeben werden und wird gewünscht daß Niemand davon gesättiget werden möge.