2. Schreiben des Deputierten der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt/M an den Königlichen-Preussischen ersten Herrn Bevollmächtigten Fürsten von Hardenberg wegen Erhaltung der von dem Grossherzog von Frankfurt jener Gemeinde bewilligten Rechtzustandes. Datiert Wien, 12ten Mai, 1815.
3. Antwort seiner Durchlaucht des Fürsten von Hardenberg auf vorstehendes Schreiben. Datiert Wien, 18ten Mai, 1815.
4. Erlass des Kaiserlich-Oesterreichischen ersten Bevollmächtigten und Kongress-Präsidenten Herrn Fürsten von Metternich an die Deputierten der Israelitischen Gemeinde der Stadt Frankfurt-am-Main als Antwort auf die von diesen an den Kongress eingereichte Bittschrift. Datiert Wien, 9ten Juni, 1815.
5. Anmerkung des Herausgebers (Klübers) zu vorstehenden Erlass an die Deputierten der Israelitischen Gemeinde zu Frankfurt-am-Main.
6. Note des Kaiserlich-Oesterreichischen Herrn Bevollmächtigten und Kongress Präsidenten Fürsten von Metternich, wodurch derselbe dem Bevollmächtigten der freien Stadt Frankfurt Herrn Syndicus Danz die von dem allerhöchsten verbündeten Mächten, neuerdings erfolgte Bestätigung der Selbständigkeit und Freiheit der Stadt Frankfurt anzeigt. Datiert Wien, 9ten Juni, 1815 mit einer Beilage.
7. Accessions Urkunde der freien Stadt Frankfurt.
(See also documents relating to the abolition of the Feudal land-tenure System on the left bank of the Rhine, effected during the domination of the French revolutionary Government, vol. vi., pp. 396-426.)
8. Erlass des Kaiserlich-Oesterreichischen ersten Bevollmächtigten und Kongress Präsidenten Fürsten von Metternich an den Bevollmächtigten Israelitischen Gemeinden Deutschland Doktor und Advokaten Carl August Buchholz aus Lübeck betreffend die Verbesserung des Rechtzustandes der Juden, vol. 9, p. 334.
The Article of the Final Act relating to the Jews is Article XVI of Annexe IX, "Acte sur la Constitution Fédérative de l'Allemagne." It runs as follows:—
XVI.—La différence des Confessions Chrétiennes dans les Pays et Territoires de la Confédération Allemande, n'en entraînera aucune dans la jouissance des droits civils et politiques.