Der
Soldatenhandel deutscher Fürsten
nach Amerika.
Ein
Beitrag zur Kulturgeschichte des achtzehnten Jahrhunderts
von
Friedrich Kapp.
Zweite vermehrte und umgearbeitete Auflage.
Berlin.
Verlag von Julius Springer.
1874.
Seinem Freunde
Ludwig Bamberger
der Verfasser.
[Lieber Bamberger!]
Als ich Dir vor nunmehr zehn Jahren diese Blätter zuerst übersandte, lebten wir beide gezwungen im Auslande, der Eine in Paris, der Andere in New-York. Damals war der Soldatenhandel ein noch ungesühntes Verbrechen an unsrer nationalen Ehre und darum lastete er auf jedem politisch zurechnungsfähigen Deutschen wie eine persönliche Schmach.
Seitdem ist der Einheitsgedanke, von welchem in unsrer Jugend verhältnißmäßig nur wenige Tausend Köpfe erfüllt waren, durch Millionen von Armen verwirklicht, seitdem ist er mit anderen Worten aus der Theorie zur Praxis unsrer Politik geworden und hat bei Düppel und Königgrätz, bei Sedan und Paris solche überwältigende Beweise für seine Berechtigung geliefert, daß er unser Staatsleben auf neuer nationaler Grundlage wieder aufbauen konnte.
Heute leben wir Beide wieder im Vaterlande und kämpfen im Reichstage, in Reih' und Glied mit vielen alten und neuen Freunden, für die freiheitliche Entwicklung, die Größe und Ehre unsers endlich nach Außen hin geeinigten Volkes.
Der Soldatenhandel ist jetzt eine glücklich überwundene Vergangenheit, über welche wir uns nicht mehr zu grämen brauchen.
Aber ist auch die Erinnerung daran so ganz überflüssig geworden, hat das schmutzige Geschäft gar keine Beziehungen mehr zur Gegenwart?
Das scheint mir eine Frage, welche sich wohl der Beantwortung lohnt.
Allerdings ist seit 1866 „der ganz unhistorische, gott- und rechtlose Souverainitätsschwindel deutscher Fürsten“ in seinen schlimmsten Auswüchsen beschnitten; allerdings können uns die Kleinstaaten, seit ihnen die unbeschränkte Souverainität entwunden, nicht mehr vor uns selbst erniedrigen, noch uns dem Spott und Hohn des Auslandes preisgeben; vor Allem aber tritt den Leidenschaften und den Gelüsten der Kleinen ein fester und großer Staatsgedanke entgegen. Allein das dürfen wir uns nicht verhehlen: der unpolitische Sondergeist ist seit Jahrhunderten zu tief, zu mächtig in das deutsche Volk eingedrungen und hat in dessen Seele eine gewisse zähe Anhänglichkeit an die engeren Stammeseigenthümlichkeiten, einen theils eigennützigen, theils sogar uneigennützigen Partikularismus erzeugt, der von den bewußter und planvoller handelnden dynastischen Intriguanten noch heute höchst erfolgreich ausgebeutet wird. Nur auf Grund dieser Denkweise eines großen Theils unsers Volkes wird der fürstliche Widerstand gegen den einheitlichen Staat, welcher — wenn ich anders unsre geschichtliche Vergangenheit recht verstehe — das letzte Ziel unsrer politischen Entwicklung ist, zu einer positiven politischen Macht, mit welcher wir wohl oder übel rechnen müssen.
Vorläufig freilich ist ein leidlicher modus vivendi hergestellt; aber es bedarf keiner großen Sehergabe, um zu erkennen, daß er nur so lange andauern wird, als ihm nicht mächtige Anstöße von Außen oder Innen zu Hülfe kommen. Nicht wir, die Reichstreuen, werden die Feindseligkeiten beginnen. Die Kleinstaaterei wird und muß, vermöge ihrer zentrifugalen Naturanlage, mit der konsequenten Fortentwicklung der Reichspolitik zusammenstoßen; sie wird den ersten günstigen Augenblick benutzen und den ersten besten Vorwand ergreifen, um, wenn auch unter sich nicht einig, desto einiger im Widerstreben gegen die nationale Einheit, die verlorene Souveränität möglichst wieder zu gewinnen. Das ist die einfache Schlußfolgerung aus der Prämisse des höchst unvollkommnen Bundesstaates. Im Gegensatz zu anderen Bundesstaaten, welche ähnliche Uebergänge zu bestehen hatten, ist glücklicher Weise bei uns die Zentralgewalt unter Preußens Führung stärker als alle Glieder zusammengenommen, so daß der Ausgang des Konfliktes, wenn die leitende Vormacht ihrer Aufgabe nicht untreu wird, keinen Augenblick zweifelhaft sein kann. Er wird mit dem Siege der Staatsidee, der korrekten Durchführung des einheitlichen Staates enden.
Möglich, daß die feindlichen Gegensätze noch lange schlummern, und daß wir ihren Zusammenstoß nicht mehr erleben werden; aber erspart wird Deutschland dieser Kampf nicht bleiben. Die Kleinstaaterei ist unvereinbar mit der fortschreitenden Entwicklung, mit der Ehre und Größe unsers Volkes; ja selbst einzelne ehrenwerthe Ausnahmen bestätigen nur die Regel. Ihr eigentlicher Charakter, den sie im Soldatenhandel mit so erschreckender Offenheit, wenn ich so sagen darf, in puris naturalibus hervorkehrt, ist bis auf den heutigen Tag unveränderlich derselbe geblieben; höchstens sind die Fragen, in denen er sich äußert, andere geworden. Möge unser Volk darum nicht vergessen, daß mit diesen geborenen Widersachern des nationalen Staates nicht paziszirt werden kann und nicht paziszirt werden darf.
Von diesem Gesichtspunkte aus schien mir selbst im Jahre 1874 eine neue Auflage des Soldatenhandels nicht allein nicht überflüssg, sondern sogar politisch lehrreich und fördernd.
Mögest Du auch diese neue Auflage mit den alten freundschaftlichen Gesinnungen aufnehmen!
Dein
Berlin, 13. April 1874.
Friedrich Kapp.
[Aus dem Vorwort zur ersten Auflage.]
The whole is a mere mercenary bargain, for the hire of troops on one side and the sale of human blood on the other; and the devoted wretches thus purchased for slaughter, are mere mercenaries in the worst sense of the word.
Lord Camden, in dem Hause der Lords, Sitzung vom 5. März 1776.
Was ich in den folgenden Blättern erzählen will, ist ein trauriges Stück deutscher Geschichte, ein beschämendes und empörendes Bild unserer öffentlichen Zustände gegen Ende des vorigen Jahrhunderts. Allein so demüthigend es für unser Nationalgefühl auch sein mag, die umständliche Beschreibung der nackten und baar bezahlten Schande zu lesen, welche von dem Namen deutscher Fürsten auf den des deutschen Vaterlandes zurückfällt, so muß dieses Kapitel doch geschrieben werden; denn es ist keine bloße Vergangenheit, die wir glücklich überwunden hätten, sondern handgreifliche Gegenwart, deren Leiden und Schmerzen heute noch ungeheilt sind. Das Verbrechen, dessen Erzählung ich mir vorgenommen habe, ist noch nicht gesühnt; ja es wird noch täglich, wenn auch in zivilisirteren, minder verletzenden Formen überall da begangen, wo das Volk, ohne um seinen Willen gefragt zu werden, für fremde, nicht selten antinationale Zwecke geopfert wird. Die Ursachen, die es erzeugt haben, sind noch heute in derselben zersetzenden Kraft vorhanden; sie wurzeln in unsrer nationalen Zersplitterung, in der deutschen Kleinstaaterei. Trotzdem, daß wir gegenwärtig kaum noch drei Dutzend Souveraine haben, ist sie, wenn nicht noch unerträglicher, doch ebenso unerträglich und hinderlich für unser nationales Gedeihen, als vor nunmehr fast hundert Jahren, wo wir der Landesväter mehr als dreißig Dutzend zählten. Die Fortschritte auf allen übrigen Gebieten des Lebens, die Verwendung des Dampfes und der Elektrizität, die kolossale Verringerung von Raum und Zeit, die revolutionirenden Entdeckungen und Erfindungen in Kunst und Wissenschaft, sie alle haben das Uebel nur noch akuter gemacht, schroffer zum Bewußtsein gebracht und in grellern Widerspruch zu unsrer übrigen Existenz gesetzt. Was im vorigen Jahrhundert noch ein respektabler Mittelstaat war, der unter Umständen sogar nationale Bildungszwecke fördern konnte, ist heut zu Tage eine Anomalie, ein Gemeinschaden.
Die Großväter feilschten zur Aufrechterhaltung ihrer Scheinexistenz sogar noch um die zerschossenen Knochen ihrer Landeskinder und ließen sich ihre Leichen — 51 Thlr. 15 Sgr per Stück! — von England baar bezahlen. Die Söhne, die legitimen Herren von Gottes Gnaden, eilten, um sich nur noch eine Spanne süßen Daseins zu erkaufen, unter die schützenden Fittige des korsikanischen Advokatensohnes, des bürgerlichen Emporkömmlings, und stifteten unter seiner hohen Protektion den Rheinbund, wofür sie ihm ebenfalls ihre Landeskinder zu Hunderttausenden auf die von Spanien bis Rußland reichende Schlachtbank liefern mußten. Das Geschäft war ganz dasselbe, nur lautete der Kaufpreis anders und wurde dies Mal von Frankreich in deutschen Länderfetzen und Titeln, statt von England in baarem Gelde bezahlt. Der Kleinhandel des Jahres 1776 wurde eine Generation später Großhandel: das ist der ganze Unterschied. Und die Enkel? Sie sitzen noch auf den Thrönchen von Napoleon's Gnaden. Wenn sich nur ein Gewitter am politischen Himmel zeigt, so suchen sie natürlich Schutz beim Czaaren, bei Louis Napoleon, beim Kaiser von Oesterreich, oder beim Meistbietenden, wie es gerade das Interesse ihrer Person oder Dynastie erheischt. Die deutschen Fürsten also sind und müssen wegen ihrer Ausnahmestellung sein, was sie waren; sie können nicht anders, selbst wenn sie wollten. Was vor hundert Jahren von ihnen galt, gilt daher noch heute von ihnen.
Das deutsche Volk dagegen strebt mit unwiderstehlicher Macht aus den feudalen Zuständen heraus. Seit der Reformation seinem Wesen und Beruf als Großmacht entfremdet, seit dem westfälischen Frieden durch die von diesem anerkannte Souverainität der früheren Reichsvasallen in sich uneins und schwach, darum zum Schleppenträger fremder ausländischer Interessen herabgesunken, in der französischen Revolution bei der ersten Berührung mit einem starken Feind haltlos in sich zusammenbrechend, beginnt Deutschland erst in neuester Zeit, sich aus seiner Zersplitterung und seinem trostlosen politischen Verfall allmälich wieder zu Wohlstand und nationaler Selbständigkeit emporzuarbeiten; es fängt an, einzusehen, daß es in sich einig und frei sein muß, wenn es in der europäischen Völkerfamilie die seiner Größe und Bildung würdige Stellung wieder einnehmen will.
Ein großes, freies und einiges Volk, wie es Deutschland dereinst werden muß und sein wird, ist sich Selbstzweck. Es kennt keine anderen als seine eigenen Interessen; aber diese seine Interessen, welche durch die freie Bethätigung seiner Bürger geschaffen und gefördert werden, sind eben dadurch, daß eine mächtige Volksindividualität sie aus sich herausarbeitet, im großen Ganzen die Interessen der zivilisirten Menschheit. Darum ist der Staat, um mit Hegel zu reden, die Wirklichkeit der sittlichen Idee — Macht, Größe und Selbständigkeit sind die einfachen Ergebnisse des Staates; fürstliche Domainen haben keinen Anspruch auf den Ehrennamen Staat — darum erzeugt der Staat öffentliche Charaktere, Hingabe an selbständige politische Ziele und tiefgehende politische Kämpfe. Jeder Bürger wird durch das Bewußtsein gehoben, daß die zwischen seinen ökonomischen, politischen und sittlichen Rechten und Pflichten herrschende Harmonie, deren bloßes Erstreben in jenen armseligen Afterstaaten ganz folgerichtig als Hochverrath gilt, ihm den weitesten Spielraum für die Verwerthung seiner persönlichen Kraft bietet. Ein großes und freies Volk kann sich deshalb auch gar nicht von Anderen und für Andere mißbrauchen lassen.
Es ist ein Augenblick der Sammlung und Selbstprüfung, an welchem diese Schrift sich mitbetheiligen will. Sie setzt sich die zeitgemäße Aufgabe, schonungslos die Schmach aufzudecken, welche die Kleinstaaterei auf unser Volk gehäuft hat, an den Auswüchsen des Systems dessen Verderblichkeit für Deutschland nachzuweisen, und die Nation dadurch anzuspornen, daß sie sich um jeden Preis aus diesem Labyrinth fort und fortwuchernder Schande und Erniedrigung befreie. — — — —
New York, 6. Mansfield Place, 24. Februar 1864.
Friedrich Kapp.
[Vorwort zur zweiten Auflage.]
Außer den von mir im Vorwort zur ersten Auflage bereits namhaft gemachten Quellen, nämlich: den Dokumenten des englischen Staatsarchivs (State Paper Office), mehr als fünfzig handschriftlichen Tagebüchern und Briefen deutscher Soldaten und Offiziere, den amtlichen braunschweigischen Berichten und den englischen Parlamentsverhandlungen habe ich für die vorliegende Auflage noch benutzt: die aus vier Foliobänden bestehenden handschriftlichen Manual-Akten des anspachischen Ministers von Gemmingen, „betreffend den zwischen Ihro Königlichen Großbritannischen Majestät und Serenissimo abgeschlossenen Subsidien-Traktat und was dahin einschlägt.“ Diese wertvolle Sammlung bot mir eine reiche Ausbeute von Privatbriefen, amtlichen Berichten und öffentlichen Kundgebungen, unter welchen letzteren ich einen äußerst wichtigen, bisher noch nirgend gedruckten Brief Friedrich's des Großen an den Markgrafen ganz besonders hervorhebe. Außerdem habe ich auch aus den anspacher Akten manche an sich zwar untergeordnete, aber für die geschilderte Zeit charakteristische kleine Thatsachen mitgetheilt, welche den Gang der Geschichte, die Motive der handelnden Personen und die Stellung ihrer Untergebenen besser veranschaulichen als Staatsschriften oder sonstige öffentliche Urkunden. Auch in dem von mir eingesehenen Tagebuche eines zerbster Offiziers fand ich einige wertvolle Züge zu dem Bilde, welches ich von den Zuständen in Anhalt-Zerbst entworfen habe.
Meine Bemühungen, die ehemaligen hessischen Archive zu benutzen, sind leider fast ganz erfolglos gewesen. Trotz der sorgfältigsten und zuvorkommendsten amtlichen Nachforschungen, waren in Kassel keine Aktenstücke mehr zu finden, welche auf die Theilnahme hessischer Truppen am amerikanischen Kriege Bezug haben; dasselbe war in Hanau der Fall. Seit dem Sommer 1873 sind die Akten der kurhessischen geheimen Kriegs-Kanzlei dem Provinzial-Archiv in Marburg einverleibt worden. Allein auch hier war die Ausbeute gering. Die auf mein Gesuch von Marburg hierher gesandten Akten habe ich im hiesigen Geheimen Staatsarchiv eingesehen. Sie enthalten Briefe und Theile einer regelmäßigen Korrespondenz des Landgrafen mit seinen Generalen und Obersten in Amerika, sowie einige Berichte der letzteren, und werfen einige nicht uninteressante Streiflichter auf die mich beschäftigende Periode, enthalten aber sonst nichts Neues oder Bedeutendes.
Ich sage den Herren Beamten des Geh. Staatsarchivs für ihr freundliches Entgegenkommen meinen verbindlichsten Dank.
Um Raum für die neu aufgefundenen, interessanten Materialien zu gewinnen und um den Rahmen dieser Schrift nicht zu sehr zu erweitern, habe ich in den Anhang, welcher in der ersten Auflage über siebenzig Seiten einnimmt, nur die wichtigsten Briefe und Dokumente aufgenommen; dagegen andere Aktenstücke und die Zusammenstellung der englischen Zahlungen an die deutschen Fürsten, wie sie sich in den Bänden 35–40 der Journals of the House of Commons finden, ganz weggelassen. Aus demselben Grunde der Raumerspaniß sind auch die Zitate in der gegenwärtigen Auflage nicht wiederholt, zumal die von ihnen nachgewiesenen Quellen den meisten Lesern nicht zugänglich sind.
Berlin, 13. April 1874
Friedrich Kapp.
[Inhalts-Verzeichniß.]
| [Erstes Kapitel.] | Seite | |
| Geschichtlicher Rückblick auf das Söldnerwesen | 1–22 | |
| [Zweites Kapitel.] | ||
| England's vergebliche Bemühungen um Truppen in Rußland und Holland. Uebernahme von fünf hannoverschen Bataillonen | 23–31 | |
| [Drittes Kapitel.] | ||
| Der Vertrag mit dem Herzog von Braunschweig. Personen und Zustände in Braunschweig | 31–48 | |
| [Viertes Kapitel.] | ||
| Die Verträge mit dem Landgrafen von Hessen-Kassel. Personen und Zustände in Kassel | 48–70 | |
| [Fünftes Kapitel.] | ||
| Die Verträge mit dem Erbprinzen von Hessen-Kassel und dem Fürsten von Waldeck. Personen und Zustände in Hanau und Arolsen | 71–86 | |
| [Sechstes Kapitel.] | ||
| Anerbietungen von Bayern und Würtemberg. Personen und Zustände in München und Stuttgart. Gescheiterte Hoffnungen | 87–106 | |
| [Siebentes Kapitel.] | ||
| Der Vertrag mit dem Markgrafen von Anspach. Personen und Zustände in Anspach und Bayreuth | 107–131 | |
| [Achtes Kapitel.] | ||
| Zusatz-Vertrag mit dem Erbprinzen von Hessen-Kassel. Vertrag mit Anhalt-Zerbst. Ein fürstlicher Narr | 131–147 | |
| [Neuntes Kapitel.] | ||
| Truppentransporte. Landesväterliche Fürsorge. Friedrich der Große und der Soldatenhandel. Folgen seiner Politik | 147–177 | |
| [Zehntes Kapitel.] | ||
| Das englische Parlament, die öffentliche Meinung Europa's und deutsche Stimmen über den Soldatenhandel | 177–207 | |
| [Elftes Kapitel.] | ||
| Gewinn- und Verlust-Konto. Charakteristik der deutschen Soldaten. Seume | 208–227 | |
| [Zwölftes Kapitel.] | ||
| Charakteristik der deutschen Offiziere. Das Haus Rothschild. Tapferkeit Einzelner. Gneisenau. Versöhnender Schluß | 227–242 | |
| [Anhang,] | ||
| enthaltend Briefe und Dokumente | 243–259 | |
[Erstes Kapitel.]
Geschichtliche Ereignisse werden nur dann richtig begriffen und beurtheilt, wenn man sie im Lichte und Geiste ihrer Zeit betrachtet. Will nun der Leser den Soldatenhandel deutscher Fürsten nach Amerika seinem historischen Verständniß näher rücken, so muß er sich vor Allem die ihn ermöglichenden Zustände vergegenwärtigen. Es wird also zunächst erforderlich sein, einen kurzen Rückblick auf die mit dem Ableben des Mittelalters beginnende Entwicklung der deutschen Heereseinrichtungen und der sie bedingenden politischen Zustände zu werfen.
Das Lehnswesen bildet die Grundlage aller staatlichen Verhältnisse des Mittelalters und beherrscht auch die militärischen Einrichtungen Deutschlands, sowie aller germanischen Länder. Das Heer war vorzugsweise ein Lehnsheer und bestand aus Reitern und Rittern. Die Hussitenkriege machten den ersten Riß in dieses System. Die Ritter und selbst die befestigten Städte unterlagen der in Banden organisirten und theilweise disziplinirten Volkskraft, den Bauern und dem losen Volke der Städte, den Abenteurern von bürgerlicher Herkunft und Ritterart. Nach der Hussitenzeit waren die böhmischen Söldner, der Schrecken des zünftigen Kriegerstandes, überall gesucht und zu finden; sie machten den Krieg selbst zum Handwerk und standen sonst außerhalb der öffentlichen Ordnung. Die Erfindung und täglich allgemeiner werdende Anwendung des Schießpulvers, die Reformation und die mit ihr zusammenfallenden Entdeckungen und Erfindungen zersetzten und zerbröckelten vollends den alten Feudalstaat. Die Welt strebte aus dem losen Nebeneinander staatlicher Embryonen zur festen zentralisirten Staatsgewalt, die moderne Monarchie übernahm die Erbschaft des verfallenden Lehnswesens und trat langsam, aber sicher und bewußt weiter schreitend, ihre Herrschaft über Europa an. Der Lehnsadel entzog sich, je länger die Einzelkriege dauerten, desto lieber dem ihm unbequem gewordenen Waffendienste und suchte sich in dem erworbenen Besitze zu behaupten. In Folge dieser allmälich eintretenden, aber tief eingreifenden Umwälzungen traten an die Stelle des alten Heerbannes und des spätern Lehnsaufgebotes, an die Stelle der bis dahin die Entscheidung gebenden Ritter und Reiter die zunächst blos für einen Feldzug angeworbenen, aus Fußvolk bestehenden Söldnerheere. Den Grund dazu legte in Deutschland Kaiser Maximilian I. Verlassen vom Adel seiner Erbstaaten, nicht unterstützt von den Unterthanen seiner Gemahlin Maria von Burgund und zu arm, um die theuren, ihm wegen ihres Abfalls vom Reiche verhaßten Schweizer anzuwerben, stellte er zuerst aus dem Stadt- und Landvolk von Vorder-Oesterreich, Schwaben, Tyrol und seinen übrigen Erbstaaten ein deutsches Kriegsvolk auf, welches er, weil es weder von den Ständen noch von den Vasallen gestellt, sondern eben aus den freien Bürgern und Bauern des Landes gebildet war, Landsknechte nannte. Die Wehrhaftigkeit des deutschen Volkes, die seiner Jugend innewohnende Ueberfülle an Kraft, Abenteuersucht und Thatendrang kamen dem Kaiser dabei sehr zu Statten. So gelang es ihm, in verhältnißmäßig kurzer Zeit in diese Landsknechtshaufen Zucht und Ordnung zu bringen und sie vortheilhaft im Gefecht zu verwenden. Diese Landsknechte, welche das Ende des Ritterthums in der Kriegsführung bezeichnen, sind das erste geordnete Fußvolk; sie betreiben den Krieg wie zünftige Handwerker. Die merkwürdigen Einrichtungen ihres Gemeinwesens bilden die Grundlage aller späteren militärischen Organisationen. Sie waren tapfer, ungestüm und, so lange sie ihren Sold erhielten, zuverlässig, aber auch wegen ihrer Rohheit und Beutegier gefürchtet und durch ihre Zügellosigkeit, namentlich im Trinken und Spielen, übel berüchtigt. Sie wurden in der Folge sowohl von deutschen, als von ausländischen Kriegsherren angeworben. Schon zu den Zeiten der Reformation war derjenige der mächtigste Fürst, welcher das meiste Geld hatte und die meisten Miethstruppen aufbringen konnte. Als Ludwig XII. von Frankreich im Jahre 1499 in Neapel erschien, bestand sein Heer vorzugsweise aus deutschen Landsknechten und Schweizern. Das von Gonsalvo von Cordova, dem großen Kapitain, am Ende des 15. Jahrhunderts gebildete und befehligte spanische Heer war ebenfalls aus ganz modernen Elementen, aus angeworbenem deutschen, italienischen und spanischen Fußvolk zusammengesetzt. Von der Mitte des fünfzehnten bis über die Mitte des achtzehnten Jahrhunderts hinaus bildeten deutsche Söldner einen Hauptbestandtheil der großen Heere des Kontinents.
Wenn nun die Landsknechte in den ersten Zeiten ihres Auftretens noch mit ehrbaren Elementen, wie wohlhabenden Bürgerssöhnen oder anständigen Handwerkern versetzt und deshalb eines gewissen, ehrenwerthen Sinnes nicht ganz baar waren, so arteten sie nur zu bald im Laufe der Zeiten in ein wüstes und raubgieriges, verkäufliches und gesinnungsloses Gesindel aus, das heute für und morgen gegen eine und dieselbe Sache, aber immer für fremde Interessen seine Haut zu Markte trug und stets da sich sammelte, wo lose Disziplin, gute Bezahlung und reiche Beute lockte. So begegnen wir ihnen denn von den Reformationszeiten an bis zum dreißigjährigen Kriege an der Seite der Schweizer in aller Herren Ländern und Diensten. Sie wurden mit jedem Jahre eine größere Landplage, die durch beständige Kriege genährt, sich heuschreckenmäßig über ganz Deutschland ausbreitete, dabei aber ein notwendiges Uebel, da die aufstrebenden Territorialherren, von der gewaltigen Wehrkraft der Bauern aus den Bauernkriegen her erschreckt, ihre Unterthanen zu bewaffnen fürchteten und deshalb in immer größerer Ausdehnung zu den Landsknechten ihre Zuflucht nahmen, die gerade durch die treulose Behandlung der Fürsten täglich mehr verdorben wurden. Diese fanden nämlich bei ihrer beständigen Geldnoth gar kein Bedenken darin, die armen Landsknechte durch Verschlechterung der Münze um die versprochene Löhnung zu kürzen, ja sie ließen zu ihrer Auszahlung besonders leichtes Geld schlagen und demoralisirten die armen Teufel, die sich nun wieder durch Plündern, Betrügen und Beraubung von Bauer und Bürger schadlos zu halten suchten „Ein Landsknecht muß Essen und Trinken haben, bezahle es der Küster oder der Pfaff.“ Im siebenzehnten Jahrhundert verlor sich der Name Landsknechte, weil fortan nicht mehr bloß der Knecht, der Angehörige des Landes, sondern Volk aller Nationen den Bestand der Söldnerheere ausmachte.
Zu seiner höchsten Blüthe gelangte dieses Söldnerwesen im dreißigjährigen Kriege, wo der Auswurf von ganz Europa gegen guten Lohn und reiche Beute Deutschland verwüstete. Außer denen, welche ein anderes Handwerk nicht gelernt hatten, zogen auch viele „freiledige Pursche“ der Werbetrommel nach; die bisher ein solches betrieben, muthige und unnütze Handwerksgesellen und anderes Gesindel, für welches sonst kein Platz in der Welt war, fanden freudiges Willkommen bei Feldwebeln und Hauptleuten. Dem armen Bauernvolke, wenn es von Freund und Feind rein ausgesogen worden, blieb oft schon in den ersten Jahren des Krieges nichts übrig, als die Pflugschaar in den Säbel zu verwandeln und, selbst ruinirt, Andere ruiniren zu helfen. Es ist allgemein bekannt, daß Wallenstein sich für unfähig erklärte, ein Heer von 20,000 Mann anzuwerben, daß er aber statt ihrer innerhalb dreier Monate 40,000 Mann auf die Beine brachte, weil, wie er bemerkte, sich diese durch Beute und Plündern selbst ernähren könnten. Bis auf 100,000 Köpfe schwoll dieses Heer an und mußte von den Landschaften, durch deren Gebiete es zog, unterhalten werden. Wenn die Schweden unter Gustav Adolph sich anfangs durch bessere Mannszucht, größere Sittlichkeit und eine höhere taktische Bildung auszeichneten, so verloren sie diese Vorzüge doch bald nach dem Tode des Königs, denn in der zweiten Hälfte des Krieges zählten sie ebensoviel verlaufenes und ruchloses Volk in ihren Armeen, als die Kaiserlichen.
Vom dreißigjährigen Kriege datirt für das ganze damalige Europa der Umschwung in seiner Heeresverfassung; aus ihm heraus bildeten sich die bisherigen nur für einen Feldzug angeworbenen Söldnerschaaren zu den auf längere Zeit geworbenen, darum stehenden Heeren um. Zwar waren diese schon damals vereinzelt vorgekommen. Im Osten Europas traten die Janitscharen des gegen den Westen vordringenden türkischen Reiches als die ersten stehenden Truppen auf. Im Norden hatte unter den tonangebenden Mächten Gustav Adolph das erste stehende Heer, und Schweden sowohl, als Türken zeigten sich durch diese Einrichtung denjenigen Staaten bedeutend überlegen, die mit ihren auf nur einen Feldzug angeworbenen Söldnern fochten. Allein erst in Folge des dreißigjährigen Krieges wurden die stehenden Heere zu einer beständigen Staatseinrichtung; die politischen Verhältnisse förderten ganz ungemein ihre allmälige Verbreitung, und namentlich bediente sich ihrer das vom Ausland in seinen Anmaßungen gegen Kaiser und Reich unterstützte Territorialfürstenthum zur Befestigung und Erweiterung seiner Macht.
Es ist jene traurige Periode, welche um die Mitte des siebenzehnten Jahrhunderts beginnend, mit dem Ende des achtzehnten schließt und die Entwicklung und Blüthe des „Landesvaterthums“ bezeichnet. Der dreißigjährige Krieg hatte die nationale Kraft unsres Volkes gebrochen; sein mittelalterlicher Reichthum, seine persönliche und staatliche Selbständigkeit und sein reiches glänzendes Leben waren in Gräuel und Blut erstickt. Der Krieg hatte den deutschen Mittel- und Bürgerstand und damit die Energie der Nation wenn nicht vernichtet, so doch auf Jahrhunderte hinaus geknickt und lahmgelegt. Es trat zunächst eine allgemeine Zersetzung und erst allmälich ein Umbildungsprozeß unsres bürgerlichen und öffentlichen Lebens ein. Die politische Auflösung der Nation prägte sich erschreckend und deutlich in der täglich unbeschränkter und frecher auftretenden Viel- und Kleinstaaterei aus. Der Kleinstaat wurde zur individuellen Form und zum unverhüllten Ausdruck des deutschen politischen Elends. In unserer Nation hatte seit uralten Zeiten der Einzelne, das Individuum immer Alles gelten, immer selbstherrlich sein wollen. Jetzt aber war es die Nemesis der Geschichte, daß diese Tausende und Millionen von Selbstherrlichkeiten heruntergehetzt wurden zu macht-, recht- und willenlosen Menschenleibern, um als Waare auf dem Weltmarkte feilgeboten zu werden. Dieses Schicksal traf den Bauer wie den Bürger, den Adligen wie den Fürsten, den Einzelnen wie die Staaten, nur nicht zu gleicher Zeit und nur jeden in seiner Art. Das Ende aber war der allgemeine Zusammensturz. Aus den Ueberresten der verarmten, heruntergekommenen Bevölkerung wurde der gehorsame, in sein Schicksal ergebene und duldende Unterthan dressirt; der Staat war nichts als eine Domaine, welcher die Mittel für die Saturnalien und das bon plaisir des Landesherrn liefern mußte. Und wie klein, wie jämmerlich war dieses Landesvaterthum mit seinem Egoismus! Es gab kein Band politischer Macht und Einheit, welches, wie in Frankreich, Herrscher und Beherrschte verknüpft und dem Auslande geachtet und gefürchtet gegenübergestellt hätte. Das Land war in eine Unzahl kleiner Souverainitäten zersplittert und das Volk kam nur als Gegenstand des Seelen- und Quadratmeilen-Schachers in Betracht. Die rohen, unwissenden und habsüchtigen Territorialherren hielten durch ihre unsinnige und engherzige Politik, sowie durch ihre nationalökonomischen Verkehrtheiten das an sich so reiche Land in beständiger materieller Erschöpfung und schnitten ihm jede Gelegenheit zur Entwicklung seiner Hülfsquellen ab. Je ärmer und abhängiger das Volk, desto leichter ist es zu beherrschen, desto eher kann der Herr von Gottes Gnaden als ein Wesen höherer Art gelten, desto stolzer ragen also auch aus dem allgemeinen Schiffbruch die übriggebliebenen fürstlichen Spitzen hervor. Durch die Waffen und durch das Bündniß mit Fremden gegen Kaiser und Reich hatten sie ihre Stellung gewonnen; durch dieselben Mittel mußte diese erhalten und erweitert werden: das stehende Heer lieferte ihnen zunächst die Mittel zur Behauptung und Befestigung ihres Territorialbesitzes und zur Geltendmachung der ihnen vom westfälischen Frieden garantirten Souverainität.
Die neue Praxis schlich sich um so leichter und unbemerkbarer ins Leben ein, als seit Jahrhunderten schon Einzelne sich als Soldaten vermiethet hatten und als die Fürsten jetzt nur zu befehlen brauchten, was früher blos als ein freiwilliger Akt geleistet worden war. Dazu kam, daß seit der Krieg zu einem regelmäßigen Handwerk ausgebildet worden, diese Söldner eine nie aussterbende Klasse von Abenteurern, Landstreichern und gar Räubern ausmachten, die nach jedem Friedensschlusse ihrer Heimath wieder zur Last fielen und ihren verderblichen Einfluß auf die heranwachsenden Geschlechter ausdehnten. Es war also zunächst eine Wohlthat für das Land, wenn diese ruchlosen Banden durch die stehenden Heere möglichst unschädlich gemacht wurden. Uebrigens würde die neue Einrichtung trotzdem nicht sobald festen Fuß gefaßt haben, wenn sie nicht gleich im Anfange auch andere wesentliche Vortheile gewährt hätte. Sie brachte Ordnung in die Finanzen und sicherte die Ruhe während des Friedens. Sie schien also den Interessen der Unterthanen und Fürsten zu entsprechen; in der That aber hatten diese den wesentlichen Nutzen, jene aber nur neue Lasten davon. Der verarmte, ausschließlich mit seinen nächsten Sorgen beschäftigte Bürger ließ sich leicht einreden, daß ihm mit der Einrichtung der stehenden Heere, die ihn in seinem friedlichen Erwerbe schützen würden, eine große Last von den Schultern genommen werde. Die Fürsten selbst erhielten durch die stehenden Heere eine kaum berechenbare Machtverstärkung. Ihre eigenen Mittel reichten selten aus, eine nur halbwegs respektable Streitmacht ins Feld zu stellen; zu einem ordentlichen Kriegszug mußten sie sich von den Ständen Geld bewilligen lassen. Erlangte nun der Territorialherr das Recht, ein stehendes Heer zu halten, so konnte und mußte er dafür auch feste Steuern einziehen, wodurch er eine unendlich gesteigerte Verfügung über die Steuerkraft des Landes gewann. Dann aber gehörte ihm das Heer unbedingt, und es ließ sich damit jeder Widerspruch der eigenen Unterthanen zum Schweigen bringen.
Es dauerte nicht lange, so erklärte der Fürst das ganze Land für sein Eigenthum, mit dem er nach Belieben schalten und walten könne; er verlangte unbedingten Gehorsam und hob zuletzt jeden jungen Mann, der ihm zusagte, für Lebenszeit zum Kriegsdienste aus. Dahin ward die alte Heerbannpflicht verkehrt, welche mit Recht jeden freien Bürger zur Führung der Waffen für das allgemeine Beste, für den Staat verpflichtete. Jetzt war die fürstliche Domaine das allgemeine Beste, der Staat geworden, und an die Stelle jener politischen und sittlichen Pflicht trat die polizeilich brutale Pressung, die Aushebung der Landeskinder, mit welcher die freie Werbung der Fremden Hand in Hand ging. Das Landeskind war zwar billiger als der Fremde und einmal gehörig dressirt, auch für die Zukunft brauchbarer; allein der Fremde konnte nicht leicht entbehrt werden, weil die blos auf die Unterthanen beschränkte Werbung das Land leicht entvölkert hätte. Zudem gab es gewisse Exemtionen für die Vermögenden oder sozial oder amtlich höher Gestellten. Die Last der Dienstpflicht ruhte ausschließlich auf den Aermeren, den Bauern und den Ungebildeten. Uebrigens dauerte es noch geraume Zeit, ehe die Regierenden es wagten, jeden Mann aus dem Volke zu langjähriger Dienstpflicht heranzuziehen. Montecuculi, welcher zuerst den Habsburgern die Einführung stehender Heere klar zu machen trachtete, suchte mit höchster Sorgfalt nach Individuen, die man wohl zum Kriegsdienste verpflichten könne, ohne dadurch eigentlich individuelle Rechte zu verletzen und die Steuerkraft des Landes zu beeinträchtigen. Die Brutalität in der Rekrutirung stehender Heere wagte sich nur schrittweise heraus; Deutschland wurde erst allmälich in kaum scheinbaren Uebergängen das Jagdrevier, auf welchem die fürstlichen Jäger ihre Werbehunde auf das täglich wehrloser werdende Volk losließen.
Es ist vor Allem für das richtige Verständniß der hier in Betracht kommenden Epoche unerläßlich, sich diesen verhältnißmäßig neuen Ursprung der stehenden Heere und der damit verbundenen Mißbräuche zu vergegenwärtigen, umsomehr, da die Vertheidiger des kleinstaatlichen Gottesgnadenthums thun, als ob die Welt diese durchaus neue Einrichtung seit Jahrtausenden nicht anders gekannt habe und als ob nur die ungemüthliche Gegenwart ihre hohen Segnungen nicht zu würdigen vermöge. Es sei also gleich hier darauf hingewiesen, daß kaum die Großväter und Urgroßväter derselben Fürsten, welche den Soldatenhandel nach Amerika getrieben, es zu stehenden Heeren gebracht hatten, und daß das historische Recht, welches im Munde ihrer Vertheidiger die einzige Entschuldigung für jenen Unfug bildet, statt „keinen Datum nicht zu haben“ so modernen Ursprungs ist, daß man Jahr und Tag seiner Entstehung genau nachrechnen kann. Der älteste hessische Subsidienvertrag mit einem auswärtigen Fürsten ward 1676 vom Landgrafen Karl mit König Christian V. von Dänemark, also gerade hundert Jahre vor der uns beschäftigenden Zeit abgeschlossen. Der älteste Vertrag überhaupt, mittelst dessen deutsche Truppen in einer für sie ganz fremden Welt, an der äußersten Gränze Europa's gegen baare Bezahlung verwandt wurden, war der sächsische von 1685, in welchem Jahre der Kurfürst Johann Georg III. dreitausend sächsische Soldaten um 120,000 Thaler auf zwei Jahre an die Republik Venedig verhandelte. Diese schickte sie gegen die Türken nach Morea hinüber, wo während der Feldzüge 1685 und 1686 die meisten von ihnen elend zu Grunde gingen. Die Wenigsten fielen auf dem Schlachtfelde; die Meisten erlagen der Pest und rothen Ruhr, und nur 761 von den ausmarschirten 3000 Mann kehrten im August 1687 in die Heimath zurück.
Die Ausbildung der stehenden Heere begann mit dem Ende des siebenzehnten und vollendete sich im Laufe des achtzehnten Jahrhunderts. Ludwig XIV., der für jeden kleinen deutschen Zaunkönig bald das leuchtende Vorbild staatsmännischer Hoheit wurde, bediente sich der kleineren Fürsten gern gegen Kaiser und Reich, und ließ es sich große Summen kosten, um bei seinen gegen Deutschland gerichteten Plänen ihrer Mithülfe sicher zu sein. Diese fremde Bundesgenossenschaft wurde auch für die anfänglich nicht bei ihr Betheiligten bald sehr einträglich, denn sie hatte zugleich den Vortheil, daß sie gute Angebote aus der Heimath verschaffte. Die Subsidien der fremden und einheimischen Mächte schmeckten vortrefflich. Das Subsidienwesen stand deßhalb auch schon zu Anfang des letzten Drittels des siebenzehnten Jahrhunderts in voller Blüthe. Als Großhändler unter seinen zahlreichen fürstlichen Konkurrenten ragt an der Schwelle dieser Periode der kriegerische Bischof von Münster, Bernhard von Galen (1650–1678), hervor, ein Autokrat von nicht gewöhnlichen Gaben, aber mit äußerst beschränkten Mitteln. In dem kurzen Zeitraum von zwölf Jahren (1665–1677) vermiethete er gegen entsprechende Subsidien seine aus allen Weltgegenden zusammengetriebene 6000–8000 Mann zuerst an England, dann an Frankreich, ferner an den Kaiser, darauf an Spanien und endlich an Dänemark, blieb aber am längsten der Vasall und Kunde Frankreich's.
Um also ihre Einkünfte zu vergrößern und ihr Ansehen unter ihres Gleichen zu erhöhen, vermietheten die Landesväter ihre Soldaten gern gegen reichliche entsprechende Bezahlung an den Meistbietenden. Was kümmerte es sie, wenn ihr ruchloses Thun Deutschland zu einem Menschenmarkte erniedrigte, wo gegen Geld und gute Worte immer Soldaten zu haben waren? Ueber solche, höchstens der Kanaille verzeihliche Vorurtheile, wie Vaterlandsliebe und das Gefühl politischer Würde war die Mehrzahl der Lenker deutschen Geschickes oder vielmehr Mißgeschickes vom dreißigjährigen Kriege an bis auf die französische Revolution erhaben.
Wer nicht genug Truppen hatte, um einen einträglichen Handel damit zu treiben, hielt sich wenigstens ein „stehendes Heer“, das oft freilich nur aus einer Handvoll Leute bestand. Während es im achtzehnten Jahrhundert kein oder im besten Falle ein erbärmliches Reichsheer gab, weil seine Aufstellung lediglich vom guten Willen der einzelnen Reichsfürsten abhing, hatte jeder kleine Reichsgraf oder Reichsfürst, das vom „grand Louis“ gegebene Beispiel ängstlich nachahmend, seine Trabanten, Hatschiere, Schweizer-Garden, Musketiere, Gardes du Corps und Gensdarmen, und wenn auch nicht alle diese Waffengattungen in Wirklichkeit existirten, so erzeugten doch die für dieselben Soldaten vorhandenen verschiedenen Uniformen den Schein der Wirklichkeit. So hielt — um hier aus den tausend Lächerlichkeiten nur ein paar herauszugreifen — der Landgraf von Hessen ein Dutzend Haiducken, mehrere lange Kammerhusaren und Leibjäger. Diese Leute steckten während des Exerzierens in der Montur des ersten Bataillons Garde und formirten das erste Glied der Leibkompagnie während des Vormittags, des Nachmittags aber erschienen sie wieder in der Hoflivree, warteten an der Tafel auf oder standen auf der Kutsche. Der Herzog Karl Eugen von Würtemberg hatte noch 1782 zwei Kavallerieregimenter, das Grenadierregiment zu Pferde, v. Phull, von dessen 150 Mann keiner beritten war, während vom Husarenregiment v. Bouwinghausen, das 250 Mann stark war, 50 beritten waren. Ein anderer kleiner Fürst — kaum wird man die Sache glauben, und doch ist sie wahr — hielt 50 Mann Leibgrenadiere, welche, um größer zu erscheinen, alle hohe Absätze tragen mußten und eine Zeit lang nur zwei Grenadier-Bärenmützen hatten, welche die beiden Schildwachen an dem Portal des Schlosses immer den sie Ablösenden überlieferten und gegen die Zuckerhüte (Blechkappen) austauschen mußten. Noch Einer gab seiner Garde drei verschiedene Monturen: als Grenadiere, Kuirassiere und Jäger, in welchen sie abwechselnd erscheinen mußten. Ein Dritter hielt einige Regimenter unberittener Dragoner, welche dann und wann die Kavallerie-Evolutionen zu Fuß machen mußten und wobei ihnen während des Chocks erlaubt war, gleich den Pferden zu wiehern.
Die größeren Fürsten brachten es aber bald dahin, daß es von Rußland bis Spanien, von den Niederlanden bis zur Türkei kaum einen Feldzug und eine Schlacht mehr gab, in welcher deutsche Hülfstruppen und Soldaten sich durch ihre Roheit und Beutegier, ihren Ungestüm und ihre Unverwüstlichkeit nicht hervorthaten. In der Regel wurden die Heere des achtzehnten Jahrhunderts durch Werbung zusammengebracht und ergänzt; nur Friedrich Wilhelm I. von Preußen hatte durch die Eintheilung seines Landes in abgegränzte Kantone, aus welchen seine Regimenter ihre Rekruten bezogen, eine gewisse territoriale Grundlage für seine Armee geschaffen. Den Hauptkern derselben bildete aber auch hier das angeworbene Volk. Die Werbeoffiziere trieben sich vorzugsweise in den geistlichen Fürstenthümern, den freien Städten, an den Gränzen verschiedener Staaten und in den kleineren Territorien herum. Wie wenig übrigens ein solcher Beruf als unehrenvoll galt, mag der folgende Auszug aus einem Brief zeigen, welchen der als Preußischer Major bei Kunersdorf rühmlich gefallene Dichter des Frühlings, Ewald v. Kleist, am 12. Juli 1752 an seinen Freund Gleim schrieb. „Wenn Sie, heißt es dort, im Zerbstischen, Sächsischen und Braunschweigischen oder anderen Orten, wo sie oft hinkommen, etwa große Leute antreffen sollten, die freiwillig und vor Handgeld Dienste nehmen wollen, so engagiren Sie sie doch vor mich; ich will sie gut halten und sie sollen gar nicht unglücklich durch mich werden, nur den Abschied kann ich ihnen nicht geben; doch wenn ihre Kapitulationsjahre um sind, sollen sie auf's Neue Handgeld haben, nebst einer neuen Kapitulation. Ersuchen Sie doch zum Spaß Ihre braunschweigischen Freunde auch, daß sie vor mich werben, wiewohl mir dieses nicht ganz Spaß ist. Der Zufall kann einem zuweilen einen Goliath zuführen, der Lust zum Dienen hat, und dem noch ein Gefallen damit geschieht, wenn man ihm Dienste schafft. Ich will zur Vergeltung für Sie und Ihre Freunde bei Gelegenheit Mädchen werben, in welcher Werbung ich glaube Praktik zu haben.“
Da die Bande, welche die geworbenen Soldaten an ihre Kriegsherren knüpften, vorzugsweise von der List und Gewalt geknüpft waren, also stets locker blieben, so entschied lediglich der persönliche Vortheil für ihr Bleiben und Gehen. Aus diesem Grunde tritt gewöhnlich die ganze Besatzung einer Festung oder ein großer Theil derselben, nachdem sie kapitulirt, in die Reihen der Sieger. Die Befehlshaber aufgelöster Heere trieben förmliche Spekulation mit kriegerischen Haufen und suchten durch allerlei Kunstgriffe die höchst möglichen Preise für ihre Waare zu erhalten. In der Regel bildeten darum auch die stehenden Heere des achtzehnten Jahrhunderts die Sammelpunkte des verworfensten Gesindels, das man sich nur denken kann. Es fehlte ihnen jedes nationale Element, jeder moralische Halt, und es galt als das größte Unglück für einen nur halbwegs anständigen Menschen, dem „Kalbfell folgen“ zu müssen. Die Behandlung des Soldaten war roh, die Bestrafung barbarisch, jedes Ehrgefühl wurde methodisch in ihm erstickt. Der Gemeine wurde vom Offizier, wie heute noch in England und den Vereinigten Staaten, verachtet, mißhandelt und durch eine unübersteigliche Kluft getrennt. Die Offiziersstellen wurden fast ausschließlich vom Adel bekleidet, wenn man die heruntergekommenen, verarmten und dadurch von den herrschenden Dynasten abhängig gewordenen Junker überhaupt Adel nennen darf. Er fand in dem Heere Ansehen, Ehre und Geld und konnte die verlorengegangenen Herrenrechte an den armen Soldaten im höchsten Maße ausüben. Natürlich war bei einem solchen Stoffe an individuelle Bethätigung des einzelnen Soldaten nicht zu denken. Dieses dünkelhafte System, welches nur durch Ehre und Ruhm für die Befehlenden, aber durch Zwang und Furcht für die Befohlenen zusammengehalten wurde, fand auch äußerlich in der Lineartaktik seinen Ausdruck und galt namentlich, seit es sich in der schöpferischen Hand eines Genies, wie Friedrich des Großen bewährt hatte, als das höchste Ideal eines Heerwesens, bis es zuerst in der amerikanischen Revolution den unordentlichen Massen schlecht ausgerüsteter und noch schlechter eingeübter Bürger und Bauern unterlag und schließlich bei Jena einen schmählichen Bankerott erlitt.
Das letzte Drittel des vorigen Jahrhunderts, oder vielmehr die Zeit vom Hubertusburger Frieden bis zur ebengenannten Schlacht bei Jena entwickelte dieses grausame und geistlose Kamaschenthum — denn etwas anderes war die damalige Heeresorganisation nicht — zu seiner höchsten Blüthe, und gerade die Werbungen für die nach Amerika bestimmten Truppen offenbarten schroffer als je zuvor oder später die Nichtswürdigkeit des Systems mit allen seinen Auswüchsen und Härten. Es würde heut zu Tage kaum noch möglich sein, sich einen nur annähernden Begriff von der Erhaltung und Vervollständigung der damaligen stehenden Heere zu machen, wenn es nicht eine bändereiche Literatur über die Rekrutenwerbung und die damit zusammenhängenden Dienstzweige gäbe.
Es ist zum Verständniß der uns beschäftigenden Epoche unerläßlich, wenigstens einen flüchtigen Blick in diesen nichtswürdigen gedruckten Schund zu werfen, der trotz seiner reichen Beiträge zur Erkenntniß der damaligen Zeit dem Kulturhistoriker, wie es scheint, kaum dem Namen nach bekannt geworden ist. Das Schinderhannesthum, auf Seiten der herrschenden Mächte in System und Ordnung gebracht, starrt uns aus diesen vergilbten Scharteken entgegen, die namentlich seit Mitte des vorigen Jahrhunderts zu jeder Ostermesse dutzendweise in Deutschland erschienen und vorzugsweise junge auf Beförderung hoffende Lieutenants zu Verfassern hatten.
Zum Beweise dessen mögen dienen: „Briefe des Herrn v.S., worin derselbe seinem in C. zurückgelassenen Freunde verschiedene Werbehistörchen nebst einigen seiner eigenen Begebenheiten bis zu seiner Vermählung vor Augen legt. Leipzig 1765, bei Johann Gottlob Rothen, Buchhändler in Kopenhagen.“ Herr v.S. ist einer jener zahlreichen und gewissenlosen Werbeoffiziere, welche von den Soldaten bedürftigen deutschen und selbst auswärtigen Staaten, z.B. England, in jeder günstig gelegenen, größeren Stadt unterhalten wurden und die Aufgabe hatten, mit List und Gewalt, Versprechungen und Geld, Wein und schönen Kleidern arme Teufel und leichtsinnige oder arglose junge Menschen als Soldaten anzulocken. Der Hauptheld dieser Werbehistörchen ist der Bursche des Herrn v.S., ein gewisser Schwarz, den sein Herr nicht müde wird, als ein Muster von Schlauheit, Verschmitztheit und Frechheit zu preisen. Der tugendhafte Schwarz bethört mit den gewöhnlichen Mitteln seine Opfer in den Wirthshäusern, entführt „wohlqualifizirte Subjekte“ mit Gewalt oder verkleidet sich selbst in einen Handwerksburschen und läßt sich von einem nichts Böses ahnenden, neben ihm sitzenden Schustergesellen an einen Werbeunteroffizier, der im Geheimniß ist, verkaufen, worauf dann Schwarz das Heft umkehrt und seine Beute desto sicherer packt. Natürlich jubelt Herr v.S. über den reichen Fang und schafft ihn, von seinem Vorgesetzten ob seines Diensteifers und Erfolges belobt, rasch nach der Garnison. Ein ander Mal beraubt Schwarz gemeinschaftlich mit zwei Unteroffizieren einen Handlungsdiener, dem von ihnen die Wahl zwischen Soldatwerden und Auslieferung seines Beutels gelassen wurde, um hundert Dukaten und andere Kostbarkeiten. Der Kaufmann beschwerte sich bei Herrn v.S. Was thut dieser? Er geräth in solche Wuth, daß er seinen an der Wand hängenden Degen ergreift und den herbeigerufenen, ihres Verbrechens geständigen Unteroffizieren einige zwanzig Hiebe aufzählt. „Weil man aber — erzählt Herr v.S. mit Selbstgefühl — überdies in's Geheim von einer gewaltsamen Entführung des Tanzmeisters zu zischeln anfing, Lucinde (die Maitresse) mir auch beständig in Ohren lag, und durch die Begebenheit mit dem Kaufmannsdiener meine eigene Gefahr zu blühen anfing, so entschloß ich mich, ohne Abschied zu nehmen, aus der Stadt zu gehen, und fuhr den dritten Tag mit Lucinden, meinem Kutscher und Schwarz, der mir ein ander Mal klüger zu werden und bessere Vorsicht zu gebrauchen angelobet, nach M. zu dem Regimente.“
So weit Herr v.S. Ein gewöhnlicher Mensch, der nicht adliger Werbeoffizier gewesen wäre, würde, wenn er sich wie Schwarz und Herr v.S. bei ähnlichen zur Nacheiferung empfohlenen Heldenthaten hätte ertappen lassen, sein Leben lang in die Eisen gekommen sein; aber Herr v.S. ist „Kavalier“ und wirkt als solcher für den allerhöchsten Dienst. Folgen wir nun dem in Schwarzischer oder Herr v.S.'scher Weise gestohlenen Rekruten an seinen Bestimmungsort, und lassen wir uns über seinen Transport dahin amtlich unterweisen. Wir finden diese Belehrung in dem Werke: „Unterricht für die Königlich Preußische Infanterie im Dienste der Garnison, auf Werbungen und im Felde. Berlin, in der Himburgischen Buchhandlung 1805.“ Dieses Buch, welches also wohlgemerkt, gerade ein Jahr vor der Schlacht von Jena erschien, ist ein merkwürdiges Zeichen von der erstaunlich raffinirten Schärfe, zu welcher sich der preußische Dienst damals ausgebildet hatte, aber auch von der ganzen herzlosen Grausamkeit, deren ein gemeiner, auf schnelle Beförderung im allerhöchsten Dienste sinnender Norddeutscher fähig ist. Da heißt es im vierzehnten Kapitel vom Transport der Rekruten wörtlich: „Der Unteroffizier muß außer einem guten Seitengewehr auf dem Transporte stets ein Terzerol bei sich führen; er muß den Rekruten nie hinter, sondern immer vor sich gehen, ihn nie nahe auf den Leib lassen, und ihn bedeuten, daß der erste falsche Tritt, den er thut, ihm das Leben koste. Er muß beim Transport das Gebiet des Landes vermeiden, wo der Rekrute gedient hat, oder auch manchmahl, und unter gewissen Umständen sogar, aus dem er gebürtig ist.
„Er muß das Transportiren durch große Städte und lebhafte Ortschaften, wo möglich, vermeiden. Des Nachts muß er solche Wirthshäuser zum Quartier wählen, wo er und andere Werber seiner Macht immer einkehren, und wo der Wirth auf seiner Seite ist. In dem Nachtquartier selbst muß er die möglichste Vorsicht zur Erhaltung des Rekruten anwenden, demselben sich ganz auszuziehen und niederzulegen befehlen, dessen, so wie seine eigene Kleider dem Wirth in Verwahrung geben, und sich neben ihn, vorne nach der Thüre zu, hinlegen. Beim Transport muß er nicht erlauben, daß der Rekrute sich sehr umsehe, stehen bleibe, noch weniger sich mit Reisenden und besonders gar nicht in einer fremden Sprache unterhalte. Er muß den Rekruten auf dem Transport so lenken, wie man mit dem Zügel ein Gespann lenkt; die Worte: Halt, Marsch, Langsam, Geschwinde, Rechts, Links, Geradeaus müssen von dem Rekruten auf dem Fleck befolgt werden, sonst ist dies schon ein übles Omen, und des Unteroffiziers Autorität ist verletzt.
„Nie muß der Unteroffizier da einkehren, wo es dem Rekruten etwa zu frühstücken beliebt, sondern wo er zu diesem Behuf einmahl für allemahl einkehrt.
„In solchen Wirthshäusern, wo der Transport zu Nacht bleibt, muß eine eigene, für die Werber und Rekruten bestimmte Gaststube sein, die, womöglich in einem Oberstock ist und deren Fenster mit eisern Gittern versehen sind. Nachts muß kein Rekrute aus der Stube zu gehen genöthigt sein, sondern ein Nachtgeschirr zu beiderlei Bedürfnissen sich im Zimmer befinden.
„Die ganze Nacht muß eine Lampe im Zimmer brennen und neben selbiger ein unangezündetes Licht stehen. Der Unteroffizier muß seine Waffen dem Wirth Abends übergeben, damit nicht der Rekrute gegen ihn, in der Nacht davon Gebrauch macht. Morgens muß er sie sich wiedergeben lassen, sie nachsehen, frisch laden, oder wenigstens frisch Pulver aufschütten, sich anziehen, reisefertig machen, und dann erst den Rekruten aufstehen heißen, und ihm seine Kleider zum Anziehen wiedergeben. Beim Hineingehen in ein Wirthshaus und Stube muß der Rekrute der erste, beim Herausgehen der letzte sein; im Wirthshause selbst muß der Werber vor, der Rekrute hinter dem Tische sitzen. Hat der Rekrute eine Frau mit, so muß der Werber seine Aufmerksamkeit verdoppeln, die Frau muß auf dem Marsche vor dem Manne, niemahls aber hinter demselben, oder gar hinter dem Werber gehen.
„Sie muß eben so denen Commando-Wörtern auf dem Marsche gehorchen als der Mann, ebenso in den Nachtquartieren beobachtet werden, sich eben so unterwegens, wenn der Unteroffizier zu frühstücken wo einkehrt, wie der Mann hinter den Tisch setzen, eben so des Nachts nicht das Zimmer verlassen. Daß ein transportirter Rekrute während seines Transportes keine Feder anrühren, keine Briefe schreiben, keine Schreibtafel sich halten, selbst keine Bleifeder nicht bekommen darf, ist natürlich, so wie daß man dem Rekruten und seiner Frau vor dem Antritt des Transports, alle gefährliche Waffen, Terzerols, große Messer u.s.w. abnehmen muß und während dem Transport nicht erlauben darf, daß der Rekrute so wenig wie seine Frau, einen Stock, Knüppel oder Stab tragen darf.
„Auch muß es dem Rekruten nicht erlaubt sein, seine Frau vom Transport oder Nachtquartier ab, wohin zu schicken, mit selbiger eine fremde Sprache zu reden, oder ein sachtes Gespräch zu führen. Alles dies muß nicht statt finden und überhaupt der Unteroffizier auf alle Vorsichtsmaßregeln beim Transport denken, auf alle Handlungen und Worte des Rekruten Acht geben und darüber seine Ueberlegungen anstellen. Ist der Rekrut nur irgend zweideutig, so muß er sich auf Befehl des Unteroffiziers, die Hosenriemen entzwei-, die Hosenknöpfe abschneiden und die Hosen in der Hand tragen.
„Hat er aber vollends einen Versuch gemacht, zu echappiren, so muß er ohne Gnade geschlossen, oder ihm die Daumschrauben angelegt werden. Es ist schon übel, wenn es der Unteroffizier dahin kommen läßt, von seinem Gewehr Gebrauch zu machen, und den Rekruten blessiren oder tödten zu müssen.
„Bei sehr schönen, scheinbar resoluten, den Unteroffizier an Kräften überwiegenden Rekruten wird der Offizier gewiß so vorsichtig und billig sein und zu dessen Transport zwei Unteroffiziere geben. Ueberhaupt ist es, wenn es nur irgend angeht, immer besser, wenn einige Rekruten zusammen transportirt werden, damit mit Recht bald ein paar Unteroffiziere mit auf den Transport können gegeben werden. Es ist wegen Krankheitsfällen, Nachtwachen, wechselseitiger körperlicher Unterstützung, Ueberlegung und Berathschlagung, wo Seelenkräfte wirken müssen, wegen Aufmerksamkeit und Vorsichtsmaßregeln, kurz, wegen aller möglichen auf dem Transport zu beobachtenden und vorkommenden Ereignisse besser, wenn, selbst bei unproportionirten Verhältnissen der Rekruten zu den Transportirenden, einige Unteroffiziers beisammen sind. So schwer, wie es bei gehörigem Diensteifer, wenn sich der Unteroffizier nicht auf's Glück verlassen will, es demselben wird, einen einzigen Rekruten allein zu transportiren, so können zwei Unteroffiziere doch schon drei bis vier Rekruten, mit wenigerer Gefahr, drei Unteroffiziere mit noch weniger Risiquo sieben bis höchstens neun Rekruten transportiren.
„Allein, daß ein Unteroffizier zwei Rekruten transportirt, muß nie der Fall sein. Macht die größte Noth diesen Fall unvermeidlich, so ist dies schon traurig und für den Offizier sowohl wie den armen Koporal ohne Grenzen risquant. Wenn es platterdings unmöglich ist, daß der Offizier die Rekruten, bis der Transport stärker wird, bei sich behalten kann und deren Absendung durchaus nothwendig ist, so muß der Offizier in diesem Falle Jemand dingen, der dem Unteroffizier transportiren hilft. Es ist besser auf Vorsichtsmaßregeln einige Ausgaben zu verwenden, als die Rekruten einzubüßen, und das Leben des Unteroffiziers unvermeidlicher Gefahr auszusetzen. So wie dem Offizier, um so mehr noch dem Unteroffizier ist ein tüchtiger Hund äußerst nützlich. Nur muß derselbe gehörig abgerichtet sein, keinen Stock in der Hand eines Rekruten leiden, sowie sich derselbe in der Nacht rührt, oder aufsteht, anschlagen und seinen Herrn wecken, auf dem Marsche den Rekruten, wenn er aus dem Wege herausgeht, wieder in den Weg treiben; fängt der Rekrute an zu springen, denselben packen und nur auf seines Herrn Wort wieder loslassen, nicht leidend, daß der Rekrute etwas von der Erde aufnehme und lauter Künste können, die auf das bessere Transportiren des Rekruten abzwecken und dem Unteroffizier den Dienst erleichtern.
„Mancher Rekrute — heißt es am Schlusse nach Aufzählung verschiedener Arten von Befreiungsversuchen — sucht dadurch seine Befreiung zu erlangen, daß er an einem Orte, wo viele Menschen versammelt sind, oder beim Durchgange durch eine Stadt, über Gewalt oder ungerechte Anwerbung schrie. Hier muß der Unteroffizier den Schutz der Obrigkeit erheischen, und wird selbigen auch nach Vorzeigung seines Werbepasses und der von Zeugen unterschriebenen Capitulation des Soldaten gewiß erhalten. Der Unteroffizier mit einem Wort muß sich nicht irre machen lassen, sich nicht das Herz abkaufen lassen, niemahls die Gegenwart des Geistes verlieren oder wohl gar unentschlossen handeln, welches noch schlimmer ist, als wenn er unrecht handelt. Versucht der Rekrute, unternimmt er nur das mindeste, so muß er geschlossen werden. Alle Kosten, die der Rekrute durch Desertions-Anschläge nöthig macht, muß er selbst tragen, und kann ihm der Unteroffizier bis zu seiner Ablieferung das Handgeld abnehmen. Von jedem, in einem Orte vorgefallenen Exzesso, von jeder Maßregel, die der Unteroffizier zu nehmen gezwungen ward, muß er sich, um sich bei seinem Offizier auszuweisen, von der Ortsbehörde ein Attest geben lassen.
„Besonders muß dies geschehen, wenn der Unteroffizier in die traurige Nothwendigkeit gesetzt ward, den Rekruten zu schießen, mag er ihn nun entweder blessirt, oder getödtet haben. Der Fall, daß ein Rekrute dem Unteroffizier entkomme oder entwische, wird garnicht als denkbar, also auch nicht zu attestiren angenommen.“
Endlich ist der Rekrute glücklich eingebracht und wird zum Soldaten gestoßen, gemißhandelt und geprügelt: eine gebrochene Existenz, wenn er noch einen Funken Selbstgefühl in sich bewahrt hat, oder eine willenlose Maschine, wenn er sich in seine neue Lage findet und pünktlich „Ordre parirt.“ Denn der Dienst wurde mit barbarischer Strenge und pedantischer Gewissenhaftigkeit, namentlich in den auf preußischem Fuß eingerichteten Heeren ausgeführt. „Es ist eine trostlose Sache, sich die Gefühle zu vergegenwärtigen, welche in Tausenden der gepreßten Opfer gearbeitet haben, vernichtete Hoffnungen, ohnmächtige Wuth gegen die Gewaltthätigen, herzzerreißender Schmerz über ein zerstörtes Leben. Es waren nicht immer die schlechtesten Männer, welche wegen wiederholter Desertion zwischen Spießruthen zu Tode gejagt oder wegen trotzigem Ungehorsam gefuchtelt wurden, bis sie bewußtlos am Boden lagen. Wer den Kampf in seinem Innern überstand, und die rohen Formen des neuen Lebens gewohnt wurde, der war ein ausgearbeiteter Soldat, das heißt ein Mensch, der seinen Dienst pünktlich versah, bei der Attacke ausdauernden Muth zeigte, nach Vorschrift verehrte und haßte und vielleicht sogar eine Anhänglichkeit an seine Fahne erhielt und wahrscheinlich eine größere Anhänglichkeit an den Freund, der ihn seine Lage auf Stunden vergessen machte, den Branntwein.“ (Freytag, Neue Bilder S. 320.)
Natürlich waren die Desertionen häufig, und je näher der Grenze, desto zahlreicher, trotzdem daß die aus aller Herren Länder zusammengetriebenen Soldaten sorgsam gehütet wurden. In Grenzfestungen, wie z.B. Wesel a.Rh., waren sie zu diesem Behufe in drei Klassen getheilt: Ganzvertraute, welche Pässe erhielten und vor die Thore gehen konnten, Halbvertraute und endlich Unsichere, die gar nicht oder nur mit seltenen Ausnahmen in Begleitung eines Unteroffiziers oder eines Ganzvertrauten aus der Stadt durften. Wurde ein Soldat vermißt, so erfolgten drei Allarmschüsse vom Wall der Festung. Auf dieses Zeichen mußten die Grenzbauern die Grenze besetzen und von Posten zu Posten patrouilliren. Dazu im Voraus kommandirte Offiziere mußten sich auf die in Bereitschaft gehaltenen Pferde setzen und an der Grenze die Bauernposten revidiren. Für jeden eingebrachten Deserteur ward ein Fanggeld von zehn Thalern bezahlt. Wurde der Deserteur nicht gefangen und gelangte er glücklich „auf die Freiheit“, d.h. über die Grenze, wo sich Wirthshäuser zur Aufnahme befanden, so ritt der nachsetzende Offizier dahin, um ihn unter Zusicherung völliger Straflosigkeit zur Rückkehr zu bewegen. Hatte der Ausreißer überhaupt die Absicht zurückzukehren, so stellte er seine Bedingungen — z.B. Ertheilung eines Trauscheines, d.h. die Erlaubniß, seine Liebste zu heirathen, oder Ertheilung eines Thorpasses &c. — was Verhandlungen zwischen ihm und der Kompagnie herbeiführte, die meist mit Zugeständnissen von Seiten der letztern endigten.
Der Rückblick auf diese Einzelnheiten des damaligen Werbegeschäfts war deshalb nothwendig, weil mehr als die Hälfte der nach Amerika verhandelten Truppen in solcher Weise zusammengebracht wurde, und weil ohne die Detailkenntniß des mit der Rekrutirung verbundenen Unfugs ein Theil der spätern Erzählung durchaus unverständlich bleiben würde.
Während die größeren deutschen Staaten, wie z.B. Preußen und Sachsen, sich hauptsächlich durch ihre Armeen und deren selbständige Verwendung zu europäischer Macht und Bedeutung emporschwangen, bedienten sich die kleineren Fürsten, wie Hessen, Braunschweig, Gotha, und Andere, ihrer Truppen, um ihre Einkünfte zu vergrößern und ihren Luxus zu befriedigen. Sobald nur ein Krieg drohte, boten sie den feindlichen Parteien ihre Truppen an und, je nach der Konjunktur des Marktes, erhielten sie höhere oder geringere Preise für ihre Waare. Bis zum siebenjährigen Kriege überstieg das Angebot meistens die Nachfrage, darum war der Artikel im Ganzen billig. Erst mit dem amerikanischen Kriege schlug das Verhältniß in sein Gegentheil um, so daß bei den täglich größer werdenden Ansprüchen an den Markt das Menschenfleisch immer theurer wurde. Wenn die großen Staaten untereinander und gegen dritte Subsidienverträge eingingen, so übernahmen die kleineren deutschen Fürsten für die kriegführenden Mächte einfach Truppenlieferungen gegen baare Bezahlung. Wenn auch jedes politische Moment von diesem Handel ausgeschlossen war, so nannten sie das schmutzige Geschäft doch des bessern Scheins wegen Subsidienvertrag oder versteckten es sogar hinter den komisch erhabenen Phrasen eines Schutz- und Trutzbündnisses. Unter den Ländern, welche trotz ihres verhältnißmäßig kleinen territorialen Umfanges, durch ihre politische Machtstellung ein entscheidendes Wort in der Politik jener Zeit zu sprechen hatten, standen Holland und später England oben an, und sie gerade waren wegen des eben bezeichneten Mangels zur Führung ihrer Kriege auf die Benutzung fremder Soldaten angewiesen. Holland zunächst hatte während des ganzen siebenzehnten und achtzehnten Jahrhunderts sowohl deutsche Fürsten als Generale und deutsche Soldaten als Truppen im Dienst, ein Verhältniß, welches durch die oranischen Statthalter vermittelt und in ein System gebracht wurde. Selbst die mächtigen Nachbarn der Generalstaaten verschmähten es nicht, diesen für größere politische Zwecke ganze Regimenter leihweise zu überlassen. So gab Preußen während der ganzen Dauer des spanischen Erbfolgekrieges seine Regimenter 8. (v. Scholten, Stettin), 9. (v. Budberg, Hamm) und 10. (v. Romberg, Bielefeld) in holländischen Sold. Für unsern Zweck kommt jedoch nur England näher in Betracht.
Schon im Laufe des siebenzehnten Jahrhunderts hatte es in seinen Kriegen gegen Holland kontinentale Miethstruppen in Sold genommen. So nahm z.B. Karl II. im Juni 1665 das Anerbieten des obengenannten Bischofs Bernhard von Galen an, wonach dieser ihm gegen die Generalstaaten 20,000 Mann zu Fuß und 10,000 Reiter stellte und für die Anwerbung der „Armada“ 500,000 Thlr., während der Dauer des Krieges aber per Monat 50,000 Thlr. Subsidien erhielt. Doch erst nach seiner Revolution tritt England Ton angebend in die große europäische Kontinental-Politik ein, an der es sich früher nur in vereinzelten Fällen betheiligt hatte. Als Wilhelm von Oranien von den Whigs eingeladen wurde, nach England zu kommen und Jakob II. vom Throne zu stoßen, gewährte Wilhelms Onkel, der große Kurfürst von Brandenburg, die Mittel zur Unterstützung des Unternehmens, um England aus seiner schimpflichen Stellung als Vasallenstaat Frankreichs zu reißen. Er stellte 9000 Brandenburger zur Deckung von Holland; ein Brandenburgischer Feldmarschall befehligte das Heer, mit welchem Wilhelm in der Bucht von Torbay landete, das Regiment Brandenburg geleitete ihn nach dem Palast von St. James und nach Irland. Brandenburgische Truppen fochten unter dem Kommando Wilhelms bei Steinkirchen und Neerwinden, und ihnen dankte der König die Wiedereroberung von Huy und Namur. Der erste kontinentale Krieg, den England führte, war der spanische Erbfolgekrieg, in welchem Marlboroughs siegreiche Heere fast ausschließlich aus deutschen Hülfs- und Miethstruppen bestanden, wie denn überhaupt damals deutsche Truppen auf beiden Seiten kämpften: Hessen und Braunschweiger unter deutscher, englischer und holländischer Fahne, Bayern und Kölner unter den Franzosen. Der Handel, welchen die deutschen Fürsten zu Anfang des achtzehnten Jahrhunderts mit dem Leben ihrer Unterthanen trieben, war schon zu jener Zeit so schamlos, daß alle öffentlichen Blätter in England sie bitter tadelten und verspotteten, und daß die holländische Regierung ihren deutschen Bundesgenossen derb und verächtlich vorwarf, daß sie das Geld mehr liebten, als ihre Ehre.
Seit das Haus Braunschweig-Hannover den englischen Thron einnahm, wurden die englischen Beziehungen zur Kabinets-Politik des vorigen Jahrhunderts nur noch inniger. Die regierende Dynastie, welche überall ihr spezifisch hannöverisches Interesse in den Vordergrund drängte, konnte um so eher an allen europäischen Verwickelungen und Kämpfen Theil nehmen, als sie die Truppen ihres Stammlandes zur Disposition hatte und diese zugleich mit im englischen Interesse verwandte, oder sie im heimischen Interesse von England in Sold nehmen ließ. So sehen wir denn im Laufe des vorigen Jahrhunderts deutsch-englische Regimenter auf fast allen Schlachtfeldern Europa's, in Gibraltar und Minorka, ja in Madras und den übrigen englischen Kolonien kämpfen. Außerdem schlossen die Könige Georg I. und II. zur Erreichung ihrer politischen Zwecke in Deutschland Verträge mit ihren dortigen Nachbarn ab und zahlten bedeutende Summen, um ihrer Hülfe in jedem Augenblick versichert zu sein, wie z.B. im Jahre 1717 mit dem Landgrafen von Hessen, als Georg I. ein Bündniß mit Frankreich einging und verschiedene schwedische Besitzungen in Deutschland an sich zu reißen gedachte. Im Jahre 1739, nach der Kriegserklärung Englands gegen Spanien, zahlte Georg II., weil er persönliche Streitigkeiten mit Preußen hatte und deshalb für Hannover fürchtete, an Hessen und Dänemark Lstr. 260,000, damit sie 6000 Mann, wie es hieß, für England bereit hielten. Ein Jahr darauf, beim Ausbruch des österreichischen Erbfolgekrieges, zahlte derselbe König der Kaiserin Maria Theresia Lstr. 300,000 Subsidien, welche 1742 auf die ganze Dauer des Krieges ausgedehnt wurden. Im April desselben Jahres bewilligte das Parlament auf's Neue Gelder für dänische, hessische und hannöverische Truppen, um daraus ein Heer in Flandern gegen die Franzosen zu bilden. Wie bedeutend diese Summen waren, kann man aus dem einzigen Beispiel ersehen, daß der Landgraf Friedrich I. von Hessen, obgleich er in jenem Kriege seine Truppen an beide kriegführenden Theile vermietete, von 1730 bis 1750 Lstr. 1,249,699 von England bezogen hatte. Der Sieg des Herzogs von Cumberland bei Culloden, der 1746 den schottischen Aufstand dämpfte, war vorzugsweise dem tüchtigen Fußvolk zu verdanken, das aus 6000 Hessen bestand, die vom holländisch-englischen Heere aus den Niederlanden nach England eingeschifft worden waren. Im Jahre 1749 erhielt Maria Theresia noch nachträglich zur bessern Befestigung der Freundschaft zwischen beiden Höfen eine Summe von Lstr. 100,000. Einige Monate später schloß König Georg II. zur Förderung seiner politischen Zwecke in Deutschland einen Subsidienvertrag mit Bayern, welches gegen das Versprechen, 6000 Mann Hülfstruppen bereit zu halten und in den Reichsangelegenheiten mit Hannover zu stimmen, von 1750–1756 im Ganzen Lstr. 120,000 empfing. Unter denselben Bedingungen wurden Sachsen in den Jahren 1751–1755 von England Lstr. 128,000 gezahlt. Im September 1755, gleichzeitig mit dem Ausbruch des englisch-französischen Kolonialkrieges und kurz vor Anfang des siebenjährigen Krieges in Europa, schloß England einen Defensiv-Traktat mit Rußland, damit dieses zur Vertheidigung Hannovers gegen baare Bezahlung 55,000 Mann bereit hielte. Dieser Vertrag wurde zwar nicht erfüllt, da Rußland sich in der Folge mit Frankreich und Oesterreich verband, während England mit Friedrich II. in eine Allianz trat. Zu gleicher Zeit jedoch erhielten die kleinen deutschen Fürsten, wie Hessen, Gotha, Anspach und Würzburg bedeutende Summen, damit sie mit ihren Soldaten für England in's Feld rückten, Bayern nahm damals ebenfalls Lstr. 10,000 von England an, obgleich es von dessen Feinden schon gewonnen war und mit französischem Gelde 6000 Mann zu den Oesterreichern stoßen ließ. Um den Herzog von Braunschweig zu gewinnen, eröffnete ihm Georg II. die Aussicht auf die Vermählung seiner ältesten Tochter mit dem Prinzen v. Wales und erbot sich, seine Truppen gegen doppelt so hohe Zahlung in Sold zu nehmen, als der preußisch-französische Vertrag ihm gewährte. Natürlich war der Herzog nicht abgeneigt, nach Ablauf seines Vertrages mit Frankreich auf dieses Anerbieten einzugehen. Im zweiten Jahre des siebenjährigen Krieges zählte das englische Heer in Westfalen 48,000 Mann, darunter u.A. 20,000 Hessen, 6000 Braunschweiger und keinen einzigen geborenen Engländer. Aber Pitt brauchte keinen seiner Landsleute zu opfern, denn er fand gegen gute Bezahlung genug Ausländer, die, wie er ganz richtig berechnet hatte, in Deutschland für England's Besitzungen in Amerika und Ostindien kämpften. Die Bundesgenossenschaft Friedrich des Großen allein kostete England jährlich vier Millionen Thaler.
In dem Bündniß, welches Oesterreich und Frankreich am 1. Mai 1756 in Versailles schlossen, ward der damalige Marktpreis der Infanterie und Kavallerie genau festgesetzt. Es behielten sich nämlich diejenige der kontrahirenden Mächte vor, welche die Hülfe der andern in Anspruch nehmen würde, statt der effektiven Mannschaft (24,000 Mann) ein Aequivalent in Geld zu fordern, und zwar 8000 Reichsgulden monatlich für je 1000 Mann Infanterie, 24,000 Reichsgulden aber für je 1000 Mann Kavallerie. Das hieß mit anderen Worten soviel, daß man für diese Summen die betreffenden Soldaten auch anderweitig beschaffen konnte, daß also ein Infanterist nur 96 fl. und ein Kavallerist 288 fl., einschließlich Werbung und Leichnam, werth war.
Es waren kaum zwölf Jahre nach Beendigung des siebenjährigen Krieges vergangen, als die Revolution in Amerika ausbrach, zu deren Bekämpfung England natürlich wieder bedeutende Truppenmassen nöthig hatte.
[Zweites Kapitel.]
Die Zahl der englischen Truppen, welche bei Eröffnung der Feindseligkeiten über die amerikanischen Kolonieen zerstreut waren, reichte zur Führung des Krieges durchaus nicht hin. Im Norden betrug die königliche Streitmacht etwas mehr als 8000 Mann, in den mittleren und südlichen Kolonien fanden sich deren höchstens 6000 bis 7000, so daß der ganze Effektivbestand der englischen Armee sich in sämmtlichen amerikanischen Provinzen, von Neu-Schottland bis Florida, bis in den Sommer 1776 hinein auf allerhöchstes 15,000 Mann belief. Ihre Zahl mußte also wenigstens verdoppelt, wenn nicht verdreifacht werden, wenn man den Kampf mit Aussicht auf Erfolg führen wollte.
Die Hauptschwierigkeit bestand nun zunächst darin, woher man die für den Krieg erforderlichen Truppen nehmen sollte, da die im eignen Lande vorhandenen Mittel nicht genügend waren. Die geborenen Engländer wollten und sollten in Amerika nicht dienen. Der dortige Konflikt war namentlich in den unteren Volksklassen von Anfang an sehr unpopulär gewesen und wurde jetzt durch die Aussicht, möglicher Weise selbst noch zur Niederwerfung der Revolution herangezogen zu werden, bei ihnen noch unpopulärer. Dann aber nahm die seit dem letzten Kriege in kolossalem Maßstabe entwickelte Industrie die verfügbaren Kräfte der Nation mehr als je in Anspruch. Die Regierung, welche im Parlamente und in den höheren Klassen ohnehin schon genug Widerstand gegen ihre Unterwerfungspläne fand, war zudem einer Berufung an's Volk und an die öffentliche Meinung abgeneigt. Es lag ihr deshalb auch von Anfang an der Gedanke fern, die Zahl ihrer Regimenter durch Werbungen in England voll zu erhalten oder zu vermehren. Irland und die Hochlande, Canada und die amerikanischen Loyalisten konnten zusammen keine Armee auf die Beine bringen; sie kamen deshalb um so mehr erst in zweiter Reihe in Betracht, als man noch nicht sicher war, ob und wie weit sie den an sie gestellten Anforderungen überhaupt entsprechen wollten und konnten. Die Indianer hatten sich bei früheren Gelegenheiten als so unzuverlässige Bundesgenossen erwiesen, daß man sie am liebsten gar nicht zu Hülfe gerufen hätte.
In der am 14. Juni 1775 abgehaltenen Kabinetssitzung, der ersten, welche nach dem Eintreffen der Nachricht von dem Gefechte bei Lexington stattfand, verhandelten König und Minister lange über die Frage, wie der jetzt unvermeidlich gewordene Krieg geführt werden könne. Nachdem Vorschläge, wie Blokirung der amerikanischen Küste, Besetzung der bedeutendsten Häfen und Aushungerung (!) der Kolonieen, der Reihe nach durchgegangen und verworfen worden waren, kam man endlich zu dem Entschluß, im Einklang mit der fast seit einem Jahrhundert befolgten und bewährten Praxis unverzüglich fremde Hülfstruppen anzuwerben. Am nächsten lag natürlich Deutschland. Die deutschen Fürsten waren zwar habsüchtige, aber pünktliche Truppen-Lieferanten, und ihre Soldaten galten seit Jahren als die willigsten und brauchbarsten; allein man wollte dies Mal, um ja keine Zeit zu verlieren, möglichst schnell statt einzelner Korps eine ganze Armee haben und sich nicht mit einem halben Dutzend Fürsten in lange dauernde Verhandlungen einlassen.
Die englische Regierung glaubte, was sie brauchte, am leichtesten und ersten in Rußland zu finden. Sie stand mit der Kaiserin Katharina seit deren Thronbesteigung auf äußerlich sehr gutem Fuße, hatte sich ihren Plänen auf Polen nicht widersetzt, ja ihr sogar in dem eben beendeten Türkenkriege durch Parteilichkeit gegen die Türken wesentlich genützt und ihre Allianz als ein Gegengewicht gegen die Bourbonen gesucht. Das russische Heer war seit dem im Jahre 1774 abgeschlossenen Frieden von Kudschuk Kainardsche zu stark, und in den Finanzen des Kaiserreichs herrschte große Ebbe, während Katharinens Günstlinge für die stumme Beredtsamkeit des Goldes durchaus nicht unempfindlich waren. Zudem hatte sich die russische Kaiserin bei früheren Gelegenheiten einem Bündniß mit England durchaus nicht abgeneigt erklärt, wofern sie im Falle eines neuen Krieges mit der Pforte auf Englands Hülfe rechnen konnte, bei welcher Erklärung sie freilich mehr an die europäische Politik als an die amerikanischen Verwicklungen dachte. Alle diese Gründe ließen auf eine günstige Aufnahme der englischen Vorschläge schließen.
Der englische Gesandte Gunning erhielt also bereits im Juli 1775 den Auftrag, die russische Regierung um Ueberlassung eines Hülfskorps von wo möglich 20,000 Mann zu ersuchen. Bei der ersten Unterredung, die er nach Empfang dieser Instruktionen zu Anfang August mit Panin, Katharinens erstem Minister hatte, fragte er, nachdem er sich über die Unfehlbarkeit der zur Niederwerfung des amerikanischen Aufstandes ergriffenen Mittel ausgelassen, Panin wie zufällig im Laufe des Gesprächs, ob der König von England, falls er fremde Hülfe zur Niederwerfung des amerikanischen Aufstandes brauchen sollte, auf ein Korps russischer Infanterie rechnen könne? Der Minister berichtete diese Frage seiner Kaiserin, deren Antwort Gunning am 8. August mitgetheilt wurde. Sie erwähnte kein Wort von Truppen oder russischen, an England zu überlassenden und über den Ozean zu versendenden Bataillonen, erklärte sich vielmehr nur in allgemeinen Redensarten bereit, dem König Georg III. aus Dankbarkeit für seine früheren, Rußland geleisteten Dienste in irgend einer ihm gut dünkenden Weise beizustehen und sprach von ihrer angeborenen Vorliebe für die englische Nation.
Der leichtgläubige Gesandte nahm diese nichtssagenden Worte für ein feierliches Versprechen und berichtete unbegreiflicher Weise sofort nach Hause, daß die russische Regierung der englischen mit 20,000 Mann Infanterie in Amerika zu Hülfe kommen wolle. Seine Depesche traf am 1. September in London ein und ward hier mit Freude und Entzücken aufgenommen. Während der König einen eigenhändigen Danksagungsbrief an Katharina schrieb, wurde Gunning von Lord Suffolk, dem Minister des Auswärtigen, angewiesen, bei der Kaiserin in feierlicher Audienz um 20,000 Mann Infanterie zu bitten, die im Frühjahr bei Eröffnung der Schifffahrt nach einem Ostseehafen und über England nach Kanada eingeschifft werden sollten. König und Minister waren im Voraus ihres Erfolges so sicher, daß sie, obgleich die schnellste Reise von London nach Moskau damals drei und zwanzig Tage dauerte, doch auf ein definitives Versprechen bis zum 26. Oktober, dem Beginn der Parlamentssitzungen, rechneten. Lord Dartmouth schrieb zu gleicher Zeit an die beiden in Amerika kommandirenden Generäle Howe und Carleton, daß die russische Kaiserin England die weitgehendsten Versicherungen für eine beliebige Anzahl Infanterie zur Bekämpfung des Aufstandes gegeben habe. Am 8. September 1775 überschickte Suffolk seinem Gesandten durch einen zweiten Feldjäger den Entwurf eines Vertrages, welcher die Annahme eines Korps russischer Truppen in den englischen Dienst bezweckte. Dieser Vertrag sollte zwei Jahre dauern, da man innerhalb dieser Zeit des Aufstandes Herr geworden zu sein hoffte. Das Werbegeld ward auf sieben Pfund Sterling per Mann festgesetzt, wovon die eine Hälfte baar, die andere bei der Einschiffung bezahlt werden mußte, und endlich wurde eine Subsidie nicht ausgeschlossen.
Diese Instruktionen waren übrigens kaum abgegangen, als Gunning am 10. September von der Kaiserin, während eines Hoffestes bei einer gelegentlichen Besprechung der amerikanischen Wirren, auf die Nothwendigkeit hingewiesen wurde, dem Kampfe mit den Kolonieen unter allen Umständen und am besten durch Milde ein Ende zu machen. Am 24. September traf der erste englische Kourier mit dem Briefe Georg's in Moskau ein; Gunning sollte die zufällig abwesende Kaiserin aber erst am 30. nach ihrer Rückkehr sehen. Der Brief des Königs sprach ganz positiv von einem ihm seitens der Kaiserin gemachten Anerbieten von Truppen; Panin stellte in Abrede, daß es je gemacht worden, und Gunning räumte endlich ein, daß von einer Ueberlassung von Soldaten nicht ausdrücklich die Rede gewesen sei. Panin weigerte sich unter diesen Umständen, den englischen Gesandten zur Audienz bei Katharina einzuführen, und diese ließ ihr Bedauern darüber ausdrücken, daß sie ihre Truppen nicht an England vermiethen könne.
Gunning bat dann um 15,000 Mann, allein auch diese wurden in den ersten Tagen des Oktober, ohne daß er die Kaiserin sehen konnte, von ihr als unverträglich mit der Würde Rußlands und seinem Verhältniß zu den übrigen europäischen Mächten verweigert. Der zweite Kourier kam am 4. Oktober mit dem Vertrags-Entwurf in Moskau an. Gunning las ihn Panin vor und wollte sich mit 10,000 Mann begnügen; allein der Kanzler übergab ihm statt aller Gegenäußerung Katharinens Antwort an den König von England und brach die Unterhaltung ab.
Natürlich waren diese Verhandlungen den fremden Diplomaten und Höfen kein Geheimniß geblieben. Als am 31. Oktober 1775 der französische Gesandte den russischen Premierminister nach der Wahrheit der in dieser Angelegenheit umlaufenden Gerüchte fragte, antwortete dieser, die Annahme des englischen Antrages sei physisch unmöglich, und ebenso unvereinbar sei es mit der Würde Englands, fremde Miethstruppen gegen seine eigenen Unterthanen zu gebrauchen. Die Kaiserin selbst war nach wie vor äußerlich sehr zuvorkommend und verbindlich gegen den englischen Gesandten und gegen den König Georg, welcher ihr die abschlägige Antwort zwar nicht nachtrug, indessen nie vergessen konnte, daß sie seinen eigenhändigen Brief nicht selbst, sondern nur durch einen Privatsekretär hatte beantworten lassen.
Noch während die Unterhandlungen mit Rußland schwebten, hatte die englische Regierung anderweitige Schritte gethan, um sich Hülfstruppen zu sichern; indessen war sie in Holland, wo sie zuerst anfragte, ebenso wenig erfolgreich in ihren Bemühungen als in Rußland.
In den Diensten der Generalstaaten stand schon seit länger als einem Jahrhundert die sogenannte schottische Brigade, deren Ursprung auf die Zeiten der Königin Elisabeth zurückging. Die Niederlande hatten ihr im Jahre 1599 als Sicherheit für ein Darlehen drei wichtige Festungen verpfändet, welche sie mit ihren eigenen Truppen besetzte. Im Jahre 1616 bezahlten die Holländer die Schuld, und sämmtliche englische Truppen wurden aus den besetzten Festungen zurückgezogen, mit Ausnahme einer englischen und schottischen Brigade, welche in den Dienst der Generalstaaten übertraten. Als Jakob II. sie zur Verstärkung seiner Armee verlangte, wurde sie von den Generalstaaten verweigert. Man habe — so lautete die Antwort — die schottische Brigade allerdings geschickt, als es sich darum gehandelt, die Rebellion des Herzogs von Monmouth zu unterdrücken; allein sie solle nie gebraucht werden, um die Freiheiten Englands zu vernichten. Wilhelm III. rief die englische Brigade zurück; so blieb denn nur die schottische Brigade, welcher im Jahre 1749 auch das Recht genommen wurde, in Schottland zu rekrutiren. Obgleich die Mannschaft des aus 2100 Mann bestehenden Regiments fortan von Angehörigen aller Nationen, namentlich Wallonen und Deserteuren gebildet wurde, so waren die Offiziere doch immer noch Schotten oder deren Nachkommen. Diesen Umstand machte der König von England bei seinem Gesuch um Ueberlassung der schottischen Brigade geltend. Die Offiziere schuldeten ihm, so hieß es, in Folge ihrer Geburt schon Treue und Gehorsam, zudem herrschten zwischen beiden Ländern schon lange intime Beziehungen und gemeinschaftliche Interessen, und endlich biete diese Gelegenheit dem Prinzen von Oranien den ganz besonderen Vortheil und die hohe Ehre, die Bande enger Freundschaft, welche durch die Neutralität der vereinigten Provinzen während des letzten französischen Krieges mehr oder weniger geschwächt worden, wieder zu stärken.
Als Georg dieses Verlangen zum ersten Mal stellte, wurde er vom jungen Statthalter kurzer Hand abgewiesen. Als er aber sein Gesuch erneuerte, hatte er hauptsächlich mit dem Widerspruch der Generalstaaten zu thun. Seeland und Utrecht kamen dem Wunsche des Königs zwar nach; aber der bei weitem mächtigste der Generalstaaten, Holland, wandte ein, daß ein Handelsvolk nur im äußersten Nothfall sich in fremden Streit mischen dürfe. Namentlich trat der Baron Johann Derk van der Capellen, Mitglied des Adels von Oberyssel, so entschieden gegen das Ansinnen der englischen Regierung auf, daß er, wenn auch nicht direkt, so doch indirekt dessen Annahme vereitelte. „Es hieße Theil an dem Kampf nehmen — das ungefähr war der Inhalt von Capellen's beredtem Proteste — ja wir würden selbst mit in den Krieg verwickelt werden, wollten wir England Truppen überlassen und die Grundsätze unbedingter Neutralität aufgeben. Wir haben bisher England unser Wohl und Gedeihen geopfert, ohne irgend einen Vortheil dafür erlangt zu haben. Frankreich wird sich voraussichtlich mit in den Kampf mischen — welche wird dann unsere Stellung sein? Bleiben wir neutral, so fällt uns für den Fall eines Krieges zwischen England und Frankreich der Handel des letztern Staates zu, welcher unser natürlicher Bundesgenosse in der Vertheidigung der Handelsfreiheit ist. Zudem hat England uns stets so übermüthig behandelt, als ob wir gar kein selbständiges Volk wären, und, während wir gewissenhaft die mit ihm geschlossenen Verträge befolgten, gegen den Grundsatz der Freiheit der Waare in freien Schiffen gehandelt und willkürlich unsere Schiffe durchsucht und konfiszirt. Statt also die Truppen eines freien Volkes zur Niederwerfung der sogenannten Rebellion zu verlangen, sollte England lieber Janitscharen miethen. Wie gehässig würde eine solche Rolle für uns sein, für uns, ein freies Volk, welches selbst unter dem Joch der Tyrannei geseufzt und sich mit dem Schwerte davon befreit, das ebenfalls den stolzen Namen Rebellen geführt hat, doppelt gehässig den Amerikanern gegenüber, die uns niemals beleidigt haben, die sich der Achtung der ganzen gebildeten Welt würdig zeigen und mit Mäßigung und Würde ihre Rechte vertheidigen. Aus diesen Gründen muß der Wunsch des Königs von England abgeschlagen werden.“
Obgleich die Staaten von Oberyssel beschlossen, die England beleidigende Motivirung des Antrages van der Capellens aus den Protokollen ihrer Sitzung zu streichen, so verfehlte die Beredsamkeit dieses Staatsmanns doch ihre Wirkung nicht. Die Generalstaaten willigten zwar ein, um jeden Schein der Unhöflichkeit gegen den mächtigen Nachbarn zu vermeiden, die schottische Brigade an England zu überlassen, fügten aber die Bedingung hinzu, daß sie nicht außerhalb Europa's verwandt werden dürfe. Diese Bedingung kam beinahe einer abschlägigen Antwort gleich. England faßte sie auch als eine solche auf und ließ, vielleicht auch deshalb, weil sich ihm im langgedehnten Laufe der Verhandlungen andere Bezugsquellen eröffnet hatten, die ganze Angelegenheit fallen.
Weniger Schwierigkeiten verursachte die Verlegung von fünf hannöverschen Bataillonen nach Gibraltar und Port Mahon, weil der König von England hier als Kurfürst von Hannover handelte und höchstens mit dem Widerspruche des eigenen Parlaments zu kämpfen hatte. Uebrigens war die ganze Maßregel schon ausgeführt, als sie den Lords und Gemeinen vorgelegt wurde, wie denn überhaupt in jener Zeit die Regierung die Genehmigung des Parlaments als eine bloße Formsache auffaßte und in allen wichtigen Dingen so handelte, als ob gar kein Parlament existirte.
Oberst William Faucitt, der den siebenjährigen Krieg in Deutschland mitgemacht hatte und Volk und Fürsten dort kannte, wurde bereits zu Anfang August 1775 von Georg III. nach Hannover geschickt, um die Uebernahme der dortigen Bataillone in den englischen Dienst zu besorgen. „Da Wir — so lauteten die vom 11. August 1775 datirten königlichen Instruktionen — unter dem Beirath unseres geheimen Rathes beschlossen und für thunlich erachtet haben, fünf Bataillone unsrer kurfürstlichen Infanterie in englische Dienste zu nehmen und sie in unseren Garnisonen von Gibraltar und Minorka zu verwenden, um desto besser im Stande zu sein, eine gleiche Anzahl englischer Truppen, welche jetzt dort Garnisonsdienste thun, nach England zurückzuverlegen und auf Grund dessen unsere Streitkräfte zu vermehren, welche zur Unterdrückung des unnatürlichen Aufstandes eines Theils unserer nordamerikanischen Kolonien verwandt werden; da ferner besagte Truppen sich in Stade sammeln sollen, um nach den genannten Garnisonsplätzen eingeschifft zu werden, so haben Wir es für rathsam befunden, Sie zu unserm Kommissär zu ernennen, um diese Truppen in Empfang zu nehmen und in den Dienst zu mustern.“
Faucitt reiste also sofort über den Haag, wo er von dem englischen Gesandten Sir Joseph Yorke, einem langjährigen Kenner und Beobachter deutscher und kontinentaler Politik, Rath und Auskunft erhielt, nach Hannover ab und kam dort am 20. August an. Die Truppen waren zwar für den 1. September segelfertig, erhielten aber Gegenbefehl, weil die Lords der Admiralität die erforderlichen Transportschiffe nicht früh genug hatten absenden können. Der hannöversche General Spörken war beauftragt, die fraglichen fünf Bataillone marschfertig zu machen, so daß dem Obersten Faucitt nichts zu thun blieb, als sie vor ihrer Annahme in den englischen Dienst zu mustern und einzuschwören. Indessen wurde auch von der letztern Bedingung abgesehen, weil die Soldaten eine Abneigung gegen die See hätten, also möglichen Falls zu marschiren sich weigern möchten, dann aber, weil die Verführung zur Desertion sehr groß sei, indem die ganze hannöversche Grenze von preußischen und anderer Fürsten Werbern umringt sei, die alle auf die Unzufriedenheit der Soldaten spekulirten und diese für sich zu gewinnen hofften.
Faucitt fand sämmtliche fünf Bataillone, die aus je 473 Mann bestehend, im Ganzen 2365 Mann ausmachten, und von den Regimentern von Reden, von Goldacker, de la Motte, Prinz Ernst und von Hardenberg genommen waren, gut bewaffnet und gekleidet und die Mannschaften mit wenigen Ausnahmen kräftig und diensttüchtig, dabei willig und gehorsam. Trotz aller Verführung desertirte nicht ein einziger Soldat. Es verging übrigens noch der ganze September mit den Vorbereitungen zur Verschiffung, die mit Bewilligung des Hamburger Senates über Ritzebüttel, statt, wie Anfangs beabsichtigt war, über Stade erfolgte. Die beiden für Minorka bestimmten Bataillone, Prinz Ernst und Goldacker, wurden am 2. Oktober, die für Gibraltar bestimmten am 6. Oktober eingeschifft. Der Wind war jedoch während des ganzen Monats so ungünstig, daß die aus siebenzehn Transportschiffen bestehende Flotille erst am 1. November 1775 in See ging.
Die Frage, ob die Regierung das Recht habe, ohne Genehmigung des Parlaments fremde Truppen in irgend einen Theil der englischen Besitzungen einzuführen, rief in beiden Häusern ernste Debatten hervor. Der König hatte am 26. Oktober 1775 bei Eröffnung des Parlaments in seiner Thronrede u.A. die Mittheilung gemacht, daß er einen Theil seiner kurfürstlichen Truppen nach Gibraltar und Port Mahon beordert habe, um eine größere Zahl englischer Truppen zur Aufrechterhaltung des königlichen Ansehens zur Verfügung zu haben. Die Opposition beider Häuser stützte sich darauf, daß dieses Verfahren, einen häuslichen Streit beizulegen, eine gefährliche und schimpfliche Maßregel sei, daß sie den anerkannten Landesrechten zuwiderlaufe und daß die fremden Truppen möglichen Falles gegen die englische Freiheit verwandt werden könnten. Das Ministerium wandte ein, daß es weder dem Geiste noch dem Buchstaben nach gegen die Constitution verstoße, indem die Bill of rights und Aufstandsakte nur bestimme, daß in Friedenszeiten keine stehende Armee im Königreiche ohne Genehmigung des Parlaments gehalten werden dürfe. Nun befinde man sich aber im Kriege und eine Dependenz, wie Gibraltar und Minorka, sei nicht das Königreich Großbritannien. Der betreffende Paragraph verdanke seine Entstehung dem Könige Jakob II., der in Friedenszeiten ohne Genehmigung des Parlaments eine stehende Armee in England gehalten habe. Die Garnisonen in Dünkirchen, Calais und Tanger seien ohne jede Genehmigung des Parlaments gehalten worden, und nie habe dieses dem Könige den Vorwurf der Ungesetzlichkeit daraus gemacht. Zudem sei es zweckmäßiger, fremde Truppen in Sold zu nehmen, weil diese leichter und wohlfeiler beschafft werden könnten, und weil die waffenfähige Bevölkerung Englands fast ausschließlich mit den Arbeiten und den Künsten des Friedens beschäftigt sei.
Die Debatte über diese Frage beschäftigte die Lords am 26. Oktober und 1. November und das Haus der Gemeinen am 3. November 1775. Dieses erklärte sich schließlich mit 203 gegen 81 Stimmen und jenes mit 75 gegen 32 Stimmen mit dem Verfahren der Regierung einverstanden. Die fünf hannöverschen Bataillone blieben während des ganzen amerikanischen Krieges als Besatzung in Gibraltar und Minorka und verloren deshalb auch so wenig Leute, daß sie erst zu Anfang des Jahres 1778 die ersten Rekruten erhielten. Sie kehrten im Sommer 1784 über England nach Deutschland zurück.
[Drittes Kapitel.]
Die Verhandlungen mit Rußland und Holland waren also gescheitert. Politische Beziehungen zu fremden Mächten und bedeutende eigene Interessen hatten die beiden um Hülfe angegangenen Staaten bewogen, das englische Gesuch um Ueberlassung von Soldaten von der Hand zu weisen. Unter diesen Umständen mußte denn das Ministerium sich anderwärts nach Truppen umsehen und sie nehmen, wo sie nur zu haben waren. So blieb denn Deutschland die einzige Quelle, aus welcher man seinen Bedarf an Soldaten zu schöpfen hoffen konnte.
Wie England im ganzen vorigen Jahrhundert in Kriegszeiten Truppenlieferungs-Verträge mit den dortigen kleinen Fürsten abgeschlossen hatte, so war es auch seit langen Jahren gewohnt gewesen, von dort auf eigne Hand seine Rekruten zu beziehen. Zwar verbot der Regensburger Reichstag zu Zeiten das Rekrutiren; allein nichts destoweniger hatten die britischen Werbeoffiziere am ganzen Rhein, in Frankfurt a.M., Neuwied und an der preußischen Grenze bei Kleve ihre Stationen. Die Kurfürsten von Köln, Trier und Mainz wandten auch jetzt so wenig als früher etwas dagegen ein, daß die durch den amerikanischen Krieg, Desertion und Krankheit gelichteten Reihen der englischen Regimenter durch deutsche Rekruten wieder vollzählig gemacht wurden. Wie viele Deutsche auf diese Weise jährlich in den englischen Kolonien und namentlich während des Krieges in Amerika verbraucht wurden, ist schwer zu sagen, weil jeder Anhaltspunkt für ihre Schätzung fehlt, und weil viel wichtigere Dinge die öffentliche Aufmerksamkeit in Anspruch nahmen.
Kaum wurde übrigens in Deutschland die Verlegenheit bekannt, in der sich der König von England wegen der Ergänzung seiner Regimenter befand, als entlassene Offiziere aller Grade, vom Kroaten-Obersten an bis zum hannöver'schen Obristlieutenant, und sonstige durch den Frieden überflüssig gewordene, aus dem siebenjährigen Kriege stammende Abenteurer sich zur Beschaffung deutscher Rekruten erboten. Georg III. war trotz der übertriebenen Auffassung seiner königlichen Machtfülle doch ein gewissenhafter und ein im bürgerlichen Sinne des Wortes durchaus moralischer Mann. Er hatte deshalb auch seine Bedenken, die ihm angetragenen Dienste anzunehmen. „Deutschen Offizieren Patente zu geben, damit sie mir Rekruten schaffen — sagte er — heißt eigentlich auf gut Englisch nichts als mich selbst zu einem Menschendiebe machen, welches Geschäft ich durchaus nicht als ehrenvoll betrachten kann.“ Indessen überwog doch zuletzt die politische Nothwendigkeit derartige Skrupel.
Georg ließ also zuvörderst mit dem hannöver'schen Obristlieutenant Scheither einen Vertrag abschließen, wonach dieser unverzüglich 4000 Rekruten in Deutschland anwerben sollte. Diese Rekruten waren in Stade an Faucitt abzuliefern, der zu diesem Zwecke noch nach Einschiffung der fünf hannöver'schen Bataillone in Deutschland blieb, jedoch bis Mitte November nur 150 Rekruten in Empfang nahm. Das Ministerium überzeugte sich bald, daß es auf diesem langsamen Wege nie zum Ziele gelangen würde, ließ deßhalb den ursprünglichen Plan auch fallen und entschloß sich zur Anknüpfung von direkten Verhandlungen mit den kleineren deutschen Fürsten. Diese kannten weder politische Bedenken, noch hatten sie außer ihrem Geldbeutel eigene Interessen. Geld, Subsidien und standesgemäßes Leben waren, wie ein ausgezeichneter Kenner des achtzehnten Jahrhunderts meint, der Grundton, welcher für das ganze politische Handeln an den kleinen Höfen in Einem fort und ohne Scham und Scheu angeschlagen wurde. Zudem erfreuten sich die kleinen Fürsten des zweifelhaften Glückes, in der europäischen Staatenfamilie einen so untergeordneten Rang einzunehmen, daß man sich um ihr Thun und Treiben gar nicht kümmerte, geschweige denn von ihren Handlungen eine Störung des künstlichen europäischen Gleichgewichts abhängig machte. Andererseits war der deutsche Reichsverband in sich so lose und zerfallen, daß der Kaiser ihnen kein ernstliches Hinderniß in den Weg zu legen wagte.
Jetzt endlich, nachdem man in London gegen ihre direkten und indirekten Winke sich so lange blind gestellt hatte, jetzt nach dem Fehlschlage der bisherigen Verhandlungen und aller sonstigen Versuche zur Beschaffung von Truppen, eröffnete sich den Landesvätern eine sichere Aussicht auf glänzende Geschäfte. Die Geschichte ist ihnen das Zeugniß schuldig, daß sie sich für die beleidigende Hintenansetzung in ihrer Weise empfindlich zu rächen und die günstigen Konjunkturen des Marktes gehörig auszubeuten und zu verwerthen verstanden. Das englische Ministerium hatte sich mit der Anknüpfung von Unterhandlungen mit den deutschen Fürsten deßhalb nicht übereilt, weil so lange es noch Aussicht auf Erlangung einer einzigen großen, einheitlich organisirten Hülfsarmee zu haben glaubte, es dieser im Interesse des Dienstes den Vorzug gab, weil es andererseits aber ganz gut wußte, daß einzelne deutsche Korps zu jeder Zeit zu haben waren, und daß die dortigen Fürsten Nichts sehnlicher wünschten, als ihre Soldaten an England verkaufen zu können. Ueber die deutschen Verhältnisse und die Gewißheit, Truppen in Deutschland zu erlangen, war es ganz gut durch Sir Joseph Yorke, den bereits erwähnten Gesandten im Haag, unterrichtet, welcher im Sommer 1775 den Auftrag erhalten hatte, sich auf dem Kontinent des guten Willens der Freunde des Königs und der Zahl und Bedingungen der von ihnen möglicher Weise zu liefernden Soldaten zu vergewissern. Yorke berichtete schon im September 1775 nach Hause, daß Hessen-Kassel, Hessen-Darmstadt, Würtemberg, Sachsen-Gotha und Baden zu irgend einer Zeit eine beliebige Anzahl Truppen zu billigen Preisen zu liefern im Stande und bereit seien. Vor Allem bemühte sich schon im August 1775 der Erbprinz von Hessen-Kassel um einen Lieferungsvertrag mit England, und ihm folgte zunächst der Fürst von Waldeck. Ihre im servilsten Tone gehaltenen Anerbietungen, welche der Leser im Anhang findet, verdienen im Original gelesen zu werden. Braunschweig und Kassel verhielten sich vorläufig abwartend.
Es war übrigens jetzt Gefahr im Verzuge. Wollte die Regierung den Feldzug von 1776 energisch eröffnen, so mußte sie an eine schleunige Verstärkung denken. Sie beauftragte also den Obersten Faucitt mit der Leitung der Verhandlungen. Lord Suffolk, der Minister des Auswärtigen schickte ihm am 14. November 1775 folgende Instruktion nach Stade:
„Reisen Sie sofort nach Empfang dieser Depesche unter irgend welchem Vorwand nach Braunschweig, und suchen Sie dort zu ermitteln, ob der Herzog Willens ist, dem König eine Anzahl seiner Truppen für den Dienst in Amerika zu überlassen. Sie können sich darüber leicht beim Erbprinzen unterrichten. Wenn Serenissimus geneigt ist, dem König beizustehen, so überreichen Sie unverzüglich das einliegende Beglaubigungsschreiben und beginnen Sie ohne jeden Zeitverlust Ihre Unterhandlungen.
Ich sende Ihnen zugleich einliegend Abschriften der früheren, namentlich im letzten Kriege abgeschlossenen Subsidien-Verträge. Sie können diesmal im Nothfall die höchsten der früher festgesetzten Preise zahlen. Abweichende Bestimmungen in den einzelnen Punkten, wenn sie sonst im Ganzen auf dasselbe herauskommen, bleiben Ihrer Diskretion überlassen. Obgleich uns in unserer gegenwärtigen Lage weniger als sonst an den Kosten liegt, so dürfen Sie auf der andern Seite doch auch nicht verschwenden, und es wird Ihnen hoch angerechnet werden, wenn Sie möglichst billige Bedingungen zu erlangen im Stande sind. Es wird mit einem gewissen Grade von Recht und Billigkeit geltend gemacht werden, daß der von uns verlangte Dienst neu und für ferne Lande bestimmt ist. Wenn wir das auch zugeben müssen, so hat der amerikanische Krieg doch nichts mit irgend einer europäischen Macht zu thun, und kann die Betheiligung daran für keinen Deutschen nachtheilige Folgen haben. Was nun die weite Entfernung betrifft, so muß zugestanden werden, daß die Truppen zum Theil wenigstens durch neue Aushebungen vollzählig zu erhalten sind, die für den aushebenden Fürsten zu einer neuen Last werden, wenn irgend ein glückliches Ereigniß den Kampf bald beenden würde. Sie können diesem Einwande, wenn er stark betont werden sollte, damit begegnen, daß Sie sich verpflichten, daß die Subsidie während der wirklichen Verwendung der Truppen in Kraft bleiben und erst sechs Monate nach gegebener Kündigung aufhören soll. Wenn mehr als sechs Monate beansprucht werden, so berichten Sie vorher darüber an mich. Bei früheren Gelegenheiten war es nichts Ungewöhnliches, daß der seine Truppen vermiethende Fürst den Ueberschuß für sich behalten hat, der sich aus dem Unterschiede zwischen englischer und deutscher Löhnung ergab. Das kann im gegenwärtigen Falle nicht gestattet werden, weil es für uns sehr wichtig ist, daß der Soldat ermuthigt wird, seinen Dienst in Amerika freudig zu thun. Wir glauben kaum, daß der Herzog von Braunschweig mehr als 3000 bis 4000 Mann liefern kann. Ihre Aufgabe ist, so viel als möglich für den Krieg in Amerika von ihm zu erlangen. Der König giebt Ihnen zugleich einen ähnlichen Auftrag für Kassel. Finden Sie in Ihrer Unterhaltung mit dem Erbprinzen, daß sich in Braunschweig Nichts machen und erwarten läßt, so reisen Sie sofort nach Kassel, wo Sie Mittel und Wege finden werden, dem Landgrafen auf den Zahn zu fühlen und im Uebrigen gerade so wie in Braunschweig zu handeln. Es läßt sich kaum voraussetzen, daß der Landgraf mehr als 5000 Mann liefern kann; versuchen Sie jeden Falls auch hier soviel als möglich zu bekommen. Wenn Sie in Braunschweig Aussicht auf Erfolg haben, so ergreifen Sie den ersten günstigen Moment und machen Sie einen Vorschlag, oder nehmen Sie einen Ihnen gemachten an. Reisen Sie, nachdem Sie mir Bericht erstattet haben, sofort nach Kassel. Sind Sie dort sicher durchzudringen oder abschlägig beschieden zu werden, so gehen Sie nach Braunschweig zurück und schließen Sie mit dem Herzog ab.
Es ist in dieser Sache überhaupt die größte Thätigkeit erforderlich, da der König sich in der einen oder anderen Weise ohne Zeitverlust darüber verlässigen will, ob und wie schnell er fremde Truppen für Amerika erhalten kann. Zu diesem Ende schicke ich Ihnen zwei Kouriere, welche Ihnen als Ihre Bediente nach Braunschweig und Kassel folgen sollen, und deren Einen Sie sofort, nachdem Sie selbst Gewißheit darüber erlangt haben, ob Truppen zu haben sind, noch vor Erledigung aller Förmlichkeiten hierher zurückschicken wollen.
Es entspricht weder der Würde noch dem Interesse Ihres Hofes, daß Sie, wenn es überhaupt vermieden werden kann, als erfolgloser Bittsteller bei irgend einem der Fürsten auftreten. Meine eigenen Hoffnungen für den günstigen Abschluß des Ihnen anvertrauten Geschäftes, ich gestehe es offen, sind nicht sanguinisch. Treten Sie also in Ihrer amtlichen Eigenschaft nicht eher auf, als bis Sie eine sichere Aussicht auf Erfolg vor sich haben.“
Faucitt erhielt dieses Schreiben am 24. November 1775 in Stade, wo er durch die Einmusterung der Scheither'schen Rekruten noch aufgehalten worden war, und reiste einige Stunden nach seinem Empfange mit Extrapost über Hannover nach Braunschweig ab. Die Nächte waren aber so dunkel und die Wege so schlecht — Faucitt nennt sie in seinem Bericht die schlechtesten in Europa — daß er erst nach fünftägiger Reise in letzterer Stadt ankam. Der englische Gesandte war hier kein Fremder. Er war während des siebenjährigen Krieges, wo er unmittelbar unter dem Erbprinzen gedient hatte, öfters in Braunschweig sowohl als in Kassel gewesen und von jener Zeit her mit den jetzt einflußreichsten Personen beider Residenzen bekannt. Die Vortheile dieser persönlichen Beziehungen wurden von ihm aber nicht gehörig ausgebeutet, indem er in seinem Auftreten nicht entschieden genug und in seinem Urtheil nicht selbständig war. Ein stolzer englischer Lord, der die hinter der glänzenden Außenseite lauernde Misere jener Höfe sofort erkannt und diese Welt des Scheins rücksichtslos in seines Landes Interesse auszubeuten verstanden hätte, wäre besser am Platze gewesen. Faucitt war blos eine subalterne Natur und als solche allen Details der Aufgabe vollständig gewachsen. Er arbeitete in der That von Morgen bis Abend mit dem gewissenhaftesten Fleiße, mit der anerkennenswerthesten Uneigennützigkeit; allein es fehlte ihm das richtige Verständniß seiner Stellung. Er war zu sehr untergeordneter Hofmann, den ein freundliches Lächeln des Fürsten leicht erobert, ein „Snob“, der vor Titeln, Rang und äußerm Glanz einen angeborenen Respekt hat und für jede Herablassung der Höhergestellten dankbar ist. Aus diesem Grunde wurde er ein Spielball in den Händen einsichtiger, kühler und berechnet handelnder Personen, während er mit Entschiedenheit und Grobheit jede Forderung, selbst die härteste durchgesetzt und England hundert Tausende erspart haben würde.
Der Herzog Karl I. von Braunschweig (1735–1780), mit welchem Faucitt zunächst zu thun hatte, war einer der prachtliebendsten, leichtsinnigsten und verschuldetsten Fürsten, von denen Deutschland im vorigen Jahrhundert heimgesucht war. Sein Ländchen, das bei einer Größe von einigen sechszig Quadratmeilen mit etwa 150,000 Einwohnern kaum anderthalb Millionen Thaler Einkünfte abwarf, war allerdings durch den siebenjährigen Krieg hart mitgenommen worden, allein erst des Herzogs üble Wirthschaft hatte es an den Rand eines Bankrottes gebracht. Die Schulden beliefen sich auf nahezu zwölf Millionen Thaler. Karl lebte aber auf einem Fuße, als ob ihm die reichen Hülfsquellen eines großen Königreichs zu Gebote ständen. Italienische Oper und französisches Ballet, auswärtige und einheimische Maitressen, Militärspielerei und Alchymie verschlangen ungeheure Summen. Der Theater-Direktor und Kuppler Nicolini, ein unbedeutender italienischer Abenteurer, hatte 30,000 Thaler jährlichen Gehalts; unser großer Lessing aber, der zu jener Zeit in der bescheidenen Stellung eines herzoglichen Bibliothekars „einem verschüchterten Geschlecht mißhandelter Kleinbürger zuerst die Seele mit freien, menschlich heiteren Empfindungen erfüllte“ und unser Volk zum Bannerträger des freien Geistes erheben half, unser Gotthold Ephraim Lessing bezog ein Gehalt von 300 Thalern jährlich. Dort lernte er „lieber hungern als niederträchtig sein;“ mußte er doch um eine armselige Gehaltszulage von 200 Thaler länger als drei Jahre suppliziren! „Es ist ein Irrthum, — schrieb er seiner Freundin und spätern Gattin, Eva König, aus Wolfenbüttel — daß kleine Souveraine den Gelehrten und Künstlern förderlich seien; sie sind es nur in dem Maße, als Wissenschaft und Kunst ihnen Amusement machen und man ihnen hofmännisch schmeichelt. Das verstehe ich nicht. — — Ich fühle mich hier, als wäre ich in einen Sarg gedrückt; ich kann keine Bücklinge machen, um mich zu empfehlen. Lichtenberg verkümmert im kleinen Göttingen, Möser im kleinen Osnabrück; beide zehren von den Erinnerungen aus England, wie ich aus Leipzig und Berlin.“
Erst zu Anfang der siebenziger Jahre ward in diese wüste Braunschweiger Wirthschaft etwas Ordnung eingeführt, indem in Folge der beständigen Finanznoth von dem zum Mitregenten ernannten Erbprinzen Karl Wilhelm Ferdinand die Landstände einberufen wurden. Es durfte ohne dessen Mitunterschrift fortan kein Geld mehr ausgegeben werden. Karl Wilhelm Ferdinand, der seinem Vater während des amerikanischen Krieges 1780 als Herzog folgte, als preußischer General 1787 in Holland und 1792 in Frankreich kommandirte und in der Schlacht bei Auerstädt seiner Augen beraubt, bald darauf in Ottensee bei Hamburg starb, war ebenso sparsam als sein Vorgänger verschwenderisch. Ein Zögling des bekannten Abts Jerusalem, dem Ordens- und Gesellschaftswesen jener Zeit von Herzen zugethan, zwischen mystischem Glauben und Voltaire'schem Unglauben schwankend, ein begeisterter Verehrer des französischen Wesens, dabei ein schöner Mann, sinnlich, gefallsüchtig und Meister der Repräsentation, stand er in engeren Beziehungen zum englischen Hofe, indem er eine Schwester Georg III., Lady Auguste, zur Frau hatte. Da sie unbedeutend und ungebildet war, so entschädigte sich Ferdinand durch schöne und geistreiche Maitressen, wie die von Goethe bewunderte italienische Gräfin Branconi, deutsche Baroninnen und französische Schauspielerinnen. Im Uebrigen knauserte er, wo er nur konnte, um die Schulden seines Vaters zu bezahlen und war ebenso gewissenlos als unermüdlich in der Auffindung neuer Hülfsquellen zur Verbesserung seiner ökonomischen Lage. Ein italienisches Lotto, dessen Pacht dem Geheimen Rath und Minister Feronce überlassen war, that in dieser Beziehung zwar sehr gute Dienste, reichte indessen zur Hebung der zerrütteten Finanzen allein noch nicht aus. Es galt also, da sich die Goldmacherei des alten Herzogs nicht bewährt hatte, noch andere außerordentliche Mittel flüssig zu machen.
Mitten über diesen Versuchen und Plänen zur Verbesserung des herzoglichen Haushalts traf Faucitt in Braunschweig ein. Ein Engel vom Himmel hätte zu keiner günstigern Stunde zum dortigen Hofe herniedersteigen und goldenen Segen spenden können als der englische Kommissär. Es kam jetzt darauf an, ihn gehörig auszubeuten. Er hatte, wie aus seiner Instruktion ersichtlich, den Auftrag, zuerst den damals fast allein gebietenden Erbprinzen zu sondiren und diesem einen Privatbrief des Königs zu überreichen. Faucitt, statt erst die Verhältnisse zu prüfen und sich der für ihn daraus ergebenden Vortheile zu versichern, hatte kaum die Reisekleider ausgezogen, als er am Abend des Tages seiner Ankunft, am 29. November dem Erbprinzen seine Aufwartung machte. Sobald dieser sich überzeugt hatte, daß der Engländer nichts von seinen häuslichen Verlegenheiten und der Finanznoth blasser Wehmuth wußte, nahm er die ihm so gut stehende Miene des herablassenden Gönners und Beschützers an. „Der Erbprinz — so berichtet Faucitt am 1. Dezember 1775 an Suffolk — gab mir die stärksten Versicherungen, daß er den königlichen Vorschlag billige und daß er allen seinen Einfluß auf den regierenden Herzog zu dessen Durchführung aufbieten wolle. Er verbürgte sich übrigens nicht dafür, daß sein Vater unbedingt darauf eingehen werde, da er nur ungern so viele seiner Unterthanen in einem unbekannten, so sehr entfernten Lande verwandt sehe, und fragte mich, ob nicht die Bestimmung der braunschweigigen Truppen besser nach Irland statt nach Amerika geändert werden könne, was ich natürlich unbedingt verneinte. Dann wünschte der Erbprinz, daß wenigstens ein Theil der Truppen nach Gibraltar und Minorka geschickt werden möge. Ich erwiderte ihm, daß bereits fünf Bataillone aus dem Kurfürstenthum dahin gesandt seien, daß also eine Aenderung nicht mehr stattfinden könne. Schließlich forderte mich der Prinz auf, von meinem Beglaubigungsschreiben nicht eher Gebrauch zu machen, als bis ich sicher sei, daß der Herzog auf meinen Antrag eingehen wolle.“
Der Erbprinz hatte jetzt das Spiel in den Händen und dabei den Vortheil, es mit einem höchst unerfahrenen Anfänger zu thun zu haben. Am 30. November rieth er ihm in einem freundschaftlichen, elegant geschriebenen französischen Briefchen, das natürlich seinen Eindruck auf den Empfänger nicht verfehlte, vorläufig nur als Privatmann bei Hofe zu erscheinen, da der Herzog sich sehr schwierig zeige, erklärte ihm aber seine Bereitwilligkeit, ihn von Allem in Kenntniß zu setzen, was dazu dienen könne, die Absichten des Königs zu fördern. Am 1. Dezember führte er weiter aus, wie schwer es sei, den Herzog trotz seiner finanziellen Verlegenheiten zu dem beabsichtigten Vertrage zu bewegen, da die Soldaten in seinen alten Tagen sein einziges Vergnügen, seine einzige Erholung seien. Am dritten Tage endlich, am 2. Dezember ward durch die unausgesetzten Bemühungen des Erbprinzen die Zustimmung des Herzogs erlangt.
„Der regierende Herzog — schreibt Faucitt am 2. Dezember an Suffolk — hat endlich (!! nach zwei Tagen!!) eingewilligt, einen Truppenkörper für Sr. Majestät Dienst in Amerika zu stellen. In Folge dessen habe ich heute mein Beglaubigungsschreiben überreicht. Der Herzog empfing mich äußerst gnädig, erklärte, des Königs Wunsch aus allen Kräften erfüllen und ein so starkes Korps stellen zu wollen, als die Lage der Dinge ihm gestatten werde. Er sagte, er habe Herrn von Feronce mit den Verhandlungen in dieser Angelegenheit betraut. Ich kenne diesen Minister schon lange. Er ist ein fähiger und erfahrener redlicher Mann, der Schlichen und Kniffen feind ist. Ich weiß noch nicht, wie groß die Zahl der Soldaten sein wird; jedoch gab mir der Erbprinz zu verstehen, daß sie nicht weniger als 4000 Mann betragen würde und daß wir sie zu Anfang des Frühjahrs haben könnten.“
Der Herzog beantwortete des Königs Brief am 5. Dezember, und zwei Tage darauf war schon der Vertrag zwischen Faucitt und Feronce abgeschlossen, der mit einigen nicht sehr erheblichen Abänderungen schließlich am 9. Januar 1776 angenommen wurde.
Der Herzog verpflichtete sich in diesem Vertrage, der Krone England 3964 Mann Infanterie und 336 Dragoner, im Ganzen 4300 Mann in zwei Divisionen für den Krieg in Amerika zu überlassen. Von diesen, mit Ausnahme der Pferde, vollständig auf Kosten des Herzogs zu equipirenden, mit Zelten und sonstigen Utensilien zu versehenden Truppen sollte die erste, aus 2282 Mann bestehende Division bereits am 25. Februar im Hafen sein, die letzte Division aber in der letzten Woche des März 1776 abmarschiren. Sie müssen am Orte der Einschiffung vom englischen Kommissär besichtigt werden, der jeden, ihm untauglich erscheinenden Soldaten verwerfen kann und den Truppen den Eid der Treue für den König von England abnimmt. Die Besetzung der vakanten Stellen behält sich der Herzog vor, die Verwendung der Truppen in Amerika bestimmt aber der König. Um ihre Desertion auf dem Marsche zu verhindern, erläßt der König von England als Kurfürst von Hannover an seine eigenen Behörden den Befehl, jeden Deserteur aufzugreifen und am Einschiffungsplatz dem Regimente zu überliefern. Ebenso verpflichtet sich der Herzog von Braunschweig, die nöthig werdenden Rekruten jährlich zu liefern, nachdem ihm wenigstens vier Monate vorher Kenntniß von der zu ergänzenden Zahl gegeben ist. Die Truppen stehen in Löhnung und sonstigen Vortheilen, wie Verpflegung, Behandlung in den königlichen Hospitälern, Fourage &c. ganz den königlichen Truppen gleich, und verpflichtet sich der Herzog, ihnen namentlich ihre ganze Löhnung ungeschmälert zukommen zu lassen. Die Schwerverwundeten und Dienstunfähigen werden auf königliche Kosten an die Mündung der Elbe und Weser zurückgeschafft, und die Dragoner sollen von dem Tage an, daß sie beritten gemacht werden, auf demselben Fuße mit der königlichen leichten Kavallerie stehen. Der Herzog erhält für jeden Fußsoldaten dreißig Kronen Banko (gleich 51 Thlr. 15 Sgr. preußisch) Werbegeld, wovon ein Drittel einen Monat nach Zeichnung des Vertrages und die anderen zwei Drittel zwei Monate später gezahlt werden sollen. Für die Soldaten, die am Tage der Musterung nicht anwesend sind, wird dieses Werbegeld natürlich entweder gar nicht oder erst dann gezahlt, wenn sie sich bei ihren Regimentern gestellt haben. Drei Verwundete gelten als ein Todter, und ein Todter wird nach der Rate des Werbegeldes mit dreißig Kronen bezahlt. Sollte durch eine Seuche, einen Schiffbruch, eine Belagerung oder eine Schlacht ein außerordentlich großer Verlust in einem Regimente oder Korps eintreten, so wird der König von England außerdem in der billigsten und liberalsten Weise den Verlust der Offiziere oder Soldaten ersetzen und die Kosten für neue Rekrutirungen tragen, um das von einem solchen Unglück betroffene Korps wieder vollzählig zu machen. Zur Vergütung für die außerordentlichen Kosten, welche durch die plötzliche Mobilmachung erwachsen sind, wird der Uebertritt der Truppen in den englischen Dienst antedatirt und ihnen Löhnung für zwei Monate vor dem Tage ihres Abmarsches ausgezahlt. Die jährliche an Braunschweig zu zahlende Subsidie, welche mit dem Tage der Unterzeichnung des vorliegenden Vertrages beginnt, ist eine einfache für die Zeit, daß die braunschweigischen Truppen in englischen Diensten stehen und beträgt 64,500 deutsche Kronen (gleich Lstr. 11,517. 17. 1½) per Jahr; sie wird aber eine doppelte, beläuft sich also auf 129,000 Kronen von dem Tage an, an welchem die braunschweigischen Truppen in ihre Heimath zurückkehren, und wird von diesem Zeitpunkt an noch zwei Jahre lang an den Herzog gezahlt.
Sehen wir jetzt, wie der Vertrag in dieser seiner definitiven Fassung zu Stande kam und lassen wir Faucitt und Suffolk die Geschichte der Verhandlungen selbst erzählen.
„Einliegend — schreibt jener am 7. Dezember 1775 an Suffolk — Entwurf eines Vertrages mit dem Herzog von Braunschweig für 4000 Infanteristen und 300 leichte Dragoner. Ich wollte eigentlich keine Kavallerie, da ich zu wissen glaube, daß Sie keine wünschen. Ich ließ sie mir aber gefallen und bestand nicht auf meinem Widerspruche, weil das Korps dem zum Kommando bestimmten Obersten Riedesel gehört und weil ich es für das Beste hielt, beim Anfang der Verhandlungen lieber etwas nachzugeben, als schwierig zu erscheinen. Das Werbegeld ist so niedrig, als ich es nach langem Hin- und Herreden nur festsetzen konnte. Von den zuerst verlangten 60 deutschen Reichsthalern habe ich es auf 30 Banko-Thaler (gleich 43 deutsche Reichsthaler) gebracht; es ist dies derselbe Preis, der bei der Marburger Uebereinkunft bewilligt wurde. Ihr entsprechend mußte ich mir auch gefallen lassen, daß der Anfang der englischen Löhnung auf zwei Monate vor dem Abmarsch des Korps festgesetzt wurde. Man bestand sogar Anfangs auf drei Monaten; es gelang mir aber, einen Monat abzuhandeln.
„Der Subsidien-Artikel war übrigens der wichtigste und schwierigste. Zuerst wurden, bis das Korps die englische Löhnung bezog, 120,000 Banko-Thaler verlangt, 70,000 Banko-Thaler so lange, als es dieselbe erhielt, und wieder 120,000 Banko-Thaler für den Zeitraum von sechs Jahren nach der Rückkehr der Truppen in ihr Vaterland. Nach zweitägigem Streit über diesen Punkt kamen wir endlich dahin überein, daß jeder Theil seinen Vorschlag zu Papier bringen und Ihnen zur Entscheidung vorlegen sollte. Uebrigens wird sich der Herzog in diesem Punkte dem König fügen. Er bittet nur, daß er im Falle einer plötzlichen Beendigung des amerikanischen Krieges in den Stand gesetzt werde, die außerordentliche Last zu tragen, welche diese neue Aushebung ihm auferlegen wird. Der letzte (im definitiven Vertrage gestrichene) Artikel, worin der Herzog verlangt, daß zwei Bataillone seiner Truppen, nämlich 1160 Mann, irgendwo in Europa garnisoniren sollten, wurde von mir auf das Aeußerste bekämpft. Der Herzog drang aber darauf, daß sein Vorbehalt dem Könige vorgelegt werden solle; er sei, wie er sagte, diesen Regimentern ganz besonders zugethan und dann eifersüchtig auf die den Hannoveranern im Mittelmeere zugewiesenen Garnisonen. Er wird sich aber mit der Zeit den Wünschen des Königs fügen. In der Voraussetzung, daß der Vertrag in der einen oder andern Form abgeschlossen wird, habe ich für jeden Rekruten, der diensttüchtig in Harburg abgeliefert wird, 30 Thaler versprechen müssen, indem der Herzog, um keine Zeit zu verlieren, sofort rekrutiren wollte. Sie sind natürlich verloren, wenn der Vertrag nicht zu Stande kommt.“
Suffolk war so sehr ob der günstigen Aussichten erfreut, welche Faucitt's Bericht ihm bot, daß er gar nicht handelte und feilschte, wofern er nur sein Ziel, schnelle Verschiffung der Truppen nach Amerika erreichen konnte. „Ich gebe Ihnen — schreibt er am 22. Dezember 1775 von St. James an Faucitt — meine volle Zufriedenheit über Ihren Eifer und Ihre Geschicklichkeit zu erkennen und lege Vollmacht für den Abschluß des Vertrages mit Braunschweig bei. Ihr Entwurf ist auf fünfzehn Artikel reduzirt. Alle braunschweigischen Truppen müssen nach Amerika; ihre anderweitige Verwendung ist durchaus unzulässig. Nur keine Verzögerung! Die Zeit, von der Sie sprechen, ist zu lang. Drei von den fünf Bataillonen müssen in der letzten Woche des Februar und der Rest Ende März am Einschiffungsplatze sein. Dieser Punkt ist von der äußersten Wichtigkeit. Sie müssen darauf dringen und bestehen. Da die englische Löhnung, wie ich hoffe, ein Mittel ist, ihn durchzusetzen, so ist Se. Majestät damit einverstanden, daß sie zwei Monate vor dem wirklichen Dienst beginnt. Wenn aber die erste Division noch früher marschiren kann, so können Sie die Löhnung verhältnißmäßig noch mehr vordatiren.
Die 300 Dragoner sind mehr als wir brauchen; indessen will der König sie unberitten nehmen, und sollen die Leute die Löhnung unsrer leichten Kavallerie haben. Sie haben Recht gehabt, daß Sie sich verpflichteten, selbst dann für die Rekruten zu zahlen, wenn der Vertrag nicht zu Stande kommen sollte. Dringen Sie auf Riedesel's Beförderung zum General. Wird den Wünschen Sr. Majestät überall entsprochen, so sind Sie selbst bevollmächtigt, die von Herrn von Feronce verlangte Subsidie zu bewilligen.“
In diesem letztern Punkte war Faucitt sogar noch vorsichtiger als der Minister, denn es gelang ihm am 9. Januar 1776, den sich auf die Subsidie beziehenden Theil des Vertrages zu günstigeren, als den ihm aufgegebenen Bedingungen abzuschließen.
„Der Herzog — schreibt er am 9. Januar 1776 an Suffolk — hat endlich alle Einwendungen gegen die Verschiffung seiner Truppen nach Amerika aufgegeben. Die zwei Bataillone, welche er in Europa behalten wollte, sind eigentlich die einzigen, für uns bestimmten regulären Truppen, sie bilden sein Veteranen-Regiment, das hauptsächlich aus seinen eigenen Unterthanen besteht, während die drei anderen Bataillone, mit einer geringen Ausnahme alter gedienter Soldaten und Offiziere, größten Theils rohe Rekruten sind, die aus aller Herren Länder zusammengestohlen wurden. Wir werden jetzt aber sechs Bataillone haben, die der Mehrzahl nach Braunschweiger sind. Sie sollen in zwei Divisionen an den Einschiffungsplatz Stade marschiren, und die erste derselben 2282 Mann, die letztere aber 2018 Mann zählen. Im Ganzen weicht der nunmehr endgültig abgeschlossene Vertrag wenig von Ihrem Entwurfe ab. Nur die Subsidie ist geändert. Sie ist aber von Anfang an bis zur Rückkehr der Truppen nur eine einfache. Die zweimonatliche Löhnung vor der Uebernahme in den englischen Dienst ist beibehalten.
Erlassen Sie sofort die erforderlichen Befehle zum Transport der Truppen und zur Vorbeugung ihrer Desertion in Hannover. Beifolgend eine Aufstellung der Mannschaften, für welche das Werbegeld und die zweimonatliche Löhnung im Voraus verlangt wird. Der Herzog bittet um sofortige Zahlung. Ebenso lege ich auf seinen und des Erbprinzen Wunsch einen Separat-Artikel bei, der auf das möglicher Weise zu erlassende Verbot des Kaisers gegen Truppenanwerbungen für fremde Mächte Bezug hat.“
Suffolk sandte am 20. Januar den ratifizirten Vertrag an Faucitt zurück. „Die verschiedenen Aenderungen desselben — sagte er in seinem Begleitschreiben von demselben Datum — sind nicht gemißbilligt; aber hinsichtlich der Subsidien enthielten meine Instruktionen keineswegs eine Bevorzugung des Vorschlages von Feronce, sondern nur die Erlaubniß für Sie, ihn dann anzunehmen, wenn Sie dadurch weitergehende Absichten erreichen konnten. Sagen Sie dem Herzog, daß der König den kurfürstlichen Behörden die geeigneten Befehle zur Verhinderung der Desertion gegeben hat. Der vom Herzog und Erbprinzen vorgeschlagene Separat-Artikel wegen des möglicher Weise vom Kaiser zu erlassenden Truppen-Aushebungsverbots für den Dienst fremder Mächte ist genehmigt. Wir halten diesen Vorbehalt für eine überflüssige Vorsichtsmaßregel und haben ihm nur unter der Voraussetzung zugestimmt, daß der Herzog Alles aufbieten wird, sein Korps zu vervollständigen und jedes Hinderniß, von welcher Seite es auch kommen mag, zu vereiteln.“
In einem „durchaus privat“ bezeichneten Anhange zu obiger offiziellen Depesche giebt Suffolk seinem Agenten auf, den Herzog wo möglich zu bestimmen, daß er den Separat-Artikel ganz fahren lasse. „Sie müssen ihm begreiflich machen, daß der ganze Vertrag im Laufe der parlamentarischen Verhandlungen ein Gegenstand der öffentlichen Debatte werden wird, daß der fragliche Artikel, obgleich dem Anscheine nach obligatorisch für uns, ohne auf der andern Seite Sicherheit zu gewähren (und folglich sehr vielen gehässigen Bemerkungen ausgesetzt) nicht allein aus diesem Grunde anstößig ist, sondern daß er sogar einen feindseligen Ausdruck gegen eine andere Macht enthält, und zwar über einen Punkt, der wenn nicht viel stärkere Gründe dafür sind, besser unerwähnt bliebe. Der für den Herzog daraus herzuleitende Vortheil ist unbedeutend und hängt von einem höchst unwahrscheinlichen Ereigniß ab. Wenn aber des Kaisers Proklamation wirklich in Kraft tritt und unser Rekrutenbedürfniß nach wie vor dasselbe bleibt, so kann es aus anderen Quellen leicht befriedigt werden, so daß kein vernünftiger Grund zur Befürchtung vorliegt, daß während der Zeit ihrer Dauer irgend ein Abzug von den Subsidien gemacht werde. Lassen Sie diesen Artikel nur im äußersten Nothfalle stehen; thun Sie aber, was Sie können, dagegen.“
Der Herzog stand, wie Faucitt am 20. Februar 1776 antwortete, ohne große Schwierigkeit von dem Verlangen des Separat-Artikels ab, der hauptsächlich vom Erbprinzen angeregt war, worauf denn am 18. Februar die Ratifikation ausgewechselt wurde. Faucitt erhielt einen Diamantring zum Werthe von 100 Pfund Sterling zum Geschenk. Er habe, sagte er, dessen Annahme nicht ausschlagen können, da ein solches Geschenk von früheren Verträgen her üblich sei. Der Kanzlei des englischen Ministeriums des Auswärtigen wies der braunschweigische Minister Feronce 150 Pfund zur Vertheilung an und versäumte zu gleicher Zeit nicht, Suffolk um eine Abschlagszahlung von 20,000 bis 30,000 Pfund zu bitten. Natürlich erhielt auch Feronce ein Geschenk. Es bestand in baarem Gelde; wie viel, wird in unseren Quellen nicht gesagt, und auch Feronce schweigt darüber in seinem Danksagungsbriefe vom 3. April 1776.
Die erste braunschweiger Division war zur festgesetzten Zeit marschfertig, mußte indessen in ihre Quartiere zurückbeordert werden, weil die englischen Transportschiffe noch nicht in Stade angekommen waren. So marschirte sie unter Kommando des Generals Riedesel erst am 22. Februar und kam am 5. März in Stade an, ohne auch nur einen einzigen Mann durch Desertion verloren zu haben. „Ich habe — schreibt Faucitt am 12. März an Suffolk — die Grenadire und Dragoner bereits eingemustert; sie haben viel zu viel alte Leute unter sich. Die vorderen und hinteren Glieder sind aus gesunden und kräftigen Mannschaften gebildet, aber das Centrum ist nichts werth. Es besteht aus lauter frischen Rekruten, die nicht allein zu klein, sondern auch schlecht gewachsen und theilweise zu jung sind. Prinz Friedrich's Regiment ist das beste. Die Waffen sind alt, aber gut und in Ordnung. Die Disziplin ist ausgezeichnet, kein Soldat war betrunken. Jedes Korps wurde einzeln beeidigt. Das dabei beobachtete Verfahren ist dieses: das ganze Regiment wird in einen Kreis formirt, der Auditeur liest den Eid vor, ermahnt die Truppen, sich als treue, tapfere und ordentliche Soldaten aufzuführen, worauf Offiziere und Mannschaften den rechten Arm erheben und den Eid Wort für Wort nachsprechen. Alles das ging sehr gut ab und vom 12. bis 17. März wurde die ganze erste Division eingeschifft.“
Derselbe Herzog von Braunschweig, der seinem Theater-Direktor jährlich 30,000 Thlr. Gehalt zahlte, der die schönsten und theuersten Maitressen unterhielt und Millionen für den sinnlosesten Luxus vergeudete, wollte oder konnte übrigens nicht einmal brauchbare Uniformen für seine Truppen beschaffen. Sie hatten keine Mäntel und kamen Ende März ganz zerlumpt und zerrissen in Portsmouth an. Hier mußten sie erst mit Schuhen und Strümpfen versehen werden. Das englische Ministerium streckte dem General Riedesel 5000 Pfund Sterling vor, damit seine Soldaten sich wenigstens die nothwendigsten Bedürfnisse kaufen konnten. Die englischen Kaufleute waren nicht die letzten, aus dieser Noth ihren Vortheil zu ziehen. Als man auf der See die Kisten mit dem englischen Schuhwerk für die Grenadiere öffnete, fand man dünne und leichte Damenschühchen und überhaupt lauter nutzlose Waare. „Sie müssen im Interesse des Dienstes darauf dringen — schreibt Suffolk an Faucitt am 2. April 1776 — daß sofort neue Uniformen angeschafft werden. Der Herzog muß sie bei Zeiten schicken, damit seine Truppen nicht unter der Ungunst des Wetters leiden und damit sie nicht unzufrieden werden, wenn sie ihre Kameraden besser gekleidet sehen.“ Es gelang denn auch den Vorstellungen Faucitt's, daß der ersten Division gegen Ende Juni neue Uniformen nach Kanada nachgeschickt wurden.
Um dazu in den Stand gesetzt zu werden, mußte sich der Herzog erst einen Theil seiner Forderungen an England auszahlen lassen. Die Löhnung, die vom Augenblick der Ankunft in Amerika fällig wurde, schickte die englische Regierung direkt an ihren dortigen General-Zahlmeister, der sie wieder an die Unterzahlmeister verabfolgte, von welchen sie den betreffenden Befehlshabern eingehändigt wurde.
Diese Vorsichtsmaßregel hatte ihre ganz bestimmten Gründe. Da die englische Löhnung doppelt so groß war als die deutsche, so hatten bei früheren Gelegenheiten Braunschweig und Kassel die Differenz in die Tasche gesteckt, eine Summe, die sich während des siebenjährigen Krieges auf mehrere Millionen belief. Diesem Unfug nun wollte England vorbeugen, um die deutschen Soldaten, die jetzt in einem andern Welttheile an der Seite der Engländer kämpften, auf gleichen Fuß mit diesen zu stellen und nicht aufzureizen. Die Sache schien sogar mit Recht dem Minister Suffolk wichtig genug, um sie zum Gegenstand eines besondern Paragraphen zu machen. Der arme deutsche Soldat, der für eine ihm ganz fremde Sache seine Haut zu Markte trug, mußte vom Käufer gegen die niedrige Habsucht des Verkäufers geschützt werden! Natürlich wurde dasselbe Verfahren auch den Hanauern, Anspachern und übrigen Landesvätern gegenüber eingehalten. Sie versprachen zwar, ihren Truppen die volle englische Löhnung zukommen zu lassen, um auf diese Weise das ganze Geld in die Hände zu bekommen; England traute ihnen aber nicht und handelte in der oben angegebenen Weise. Nur Kassel ließ sich diese Behandlung nicht gefallen und setzte es durch, daß die Löhnung für seine Soldaten dem Kriegszahlmeister des Landgrafen direkt verabfolgt wurde.
Die zweite Division Braunschweiger, bestehend aus dem Bataillon Barner und den Regimentern Rhetz und Specht, kam in den letzten Tagen des Mai in Stade an und wurde am 28. und 29. Mai von Faucitt in den englischen Dienst eingemustert. „Das Bataillon Barner, das ausdrücklich für den Dienst in Amerika ausgehoben ist, — berichtet Faucitt an Suffolk — besteht fast nur aus Rekruten; es befinden sich viele halbausgewachsene Jungen darunter, die kaum stark genug sind, das Gewehr zu tragen. In den Regimentern Rhetz und Specht fand ich viele alte Männer und im Zentrum eine Menge kleiner, schlechtgewachsener Jungen. Uniformen und Waffen sind gut. Die Offiziere beklagen sich über die nichtswürdig engen und schlechten Schiffseinrichtungen. Die Marineoffiziere selbst, welche die Transportschiffe unter sich haben, geben zu, daß diese gar keine Bequemlichkeiten bieten. Die Kajüten sind zu eng, die Leute müssen förmlich auf einander gepökelt werden. Zudem haben die Lieferanten in Bristol arg betrogen. Die Betten sind dürftig und dünn; die Kopfkissen nur fünf Zoll lang und sieben Zoll breit, kaum größer als Nadelkissen. Ein ganzes Bett, bestehend aus Matratze, Kissen, grober wollener Decke und Oberdecke, wiegt kaum sieben Pfund.“
Die Verpflegung war nicht viel besser. Schinken mit Würmern, faules Trinkwasser und Schiffsvorräthe, die noch seit dem siebenjährigen Kriege in den englischen Magazinen gelagert hatten, wurden für gut genug zur Verpflegung der deutschen Soldaten befunden. Warum sollten auch die Engländer da Rücksicht nehmen, wo die deutschen Landesväter keine andre Sorge kannten, als möglichst viel Geld aus den verkauften Landeskindern herauszuschinden?
Diese zweite Division ging am 1. Juni 1776 in See, an demselben Tage, an welchem die erste unter Riedesel in Quebeck ankam.
[Viertes Kapitel.]
Faucitt war, nachdem er in den ersten Tagen des Dezember 1775 den Vertragsentwurf in Braunschweig abgeschlossen und an Suffolk eingesandt hatte, seinem Auftrage gemäß, sofort nach dem benachbarten Kassel abgereist, wo er am 10. Dezember ankam.
Kassel war zu jener Zeit und überhaupt während des ganzen achtzehnten Jahrhunderts eine der schönsten und glänzendsten Städte Deutschlands; es verdankte seine Pracht gerade dem Geschäfte, wegen dessen Faucitt es jetzt besuchte, dem Soldatenhandel. Das Blut und die Kraft des Landes wurde in der Residenz in Marmor und in Prachtbauten umgemünzt. Seit hundert Jahren war dort ein Fürst auf den andern gefolgt, der seinen Vorgänger in theils geschmackvollem, theils geschmacklosem Luxus, in großen Palästen und Gartenanlagen, Kunstsammlungen und Bildergallerien überbot. Hand in Hand mit dieser täglich reicher und kostspieliger auftretenden Baulust und Verschwendung ging natürlich auf der andern Seite der Menschenhandel und die Verarmung des Landes an Einwohnern. Die hessischen Landgrafen trieben die Unterhaltung eines theuern stehenden Heeres, die bei dem Einen ihrer Kollegen oft ein kindliches Spiel war oder bei dem Andern ein ernstes Ziel bedeutete, lediglich als ein regelmäßiges kaufmännisches Geschäft. Ihre Soldaten, aus einem kräftigen, unverdorbenen und tapfern Volksstamme hervorgegangen, wurden durch Disziplin und Uebung bald die besten und zuverlässigsten, darum auch gesuchtesten Truppen in Europa, und von England bis Griechenland gab es vom Ende des siebenzehnten bis zum Ende des achtzehnten Jahrhunderts kaum ein Schlachtfeld, auf welchem sich die hessische Infanterie nicht rühmlich ausgezeichnet hätte.
Landgraf Karl I. (1677–1730), der Kasernen- und Kirchen-Erbauer, der zuerst die Wasserwerke auf dem Weißenstein (der spätern Wilhelmshöhe) anlegte, und dort den Herkules aufstellte, fing den Soldatenhandel mit dem Auslande an. 1687 überließ er 1000 Mann an Venedig zum Krieg gegen die Türken in Morea, 1702 gab er 9000 Hessen an die Seemächte, 1706 dienten deren 11,500 Mann in Italien und nach dem Utrechter Frieden vermiethete er wieder 12,000 Unterthanen an Georg I. Seit der Thronbesteigung Georg's II. zahlte England jährlich 240,000 Pfund Sterling Subsidien an den Landgrafen, eine für jene Zeit sehr bedeutende Summe. Sein Nachfolger Friedrich I. (1730–1751), der als Gemahl der Schwester Karl's XII. zugleich König von Schweden war und deshalb wenig in Hessen lebte, vermehrte gleichwohl sein Heer auf 24,000 Mann. Sein Bruder Wilhelm VIII., der zuerst als sein Statthalter und dann selbständig von 1751–1760 regierte, betrieb das Soldatengeschäft in noch größerer Ausdehnung, ja er versah sogar im österreichischen Erbfolgekriege beide kriegführenden Mächte mit Truppen, indem er 1743 sechstausend Hessen an Georg II., den Bundesgenossen Maria Theresia's, und ebensoviel Landeskinder an Karl VII., den ephemeren deutschen Kaiser, vermiethete. Es stand also Hesse gegen Hesse: es war ein Bruderkrieg auf fremde Bestellung, auf höhern Befehl und aus keinem andern Motive als zum Besten des landesväterlichen Säckels! Einige Jahre später bildeten die Hessen den Kern der holländischen Hülfstruppen, mit welchen der Herzog von Cumberland die Schlacht bei Culloden gewann, und im siebenjährigen Kriege kämpften wieder 12,000 Hessen für englische Interessen gegen die Franzosen in Deutschland.
Landgraf Friedrich II. (1760–1785), mit welchem wir es zunächst zu thun haben, gehörte durch seinen Reichthum, seine Familienverbindungen und die günstige Lage seines Landes trotz dessen verhältnißmäßig geringen Umfanges (156 Quadratmeilen mit nicht ganz 300,000 Einwohnern) zu den mächtigsten und angesehensten Reichsfürsten. Er hatte mit seinen Vorgängern einen gewissen nüchternen Blick, geschäftsmäßigen Ordnungssinn, rücksichtslosen Egoismus, grobe Sinnlichkeit und hartnäckigen Eigensinn gemein. In der innern Verwaltung seines Landes hatte er sich das Preußen Friedrich Wilhelm's I. und Friedrichs des Großen zum Muster genommen; sie war sparsam und gut. Das Heer erfreute sich natürlich seiner ganz besondern Vorsorge; indessen nahm er auch über die dienstlichen Angelegenheiten hinaus einen freundschaftlichen, oft sogar herzlichen Antheil an dem Wohlergehen und den Schicksalen seiner Offiziere. Mit seinen Obersten und Generälen führte er während des ganzen amerikanischen Krieges einen regelmäßigen Briefwechsel und entschied selbst über deren Wünsche und Beschwerden. Friedrich war katholisch geworden, weil ihm der Protestantismus zu wenig vornehm erschien, verhielt sich im Uebrigen aber nicht allein gleichgültig gegen die Religion, sondern gefiel sich darin, den Aufgeklärten, den Beschützer der Künste und Wissenschaften zu spielen und mit Voltaire zu korrespondiren. Er gründete sogar höhere Lehranstalten und Museen, ja trug in einzelnen Gesetzen eine gewisse Humanität und französisch gefärbte Bildung zur Schau. Wie wenig aber hinter diesem Scheine steckte, beweist die Anekdote, wonach er den Verskünstler Casparson für ein Lobgedicht, welches ihm dieser auf Seidenpapier gedruckt auf dem Abtritt hatte überreichen lassen, zum ordentlichen Professor am Carolinum ernannte. Es war eben eine kluge Berechnung, daß man, wie Schlosser sagt, die stille Klage und das verborgene Weinen im Lande durch lautes Zeitungsgeschrei von Kunst und Wissenschaft ersticken ließ. So sehr der Landgraf als Gemahl der englischen Prinzessin Marie, Tochter Georg's II., das englische Geld liebte, so sehr bewunderte er auf der andern Seite französische Sitte und Unsitte. Das offizielle Kassel war unter ihm eigentlich nur eine französische Kolonie. Französische Theater und Oper, französische Tänzerinnen und liederliche Weibsbilder, französische Weichlichkeit und Ueppigkeit, französische von Voltaire empfohlene Abenteurer, wie de Luchet und Trestondam traten in verantwortliche Stellungen und gaben dort den guten Ton an. Eine vom Herzog von Bouillon in Paris abgedankte Maitresse wurde nach Kassel verschrieben und erhielt, außer 2000 Thaler Gold Reisegeld, jährlich 10,000 Thaler Gold Gehalt. Außer dieser Maitresse en titre erfreute sich noch ein ganzer Harem der landesväterlichen Gunstbezeugungen. Die Zahl der unehelichen Kinder des Landgrafen läßt sich gar nicht bestimmen; es sollen deren über hundert gewesen sein. Seine rechtmäßigen Kinder, welche in Hanau von ihrer Mutter erzogen wurden, sah er, ohne daß sie ihm etwas zu Leide gethan hätten, volle neunundzwanzig Jahre nicht. Ihre Mutter hatte aber das Verbrechen begangen, sich von ihrem Manne, nachdem er katholisch geworden, zu trennen.
Trotz aller dieser Ausgaben und namentlich trotz seiner kostspieligen Bauten, wie Opernhaus, katholische Kirche, Museum und Paradeplatz, hinterließ Friedrich bei seinem Tode nahe an sechzig Millionen Thaler baares Vermögen. Es war, außer dem von dem Mailänder Sinistrario 1777 begründeten italienischen Lotto, hauptsächlich durch den Soldatenhandel erworben. Der Landgraf hatte, indem er zuerst System und Methode in dieses Geschäft brachte, schon im Jahre 1762 das freiwillige Werbesystem in Hessen aufgehoben und nach dem Vorbilde Preußens das Land in Kantone eingetheilt, deren jeder eine gewisse Anzahl Rekruten für ein bestimmtes Regiment liefern mußte. Sein Heer in Friedenszeiten belief sich auf etwa 16,000 Mann. Nur Kassel blieb nach wie vor frei von der Aushebung; blos diejenigen jungen Leute der Hauptstadt, die sich freiwillig meldeten, wurden Soldaten. Wenn die Eltern der weggenommenen Söhne klagten, so kam der Vater in die Eisenarbeit, die Mutter in's Zuchthaus. Wer desertirte, mußte zwei Tage hinter einander Spießruthen laufen, jeden Tag zwölf Mal, zuweilen bis zum Tode. „Nie — sagt Carl Julius Weber in seinen Briefen eines in Deutschland reisenden Deutschen — sah ich mehr arme Teufel durch die Gassen jagen, als einst in Kassel; die Trauermusik hörte ich in meiner Wohnung, und die Offiziere belehrten mich, daß Gassenlaufen der Gesundheit weniger nachtheilig sei als die alten Stockprügel“. Den Reisenden jener Zeit fällt immer das traurige gedrückte Wesen der Hessen auf, namentlich bemerken sie über den Gesichtern der Frauen eine tiefe Trauer, eine schmerzliche Resignation ausgebreitet. Die Hessen, welche um den beständigen Aushebungen zu entgehen, haufenweise nach Ungarn und Polen auswanderten, pflegten sich sehr bezeichnend selbst „Herrenmänner“ zu nennen. „Sind wir todt, so sind wir davon“, war eine gewöhnliche Redensart der armen Leute im Lande. Nach dem siebenjährigen Kriege war ganz Hessen von aller jungen Mannschaft entblößt, und kaum war wieder einige nachgewachsen, so mußte sie, der zwanzigste Theil der Bevölkerung des ganzen Landes, nach Amerika ziehen. Bei dieser Gelegenheit griff man natürlich auch zu Werbungen im deutschen Auslande; namentlich war Frankfurt eine Haupt-Rekrutenstation für die hessischen Werber.
Der Minister dieses Fürsten nun, Ernst Martin von Schlieffen, ein geborner Pommer, war einer der geistreichsten, sonderbarsten, unter dem Anscheine der Sentimentalität nüchternsten und der Maske des Biedermannes berechnendsten Männer aus der Aufklärungszeit des vorigen Jahrhunderts. Natürlich verehrte auch er Voltaire und die französischen Enzyklopädisten als eine Art höherer Wesen. Als Jüngling durch eine Laune des großen Königs aus dem preußischen Dienste getrieben, hatte er in Hessen unter Wilhelm VIII. freundliche Aufnahme gefunden, den siebenjährigen Krieg unter dem Herzog von Braunschweig mitgemacht und es 1772 zum Generallieutenant gebracht. Schlieffen ist der eigentliche Vater der sogenannten Triasidee und der Vorläufer von Beust und v.d. Pfordten; er ersann nämlich nach dem siebenjährigen Kriege, um das Gleichgewicht zwischen Oesterreich und Preußen zu wahren, einen Bund der Mindermächtigen und suchte durch diesen in die große Politik einzugreifen. Derartigen Humbug duldete aber der alte Fritz nicht; er ließ sich vom „diplomatischen Kroppzeug“ nicht drein reden. Zur Zeit der Ankunft Faucitt's war Schlieffen zugleich Minister und die rechte Hand des Landgrafen, dessen Vortheil er nie außer Augen ließ. Dieser hätte in der That nirgends einen aufmerksamern, umsichtigern und gewissenhaftern Unterhändler als Schlieffen finden können. Faucitt war seiner Ueberlegenheit, seiner Weltkenntniß und Feinheit im Verkehr durchaus nicht gewachsen, wie denn überhaupt Schlieffen sich ebenbürtig an die Seite der besten Diplomaten seiner Zeit stellt. Später trat er wieder in preußische Dienste, wurde Kommandant von Wesel und Generallieutenant. Die Franzosen wollten ihn 1792 zum Befehlshaber unter Dumouriez machen. Schlieffen lehnte das Anerbieten ab, diente aber auch nicht gegen die von ihm so hoch bewunderte Nation und zog sich auf sein Gut Windhausen bei Kassel zurück, wo er ein beschauliches, den Wissenschaften gewidmetes Leben führte, sich selbst ein Grab mit sonderbarer Inschrift setzte und erst 1825, dreiundneunzig Jahre alt, starb. Seine Familiengeschichte der von Schlieben oder Schlieffen enthält eine der besten Abhandlungen über die Entstehungsgeschichte des deutschen Adels; seine Ansichten sind immer originell und geistreich, wenn sie oft auch den Autodidakten verrathen; nur werden sie leider durch einen bis zur Komik getriebenen Purismus oft ungenießbar. So nennt er sich als General und Minister einen Feldherrn-Geschäftsführer, ein Adjutant heißt bei ihm Feldhandbieter, die Musen sind Wissensgöttinnen, und der Staatssekretär ist ein Reichsschriften-Verweser.
Mit diesem Manne nun hatte Faucitt bei seiner Ankunft in Kassel zu thun. Von dem siebenjährigen Kriege her noch oberflächlich mit ihm bekannt, hielt er sich an die weltmännische Außenseite, an die glatten und gewinnenden Formen des Ministers und wünschte sich schon Glück, daß er weit besser mit ihm als mit dem pedantischen Feronce zum Ziel kommen werde. Er sollte aber bald zu seinem Schaden finden, daß er mit dem braunschweigischen Minister ein viel leichteres Spiel gehabt hatte. Faucitt überbrachte Schlieffen ein Einführungsschreiben des Erbprinzen von Braunschweig, der darin den Abschluß eines Truppenlieferungsvertrages mit England anzeigte, „da man doch aus Rücksichten der Freundschaft und Verwandtschaft dem Wunsche des Königs von England habe Folge leisten müssen“, und der zugleich den Besuch Faucitt's in Kassel zu demselben Zwecke ankündigte. Schlieffen erklärte, daß der Landgraf unwohl sei und zur Zeit Niemanden empfangen könne, zeigte sich im Uebrigen aber geneigt, auf den Vorschlag einzugehen und seinen Herrn dafür zu gewinnen. Derselbe sei, fügte er hinzu, sehr verstimmt und leicht reizbar; man müsse deshalb vorsichtig mit ihm umgehen und ihn schrittweise auf die Absichten Faucitt's vorbereiten. Ganz so schlimm muß es in der Wirklichkeit mit der üblen Laune des Landgrafen nicht gestanden haben, denn schon zwei Tage nach dem ersten Empfang des englischen Gesandten erklärte Schlieffen diesem, daß Serenissimus nicht allein keine Einwendungen mache, sondern den Vorschlag des Königs von England mit Vergnügen annehme und ihm so viel Truppen überlassen wolle, als er nur entbehren könne. „Der General — schreibt Faucitt am 12. Dezember 1775 an Suffolk — fragte mich, wieviel Soldaten wir brauchen würden? worauf ich erwiederte, 10,000 bis 12,000 Mann, mir nicht einbildend, daß der Landgraf eine so große Zahl zu liefern im Stande sei. Der General versprach sie mir aber sofort, da sich die Kriegseinrichtungen Hessen's seit dem letzten Kriege auf einem ausgezeichneten Fuße befänden, und sagte zugleich zu, daß die Truppen bis zum April spätestens marschfertig sein sollten. Am Schlusse unsrer Unterredung erwähnte Schlieffen noch eine Forderung für Hospital-Ausgaben, welche Hessen angeblich im letzten Kriege für uns gemacht und deren Bezahlung er bisher vergeblich gefordert habe. Ich erklärte, von der Sache gar nichts zu wissen, und hoffe, die Verhandlungen schließen zu können, ohne daß mir deshalb Bedingungen auferlegt werden. Ich benachrichtige Sie sofort von diesem Anspruche, weil des Landgrafen Minister leicht aus unsrer gegenwärtigen Verlegenheit Nutzen ziehen und auf Befriedigung dieses angeblichen Anspruches bestehen könnte.“
Schlieffen las aus der Eile und Hast, mit welcher Faucitt die Unterhandlungen betrieb, sehr schnell seinen Vortheil heraus und fand darin nur eine Aufforderung mehr für sich, den Gunst bewilligenden Gönner zu spielen und langsam, ja anscheinend widerwillig sich ein Zugeständniß nach dem andern entreißen zu lassen. Die Bedingungen, welche er aber in der That vorschrieb, gingen soweit, daß sie das eigentliche Verhältniß zwischen beiden Kontrahenten auf den Kopf stellten und den englischen Gesandten und Minister des Auswärtigen zu Bittstellern herabsetzten, die froh sein mußten, daß ihnen nur ein Theil ihrer Wünsche gewährt ward. Die Situation war einfach diese: der Landgraf hatte Geld und konnte warten; der König von England aber hatte keine Truppen und konnte nicht warten. Der verschuldete Herzog von Braunschweig hatte wie ein hungriger Klient mit seinem reichen Patrone verhandeln müssen und würde, wenn Faucitt seinen Vortheil verstanden hätte, auf jedes Gebot, auf jede Bedingung eingegangen sein. Schlieffen aber wußte, daß er unentbehrlich war und konnte deshalb durch Zurückhaltung nur gewinnen.
Der Vertrag, dessen definitiver Abschluß die Zeit vom 12. Dezember 1775 bis zum 31. Januar 1776 in Anspruch nahm, stimmt in seinen Zwecken und wesentlichen Grundzügen mit der Braunschweiger Konvention überein. Es genügt deshalb, hier nur diejenigen formellen und materiellen Bedingungen hervorzuheben, durch welche sich beide von einander unterscheiden.
Zunächst schloß also der winzige Landgraf von Hessen mit dem mächtigen König von England keinen Truppenlieferungsvertrag, wie Braunschweig, sondern eine Allianz, ein Schutz- und Trutzbündniß, worin der eine Theil (§. 1.) dem andern treue Freundschaft und die Förderung seiner Interessen wie seiner eignen verspricht, und sich verpflichtet, alle Verluste und Nachtheile vom andern abzuwenden. Ja England ging in den Paragraphen 10. und 11. so weit, dem Landgrafen den ungeschmälerten Besitz seines Gebietes zu verbürgen, falls er angegriffen werden sollte, und natürlich verpflichtete sich auf der andern Seite der Landgraf, dem Könige von England im Falle eines Angriffes zu Hülfe zu kommen und seine Besitzungen vertheidigen zu helfen. Wir werden später sehen, wie heftig diese Bestimmung, als der englischen Krone unwürdig, vom Parlament angegriffen wurde.
Ueber dieser Wahrung seiner politischen Gleichberechtigung übersah Schlieffen durchaus nicht die materiellen Vortheile. Zunächst setzte er durch, daß aus allen früheren mit England abgeschlossenen Verträgen die Hessen günstigsten Bestimmungen in den neuen Vertrag aufgenommen wurden, wie dies auch aus seiner Einleitung hervorgeht. Natürlich hütete sich Schlieffen wohl, irgend welche nachtheilige Klauseln aus der Vergangenheit hervorzuziehen, dagegen war er, wo es seinem Interesse entsprach, in einzelnen Fällen um so geschickter, eine Uebereinstimmung zwischen der Gegenwart und längst obsolet gewordenen Paragraphen der früheren Verträge zu entdecken. „Schlieffen wollte es zuerst als einen unsere Verhandlungen leitenden Grundsatz anerkannt sehen — schreibt Faucitt am 20. Dezember 1775 an Suffolk — daß die Verträge, welche früher zwischen beiden Höfen abgeschlossen wurden, als die Basis gelten sollten, auf welcher auch der gegenwärtige Vertrag abzuschließen sei, und daß wir im Laufe unsers Geschäftes nur dann davon abgehen dürften, wenn die veränderten Umstände es unbedingt verlangten. Eine Zustimmung zu diesem Vorschlag meinerseits würde mich, wie ich fürchtete, einer unangenehmen Beschränkung ausgesetzt haben. Ich widersprach also, indem ich einwandte, daß augenblicklich kein allgemeiner Krieg herrsche, daß ferner Hessen nicht in Gefahr schwebe, von einem fremden Feinde überfallen zu werden, daß demnach die Verhältnisse, welche die Mehrzahl der alten Verträge hervorgerufen, nicht existirten, weshalb es rathsamer sein und unsre Arbeit bedeutend abkürzen würde, wenn wir unsere Berathungen hauptsächlich auf diejenigen Punkte beschränkten, welche der vorliegende Fall erheische. Der General bestand aber darauf, daß den früheren Verträgen anhängen, auf geebneten Wegen gehen heiße, und daß dadurch der Abschluß unserer Verhandlungen eher gefördert als gehemmt werde. Außerdem, sagte er, sei es seines Herrn bestimmter Befehl, nur auf der alten Grundlage zu verhandeln und weiter zu gehen. Der Landgraf verlange also, daß seine Verbindung mit England nur im Einklang mit den früher befolgten Prinzipien erneuert und keine ungünstigere, als irgend eine der ihm bei früheren Gelegenheiten bewilligten Bedingungen angenommen werde, um so mehr, da seine Truppen zum Dienste in einem so entfernten Lande verwandt werden sollten. Ich mußte also nothgedrungen nachgeben. Der Vertrag ist in der gewöhnlichen Form entworfen; viele seiner Artikel sind den früheren Verträgen, namentlich demjenigen von 1755 entnommen“ (dem vom Herzog von Newcastle abgeschlossenen, gegen den Pitt damals auftrat).
Suffolk behandelte übrigens die Frage sehr oberflächlich und leichtsinnig und meinte, es sei nichts als eine Pedanterie, ein Spielen mit inhaltsleeren Worten, in welchen man sich an kleinen Höfen gefalle, wo es keine wirklichen Geschäfte gebe, hatte deshalb auch nichts gegen Faucitt's Nachgiebigkeit einzuwenden. Schlieffen zeigte diesem aber bald, welche praktische Folgerungen sich aus dieser vermeintlichen Prinzipienreiterei ziehen ließen.
Zuerst also setzte er durch, daß das Werbegeld auch für die Offiziere bewilligt wurde, während es der Herzog von Braunschweig nur für die Soldaten verlangt und erhalten hatte. Indessen war es im Vertrage von 1755 als eine Art Geschenk auch für die Offiziere gezahlt worden, damit sie sofort ausrücken könnten. Es mußte mithin auch jetzt, obwohl unter gänzlich veränderten Umständen, auf Schlieffen's Verlangen gezahlt werden. Der Mehrbetrag, der auf diese Weise in die Tasche des Landgrafen floß, war um zwanzig Prozent höher, als wenn das Werbegeld nur für die Gemeinen in Ansatz gekommen wäre. Dann wurde die Subsidie nicht, wie bei Braunschweig in deutschen Kronen, sondern in Kronen Banko[1] (à 1 Thlr. 21½ Sgr.) festgesetzt und zur Erzwingung dieses Anspruches auch wieder der Präzedenzfall aus dem Jahre 1755 geltend gemacht. Die Subsidie war eine doppelte während der ganzen Dauer des Krieges d.h. 450,000 Kronen (gleich 772,600 Thlr. Pr. Ct.) für 12,000 Mann, also 37½ Krone per Kopf. Der König von England mußte sie ein volles Jahr vor ihrem Ablaufe kündigen, doch durfte er diese Kündigung erst nach der Rückkehr und Ankunft der Truppen in Hessen geben.
Diese Bedingung erwies sich in der Folge als die härteste und lästigste von allen. Faucitt und mit ihm Suffolk gingen von der Voraussetzung aus, daß der Krieg nur ein, höchstens zwei Jahre dauern werde; beide arbeiteten deshalb von Anfang an darauf hin, daß die Subsidie nicht noch Jahre lang nach dessen Beendigung bezahlt zu werden brauchte. In früheren Fällen war sie gewöhnlich nach dem Friedensschluß noch zwei, einige Mal sogar noch vier Jahre und zwar zum doppelten Betrage der während des Krieges gezahlten Summe in Kraft geblieben. Auch Braunschweig erhielt im Einklang mit dieser Praxis während des Krieges eine einfache und nach Beendigung desselben noch zwei Jahre lang eine doppelte Subsidie. Schlieffen dagegen sah weiter und glaubte von vorn herein nicht an einen baldigen Friedensschluß, sondern hielt einen langjährigen Krieg für wahrscheinlich und schlug deshalb für dessen Dauer eine doppelte Subsidie vor. Im ungünstigsten Falle verlor er im Verhältniß zu Braunschweig nur ein Jahr, da die Subsidie selbst nach Beendigung des Krieges noch ein Jahr nach der Ankunft der Truppen in Hessen gezahlt werden mußte. Dauerte dagegen der Krieg länger als ein Jahr, so war aller Vortheil auf Seiten Schlieffen's. Dieser that, als bringe er dadurch ein Opfer, daß er außer der einjährigen auf jede Subsidie nach dem Friedensschluß verzichte, und erklärte Faucitt, es sei ihm eigentlich das alte Verfahren lieber; indessen wolle er in Anbetracht anderer Vortheile im vorliegenden Falle gern nachgeben. Dagegen behielt er sich zum Schein die Wahl vor, die Truppen nach vier Jahren zurückzurufen oder dann einen neuen und zwar bessern Vertrag abschließen zu dürfen. Natürlich war das nur eine Spiegelfechterei, an deren Geltendmachung Schlieffen auch in der Folge niemals dachte. Allein Faucitt biß an, Suffolk ließ sich auch fangen, und der Landgraf von Hessen steckte einen Mehrgewinn ein, der sich während der zehnjährigen Dauer des Vertrages auf ungefähr 600,000 Pf. Sterl. oder vier Millionen Thaler belief.
Sodann durften die hessischen Truppen im Dienste England's nur auf dem Kontinent von Nordamerika verwandt werden; sie hatten ihre eigenen Aerzte und Hospital-Einrichtungen, die ebenfalls vom König von England unterhalten werden mußten, und erhielten ihre Löhnung nicht vom englischen Zahlmeister, sondern direkt vom Landgrafen, in dessen Kriegskasse die zu diesen Zwecke bestimmte Summe eingezahlt werden mußte. „Ich bestand — schreibt Faucitt in demselben Briefe vom 20. Dezember 1775 an Suffolk — mit aller Energie darauf, daß die hessischen Truppen ihre Löhnung so reichlich und ungeschmälert erhalten müßten als die englischen. Der General erkannte ohne Weiteres die schmachvollen Gaunereien an, unter denen die Hessen während des letzten Krieges in Deutschland gelitten hatten und versicherte mich, daß er zwar, um nicht das Mißvergnügen des Landgrafen zu erregen, keinen besonderen Artikel über diesen Punkt in den Vertrag bringen dürfe, daß ich mich aber darauf verlassen könne, daß sie dies Mal auf einem ebenso guten, wenn nicht bessern Fuße gehalten werden sollten, als zur Zeit, wo sie in England gewesen (1745).“
Der Landgraf willigte also nicht ein, daß seine Soldaten direkt von England bezahlt wurden, noch gab er die bestimmte Erklärung, daß sie auf demselben Fuße mit den englischen Truppen stehen, sondern stellte nur in Aussicht, daß sie dies Mal besser als früher behandelt werden sollten. Der Grund für die Erzwingung dieser Bedingung war kein andrer, als daß sich auf diese Weise mehr Leute in Anrechnung bringen ließen, als wirklich im Dienste waren. Daß der Landgraf dieses ehrlose Mittel, einen unerlaubten Gewinn zu machen, nicht verschmähte, ergiebt sich aus den beständigen Klagen und Berichten der englischen Musterungsoffiziere und General-Kriegskommissaire, die in den Zahlungslisten stets mehr Soldaten aufgeführt fanden, als wirklich bei den Fahnen standen. Nur aus diesem Gesichtspunkte läßt es sich erklären, daß Schlieffen nicht, wie Braunschweig, dreißig Kronen Banko für jeden Todten oder für je drei Verwundete verlangte, sondern, daß er bei den Verhandlungen das Hauptgewicht auf die Auszahlung der hessischen Löhnung durch den Landgrafen legte. Ein Hesse, der nur drei Monate länger auf den Präsenzlisten geführt wurde, brachte schon mehr ein, als ein braunschweigischer Verwundeter.
Obgleich der Vertrag erst am 31. Januar abgeschlossen wurde, so mußte er auf den Wunsch des Landgrafen, der für die eingetretene Verzögerung dem englischen Ministerium Schuld gab, doch auf den 15. Januar vordatirt und von diesem Tage an auch die doppelte Subsidie bezahlt werden. Die Löhnung für die erste Division, die am 16. Februar marschiren sollte, fing ebenfalls schon zwei Wochen früher, nämlich am 1. Februar an, während die zweite Division sie sieben Tage vor ihrem wirklichen Abmarsche erhielt, um sie für die mit der schnellen Ausrüstung verursachten außerordentlichen Ausgaben zu entschädigen. Außerdem wurde den Truppen die englische Löhnung noch bis zum Ende des Monats zugesichert, in dessen Laufe sie in ihre Heimath zurückgekehrt sein würden.
Wohl hatte Schlieffen Ursache, sich später dieses Meisterstückes seiner Diplomatie zu rühmen und zu sagen, daß keiner der Verträge, deren Hessen's Landesherren früher mehrere mit England geschlossen, je für sie so vortheilhaft gewesen sei, als der von ihm eingegangene. Der einzige Punkt, in welchem er nachgab, war das Verlangen, daß das ganze Korps noch ein ganzes Jahr nach seiner Rückkehr in englischem Solde stehen sollte. Er stützte sich für diese Forderung auf den fünften Artikel des Londoner Vertrages vom 1. April 1760, mußte sie aber bei näherer Prüfung des Originals fallen lassen, weil die damals überlassenen beiden Truppenabtheilungen nur aus Gefälligkeit von England bezahlt waren, um dem Landgrafen in seiner eignen Hauptstadt die Residenz zu ermöglichen.
„Der Vertrag mit Braunschweig — schreibt Suffolk am 2. Januar 1776 an Faucitt — mag Ihnen als Muster für den mit Hessen abzuschließenden dienen. Der König wünscht, daß wo möglich ein Vertrag dem andern gleiche. Können Sie daher den Schlieffen'schen Entwurf dem braunschweigischen Vertrag näher bringen, so ist es desto besser. Sollte Schlieffen dagegen auf seiner Parade mit Redensarten bestehen, so beharren Sie nicht auf ihrer Verwerfung, sondern behalten Sie sich wesentliche Punkte vor. Eine Ersparniß würde uns allerdings sehr erwünscht sein, indessen darf sie nicht unserm großen Zwecke im Wege stehen, welcher darin besteht, daß wir so schnell als thunlich möglichst viele Soldaten erhalten. Wenn deren 10,000 Mann zu erlangen sind, so wird hoffentlich ein Theil derselben früher als zur festgesetzten Zeit zu marschiren im Stande sein. Sie wissen selbst, von welch' ungeheurer Wichtigkeit eine frühzeitige Einschiffung ist.
Der erste Gegenstand, der Ihre ernste Aufmerksamkeit verdient, ist die Geldwährung, in welcher das Werbegeld und die Subsidien bezahlt werden sollen. Der Vortheil von fast fünfzig Prozent, welchen der Kassler Hof auf diese Weise über den Braunschweiger gewinnt, sollte eigentlich durch die außerordentliche Schnelligkeit in der Beförderung der Truppen ausgeglichen werden. Darauf kommt Alles an. Diesen Vorzug müssen wir wenigstens vom Landgrafen erlangen. Gehen Sie schlimmsten Falles aber auf alle seine Bedingungen ein, wenn Sie keine besseren festsetzen können. Das Verlangen der Werbegelder für Offiziere ist neu, sollte also nicht zugegeben werden. Die von Ihnen angenommene Art der Subsidienzahlung ist vom Könige gebilligt. Hoffentlich wird der Landgraf nicht darauf bestehen, daß die doppelte Subsidie noch ein ganzes Jahr nach der Rückkehr seiner Truppen in ihre Heimath gezahlt wird. Geben Sie höchstens sechs Monate zu. Die Löhnung der Truppen sollte eigentlich mit ihrer Rückkehr aufhören, jeden Falls aber muß sie mit dem Monate ihrer Rückkehr enden.
Der Separat-Artikel, welcher der Desertion der Truppen im Kurfürstenthum Hannover vorbeugen soll, kann keinen Theil eines Vertrages mit dem Könige von England bilden. Der Landgraf wird sich am besten gegen Desertion und die Abneigung der deutschen Soldaten gegen eine Seereise schützen, wenn er ihnen alle Vortheile der englischen Löhnung sichert. Sie dürfen diese Löhnung nur im Einschiffungshafen oder da anfangen lassen, wo die Truppen des Landgrafen Gebiet verlassen. Richten Sie ihre ganze Aufmerksamkeit darauf, daß die Einschiffung ohne Zeitverlust erfolgt, da die schnelle Beförderung der Hessen auf den Kriegsschauplatz von der höchsten Wichtigkeit ist. Wir müssen vor Allem jede Art Verzögerung verhüten, indem diese den Hauptvortheil der erwarteten Hülfe zu nichte machen würde.“
Die Vorschriften und guten Lehren, welche Suffolk hier gab, kamen zu spät. Schlieffen bestand auf seinen Forderungen und Faucitt mußte wohl oder übel nachgeben, weil sonst das ganze Geschäft gescheitert wäre. „Der Landgraf — schreibt der Unterhändler am 1. Februar 1776 an Suffolk — der keine Schulden, sondern sehr gute Finanzen hat, ist in diesen Dingen schwer zu behandeln; er hätte einfach sein Korps nicht marschiren lassen. Er hält den Krieg von nur kurzer Dauer und will sich sicher stellen.“ Jetzt entdeckte denn endlich Suffolk auch, warum Schlieffen immer auf die alten Verträge zurückgegangen war. „Seine Vorliebe für Präzedenzfälle — meint er bei Uebersendung der Ratifikation am 12. Februar 1776 — hat sich hier nicht auf bloße Formalitäten beschränkt, sondern mit besonderm Geschick alle ihm günstigen zufälligen Bestimmungen aus früheren Verträgen zusammengesucht. In Anbetracht der Tüchtigkeit und Zahl der Truppen aber, und der Schnelligkeit, mit welcher sie marschfertig gemacht sind, sowie der Unbestimmtheit der Zeit, für welche sie in unsern Dienst treten, billigt der König die gegenwärtige Fassung der Artikel.“
Trotz aller dieser Zugeständnisse waren übrigens die Forderungen des Landgrafen noch nicht erschöpft. Er verlangte ferner die Erledigung seiner angeblichen Rechnungen für Hospitalauslagen, die aus dem siebenjährigen Kriege her rückständig sein und Lstr. 41,820. 14. 5 betragen sollten. Alles, was Faucitt erreichen konnte, war die Einwilligung, daß diese Ansprüche keine Paragraphen des neuen Vertrages bildeten; wogegen er deren sofortige Prüfung und eventuelle Erledigung versprechen mußte. Auch Suffolk beeilte sich, dem Landgrafen die beruhigendsten Zusicherungen zu geben, verzögerte aber die endliche Entscheidung und wagte, durch den zu diesem Zwecke eigens nach London gekommenen Schlieffen gedrängt, erst im Mai 1777 gegen Ende der Sitzung die Sache dem Hause vorzulegen.
Die Opposition führte den Beweis, daß der Anspruch schon vor vierzehn Jahren erhoben und als ungerecht verworfen worden sei. Die Minister waren nicht im Stande, das Gegentheil zu beweisen, behaupteten dagegen, daß der Anspruch nur geruht habe und in Ermangelung erschöpfender Beweise blos vorläufig abgewiesen sei. Obgleich seitdem keine neuen Beweise beigebracht waren, so erschien er ihnen jetzt doch in jeder Weise gerecht und billig, da es galt, einen so eigensinnigen und zugleich unentbehrlichen Geschäftsfreund wie den Landgrafen nicht vor den Kopf zu stoßen. Thomas Bishop, der zur Zeit des siebenjährigen Krieges mit diesem Zweige der Verwaltung der verbündeten Armee beauftragt gewesen war, wurde jetzt vom Ministerium auf's Neue angewiesen, die vorgelegten Rechnungen zu prüfen. Bei dem besten Willen, sich Lord Suffolk und dessen Kollegen gefällig zu zeigen und unbewiesene Belege für erwiesene anzunehmen, konnte er als höchste Summe doch nur Lstr. 29,321. 16. 8 zusammen rechnen, so daß also der Landgraf selbst im günstigsten Falle Lstr. 12,498. 17. 9 zu viel verlangte. Bishop gesteht aber selbst zu, daß er die Versicherung des Herzogs oder Erbprinzen von Braunschweig und anderer hochgestellter Personen, daß eine Rechnung richtig sei, stets als genügenden Beweis angenommen habe.
Bei den Verhandlungen im Hause selbst meinte der Oberst Barre, man könne sich zu den kleinen deutschen Fürsten jeder Schandthat versehen, sie wären froh gewesen, wenn sie für manche ihrer Forderungen aus dem siebenjährigen Kriege einen Penny für den Shilling erhalten hätten; auch der gegenwärtige Anspruch sei nichts als versuchter Schwindel. Baldwin wandte ein, daß der hessische Landgraf, wenn er eine gerechte Forderung gehabt hätte, nicht vierzehn Jahre auf ihre Bezahlung gewartet haben würde; er, der Redner, wisse aber, daß sie, weil unbegründet, ihrer Zeit unbedingt verworfen worden sei. J. Townshend betrachtete die geforderte Summe als neue Subsidie, als einen, jeden Engländer beschimpfenden Tribut. Burke erklärte die Ehre der Nation dafür verpfändet, daß der Anspruch nicht bezahlt werde. Booth erschien die ganze Sache deshalb verdächtig, weil sie so spät gegen Ende der Sitzung, wo die meisten Mitglieder vom Lande schon nach Hause zurückgekehrt seien, vorgebracht werde. Die Abstimmung erfolgte am 8. Mai 1777 und ergab eine Majorität von nur fünfzig Stimmen gegen zwei und vierzig zu Gunsten des Ministeriums. So wurden denn dem Landgrafen von Hessen unter dem Titel eines bisher unbefriedigten Anspruches für Hospital-Rechnungen aus dem siebenjährigen Kriege noch Lstr. 41,820. 14. 5 gleich 268,804 Thlr. 15 Sgr. bezahlt. Auf die inzwischen angelaufenen Zinsen verzichtete der Empfänger. Ob er es wohl gethan haben würde, wenn er seine Forderungen als richtig hätte nachweisen können?
Der Landgraf bot übrigens, nachdem das gegenseitige Verhältniß einmal vertragsmäßig festgesetzt war, Alles auf, um seinen Verbindlichkeiten auf's Gewissenhafteste nachzukommen. Bei seiner übermäßigen Geldgier, wie Faucitt seine Plusmacherei bezeichnet, hinderte ihn diese Gewissenhaftigkeit jedoch nicht, überall seinen Vortheil zu erspähen und wo sich nur eine Gelegenheit bot, die Ausgaben höher zu treiben. So benutzte er den im Vertrage gebrauchten unbestimmten französischen Ausdruck „attirail“ der Artillerie (Zurüstung und Geräth) zur Berechnung aller möglichen Posten und Nebenforderungen, so daß Suffolk ganz erschrocken ob der angeschwollenen Rechnung Faucitt eiligst bat, doch ja in Zukunft unbestimmte französische Ausdrücke zu vermeiden. Außerdem wurde für Fuhren und Fuhrdienst, Transportwagen und Lederzeug besonders liquidirt; allein das englische Ministerium mußte, wenn auch widerwillig, Alles bezahlen, da es vorher auf die schleunigste Mobilmachung der hessischen Truppen gedrungen hatte.
Diese waren zur ursprünglich bestimmten Zeit, d.h. Mitte Februar, marschfertig, konnten aber so wenig wie die Braunschweiger ausrücken, weil seitens des englischen Marineministeriums die Vorkehrungen für die Beförderung der fremden Soldaten so liederlich und verspätet getroffen waren, daß die Transportschiffe erst zu Anfang März von England nach Bremerlehe abfahren konnten. So blieben die Hessen denn noch vierzehn Tage länger in ihren Quartieren. Die erste Division marschirte erst am 2. März zum Einschiffungshafen ab, wo sie zwischen dem 15. und 20. März eintraf. Faucitt musterte sie am 20. März in den englischen Dienst ein.
Er war ganz entzückt von den prächtigen Regimentern und schrieb in diesem Sinne am 25. März 1776 an Suffolk, wie folgt: „Die mit guten Büchsen bewaffneten Jäger sind kräftige und schöne Leute und von Jugend an gelernte tüchtige Schützen. Das Grenadierbataillon Linsing ist ein prachtvolles Korps, ein herrlicher Menschenschlag; die Mannschaften stehen sämmtlich noch in ihrer ersten Jugend und besten Kraft. Die Regimenter Garde du Korps (Oberst Wurmb), Prinz Carl (Oberst Schreiber), General Ditfurth (Oberst Bose), General Trümbach (Oberst Bischhausen) sind gleichfalls ausgezeichnet und für jede Art Dienst geeignet. Es ist schwer zu sagen, welches von ihnen das beste ist. Alle zusammen haben nur sechs Kranke und sechs Deserteure. Vier Regimenter sind schon eingeschifft, die Grenadiere werden morgen eingeschifft und die Jäger, sobald ein andrer Transport ankommt. Die Disziplin der Soldaten ist ausgezeichnet. Fünf andre Korps — fährt Faucitt am 2. April fort — sind vor diesen Tagen eingemustert: ein Grenadierbataillon, Oberst Block, die Füsilier-Regimenter Erbprinz, Oberst Hachenberg, Knyphausen, Oberstlieutenant Borck, Mirbach, Oberst Loos und Donop, Oberst Rosen. Alle fünf sind ungewöhnlich schöne Regimenter, vollständig uniformirt und bewaffnet und für jeden Dienst in der ganzen Welt tauglich. Ich erwähne die alten Leute nicht, weil ihrer kaum zehn bis zwölf sind, die älter als vierzig bis fünfundvierzig Jahre sein mögen. Nur in der Höhe der Mannschaften herrscht ein kleiner Unterschied vor; das erste Glied ist vielleicht einen halben bis einen Zoll größer als die übrigen, allein kein Mann war unter fünf Fuß acht Zoll, und alle Glieder waren einander gleich. Das Centrum war ein wenig kleiner, aber auch dieses besteht aus jungen, gesunden und gut aussehenden Burschen. Nur sieben Mann sind von diesen letzten fünf Regimentern desertirt, einer gestorben und drei krank. Die drei letzten Korps dieser Division — so schließt Faucitt seinen Bericht vom 12. April — sind das Grenadierbataillon, Oberstlieutenant Minnigerode, das Füsilier-Regiment Losberg, Oberst Heringen und das Rall'sche Regiment. Die beiden ersten sind ausgezeichnet und in jeder Beziehung tüchtig, sie sehen aus wie Veteranen; Rall's Regiment ist das schlechteste von Allen, die ich gesehen habe, sowohl was Größe als körperliche Stärke der Mannschaften betrifft. Es war bisher eines der Friedens- und Garnisons-Regimenter, welches schnell vollständig rekrutirt werden mußte. Der thätige und ausgezeichnete Oberst wird sie aber schnell einexerziren.“
Die Zahl der hier spezifizirten, die erste hessische Division bildenden und vom Generallieutenant Heister kommandirten Truppen belief sich im Ganzen auf 8397 Mann, nämlich Generalstab 25, drei Bataillone Grenadiere mit Stab jedes 529, also 1587, zehn Regimenter Infanterie mit Stab jedes 663, also 6630, und die Jägerkompagnie mit 150 Mann. Dazu kam noch die Artillerie, die aus 38 Geschützen und 557 Mann bestand, wovon 13 Stücke und eine Kompagnie mit dieser ersten Division eingeschifft wurden. Der letzte Mann derselben ward am 14. April in den englischen Dienst gemustert. Gegen Ende des Monats kam sie nach Spitehead und Portsmouth, mußte hier aber wieder einige Zeit liegen bleiben, weil auf den bisher benutzten Schiffen nicht Raum genug vorhanden war und erst einige neue beschafft werden mußten. So traf die erste Division, denselben Leiden und Beschwerden wie die Braunschweiger ausgesetzt, erst zu Anfang August in Staaten Island ein.
Die zweite Division Hessen konnte von Faucitt erst am 2. Juni in Ritzebüttel in den englischen Dienst gemustert werden, weil früher keine Transportschiffe zu ihrer Beförderung nach dem Kriegsschauplatze vorhanden waren. Sie hatte nach seiner Beschreibung nicht so kräftige und schöne Leute, als die erste Division, indessen übertraf sie doch seine Erwartungen. Das Zentrum hatte viele kleine Leute, doch waren sie jung und kräftig. Kaum ein einziger Soldat schien älter als siebenzehn bis achtzehn Jahre alt zu sein. Diese ganze zweite Division bestand mit Ausnahme des Wuttgenau'schen Regimentes aus lauter Garnisons-Regimentern, die besonders für den amerikanischen Dienst ausgehoben und kompletirt wurden und deshalb in jeder Beziehung schlechter als die erste Division, aber Alle noch geborne Hessen waren. Sie war gebildet aus den Regimentern Huyne, Stein, Knyphausen, Wuttgenau, Bünau und Wissenbach, sowie dem Grenadierbataillon Köhler und zählte nebst entsprechender Artillerie im Ganzen 3997 Mann. Divisions-General war der General-Lieutenant v. Knyphausen, während der General-Major Schmidt und der Oberst Loßberg die beiden Brigaden kommandirten. Beide Divisionen zählten somit im Ganzen 12,394 Mann. Die zweite kam erst Mitte Oktober in Amerika an und landete am 18. Oktober in der Nähe von New Rochelle am Long Island Sund, so daß sie noch einen rühmlichen Antheil an den militärischen Bewegungen des Herbstes 1776 nehmen konnte. —
Uebrigens begegnete der Landgraf schon bei der Aushebung und Vervollständigung dieser zweiten Division nicht unbedeutenden Schwierigkeiten, deren bedeutendste in der Desertion seiner eigenen Unterthanen bestand. Diese entliefen nämlich, um die Einreihung in eins der nach Amerika bestimmten Regimenter zu vermeiden, in hellen Haufen nach Hannover und in die benachbarten Staaten. Obgleich im §. 13. des Vertrags mit England versprochen war, daß die Flüchtlinge von den hannöverschen Behörden ausgeliefert werden sollten, so trat doch der aktive und passive Vorschub, den das Volk diesen Flüchtlingen überall leistete, der Ausführung dieser Bestimmung hindernd in den Weg. Das hannöversche Ministerium verhielt sich den Beschwerden des Landgrafen gegenüber ebenfalls ablehnend, indem es die Entlaufenen auf dessen bloße Angabe hin nicht einfangen und sich nicht zum Jäger und Büttel eines fremden Fürsten hergeben wollte. Der hessische Landesvater wandte sich deshalb durch Faucitt direkt an Suffolk, und ließ ihn bedeuten, daß dieser haufenweisen Flucht ein Ende gemacht werden müsse, wenn er in den Stand gesetzt werden solle, die erforderlichen Mannschaften und Rekruten zu stellen. Während einige Monate vorher jede Einmischung in diese Angelegenheit als unverträglich mit der Würde Englands kategorisch abgewiesen worden war, wurde jetzt im Interesse des Dienstes dem hannöverschen Ministerium befohlen, daß zur Verhinderung fernerer Desertion eine Art Kartell oder zeitweilige Uebereinkunft mit Hessen-Kassel geschlossen werden müsse. Gleichwohl hörte aber die Flucht dienstpflichtiger und tüchtiger Hessen nicht auf, sodaß der Landgraf vergebens selbst zu außerordentlichen Mitteln seine Zuflucht nahm. Dasjenige, von welchem er sich den meisten Erfolg versprach, war der Erlaß der halben Kontribution und des „Schreckenbergers“.[2]
„Es gereicht uns alle Mal zur beruhigenden Zufriedenheit — heißt es in der Verordnung vom 30. Juni 1776 — wenn wir unseren getreuen Untertanen Merkmale von unserer Landesväterlichen Zuneigung geben und ihnen, so oft es die Bedürfnisse des Staates nur immer erlauben wollen, die auf sich habende öffentliche Lasten erleichtern oder gar vermindern können.
In dieser gnädigsten Gesinnung, und damit erwänte unsere getreue Untertanen von dem noch nicht überall verschmerzten letzteren Kriege und darauf erfolgten Mißjaren und Teuerung sich desto eher wieder erholen, haben wir aus eigener Bewegung gnädigst beschlossen, daß dem ganzen Lande vom 1. Juli dieses Jares an, und so lange das der Krone England überlassene Auxiliaire-Corps abwesend sein wird, die Hälfte der ersten monatlichen ordinairen Contribution, wie sie in den Etats Unseres Kriegs Zal-Amts dermalen festgesetzt ist, oder durch die Ratifikation nach Publikation der neuen Katastern anderweit requirirt wird, nicht nur gänzlich erlassen, sondern auch die Erhebung der zu unserer Kriegs-Kasse fließenden Schreckenberger bis zur Zurückkunft des Corps sistirt werden soll: jedoch also und dergestalt, daß unter der Contribution, die statt der Naturalleistung zu entrichtende Fourage und Militair Bau Fuhr-Gelder, keineswegs, unter dem Schreckenberger aber weder der zur Tilgung derer vom letzteren Kriege her noch unbezalten Gemeinde-Schulden, im Jare 1773 von Unsrer hessischen Landschaft verwilligte halbe Schreckenberger, noch auch die von Unsrer Grafschaft Schaumberg zu einigem Abtrage der Stadt Rinteln und Oldendorfischen Kriegs-Schulden ausgeworfene halbe Fräulein-Steuer zu verstehen, sondern so ein als andre, nach wie vor, zu erheben und beizutreiben ist.“
Diese landesväterliche Huld klingt wie ein Hohn auf das unglückliche Land. Serenissimus streicht für jeden der 13,000 an England verhandelten Unterthanen zuerst 30 Kronen Werbegeld, dann noch einmal 37½ Krone jährlicher Subsidie ein; England bezahlt und verpflegt außerdem seine Armee, die ihn also für die Dauer des Vertrages gar Nichts kostet, und er ist so gnädig, die halbe Kriegs-Kontribution und den Schreckenberger zu erlassen! Noch blutete Hessen an den Wunden, welche der siebenjährige Krieg ihm geschlagen, an den Kontributionen und Lasten, welche Freund und Feind volle sieben Jahre lang ihm auferlegt hatten; Gemeinde, Dörfer und Städte waren in Folge dessen tief verschuldet. Hier also wäre zu retten, zu lindern und zu helfen so leicht und lohnend gewesen; aber da hätte ja Serenissimus von seinem Gewinn zuviel abgeben müssen.
„Was von dem Blutgelde — sagt ein konservativer Geschichtschreiber, W. Wachsmuth — zur Verschönerung der Hauptstadt, Stiftung des Karolinums, einer Akademie &c. verwandt wurde, war wie wenn einem Hungernden Bonbons statt Brod gereicht werden. Der Schatz füllte sich vom Blut und von den Thränen des Volkes, das blos den Trost hatte, von den Kriegs-Kontributionen einstweilen nur die Hälfte bezahlen zu müssen.“
Ein Familienvater, der nur zwei Söhne als Soldaten stellte und etwa 50 Fl. jährlicher Steuern zahlte — in diesem Falle wird sich die Mehrzahl der Bauern befunden haben — erhielt davon einen halben Schreckenberger (also 3 Sgr.) und vielleicht ein paar Gulden halber Kriegs-Kontribution geschenkt; dagegen bereicherte er seinen Landesvater ein für alle Mal um 60 Kronen Werbegeld und um 75 Kronen jährlicher Subsidien. Das Volk scheint in der That so undankbar gewesen zu sein, die Sache von diesem nüchternen Zahlenverhältniß aus betrachtet und dem entsprechend die landesväterliche Gnade in ihrer ganzen Schäbigkeit gewürdigt zu haben, denn es entzog sich nach wie vor dem Dienste durch die Flucht, trotzdem daß die ganze hessische Grenze Tag und Nacht von berittenen Landjägern bewacht wurde.
Diese wohlbegründete Abneigung der Hessen gegen den Eintritt in das nach Amerika bestimmte Heer erschwerte dem Landgrafen sein Geschäft um so mehr, als die Anforderungen Englands täglich wuchsen; ja sie drohte seinem Säckel sogar sehr gefährlich zu werden. Zunächst wurden gegen Ende 1776 noch hessische Jäger verlangt. General Heister hatte ihre Bedeutung in den Long Islander Gefechten vom 27. bis 29. August 1776 erkannt und in einem aus Brooklyn am 3. September 1776 an Lord Suffolk datirten Briefe ihrer 800 Mann zur Vermehrung der englischen Armee für unbedingt nothwendig erklärt. Er wollte in ihnen einen den amerikanischen Riflemen ebenbürtigen, wenn nicht überlegenen Gegner schaffen. Der englische Oberbefehlshaber stimmte dem deutschen General bei, dessen leichte, von Donop geführte Truppen soeben die Siege bei Flatbush und Brooklyn entschieden hatten, und Suffolk bat sich in Folge dieser Gesuche sofort von Schlieffen die geforderte Anzahl, sowie 100 unberittene Husaren aus. Um sich den hessischen Minister geneigt zu machen, erklärte er ihm in einer Zuschrift vom 15. November 1776, daß der König von England den damals noch schwebenden Streit ob der an die Artillerie zu zahlenden Subsidien auf sich beruhen lassen und sich an den Geist des abgeschlossenen Vertrages halten wolle, daß Seine Majestät demnach, obgleich in demselben nichts über die Artillerie gesagt sei, die Subsidie für das Korps von 12,000 Mann im Verhältniß der drei Kompagnien Artillerie vermehren werde.
Für Schlieffen war dies eine Zugeständniß nur eine Aufforderung, ihrer noch mehrere zu verlangen. „Der Landgraf freut sich — antwortet er am 25. November 1776 — daß die Schwierigkeiten wegen der Subsidien der Artillerie endlich gehoben sind und hofft, daß seine Hospitalforderungen jetzt auch bald geordnet werden. (Es geschah, wie oben berichtet, im folgenden Mai.) Er wird sein Möglichstes thun, die 800 Jäger zu liefern. Sein eigenes Land hat deren allerdings nicht genug, allein Deutschland wimmelt davon. Wir werden sie in den benachbarten Staaten anwerben, falls nicht die Furcht vor der Seereise hindernd dazwischen tritt. Wir wollen übrigens gleich mit der Werbung anfangen, um zu sehen, wie schnell wir Erfolg haben werden. Der Landgraf will nur Freiwillige; das dauert etwas länger. Wir müssen also möglichst viel Zeit haben.“
Als Faucitt Anfang Dezember 1776 zum Abschluß des Vertrages wegen der Jäger in Kassel ankam, war der Landgraf bereits nach Italien abgereist. Indessen hatte Schlieffen Vollmacht, in seinem Namen zu handeln und abzuschließen. „Es ist ein Glück für Sie — sagte er dem gläubigen englischen Kommissar bei dessen erstem Besuche — daß Sie nur mit mir zu thun haben, denn der Landgraf ist äußerst übel gelaunt und in einer sehr veränderlichen Gemüthsstimmung (most exceedingly whimsical and uncertain in his homours and dispositions); es ist daher schwer mit ihm fertig werden.“ Diese Eröffnung bedeutete natürlich nichts als neue außerordentliche Forderungen, die der gute Faucitt, wie wir gleich sehen werden, ebenso natürlich bewilligte.
„Ich habe — schreibt Faucitt am 16. Dezember 1776 aus Kassel an Suffolk — mit Schlieffen abgeschlossen und lege den Vertrag bei. Heister und Donop wollen keine Husaren, sondern berittene Jäger, wie sie im letzten Kriege hier verwandt wurden. Ich habe sie deshalb statt der Husaren engagirt. Für jeden Mann werden (außer dem gewöhnlichen Werbegeld von dreißig Kronen) noch fünfzehn Kronen Extra-Werbegeld bezahlt, da Sättel, Säbel, Pistolen, Sporen, Schuhe &c. außerdem geliefert werden müssen. Die Löhnung beginnt mit dem Tage der Aushebung. Ich wollte sie sieben oder fünfzehn Tage vor dem Abmarsch festsetzen, mußte aber nachgeben, weil das Korps vorher noch gar nicht bestanden und die Kosten seiner Aushebung ganz ausschließlich auf den Landgrafen fallen. Die Jäger werden hier erst geprüft werden, ob sie tauglich sind, und Anfang Februar marschfertig sein. Ich werde sie die Weser hinunter schicken.“
Uebrigens war kaum die erste Hälfte dieser Jäger Mitte März 1777 marschfertig. „Wir thun, was in unseren Kräften steht — schreibt Schlieffen am 24. März 1777 an Faucitt — für die Aushebung und Ausrüstung der Truppen, namentlich der Jäger; ein Mann kostet uns jetzt mehr als Ihre dreißig Kronen. Angesichts der großen Zahl, die wir marschiren lassen, thut man uns in London Unrecht, wenn man nicht mit uns zufrieden ist. Man legt uns fast überall Hindernisse in den Weg. Die Hannoveraner behandeln uns, als ob wir zu Gunsten der Amerikaner aushöben. Wir haben deshalb unsere Rekruten-Depots soweit als möglich von der hannöver'schen Grenze weg verlegen müssen. Die Jäger kommen äußerst langsam und werden nur sehr allmälig vollzählig. Die gleichzeitige Aushebung in Hanau und die „catastrophe choquante“ bei Trenton, die hier mit den größten Uebertreibungen bekannt wird, verzögern unsere Operationen sehr. Viele von diesen Schurken verschwinden wieder, nachdem sie eben eingekleidet sind. Die Nachbarschaft von Hannover sichert ihnen alle nur denkbaren Vortheile.“
Faucitt musterte diese ersten Kompagnien erst am 26. März in den englischen Dienst ein, worauf sie sofort eingeschifft wurden. „Die Jäger — sagt er — sehen gut aus. Es sind kräftige Leute; einige von ihnen zwar sehr alt, allein da sie im Walde aufgewachsen, äußerst gewandt; andere dagegen sehr jung, und wissen als Söhne von Förstern ausgezeichnet mit dem Gewehr umzugehen. Ihre Waffen und ganze Equipirung fand ich sehr gut. Eine Kompagnie darunter waren berittene Jäger.“
Die Beschaffung des Restes nahm noch längere Zeit in Anspruch. Der Landgraf bot deshalb, um die Rekrutirung zu beschleunigen, am 20. März 1777 statt des bisher gezahlten einen Friedrichsdors für jeden fremden Jäger, der sich vor dem 15. April anwerben ließ, vier Friedrichsdors und für jeden gebornen Hessen drei Friedrichsdors Handgeld. Auf diese Weise setzte er sich in den Stand, die bedungene Zahl bis Ende Mai zu liefern. Faucitt fand dies Mal, als er die letzten Kompagnien am 26.Mai in Bremerlehe einschiffte, schon mehr Vagabonden und sonstige lose Gesellen unter ihnen, „da die hessischen Behörden jeden armen Teufel, den sie betrügen können, einfangen und uns aufhalsen. Es ist deshalb unbedingt nöthig, daß für die Zukunft ein besserer und genauerer Plan für die Rekrutenlieferung vereinbart wird, denn sonst erhalten wir nur Schund.“
Natürlich wurde die Verlegenheit mit jedem Tage größer; die englischen Anforderungen wuchsen im Verhältniß zu den bereits geleisteten Truppenlieferungen in geometrischer Proportion. Nicht allein die Rekruten mußten geliefert, sondern auch die Gefangengenommenen ersetzt werden. In Folge des Verlustes von 933 Hessen bei Trenton gab sich der Landgraf besondere Mühe, „Seiner Majestät seine Anhänglichkeit und seinen Eifer für den englischen Dienst von Neuem zu beweisen und den Verlust von Mannschaften und Waffen möglichst schnell zu ersetzen.“ Allein England brauchte jetzt die Soldaten schneller und zahlreicher als Deutschland sie liefern konnte. Um die Chikanen seitens der rheinischen Fürsten für die Zukunft zu vermeiden, wurde das kassel'sche Rekruten-Depot von Rheinfels nach Ziegenhayn verlegt.
Am 14. Dezember 1777 verlangte der englische General-Adjutant Harvey nicht weniger als 1230 Hessen-Kasseler zur Kompletirung ihrer zusammengeschmolzenen Regimenter, von denen u.A. eins, ein Grenadier-Regiment allein, im März und April 1777 zu New Brunswick in New Jersey wegen schlechter Hospital-Einrichtungen 300 Mann am Faulfieber verloren hatte. Gleichwohl wurden die Ersatzmannschaften fast alle und sogar ziemlich pünktlich geliefert. War doch der Gewinn ein ungeheurer! Man stahl eben die Unglücklichen aus aller Herren Länder zusammen. Wer sich ein treues und richtiges Bild von den in Bewegung gesetzten Mitteln und von den auf diese Weise gepressten Menschen machen will, der lese die einfache, nirgend übertreibende, darum doppelt ergreifende Schilderung eines der Opfer des fürstlichen Menschenraubes nach; er findet sie in der Selbstbiographie eines deutschen Dichters, Johann Gottfried Seume's.
[Fünftes Kapitel.]
Faucitt hatte kaum seine ersten Geschäfte in Kassel beendigt, als er am 2. Februar nach Hanau eilte, wo er bereits am 5. Februar 1776, dem Tage nach seiner Ankunft, mit Wilhelm, dem Erbprinzen von Kassel und regierenden Grafen von Hanau, einen Vertrag abschloß.
Die Grafschaft Hanau war im Jahre 1736 an Kassel gefallen und seitdem von den kassel'schen Erbprinzen als selbständiges Fürstenthum verwaltet worden. Wilhelm I. — der Großvater des letzten Kurfürsten von Hessen-Kassel — war als neunjähriger Knabe 1754 nach Hanau gekommen und wurde 1764 selbständiger Regent des Ländchens. Sein Vater hasste ihn, trotzdem daß, oder vielleicht nur weil er ihm ähnlich war. Er theilte alle schlechten Eigenschaften mit ihm und fügte dazu noch einige neue, eine wo möglich noch gröbere Sinnlichkeit, den Mangel jeder persönlichen Würde und den schmutzigsten Geiz. Selbst der Schein der Bildung und Kunst war ihm zuwider; er war eine rohe Unteroffiziersnatur, die nur den Kamaschendienst kannte.
Unter seinen vier und siebenzig unehelichen Kindern haben sich die Gebrüder Haynau eine traurige Berühmtheit erworben. Seine langjährige Maitresse war ein Fräulein von Schlotheim, die später zur Gräfin Hessenstein erhoben, ihm allein zwei und zwanzig Kinder und zwar, wie sie selbst ihrer Erzählung im spätern Alter hinzuzufügen pflegte, alle ohne Liebe gebar. Dieser Fürst hatte übrigens ein sehr einfaches Mittel erfunden, seine unehelichen Sprößlinge zu versorgen. Er vertheuerte den Preis des von den Unterthanen aus den Salinen zu beziehenden Salzes um einen Kreuzer auf den Sack und belehnte den Neugeborenen mit dieser Rente. Die Schlotheim weigerte sich anfangs, den Lüsten des Landgrafen zu dienen, ward an diesen aber von ihren Eltern, als sie entflohen war, zurückgeliefert. Eine Kasseler Dame erzählte einer Freundin im Auslande die Geschichte von der gewaltsamen Entführung des Fräuleins von Schlotheim, deren anfängliche Weigerung und Flucht, sowie ihre durch die eigenen Eltern bewirkte Auslieferung an den Landgrafen. Als die Fremde ihre Entrüstung über dieses Betragen der Angehörigen nicht verbergen konnte, erwiderte die Dame unbefangen: „Aber der hessische Adel durfte sich doch diesen Vortheil nicht entgehen lassen.“ Auch ein Ehrenkranz zur Verherrlichung dieser verarmten Junker, die später, gesinnungslos und gemein wie sie waren, mit einem französischen Abenteurer, wie Hieronymus Napoleon, morgen wieder „loustick“ zu sein, sich zur höchsten Ehre rechneten!
Der Prinz nun, mit welchem Faucitt zu thun hatte, ist derselbe Wilhelm, der 1785 als Landgraf seinem Vater folgte, der 1803 Kurfürst ward und als solcher von Napoleon 1806 weggejagt wurde („das hessen-kassel'sche Haus hat seine Unterthanen seit vielen Jahren an England verkauft, und dadurch hat der Kurfürst so große Schätze gesammelt; dieser schmutzige Geiz stürzt nun sein Haus“ — heißt es wie zum Hohne im 27. Bulletin) derselbe hochgesinnte Fürst, der den zu seinen Gunsten unternommenen Dörnberg'schen Aufstand mit ein paar Hundert Dukaten baar bezahlen zu können glaubte, derselbe stolze Souverain, der Stein um Entschuldigung bitten mußte, daß er ihm seinen Orden anzubieten gewagt hatte; derselbe 1814 zurückgekehrte legitime Landesvater, der Zopf und Perrücke in Hessen wieder einführte und die Geschichte der letzten sieben Jahre als nicht geschehen behandelnd, durch seinen Starrsinn und seine Beschränktheit unsägliches Unheil und Elend über sein Volk brachte.
Als Faucitt nach Hanau kam, war Prinz Wilhelm noch ein junger Mann von kaum ein und dreißig Jahren, der unter der strengen Zucht der Mutter aufgewachsen, seinen eigentlichen Charakter noch wenig herauskehrte, durch Unterwürfigkeit zum Ziele zu gelangen suchte und vor Allem dahin strebte, Georg III., dem königlichen Onkel, seinem „hochherzigen Beschützer und erhabenen Herrn“ zu gefallen. Er versteckte seine Geldgier und Habsucht unter der Maske der Uneigennützigkeit und der prinzipiellen Ueberzeugung von der Gerechtigkeit der königlichen Sache, bot deshalb auch, was er hatte, ganz umsonst an, natürlich nur, um von seinem reichen Patrone den doppelten und dreifachen Kaufpreis als Geschenk zu erhalten. Es giebt kaum eine demüthige und erniedrigende Wendung in der englischen und französischen Sprache, deren sich der Prinz in seinem Briefwechsel mit dem König von England und dessen Minister nicht bedient hätte, um sich deren Wohlwollen, Gnade und Schutz zu sichern. Der alte Landgraf, so sehr er feilschte und handelte, wahrte wenigstens überall seine persönliche Würde und imponirte sogar Faucitt und Lord Suffolk durch sein knappes und vielfach schroffes Wesen; der Sohn dagegen erniedrigte sich, um selbst den kleinsten Vortheil zu erlangen, zum willenlosen kriechenden Supplikanten, zum aufdringlichen Bettler. So erscheint der Charakter des jungen Mannes widerwärtig und bemitleidenswerth zugleich.
Prinz Wilhelm war übrigens kaum von der Verlegenheit des Königs von England unterrichtet, als er, wie wir im dritten Kapitel gesehen, diesem bereits am 19. August 1775 in den servilsten Redensarten ein Regiment sogenannter Hülfstruppen anbot. Suffolk hatte sich nicht mit der Beantwortung dieser Zuschrift beeilt, sondern Faucitt beauftragt, erst dann nach Hanau zu gehen und Gebrauch von dem Angebote zu machen, nachdem er sich die Hülfe des lieferungsfähigern Herzogs von Braunschweig und des noch lieferungsfähigern Landgrafen von Kassel gesichert haben würde. Von letzterer Stadt aus setzte Faucitt den Prinzen von seiner Mission und seinem demnächstigen Besuche in Kenntniß. So fand er denn in Hanau auch nicht die mindeste Schwierigkeit und konnte nach braunschweigischem oder kassel'schem Muster kaum vier und zwanzig Stunden nach seiner Ankunft einen Vertrag mit dem Erbprinzen abschließen. Dieser verpflichtete sich darin, bis zum 20. März spätestens ein Infanterie-Regiment von 668 Mann marschfertig zu machen und der Krone England für die Dauer des amerikanischen Krieges zu überlassen. Er erhielt dafür dreißig Kronen Werbegeld für jeden, von Faucitt als diensttüchtig angenommenen Mann und die Zahlung der englischen Löhnung fünfzehn Tage vor dem Abmarsche zugesichert; ein Todter oder je drei Verwundete, die gleich einem Todten galten, wurden ebenfalls mit dreißig Kronen vergütet, und außerdem ward dem Prinzen unter denselben Bedingungen wie Kassel eine doppelte Subsidie von 25,050 Kronen Banko im Verhältniß von 668 Mann eventuell selbst noch ein Jahr nach Rückkehr der Truppen in die Heimath gezahlt.
„Ich kam hier gestern von Kassel an — schreibt Faucitt am 5. Februar 1776 aus Hanau an Suffolk — gab mich sofort an's Werk, wurde dem Erbprinzen vorgestellt und kann Ihnen heute bereits den Vertrag einsenden. Der Minister von der Malsburg ging auf Befehl seines Herrn ohne Weiteres auf alle meine Bedingungen ein und zeigte sich sehr wenig interessirt. Ich bewilligte ihm aus diesem Grunde auch die vierzehntägige Löhnung vor dem Abmarsch der Truppen und den Bezug der Subsidie noch für ein Jahr nach der Rückkehr derselben in ihre Heimath. Dem außerordentlichen, ja ungestümen Eifer Sr. Hoheit, die Wünsche Sr. Majestät zu erfüllen, vermag ich kaum gerecht zu werden. Das Regiment kann übrigens erst Mitte nächsten Monats marschfertig sein. Der Prinz zeigte es mir heute Morgen bei der Parade. Ich muß gestehen, daß ich seit langer Zeit keinen schönern Truppenkörper gesehen habe; alle Soldaten sind Eingeborene des Landes und prächtig ausgerüstet, sie handhaben ihre Waffen ausgezeichnet und marschiren wie alte gediente Leute. Der Prinz war selbst in den verschiedenen Aemtern, um die Rekruten auszusuchen und das Korps zu kompletiren. Ich halte es für das Beste, daß es den Rhein herunter befördert und in Wilhelmstadt, Rotterdam oder Helvetsluys eingeschifft wird. Ein Rheinschiffer will den ganzen Transport von hier bis Nimwegen für zwei holländische Gulden per Kopf übernehmen und das Regiment in sieben bis acht Tagen vom Zeitpunkte der Abreise an in Nimwegen abliefern. Der Prinz ist ganz damit einverstanden, umsomehr als auf dem Marsche durch Hessen-Kassel voraussichtlich viele Soldaten desertiren würden. Wenn Sie mit diesem Plane einverstanden sind, so senden sie gefälligst Ihre Instruktionen an Sir Joseph Yorke im Haag, damit dieser das Regiment von Nimwegen aus weiter befördern läßt.“
Bereits am 23. Februar sandte Suffolk den genehmigten Vertrag zurück und beauftragte Faucitt, den Abmarsch der Truppen den Rhein hinunter soviel als möglich zu beschleunigen. Die Transportschiffe sollten am 20. März in Wilhelmstadt sein, wo zugleich der Oberst Rainsford als königlicher Kommissär das vom Obersten Gall kommandirte Regiment in den englischen Dienst einzumustern hatte.
Die Beförderung dieser und aller späteren Truppen auf dem Rhein war mit ungleich mehr Schwierigkeiten verknüpft als der Marsch der braunschweigischen und kasselschen Soldaten an die Mündung der Weser. Diese hatten nur ihr eigenes und englisch-hannöversches Gebiet zu berühren und konnten im Nothfalle die paar Quadratmeilen bei preußisch Minden umgehen, waren also von keiner fremden Erlaubniß abhängig, während die Hanauer und später die Anspacher die Territorien von wenigstens einem Dutzend größerer und kleinerer Landesherren passiren mußten, ehe sie nach Holland gelangten. Da lagen auf ihrem Wege von Mainz bis hinter Düsseldorf die Staaten der drei geistlichen Kurfürsten Mainz, Trier und Cöln und des Kurfürsten von der Pfalz, das Königreich Preußen von Duisburg bis Emmerich, die freie Reichsstadt Köln und verschiedene kleine Gebiete, wie Neuwied. Wenn man sich auch nicht viel um die letzteren kümmerte, so mußte man doch, um späteren Belästigungen und Unterbrechungen der Reise vorzubeugen, vorher die Erlaubniß der erstgenannten größeren Uferstaaten für eine freie Passage der Truppen einholen. Die englischen Werbe-Offiziere, welche sich am Rhein umhertrieben, waren wegen ihrer Gewaltthätigkeit und Rohheit gar nicht gut angeschrieben und hatten sogar ihre Regierung oft in äußerst unangenehme Verlegenheiten verwickelt. So war noch im Herbste 1775 der englische Major Masters de Savage von dem Kommandanten von Deutz aus diesem Orte verjagt und sein Werbe-Depot geschlossen worden, sodaß der englische Gesandte für gut fand, ihn zu desavouiren. In Mülheim am Rhein wurden im Januar 1776 von den pfälzischen Truppen dreiundzwanzig für das 60. englische Regiment gestohlene Rekruten angehalten und nach Düsseldorf in Sicherheit gebracht. Als die kaiserliche Regierung in Wien von den bevorstehenden englischen Truppenankäufen hörte, erließ sie an alle ihre Gesandte im Reich den Befehl, den englischen Werbe-Offizieren so viel Hindernisse als möglich in den Weg zu legen, und schrieb im gleichen Sinne an die geistlichen und weltlichen Fürsten am Rhein. „England — hieß es in der betreffenden Zuschrift — habe mit dem Reiche so wenig Verbindung als Rußland oder Spanien, und keine dieser Mächte dürfe im Reiche rekrutiren.“ Dieser kaiserliche Befehl wollte an sich wenig bedeuten, da ihm die Mittel zu seiner Erzwingung fehlten; allein es war Gefahr vorhanden, daß sich die Reichsfürsten dahinter steckten, um England Schwierigkeiten zu bereiten. Denn eine feststehende, politische Tradition oder ein bestimmtes Vertragsverhältniß gab es zu jener Zeit noch nicht. Jeder Fürst handelte in jedem einzelnen Falle nach Belieben, gerade wie die Laune oder sein Vortheil es bedingte.
Der bei dem kur-kölnischen Hofe in Bonn beglaubigte englische Gesandte Cressener erhielt deshalb, sobald die Reiseroute des hanauschen Regimentes feststand, Befehl, die betreffenden Höfe zu sondiren und im Verein mit dem Erbprinzen ein offizielles Gesuch um Passirung der Truppen an sie zu richten. Dies Mal wurde demselben überall bereitwilligst entsprochen. Das Regiment hatte Hanau am 15. März verlassen, fuhr am 16. Abends bei Mainz vorbei und langte am 18. März in Bonn an. Es kam hier so früh an, daß die Erlaubniß des Königs von Preußen auf die Bitte um freie Fahrt durch sein Gebiet noch nicht eingetroffen sein konnte. Auf Cressener's Anfrage erklärte sich aber der Kommandant von Wesel, General von Salenmon, bereit, das Regiment in Anbetracht des guten zwischen Berlin und London herrschenden Einvernehmens ungestört das preußische Gebiet passiren zu lassen; dagegen müsse, da ihn die Steuer nichts angehe, das Gepäck untersucht und von der Kontrebande Zoll bezahlt werden, den aber, wie er sicher glaube, die Kriegs- und Domainen-Kammer in Kleve später dem englischen Könige zurückerstatten werde. Auf diese Zusicherung hin wagte sich das Regiment auf preußisches Gebiet, erlegte 200 Pfd. zur Deckung der etwaigen Steuer und fuhr am 21. März unbelästigt bei Wesel vorbei, wo übrigens am Tage zuvor die Erlaubniß von Berlin eingetroffen war. Auch die zur Sicherheit deponirten 200 Pfd. wurden später auf Befehl des Königs von Preußen zurückbezahlt.
Von Rainsford in Emmerich in Empfang genommen, trafen die Hanauer am 22. in Nimwegen an. Er ließ sie noch am Abend Revue passiren und hatte die Genugthuung, in ihnen eines der schönsten Regimenter, die er je gesehen, zu finden. Es fehlte auch nicht ein Mann, nicht ein Einziger war krank. Er konnte jedoch bei dieser Gelegenheit den Soldaten den Eid der Treue nicht abnehmen, da, wie er hinzufügte, es gegen ihr religiöses Gewissen sei, einen Eid zu leisten, wenn sie nicht einen Tag vorher gefastet hätten. Er ließ sie deshalb erst am andern Morgen durch die Auditeure in den englischen Dienst schwören. Darauf wurde das Regiment auf Schuyten eingeschifft und kam am 25. März nach Wilhelmstadt. Am 26. März ward seine Einschiffung vollendet. „Alles ging glücklich — schließt Rainsford seinen Bericht — von Statten. Der Geist der Truppen ist vortrefflich. Hoffentlich werden sie noch heute Abend abfahren, da der Wind gut ist.“
In demselben Briefe vom 17. März 1776 (Siehe Anhang), in welchem der Erbprinz von Hessen dem König von England, seinem „großherzigen Beschützer und edlen Wohlthäter,“ den Abmarsch seiner Soldaten anzeigte, bot er demselben noch eine Kompagnie Artillerie von 120 Mann und sechs Geschützen an, die von einem ausgezeichneten Kapitaine befehligt sei und gegen Ende April marschfertig sein könne. Er wollte nicht — sagte er — an Eifer hinter seinem Vater, dem Landgrafen, zurückstehen, der ja auch noch ein Korps Artillerie über den ursprünglichen Vertrag hinaus an England geliefert habe. Der König nahm, trotzdem daß die Stärke der Artillerie im Verhältniß zum hanau'schen Regimente zu groß war, das Anerbieten am 2. April an, weil er mit der bisherigen ehrenwerthen Aufführung und anständigen Vertrags-Erfüllung Seitens des Prinzen zufrieden sei. Faucitt erhielt also Anweisung, einen neuen Vertrag mit demselben abzuschließen, und that so am 25. April, wo er zugleich den Hauptvertrag mit ihm auswechselte.
„Baron Malsburg — schreibt Faucitt am 26. April 1776 an Suffolk — kann sich gar nicht darüber trösten, daß für diese Kompagnie Artillerie keine besonderen Subsidien bewilligt werden sollen, und meint, daß er mit dem Werbegeld zu kurz komme, da die Ausrüstung der Mannschaft zu viel koste. Ich habe sie heute gemustert. Die Leute sind tüchtig, kräftig und stark und sehr gut für ihren Dienst eingeübt. Der Prinz ließ sie in meiner Gegenwart mit den für Amerika bestimmten Geschützen exerziren. Sie haben neue Uniformen, neue Säbel, keine Gewehre, nach dem vom König von Preußen empfohlenen Muster, welches vom Landgrafen sowohl als vom Erbprinzen aufs Aengstlichste und Gewissenhafteste nachgeahmt wird. Die Kompagnie kann in drei Wochen marschfertig sein; ihre Löhnung beginnt vierzehn Tage vor dem Abmarsch. Ich habe ihren Transport bis Helvetsluys für 150 Pfd. verdungen.“
Wie aus diesem Briefe hervorgeht, wollte die englische Regierung für die Artillerie keine weitere Subsidie zahlen; der Erbprinz bestand aber auf einer solchen. Um sich Suffolk für seine Wünsche geneigt zu machen, schrieb er ihm am 1. Mai einen Brief in englischer Sprache, dessen entsetzlicher Stil und halsbrechende Wortbildung selbst über die Grenzen der Komik hinausgreifen. Suffolk lehnte höflich ab, lobte den Prinzen aber ob seiner im Englischen bewiesenen Fertigkeit (Siehe Anhang). Dem Minister von Malsburg dagegen erklärte der englische Staatssekretär kategorisch, die Verträge, wie sie abgeschlossen seien, lägen einmal dem Parlamente vor, könnten also nicht mehr geändert werden; der Erbprinz erhalte ohnehin schon im Verhältniß so viel als der Landgraf, weshalb von einer Vermehrung einer Subsidie wegen der gelieferten Artillerie gar nicht die Rede sein könne.
In einer vertraulichen Note an Faucitt sagt Suffolk dagegen, daß er Willens sei, den Erbprinzen in irgend einer andern Art zufrieden zu stellen. „Ich wollte — schrieb er in seinem Briefe vom 7. Mai 1776 — für spätere Gelegenheiten und für die anderen Höfe keinen Präzedenzfall schaffen. Nur die Gefahr, daß von unseren Verhandlungen anderswo etwas verlautete und daß ähnliche Ansprüche geschaffen würden, hat mich bewogen, des Baron Malsburg Begehr in viel stärkeren Ausdrücken abzulehnen, als ich eigentlich meine. Sie können ihm das sagen, müssen ihm aber Stillschweigen anempfehlen.“
Für Malsburg und seinen Herrn war dieser Wink natürlich nicht verloren. Sie erklärten sofort, daß man sich auf ihre Verschwiegenheit unbedingt verlassen könne, und daß ihnen jedes Arrangement recht sei, welches sie nur entschädige. Die Art und Weise der Schadloshaltung selbst sei ihnen vollständig gleichgültig; vielleicht werde sich eine Verlängerung der Subsidienzahlung als das geeignetste Mittel zu einer Verständigung empfehlen. Malsburg schlug deshalb Faucitt vor, den zwölften Artikel des Vertrages dahin abzuändern, daß die hanau'schen Truppen nach ihrer Rückkehr nach Deutschland statt der bisherigen zwölf Monate noch sechs und mehrere Jahre im englischen Dienste bleiben sollten. „Wir wünschen — so schloß er seinen Brief am 18. Mai — für diese Zeit nicht die ganze Subsidie, sondern nur eine Friedenssubsidie, sehr mäßig, gerade hinreichend, um im Frieden ein Regiment vollzählig und auf dem Kriegsfuß zu erhalten, und immer bereit, wieder in die Dienste des Königs zu treten. Wir verlangen also nur so viel, als die englischen Regimenter auf dem Friedensfuß beziehen. Diese Gunst wird den übrigen Höfen gegenüber keine üblen Folgen nach sich ziehen. Man kann ihnen dann der Wahrheit gemäß versichern, daß für die Artillerie des Erbprinzen keine Extrasubsidie gezahlt ist. Wenn der Frieden wieder hergestellt und in England Alles ruhig sein wird, muß es dem Ministerium ein Leichtes sein, die nothwendigen Fonds für eine so kleine Ausgabe zu finden und sie unter einer andern Rubrik als der gegenwärtigen durchzubringen, wo man schon so viele außerordentliche Kosten hat, um einen theuern Krieg zu führen.“
Der Erbprinz sandte selbst diese Vorschläge an Suffolk ein und bevorwortete sie in einem servil schmeichlerischen Briefe (Siehe Anhang). Wenn anders seine „erbliche Kenntniß“ der englischen Sprache sich deutsch richtig deuten läßt, so sagt er: „Meine Zuneigung und unterthänigster Respekt vor dem Besten der Könige hält jeden Gedanken an mein eigenes Interesse von mir fern. Seiner Majestät besondere Huld giebt mir die Versicherung, daß Sie es nicht übel nehmen wird, wenn ich selbst nach dem Erlöschen des gegenwärtigen Vertrages den Wunsch habe, noch in einer gewissen militärischen Verbindung mit Seinem Dienste zu bleiben. Ich hoffe, Mylord, Sie werden mein Verlangen nicht zu weit gehend finden und aus diesem Grunde bitte ich Sie, mein Gesuch mit Ihrem ganzen Ansehen zu unterstützen. Meine Dankbarkeit gegen Sie wird ohne Gränzen sein und kann nur der vorzüglichen Hochachtung gleichstehen, mit welcher ich Ihr gehorsamster und zu Dank verpflichteter Diener bin.“
Die doppelten Subsidien für die 668 Hanauer betrugen jährlich 25,050 Kronen Banko, d.h. 37½ Kronen pro Kopf; sie würden also für die nachträglich gelieferten 120 Artilleristen 4500 Kronen pro Jahr ausgemacht haben. Wenn sich nun der Erbprinz erbot, auf diese Summe unter der Bedingung zu verzichten, daß ihm eine einfache Subsidie wenigstens noch sechs Jahre nach beendigtem Kriege gezahlt werde, so verlangte er mit anderen Worten 12,525 Kronen pro Jahr, also eine Extrazahlung von mindestens 75,150 Kronen auf sechs Jahre. Wäre der englische Minister darauf eingegangen, so würde er trotz der unerwarteten langen Dauer des Krieges an 40,000 Kronen selbst über die doppelten Subsidien hinaus verloren haben. Dieser aber wählte schließlich von zwei Uebeln das Geringere und entschloß sich gegen Ende des Jahres 1776, dem Erbprinzen für die Artillerie verhältnißmäßig dieselbe Subsidie zu zahlen, die er für sein Regiment erhielt. Serenissimus empfing also fortan 4500 Kronen pro Jahr mehr.
Die Artillerie war übrigens schon am 15. Mai von Hanau abgegangen und, ohne den mindesten Schwierigkeiten auf der Passage rheinabwärts zu begegnen, am 24. Mai in Nimwegen angekommen. Rainsford musterte sie am letztgenannten Tage in den englischen Dienst ein und schiffte sie, sowohl mit den Leuten als mit ihrer Ausrüstung sehr zufrieden, am 27. Mai bei gutem Winde nach ihrem Bestimmungsorte ein.
Uebrigens behielt der Erbprinz von Hanau nicht den ganzen Profit für sich, den er aus seinen Unterthanen zog. Dem erhabenen, vom Vater in Kassel gegebenen Beispiele folgend, bewilligte auch der junge Serenissimus, um dem Lande einen Beweis seiner landesväterlichen Anerkennung für die ihm gebrachten Opfer zu liefern, einen Steuererlaß für die Dauer des amerikanischen Krieges. Wie aber der Sohn noch geiziger und geldgieriger als sein hochherziger Erzeuger war, so erstreckte er auch sein Wohlwollen nicht auf alle Unterthanen, sondern nur auf die Eltern und Eheweiber der im Kriege abwesenden Soldaten und Unteroffiziere. Derselbe Fürst, den wir eben noch dem Auslande gegenüber als einen Bedienten, als einen Gnade und Gewinn suchenden Bittsteller haben reden hören, läßt sich im Inlande, vor seinem eigenen Volke als Herr und Gnadenspender also vernehmen:
„Wenn Wir nun, nach der für alle unsere getreue Untertanen hegenden waren Landesväterlichen Huld und Gnade, nichts mer wünschen, als dieselben sammt und sonders, so viel es möglich ist, von unserer waren Landesväterlichen Zuneigung und Vorsorge tätig zu überzeugen, und ihnen ihr Schicksal auf alle Weise zu erleichtern, so haben wir aus höchsteigenem Antrieb und Bewegung uns entschlossen, den Eltern und Eheweibern sämmtlicher bei unserm hanauischen Regimente sowol als bei der Artillerie, dermalen in Amerika befindlichen Unteroffiziere und Gemeinen, einen gnädigsten Erlaß aller ihrer Herrschaftlichen Abgaben in der Weise angedeihen zu lassen, daß:
„I. Die Eltern und Eheweiber dieser unserer dermalen im Kriege abwesenden Untertanen, für ihre Person und Güter, von Entrichtung aller Kontribution, Steuern und sonstigen Landkassen-Abgiften an Geld und Früchten, desgleichen von allen und jeden übrigen zu unsern Cameral-Intraden gehörigen Geld- und Fruchtabgaben, sie mögen Namen haben, wie sie wollen (die Pacht- und Zinsgefälle allein ausgenommen, welche nach wie vor entrichtet werden müssen) von dem Tage des Ausmarsches des Regimentes und der Artillerie an gerechnet, bis zu deren Zurückkunft in die hiesigen Lande, befreit und entledigt sein sollen; wie dann auch
„II. Denjenigen Unteroffizieren und Gemeinen, welche keine Eltern mehr am Leben haben, oder auch ledigen Standes, und selbst rezipirte Untertanen sind, und ihre eigenen Güter besitzen, alsdann für sotane ihre Güter, die nämliche obenbestimmte Befreiung von allen und jeden Landkassen- und Rentkammer-Abgiften gnädigst hiermit erteilt ist.
„Da Wir aber nicht gemeint sind, den unserer fürstlichen Landkasse durch einen solchen Erlaß zur Bestreitung der notwendigen Bedürfnisse zu wachsenden Abgang auf unsere hiesige Lande wiederum ausschlagen, und unseren übrigen getreuen Untertanen durch Erhöhung ihrer bisherigen herrschaftlichen Abgaben aufbürden zu lassen: So soll, zu desto stärkerer Bewärung jener unserer gnädigsten Gesinnungen, ersagter Landcasse dieser Abgang aus unserer fürstlichen Cammercasse ersetzt und vergütet werden.
„Indem Wir uns nun ein wesentliches Vergnügen daraus machen, unseren getreuen Untertanen ein solches Merkmal unserer Gnade zufließen zu lassen, und dadurch unserer unveränderlichen Neigung, ihnen auf alle Weise wol zu thun, auch hierinnen folgen zu können: So leben Wir der zuversichtlichen Hoffnung, unsere getreuen Untertanen werden sich dieser Gnade und Woltat würdig zu machen, folglich auch die in unseren Kriegsdiensten dermalen abwesenden Soldaten sich bestreben, solche durch Treue, Mut und Tapferkeit, die allhier im Lande zurückgebliebenen Untertanen aber durch Rechtschaffenheit, Fleiß und wirtschaftliches Benehmen, zu verdienen suchen.“
Nach den zu Ende des vorigen Kapitels gemachten Bemerkungen ist jede Kritik dieses Erlasses vom 23. September 1776 überflüssig. Wenden wir uns darum sofort nach Waldeck, wohin sich Faucitt von Hanau aus begeben hatte.
Das Haus Waldeck hatte seit beinahe einem Jahrhundert im Soldatenhandel ausgezeichnete Geschäfte gemacht. Sein ältester und bester Kunde war Holland, und nur in Ausnahmefällen oder bei besonders günstigen Konjunkturen des Menschenmarktes überließ es seine Truppen an andere Mächte, wie z.B. im siebenjährigen Kriege an England. Dieser Handel lieferte auch den Chefs der Firma die Mittel zu einer grenzenlosen Verschwendung, ja er machte es möglich, daß sich die kleinen Fürsten von Waldeck vor den übrigen und mächtigeren Nachahmern des Versailler Treibens hervorthun und die öffentliche Aufmerksamkeit auf sich ziehen konnten. Ihr Ländchen schien für sie nur zu dem Zwecke vorhanden zu sein, daß sie darauf zurückfielen, wenn sie von den noblen Passionen erschöpft und von Schulden gedrängt, das Leben im großen Stil zeitweise aufgeben mußten. Karl August, der Vater des Fürsten, mit welchem wir es hier zu thun haben, gelangte 1728 zur Regierung, trieb sich aber volle zwanzig Jahre in Frankreich und Italien herum, ehe er sich nur der Heimath erinnerte. In Venedig traf ihn Casanova in den Armen der Tänzerin Tintorella, der berühmtesten Kourtisane der Republik. Später wurde er holländischer Generalfeldmarschall und bewies große Tapferkeit. Eine im Jahre 1755 erlassene Verordnung bestimmte, daß alle Burschen, mit Ausnahme derer, welche studirten, Soldaten werden mußten, natürlich nur, um das Waldeck'sche Vaterland in Batavia und sonstigen holländischen Kolonien zu vertheidigen. Der Fürst war ein leidenschaftlicher Parforcejäger und machte sein ganzes Fürstenthum zu einem einzigen Wildpark. Die Bauern mußten den Befehlen der Jäger gehorchen, widrigen Falls sie empfindlich bestraft wurden. Sein Sohn Friedrich, der im Jahre 1743 geboren, von 1763–1812 regierte, war in Lausanne erzogen und machte zu seiner Ausbildung die große Tour durch Frankreich und Italien. Auch er trat, nachdem er zur Regierung gelangt war, gänzlich verschuldet als General der Infanterie in den Dienst der holländischen Republik. Schon 1767 beschwerten sich die Landstände über landesverderbliche gewaltsame Aushebung der Unterthanen und bewilligten dem Fürsten, um seiner Geldnoth nur einiger Maßen abzuhelfen und dem Uebel zu steuern, ein Geschenk von 10,000 Thalern.
Für einen so tief verschuldeten Mann, wie den Fürsten Friedrich von Waldeck, war der Ausbruch des amerikanischen Krieges eine wahre Wohlthat, denn er konnte hoffen, seinen zerrütteten Finanzen wieder aufzuhelfen, wenn es ihm gelang, einen Truppenlieferungs-Vertrag mit der englischen Krone abzuschließen. Er beeilte sich deshalb, wie wir oben gesehen, schon zu einer Zeit, wo deren Absichten noch nicht klar vorlagen, Lord Suffolk ein Regiment anzubieten. Der Brief ist vom 13. November 1775 datirt, also einen Tag älter als Faucitt's Instruktionen. „Mit Leib und Seele dem Monarchen ergeben — schreibt der Fürst aus Arolsen an Suffolk — dessen Minister zu sein Sie das Glück haben, halte ich es für meine Pflicht, was nur in meinen schwachen Kräften steht, aufzubieten, um wenigstens meinen guten Willen zu zeigen, wenn es sich um Seinen Dienst handelt. Ich nehme mir deshalb die Freiheit, Mylord, Sie gehorsamst zu ersuchen, Sr. Majestät versichern zu wollen, daß im Falle irgend welche Verhältnisse es nöthig machen, fremde Truppen anzuwerben, ich es als eine große Gunst Ihrerseits betrachten werde, wenn Sie ein Regiment von 600 Mann annimmt, das wie sein Fürst vor Verlangen brennt, sich für Sie (die Majestät) zu opfern.“
Suffolk nahm am 24. November das Anerbieten an und setzte am 19. Dezember den Fürsten davon in Kenntniß, daß Faucitt seiner Zeit nach Arolsen kommen und den betreffenden Vertrag mit ihm abschließen würde. Als der englische Kommissär am 28. Januar 1776 von Kassel aus in Arolsen anfragte, ob das Regiment bis Ende Februar marschfertig sein werde, erhielt er die Antwort, daß es frühestens im Mai so weit sein könne. Er reiste deshalb erst nach Hanau, um mit dem Erbprinzen den oben erwähnten Vertrag abzuschließen. „Ich fürchte — schreibt Faucitt am 5. Februar 1776 von Hanau aus an Suffolk — wir können auf das Waldeck'sche Regiment nicht rechnen. Der Fürst hat blos zwei Kompagnien in seinem Lande, die höchstens 200 Mann betragen und bisher nur dazu gebraucht wurden, um die Honneurs bei Hofe zu machen. Es ist sehr schwer, auf einer so kleinen Grundlage innerhalb so kurzer Zeit ein Regiment zu bilden. Vielleicht ist der Fürst auch unerwarteten Schwierigkeiten begegnet, um die bestimmte Anzahl aus seinen in holländischen Diensten stehenden Regimentern zu erlangen.“
Suffolk verlängerte dem entsprechend die Zeit für die Einschiffung des Waldeck'schen Regimentes; der Fürst aber versprach, es bis Ende April marschfertig zu haben. Am 18. März berichtete Faucitt, daß derselbe in den Vorbereitungen für den Marsch seiner Truppen bedeutende Fortschritte gemacht, daß er zum Ankauf von Uniformen und sonstigen Ausrüstungsgegenständen einen Offizier nach Frankfurt gesandt habe, und daß das Regiment gewiß für den sofortigen Dienst tüchtig sein werde, vorausgesetzt, daß der Fürst bei dessen Bildung nicht zu rücksichtsvoll gegen seine eignen, eine Art Landmiliz bildenden Unterthanen gewesen sei. Mitte April war endlich Alles so weit, daß der Vertrag abgeschlossen werden konnte. Faucitt reiste also nach Arolsen ab und kam dort am 19. April an. „Ich wurde — schreibt er am 20. April an Suffolk — sofort dem Fürsten vorgestellt, der mich über den Fortschritt in der Bildung und über den gegenwärtigen, erfreulichen Zustand seines Regimentes so sehr zufriedenstellte, daß ich mich ohne jede Schwierigkeit mit dem Minister von Zerbst über die Hauptpunkte des abzuschließenden Vertrages verständigte. Heute haben wir die letzte Feile an denselben gelegt und das Geschäft abgeschlossen. Der Vertrag lautet gerade wie der hanauische; nur habe ich auf Bitten des Ministers, da die Ausrüstung des Regimentes die Finanzen des Fürsten völlig erschöpft hat, die erste Zahlung des Werbegeldes auf drei statt sechs Wochen nach dem Datum des Abschlusses und die zweite Zahlung auf zwei statt drei und einen halben Monat nach dieser Frist festgesetzt. Ebenso habe ich eingewilligt, zwei Geschütze mit vierzehn Kanonieren zu nehmen; sie sind aber nicht in den Subsidien mit einbegriffen. Das Regiment, welches in Korbach steht, muß laut der Versicherung des Fürsten ein sehr gutes sein, da Soldaten und Offiziere alle schon gedient haben. Es wird in der ersten Woche des Mai marschfertig sein.“
Faucitt würde vielleicht besser gethan haben, den Worten des Fürsten nicht so unbedingt zu trauen, da die Wirklichkeit sich von dessen rosigen Schilderungen sehr zum Nachtheile des Regiments unterschied. Statt am 6. Mai zu marschiren, wie zuletzt versprochen war, setzte es sich, einschließlich des Stabes 670 Mann stark, erst am 20. Mai in Bewegung. Dieser vierzehntägige Verzug stürzte den ganzen Einschiffungsplan um, den Faucitt für die zweite hessische Division gemacht hatte. Am 30. Mai endlich trafen die Waldecker in Bremerlehe ein, während Faucitt, dem von seiner Marschroute keine Mittheilung gemacht war, sie bei Vegesack suchen ließ. Indessen konnten sie am 2. Juni noch mit den übrigen Truppen nach Amerika eingeschifft werden. „Die vorderen und hinteren Glieder in diesem Regimente — schreibt Faucitt am 31. Mai 1776 an Suffolk — bestehen aus großen und gut gewachsenen Leuten, aber das Centrum aus halbwüchsigen, von der Grafschaft Waldeck gelieferten Jungen, die noch nicht alt und stark genug für den sofortigen Dienst sind und kaum das Gewehr tragen können. Ebenso fand ich sehr viele alte Leute vor. Dagegen sind die Uniformen und Waffen gut und neu; der Fürst hat daran keine Kosten gespart.“
Der Grund für die Verzögerung in der Absendung des Regimentes war sehr einfach. Der Fürst konnte es nicht so schnell kompletiren, als er gehofft und gewünscht hatte. Sein Land mußte schon zwei Regimenter in Holland vollzählig erhalten; bei einer Größe von kaum 20 Quadrat-Meilen mit etwa 30,000 Einwohnern war aber diese Leistung schon zu groß. Die armen Waldecker waren also gar nicht so übereilig, sich zu den Beschwerden des holländischen Dienstes noch die des amerikanischen aufzuladen. So blieb denn zuletzt nichts übrig, als zu den zwei vorhandenen Kompagnien Schloßbedienung im Fürstenthum und in den benachbarten geistlichen Staaten, wie namentlich im Bisthum Hildesheim, so viel alte Leute und halbwüchsige Jungen zu pressen, daß das Regiment nothdürftig gebildet werden konnte. Das erforderte aber viel Zeit, List, Gewalt und Ueberredung. Johann Georg Rauch, der Vater unsers großen Bildhauers, Christian Daniel Rauch, war damals Kammerdiener des Fürsten Friedrich von Waldeck. In einem Briefe, den er am 18. Januar 1778 an einen Schwager richtete, entschuldigt er seinen Herrn wegen des Menschenhandels. Es seien, sagt er, lauter Ausländer, bis auf Etliche, denn der Fürst wolle keine Waldecker hinschicken, „es sei denn, daß der Kerl partout mit will.“ Man sieht aus dieser kammerdienerlichen Entschuldigung, daß das schnöde Geschäft sogar in den untersten Kreisen der Gesellschaft unangenehmes Aufsehen machte. Der Fürst hatte eben nur noch über wenig Waldecker zu verfügen; wen er von seinen Unterthanen packen konnte, den ließ er sich so leicht nicht entgehen. Zu welchen niedrigen Mitteln Serenissimus greifen mußte, um 20,100 Kronen Werbegeld und 25,050 Kronen jährlicher englischer Subsidien zu erlangen, beweist der an die Pfarrer des Ländchens ergangene Befehl, wonach sie von der Kanzel herab ihre Pfarrkinder zum Anschluß an das nach Amerika verkaufte Regiment auffordern mußten. Im schroffen Gegensatze zu den bei dieser Gelegenheit gemachten schönen Versprechungen wurde den Soldaten der Preis der Gesangbücher von ihrer Löhnung abgezogen, das abzusendende Regiment aber wie ein Haufen Sträflinge von berittenen Landjägern an die Grenze bis auf die Weserschiffe in Beverungen eskortirt.
„Bis über die Grenze unsers Vaterlandes (Waldeck nämlich!) — so erzählt in seinem Tagebuche der Fourir Karl Philipp Steuernagel des Waldecker Regiments, ein verständiger Beobachter und zuverlässiger Berichterstatter — oder vielmehr bis Beverungen wurden wir mit einem Korps waldeckscher grüngekleideter Scharfschützen zu Pferde begleitet und bewacht. Diese vor's Regiment, besonders vor jeden rechtschaffenen Soldaten mißtrauische Veranstaltung gab bei den meisten zu allerhand Argwohn Anlaß, und solche trug auch sicher dazu bei, daß auf dem Marsche bis Beverungen verschiedene desertirten.“
„Freilich — fährt Steuernagel an einer andern Stelle fort — muß ich den Dienst einen Beruf nennen, obgleich der mehrere Theil dazu gezwungen, beschwätzt, beredet und so verleitet waren, ja sogar von den Kanzeln hierzu aufgefordert. Auf diese letzte Art soll denn auch dem Vernehmen nach der dreizehnte Vers aus dem vierundvierzigsten Psalm nicht unangeführt geblieben sein („Du verkaufest dein Volk umsonst und nimmst nichts darum“. Welcher Hohn!). Ich selbst erinnerte mich der Worte des alten Herrn Oberjägermeisters von Leliwa zum Oeftern, als derselbe, während wir am 2. Mai beim Abmarsch durch Arolsen marschirten, sagte: „Die hiervon wieder zurückkommen, will ich alle in Kutschen fahren lassen.“ Ich selbst glaubte damals noch allen hohen Gnadenversprechungen.“
Das waldecksche Regiment wurde am 2. und 3. Juni mit der zweiten hessischen Division eingeschifft und landete am 21. Oktober 1776 in New Rochelle bei New York. Die Seereise selbst muß schlimmer als das Fegefeuer gewesen sein. „Unsere Lagerstätten — erzählt Steuernagel — waren so enge eingerichtet, daß wir so hart aneinander liegen mußten, daß sich fast keiner vor dem andern rühren, noch weniger umwenden konnte. Sechs und sechs Mann hatten alle Mal einen Platz, ringsum von einem Brett umgeben, welcher fünf Fuß lang und sechs Fuß breit war. Wenn wir uns nun in diesem engen Behälter auf einer Seite mürbe gelegen hatten, so gab der Aelteste oder der das Kommando von diesen sechs Mann hatte, ein Zeichen, damit sich alle sechs zu gleicher Zeit auf die andere Seite legen konnten, und ohne dieses, da wir so gepackt liegen mußten, kamen wir doch zum Oeftern mit den Köpfen hin, wo wir zuvor mit den Füßen gelegen hatten oder fielen durch das starke Wanken des Schiffes aufeinander oder zum Oeftern aus unseren Betten heraus.
„Obgleich täglich Läuseparade gehalten wurde, so kam dies Ungeziefer doch durch die Länge der Zeit so häufig unter uns, daß sich sogar der Offizier nicht zu schämen brauchte, eine Laus auf seinem Rockärmel zu erhaschen und über Bord zu werfen. Die Ursache von dieser ekelhaften Gesellschaft auf dem Schiffe kam daher, weil der mehrste Theil der Soldaten lauter Leute waren, welche durch die in viele Gegenden ausgeschickten Werber waren zusammengebracht, mit keinem Hemde versehen waren, mithin die pro Mann empfangenen zwei Kommishemden nicht hinreichten, um einen so starken Besuch der Läuse abhalten zu können.“
Die Waldecker kamen kaum einen Monat nach ihrer Landung zuerst bei Fort Washington in's Feuer und verloren bei dieser Gelegenheit viele Leute. „Da hörte man — berichtet Steuernagel — die grausamsten Verwünschungen und Vorwürfe dieser unglücklichen Verwundeten, unter Berufung auf das allgemeine unparteiische Vergeltungsgericht, welche ich nicht wage hier anzumerken.“
In die offizielle Sprache des Fürsten übersetzt, hießen diese Flüche soviel, daß „seine Truppen vor Verlangen brannten, sich für Se. Majestät von Großbritannien zu opfern.“
[Sechstes Kapitel.]
Der ganze Feldzug des Sommers 1776 war bekanntlich für die englischen Waffen von seiner Eröffnung an bis Weihnachten ein entschieden siegreicher. Machten sie bis zum nächsten Frühjahr eben so schnelle Fortschritte, so war die schnelle Beendigung des Krieges in weniger als einem Jahre durchaus nicht unwahrscheinlich. So lange diese günstigen Aussichten dauerten, beeilte sich die englische Regierung durchaus nicht, von den ihr Seitens der deutschen Fürsten gemachten Truppen-Anerbietungen Gebrauch zu machen. Sie wählte vielmehr nur unter den ihr am besten geeignet erscheinenden Angeboten aus, um ihre deutsche Streitkraft in Amerika auf 20,000 Mann zu bringen.
England galt im Verhältniß zu den verkümmerten deutschen Zuständen und namentlich den verschuldeten Fürsten als ganz unermeßlich reich, weshalb seine Kundschaft von den letzteren auf's Eifrigste gesucht wurde. Einer von ihnen machte dem andern in der Weise der gemeinsten Krämer Konkurrenz. Jeder wollte einen günstigen Vertrag für sich und glaubte zu verlieren, wenn sein Nachbar schnellern Erfolg hatte. Als der Anspacher hörte, daß der Würtemberger auch im Markte war, ließ er Lord Suffolk durch seinen Minister insinuiren, daß die würtembergischen Stände sich dem beabsichtigten Vertrag widersetzten, daß also voraussichtlich die an eine Verhandlung mit dem Herzog verwandte Zeit verschleudert sein werde. Der Hesse wieder gab dem englischen Minister zu bedenken, daß der Kurfürst von der Pfalz, von dem man auch eine Zeit lang 4000 Mann zu nehmen beabsichtigte, zu viele Katholiken unter seinen Soldaten habe, und daß diese für das protestantische England ein zu gefährliches Element seien. An diesen Köder biß natürlich Suffolk an. Trotzdem, daß sich später bei näherer Untersuchung herausstellte, daß die Mehrzahl der Soldaten reformirt und nur die Offiziere meistens Katholiken waren, wurde doch aus dem Vertrage nichts. Es kümmerte den Landgrafen bei diesem uneigennützigen Eifer für das englische Seelenheil natürlich gar nicht der Umstand, daß er selbst katholisch geworden war.
Die katholischen, namentlich die geistlichen Reichsfürsten, blieben übrigens ihren alten Verbindungen mit Frankreich treu, so daß England nur mit protestantischen Reichsständen Verträge eingehen konnte. Blos Baiern, das seit einem Jahrhundert sich zu verkaufen gewohnt war, wenn es einen fetten Profit zu machen gab, wollte sich selbstredend auch dies Mal die günstige Gelegenheit zu einem so gewinnreichen Geschäft nicht entgehen lassen. In welcher für einen deutschen Reichsfürsten entwürdigenden Weise der alte Kurfürst den englischen Gesandten anbettelte, wie höhnisch dieser ihn abfertigte und wie klug er ihn für seine Zwecke ausbeutete, wird der Brief Elliott's selbst am Klarsten darlegen. „Der Kurfürst von Baiern — schreibt er am 1. April 1776 aus Regensburg an Suffolk — drückte mir wiederholt auf's Wärmste seinen Wunsch aus, mit dem König Subsidien-Verträge einzugehen und gab mir auf's Unzweideutigste zu verstehen, daß ich mich ihm in keiner Weise angenehmer machen könne, als indem ich eine Verhandlung beförderte, auf deren Gelingen er so großes Gewicht lege. Ich antwortete, daß ich keine Befehle in dieser Angelegenheit habe, und mit der Absicht, des Kurfürsten Verbindungen mit Oesterreich und Frankreich zu sondiren, that ich, als wenn ich erstaunt sei, sagte, ich habe geglaubt, Seine Hoheit seien zu eng mit den anderen Mächten verbunden, als daß Sie ohne deren Zustimmung ihre Truppen habe vermiethen können. Obgleich von dem Wunsche beseelt, ihr zu gefallen, sei ich doch mit einer Menge von Dingen nicht bekannt, so daß ich nicht wagen könne, den Gegenstand zu Hause zur Sprache zu bringen. Der Kurfürst erwiderte mir dann, daß es ihm ganz frei stehe, über seine Truppen in der für ihn gewinnreichsten, seinen Interessen entsprechendsten Weise zu verfügen. Zugleich bat er mich, seinen Ministern nichts von seinem Wunsche mitzutheilen, da er sich ohne die Aussicht auf einen daraus herzuleitenden Vortheil der Unannehmlichkeit seines Bekanntwerdens nicht aussetzen wolle. Ich glaube kaum, daß der König das Anerbieten annehmen wird; zudem sind die bairischen Truppen die schlechtesten, die ich in Deutschland gesehen habe. Ich sagte aber, ich wolle die Angelegenheit zu Hause in der gewünschten Weise anregen, Seine Majestät werde natürlich das ihr bewiesene Vertrauen sehr hoch schätzen. Ich war um so vorsichtiger, die Möglichkeit einer derartigen Verbindung mit Baiern nicht zu zerstören, als die Intimität, mit welcher der Kurfürst mich jetzt behandelt, mir eine Quelle der besten Information über wichtige Dinge eröffnet, die ich an einem, an Oesterreich und Frankreich verkauften Hofe nicht anders erlangen kann, wo der Fürst selbst es für geeignet hält, mich gegen seine eigenen Minister zu warnen.“
Natürlich lehnte Suffolk auf Grund der obigen Schilderung seines Gesandten jede Unterhandlung mit Baiern ab und hielt es nicht einmal für der Mühe werth, Faucitt zur nähern Prüfung der Thatsachen an Ort und Stelle zu schicken. Er that recht daran, denn in dem ganzen damaligen heiligen römischen Reiche gab es keine liederlichere, verkommenere und durch Pfaffen-, Günstlings- und Weiber-Regiment herunter gebrachtere Wirthschaft als das Kurfürstenthum Baiern. Es würde eine Beleidigung gegen ein hochstehendes Wort unsers Sprachschatzes sein, wollte man diesen verächtlichen Klüngel Staat nennen. In allen öffentlichen Fragen ist hier das kleinlichste persönliche und Privat-Interesse maßgebend. Ein ähnliches Bild servilster Steifbettelei und anspruchvollster Hohlheit, wie es der Münchener Hof bietet, hat selbst die Phantasie des Dichters im spanischen Bedientenroman nicht zu zeichnen vermocht. Wie die Indianer mit Spielzeug, Glasperlen und bunten Steinen sich ködern lassen, so sind diese jämmerlichen Tröpfe, welche die Regierung Baierns besorgen, stets für baares Geld zu haben, wenn sie nur im wesenlosen Scheine und erborgten Schimmer weiter vegetiren können. Ob der Herr zufällig Maximilian Joseph oder Karl Theodor heißt, ist dem hungrigen Hofgesinde ganz gleichgültig. An diesem Hofe wird heute Minister-Konferenz darüber gehalten, ob das Band des Georgs-Ordens von links nach rechts oder von rechts nach links getragen werden soll; morgen entspinnt sich ein heftiger Streit darüber, ob der päpstliche Nuntius an der kurfürstlichen Tafel einen Pagen hinter seinem Sessel erhalten soll oder nicht. Dann wieder entsteht große Freude darüber, daß der Papst endlich einwilligt, den Kurfürsten als Sohn eines Kaisers seinen filius dilectissimus statt dilectus zu nennen, oder ein ander Mal droht auch eine Kabinetskrise über die schwierige Frage zu entstehen, ob der österreichische Gesandte Exzellenz genannt, und ob seine Frau bei Tafel vor den Hofdamen (Hofmenscher sagt der Bericht weniger höflich, aber vielleicht desto wahrer) sitzen soll. Wenn die Finanznoth unerträglich wird, so miethet man einen Goldmacher für den Hof; fließen die Subsidien dagegen willig, so schafft man ihn bei Seite, und tritt wieder Ebbe im Schatz ein, so läßt man ihn von Neuem kommen. Den ungehorsamen Unterthanen gegenüber versteht aber Serenissimus keinen Spaß. So ward am 9. Februar 1771 der Beimautner Joseph Schmoeger zu Ploettenberg auf der gewöhnlichen Richtstätte „durch das Schwert vom Leben zum Tode hingerichtet, weil er unter strafbarer Verletzung der diesfalls erlassenen kurfürstlichen Generalien 900–1000 Scheffel Getraide außer Landes gelassen hatte.“ Eine vom Kurfürsten auf seine eigenen Kosten ausgebildete Tänzerinn, Gertrud Ablöscher, welche von München nach Wien durchgegangen war, ward mit einer so ungewohnten Energie und Erbitterung verfolgt, daß Baiern mit Maria Theresia, welche in die von ihr verlangte unbedingte Auslieferung nicht einwilligen wollte, in heftigen Streit und die unerquicklichsten Verhandlungen gerieth. Die Tänzerinn erhielt in München 150 fl. jährlichen Gehalts und 50 fl. persönliche Zulage, während sie in Wien viel besser gestellt wurde. Steckt der Staatskarren zu tief im Sumpfe, so wird vom ganzen Hofe nach Alt Oetting gewallfahrtet und der Zorn des Himmels durch Gebete beschworen. So lebte man eigentlich nur vom Gebete und vom Bettel, den man [euphonistisch] Subsidien nannte. Sämmtliche europäische Regierungen wußten das, und sie selbst begünstigten dieses ehrlose Geschäft, da sie bei vorkommender Gelegenheit Baiern in ihrem Interesse zu benutzen und gegen ihren jeweiligen Feind zu verwenden suchten.
„Ganz kenntlich — schreibt Maria Theresia am 23. Juni 1751 an ihren Gesandten Widmann in München — gehet das Absehen des Münchener Hofes dahin, nebst dem von Uns und beiden Seemächten ziehenden Gold annoch von Frankreich Geld zu ziehen, ohne für den ein noch andern Theyl etwas werkthätiges zu thun. Mit allem dem trauete Frankreich dem churbayerischen Hofe nicht recht und hat von dessen meisten Ministris die übelste, von dem Churfürsten selbst aber die Meynung, daß er ein schwacher zaghafter Herr seye.“ „„Aus dem hier habenden Grundsatze antwortet Widmann am 4. Juli — von allen Seithen Geld und Subsidien zu nehmen, machet man fast kein Geheimniß.““ Unmittelbar vor dem siebenjährigen Kriege erklärte der Kurfürst lieber die dreifachen Subsidien von Frankreich ausschlagen zu wollen, wenn ihm Oesterreich die einfachen Subsidien garantire, und der Minister Freiherr v. Berchem sagte: „Ohne Subsidie können wir nicht seyn und unsere Interessen müssen wir auf der einen oder andern Seithen finden.“ „Wenn nicht in Bälde, schreibt Widmann am 26. Dezember 1755 — von London aus wegen Erneuerung des Subsidienvertrages vergnügliche Nachrichten einlaufen, dürfte der Kurfürst nicht länger mehr anstehen, endlich solche von Frankreich anzunehmen.“
Bekanntlich zeichneten sich die während des siebenjährigen Krieges bei der Reichsarmee stehenden bayrischen Truppen durch nichts weniger als durch Heldenthaten aus. Von welcher Beschaffenheit sie aber bei Ausbruch des amerikanischen Krieges gewesen sein müssen, geht aus der von Seb. Bruner in seinem Buche: „Der Humor in der Diplomatie“ mitgetheilten Korrespondenz hervor. Es schreibt nämlich der kaiserliche Gesandte Graf Lehrbach am 24. März 1778, also zwei Jahre nach dem Anerbieten des Kurfürsten und einige Monate nach dessen Tode, an den Minister Fürsten Kaunitz-Rittberg: „Der Militärstand ist nach der Cameral-Einrichtung auf 15,000 Mann, dermalen kaum 3000 Mann unter Gewehr, nebst einem Invaliden- und Garnison-Regiment. Zum Unterhalt dieser 15,000 Mann, worunter 39 Generale, sind alle Monat 93,000 fl. Vorschuß bestimmt, wovon der Unterhalt der Festungen, des Generalstabs und Alles, was zum Militärstand gehörig, zu bestreiten wäre, welche auch so verwandt werden, als ob dieser Stand wirklich vollzählig wäre. Welches auch leicht begreiflich, wenn man unter Anderem diesen Unfug beherziget, daß wenn eine Offiziers- oder andere Frau gesegneten Leibes war, hat man es entweder durch bloße Protektion oder mittelst Geldverwendungen, welches in diesem Lande für alle Gattungen von Bedienstungen oder Gnadenerweisungen der schicklichste Erhaltungsweg war, dahin gebracht, daß für noch nicht geborene und zur Welt gebrachte Leibesfrucht eine Offiziersstelle ertheilt worden ist. Wenn dann entweder eine todte Frucht zur Welt gekommen oder gar eine Tochter oder ein Sohn, der aber gleich oder nicht lange nachher gestorben, so hat die Familie oder Eltern der Kinder doch immer die Erträgnisse der gegebenen Offizierspatente fortgenossen. Die für die Beurlaubten ersparten Gelder fließen in die Tasche des Kurfürsten.“ Natürlich gerieth unter solchen Umständen Alles in Unordnung; es herrschte unter den Truppen Unzufriedenheit und Desertion. Kurz vor Ausbruch der französischen Revolution waren bei den Chevauxlegers-Regimentern 150 Pferde und 40 Sättel und für erstere nicht einmal die gehörigen Pferdestriegel vorhanden.
Es war also kein Wunder, wenn die bayrischen Soldaten zu jener Zeit nach den päpstlichen als die schlechtesten in Europa galten, und es war weise von Suffolk, daß er kurzer Hand das kurfürstliche Anerbieten verwarf. Dagegen zog er die ihm im Dezember 1776 gewordenen Offerten Würtemberg's und Brandenburg-Anspach's näher in Betracht und betraute zu Anfang des Jahres 1777 den Obersten Faucitt mit einer Sendung an die Höfe von Stuttgart und Anspach, um womöglich sofort mit ihnen einen Truppenlieferungs-Vertrag abzuschließen.
Da dieses Kapitel nur den verfehlten Versuchen Suffolk's, deutsche Hülfstruppen zu erlangen, gewidmet ist, so mögen hier zuerst die Verhandlungen mit Würtemberg ihren Platz finden, wenn sie auch, der Zeit nach, einige Wochen nach dem mit Anspach geschlossenen Vertrage begonnen und beendigt wurden.
Sir Joseph Yorke hatte Suffolk im September 1775 den Herzog von Würtemberg als einen Fürsten genannt, der wohl im Stande sein werde, einige Tausend Mann zu liefern; auch der Herzog selbst hatte sich dem Minister angeboten. Es kam also zunächst auf den Versuch an, Verhandlungen mit ihm anzuknüpfen.
Das Herzogthum Würtemberg zählte zu jener Zeit bei einer Größe von ungefähr 200 Quadratmeilen 514,575 Einwohner. Der Herzog Karl Eugen (1744–1793), der berüchtigte Peiniger Schubart's und Moser's, sowie spätere Gründer der Karlsschule, war zu jener Zeit noch der Landes- und Volksquäler, der nach dem von ihm zuerst öffentlich aus dem Französischen übersetzten zynischen Grundsatz handelte: „Was Vaterland! Ich bin das Vaterland!“ und sich erst im Jahre 1778 unter dem Einfluß einer verständigen und sanften Frau zu einem bessern Lebenswandel bekehrte. Zwanzig Jahre früher nannte er die Beschwerde seiner Stände über den ohne ihr Wissen mit Frankreich abgeschlossenen Subsidien-Vertrag, der ihm drei Millionen Gulden einbrachte, aufrührerisch und unanständig und drohte der ständischen Vertretung mit dem Asperg. Herzog Karl Eugen hat übrigens die Ehre, durch seinen Ex-Feldscherer Schiller der Nachwelt viel genauer bekannt geworden zu sein, als er verdient; so dankbar ist das deutsche Volk gegen seinen großen Dichter, daß es den kleinen Tyrannen, weil er fördernd und hemmend in dessen Jugend eingriff, sogar in Dichtung und Sage verherrlicht hat. Der Leser kann für die nähere Charakteristik dieses Mannes deshalb füglich auf die populären Lebensbeschreibungen Schiller's von Palleske und Scherr verwiesen werden. Hier nur ein Zug, der ihm unter seinen Zeitgenössischen Brüdern und Vettern als den rohesten und grausamsten kennzeichnet. Als er Schubart mit gerade demselben Recht eingekerkert hatte, mit welchem ein tunisischer Seeräuber seiner Zeit Menschen an den Küsten des Mittelmeeres stahl, zwang er sein volle zehn Jahre eingesperrtes und gemartertes Opfer sogar, ihn, den gnädigsten Peiniger, an seinen Geburtstagen zu besingen. Der arme gebrochene Mann ließ sich leider zu dieser Entehrung mißbrauchen. Die Sammlung der Schubart'schen Gedichte ist reich an derartigen, auf Bestellung gelieferten Ergüssen. Ein paar Proben, auf gutes Glück herausgegriffen, mögen in der Anmerkung Platz finden.[3]
Auch die Herzöge von Würtemberg machten wie ihre fürstlichen Kollegen seit Menschenaltern gern Geschäfte in Truppenlieferungen und waren in der Herbeischaffung von wohlqualifizirten Subjekten durchaus nicht bedenklich. In dieser Beziehung ist Karl Eugen nicht schlechter als seine Vorfahren; er handelte höchstens noch rücksichtsloser und konsequenter als sie. Man ist in der That oft in Verlegenheit, wem von ihnen man den Preis zuerkennen soll, aber in letzter Instanz muß man sich doch für Karl Eugen als den niederträchtigsten entscheiden.
Die langjährigen Zwistigkeiten des Herzogs mit seinen Ständen wurzeln zum großen Theil in der Willkür, mit welcher er seine Truppen aushob und erhielt; sie geben uns das aktenmäßig beglaubigte Material an die Hand, zur Beurtheilung der Soldateska während der letzten Hälfte des vorigen Jahrhunderts. Nirgend im damaligen Deutschland war das Rechtsbewußtsein so ehrlich und schroff entwickelt als bei den braven Schwaben. Eine kurze Uebersicht über ihre Streitigkeiten mit dem Herzog ist äußerst lehrreich für das Verständniß der uns beschäftigenden Epoche. Ex uno disce omnes!
In den ersten Jahren seiner Regierung enthielt sich Karl Eugen jedes gewaltthätigen Eingriffs in die Rechte seiner Unterthanen und zwang sie namentlich nicht zum Dienste. Erst allmälig entwickelte sich der Sultan in ihm. Als der siebenjährige Krieg ausgebrochen war, und als der Herzog neben den 6000 Mann Hülfstruppen, die er Frankreich geliefert hatte, sein Reichskontingent stellen sollte, das bis dahin nicht vorhanden war, da schritt er mit einer Rücksichtslosigkeit zur gewaltsamen Aushebung seiner Bürger und Bauern, die im schroffsten Gegensatze zu deren verbrieften Rechten stand und zu langjährigen Zwistigkeiten mit den Landständen führte. Der berüchtigte Major Rieger erhielt Vollmacht, in kürzester Zeit die nöthige Truppenzahl zu liefern. So schwer das war, da die Schwaben gegen Friedrich den Großen als Beschützer des Protestantismus in Deutschland nicht dienen wollten — Karl Eugen war katholisch — so erfüllte Rieger doch seinen Auftrag. Wer achtzehn Jahre und sonst tauglich war, mußte Soldat werden; vom Feld und aus den Werkstätten, aus den Häusern und aus den Betten holte man die Leute, umstellte Sonntags die Kirche und ließ sie von da gewaltsam fortschleppen; zur Unterzeichnung der Kapitulation aber zwang man sie durch Hunger und Gefängniß. Beamte, die sich hierbei nicht recht thätig zeigten, wurden mit strengen Strafen bedroht. Die auf solche Art zusammengeraffte Mannschaft empörte sich jedoch, als sie in's Feld ziehen sollte, und Rieger mußte mit noch grausamerer Strenge ein neues Heer zusammenbringen. — Ueber dies Verfahren entstand allgemeiner Unwille im Lande; indessen fruchteten die wiederholten wehmüthigsten, aber respektvollsten Vorstellungen des ständischen Ausschusses nicht. Weil aber die Desertionen so sehr überhand nahmen, daß die Truppen in kurzer Zeit 360 Deserteure zählten und im September 1757 allein aus dem Feldlager bei Linz 62 ausrissen, so wurden die Gesetze gegen das Desertiren bedeutend verschärft. Selbst wer mit Gewalt zum Kriegsdienst weggenommen war, wurde, sobald man ihn wieder ergriff, gehängt und mit Vermögensverlust bestraft. Wer einem Deserteur half, verlor das Bürgerrecht, wurde ohne weitern Prozeß ins Zuchthaus abgeführt und hier, unter wiederholtem Willkomm (d.h. Stockprügeln) zu harter Arbeit angehalten. Um das Entkommen der Ausreißer zu verhindern, wurde befohlen — in der Würtembergischen Geschäftssprache nannte man die Maßregel Deserteur-„Attrapirungs-Anstalten“ — daß die Nachtwächter auf den Nebenwegen längs den Dörfern alle Nächte streichen mußten. Wenn Lärm gemacht wurde, so hatte die aufgerufene Gemeinde augenblicklich alle Straßen, Brücken, Nebenwege und Fußsteige zu besetzen und wenigstens vier und zwanzig Stunden lang besetzt zu halten. Wegen eines einzigen Ausreißers hatte in solchen Fällen Tübingen 106, Herrnberg 92, Böblingen 101, Besigheim 48 Mann auszuschicken; der kleine, aus fünfzig Familien bestehende Ort Dachtel stellte in einem Jahre 1488 Mann auf die Alarmplätze. Nicht selten verloren beim Widerstand bewaffneter Ausreißer arme Familienväter Leben oder Glieder. Derjenige Ort aber, auf dessen Gemarkung ein Deserteur nicht aufgehalten wurde, obgleich es hätte geschehen können, mußte einen Mann von der Größe des Entwichenen stellen, und namentlich sollte dann bei den Söhnen des Ortsvorstehers der Anfang gemacht werden. Dieser Befehl war alle Monate von der Kanzel zu verkündigen. Am 1. Oktober 1758 erhielten die Beamten den Auftrag, die Aushauser fortwährend namhaft zu machen und allenfalls gleich einzuschicken, „und zwar nicht blos solche, die ihr Vermögen schon verthan hätten, sondern überhaupt Alle, welche ein liederliches Leben führten, Trunkenbolde, Raisonneure, illegale Müßiggänger, unruhige Köpfe, subtile und schleichende Aufwiegler oder andere dem Publikum politisch oder zur Last fallende Leute, welche nicht über 60 Jahre alt, nicht gebrechlich und wenigstens 5 Fuß 8 Zoll hoch seien.“ Als Grund für diesen Befehl wurde vom herzoglichen Zuchtmeister angegeben, daß viele Beispiele von solchen Leuten vorhanden seien, die sich im Militärdienst ganz und gar geändert und der hier herrschenden preiswürdigsten Ordnung und Disziplin dergestalt folgsam erzeigt hätten, daß man sich bei ihrer einstigen Entlassung gehorsame, ruhige und vernünftige Bürger an ihnen zu versprechen habe.
Die Beschwerden der Landstände „mit ihrer in Staatssachen schwachen Einsicht“, wie der Herzog meinte, wurden keiner Antwort gewürdigt, der Landschafts-Konsulent Moser aber, die Seele der Opposition und der berühmte Staatsrechtslehrer, ward verhaftet und auf den Asperg geschafft.
Als 1760 nach Ablauf des Subsidienvertrages mit Frankreich der Plan mißlungen war, 6000 Mann Fußvolk in spanische Dienste zu bringen, wurde die um's Vierfache gesteigerte Militärlast von 10,290 Mann auf's Land gewälzt. Der Herzog versprach zwar, daß er sich alle Mühe geben werde, um durch einen neuen Subsidienvertrag seinen lieben und getreuen Unterthanen eine nicht geringe Erleichterung des verlangten Militärbeitrags zu verschaffen; es wollte aber kein soldatenbedürftiger Fürst die Würtemberger. Während diese unter tüchtiger Führung zu den allerbesten deutschen Soldaten gehörten, war zu jener Zeit ihre Abneigung gegen den Dienst ganz berechtigt. Damals war das Militär bei seinen eigenen Landsleuten verachtet und verabscheut. Den jungen Würtemberger wandelte ein Schauder an, wenn er nur Soldaten sah; lieber verließ er das elterliche Haus oder erlegte starke Majoritätsgelder, um heirathen zu dürfen, wenn er von einer Aushebung hörte. Die Ursachen dieser Abneigung vor dem Militärstand lagen in den allzuschroffen Kriegsartikeln, in dem kläglichen Sold, der zerlumpten Kleidung, den abgedrungenen Kautionen, in der schlechten Behandlung der Soldaten, in den nicht gehaltenen Kapitulationen, den erzwungenen Loskaufungsgeldern und dem Schicksal der verwahrlosten, Abscheu und Ekel erregenden Invaliden und der abgedankten als Bettler herum ziehenden Soldaten. Deßwegen wähnte man damals, das Militär sei blos ein Zuchtinstitut, wohin nur Taugenichtse, Aussauger, Faullenzer, Verschwender, mißrathene Söhne und Sträflinge gehörten. Der Bauernbursche glaubte, daß das Soldatenhandwerk nur durch Stockprügel und Regimentsstrafen erlernt werden könne. Selbst noch zu Anfang der französischen Revolution waren die Würtembergischen Soldaten bloß ein Haufen zusammengestoppelter, der Strapazen ganz ungewohnter Leute, von denen die meisten nur darum gern in's Feld zogen, um eine schickliche Gelegenheit zum Ausreißen zu finden. Der Abgang wurde zwar durch Werbungen wieder ersetzt, aber die Rekrutentransporte waren öfters, noch ehe sie die Standquartiere erreichten, unterwegs durch Desertion oder durch die Künste fremder Werber auf die Hälfte herabgeschmolzen, so daß man sie zuletzt stets durch Husaren begleiten ließ. Lange Zeit war daher auch das Desertiren und Rekrutiren die größte Kompagnieneuigkeit und Desertion der gewöhnliche Frührapport. Ein Theil des Kontingentes aber bestand aus alten und gebrechlichen Leuten, welche täglich um ihren Abschied oder den Invalidengehalt baten, und der kleinere Theil war durch die vielen Veränderungen und das böse Beispiel der Deserteure ganz mißmuthig und verdrießlich geworden. Die Artillerie allein machte eine Ausnahme von diesem schlechten Zustand. (Pfaff's Geschichte des Militärwesens in Würtemberg. Stuttgart. 1842. pp. 66–87.)
So viel sich auch die Landstände beklagten, sie fanden kein Gehör. Im Jahre 1764 beliefen sich ihre Militärbeschwerden auf mehr denn fünfzig, darunter die Klage über die ohne Wissen der Landschaft geschlossenen Bündnisse und Subsidienverträge, über die gewaltsamen Aushebungen, über die den jungen Leuten abgedrungenen Loskaufgelder von 50–100 fl., über das Verfahren gegen diejenigen, welche ihre Kapitulationszeit vollendet hatten und nun durch Fuchteln, Stockschläge, Einkerkerung und andere harte Strafen zu längerm Dienste oder zu Arbeiten beim herzoglichen Bauwesen gezwungen wurden, wo sie oft lange Zeit weder Sold noch Lohn erhielten und daher in zerrissenen Monturen, ohne Schuhe und Strümpfe auf dem Bettel umherziehen mußten. Die Stände klagten ferner über die zu strengen Strafen gegen Deserteure, über die Wegführung der mit Gewalt weggenommenen Unterthanen in's Ausland, über die harte Bestrafung der verheiratheten Bürger, welche bei der angeordneten Landesdefension nicht erschienen, und der Eltern und Verwandten der Rekruten, wenn sie diese verbärgen, über das auf Befreiung vom Militärdienst gesetzte hohe Lösungsgeld, welches im Ganzen gegen 500,000 fl. betrage und welches selbst solche zahlen müßten, welche ihre Kapitulationszeit schon überstanden hätten, über die Fortdauer der Einquartierung, ungeachtet der ansehnlichen Beiträge des Landes zum Kasernenbau, über die durch den häufigen Garnisonswechsel verursachten Unkosten, über die höchst beschwerlichen „Deserteurs-Attrapirungsanstalten“, über die Bedrohung und Bestrafung der Gemeindevorsteher, welche beschuldigt würden, daß sie Ausreißer hätten durchkommen lassen, über die Erleichterung der Soldaten- und die Erschwerung der bürgerlichen Ehen, über den Schaden, welchen Gewerbe und Landwirthschaft durch die gewaltsame Wegnahme der Handwerksburschen und Dienstknechte erlitten, über die erzwungene Uebernahme der ausgemusterten Wagen- und Artilleriepferde, wodurch den Aemtern ein Schaden von 200,000 fl. erwüchse, über die vielen Leistungen von Vorspann bei „Campements“ und Garnisonswechseln, den Ruin der Felder und die Verhinderung der Leute an ihren Feldarbeiten, sowie endlich über den übergroßen Generalstab, die zahlreichen Offiziere und die kostbaren Montirungen und Equipirungen.
Der Herzog, erbittert über den nur zu gerechten Tadel, schickte die Landstände nach Hause. Diese ließen sich aber durch seine Drohungen nicht einschüchtern, sondern reichten, durch die Könige von Dänemark, England und Preußen als Garanten der Würtembergischen Verfassung unterstützt, am 30. Juli 1764 eine gerichtliche Klage gegen des Herzogs verfassungswidriges Betragen beim Reichshofrath ein, welcher am 15. Mai 1765 den Landständen Recht gab und Karl Eugen zur gütlichen Beilegung des Streites aufforderte. Jetzt gab dieser nach. Das Resultat der Verhandlungen war der sog. Erbvergleich vom 2. März 1770, welcher die Rechte des Herzogs und der Landschaft festsetzte. Von jetzt an hörten die schreiendsten Mißstände wenigstens eine Zeit lang auf; im Uebrigen ging bald Alles wieder seinen alten Schlendrian. Als 1782 die Stände sich von Neuem darüber beschwerten, daß die Ursache der starken Auswanderung neben den Forst- und Jagdklagen in den Beschwernissen liege, welche der Unterthan durch das Militärwesen zu erdulden habe, nannte der Herzog ihre Bemerkungen eine ganz unanständige Zensur.
Wie sehr übrigens die Stände in ihren Streitigkeiten mit dem Herzog Recht hatten, beweist u.A. die von dem letztern 1765 und 1766 bewirkte Reduktion seines Offizierkorps, um dem Reichshofrath weniger schuldig gegenüber treten zu können. So entließ er im erstgenannten Jahre 3 Generalmajore, 3 Obersten, 1 Obristlieutenant, 5 Majore, 62 Hauptleute, 113 Lieutenants und 26 Fähndriche, während er 1766 noch 1 Feldzeugmeister, 1 Generallieutenant, 5 Generalmajore, 3 Obersten, 1 Major und 1 Rittmeister pensionirte. Die Offiziere selbst waren nichts als rohe Landsknechte, denn sie wurden nicht so sehr nach der Tüchtigkeit als nach den Vorzügen der Geburt gewählt, am Willkommensten aber waren Ausländer. Hierdurch aber kam ein Geist des Uebermuths unter die Offiziere, durch welchen sämmtliche Klassen des Bürgerstandes schwer leiden mußten; denn diese wurden „recht rittermäßig gehudelt“, selbst an Ober- und Staatsbeamten wurden Rippenstöße und Stockprügel ausgetheilt, „das Heiligthum der Landesrechte und Freiheiten aber mit Füßen getreten.“ Nur eine einzige, dem Ende der uns beschäftigenden Periode angehörige und in Schlözer's Staats-Anzeigen erzählte Anekdote möge hier als charakteristisch für den Geist des würtembergischen Kriegsheers einen Platz finden. Am 24. Mai 1783 ließ ein Lieutenant von Böhnen in Stuttgart einen an der Hauptwache vorbeigehenden Kammerrath, weil er den Hut nicht vor ihm abgezogen, in die Wachtstube schleppen und ihm fünfundzwanzig Stockschläge aufzählen. Der Geprügelte erhielt einzelne Hiebe auf den Kopf und schwebte mehrere Tage in Lebensgefahr. Es sei der hochmüthigen Schreiberseele schon recht geschehen, meinte das Hofgesindel. Natürlich kam der adlige Lieutenant so gut wie straffrei davon.
Der Herzog wußte zu gut aus eigener Erfahrung, daß man mit rebellischen Unterthanen so leicht und schnell nicht fertig wird und lächelte ungläubig ob der Naivetät Suffolk's, als dieser die Revolution in einem Feldzug niederwerfen zu können erklärt hatte. Karl Eugen wartete deshalb auch seine Zeit ab. Kaum hörte er von den Siegen der Engländer auf Long Island, als er dem König zur glücklichen Niederwerfung der Rebellion Glück wünschte und zugleich seine Truppen für den nächsten Feldzug anbot. Dieser Brief wurde von Wilhelm Römer, dem würtembergischen Agenten in London, am 9. Dezember 1776 überreicht. Bald darauf kam der Herzog selbst. Es scheint aber nicht, daß sein persönliches Erscheinen einen günstigen Eindruck auf Suffolk gemacht habe, wenigstens förderte es die Verhandlung nicht. Am 19. Januar 1777 bot Römer in aller Förmlichkeit 3000 Würtemberger an, die gegen Mitte März in Heilbronn eintreffen und sich dort einschiffen sollten. „Ich erlaube mir — schrieb Römer — am Schlusse zu versichern, daß der Herzog bei seiner hohen persönlichen Ehrerbietung vor Seiner Majestät Alles aufbieten wird, sich bei dieser Gelegenheit durch sorgfältig ausgewählte Mannschaften und gute Ausrüstung der Offiziere und Soldaten auszuzeichnen, und daß er den König, Ew. Lordschaft und den Oberbefehlshaber in Amerika zu befriedigen suchen wird.“
Als Suffolk am 14. Januar 1777 Faucitt seine Instruktionen für Anspach gab, fügte er einen gleichlautenden Auftrag für Würtemberg bei. „Der König — sagte er — will die 3000 Mann, welche der Herzog ihm angeboten hat, annehmen. Die zu liefernden Truppen sollen aus 100 Mann per Kompagnie, mit je vier Offizieren und eben so viel Sergeanten, ein Sechstel des Ganzen aber aus Jägern bestehen, falls Sie so viel gute und erfahrene Jäger haben können. Je jünger die Offiziere, desto besser! Jedes Bataillon muß seine Geschütze mitnehmen und das ganze Korps am 10. März zur Einschiffung fertig sein.“ „Die Mittheilung mag Ihnen von Nutzen sein — fügte Suffolk in einem vertraulichen Schreiben hinzu — daß der Herzog von Würtemberg und der Markgraf von Anspach besonders warm wünschen, ihre Truppen Seiner Majestät zu vermiethen, und daß die desfallsigen Vorschläge nicht von uns ausgegangen, sondern von ihnen gemacht sind. Römer, des Herzogs hiesiger vertrauter Agent, hat mir zudem versprochen, daß die zu liefernden 3000 Mann möglichst auf den englischen Fuß gestellt und mit so wenig überflüssigem Zubehör versehen sein sollen, als nur möglich ist. Hoffentlich denkt der Herzog nicht daran, einem Offizier von höherm Rang als General-Major den Befehl über seine Truppen zu übertragen.“
Als Suffolk das Anerbieten des Herzogs annahm, war er von der falschen Voraussetzung ausgegangen, daß dessen stehendes Heer doppelt so groß als das versprochene Kontingent sei, in welchem Irrthum er durch einen im englischen Kriegsministerium befindlichen Bericht des Hauptmanns Pleydell bestärkt wurde. Dieser Offizier hatte nämlich Stuttgart zu Anfang September 1775 besucht und war offenbar durch die glänzende Außenseite der würtembergischen Residenz, durch den Herzog und seine Minister geblendet worden; er hatte die auf dem Friedensfuß stehende Armee des Herzogs auf 5500 Mann geschätzt und sich äußerst anerkennend über die guten Eigenschaften der Truppen, die schönen Kasernen, die prächtigen Uniformen und die guten Pferde ausgesprochen.
Anders lautete die Lesart, die jetzt Faucitt bei genauerer Besichtigung gab.
„Ich wurde — schreibt er am 7. Februar 1777 von Stuttgart — dem Herzoge am Tage meiner Ankunft von Anspach (3. oder 4. Februar) vorgestellt. Er versprach mir sofort, dem Könige die 3000 Mann zur festgesetzten Zeit zu liefern; die Minister versicherten aber, daß dieses Versprechen sich unmöglich erfüllen lasse. Ich bedaure, daß meine Verhandlungen an diesem Hofe voraussichtlich zu Nichts führen werden. Der Herzog ist nicht im Stande, ein Drittel der in Aussicht gestellten Truppen zu liefern. Sein Kredit und seine Finanzen sind bei einer so niedrigen Ebbe angekommen, daß er, selbst wenn er die Truppen auszuheben vermag, unmöglich gute Waffen und Uniformen anschaffen kann, um sie für's Feld auszurüsten. Seit ich in Deutschland bin, habe ich schon viel von des Herzogs ruinirten Verhältnissen gehört; ich finde jetzt die weitgehendsten Schilderungen bestätigt, namentlich aber sind seine Mittel so erschöpft, daß er gar nicht an die Ausrüstung eines Korps für Amerika denken kann. Seine ganze Armee besteht aus 1690 Mann (Offiziere und Unteroffiziere nicht mit eingeschlossen). Die Kavallerie beträgt 410 Mann; die Infanterie 1060 und die Artillerie 220 Mann. Ein Infanterie-Regiment hat im Durchschnitt 240 Mann und ein Kavallerie-Regiment 120 Mann! Ein großer Theil der Soldaten ist beurlaubt. Was bei den Fahnen steht, ist der steif, alt und dekrepit gewordene Ueberrest aus dem letzten Kriege. Um die Desertion zu verhindern, giebt man den Soldaten, deren Zeit längst abgelaufen ist, ihre fällig gewordene Löhnung nicht. Ihre Waffen stammen aus dem letzten Kriege, sie sind von allen Kalibern, dabei abgenutzt und werthlos. Ihre Feld-Ausrüstung und Zelte sind von noch schlechterer Beschaffenheit. Die Offizierszelte sind in Stücke geschnitten und in verschiedene Formen gebracht, um bei den ländlichen Festen des Herzogs zu dienen. Ohne neue Zelte können sie gar nicht marschiren. Dieser entmuthigende Zustand der würtembergischen Armee erschreckte mich derartig, daß ich mir des Herzogs Geständniß, er könne nicht alle 3000 Mann in der vorgeschriebenen Zeit liefern, zu Nutze machte und erklärte, ich müsse auf der ganzen Zahl bestehen, jedenfalls Ihnen aber erst Bericht erstatten. Der Herzog ernannte zwei seiner Minister und einen Major zur Unterhandlung mit mir, welche keinen der bisherigen Verträge kannten. Ich entwarf einen nach dem Muster des braunschweigischen, da dieser der mäßigste von allen ist. Die Subsidien beschränkte ich auf sechs Monate, statt zwei Jahre wie in Braunschweig einzuräumen. Ebenso bewilligte ich vor dem Abmarsch nur sieben Tage Löhnung statt zwei Monate. Ich war natürlich bereit, bessere Bedingungen zu gestatten, falls es verlangt würde. Die Herren machten aber nicht die geringsten Einwendungen.“
„Ich kann mich noch immer nicht — fährt Faucitt von Kassel aus am 17. Februar 1777 fort — über den Aerger der Enttäuschung in Stuttgart beruhigen. Ich fürchte, daß dieser bedeutende Ausfall an Truppen ernstliche Unannehmlichkeiten nach sich ziehen wird. Ich bin mir aber bewußt, recht gehandelt zu haben. Alle Manöver schlugen bei mir fehl. Weder die schmeichelhaften Höflichkeiten, noch die ausgesuchteste Artigkeit und Aufmerksamkeit haben mich verlockt. Ich habe auch nicht für einen Bruchtheil der Truppen abgeschlossen, da diese, ganz abgesehen von ihrer schlechten Equipirung und Bewaffnung, doch für den aktiven Dienst nicht getaugt haben würden. Der Herzog hat sich seit einigen Jahren so sehr weibischen Vergnügungen hingegeben, daß er das Militärwesen ganz vernachlässigt und in Verfall gebracht hat. Was ich in seinem Arsenal in Ludwigsburg sah, hat mich in meinen ersten ungünstigen Eindrücken nur bestärkt. Ich fand daselbst nur einen schönen Artillerie-Train, den wir aber nicht brauchen können; die dort befindlichen Gewehre verschiedensten Kalibers sind alt, ihre Schlösser zerbrochen oder außer Ordnung; die wenigen Zelte sind alte schäbige Ueberreste aus dem letzten Kriege. Ich zog mich deshalb so gut ich konnte aus der Schlinge, sprach von gegenseitigem Mißverständniß über Zahl und Lieferungszeit der Truppen und reiste ab.“
Suffolk gab Faucitt unbedingt Recht und meinte nur, ob man nicht Malsburg einen Wink geben und die brauchbaren würtembergischen Jäger nicht zur Vervollständigung der hanauischen Jäger-Abtheilung benutzen könne. Malsburg verstand den Wink und fast ein Drittel der letzten drei hanauer Jäger-Kompagnien, die im April in Nimwegen ankamen, waren Würtemberger.
Uebrigens regte Faucitt selbst im April 1777 von Kassel aus den Plan wieder an, wenigstens 1000 bis 1500 Mann vom Herzog von Würtemberg zu miethen, der nach wie vor von Ehrerbietung gegen den König von England überströmte und es sich als besondere Gnade ausbat, daß seine Truppen einigen Antheil an der Niederwerfung der amerikanischen Rebellion nehmen dürften. Suffolk meinte zwar, diese Dienstwilligkeit ziele mehr darauf hin, eine bedeutende Summe Geldes nach Stuttgart zu ziehen, als Sr. Majestät Streitkräfte bedeutend zu verstärken, allein er bevollmächtigte Faucitt, die Verhandlungen mit Karl Eugen wieder anzuknüpfen und ihm die den Hessen gewährten Bedingungen einzuräumen, wenn er bis zum Frühjahr zwischen 1500 und 4000 Mann erhalten könne. Indessen hatte der englische Minister immer noch Mißtrauen in die Tüchtigkeit der würtembergischen Truppen und brach im Dezember die schwebenden Unterhandlungen ganz ab, als — wie wir später sehen werden — in Folge der vom König von Preußen gegen die deutschen Hülfskontingente ergriffenen Maßregeln ihre Verschiffung den Rhein hinunter vorläufig unmöglich wurde.
Uebrigens verschmähte es Suffolk zu gleicher Zeit nicht, mit hergelaufenen Abenteurern, alten Werbe-Offizieren und prahlenden Landsknechten direkt zu verhandeln, wofern sich ihm nur eine Aussicht bot, ein paar tausend Mann mehr für den Dienst in Amerika zu gewinnen. So ließ er sich u.A. Monate lang in einen ausführlichen Briefwechsel mit einem schwäbischen Baron Eichbegg ein. Dieser Mann bot seine Dienste in London selbst an und fand dort, wo man seinen Aufschneidereien und abenteuerlichen Plänen anfangs ein gläubiges Ohr schenkte, eine äußerst freundliche Aufnahme. „Da ich glaube, — schrieb er in einem barbarischen Französisch am 12. Juni 1777 an Suffolk — daß der Hof von Wien und das ganze Reich neue, für Amerika bestimmte Truppen-Aushebungen in Deutschland mit keinem günstigen Auge ansehen wird, so erlaube ich mir, Mylord, Ihnen einen Vorschlag zu machen, über den kein Mensch Lärm schlagen kann. Mein Geheimniß besteht darin, daß ich eine Rekruten-Niederlage auf der Insel Minorka bilde, dort eine beträchtliche Anzahl Deutscher sammle und von da aus stets die deutschen in Amerika dienenden Regimenter vervollständige. Ein geborner Schwabe, habe ich die beiden letzten Kriege in Deutschland mitgemacht und kenne nicht allein besser als jeder Andere das Land, sondern auch die Mittel und Wege, auf denen man, ohne Skandal zu machen, alle möglichen Rekruten zu zwanzig Pfund pro Stück nach Genua und von da nach Minorka schafft. Ich würde natürlich meinen Wohnsitz in Minorka aufschlagen.“
Suffolk fand diesen Plan denn doch etwas zu weit aussehend; aber der erfinderische Herr von Eichbegg machte ihm bereits am 8. August 1777 einen neuen verbesserten Vorschlag. Er hatte diesmal nichts Geringeres vor, als Slowaken und Kroaten nach Amerika zu schaffen und aus diesem Gesindel zugleich nach beendigtem Kriege eine den Amerikanern furchtbare Niederlassung zu bilden. „Meine alten Waffengefährten — schreibt Eichbegg unter jenem Datum — wollen Niemandem anders dienen, als England; ich erneuere deshalb meine Bitte um Prüfung meines sehr beachtenswerthen Vorschlages. Ich weiß nicht, was für Gründe Sie bestimmen, denselben abzulehnen. Meine Leute sind tapfere Slowaken, die ich im Kriege gegen Türken und Russen kommandirt habe; sie folgen mir, wohin ich gehe, bis an's Ende der Welt; zugleich sind sie gute Matrosen. Es wäre aber wichtig, nicht allein Soldaten und Matrosen nach Amerika zu schaffen, die sich während des dortigen Krieges nützlich machen könnten, sondern zugleich von der höchsten Bedeutung, später aus ihnen eine den Amerikanern furchtbare Kolonie zu bilden. Sie würden in ihnen eine natürliche Garnison gewinnen und die Transportkosten doppelt und dreifach wieder herausschlagen.“
Es schien aber selbst Suffolk vor dieser Bande bange zu werden; er lehnte deshalb den Antrag am 12. September 1777 definitiv ab und beharrte bei seiner Weigerung, als Eichbegg am 6. Januar 1778 sein Anerbieten von Hamburg aus erneuerte. So blieben denn die armen Rebellen vor der Gesellschaft der Halsabschneider, Rattenfallenhändler und Militärgränzer verschont.
Je länger aber der Krieg in Amerika dauerte, desto größer wurden die Verlegenheiten des englischen Ministeriums. Es hatte gar keine Wahl mehr, sondern mußte seine Truppen nehmen, wo sie nur zu finden waren. Der frühere Hochmuth Suffolk's machte deshalb auch seit der Gefangennahme der Hessen bei Trenton und namentlich seit der Uebergabe Burgoyne's bei Saratoga einer ebenso großen Verzagtheit Platz. Die Verwickelungen mit Frankreich und Spanien wurden namentlich seit dem zuletzt genannten, für die englischen Waffen so traurigen Ereignisse immer drohender, und täglich trat ein Krieg mit den bourbonischen Mächten mehr in den Vordergrund. Waren die Amerikaner, als sie noch ohne fremde Hülfe kämpften, nicht niedergeworfen, wie wollte man erst mit ihren europäischen Bundesgenossen fertig werden?
Außer in Deutschland waren aber nirgend Hülfstruppen für England aufzutreiben, und auch in Deutschland wurde die Aufgabe immer schwieriger. Das an Soldaten so reiche Land hatte kaum zwölf Jahre nach dem siebenjährigen Kriege sich wieder einen Abfluß von etwa 20,000 Menschen gefallen lassen müssen; einen größern Aderlaß konnte es kaum noch aushalten. Gleichwohl fiel Suffolk immer wieder auf Deutschland zurück, weil nirgend anderswo anzukommen war. Schon nach Fehlschlagen seines Versuches in Würtemberg hatte er sich wieder an Sir Joseph Yorke, seinen Gesandten im Haag, gewandt, dem er von allen englischen Diplomaten die genaueste Kenntniß der deutschen Verhältnisse zutraute. „Ich habe Sie — schrieb er ihm am 4. März 1777 — bereits am 1. September 1775 nach der Möglichkeit befragt, fremde Truppen für den amerikanischen Dienst zu erlangen. In Ihrer Antwort vom 5. September 1775 wiesen Sie mich auf den Landgrafen von Hessen-Kassel, den Herzog von Würtemberg, den Herzog von Sachsen-Gotha, den Fürsten von Darmstadt und den Markgrafen von Baden als Mächte hin, welche uns unter Umständen und bei richtiger Behandlung eine ansehnliche Truppenzahl zu liefern im Stande sein dürften. Seit jener Briefwechsel zwischen uns stattfand, hat Seine Majestät mit dem Landgrafen von Hessen-Kassel, dem Herzog von Braunschweig, dem Erbprinzen von Hessen-Kassel, dem Fürsten von Waldeck und jüngst mit dem Markgrafen von Anspach Verträge abgeschlossen. Ich glaube kaum, daß wir alle nöthigen Mannschaften von diesen Fürsten erlangen können. Der Herzog von Würtemberg hat Seiner Majestät wiederholt seine Truppen angeboten. Es war auch unsre Absicht, einen Theil davon in Sold zu nehmen; indessen entdeckten wir bald die Unfähigkeit des Herzogs, uns irgend welche zu liefern, so daß wir den Plan zu unsrer großen Enttäuschung haben aufgeben müssen. An die übrigen in Ihrem Briefe genannten Fürsten, den Markgrafen von Baden, den Fürsten von Darmstadt und den Herzog von Sachsen-Gotha haben wir uns weder gewandt, noch sind uns ihrerseits Eröffnungen gemacht worden. Der Zweck dieses vertraulichen Schreibens ist nur der, Ew. Exellenz zu bitten, daß Sie sich darüber vergewissern wollen, welche Streitmacht diese Fürsten im Nothfalle zu stellen im Stande sind. Natürlich dürfen Sie den Verdacht nicht aufkommen lassen, daß wir uns möglichen Falls an sie wenden werden. Der Ausfall der 4000 Mann die wir von Würtemberg zu beziehen hofften, verringert in der That unsere Verstärkungen für den nächsten Feldzug erheblich. Es ist natürlich unmöglich, diesen Ausfall vor dessen Eröffnung wieder auszugleichen allein vielleicht liegt es in unsrer Macht, Sir William Howe zur Wiedereröffnung der Feindseligkeiten nach den heißen Augusttagen eine ansehnliche Truppenzahl zu senden, falls er deren überhaupt noch bedürfen sollte. Beschränken Sie sich in Ihren Nachforschungen ja nicht auf die genannten Fürsten, sondern dehnen Sie dieselben überall hin aus, wo Sie eine Verstärkung erwarten zu können glauben. Es ist von der größten Wichtigkeit, schon im Voraus zu wissen, wo fernere militärische Hülfe zu finden ist, sei es für Amerika oder für irgend einen Punkt in Europa.“
„Ich bedaure unendlich — antwortet Yorke umgehend am 7. März 1777 — daß der Herzog von Würtemberg sein Anerbieten nicht ausführen konnte, und bin doppelt überrascht, da die schweizer Offiziere im holländischen Dienste, welche von hier aus ihre Heimath besuchten, eine ganz andere Sprache führten und mir oft Glück wünschten, daß wir in den Würtembergern die besten deutschen Truppen in unsere Dienste nehmen würden. Ich werde es mir natürlich zur Aufgabe machen, Ew. Lordschaft Befehlen nachzukommen. Der Herzog von Sachsen-Gotha könnte uns, glaube ich, leicht Truppen liefern. Der Landgraf von Darmstadt ist, wie ich seit meinem damaligen Briefe gefunden habe, zu verliebt in seine Soldaten, als daß er sie außer Sicht ließe; vielleicht dürfte er sich aber doch in Versuchung führen lassen.“ Das geschah nun nicht. Das Paradespiel ward dem großen Trommler eine Stütze seiner Tugend.
Aus verschiedenen Ursachen schlugen auch alle späteren Versuche Suffolk's fehl, mehr Truppen zu erlangen. Meistens ergab sich bei näherer Prüfung der Verhältnisse, daß entweder die angebotene Zahl nicht vorhanden war oder daß sonst ein Hinderniß im Wege stand. So schien sich schon im Frühjahr 1777 eine Aussicht auf Gewinnung von zwei Hildburghauser Bataillonen zu bieten. Unterm 9. April 1777 schrieb der englische Gesandte in Wien, Robert M. Keith, an Suffolk, daß der Feldmarschall Prinz von Sachsen-Hildburghausen ihm als Vormund seines Neffen, des regierenden Fürsten, für den nächsten Feldzug zwei Bataillone unter den dem Landgrafen von Hessen bewilligten Bedingungen angeboten habe, und daß die Truppen in sechs Monaten marschfertig sein könnten. Der Marschall hielt sein Gesuch sehr geheim und ließ es nur durch die Hände der englischen Gesandtschaft in Wien gehen. Ob er sich desselben schämte? So viel steht aber fest, daß er sein Anerbieten nicht ausführen konnte, denn Suffolk, der es so gern angenommen hätte, kommt nie wieder darauf zurück. Dagegen wies der englische Minister im Dezember 1780 kurzer Hand das letzte ihm gemachte größere Angebot ab. Gotha und Darmstadt hatten dem englischen Gesandten in Regensburg durch ihren dortigen Residenten, einen Herrn von Gemmingen, erklären lassen, daß sie froh sein würden, wenn der König von England 4000 Mann für den amerikanischen Dienst von ihnen nehmen wollte. Es stellte sich später heraus, daß der Suffolk'sche Agent entweder zu viel gehört oder das Gehörte nicht recht verstanden hatte.
Somit behielt es für die ganze Dauer des amerikanischen Krieges bei den sechs, in den Jahren 1776 und 1777 mit Braunschweig, Kassel, Hanau, Waldeck, Anspach und Zerbst abgeschlossenen Truppenlieferungs-Verträgen sein Bewenden. Die ersten vier sind bereits dargestellt worden; die beiden letzteren werden in den folgenden Kapiteln erzählt werden.
[Siebentes Kapitel.]
Der Markgraf Karl Alexander von Anspach, zu welchem wir uns nunmehr wenden, hatte schon im Herbst 1775, kurz nach Ausbruch des Krieges der englischen Krone zwei Bataillone angeboten, indessen statt ihrer Annahme nur eine grobe abschlägige Antwort auf seine im demüthigsten Tone vorgebrachte Bitte erhalten können. Er war aber nicht der Mann, der sich so leicht abweisen ließ, denn er kannte die Annehmlichkeit fremder Subsidien aus früheren Kriegen zu gut, seine Vorgänger waren zu oft Lieferanten des Reiches, Frankreichs und Englands gewesen, als daß ihr Nachfolger nicht auch jetzt seinen persönlichen Vortheil aus der Verlegenheit des englischen Kabinets angestrebt hätte. Sein Unglück war nur, daß die englischen Waffen im ersten Jahre des Krieges zu viel Glück in Amerika hatten, daß also König Georg III. ohne weitere Truppensendungen mit den Kolonien fertig zu werden hoffte. Daher auf der einen Seite der servile Eifer, das unterthänige Betteln des Markgrafen, und auf der andern als natürliche Antwort darauf der brutal hochmüthige Ton der englischen Minister. Karl Alexander bedurfte aber gerade damals des Geldes mehr als je, wußte er doch nicht, wie er sonst die ungeheuren Schulden, die sein Ländchen fast erdrückten, anders los werden sollte, als durch die aus der Vermiethung seiner Truppen zu ziehenden Hülfsquellen.
Als gegen Ende des ersten Kriegsjahrs ein zweiter Feldzug unerläßlich schien, um den Aufstand vollends nieder zu werfen, hielt der Markgraf seine Zeit für gekommen. Sein Minister Reinhard Freiherr von Gemmingen mußte am 9. November 1776 durch den in Privatgeschäften in London weilenden markgräflichen Kammerherrn von Seckendorff bei dem Ministerium anfragen, ob die beiden Anspachischen Bataillone jetzt nicht anzubringen seien. „Die Gründe, welche uns zu diesem Geschäfte veranlassen, brauche ich Ihnen kaum einzeln anzuführen, erkundigen Sie sich unter der Hand, handeln Sie so geheim als möglich, aber thun Sie Ihr Möglichstes“ — mit diesen Worten schloß Gemmingen seine erste Aufforderung an Seckendorff. Auf Grund derselben begann eine Verhandlung, welche sich bei der kühl ablehnenden Haltung des englischen Kabinets über zwei Monate lang hinzog.
Seckendorff wandte sich zuerst an Faucitt, erhielt von ihm aber die Antwort, daß man voraussichtlich in Amerika keine Truppen mehr brauche, zumal dort ein Erfolg den andern überbiete, zudem kenne er die Absichten seiner Regierung nicht (obgleich er nach Kassel zu reisen im Begriffe stand, um dort eine Abtheilung Jäger zu engagiren). Lord North ließ Seckendorff kürzer abfahren, indem er ihm stehenden Fußes erklärte, der Anspachische Unterhändler irre sich in dem Ressort, er müsse sich deshalb an Suffolk wenden. Dieser aber wies ihn ohne Weiteres ab, da er keine gehörig beglaubigte Vollmacht vorzulegen vermöge: erst wenn er diese beibringe, könne man ihm eine offizielle Antwort geben. Seckendorff bat also um die nöthigen Papiere, und unter obligaten Klagen über seine eigene Mittellosigkeit, so wie über das theure Londoner Pflaster, zugleich um einen Vorschuß von hundert Pfund, von welchen er sich zugleich ein Galakleid machen lassen wolle, um am Geburtstag der Königinn der Kur (18. Januar) beizuwohnen und seinen Auftrag möglichst zu fördern. Er zweifelte übrigens trotz seines guten Willens an seinem Erfolge, da in Amerika Alles zu gut gehe, und hielt es, ehe er formelle Anträge stellte, für klüger, erst bessere, d.h. für England schlechtere Nachrichten abzuwarten. „So viel ich weitläufig gehört habe — schloß er einen seiner ersten Berichte an Gemmingen — so soll noch ein sehr alter Groll und eine noch unter voriger Regierung und des kaiserlichen Geheimen Raths v. Seckendorff's Ministerio gespielte Untreue schuld an der abschlägigen Antwort im November 1775 gewesen seyn. Ew. Exzellenz, welche den Schlüssel zu unseren secretis haben, kann diese Sache leicht beyfällig werden.“
Gemmingen, der sich bei diesen Verhandlungen als ein billig denkender und verständiger Herr, sowie als erfahrener und tüchtiger Geschäftsmann zeigt, dringt in jedem Briefe auf Beschleunigung des Geschäfts. Er muß Alles selbst schreiben, da er sich vor einem Vertrauensbruch seiner Untergebenen und dem unzeitigen Bekanntwerden der sehr leicht noch fehl schlagenden Unterhandlung fürchtet. „Es erscheint mir immerhin sehr hart — sagte er u.A. — mit Truppen Handel zu treiben; allein der Markgraf ist um jeden Preis entschlossen, seine Angelegenheiten zu ordnen und alle seine, sowie seiner Vorgänger Schulden zu zahlen. Das Gute, welches aus einem solchen Subsidienvertrage hervorgehen kann, würde also die Gehässigkeit dieses Geschäftes bedeutend überwiegen. Wir können, wenn es verlangt werden sollte, außer der Infanterie noch ein Korps ausgezeichneter Jäger stellen, welches jetzt schon aus 200 Mann, lauter gelernten Leuten, besteht. Der Markgraf hat sich an die verwittwete Herzoginn von Sachsen-Hildburghausen, Tante der Königinn von England, gewandt, damit diese sein Anliegen beim König bevorworte. Er hofft viel von dieser Vermittlung, mir scheint jedoch der Erfolg sehr fraglich. Erkundigen Sie sich unter der Hand nach den, Hessen bewilligten Bedingungen und übermitteln Sie die eventuellen Vorschläge ad referendum.“
Der Markgraf schickte am 5. Dezember 1776 seine Instruktionen nebst Vollmacht an Seckendorff und beauftragte diesen, die beiden Anspacher Bataillone und ein Jägerkorps der englischen Regierung formell anzubieten. „Wenn es verlangt wird, sagte er am Schluß seines Briefes, so können Sie hinzufügen, daß ich für die Tüchtigkeit und Tapferkeit meiner Soldaten einstehe. Im Uebrigen versichern Sie den Minister oder denjenigen, welchen man mit der Verhandlung mit Ihnen beauftragen wird, daß ich mich sehr geschmeichelt fühlen werde, wenn ich dem König von einigem Nutzen sein und durch meinen Eifer in der Erfüllung der von mir einzugehenden Verbindlichkeiten das Unrecht wieder gut machen kann, welches der Minister meines verstorbenen Vaters in einem früher abgeschlossenen Subsidienvertrage begangen hat.“ (Bezieht sich offenbar auf die Subsidienverträge im österreichischen Erbfolgekriege.) An Suffolk selbst schrieb der Markgraf am 13. Dezember 1776: „Nichts in der Welt kommt dem Eifer gleich, mit welchem ich Sr. Majestät nützlich zu sein wünsche, und nichts wird meiner Dankbarkeit gleich kommen, wenn Ew. Exzellenz dazu beitragen, mich in den Stand zu setzen, daß ich den Beweis für diesen meinen Eifer liefere.“
Im Besitz seiner Vollmachten giebt sich Seckendorff heute den übertriebensten Erwartungen hin und glaubt, den sofortigen befriedigenden Abschluß des ihm aufgetragenen Geschäfts in sichere Aussicht stellen zu können, morgen wieder verliert er, von den englischen Ministern schnöde behandelt, das gestrige Vertrauen und läßt jede Hoffnung fahren. Ob aber hoffend oder verzagt, er hat die übertriebenste Ansicht von seiner Bedeutung und Stellung in der diplomatischen Welt, er hält sich von allen Seiten für beobachtet und bemerkt. Als ein junger, wegen leichtsinniger Streiche aus Anspach durchgegangener Offizier, ein der Aristokratie des Ländchens angehöriger Lieutenant v. Forstner eines Tages Seckendorff in London besucht und ihm mittheilt, daß er in amerikanische Dienste zu treten im Begriff stehe, fällt der neue Diplomat vor Schrecken fast in Ohnmacht. „Denken Sie sich mein Erstaunen — schreibt Seckendorff am 31. Dezember 1776 an Gemmingen — als der alten Frau v. Forstner Sohn plötzlich bei mir eintritt und mir erklärt, bei den Rebellen Dienste nehmen zu wollen. Ich habe ihm das auszureden gesucht und statt dessen Empfehlungsbriefe nach Bengalen angeboten, allein er sagt, dafür habe er kein Geld. Er will nach Paris zu Franklin, von welchem er Alles erwartet. Da hier die eifrigsten Amerikaner taub für seine Bitten sind, soll ich ihm helfen. Der Mensch bereitet mir die entsetzlichsten Verlegenheiten. Während ich in unserer Sache negoziiren soll, will er die Royalisten in Amerika bekämpfen, für welche ich werbe. Ich zittere vor der Entdeckung!“ Forstner muß seinen Mann gut gekannt haben, denn er beutete dessen Furcht, im Verkehr mit einem, den Republikanern geneigten unbekannten deutschen Offizier entdeckt zu werden, gehörig zu seinem Vortheil aus und machte verschiedene Zwangsanleihen bei ihm. Seckendorff, um ihn los zu werden und wieder zu seinem Gelde zu kommen, vermittelte dann in der Folge auch Forstners Eintritt in eins der nach Amerika bestimmten Anspacher Bataillone, in dessen Reihen er in der Schlacht am Brandywine tapfer kämpfend fiel.
Seckendorff's Berichte bis Mitte Januar 1777 sind in der wechselndsten Stimmung geschrieben. Seinen unbedingten Erfolg voraussehend, brütet er die abenteuerlichsten Pläne aus, zu denen sich nicht einmal die in derartigen Dingen fruchtbare Phantasie des Landgrafen von Hessen verstiegen hatte. Da der Krieg möglicher Weise mit dem ersten Feldzuge beendigt sein werde, so solle man durch den abzuschließenden Vertrag der Gefahr vorbeugen, daß die anspachischen Truppen, nachdem sie kaum engagirt worden, auch schon wieder verabschiedet würden. „Vielleicht wäre es auch gut, jeden Soldaten, der sich in Amerika niederläßt und dadurch seinen Souverain eines Unterthans beraubt, vorher schriftlich sich verpflichten zu lassen, daß er zu Gunsten des Fiskus auf einen Theil seines Vermögens verzichtet und auch den König von England zu bestimmen, daß er einen Theil des Verlustes trägt.“ (!!)
Mittler Weile hatte auch die verwittwete Herzoginn Louise von Sachsen-Hildburghausen von Heilbronn aus, wo sie wohnte, dem Wunsche des Markgrafen entsprechend, ihre Fürsprache bei der Königinn von England eingelegt, indessen die Erfolglosigkeit ihrer Schritte gemeldet, da der König alle ihm nöthigen Truppen in Amerika habe, diese also nicht zu vermehren gedenke.[4]