DAS GESCHLECHTSLEBEN
IN DER
DEUTSCHEN
VERGANGENHEIT

VON

MAX BAUER

LEIPZIG 1902
HERMANN SEEMANN NACHFOLGER

Alle Rechte vom Verleger vorbehalten!

Zum Geleit.

Einen kurzen, nur die behandelten Themen erschöpfenden Abriss des Geschlechtslebens der deutschen Vorzeit zu geben, ist der Zweck der vorliegenden Arbeit, die kein Lehrbuch, sondern hauptsächlich eine auf wissenschaftlicher Grundlage fussende Abhandlung über eine Materie sein will, der alle für jung und alt geschriebenen Kulturgeschichten ängstlich aus dem Wege gehen.

Für den ernsten Laien ist mein Werkchen bestimmt, für den gebildeten Mann und die reife, denkende Frau, denen es »ein herrliches Ergötzen, sich in den Geist der Zeiten zu versetzen«, auch dann, wenn dieser Geist düstere Bilder zeitigt, auf die unsere vielgeschmähte Gegenwart mit Schaudern zurückblickt.

Manch kerniges Wort ist in den nachfolgenden Blättern gesprochen, doch nur, wenn es der Stoff erforderte. Gar mancher wird sich darob entsetzen und entrüsten, aber: »Niemand lügt so viel, als der Entrüstete,« sagt Friedrich Nietzsche – und ich glaube, er hat recht!

Friedenau, September 1902.

Max Bauer.

INHALT.

Seite
Das frühe Mittelalter[1]
Das Leben auf dem Dorfe[51]
Die Klöster[74]
Beilager und Ehe[89]
Die feile Liebe[133]
Das Badewesen[215]
Tanz und Spiel[265]
Das Schönheitsideal[304]
Die Kleidung[318]
Liebeszauber und Zauberliebe[339]

Das frühe Mittelalter.

An einer dem Urwalde abgerungenen Stelle, die ein Bächlein durchrieselt, dessen Ufer Blumen schmücken und Weiden beschirmen, liegt das Gehöft des Germanen. Wiesen mit vereinzelten Bäumen und Felder von bescheidener Ausdehnung, bestellt mit der Brotfrucht oder Gerste, um den Trank des Hausherrn daraus zu brauen, oder dem gelbblühenden Hanf, aus dessen Fäden die Hausfrau manch Gewand zu wirken weiss, umschliessen die Baulichkeiten bis an die Grenze des Waldes hin, dessen breitästige Riesen ihre Schatten auf die wogenden Halme werfen. Waldesnähe war Notwendigkeit für den Urdeutschen, denn der gewaltige Wald war geradezu Lebensbedingung für ihn. Aus seinen Stämmen zimmerte er das kunstlose, schirmende Dach; seine harzreichen Äste und das Reisig gaben der fensterlosen Halle Licht und Wärme im rauhen Herbste; die aus Waldesstämmen geschnittenen Pallisaden und der aus biegsamen Zweigen geflochtene Zaun hielten das Raubzeug von dem Einbruch in des Herrn Herden ab, wenn Schnee und Eis die Erde deckte und der Hunger die Tiere den menschlichen Behausungen zutrieb. Die aus seinen Scheiten genährten Essen verflüssigten das Erz, aus dem der Germane die Schutz- und Trutzwaffen schmiedete, wie die Werkzeuge für das Feld: Sichel und Sense. Im Waldesdickicht barg sich das Wild: Hirsch, Reh, Elen, Ur, das Schwarzwild, Meister Petz und anderes Getier, dessen Jagd des Mannes Herzensfreude war, und das ihn und die Seinen mit Fleisch und wärmendem Rauchwerk zur Kleidung versorgte. Aus Waldesdüster stieg vom Opfersteine der Rauch gen Walhalla auf; an entlegenen, schwer zugänglichen Stellen hauste einsam die Seherin, »die weit und breit für ein göttliches Wesen galt«[1], durch dessen Mund die Götter in seltsam gefügter Rede sprachen, ihren Willen kundgaben, lobten oder tadelten, verhiessen oder verdammten, die Prophetin, verehrter als der Oberpriester, als der erkorene Herr und Führer in Frieden und Kampf, sie das heilige Weib!

Denn »der Germane schreibt dem Weibe eine gewisse Heiligkeit und prophetische Gabe zu«[2]. Darum war ihm auch heilig die Frau, die er an seinen Herd genommen, heilig das Weib des Nachbarn und unantastbar, wie die eigenen Töchter. Nur den Feind traf er tödlich damit, dass er nach erfochtenem Sieg dessen Weiber seinen Lüsten opferte. »Die frouwen sie nôtzogeten, Und die megde wol getan« heisst es noch Jahrhunderte später von den Weibern einer erstürmten Stadt. Aber auch das Gegenteil lässt sich bezeugen. Als König Rudolf 925 die Stadt Auga (Eu) erstürmte, in die sich die Normannen unter Rallo geworfen hatten, wurden alle Männer niedergemacht, die Frauen aber unberührt gelassen. Gleiche Schonung hatte früher Totila den Neapolitanerinnen und Römerinnen bewiesen, und als ein vornehmer Gote sich eine Ungebührlichkeit gegen ein neapolitanisches Mädchen erlaubt hatte, liess er ihn trotz allgemeiner Verwendung hinrichten und sein Vermögen jenem Mädchen geben.[3] Also auch im Kriege bewahrten deutsche Stämme die Achtung vor den Frauen.

Dem Germanen, dem rauhen Sohne eines unwirtlichen Landes, galt eben sein Weib als die Gefährtin seines Lebens, eins mit ihm in Freud und Leid, die für ihn schaffte, für ihn sorgte, ihn pflegte, wenn er siech darniederlag, seine Wunden verband und sie mit geheimnisvollen Sprüchen zu heilen suchte; die er dafür mit seinem Leibe schützte, für die er starb, wenn es das Geschick erforderte, gleichwie sie selbst den Tod der Ehrlosigkeit vorzog. Ihre Gemeinschaft war ernst und unverbrüchlich, kein loses Spiel, wie bei vielen kulturell höher stehenden Völkern jener Epoche, die in der Frau nur den Gegenstand zur Befriedigung der Lüste, oder die tief unter dem Manne stehende Sklavin, im günstigsten Falle das zur Fortpflanzung nötige Werkzeug sahen. Nimmt es da wunder, wenn Cornelius Tacitus, der erste, dem wir sichere Kunde von germanischen Sitten und Gebräuchen verdanken, der elegante Römer, das leichtlebige Kind der Weltkloake Roma mit ihren marklosen Männern, ihren entarteten Weibern, bei denen der Ehebruch zum guten Ton gehörte, deren abgestumpfte Nerven nur die raffinierteste Wollust reizte, in Germanien und der unverfälschten Natürlichkeit seiner Eingeborenen eine neue Welt, ein Utopien zu sehen glaubte, das er seinen Landsleuten nicht genug preisen konnte. »So lebt denn das Weib dahin, unter der Obhut reiner Sitten, nicht verderbt vom Sinnenreiz lüsterner Theaterstücke, noch durch wollustreizende Gelage. Geheimen Verkehr durch (Liebes-) Briefe kennt weder Mann noch Frau. Ehebruch ist unter diesem doch so zahlreichen Volke äusserst selten. Seine Bestrafung ist schnell, und dem Ehemanne überlassen. Mit abgeschnittenem Haar, nackt, und in Gegenwart der Verwandten, stösst der Gatte die Schuldige zum Hause hinaus und peitscht sie durch das ganze Dorf. Auch die preisgegebene Jungfräulichkeit findet keine Verzeihung. Nicht Schönheit, noch Jugend, noch Reichtum gewinnt ihr einen Mann. Denn dort freilich lacht niemand des Lasters; verführen und verführt werden nennt man nicht Zeitgeist. Besser, wenigstens bis jetzt noch, steht es mit einem Lande, wo nur Jungfrauen in die Ehe treten und wo es mit der Hoffnung und dem Gelübde der Gattin ein für allemal abgethan ist. So erhalten sie nur den einen Gatten, gleichwie sie Leib und Leben nur einmal empfingen, damit in Zukunft kein Gedanke über ihn hinaus, kein weiteres Gelübde sich rege, damit Liebe nicht sowohl zum Ehemanne, als zum Ehebunde sie beseele.«[4]

Nur das reine Weib hatte Geltung bei den Germanen. Der auf uralten Rechtsgrundsätzen sich aufbauende Sachsenspiegel, das sächsische Landrecht, niedergeschrieben im 13. Jahrhundert, vertritt die Anschauung, dass ein einmal gefallenes Weib, selbst wenn sie wider ihren Willen ihre Ehre verloren, nie wieder die Rechte eines reinen Mädchens erlangen könne.[5] Da den germanischen Jünglingen strenge Gesetze die Keuschheit bis zur vollendeten Männlichkeit zur Pflicht machten – der Umgang mit Weibern galt für den jungen Mann vor Vollendung des 20. Lebensjahres für eine Schmach[6] – ebenso wie den Mädchen, so war der Unmoral nur ein enger Spielraum gegeben. Sexuelle Ausschreitungen kamen wohl vor, doch dürften sie immerhin als Ausnahmen zu betrachten sein.

Mit der Errichtung von befestigten Dörfern, den Vorläufern der deutschen Städte, dem engeren Aneinanderrücken ursprünglich weit voneinander abgelegener Anwesen und dem Eindringen fremder oder aus der Fremde wieder heimgekehrter Elemente, vollzog sich allmählich eine Sittenwandlung zum schlechteren, die aber vorderhand noch nicht bis zum häuslichen Herde vordrang. Die Hausfrau und die Töchter des Deutschen blieben ebenso keusch und züchtig wie vordem.

War es erst die römische Invasion und die Rückkehr deutscher Krieger aus römischen Kriegsdiensten, die manche Unsitte auf deutschen Boden verpflanzten, manche leichtere Sittenanschauung nach Germanien eingeführt hatten, die wie stets bei allen Naturvölkern nur zu leicht Wurzeln fasste und üppig weiterwucherte, so ging auch später die Völkerwanderung und die mit ihr einbrechenden wilden Horden nicht spurlos an den Vorfahren vorüber. Auch das Christentum räumte mit vielem Althergebrachten für immer auf oder entstellte es, wo es galt, die Gefühle der Bekehrten zu schonen, nach und nach bis zur Unkenntlichkeit.

Eine neue, von der alten grundverschiedene Zeit war für Germania angebrochen. Das Volk, das ein Tacitus als Muster hingestellt, das das römische Weltreich zertrümmert hatte, war aus dem Naturzustand in die Kultur eingetreten. Der rauhe Naturmensch, dem bislang Krieg und Jagd als Um und Auf des Lebens galten, der jede Arbeit, die nicht mit diesen seinen Herzensneigungen zusammenhing, verachtete und sie den Frauen und den Sklaven überliess, war zum Edeling oder zum Bauerbürger geworden, der nun nicht mehr ganz so schalten und walten durfte, wie damals, wo er als unbeschränkter Gebieter auf seinem Grund und Boden hauste. Er musste jetzt selbst die Hände rühren und die Oberaufsicht über sein Eigentum übernehmen. Das mit elementarer Macht sich verbreitende Christentum erschloss eine neue Gedankenwelt und milderte vieles von der Rauheit des früheren Sohnes der Wildnis. Die allerorts entstehenden Klöster wurden zu den ersten und einzigen Bildungsstätten, aus deren festen, bewehrten Mauern so manche Kunde drang von der Kunst, seine Gedanken aufzeichnen zu können und sie auf diese Weise selbst dem Fernen mitzuteilen; dann von Glaubenshelden, die ihre Treue gegen den Heiland mit dem Leben bezahlt, die für das Christentum den Märtyrertod erlitten; vom Heiland selbst, seinem Leben, Leiden und Sterben, und von seiner Mutter, der herrlichsten, edelsten und erhabensten aller Frauen, der gebenedeiten Jungfrau Maria. In ihr erstand für den Deutschen neuerdings das göttliche Weib der Germanen, darum sammelte sich auch in dem Marienkultus die ganze Verehrung, die der Deutsche einem Weibe zu zollen vermag, in einem Brennpunkte zusammen, der aber im Gange der Jahrhunderte verblasste, um später noch einmal, aber weniger intensiv und mit einer Beimischung von Groteskkomik, als Minne und Minnedienst aufzuleuchten, ehe er für immer erlöschte.

Noch war das deutsche Staatengefüge lose aus einer Unzahl deutscher Stämme zusammengesetzt, die, in nie ruhender Eifersucht einander befehdend, kaum ein Gefühl der Zusammengehörigkeit kannten.

Erst dem Heros Karl dem Grossen, seiner eisernen Faust, seinem mächtigen, zielbewussten Willen, der mit unbeugsamer Energie das für richtig Erkannte durchzusetzen wusste, gelang es, das Völkerkonglomerat auf deutscher Erde zusammenzuschweissen und zu einer Einheit, dem römisch-deutschen Reiche, zu gestalten. Karls staatsmännisches und kulturelles Wirken zu würdigen ist nicht meine Aufgabe. Hier soll nur der Einfluss erörtert werden, den Karls Regierung auf das Geschlechtsleben seiner Zeit ausübte. Kaiser Karls Leben war in dieser Hinsicht nicht einwandsfrei. Wenn er auch am 29. Dezember 1165 heilig gesprochen und diese Kanonisation von der Kirche stillschweigend bestätigt wurde, so war Karl durchaus kein Heiliger. Er war fünfmal verheiratet. Seine erste Frau, die Fränkin Himiltrud, verstiess er, ebenso die zweite, eine Tochter des Longobardenkönigs Desiderius, nach der Angabe eines Mönches von St. Gallen deshalb, weil sie unfruchtbar gewesen. Hildegard, die dritte Gattin, ein Fräulein aus hohem schwäbischen Adel, zählte erst 13 Jahre, als er sie heimführte. Sie starb 783 im 26. Lebensjahre, nachdem sie ihm neun Kinder, darunter Hludoic, seinen Thronerben, geboren hatte. Wenige Monate nach Hildegards Tode heiratete Karl die Ostfrankin Fastrada, nach deren Hinscheiden er die Alemannin Luitgard zur Gemahlin nahm, mit der er schon vor der Verheiratung Beziehungen unterhalten hatte. Sie war seine letzte rechtmässig angetraute Gattin, und als sie um das Jahr 800 in Tours starb, wirtschaftete der Kaiser bis zu seinem Ableben mit Kebsweibern, von denen vier namhaft gemacht werden: Madelgard, Gersuinda, Regina und Adallinde.[7]

Karls sinnliche Natur vererbte sich auf seine Töchter, von denen Einhard schreibt: »Obwohl diese Töchter sehr schön waren und von ihm überaus geliebt wurden, wollte er wunderbarerweise keine von ihnen einem der Seinen oder einem Fremden zur Ehe geben; er behielt sie vielmehr alle bis an sein Ende in seinem Hause und sagte, er könne den näheren Umgang mit ihnen nicht entbehren. Aber deswegen musste er, sonst so glücklich, die Abgunst des Schicksals erfahren, was er sich jedoch so wenig merken liess, als ob in Bezug auf seine Töchter niemals irgend ein Verdacht der Unkeuschheit sich erhoben, niemals das Gerücht hiervon sich verbreitet hätte.«[8] Dieses Gerücht bestand in der That und stützte sich auf Thatsachen. Alkuin, des Kaisers Ratgeber und Freund, warnte seine Schüler vor den »gekrönten Tauben, die nächtlich durch die Pfalz fliegen.« Die Folgen der Lasterhaftigkeit liessen nicht auf sich warten.

Bertha, aus des Kaisers Ehe mit Hildegard, hatte vom gelehrten Dichter Angilbert zwei Söhne. Diese Bertha ist die Urheberin der reizenden Sage von dem treuen Liebespaare Eginhard (Einhard) und Emma (Imma), nach welcher Emma ihren Geliebten, während dessen nächtlichem Besuche Schnee im Schlosshofe gefallen war, der durch die in ihm hinterlassenen Fusstapfen des Geliebten Fortgehen hätte verraten müssen, auf ihrem Rücken zu seiner Wohnung trug. Der Kaiser, den Schmerzen auf seinem Lager wachhielten, sah dies, und gerührt von so viel Liebe, gab er dem Paare seinen Segen. »Offenbar hat die geschäftig webende Sage hier einen anderen Günstling und vertrauten Rat Karls, den gelehrten Angilbert, mit Einhard verwechselt. Letzterer hatte allerdings eine vornehme Jungfrau von trefflichem Charakter und hervorragender Bildung, Namens Imma, zum Weibe, mit der er bis zum Jahre 836 in glücklichster Ehe lebte, doch war er sicher nicht Karls Schwiegersohn, da der Kaiser eine Tochter Imma unseres Wissens nicht hatte.«

Berthas Schwester Hruotrud, in Hofkreisen Columba genannt, hatte mit dem Grafen Rorich von Maine einen Sohn, und die anderen Töchter Karls waren ebenso leichtfertig, wie die erwähnten. Das grössere Leben Ludwigs des Frommen, Karls Nachfolger, erzählt, das Treiben, das seine Schwestern im väterlichen Hause führten, habe Ludwigs Sinn, obgleich er von Natur milde war, schon lange geärgert. Bald nach seiner Thronbesteigung habe er daher den ganzen, sehr grossen weiblichen Tross mit Ausnahme der geringen Dienerinnen aus dem Palaste schaffen lassen, und seine Schwestern veranlasst, sich auf die ihnen vom Vater bestimmten oder von ihm selbst verliehenen Klöster zurückzuziehen.[9]

So gerne Karl in der eigenen Familie beide Augen zudrückte und geflissentlich übersah, was allgemein offenkundig war, so unnachsichtlich zeigte er sich gegen die öffentliche Unsittlichkeit. Aus Paris z. B. suchte er alle öffentlichen Mädchen zu vertreiben. Die Dirnen sollten, falls man sie bei der Ausübung ihres Gewerbes ertappte, gestäupt werden. Wer ihnen Vorschub geleistet oder ihnen Obdach gegeben, sollte sie auf dem Rücken zum Richtplatze tragen. Der Erfolg dieses Erlasses war ganz belanglos, denn die »verliebten Weiber« – filles folles de leurs corps – trieben ihr lichtscheues Handwerk offen und im geheimen nach wie vor und vermehrten sich wie die Wasserpest.

Gegen die auch in Deutschland immer mehr um sich greifende Sittenlockerung konnte oder wollte Karl nicht einschreiten, vielleicht schon deshalb nicht, weil sie in erster Linie bei dem an Gut und Macht vielvermögenden Adel zuerst und am auffallendsten zum Vorschein kam. Zu jedem der festen Häuser, aus denen sich die Burgen entwickelten, gehörten die Genitia, ursprünglich Werkstätten, in denen hörige und freie Dienerinnen unter Aufsicht der weiblichen Herrschaft die Stoffe für die Kleidung herzustellen, zu sticken, weben, waschen, kochen, kurz alle weibliche Hand- und Hausarbeit vorzunehmen hatten. Diese Genitia oder Frauenhäuser waren von dem Hauptgebäude, der Herrenwohnung, streng geschieden und mit Zäunen, Wall, Graben und Wachttürmen gegen fremde Eindringlinge wohl verwahrt. In diesen Frauenhäusern befanden sich auch die Schlafräume nicht allein der Mägde sondern auch der weiblichen Familienmitglieder, ein Grund mehr, sie zu sichern, besonders das vordere Abteil der Genitia, in dem die Angehörigen des Hausherrn nächtigten, während das Hinterhaus die Dienerschaft beherbergte. Nach dem alten alemannischen Rechte wurde die Notzucht an einer Insassin des Vorderhauses mit sechs Schillingen, an einer des Hintergebäudes mit nur drei Schillingen geahndet. Jedes der Häuser der Grossen und jeder Meierhof besass solch Frauenhaus oder Bordell, nach dem angelsächsischen Bord, Schwelle, benannt. Die anrüchige Nebenbedeutung kam erst viel später in Gebrauch. Diese Frauenhäuser galten bald mit Fug und Recht für die Harems ihrer Besitzer,[10] da damals, bis tief in das Mittelalter hinein, die Frauen und Töchter der Unfreien im vollsten Sinne des Wortes die Leibeigenen ihrer Herren waren. Die Allgewaltigen besassen das Recht auf Leben und Tod über ihre Hörigen, die nur als Wertobjekte galten, über dessen Vermietung, Verkauf oder Verpfändung der Besitzer nach Gutdünken zu verfügen vermochte. Da der Wille des Herrn unverbrüchlichen Gehorsam bedingte, so wehrte keine Schranke seinen sinnlichen Gelüsten; er durfte verlangen und war der Gewährung sicher.

Zu den Herrenrechten des Feudalen gehörte auch die Erteilung der Eheerlaubnis für seine Unfreien. Er durfte jeden Mann, sobald er das 18., und jedes Mädchen, das das 14. Lebensjahr erreicht hatte, zur Ehe zwingen, ebenso verwitweten Gutsleuten eine neue Ehe mit der ihnen zugeteilten Braut aufnötigen. Lag es doch in seinem Interesse, recht viele Ehepaare unter seinen Hörigen zu haben, da sich mit ihrer Kinderzahl auch sein Besitztum an Seelen vergrösserte, was einem Vermögenszuwachs gleichkam. Bisweilen hielt er es jedoch für angebracht, seine Einwilligung zu versagen oder diese von dem Jus primae noctis, nämlich dem Rechte abhängig zu machen, in der ersten Nacht den Gatten bei der Neuvermählten vertreten zu dürfen, wenn er nicht ein für allemal dieses Recht auszuüben für gut fand. Wie weit diese schmachvolle Gepflogenheit in die graue Vorzeit zurückreicht, ist meines Wissens nicht festgestellt. Doch ist ihr hohes Alter als wahrscheinlich anzunehmen, da bei der mittelalterlichen absoluten und rechenschaftsfreien Machtvollkommenheit die Herren nur zu leicht auf derartige Übergriffe verfallen mussten. Man empfand vielleicht beiderseits nicht die Erniedrigung, die in der Ausübung und Duldung dieses schmachvollsten aller Rechte bestand. Im späteren Mittelalter bis zur Mitte des 16. Jahrhunderts ist das Bestehen des Jus primae noctis dokumentarisch festgestellt, trotz aller Ableugnungsversuche, die z. B. Karl Schmidt in seinem Werke »Jus primae noctis« (Freiburg i. B. 1881) mit recht negativem Ergebnisse zu unternehmen suchte. Aus der deutschen Schweiz sind zwei Gesetze vom Jahre 1538 und 1543 überliefert, die haarscharf diese Unmenschlichkeit beweisen. Diesen Dokumenten einen anderen als den unzweideutig in ihnen ausgesprochenen Sinn zu unterschieben, wie dies Karl Schmidt unternimmt, liegt keine Veranlassung vor, ebensowenig wie ich Weinholds Ansicht beipflichten kann, der mit Osenbrüggen und Gierke jene Bestimmung nur als Ausdruck »einer symbolischen Anerkennung der Leibherrschaft durch die scherzhafte Voranstellung und Ausmalung der äussersten Rechtskonsequenzen« aufgefasst wissen will.[11] Man droht mit »der äussersten Rechtskonsequenz« nicht, wenn man sie nicht, sei es auch nur in aussergewöhnlichen Fällen, zur Ausführung bringen will.

Das eine der erwähnten Schriftstücke, die »Oefnung von Hirslanden und Stadelhofen« im Kanton Zürich vom Jahre 1538, lautet: »Ouch hand die burger die rechtung, wer der ist, der uf den gütern, die in den Kelnhof gehörend, die erste nacht bi sinem wibe ligen wil, die er nüwlich zu der ee genommen hat, der sol den obgenanten burger vogt dieselben ersten nacht bi demselben sinen wibe lassen ligen; wil er aber das nüt thun, so soll er dem vogt geben 4 und 3 fl Züricher pfenning, weders er wil: die wal hat der brugom (Bräutigam), und sol man ouch demselben brugome ze stür (zur Steuer, Beihilfe) an dem brutlouf geben ein fuder holtz usz dem Zürichberg, ob er wil an demselben holtz hat.« Der Tenor des zweiten Gesetzes entspricht dem eben gegebenen ziemlich genau. Doch nicht die weltlichen Herren allein beschmutzten sich mit der Ausübung des Jus primae noctis, auch die hohe, grundbesitzende Geistlichkeit machte sich dieses Recht zu nutze – brachte es doch etwas ein. Nach dem Lagerbuche des schwäbischen Klosters Adelberg vom Jahre 1496 mussten die zu Bortlingen sesshaften Leibeigenen dies Recht dadurch ablösen, dass der Bräutigam eine Scheibe Holz, die Braut ein Pfund sieben Schillinge Heller oder eine Pfanne, »dass sie mit dem Hinteren darein sitzen kann oder mag« darbringen musste. Anderwärts hatten die Bräute dem Grundherrn so viel Käse oder Butter zu entrichten, »als dick und schwer ihr Hinterteil war«. An anderen Orten wieder mussten sie einen zierlichen Korduansessel geben, »den sie damit ausfüllen konnten«.[12] Nach den Schilderungen des bayerischen Oberappellationsgerichtsrats Welsch bestand übrigens die Verpflichtung der Lösung vom Jus primae noctis in Bayern noch im 18. Jahrhundert.[13]

Im Grunde genommen barg sich unter dem Jus primae noctis nichts weiter, als eine Erpressung mehr, da es doch dem Bräutigam freistand, sich mit Geld oder Geldeswert zu lösen. Wenn nun der arme Bauer dieses Geld nicht aufzubringen vermochte, denn eine Hochzeit kostete ohnehin auch damals schon viel Geld? Der Bräutigam hatte vor allem die Eheerlaubnis teuer durch den Erlag eines Zinses oder Übergabe eines Hemdes oder Felles zu erkaufen. Dem Zins wusste der Galgenhumor der Zahler recht bezeichnende Namen zu geben. Einige dieser aus verschiedenen Gegenden stammenden Bezeichnungen waren: Jungfernzins, Stechgroschen, Bettmund, Nadelgeld, Frauengeld, Hemdschilling, Bumede, Jungferngeld, Schürzenzins, Vogthemd, Bunzengroschen und andere, mitunter sehr eindeutige, mehr. Dieser Zins war unter allen Umständen zu erlegen, auch dann, wenn der Herr sein Recht ausgeübt und damit die Tugend der Braut ramponiert hatte.

Die zerzauste Tugend machte übrigens schon damals den Herren der Schöpfung und nicht nur den Bauern allein manchen Kopfschmerz. Und nicht allein die Mägdelein, sondern auch die Ehegattinnen, ganz besonders die letzteren, hatten oft unter mehr oder weniger begründeter Eifersucht zu leiden. Was heutzutage meist Thränen, Ohnmachten und Beteuerungen durchzusetzen vermögen, bedurfte in jener kräftiger zufassenden Zeit augenscheinlicher Beweise. Wenn diese nicht auf gewöhnlichem Wege herbeizuschaffen waren, so griff man, dem bigott-abergläubischen Zeitgeiste entsprechend, zu dem Gottesurteil. Häufig war es die angeschuldigte Frau selbst, die zu ihrer Rechtfertigung einer Ordalie unterzogen zu werden begehrte. So die Frau Karls des Dicken (881-887), die, des Ehebruches bezichtigt, durch das Gottesurteil nicht allein zeigen wollte, dass sie keine Verbrecherin, sondern dass sie trotz zwölfjähriger Ehe noch immer Jungfrau sei: »Das (ihre Unberührtheit) bewerte sü domitte, dass sü ein gewihset Hemede ane det und domit in ein Für (Feuer) gieng und blieb unversert von dem Für«, schreibt der Chronist Twinger von Königshofen. Das ganze Mittelalter hindurch waren Ordalien nahezu das einzige, jedenfalls aber das unfehlbarste Mittel, die eheliche Treue ad oculos zu demonstrieren.

Zwei Hauptarten der Gottesurteile waren im Schwange: die Feuer- und die Wasserprobe. Bei der Feuerprobe hatte die Beschuldigte die blosse Hand ins Feuer zu halten und unbeschädigt wieder herauszuziehen. War die Hand versengt, so wurde sie verbunden und der Verband nach einer gewissen Zeit gelöst. Waren die Wunden verheilt, so bewies dies die Unschuld. Weitere Abarten des Feuerordals waren: Mit einem mit Wachs durchtränkten Hemd bekleidet den Scheiterhaufen zu durchschreiten, wie Karls Gattin that; mit blossen Füssen über glühende Pflugscharen zu wandeln oder diese eine angegebene Strecke weit zu tragen. Kaiserin Kunigunde, Heinrichs II. (1002-1024) Gattin, unterzog sich dieser letzteren Probe, die übrigens schon aus den Sophokleischen Tragödien her bekannt ist.

Die Wasserprobe fusste auf dem Grundgedanken, dass das reine, heilige Wasser nichts Sündhaftes in sich dulde. Sank daher das gebundene nackte Weib unter, so war es schuldlos; blieb es auf dem Wasserspiegel schwimmen, dann war seine Schuld zum Beweis erhoben. Jahrhunderte später gewannen diese Wasserproben, deren Ausgang ganz in der Hand des Fesselnden lag, eine hohe Bedeutung bei den Hexenverfolgungen.

Eine dritte, aber seltener geübte Art der Gottesurteile waren die Zweikämpfe zwischen der Angeklagten und ihrem Ankläger. Der Kraftunterschied zwischen Mann und Weib fand dadurch seinen Ausgleich, dass der Mann bis zum Gürtel in einer Grube stehend die Angriffe der mit einem enganliegenden trikotartigen Anzuge bekleideten Frau abzuwehren hat. In »Talhoffers Fechtbuch«, der Bilderhandschrift von 1467 auf der Gothaischen Bibliothek, bekämpft die Frau ihren Widersacher mit einem Schleier, in dem sie einen vier- bis fünfpfündigen Stein eingebunden hat. Der Mann ist mit einer Keule bewehrt, ebenso lang wie der Schleier der Gegnerin. Der Kämpfer steht »bis an die waichin« in einer Grube, dessen Rand die Frau umkreist. Nach dem Apollonius vertrat mitunter einer der langen Kleiderärmel den Schleier.[14]

Dass alle Ordalien, der Zweikampf vielleicht ausgenommen, mit der Niederlage der Frau enden mussten, wenn alles mit rechten Dingen zuging, liegt auf der Hand – soferne das schwache Geschlecht in seiner ererbten Schlauheit nicht Mittel und Wege gefunden hätte, den Herren der Schöpfung ein Schnippchen zu schlagen. Sie mogelten bei den wohlvorbereiteten Gottesurteilen nach Herzenslust, und lachten hinterher die dummen, leichtgläubigen Männer weidlich aus. An Gehilfen bei dem Betruge fehlte es nicht, wenn nur Geld genug vorhanden war, die Helfer zu erkaufen.

Gottfried von Strassburg gibt im »Tristan« unumwunden den Schwindel zu, den die holde Isolde, seine Heldin, bei einem Gottesurteil ausübt. Isoldchen, bekanntlich kein Tugendspiegel, soll zur Bezeugung ihrer Unschuld die Feuerprobe bestehen. Sie ist, sehr gerechtfertigter Weise, mit Tristan, dem Neffen ihres alten Gatten, ins Gerede gekommen, und muss nun, um die bösen Mäuler zu stopfen und ihrem Gatten den Glauben an ihre eheliche Treue wiederzugeben, eine Ordalie bestehen. Klein-Isoldchen hat gewichtige Gründe, alle Vorsicht walten zu lassen, denn es ist bei ihr sehr viel faul im Staate Dänemark. Sie weiss sich aber zu helfen. Vor der Probe verteilt sie mit beiden Händen reiche Geschenke an Gold, Silber und Edelsteinen »um Gottes Huld«, das heisst an die die Feuerprobe leitenden Geistlichen, die sich solchen Gaben gegenüber nicht undankbar erweisen dürfen. Sie wissen die Sache so fein einzufädeln, dass die Ehebrecherin die Probe tadellos besteht und in ihrer »bewiesenen« Fleckenlosigkeit nun aufs neue nach Herzenslust sündigen kann. Sie weiss ja, dass bei einem neuerlichen Gottesurteil ihr die früheren Helfer wieder aus der Patsche helfen werden.

Einen weiteren Einblick in den Gottesurteil-Schwindel gestattet das Gedicht eines unbekannt gebliebenen mittelhochdeutschen Dichters, das Hans Sachs als Vorlage für sein Fastnachtsspiel »Das heisse Eisen« benützte. Eine Frau zwingt ihren Mann auf Veranlassung der Gevatterin, »die ist sehr alt und weiss sehr viel«, seine eheliche Treue durch das Tragen eines »heiss Eysen« zu beweisen. Der Gatte willfahrt scheinbar dem Wunsche seiner Gattin.

»Ja Frau, das will ich gerne thun!

Lass die Gevatt'rin kommen nun,

Dass sie das Eisen leg in's Feuer,

Ich wage frisch das Abenteuer.

Purgieren will ich mich für's Leben,

Die Gevatterin soll Zeugniss geben.«

Der Schlauberger zieht dabei verstohlen einen Holzspan aus dem Ärmel in die Handfläche, auf den er das Eisen derart legen kann, dass es nirgend mit der Haut in Berührung kommt. Natürlich besteht er die Probe glänzend, weshalb er, nun den Spiess umkehrend, auch seinerseits die Tugendprobe von seiner Frau begehrt. Winselnd sinkt diese auf die Knie und gesteht, in die Enge getrieben, dass sie zuerst mit dem Herrn Kaplan in sträflichem Verkehr gestanden, den erst ein Mann, dann wieder einer, schliesslich nach und nach ein ganzes Dutzend abgelöst haben. Die würdige Frau, der »St. Stockmann« als unentrinnbarer Schutzpatron winkt, fasst nach ihrer Beichte unversehens das inzwischen erkaltete Eisen an, verbrüht sich aber daran, ein Zeichen, dass sie noch immer nicht die ganze Wahrheit gestanden hat, und rennt scheltend ab.[15]

Das von Karls eiserner Faust zusammengeschweisste Weltreich zersplitterte unter seinen schwachen Nachfolgern in jenes Staatengemengsel, dem erst das 19. Jahrhundert ein Ende machte. Karls Schöpfungen teilten das Schicksal seines Staates. Nur in den Klöstern glimmte der von Karl angefachte Funke des Bildungsbedürfnisses unter den Insassen fort.

Die Weltabgeschiedenheit, die von dem ewigen Einerlei gezeugte Langeweile liessen wohl auch manche, sonst nicht gerade wissensdurstige Mönche oder Nonnen zu den Büchern greifen, neben Reliquien, Messgeräten und Kultgewändern die kostbarsten Besitztümer der Stifte und Klöster. Und wohl ihnen, wenn sie Gefallen an dieser Beschäftigung fanden, die sie von weit sündhafterem Treiben abhielt, als es selbst die über alle Massen schlüpfrige Mönchslitteratur, das Singen und Abschreiben von weltlichen Liedern, den »winileodes«, war, das Karls Kapitular von 789 verpönte, oder das Studium der erotischen Stücke eines Plautus oder Terentius und anderer die Sinne erregender klassischer Schriftsteller. Denn auch in dieser Epoche liess die Sittenreinheit der Klostergeistlichkeit schon vieles zu wünschen übrig. Durch die Kapitularien Kaiser Karls ist erwiesen, dass manche Nonne ein vagierendes Leben führte, sich rückhaltslos, sogar gegen Entlohnung, hingab, und etwaige Folgen dieser Liebschaften durch Verbrechen beseitigte.

Der Wortlaut eines der zahmsten dieser Kapitularien (v. J. 802) ist folgender: »Die Frauenklöster sollen streng bewacht werden, die Nonnen dürfen nicht umherschweifen, sondern sollen mit grösstem Fleiss verwahrt werden, auch sollen sie nicht im Streit und Hader untereinander leben, und in keinem Stücke den Meisterinnen und Äbtissinnen ungehorsam oder zuwider handeln. Wo sie aber unter eine Klosterregel gestellt sind, sollen sie diese durchaus einhalten. Nicht der Hurerei, nicht der Völlerei, nicht der Habsucht sollen sie dienen, sondern auf jede Weise gerecht und nüchtern leben. Auch soll kein Mann in ihr Kloster eintreten u. s. w.«

Ebenso verbot Karl, die Mönchsklöster in allzu bequemer Nachbarschaft der Nonnenklöster anzulegen – er hatte Gründe dafür.

Aber nicht nur die Nonnen aus niederem Stande setzten sich über die Klosterregeln hinweg, auch solche aus den höchsten Kreisen brachen ihr Gelübde, wenn sich Gelegenheit bot. Wiederholt finden sich in den Chroniken vornehme Klosterschwestern, die sich entführen lassen, oder der Klausur entfliehen, um zu heiraten. Wer mächtig war, durfte hoffen, nachträglich die Genehmigung des Ehebundes durch den Kaiser und durch dessen Vermittlung auch die des Papstes zu erlangen. »Hadburg, die erste Gemahlin König Heinrichs, war eine Nonne, um die er als Herzog förmlich warb, die er sich nach alter Weise im Ringe der Seinen vermählte, als Herrin seines Hofes feiern liess und gegen die Angriffe der Kirche behauptete. Herzog Miseco von Polen, durch seine erste Gemahlin bekehrt, erwies sein junges Christentum nach deren Tode dadurch, dass er um 977 eine deutsche Nonne (Oda) aus ihrem Kloster entführte und heiratete.«[16]

Selbst in den sittenreinsten Klöstern dachte man im Zeitalter Karls und seiner Nachfolger sehr frei, wofür die Dramen Roswithas von Gandersheim Beweise erbringen, jener vielseitigen, hochgebildeten Nonne, mit der der lange Reigen der deutschen Schriftstellerinnen anhebt. »Der singende Mund von Gandersheim« (clamor validus Gandeshemensis) lebte und dichtete um die Mitte des 10. bis zu Anfang des 11. Jahrhunderts. Die Dichterin entnahm ihre Stoffe der Heiligengeschichte, die sie in einer dem Terenz nachgeahmten Form dramatisierte. Mit Vorliebe erhitzt sie ihre Phantasie an sinnlichen Vorwürfen, die stellenweise durch die behaglich-breite Detailschilderung von einer Vorurteilslosigkeit zeugt, von der sie ihr letzter Übersetzer trotz aller aufgewandten Mühe nicht völlig reinzuwaschen vermag.[17] In ihrem dritten Stücke »Die Auferweckung der Drusiana und des Calimachus« dringt der letztere, ein schöner heidnischer Jüngling, in die kaum geschlossene Gruft »und sucht in dem Marmorbette des Leichnams die Umarmung, welche ihm Drusiana lebend versagte«. Eine Schlange verhindert rechtzeitig die Leichenschändung. – Etwas viel auf einmal für eine schriftstellernde Himmelsbraut! In dem Drama »Fall und Busse Marias, der Nichte des Einsiedlers Abraham« führt uns Roswitha in ein Bordell; in »Die Bekehrung der Buhlerin Thais« schildert sie realistisch ein Freudenmädchen; im »Dulcitius« sollen die drei christlichen Jungfrauen Agape, Chionia und Irene wegen ihrer Standhaftigkeit im Glauben römischen Soldaten preisgegeben werden, nachdem Dulcitius vergeblich versucht hat, seine Begierden an ihnen zu stillen, und dieses alles und noch mehr trägt Roswitha mit frommem Augenaufschlag vor – ad majorem Dei gloriam –. Zur Ehre der Dichterin, die sich eines kraftvollen, aber barbarischen Mönchslateins bediente, sei angenommen, dass sie ihre Stoffe nach schriftlich vorliegenden Vorbildern formte, nichts Selbsterlebtes in ihre Darstellungen verflocht. Aber mussten nicht derartige Scenen selbst die reinste Phantasie mit unzüchtigen, dem Gelübde der Keuschheit diametral entgegenstehenden Bildern füllen und sie zu weiterer Ausspinnung reizen? Die müssiggängerischen Nönnchen hatten so unendlich viel Langeweile, wie sie oft selbst gestehen, dass sie sich wohl recht oft an den Dramen der Gandersheimerin ergötzt und die darin geschilderten Vorkommnisse recht ausführlich durchgesprochen haben mögen.....

Vom 12. Jahrhundert an datiert der geistige und materielle Aufschwung des deutschen Volkes, das ganz allein aus sich heraus erstarkte. Der Handel, das Handwerk und auch die, wenn auch nur auf eine engbegrenzte Menschenklasse, namentlich die Klosterleute und die aus den Klosterschulen Hervorgegangenen sich erstreckende Bildung, hoben sich zusehends, erweiterten den Gesichtskreis, schufen neue Lebensformen und mit ihnen neue Bedürfnisse. Das altgermanische Kriegertum, die Freude an Fehde und Jagd, das dem Adel noch immer durch die Adern pulsierte, dessen Andenken die unverklungenen, Begeisterung anfachenden Heldensagen wachhielten, gewann eine neue, modernisierte Gestalt im Rittertume, dessen romanische Urformen bald stark mit echt deutschem Geist durchsetzt waren, der manchen welschen Firlefanz noch vergröberte, um namentlich im Minnedienst, einem Hauptbestandteile des Ritterwesens, tief unsittliche Formen zu schaffen, die gleich vergiftend auf beide Geschlechter wirkten, besonders aber den Grundpfeiler der menschlichen Gesellschaft, die Ehe, untergruben. Die, gleichviel ob real oder platonisch Geliebte galt alles, die eigene Frau nichts. Man schlug sein Weib, wie Kriemhilde klagt[18], winselte aber zu Füssen der angebeteten Herrin um die Gunst, die Hand oder den Fuss küssen und den Saum des Gewandes berühren zu dürfen. »Die Ehe des Ritters, sein Hauswesen, seine Kinder, seine Familiengefühle, alles holde Behagen der Heimat stand ganz ausserhalb der idealen Welt, in welcher er am liebsten lebte.«[19] Des steirischen Ritters Ulrich von Lichtenstein Donquichoterien, sein Zug als Frau Venus im Jahre 1227, in kostbare Frauengewänder gekleidet, das Haupt mit Schleiern umhüllt, und seine sonstigen Läppereien, wie das Trinken des Waschwassers seiner Huldin, die Operation der breiten Oberlippe, das Abhauen eines ihr zu Ehren im Turnier verletzten Fingers, das Mischen unter widerliche Aussätzige, das ihm die Laune der excentrischen Geliebten anbefiehlt, sind der Gipfelpunkt des sich als ritterlichen Minnedienst gehabenden Blödsinnes. Diese sich bis zum Wahnsinn steigernden Überspanntheiten der Ritter, ihre Spielereien, die bandwurmartig anwachsenden Satzungen umgaben schliesslich das ganze Rittertum mit einem schalen Formelkram, der stark an die moderne Vereinsmeierei gemahnt, der Geheimbündeleien des 18. Jahrhunderts gar nicht zu gedenken, denen das Rittertum vielfach zum Vorbilde diente.

Das ritterliche Gehaben führte schliesslich zu einer allgemeinen Lüderlichkeit, die selbst dem überzeugten Romantiker Saint-Pelaye den Stossseufzer entlockte: »Nie sah man verderbtere Sitten, als in den Zeiten unserer Ritter, und nie waren die Ausschweifungen in der Liebe allgemeiner«.[20] Jede Modedame musste ihren Ritter haben, der ihre Farben trug und dem Gemahle ins Handwerk pfuschte. Liebschaften von Frauen aus hohem Stande mit Unebenbürtigen konnten bei solchen Anschauungen nicht ausbleiben. Die Strenge Herzog Rudolfs von Österreich, der 1361 eine Hofdame seiner Frau wegen eines Verhältnisses mit einem ihrer Diener ertränken liess, steht anscheinend vereinzelt da. Der österreichische Dichter Heinrich, der zwischen 1153 und 1163 seine Mahnworte an Pfaffen und Laien richtete, schilderte den Umgangston der ritterlichen Gesellschaft als roh. Der Hauptgegenstand ihrer Unterhaltung waren die Weiber. Wer sich rühmen konnte, die meisten verführt zu haben, galt am höchsten.[21] Der Ehebruch war alltäglich, wenn auch über seine Verwerflichkeit die damaligen Dichter einig sind. Aber es war Modesache, Ehebrecher zu sein, oder wenigstens als solcher zu gelten.

»Hat ein gutes Weib ein Mann

Und geht zu einer andern dann,

So gleichet er darin dem Schwein.

Wie möcht es jemals ärger sein?

Es lässt den klaren Bronnen

Und legt sich in den trüben Pfuhl.

Gar mancher hat schon so zu thun begonnen.«

klagt Meister Sperrvogel.[22] Gottfried von Strassburgs unsterbliches »Tristan und Isolde« ist in seiner Gesamtheit eine Verherrlichung des Ehebruches, doch gab es, wie wir eben in dem biederben Sperrvogel sahen, auch Minnesänger, die gegenteiliger Meinung waren. Ein klarblickender deutscher Dichter des 12. Jahrhunderts gesteht es unumwunden ein, dass die Damen den Rittern keine Vorwürfe zu machen berechtigt seien, denn:

»Der wiber chiusche (Keuschheit) ist entwicht

frowen und riter

Dine durfen nimmer gefristen

We der ir leben bezzer si.«[23]

Die Lotterei der französischen Ritter, deren Liebeshöfe oftmals in Orgien ausarteten, bei denen sich verlarvte Mädchen und Frauen schamlos preisgaben[24], fanden hin und wieder Nachahmung in Deutschland, wenn sie sich auch nicht so allgemein verbreiteten, wie in ihrem Mutterlande, wo Liebeshöfe sogar in den Klöstern eine Stätte fanden.

»Uns ist in einem lateinischem Gedicht die Schilderung eines solchen Hofes bewahrt, welcher in einem Kloster der Diöcese von Toul an heiterem Maifest gehalten wurde. Es ist – wohlgemerkt – nicht die zornige Schilderung durch einen Frommen, sondern wohlwollende Darstellung durch jemand, der dabei war, und der den Vorfall ganz in der Ordnung erachtet. Die Thüren werden verschlossen, die alten Nonnen abgesperrt, nur einige verschwiegene Priester zugelassen. Statt des Evangeliums wird von einer Nonne Ovids »Kunst zu lieben« vorgelesen, zwei Nonnen singen Liebeslieder. Darauf tritt die Domina in die Mitte, als Mai gekleidet, in einem Gewand, das ganz mit Frühlingsblumen besetzt ist, und sagt, Amor, der Gott aller Liebenden, habe sie gesandt, um das Leben der Schwestern zu prüfen. Vor die Richterin treten einzelne Nonnen und rühmen die Liebe zu geistlichen Herren, welche Geheimnisse zu bewahren verstehen; andere loben die Ritterliebe, aber ihre Auffassung wird von der Maigöttin höchlich gemissbilligt, weil die Laien nicht verschwiegen und allzu veränderlich sind. Zuletzt werden die Rebellinnen, welche Ritterliebe nicht meiden wollen, feierlich im Namen der Venus exkommuniziert unter allgemeinem Beifall, und alle sprechen Amen.«[25]

Auch die Kreuzzüge trugen das ihre dazu bei, bisher unbekannt gebliebene Ausschweifungen aus dem Oriente nach dem Abendlande zu verpflanzen. Und die gezwungene Strohwitwerschaft eines Heeres von Frauen, deren Männer unter dem Kreuze fochten, öffnete der Unsittlichkeit Thür und Thor. Die Männer suchten sich allerdings der Treue ihrer Gattinnen durch rohe Mittel zu versichern, deren entwürdigendstes der sogenannte Keuschheitsgürtel (cingula castitatis) war. Solche Gürtel werden von den späteren Schriftstellern häufig erwähnt, sie kommen aber schon im 13. Jahrhundert vor. In der Bilderhandschrift des Bellifortis von Konrad Kyeser vom Jahre 1405 ist die Zeichnung eines solchen Gürtels enthalten; ein Modell eines dieser Instrumente befindet sich im Museum schlesischer Altertümer in Breslau. Es ist roh aus Eisen zusammengefügt, während die wirklich verwendeten aus besserem Material, meist aus Silber oder Gold, gearbeitet waren.

Bei aller Laxheit der Moral bewahrte doch das durch viele Generationen vererbte deutsche Sittlichkeitsgefühl vor jenen allzu tollen Excessen, die in Frankreich auf der Tagesordnung waren.

Man darf überhaupt im allgemeinen die Sitten der Vorzeit nicht nach dem heutigen Moralcodex messen. Andere Zeiten, andere Sitten!

»Die damalige Generation war körperlich gesund und kräftig. Von früher Jugend an hatten die Männer vor allem ihre Körperkräfte ausgebildet; viel im Freien lebend, waren sie erstarkt; die fast ausschliesslich aus scharf gewürzten Fleischgerichten bestehende Kost, der Genuss von berauschenden Getränken brachte das Blut noch mehr in Wallung; zu viel Wissen beschwerte ihren Kopf nicht und mit Gewissensskrupeln wusste man sich abzufinden. Und ebenso vollsaftig und begehrlich sind die Mädchen aufgewachsen.« Die Schamhaftigkeit im modernen Sinne ist eine Errungenschaft der verfeinerten und verfeinernden Kultur, die vielen sonst geistig hochstehenden Völkern abgeht, die ebenso wie die Ahnen im Mittelalter in absoluter Nacktheit keinen Verstoss gegen die gute Sitte sehen und erst allmählich zur Moral nach westeuropäischer Anschauung erzogen werden müssen, denn »das Schamgefühl ist etwas sekundäres und zwar die Folge, nicht die Ursache der Bekleidung«.[26] Ist doch sogar zum Teil heute noch den hochentwickelten Japanern unser mit der Muttermilch eingesogenes Schicklichkeitsgefühl ein fremder Begriff. Was uns daher im allgemeinen höchst anstössig, im allergünstigsten Falle noch äusserst naiv erscheint, gehörte in der Vorzeit zur Alltäglichkeit, die niemandem auffiel, und in der niemand Übles sah. Man war von Kindsbeinen auf an den Anblick der Nacktheit gewöhnt – schlief doch das ganze Mittelalter hindurch alles in Adamskostüm und bei den beschränkten Raumverhältnissen, meist in einer grossen Schlafstube die Eltern mit den Kindern, gleichviel ob Knaben oder Mädchen, zusammen. Von diesem Gesichtspunkte aus betrachtet, erscheinen sonst anstössige Stellen in den gleichzeitigen Dichtwerken wesentlich gemildert, auch dann, wenn wir sie als Geschichtsquellen gelten lassen, was aber gemeinhin einige Vorsicht nötig macht. Die licentia poetica wird sich nicht immer haarscharf an Thatsachen gehalten haben, wenn schon sie aus dem wirklichen Leben ihre Kraft schöpfte und allgemein herrschende Sittenzustände zur Grundlage ihrer Schilderungen nahm. Wenn wir daher manches Anstössige auch für übertrieben halten dürfen, so bleibt doch selbst nach Ausmerzung des zu Grassen noch genug Bedenkliches übrig, um ein fast abgerundetes Bild der geltenden Moral zu gewähren, das auf Authentizität Anspruch erheben darf. Auch die Vergleichung von Parallelstellen bei verschiedenen Dichtern, die sich gegenseitig nicht beeinflussen konnten, bestätigt die Richtigkeit vieler wie Fabeln anmutender Vorfälle.

Man lebte anders, man dachte anders als heutzutage, man war trotz aller Sittenroheit reiner im Denken, als in der Gegenwart. Der Sittenverfall paarte sich häufig mit einer Einfalt, die dem Mangel an jeglicher Prüderie entsprang. Man war derb, geradeaus, wollüstig, aber ohne Cynismus und Pikanterie. Es war eben eine Zeit, in der noch nicht, wie Hippel sagt, eine unnatürliche Mode, die man Tugend nennt, im Schwange war.

Gawan, in Wolfram von Eschenbachs unsterblichem Parzival, wird von Bene, der jungfräulichen Tochter seines Gastfreundes, des Ritters Plippalinot, zu Bette gebracht und am Morgen beim Aufstehen bedient.[27] Ein gleiches Vorgehen in den Burgen ist durch zahlreiche weitere Belegstellen verbürgt. Man war eben naiv genug, in diesen Dienstleistungen nur die dem teueren Gaste erwiesene Ehrung zu sehen. Da sich aber Menschennatur mit ihrer Begehrlichkeit in ihren Grundzügen immer gleich blieb, dürfte es auch nicht immer bei der platonischen Dienstfertigkeit geblieben sein, was auch Wolfram andeutet, als er von Plippalinots Töchterlein schalkhaft versichert:

»Sie hätt' ihm Minne wohl gewährt,

Wenn Minn' er von der Maid begehrt!«

Den Gast begrüsste die Burgfrau mit einem Kuss.[28] Im Nibelungenlied heisst Markgraf Rüdeger von Bechelaren seine Frau und Tochter die Gäste mit Küssen bewillkommnen.[29] Der »blôze ritter« besagt:

»Sin tohter und sin vrouwen

Hierz er in kussen ze hant.«[30]

Vom Küssen zu Handgreiflichkeiten war seit jeher nur ein kurzer Weg. »Das Mädchen, das sich küssen lässt, geht auch bald ins Bett«, lautet ein altes Sprichwort, das auch im frühen Mittelalter volle Geltung besass. Die Mädchen waren meistenteils gar nicht scheu, im Gegenteil, sie benahmen sich oftmals viel ungezwungener als die Herren. Der reine Thor Parzival verkriecht sich rasch im Bette, als Jungfrauen zu ihm ins Schlafgemach kommen:

»Geschwind sprang der behende Mann

Aufs Bette und deckte sich zu.«[31]

Alle waren freilich nicht so schamhaft, und es fehlte durchaus nicht an grobkörnigen Gesellen, denen ebenso jedes Feingefühl mangelte, wie den vornehmen Damen, mit denen sie es zu thun hatten. Ritter Gawan betritt kaum die Burg des Königs Vergulaht, dessen jungfräuliche Schwester Antikonie ihn mit dem Willkommenkuss empfängt, als er ihr schon mit handgreiflichen Zärtlichkeiten zu Leibe rückt, in welch löblichem Thun er nur durch den Eintritt eines Ritters unterbrochen wird.[32] »Diese derbsinnliche Manier, um Liebe zu werben, hat für uns etwas Anstössiges. Nach den Schilderungen aus der damaligen Zeit scheint jedoch ein derartiges Benehmen sehr natürlich gefunden worden zu sein«[33], denn die Frauen kamen allenthalben den Rittern auf halbem Wege entgegen, ja boten sich nicht selten selbst an, wie der Kürnberger versichert, oder wie die Tochter des Galagandreiz dem Lanzelot vom See in Ulrich von Zazikhofens Gedicht, die dem Liebhaber sogar einen goldenen Ring zum Lohne verspricht. Die tugendhafte Meliûr schleicht nachts zu dem ihr völlig unbekannten Partonopier, einem dreizehnjährigen Knaben, und »Sie wurden dô gescheiden Von ir magetuome«.[34] In Gottfried von Strassburgs Tristan kommt die Prinzessin Blancheflur zu Rivalin, um ihm ihre Jungfräulichkeit zu überlassen.[35] Hatte die Tochter des Burgherrn ihren Geliebten bei sich, war sie gutmütig genug, auch für das Gefolge ihres Liebsten zu sorgen und ihre Damen zu bestimmen, den Freunden ihres Galans Gesellschaft zu leisten. Isolde stellt es den Genossen Tristans frei, zwischen ihren beiden Begleiterinnen Brangane oder Gymêle zu wählen. Grosse Herren hatten es noch leichter, ihnen war jeder nur zu gern gefällig. Als der Landgraf Ludwig von Thüringen einem Tanze zusieht und ein besonders schönes Mädchen sein Wohlgefallen erregt, erbietet sich sofort einer der Anwesenden, ihm die Gunstbezeugung der Schönen zu verschaffen. Und wie er ein anderes Mal Verwandte besucht, wird ihm ein junges Weib: »Geworfen in sîn bette dar«[36]. In dieser Naivität findet sich vielleicht der Nachhall jener uralten, von Chaldäa ausgegangenen und von allen Urvölkern des Altertums geübten Sitte der gastlichen Prostitution. Der Hausherr wähnte in dem Gaste einen Gesandten des Himmels, dem er sein Hab und Gut zur Nutzniessung anbot, darunter auch seine Frau und seine Töchter. Auch die Bibel ist voll von Beispielen der gastlichen Prostitution bei den Hebräern, die vielfach den fremden Gast als Engel ansahen.[37] Wenn wir Murner glauben dürfen, findet sich noch im 16. Jahrhundert die gastliche Prostitution vor. »Es ist in dem Niderlande auch der bruch, so der wyrt ein lieben gast hat, daz er jm yn frow zulegt uff guten glouben.« In abgeschiedenen Gegenden Russlands soll sich dieser Brauch bis zum heutigen Tage erhalten haben.

Es lassen sich aus den Dichtwerken jener Übergangsperiode von der Dämmerung zum Morgenrot noch eine grosse Blütenlese von Scenen anführen, die wertvolle Fingerzeige über die geltenden Anstandsbegriffe geben. Noch kämpft die angestammte Roheit gegen eine vom Auslande eingeführte Überfeinerung, die wie ein dem knorrigen Stamme okuliertes Reis nur langsam mit diesem verwächst. Hand in Hand mit der ursprünglichen Ungeniertheit ging nun eine affektierte, dem innersten Wesen fremde, gesuchte und daher lächerliche Zimperlichkeit. Lächerlich ist es, wenn Damen sich ohne Scheu vor dem Knappen im Naturkostüme zeigen, aber verlangen, dass eben dieser Knappe vor ihnen nicht anders als mit Unterkleidern versehen erscheinen sollte, da irgend ein Zufall eine ärgerliche Entblössung seines Körpers im Gefolge haben könnte[38], wie das recht öde, aber sittengeschichtlich wertvolle Lehrgedicht »Der welsche Gast« empfiehlt.

»Der welsche Gast« ist seinem Inhalte nach so eine Art anticipierter Knigge, ein Vademekum des mittelalterlichen »Guten Tones in allen Lebenslagen«, das mit anderen Büchern gleichen Inhaltes, wie Winsbeke und Winsbekin, viel verbreitet, aber ebensowenig befolgt wurde, wie die geschraubten Machwerke gleicher Tendenz in unserer Zeit. Man lebte trotz dieser Vorschriften in jenem seltsamen Gemengsel von Überfeinerung und Roheit, das in seiner Bizarrerie die extremsten Formen zeitigte. Hier Schamhaftigkeit, die den Anblick blosser Füsse einer Frau zum todeswürdigen Verbrechen für beide Teile stempelte, dort die naivste Zurschaustellung des entblössten Körpers vor dem Diener und Unfreien. Hier freie Liebe, dort exaltierte Prüderie.

Ein solch eigenartiges Gemisch von Rohheit und Courtoisie spricht sich auch in dem aus Frankreich eingewanderten Gebrauche aus, mit dem getragenen Hemd der Geliebten über der Rüstung in den Kampf zu ziehen und das zerstochene Wäschestück der Angebeteten wieder zu Füssen zu legen, die es zum Danke für »die Aufmerksamkeit« sofort und ungereinigt wieder in Gebrauch nimmt, wie dies Herzeloyde, Parzivals Mutter, und ihr Gatte Gamuret thun.[39] Aus dieser Sitte, die zweifellos bestanden hat, entwickelte sich in der Folgezeit der Gebrauch, dass nach der Trauung der Bräutigam das vom Körper der Braut noch warme Hemd anlegte und umgekehrt, wie dies im 16. Jahrhundert z. B. in Berlin-Cölln allgemein war. In den folgenden Säculen schrumpfte der Hemdenwechsel zu dem Hemdengeschenk ein; Ende des 17. und zu Anfang des 18. Jahrhunderts beschenkte nur noch die Verlobte den Bräutigam mit dem »Bräutigams-Hembde«.[40]

In den Minnesängen der ritterlichen Dichter finden sich zahllose Gedichte, die über den empfangenen Minnelohn hoher Geliebten quittieren, daneben aber auch viele, die gleichzeitig lustige Bemerkungen über die weibliche Leichtfertigkeit nicht zu unterdrücken vermögen. Dann und wann zieht zur Abwechslung wieder einer der Zeitgenossen über die Männer her, die den Frauen die allerschlechtesten Beispiele gaben, so Freidank:

»Wenn einen Fehltritt Fraun gethan

Des Mannes Bitt war Schuld daran

Auch ein Mann dasselbe thäte,

Wenn man ihn so innig bäte«

sagt er sehr richtig, schränkt aber seine Meinung wieder dahin ein:

»Das Weib man immer bitten soll,

Ihr aber stehts Versagen wohl.«

Besonders schlecht ist ein elsässischer Bischof auf die Männer zu sprechen. Buhlerei und Ausschweifungen gelten nach ihm nicht mehr als Vergehen, denn die meisten Männer werten die Frau nicht höher als einen Becher Wein, ihr Ross, ihr Federspiel oder ihre Meute.

Selbstredend gab es wie unter den Männern jener Zeit, so auch unter den Frauen Ausnahmen, die von unverbrüchlicher Gattentreue bis über das Grab hinaus, von echter Frömmigkeit und von einer Himmelssehnsucht zeugen, die blind gegen alles Irdische nur für das Jenseits lebte und die Vorbereitung für das ewige Leben als einzigen Daseinszweck betrachtete. Die heilige Elisabeth stand mit ihrem asketischen Leben, aus dem selbst das Bad als frivoles Vergnügen verbannt war, keineswegs vereinzelt da, ebensowenig wie jene Herrscherin, die sich selbst in der Ehe die Jungfräulichkeit zu bewahren wusste. Aber derartige Erscheinungen blieben in der Minderzahl gegenüber der allgemein verbreiteten Frivolität, die sich weniger auf das eben entstandene Bürgertum, als auf die in engster Berührung mit dem Adel lebende Landbevölkerung weiterverbreitete und diese auf Jahrhunderte hinaus verseuchte.

Das Leben auf dem Dorfe.

Das Leben der Bauern war während des ganzen Mittelalters hindurch eine ununterbrochene Kette von Misshandlungen und Verfolgungen seitens ihrer Herren: des Adels und des Klerus. Der Bauernstand, und nicht nur der leibeigene, lebte in fortwährender Knechtung, vollkommen abhängig von der Willkür seiner Besitzer. Nie war er davor sicher, von den Seinen getrennt zu werden, wenn es dem Herrn gefiel, die Frau oder die Kinder des Hörigen zu verschenken, zu verkaufen oder zu verpfänden. Im Jahre 1333 versilberte Konrad Truchsess von Urach zwei Bauernweiber mit ihrer Nachkommenschaft an das Kloster Lorch um drei Pfund Heller. Das Jus primae noctis beraubte ihn der Jungfräulichkeit der Gattin, deren Tugend überdies alle möglichen Fährlichkeiten drohten. Ward ein Bauer um Geld gestraft, und dieses nicht eintreibbar, und konnte auch an seinem Besitztum die Strafe nicht vollstreckt werden, dann sollte, wie das Weistum von Wilzhut, zwischen Braunau und Salzburg, bestimmt, die Frau des Straffälligen geschändet werden.

Dieses Weistum ist so vorsorglich, zu dekretieren, dass es dem Gerichtspfleger gestattet sei, falls die Frau »gefiel aber dem pfleger an der gestalt nicht«, er die Entehrung dem Gerichtsschreiber abtreten und dieser, wenn auch ihm die Ausführung nicht zusagte, sie dem Amtmanne »auferladen« könne. Nach wie vor waren die frischen Dirnen ein begehrter Artikel, um die Harems der Herren zu bevölkern. Der Ritter Ulrich von Berneck hielt sich nach dem Tode seiner Frau zwölf hübsche junge Mädchen »zur Erleichterung seiner Witwerschaft«. Kaiser Friedrich II. hatte seinen Harem, dem auch die Eunuchen nicht fehlten, in Luceria.

Das einzige Vergnügen jener bemitleidenswerten, erniedrigten Menschen war neben Völlerei die rohe sinnliche Liebe, der sie fröhnten, wo und wann sich Gelegenheit dazu bot.

Weit besser als die Hörigen und selbst freien Bauern Norddeutschlands waren die Ackerbürger im Süden Deutschlands daran, die sich ihre Selbständigkeit zu wahren gewusst, auf ihrem Grund und Boden nicht selten mit Glücksgütern reich gesegnet als eigene Herren schaltend, sich den Rittern gleichhielten, deren Tracht und Lebensgewohnheiten sie ins Dorf zu verpflanzen trachteten. Diese Nachahmung ritterlicher Sitten und Gebräuche verzerrte sich unter den ungehobelten Bauernfäusten natürlich ins Groteske, ab und zu ins Widerlich-Gemeine. Ein köstliches Beispiel bäuerlicher Grossmannssucht ist uns im »Meier Helmbrecht« von Wernher dem Gärtner, der ältesten deutschen Dorfgeschichte, entstanden im 13. Jahrhundert, überliefert. Der Titelheld, ein reicher Bauerssohn, den die Eltern verzärtelt, strebt darnach, Ritter zu werden, bringt es aber nur zum Strauchdieb, der vom Schicksal ereilt, geblendet, eines Fusses und einer Hand beraubt wird, als eben seine Schwester Gotelinde mit einem seiner Spiessgesellen Hochzeit hält.[41]

Wie die Dorfburschen, so liebäugelten auch die Alten mit den edlen Herren und sahen wohlgefällig zu, wenn ein Ritter eine arme Verwandte einem reichen Bauerssohn als Gattin aufhalste, oder ein verarmter Rittersmann ein hübsches Dirnlein heimführte, um mit der Mitgift sein verrostetes Schild neu zu vergolden[42] – also nichts Neues unter der Sonnen! Besonders den Dorfschönen stachen die noblen Herren in die Augen, die so ganz anders geartet waren, als die grobkörnigen Burschen, die so zierliche Redensarten zu drechseln wussten und mit Geschenken nicht geizten. Aus den Liedern der Minnesänger ist ersichtlich, dass die Adeligen diese gute Meinung zu nutzen verstanden und Abenteuern mit den drallen Dirnen keineswegs aus dem Wege gingen. Nidhardt von Reuenthal ergeht sich in breiten Schilderungen seiner Erfolge und über das Liebesleben auf dem Dorfe. In einem seiner Gedichte unterhalten sich Mutter und Tochter, und die Mutter meint, das 16jährige Töchterchen sei noch viel zu jung zur Liebe. »Ei was,« entgegnet diese schnippisch, »Ihr wart ja erst zwölf Jahre, als Ihr Euerer Jungfernschaft ledig wurdet.« »Nun so nimm meinetwegen Liebhaber so viel du willst.« »Das thät' ich auch gerne, wenn Ihr mir nicht immer die Männer vor der Nase wegfischtet. Pfui doch, hol Euch der Teufel! Habt doch schon einen Mann, was braucht Ihr noch andere?« »Pst, schweig still, Töchterlein. Minne wenig oder viel, ich will nichts dagegen haben, und solltest du auch ein Kindlein wiegen müssen. Sei aber auch verschwiegen, wenn du mich der Liebe nachgehen siehst.«

Hermann von Sachsenheim hat im Liederbuche der Klara Hätzlerin einen für ihn sehr unrühmlichen Sturm auf eine Grasmagd besungen. Oswald von Wolkenstein weiss gleichfalls von Abenteuern mit Dörflerinnen zu erzählen, ebenso Tannhäuser und andere Minnesänger mehr.

Die Dorfschönen fühlten sich eben durch die Bevorzugung seitens des Adels geehrt, und ihre Liebhaber und Gatten drückten gerne ein Auge zu, geradeso wie es sich etwas später die Bürger zur Ehre rechneten, wenn irgend ein Höhergestellter, oder gar – horribile dictu – ein Adeliger, sich gnädigst herabliess, ihre Frauen zu verführen. Darauf deutet wenigstens die Stelle in Balthasar Voigts, Pastors zu Drubeck, »Ägyptischem Joseph« hin, eine »geistliche Komödie, sowohl in kleinen als grossen Schulen zu agieren«, ein Machwerk voll widerlicher Plattheiten und Schweinereien, die aber trotzdem von halbwüchsigen Knaben gesprochen und dargestellt wurden! In dieser »Schulkomödie« erzählt Medea, Potiphars Frau, von Josephs angeblichem Verführungsversuch:

»Kein Edelmann, kein Graf im Reich,

Die doch gewest wärn Meinesgleich,

Haben mir Unehr zugemut't,

Wie dieser euer Hebräer thut.

Wär mirs geschehn von einem Edelmann,

Möcht ihr's euch ziehn zu Ehren an,

Dass ihr zum Weib hätt solch Matron,

Welch gefiel jeder Adelsperson.«

Und so etwas schrieb ein Geistlicher für die Jugend!

Neben den Rittern und Knappen waren hauptsächlich die Dorfpfaffen bei den Frauen als Liebhaber beliebt, worauf ich noch zurückkommen muss, ebenso wie bei den Männern die Mägde des eigenen Hauses und die Frauen und Töchter der Nachbarn. Übrigens ist aus dem Schwankbuche »Peter Leu« ersichtlich, dass die schlauen Mägdlein schon damals die Kunst verstanden, irgend einem unschuldigen armen Teufel die Paternität aufzubrummen, die ein ganz anderer auf dem Gewissen hatte.[43]

Wo Verführung gang und gäbe war, fehlten auch deren Folgeerscheinungen, namentlich der Kindesmord, nicht. Strenge, zum Teil unmenschliche Strafen sollten das Übel steuern. »Kindsvertilgerin lebendig ins Grab, ein rohr ins maul, ein stecken durchs hertz« bestimmt beispielsweise das Brenngenborner Weistum von 1418. Noch grausamer waren die urwüchsigen Dithmarschen Bauern, welche sogar gefallene Mädchen im Sumpfe lebendig begruben, welches Urteil der älteste Mann der Familie der Verbrecherin zu vollziehen hatte.[44] Den Verführer seiner Frau und diese selbst konnte der Dithmarsche nach eigenem Ermessen bestrafen, verstümmeln, töten oder freigeben.[45] Ein Gleiches gestattete auch das mit grausamen Strafen sehr freigebige Berliner Stadtbuch.[46]

So frei übrigens das Bürgertum und die Bauern im grossen und ganzen über den Geschlechtsverkehr dachten, in einem waren sie einig: in der Achtung vor der Jungfräulichkeit. Darum galt ihnen die Notzucht als eines der todeswürdigsten Verbrechen, auf das zum Teil fürchterliche Strafen gesetzt wurden. Sogar die Nötigung der fahrenden Frauen – »an varndeme wive« – und an der Geliebten ahndet der Sachsenspiegel III art. XLVI 1 mit dem Tode. Der Schwabenspiegel verbietet nur die »notnunft« an »siener amîen«, der Geliebten.

Die Ahndung des Verbrechens war entweder die Enthauptung, manchmal das Lebendbegraben, wie dies 1418 einem Krämer in Augsburg erging. Im 13. Jahrhundert wurde in Basel ein Geistlicher dieses Deliktes wegen entmannt und dann getötet. Im Frankenbergischen wurde dem Vergewaltiger ein spitzer Eichenpfahl aufs Herz gesetzt, den die Geschändete mit drei wuchtigen Hammerschlägen in den Körper treiben musste; so wird wohl die Todesart variiert, aber der schimpfliche Tod blieb überall das Los des Verbrechers.

Nach diesen düsteren Bildern der »guten alten Zeit«, die gewisse dichterisch veranlagte Romantiker gerne als Vorbild für unsere verderbte Epoche aufzustellen belieben, wieder zu etwas Heiterem.

Am lustigsten ging es im Dorfe natürlich bei den seltenen Festlichkeiten, an hohen Feiertagen und bei den Kirchweihen zu, wo man sich im Essen, Trinken, Lieben und Raufen nicht genug zu thun wusste.

Die Hochzeiten begüterter Dörfler zählten gleichfalls als Festlichkeiten, zu denen die Verwandten und Freunde oft von weither kamen, um sich vergnügte Tage zu machen. Drei detaillierte Schilderungen solcher bäuerlicher Hochzeitfeiern sind auf uns gekommen, die hier auszüglich mitgeteilt sein mögen. Das erste dieser Gedichte, »Von Metzen hochzit«, entstammt dem Anfang des 14. Jahrhunderts. Der junge Meier Börschi (Bartholomeus) will seine Geliebte Metzi heiraten. Am Montag früh versprechen sie sich, und da die beiderseitige Mitgift das Paar zufrieden stellt, wird am Abend desselben Tages die Hochzeit mit einem solennen Hochzeitsmahle gefeiert, bei dem es hoch hergeht und alle vollgetrunken sind, als man das Brautpaar zu Bett bringt. Die Braut schreit, weint und sträubt sich erst gegen das Auskleiden, wie es die Gepflogenheit verlangt. Am Morgen wird dem jungen Ehepaare das Essen ans Bett gebracht, worauf sich Metzi unter dem Jubel der Bauern bei Zwerchpfeifen- und Trommelklang anzieht, um in die Kirche zur Trauung zu ziehen.

Das Gedicht der oft erwähnten Klara Hätzlerin »von meyer Betzen« lehnt sich ziemlich eng an »Metzis Hochzeit« an, nur dass Metzi mit einer fürchterlichen Schlägerei, hingegen das Poem der Hätzlerin mit der saftigen, aber witzigen Beschreibung der Brautnacht also endet:

»Da führt man Pezen (den Bräutigam) auf die Fahrt

Und stellt ihn zu dem Brautbett.

Zwei grosse Pantoffel er an hätt'.

Als man ihm nun die Mezen (seine Braut) gebracht,

Sprang er fröhlich ins Bett und lacht.

Alsbald er sie mit dem Arm umfing,

Darauf Alles aus der Kammer ging.

Pez sprach: ›Hätt' ich ein Licht

Glaub mir, ich unterliess es nicht

Ich macht aus dir ein Eheweib‹

Beteuerte er bei seinem Leib.

›Dass doch nur der Mond jetzt schien,

Dann liess ich dich nicht also hin.‹

Mez sprach: ›Du volle Kuh,

Was soll dir denn ein Licht dazu?

Min's Vaters Knecht der Upelpracht,

Konnt' es sogar um Mitternacht!‹«

Heinrich von Wittenweiler führte im 15. Jahrhundert die Erzählung von Metzens Hochzeit in breiter Weise weiter aus, sie durch viele Zusätze modernisierend und vergemeinernd.[47]

Der Held ist Bertschi Triefnas, der in dem Dorfe Lappenhausen wie ein Pfau herumstolzierte und sich als Junker anreden liess. Er liebt Mäczli Rürenzumph, der zu Ehren er mit seinen Genossen turniert, der er Ständchen bringt, die er im Kuhstalle erfolglos zu bezwingen sucht, und bei der er durchs Dach bricht, als er sie in ihrer Kammer belauschen will. Da alles dies ihm Mäczli nicht geneigter macht, lässt er sich von dem Dorfschreiber einen Liebesbrief schreiben, den dieser an einen Stein bindet und Mäczli zuwirft, wodurch er sie am Kopfe verwundet. Der Brief wird gefunden und Mäczli ruft ihrem Vater zu, um dessen Grimm zu entwaffnen, sie blute am Kopfe und müsse zum Arzte gebracht werden. Das Gefolge teilnehmender Freunde und Nachbarn weist der Arzt hinaus, worauf ihn Mäczli bittet, ihr den erhaltenen Brief vorzulesen. Er thut es, erpresst aber von ihr durch die Drohung, den Inhalt dem Vater mitzuteilen, eine Liebkosung, gibt ihr aber zugleich Rat, wie sie dessen Folgen vertuschen soll. Darauf setzt er ihr einen floskelreichen Liebesbrief auf, der einer Kupplerin zur Übergabe an Bärtschi ausgehändigt wird. Nachdem sich dieser den Brief vorlesen liess, beruft er seine Freunde und Verwandten, um mit ihnen seine Heirat zu beraten. Man spricht für und wider, bis endlich alle einig sind. Sofort machen sich zwei der Freunde auf, Bärtschis Werbung bei dem Brautvater vorzubringen, der sie günstig aufnimmt und nach einigen Formalitäten seine Einwilligung gibt, wovon man den Freier benachrichtigt. Mäczli fällt bei der Nachricht von Bärtschis Werbung in Ohnmacht, kommt aber gleich wieder zu sich und lässt sich von den Freundinnen schön machen und in die Versammlung führen, wo sie sich erst »mit füssen und elnpogen« wehrt, ehe sie ihr Jawort gibt. Mäczli empfängt von ihrem Galan einen kleinen verzinnten Ring mit einem Saphir aus Glas und ein weiteres Kleinod mit zwei Perlen aus Fischaugen. Die Angehörigen verlassen nun das Haus, nicht ohne vorher dem jungen Ehemanne Haar und Bart zerzaust zu haben, um bei den Anstalten zur Hochzeit nicht im Wege zu sein. Gäste werden eingeladen und kommen »geritten auf eseln und auf schlitten«. Am Festtage verkündet der Pfarrer in der Kirche den Vollzug der Ehe, worauf man sich in des jungen Ehemanns Haus begibt, um erst die Brautgaben zu empfangen, ehe man mit dem überreichen Mahle beginnt, nach dem man sich im Tanze belustigte.

»Die Mägdlein waren also rüg

Und sprangen her so ungefüg,

Dass man ihnen oft, ich weiss nit wie,

Hinauf konnt seh'n bis an die Knie.

Hildens Brustlatz war zu weit,

Darum ihr zur selben Zeit

Das Brüstlein aus dem Busen sprang.«

Das Ende mit Schrecken ist Prügelei mit Mord und Totschlag.

In der Brautnacht wird dem Pärchen eine Stärkung gereicht, nicht so der anderen Weiblichkeit, die, die günstige Gelegenheit benützend, gleichfalls die Nacht mit ihren Liebhabern verbringt. Am nächsten Tag setzt die Hochzeit wieder ein und endet mit einer wahren Schlacht, bei der die Obrigkeit einschreiten muss.

Die freie Denkungsart des Mittelalters in geschlechtlichen Dingen hielt sich nicht an den heute gang und gäben Standpunkt, dass nur der Mann allein seinen sinnlichen Bedürfnissen Rechnung tragen dürfe, die Frau aber den einmal geweckten Naturtrieb zu unterdrücken habe. War die Vorzeit auch intolerant gegen Fehltritte von Mädchen, so erkannte sie der Frau das Recht zu, von ihrem Manne die Leistung der ehelichen Pflicht voll und ganz beanspruchen zu dürfen. Luthers Ansicht: »Ein Weib, wo nicht die hohe seltsame Gnade da ist, kann eines Mannes ebensowenig entraten als essen, schlafen, trinken und andere natürliche Notdurft«, die er oft und in verschiedenen Varianten verficht, war ganz die seines Zeitalters, was schon daraus hervorgeht, dass sogar gesetzliche Bestimmungen der Frau ihr durch die Heirat erworbenes Recht in für den betreffenden Gatten tragikomischen Bestimmungen zu wahren suchen.

Diese Gesetze vertreten ganz Luthers Standpunkt, der in seinem Traktat »Vom ehelichen Leben« erklärt: »Wenn ein tüchtig Weib zur Ehe einen untüchtigen Mann überkäme und könnte doch keinen anderen öffentlich nehmen und wollte auch nicht gern wider Ehre thun, soll sie zu ihrem Mann also sagen: Siehe, lieber Mann, du kannst mein nicht schuldig werden, und hast mich und meinen jungen Leib betrogen, dazu in Gefahr der Ehre und Seligkeit bracht, und ist für Gott keine Ehe zwischen uns beiden, vergönne mir, dass ich mit deinem Bruder oder nächsten Freund eine heimliche Ehe habe und du den Namen habst, auf dass dein Gut nicht an fremde Erben komme, und lass dich wiederum williglich betrügen durch mich, wie du mich ohne deinen Willen betrogen hast.« Der Mann, führt Luther[48] weiter aus, hat die Pflicht, die Bitte zu erhören; will er nicht, so darf er nicht böse sein, wenn die Frau von ihm läuft.[49]

Am weitschweifigsten ergehen sich die westfälischen Weistümer über diese auch heute noch brennende Frage. Sie erkennen in erster Linie dem Nachbarn des untauglichen Ehemannes das erste Recht auf Stellvertretung zu, dann jedem X-beliebigen. Das Beuker Heidenrecht (III 42) besagt wie folgt: »Item so erkenne ich auch für Recht, so ein guter Mann ihr Frauenrecht nicht vollziehen könne, dass sie darüber klagt, so soll er sie aufnehmen und tragen über sieben Zäune und bitten seinen nächsten Nachbarn, dass er seiner Frau helfe; wenn ihr geholfen ist, soll er sie wieder nehmen, sie wieder tragen nach Haus und setzen sie sacht nieder und ihr ein gebratenes Huhn und eine Kanne Wein vorstellen.« In der Landfeste von Hattingen hat dieser Gebrauch gleichfalls Platz gefunden: »Da ein Mann wäre, der seinem rechten Weibe ihr frauliches Recht nicht thun könne, so soll er sie sachte auf den Rücken nehmen und tragen über neun Zäune und setze sie dort vorsichtig nieder, ohne Stossen, Schlagen, Werfen und ohne bösen Worte, rufe alsdann seine Nachbarn an, dass sie ihm seines Weibes Not wehren helfen. Und wenn dann seine Nachbarn das nicht thun wollen oder können, so soll er sie senden auf die nächste Kirchweih in der Nähe, und dass sie dort »sich seuverlich zumache und zehrung habe, hänge er ihr einen mit Geld bespickten Beutel auf die Seite. Kommt sie von dorther wieder ungeholfen, dann helfe ihr der Teufel!«

Nach dem Bochumer Landrechte (III. 70) genügt ein Teufel nicht mehr. Hat der Mann die Frau über die Zäune getragen, dort fünf Stunden lang um Hilfe gerufen, sie im neuen Kleid mit Geld versehen auf einen Jahrmarkt geschickt, ohne dass sich ihr Wunsch erfüllte, dann mögen ihr »thausend düffel« helfen.[50]

War die Frau ansehnlich, dann bedurfte es solcher Gewaltmassregeln kaum, sie fand unter der Dorfjugend leicht einen Liebhaber, und verhielt sich diese spröde, dann war noch immer der Herr Geistliche da.

Denn wenn auch die Geistlichkeit gegen die Unzucht von der Kanzel herab Zeter und Mordio predigte, so war sie während ihrer unendlich vielen Freizeit eine ewig dräuende Gefahr für den schöneren Teil ihrer Pfarrkinder.

»Die Sünden, die begehn allein

Die Pfaffen, sind die Weibelein«

sagt der Freidank in seiner Bibel des Mittelalters, in der »Bescheidenheit«, indem er den Klerikern ins Gewissen zu reden sucht und ihnen zürnend zuruft:

»Ein jeder Priester meiden soll

Mess oder Weib; das stehet wohl:

Das Haus bedarf der Reinheit wohl,

Darein Gott selber kommen soll.«[51]

Auch Walter von der Vogelweide meint: »Die Pfaffen sollten keuscher leben als die Laien«, sie thaten es aber so selten, dass die Bauern froh waren, wenn ihre Seelenhirten Beischläferinnen besassen. Die kernigen Friesen duldeten keine Priester ohne Konkubinen in ihrer Mitte: »Se gedulden ock geene Preesteren, sunder eheliche Fruwen, op dat se ander lute bedde nicht beflecken, wente sy meinen, dat idt nich mogelygk sy, und baven die Natur, dat sick ein mensche ontholden konne«.[52]

Mit anerkennenswerter Offenheit äussert sich ein Manuskript-Fragment aus dem 13. Jahrhundert »de rebus Alsaticis«: »Um das Jahr 1200 hatten auch die Priester allgemeine Beischläferinnen, weil gewöhnlich die Bauern sie selbst dazu antrieben. Diese sagten nämlich: Enthaltsam wird der Priester nicht sein können, es ist darum besser, dass er ein Weib für sich hat, als dass er mit den Weibern aller sich zu schaffen macht.« Welche Gefahr dieses Beackern fremder Felder darstellte, beweist nach der eben citierten Quelle ein Herr Heinrich Bischof von Basel (1215-38), der bei seinem Tode 20 vaterlose Kinder ihren Müttern hinterliess. Ein Bischof von Lüttich, den das Konzil von Lyon absetzte, besass gar 61 Sprösslinge. Nach Caesarius von Heisterbach scheute mancher Pfaffe selbst nicht davor zurück, mit Jüdinnen Verhältnisse einzugehen, im Mittelalter eine Todsünde, doppelt sündhaft für einen Geistlichen.

Offen und ungescheut unterhielten die meisten Geistlichen ihre Pfarrersköchinnen bis zur Reformation, die sich diese Achillesferse der Gegenpartei nicht entgehen liess und eine ganze Litteratur wider die Pfaffenbuhlerinnen zeitigte. Die »Epistolae virorum obscurorum« und Ulrich von Huttens Gesprächbüchlein sind köstliche Blüten dieser Kampfschriften; namentlich das erstgenannte Buch übergiesst die Pfarrerdirnen und ihre Liebhaber mit ätzender Satire. Aber auch die katholische Litteratur bemächtigte sich von altersher des dankbaren Stoffes, um ihr Mütchen an den Pfaffendirnen zu kühlen, sei es in ernst mahnender, sei es in derb-komischer Manier. Der »Pfarrer von Kahlenberg« weiss durch die hübsche Beischläferin seines Bischofs sich manchen Vorteil zu erschleichen. So liegt er einmal unter dem Bette, während der Bischof seiner Liebsten »die Kapelle weiht«.[53] Da dieser Eulenspiegel im Priesterkleide den Befehl erhielt, Bedienerinnen zu haben, die 40 Jahre zählen, so nimmt er sich zwei von je 20 Jahren. Im Till Eulenspiegel und den anderen Schwankbüchern des Mittelalters gehört der verbuhlte Pfaffe zu den stereotypen Figuren, die es meisterlich verstehen, die Gatten und Väter zu hintergehen. Manchmal misslang allerdings das Vorhaben, dann empfingen sie eine Tracht Prügel, wurden sogar manchmal erschlagen. Doch auch an ernsten Stimmen über das pfäffische Treiben fehlt es nicht. Thomas Murner, dessen Geissel auch seine eigenen Standesgenossen nicht verschont, wenn es gilt, der Menschheit ihre Laster vorzuhalten, ironisiert im »Narrenspiegel«:[54]

»Dann hör' ich eurer Köchin Beicht',

Und ihr thut's meiner auch vielleicht

Und thut, wie unser Vorfahr that,

Der von der Höll' uns alle hat

Befreit, uns thät vor Tod bewahren,

Dass wir nicht brauchen hineinzufahren.

Jedoch, sobald ihr wolltet schnurren

Und wider unsre Freiheit murren,

Aus meiner Pfarr', aus meinem Haus

Meine liebe Köchin treiben aus,

Mit der ich alle Kurzweil' treib',

Die mir auch wärmet meinen Leib,

Die wohl schon zwanzig ganze Jahre

Mir hat gekräuselt meine Haare –

Das würde dir nicht schlecht vergolten.

Denn bald die Bauern wissen sollten,

Bald sagt' ich ihnen frohe Märe,

Dass nirgends eine Hölle wäre.«

Dann weiter:

»Jeder hat eine Dienerin,

Die tag und nacht bischlaft im.«

Die Herren Geistlichen waren Epikureer, die dem Sprichworte huldigten: »Es ist kein feyner leben auf erden, denn gewisse Zinss haben von seinem Lehen, eyn Hürlein daneben und unserem Herre Gott gedienet.«

Die Pfarrer durften sich ungestört ihrer wilden Ehe hingeben, wenn sie ihre Oberen nur dafür bezahlten. Aus diesem Sündengeld zogen viele Bischöfe grosse Summen. »Es war ein mal ein priester, der gab alle iar dem fischgal (Fiskal) fier guldin, dass er im die Kellerin in ruwen (Ruhe) liess«[55], eine stattliche Summe, die ein Erkleckliches ausmachte, wenn eine grössere Anzahl von Priestern aus einer Diözese den gleichen Betrag erlegen musste. Heinrich von Hewen, um die Mitte des 15. Jahrhunderts Bischof von Konstanz, selbst ein üppiger Herr, gewann aus den Konkubinen-Abgaben seiner Geistlichen eine jährliche Einnahme von 2000 Gulden. Das ärgerliche Leben der Geistlichkeit verlockte sogar die abergläubische Menge, ihnen die Schuld an Epidemien und schweren Erkrankungen ihrer Beichtkinder, besonders an der Epilepsie, zuzuschieben. »Da ward darnach von etlichen also gedeutet, als sollten diese Leute nicht recht getaufft, oder doch ihre Tauffe nicht krefftig sein, weil sie die von solchen pfaffen empfangen, die da unverschampt, mit unzüchtigen Huren in öffentlicher Unehe bey einander lebten, darüber das gemeine Volk bald ein aufstehen gemacht, und alle pfaffen zu todt geschlagen hette.«[56]

Neben der Liebe vergassen auch viele Geistliche nicht, weltliche Güter zu eigenem und zum Nutzen ihrer Klöster zu ergattern. Junge, hübsche und reiche Witwen und Waisen waren ein gesuchter Artikel für Laien und Priester. »Darnach sind etliche (Geistliche),« äussert sich Geiler von Kaisersberg, »die wittwen und weyssen heymsuchend. Warumb? Darumb: Sy begerend sye zuo verfueren, uff dass sye ires leibes und guotes gantz gewaltig werdend.«[57]

Ausser ihren Beichtkindern und ihren Wirtschafterinnen standen übrigens der höheren Geistlichkeit die ihnen subordinierten Klöster für galante Abenteuer zur Verfügung, worüber schon in früher Zeit viele Klagen laut wurden, deren Berechtigung auch Karl der Grosse durch einige seiner Kapitularien anerkannte.

Die Klöster.

Ebenso unkeusch wie die Seelsorger in Dorf und Stadt waren die Insassen der Klöster, gleichviel ob Mönche oder Nonnen. Namentlich die Nonnenklöster standen vielfach in denkbar schlechtestem Rufe, so dass Geiler von Kaisersberg sagen durfte: »Ich weiss nicht, welches schier das best wer, ein tochter in ein semlich closter thuon oder in ein frawenhauss. Wann warumb? ym closter ist sie ein huor ....« Ein hartes Urteil eines Geistlichen über seinesgleichen, dem umsoweniger die Berechtigung abgesprochen werden darf, als es keineswegs vereinzelt dasteht. Sebastian Brant meint im Narrenschiff:

»Solch Klosterkatzen sind gar geil,

Das schafft, man bind sie nicht an seil«,[58]

das heisst, dass sie keine Aufsicht haben.

Die Abgeschlossenheit der Klöster eignete sich vorzüglich dazu, Geheimnisse der Aussenwelt zu verbergen und sich unter dem Schutze der Klausur der ausgelassensten Wollust hinzugeben.

Es sind grauenvolle Thatsachen aus dem mittelalterlichen Klosterleben überliefert. Das Kloster Gnadenzell auf der schwäbischen Alp gelangte schon frühzeitig zu trauriger Berühmtheit. Einer der Schirmherren des Klosters, Herzog Julius von Braunschweig, liess die Äbtissin, eine geborene von Warberg, 1587 lebendig begraben, weil sie sich mit dem Stiftsverwalter zu tief eingelassen hatte.[59] Die früheren Aufseher dieses Klosters waren weniger streng. Sie liessen es geschehen, dass es darin schlimmer als in einem Bordelle zuging und die Nonnen Tag und Nacht für wohlhabende Gäste zur Verfügung standen. Von diesen Nonnen ging die Priamel aus:

»Ein boehmisch moench und schwaebisch nonn

Ablass, den die Kartheuser hon,

Ein polnisch brueck und wendisch treu

Huener zu stehlen, Zigeuner reu

Der Welschen Andacht, Spanier eid

Der Deutschen fasten, Koellnisch maid

Eine schoene tochter ungezogen

Ein roter bart und erlenbogen,

Fuer diese dreizehn noch so viel,

Gibt niemand gern ein pappenstiel.«[60]

Sebastian Franck drückt sich in seinen Sprüchwörtern kürzer dahin aus: »Ein polnisch bruck, ein bemischer mönch, ein schwebisch nonn, ein oesterrychischer Kriegsmann, wälche andacht und der tütschen fasten geltend ein bonen« – d. h. sind keine Bohne wert. Im gleichen Rufe wie Gnadenzell standen das Frauenkloster zu Kirchheim unter Teck, in dem Graf Eberhard der Jüngere von Württemberg mit seinen Zech- und Waidkumpanen die tollsten Orgien feierte, und Söflingen bei Ulm. Als das Gerede über das Treiben der Söflinger Nonnen zu arg wurde, sah sich die geistliche Obrigkeit endlich veranlasst, eine Visitation des Klosters vorzunehmen. Gerne that es der Bischof Gaimbus von Kastell ja nicht, denn er fürchtete mit Recht einen Skandal. Aber was er fand, übertraf seine höchsten Befürchtungen und war selbst für den guten Magen des Kirchenfürsten zu viel. Ganz entrüstet berichtet er unter dem 20. Juni 1484 an den Papst von den Nachschlüsseln, den Briefen höchst unzüchtigen Inhalts und den üppigen Kleidern, die er in den Klosterzellen entdeckt hatte. Das ihm Peinlichste aber war, dass fast alle Nonnen – in gesegneten Umständen angetroffen worden waren.[61] Die Zimmersche Chronik lässt sich über das Kloster zu Oberndorf im Thal wie folgt aus: »Es haben sich bis vierundzwanzig Klosterfrauen, meistenteils von Adel, darin aufgehalten, die keinen Mangel litten, wie man spricht, sondern im Überfluss lebten. Was für gutes Leben, sofern man das als gutes Leben achtet, in diesem Kloster war, ist daraus zu ersehen, dass viel Adel vom Schwarzwald und vom Neckar in diesem Kloster eingekehrt – den ufritt gehapt –, so dass es damals mit mehr Recht des Adels »hurhaus« als des Adels »spittal« wäre genannt worden. Besonders haben die von Ow, Rosenfeldt, Brandegk, Stain, Neuneck viel Geld darin verthan, und hat diese Hochschule der Wollust Ehebrecher und Väter unehelicher Kinder geschaffen. Damit genug. Einmal sind viele vom Adel und gute Gesellen im Kloster gewesen, die haben Abendtanz sehr spät gehalten. Da hat es sich von ungefähr begeben, dass während des Tanzes plötzlich die Lichter verlöschten. Da entstand ein »wunderbarliches blaterspill«, indem sich jeder Mann ein Nönnlein nahm. Die Thüren waren verhängt und kein brennend Licht sollte in den Saal kommen. Und gleichwohl niemand von der Dunkelheit verschont blieb, so hatte doch keiner Grund zu klagen, ausser einem Edelmann, dem ein »widerwertiger casus begegnet«. In der Furcht, es werde unversehens ein Licht gebracht, schrie er: »Liebe Freunde, eilet nicht, lassts noch einmal herumgehen – ich habe meine Schwester erwischt!«[62] In demselben Kapitel der eben citierten Chronik finden sich noch weitere Skandalosa von Nonnen und Mönchen, auch Liebesabenteuer des erbitterten, viel verlästerten Gegners der Reformation, Thomas Murner, des Franziskanermönches, des strengen Sittenpredigers, der vielleicht, wenn sich gerade mal eine günstige Gelegenheit bot, auch ganz gerne einen Seitensprung machte, was dann seinen vielen Feinden willkommenen Anlass bot, ihn ebenso abzukanzeln, wie sie es von ihm gewohnt waren. Er hatte ein loses Maul, das ebensogut schimpfen, wie im beissenden Spott arge Wunden verursachen konnte:

»Wer die meisten Kinder macht,

Wird als Aebtissin geacht«

sagt er in Bezug auf gewisse Klöster. In anderen allerdings galt wieder der Bibelspruch: »Selig sind die Unfruchtbaren«, den die Notwendigkeit diktierte, da es nicht leicht war, die Folgen der Verirrungen der Nonnen zu verbergen, denn nicht überall war es möglich, die Kinder kurzerhand zu töten, wie im Kloster Mariakron, bei dessen Abbruch man »in den heimlichen Gemächern und sonst – Kinderköpfe, auch ganze Körperlein versteckt und vergraben« fand. Der Bischof Ulrich von Augsburg erzählt die schier unglaublich klingende Thatsache, dass unter Papst Gregor I. aus einem Klosterteiche sechstausend Kinderköpfe herausgefischt wurden.[63]

Die Mönchsklöster waren um kein Haar besser, als die Klöster mit frommen Schwestern. Die Mönche hatten es auch viel leichter als die Nonnen, da sie sich ihren Passionen überlassen durften, ohne auffällige Folgen befürchten zu müssen. Die Angehörigen jener Orden, welche terminierend, besser gesagt bettelnd, von Ort zu Ort zogen, um ihre Beute mit den Brüdern im Kloster zu verzehren, fanden an frommen Bäuerinnen Seelenbräute, die sich gerne von den Herren Patres erlustigen liessen. Auch die Nonnenklöster, die ihnen Obdach gewährten, bewillkommten sie als gern gesehene Gäste, die im wahren Sinne des Wortes mit offenen Armen aufgenommen wurden. Doch nicht genug, dass die Cölibatäre der ihnen verbotenen Frauenliebe huldigten, noch andere, weit schändlichere Laster fanden in und durch die Klöster Verbreitung. 1232 forderte Gregor IX. die Predigermönche auf, in Österreich das Laster der Sodomie auszurotten und die Sünder als Ketzer zu behandeln. Berthold von Regensburg predigte gegen die »stumme, diu rôte sünde. Pfech, pfech (Pfui, pfui)«, doch mit geringem Erfolg, denn die Homosexualität war aus den Klöstern nicht zu bannen. »1409 wurden am Samstag den 2. März zu Augsburg vier Priester, Jörg Wattenlech, Ulrich der Frey, Jakob der Kiss und Hans Pfarrer zu Gersthofen wegen Sodomie in einem ›Fagelhaus‹ am Perlachturm angeschmiedet, leben noch am folgenden Freitag und verhungern dann.« Einen beteiligten Laien, den Lederer Hans Gossenloher, trifft die Strafe der Ketzer; er wird verbrannt.[64] Der Strassburger Domprediger, der schon wiederholt angeführte Geiler von Kaisersberg, predigt seinen Standesgenossen: »Da hast du dich versündigt mit öffentlichen Dirnen, Jungfrauen betrogen, Ehefrauen be........, Witwen geschändet, mit deinen Freunden zu thun gehabt, da mit deinem Gevatter, da mit deinem Beichtvater, da mit deiner Beichttochter. Ich will schweigen der Unzucht, mit der du die Ehe gebrochen, ich will auch schweigen der Unzucht, darum man dich verbrennen sollte.«[65] Und wenn dies ein Mönch sagt, der seinesgleichen genau kennt, ist jeder Zweifel daran von Übel. Wie genau Geiler Bescheid weiss, geht aus dem von ihm wiederholt angeführten Sprichwort hervor: »Willst du haben dein Haus sauber, so hüte dich vor Pfaffen, Mönchen und Tauben, Diener, Vettern, Laienbrüdern (blotzbruder) und Aerzten.« Die Geistlichkeit, die durch ihr Beispiel veredelnd auf die Laien hätte einwirken sollen, musste durch ihr Betragen nicht nur an Achtung, sondern auch an Einfluss auf die breiten Massen des Volkes einbüssen, wodurch sich erklärt, dass die Reformation beinahe von Anbeginn an ihren beispiellosen Erfolg zu verzeichnen hatte. Und nicht nur die Laien allein, sondern auch einsichtsvolle Männer aus dem Stande selbst sahen ein, dass sich eine gründliche Reinigung des priesterlichen Augiasstalls unabweisbar machte, sollte nicht der morsch gewordene Bau der römisch-katholischen Kirche jäh in sich zusammenbrechen. Geiler von Kaisersberg gesteht offen ein, dass jeder, der ein faules Leben führen und ungehindert seinen Begierden frönen wollte, sich mit der Kutte bekleidete. War doch die Gründungsursache der meisten Klöster keineswegs Frömmigkeit, sondern nichts weiter als purer Eigennutz, der darauf ausging, Sinekuren zu schaffen. »Man irrt sehr, wenn man sich vorbildet, alle Klosterstiftungen im Mittelalter seien aus purer Frömmigkeit und ohne Beimischung politischer und häuslicher Zwecke geschehen. Bei weitem hatten die meisten Stifter dabei die Absicht, zugleich für ihr Haus zu sorgen und bei zahlreicher Familie dort für einige ihrer Kinder – eheliche und Nebensprösslinge – eine ständige Unterkunft anzulegen, zumal da solche Klöster dergleichen Kinder des Geschlechts des Stifters ohne, oder nur gegen äusserst geringe, Mitgift aufzunehmen verbunden waren. Man fand daher in dergleichen Stiftungen das erspriesslichste Mittel, beide Zwecke zugleich zu erreichen; sich einesteils den Himmel zu verschaffen und andernteils sich drückender Familienbürden zu entledigen. Auch ohne Stifter zu sein, hatten grosse Klosterwohlthäter nicht selten den nämlichen Zweck, und so wusch denn auch hier gewöhnlich eine Hand die andere rein«, sagt Bodmann in seinen 1819 erschienenen »Rheingauischen Alterthümern«. So hielt man es von Karls des Grossen Zeiten her bis in die neueste Zeit. Nach innerem Beruf wurde bei den für das Kloster Bestimmten nicht gefragt; sie hatten dem elterlichen Machtspruche zu gehorchen, und sie folgten vielfach auch ganz gerne, da ihnen das Gelübde kaum einen Zwang auferlegte, und sie frei ihren Neigungen nachleben konnten:

»Bemerket: wenn ein Edelmann

Sein Kind jetzt nicht vermählen kann

Und hat kein Geld ihr mitzugeben,

So muss sie in dem Kloster leben;

Nicht dass sie Gott sich weih' darin,

Nur dass er sie nach seinem Sinn

Und seiner Hochfahrt mit seinem Gut

Versorge, wie man dem Adel thut,«

sagt Murner. Wen aber wirklich Herzensneigung in das Kloster trieb, der wurde, wenn er nicht von ganz aussergewöhnlicher Willensstärke war, von dem unaufhaltsam dahintosenden Strome der in den Klöstern herrschenden Unmoral mitgerissen; er versank in den Strudel, gleich seinen Brüdern und that ebenso, wie sie es alle machten. Das schlechte Beispiel ging von den Kirchenfürsten selbst aus. Würdenträger, die ihren Beruf ernst nahmen und streng auf die Beobachtung der Gelübde hielten, waren weisse Raben. Einer dieser wenigen, Ferdinand von Fürstenberg, Fürstbischof von Paderborn (1661 bis 1683), ging so weit, einen Gesalbten ausstossen und hinrichten zu lassen, weil er ein ausschweifendes Leben führte.[66] Die Mehrzahl der anderen hohen Herren liess sieben gerade sein, da sie es meistens noch toller trieben, als die ihnen Unterstellten.

Bezeichnend für die sich unter dem geistlichen Habite breit machende Lasterhaftigkeit war das Treiben in den geistlichen Ritterorden. Dem Orden der Tempelherren machte bekanntlich der energische König Philipp IV. der Schöne von Frankreich ein schreckensvolles Ende. 1312 wurde gegen die Ordensbrüder die Anklage auf die gleichbedeutenden Verbrechen Ketzerei und Sodomiterei seitens des Papstes Clemens V. erhoben, die zu ihrer Ausrottung mit Feuer und Schwert führte. Glücklicher waren die sich unter gewichtigem Schutze bergenden deutschen Ritter, die »allein im Dienste ihrer himmlischen Dame Maria« stehend, den Namen der göttlichen Jungfrau auf das Gröblichste missbrauchten und unter seinem Deckmantel himmelschreiende Missethaten vollführten. Von ihren Menschenschlächtereien abgesehen, den berüchtigten »Heidenfahrten« auf wehrlose und harmlose Naturkinder, die man aus purem Sport hinschlachtete, waren sie Wüstlinge schlimmster Sorte, denen kein Laster versagt blieb. Die Bürger Marienburgs, ihrer Residenz, mussten sich wiederholt beschweren, dass kein ehrsamer Bürger abends sein Haus verlassen dürfe, ohne fürchten zu müssen, die zu Hause gelassenen Frauen und Mädchen von den Rittern auf die Hochburg geschleppt und dort gemissbraucht zu sehen. »Ein Teil der Schlossfreiheit heisst noch von der Zeit her, wo die Ritter ihr unheiliges Wesen da trieben, ›der Jungferngrund‹. Noch jetzt« – um die Mitte des 19. Jahrhunderts – »wird von jener Zeit her beim Magistrat von Marienburg die Kasse des ›Jungferngrund-Hospitals‹ verwaltet, worin zu Grunde gerichtete Frauenzimmer aufgenommen wurden. Aus den Strafakten des Marienburger Ordenshauses hat sich ergeben, dass unter dem Deckmantel der christlichen Beichte Jungfrauen und Ehefrauen systematisch verführt, Vergewaltigungen selbst an neunjährigen Mädchen von den Ordenskaplänen verübt wurden. Das Bezeichnendste, was von den auf das votum castitatis verpflichteten deutschen Ordensrittern gesagt werden kann, ist, dass der Ordensmeister Conrad von Jungingen bereits zu Ende des 14. Jahrhunderts Verbote erlassen musste, kein weibliches Tier im Ordenshause zu Marienburg zu dulden.«[67]

Die Reformation fand in den Klöstern beiderlei Geschlechtes begeisterte Anhänger, die mit fliegenden Fahnen in das feindliche Lager übergingen. Namentlich in den Nonnenklöstern beeilten sich viele der Schwestern, die verhassten, drückenden Fesseln zu zerbrechen, die ihnen Familienrücksichten, Tradition und Egoismus geschmiedet, um in das weltliche Leben zurückzukehren. Wieviel heisses Ringen, was für mächtige Seelenkämpfe mögen die düsteren Zellen gesehen haben, ehe in manchem zaghaften Gemüte der Entschluss zu der für eine Frau heroischen That reifte, das gewohnte Nonnenkleid für immer abzustreifen.

Gelang es diesen Exnonnen nicht, Unterkunft bei ihren Familien zu finden, Stellungen als Lehrerinnen zu erlangen, oder in den heiligen Ehestand zu treten, manchmal sogar, wie dies mehrfach passierte, mit dem vordem geliebten Mönch, so fielen sie dem unverhüllten Laster anheim. Nonnen der gesperrten Klöster zogen als landfahrende Dirnen einher, wenn sie nicht sofort nach Aufhebung des Klosters den Weg nach dem Bordelle eingeschlagen hatten. In Nürnberg war dies im Jahre 1526 der Fall, als die Pforten des berühmten St. Clara-Klosters für immer geschlossen und die Schwestern auf die Strasse gesetzt worden waren.

Vom Erhabenen zum Lächerlichen, vom Kloster zum öffentlichen Hause, war schon lange vor Napoleon nur ein Schritt!

Beilager und Ehe.

Die Ehe, dieses älteste von Naturgesetzen diktierte Verhältnis, das zwei Menschen aneinander schliesst, hat kein anderes Volk so edel aufgefasst, wie die Germanen.

»Das Verlöbnis war ein Vertrag, durch welchen Mann und Weib sich zu einem Haushalt und Gründung einer Familie für das ganze Leben verbanden, um einander lieb zu sein über alles auf Erden, Wunsch, Willen und Besitztum gemeinschaftlich zu haben. Selbst mit dem Tode hörte die Pflicht der überlebenden Gattin nicht auf. Bei einigen Germanenvölkern war es der Frau nur einmal gestattet, in den Ring der Zeugen zu treten, vor denen sie das Gelöbnis ablegte; und es sind Spuren erhalten von noch älterer strenger Volkssitte, nach welcher die Frau den Gatten so wenig überleben durfte, wie der Gefolgmann seinen Wirt, wenn dieser in der Schlacht fiel. Das Weib des Germanen war nicht nur die Hausgebettete, die auf gemeinsamem Lager den Hals des Gatten umschlang, und nicht nur Herrin des Hauses und Erzieherin der Kinder, wie bei den Römern, sie war auch seine Vertraute und Genossin bei der männlichen Arbeit. Die Geschenke, welche der Mann ihr zu dem Gelöbnis gab, ein Joch Rinder, Speer und Ross[68], waren symbolisches Zeichen, dass sie mit ihm über den Herden walten würde und als seine Begleiterin an der Feldarbeit teilnehmen, ja dass sie ihm auf dem Kriegspfade folgen sollte, in der Schlacht seinen Eifer zu stählen, seine Wunden zu rühmen, nach seinem Tod ihn zu bestatten und vielleicht zu rächen.«[69]

»Der Innigkeit germanischer Ehe schadete nicht, dass sie schon in der Urzeit oft ein Familienvertrag war, der im Interesse zweier Geschlechter geschlossen wurde«, und diese Art des Ehebundes blieb in allen Ständen von der Urzeit an die vorherrschende. Die Liebe kam in zweiter Linie; trotz Freytags poetischer Verherrlichung war meist rein prosaisches Interesse die Ursache der Verheiratung.

»Wie in heidnischer, so ist die Ehe auch in christlicher Zeit durchaus ein Geschäft zwischen dem Bräutigam und den Verwandten der Braut, wobei letztere vielfach gar nicht um ihre Zustimmung befragt wurde«[70], nur trat mit der Zeit eine Wandlung dahin ein, dass der ursprünglich dem Vater oder dem Mundwalt der Braut, dem ältesten Bruder oder Vormund, übergebene Brautkauf nun der jungen Frau selbst, sei es als Morgengabe, oder als Wittum (videme) zufällt. War die Morgengabe ein freiwilliges Geschenk des Ehegatten an seine Neuvermählte, so wurde die Höhe des Wittums vorher genau festgesetzt. Siegfried schenkt seiner jungen Gattin den Nibelungenhort, Bärschi in »Metzens Hochzeit«, der Metzi, ein feistes Mutterschwein zur Morgengabe.

Die altdeutsche Eheschliessung zerfällt in die Erwerbung der Braut durch den Verspruch vor dem Vormund und durch die Übergabe der Braut an den Bräutigam durch die Heimführung. Durch die Verlobung erstanden dem Bräutigam bereits rechtliche und eheliche Ansprüche an die Braut, deren Verletzung durch Dritte gesetzliche Ahndung findet. Daher wird mit Recht der Satz aufgestellt, dass die Verlobung die Eheschliessung, die Trauung aber nur den Vollzug der Ehe darstellte. Die Verlobung schildert das Nibelungenlied bei Gelegenheit des Verspruches von König Giselher mit der Tochter Rüdegers von Bechelaren. Nachdem des Königs Brüder als Freiwerber das Jawort erhalten haben, der Jungfrau seitens des burgundischen Geschlechts das Wittum festgelegt wurde und der Brautvater eine Summe Gold und Silber als Mitgift ausgesetzt hat, heisst man das junge Paar nach alter Sitte in den »rinc« (einen Kreis) treten, fragt die Jungfrau, ob sie gewillt sei, den Recken zum Manne zu nehmen, und als sie das auf ihres Vaters Rat bejaht, reicht Giselher der Braut die Hand zum Gelöbnis.

Der Ring, als Zeichen der Verlobung, kam mit dem Eindringen des Christentums zu den europäischen Völkern. In der Gudrun »jedwederz dem andern daz gold stiez an die hant«.[71]

War die Verlobung auch identisch mit der Ehe selbst, so räumte sie dem Bräutigam doch keine ehelichen Rechte ein. Das geschlechtliche Zusammenleben Verlobter war untersagt und auf vorzeitigen Beischlaf standen strenge Bussen. Untreue der Braut galt vielfach als Ehebruch; der Verführer erlitt Todesstrafe, wenn er nicht durch zwölf Eideshelfer beschwören konnte, von der stattgehabten Verlobung nichts zu wissen. Über die Untreue des Bräutigams glitt man leichter hinweg. Das Hamburger Stadtrecht von 1270 bestimmt, wenn der Verlobte von einem Weibe wegen intimen Umgangs mit ihr verklagt werde, so habe die Braut drei Monate auf die Entscheidung zu warten; könne die Sache nur in Rom geführt werden, so warte sie ein Jahr. Ist der Prozess auch dann noch nicht zu Ende, so ist das Verlöbnis aufgelöst und der Braut gebührt eine Entschädigung von 40 Mark Pfennig. Dasselbe galt für eine Klage gegen die Braut.[72] Wer eine Braut entführte, hatte ausser den Blutsverwandten auch den Verlobten zu sühnen, unter Umständen den zehnfachen Brautkauf zu erlegen, und musste die Entführte behalten, denn der Raub löste die Verlobung. Nur die bayrischen Rechte verlangten die Rückgabe der Braut an den Bräutigam. Die Entführung wurde von unseren Vorfahren zu den schwersten Verbrechen gerechnet; Notzucht und Frauenraub fielen in den Gesetzen mehrfach zusammen. Selbst das Asylrecht in den Klöstern und anderen Freistätten, die kein Scherge betreten durfte, blieb den Frauenräubern verschlossen. Karl der Grosse verhängte über den Entführer der Tochter seines Herrn die Todesstrafe, die Kirche belegte alle diese Verbrecher mit ihrem Bann. Schwere Geldbussen waren allen Gesetzen des Mittelalters gemeinsam, wenn sie nicht auf Leib- und Lebensstrafen erkannten. Das Hamburger Stadtrecht von 1270 bedroht den mit Todesstrafe, der eine Jungfrau unter 16 Jahren, wenn auch mit ihrem Willen, oder eine ältere gegen ihren Willen entführt; der Entführer geht nur dann frei aus, wenn er ein nacktes Mädchen über 16 Jahre mit seinem Einverständnis entführte.[73]

Die Entführungen kamen in dem wirklichen und poetisch überlieferten Leben des Mittelalters, sowohl in der vorritterlichen wie in der ritterlichen Zeit häufig vor, da sie der Abenteurerlust der damaligen Gesellschaft so recht nach dem Herzen waren.

Das späte Heiraten, von dem Tacitus sprach, hat sich bis zum 13. Jahrhundert in unserem Volke erhalten, um dann vollständig in Vergessenheit zu geraten. Heiratete man bis zum gedachten Säculum erst mit dem 30. Jahre, so zeichnete sich die Folgezeit unvorteilhaft durch unnatürlich frühe Ehen aus[74], so dass Murner in seinem Gedichte »Vom Nutzen des Ehestandes« mit Recht klagen durfte:

»So 'ne Jungfrau nahm 'nen Mann,

Der nicht zum mindest dreissig Jahr

War alt – sag ich dir offenbar.

Jetzt nehmen zwei einander g'schwind

Die beide nicht dreissig Jahr alt sind.«

Nach dem Schwabenspiegel war das vollendete 12. Jahr zur Heirat eines freien, nach den Weistümern das 14. bei der Vermählung leibeigener Mädchen für ausreichend erachtet. Gudrun war etwas älter als zwölf Jahre, als »nâch ir edelen minnen von vürsten wart gegert«. Kriemhild zählte bei ihrer Vermählung 15 Jahre, was in adeligen und städtischen Geschlechtern bis zum 16. Jahrhundert das Alter war, in dem die Jungfrauen heirateten. Anna Stromer in Nürnberg vermählte sich allerdings schon vierzehnjährig, ward mit 16 Jahren Mutter, und gebar bis zu ihrem 25. Jahr acht Kinder – ein Fall, den ein gewissenhafter Chronist für aufzeichnenswert erachtet.[75] Gertrud, Kaiser Lothars Tochter, beging zwölf Jahre alt ihre Hochzeit mit Heinrich dem Stolzen (1127). Eine weitere Kinderhochzeit war die der vierjährigen heiligen Elisabeth mit dem zwölfjährigen Landgrafen Ludwig von Thüringen.[76] Gnote, die Tochter Rudolfs von Habsburg, war bei ihrer Trauung mit dem König Wenzel von Böhmen, ein Kind, das ihrem Knaben von Gatten von ihren Puppen erzählt, während er ihr von seinen Falken vorschwärmt, als sie beisammen liegen. Selbstverständlich wurden derartige von der Staatsraison diktierte Heiraten, die sich in der mittelalterlichen Geschichte häufig wiederholen, erst nach der Reife der Gatten zu wirklichen Ehen. Das Zusammenliegen, das Beilager, stellte nur symbolisch den Vollzug der Ehe, und dadurch ihre Unlöslichkeit nach kirchlichen und weltlichen Gesetzen dar. Denn: Ist das Bett beschritten, ist die Eh' erstritten, sagt ein uraltes Rechtssprichwort.[77]

Noch zu Anfang des 16. Jahrhunderts aber hielt man das Beilager auch dann öffentlich ab, wenn sich die Gatten in heiratsfähigem Alter befanden. Aus einer Beschreibung vom Jahre 1599, der »Hohen Zollerischen Hochzeyt«, die J. Frischlin in »Drey schöne vnd lustige Bücher« lieferte, heisst es:

»Rheingraff Ottho führt sie (die Braut) hinauff mit fleyss

In jr gezimmer hüpsch und weyss.

Da wartet sie, biss zu jr kam

Der junge Herr und Bräutigam

Mit allen Fürsten, Graffen, Herren,

So folgen theten willig geren.

Vor jnen her Trommeter bliesen,

Die stark in jre Pfeiffen stiessen.

Als nun der Hochborn Bräutigam

Hinauff in sein Schlaffzimmer kam,

Sein Mantel und Kranz legt von sich,

Sein Wöhr und Ketten und gabs gleich

Seim Hofmaister, solchs zu bewaren;

Derselbig thet den Fleyss nicht sparen.

Als nun die Fürsten, Herren, Frawen

Stunden in diesem Gemach zu schawen,

Die zween Brautfürer tratten her,

Die Gesponss[78] sie brachten höflich hehr

Und legten sie hinein inns Beth,

Ir weysse Kleider noch an hett.

Dann legten sie den Bräutigam

Zu seiner Gesponss also zusam,

Die Döcken uberschlagen theten,

Biss sie ein Weyl gelegen hetten.

Gar bald sie wieder auffgestanden,

Die Fürsten, Herren seind vorhanden,

Wünscht jeder da für seinen theyl

Dem Bräutigam und Braut vil heyl,

Viel glücks und guten segen reich;

Darnach lugt jeder, das er weich'

Und selber in sein Kammer kumb,

An seinem Schlaff auch nichts versumb[79][80]

Bei einer anderen Fürstenhochzeit im Junimond 1585 zwischen Johann Wilhelm III., Herzog zu Jülich-Cleve-Berg und Jakobäa von Baden sind die Brautgemächer nach damaliger aus Frankreich gekommener Sitte mit Teppichen behangen, deren Gewebe mythologische Scenen darstellen, so »zur ehelichen Lieb' am meisten und vornehmlich gehörig«.[81] Diese Ehe endete bekanntlich mit dem geheimnisvollen Tode der eines zuchtlosen Wandels beschuldigten Jakobäa.[82]

Verlobung und Hochzeit folgten bei Bürgern und Bauern häufig unmittelbar aufeinander, namentlich wenn eine feierliche Verlobung stattgefunden hatte; doch kommt es auch vor, dass dem ungeduldigen Bräutigam eine Wartezeit auferlegt wird, so Gudruns Verlobten Herwig, der ein ganzes Jahr warten muss, wobei ihm aber von der Schwiegermutter hochherzig gestattet wird, dass er sich »mit schoenen wîben vertribe anders wâ Die zît«. Vom 8. Jahrhundert ab begehrte die Geistlichkeit ein dreimaliges Aufgebot und die kirchliche Einsegnung der Ehe. Die höhere Gesellschaft fügte sich diesem Anspruche sofort, nicht so die breiteren Schichten des Volkes, denen auf noch lange die einfache bürgerliche Eheschliessung genügte »an (ohne) schuoler und an phaffen«, den Bauern sogar bis ins 15. Jahrhundert. Aber selbst der Hochadel verfügte sich erst am Morgen nach der Brautnacht zur Kirche. Abends vor dem Kirchgange wurde das Brautpaar in die Brautkammer gebracht, eine Decke beschlägt sie beide, ein Geistlicher findet sich vielleicht ein, den Brautsegen über das Paar zu sprechen.[83] Die Freundinnen und nächsten Angehörigen sind der Braut beim Entkleiden behilflich, ihr manch guten Rat dabei zuflüsternd. Oft sind auch der Brautvater, der Bruder des Bräutchens oder andere aus der Sippschaft in dem Gemache anwesend.

»Wie Elsa von Brabant, die schöne, keusche Magd,

Dem Fürsten werth des Nachts ward zugesellet.

Die Kaiserin nicht unterliess,

Dass sie die Fürstin selbst des Nachts zu Bette wies.

Die Kammer war mit Decken wohlbestellet.

Das Bett war schön geziert, mit Golde roth und reicher Seiden,

Und manches Thier darein gewoben.

In dieses Bett hat sich die Jungfrau nun gehoben,

Um drin der Minne Buhurd zu erleiden.

Der Kaiser auch gekommen war,

Er hiess die Kammer das Gesinde räumen gar,

Gut Nacht gab er den Beiden miteinander.

Nun ward die Maid entkleidet schier,

Es drückte sie der Degen an sich stolz und zier:

Ich sag' nicht mehr als – was er sucht', das fand er.«[84]

Wenn in den mittelalterlichen Heldengedichten sich der Freund an Stelle des wirklichen Bräutigams mit der Auserkorenen seines Freundes trauen lässt, was, trotz der augenscheinlichen Unwahrscheinlichkeit, ein dankbares, vielverwendetes Motiv für die damaligen Dichter abgab, dann legte der Pseudogatte ein entblösstes Schwert zwischen sich und die Braut, um dadurch ihre Unberührbarkeit anzudeuten. So liegt Siegfried bei Brunhilde, und in Konrad von Würzburgs der Verherrlichung der Freundestreue gewidmetem Gedichte »Engelhart und Engeltrut« findet sich darüber folgende Episode. Engeltrut, die Tochter des Königs von Dänemark, deren Vater Engelhart und sein Freund Dietrich von Brabant dienen, kommt eines Nachts an das Bett des Engelhart und verspricht ihm ihre Liebe, sobald er Ritter geworden und sich im Turniere einen Preis geholt. Nachdem er diese Bedingungen erfüllt und Engeltrut an seiner heissen Liebe nicht mehr zweifeln kann, giebt sie ihm ein Stelldichein im Baumgarten des väterlichen Schlosses; sie empfängt ihn, nur mit Mantel und Hemd bekleidet, zieht ihn unter ihren Mantel und führt ihn »ûf einen senften matraz«. Sie werden von ihrem Widersacher, dem Neffen des Königs, belauscht. Engelhart aber leugnet alles und will für die Wahrheit seiner Behauptung kämpfen. Er holt sich seinen Freund Dietrich, der ihm zum Verwechseln ähnlich sieht. Dieser kann mit ruhigem Gewissen seine Unschuld beschwören, ficht mit dem Angeber, siegt und erhält als Engelhart die Hand der Engeltrut. Er heiratet sie auch, wie es einst Engelhart mit Dietrichs Frau gemacht, legt aber wie dieser ein blosses Schwert im Brautbett zwischen sich und Engeltrut, die er dem Freunde rein übergiebt.[85]

Derartige Hochzeiten mit Stellvertretern kamen übrigens auch in der Wirklichkeit vor, allerdings nur an Höfen, deren Angehörige oft schon im zartesten Alter vermählt wurden, oder die entweder aus politischen Gründen oder der Bequemlichkeit wegen die weite und oft nicht ungefährliche Reise zum Wohnsitze der Braut scheuten. Die Vermählung wurde alsdann durch Prokuration mit dem Spezial-Gesandten vollzogen, der an Stelle seines Gebieters das Beilager abhielt, in eine schwere Prunkrüstung gehüllt, das scharfe Schwert zwischen sich und der Herrin. Der alte österreichische Chronist Jakob Unrest meldet über ein solches Beilager, das anlässlich der später in die Brüche gegangenen Vermählung Maximilians I., des letzten Ritters, mit der Prinzessin Anna von Bretagne, stattfand: »Kunig Maximilian schickt seiner Diener einen genannt Herbolo von Polhaim gen Britannia zu empfahen die Kunigliche Braut; der war in der Stat Remis (Reims) erlichen empfangen, und daselbs beschluff der von Polhaim die Kunigliche Brauet mit ein gewapte Man mit den rechte Arm und mit dem rechten fus blos und ein blos schwert dazwischen gelegt, beschlaffen. Also haben die alten Fürsten gethan, und ist noch die Gewonhait. Da das alles geschehen was, war der Kirchgang mit dem Gottesdienst nach Ordnung der heiligen Kahnschafft mit gutem fleiss vollpracht.«

Die bürgerliche Gesellschaft äffte natürlich diese Beilagersitte des Hochadels nach, wie aus der Dresdener Hochzeitsordnung aus dem letzten Viertel des 15. Jahrhunderts hervorgeht. Nach dieser durften die Hochzeitsgäste dem pro forma-Beilager beiwohnen, mussten aber dann das Gemach verlassen, während das junge Paar aufstand, um mit zwei Tischen voll Gästen zu tafeln.

Diese offiziellen Beilager, bei denen es tadellos ehrbar zuging, da man im Gegensatze zu früheren Zeiten die mit dem Brautstaate geschmückte Braut zu dem Gatten legte, sind von jenen inoffiziellen Beilagern zu unterscheiden, die der erklärte Bräutigam mit seiner Braut abhielt, ohne sie zur Frau zu machen.

Dieses »Beschlafen auf Treu und Glauben« kennt bereits die früheste Zeit des deutschen Mittelalters. Die Ehre der Braut lief um so weniger Gefahr, als sie unter dem Schutze des Gesetzes stand. Das Mädchen, das sich dem Bräutigam nicht ergeben wollte, konnte ganz wohl das Beilager gestatten, ohne in der öffentlichen Meinung als gefallen zu gelten, wenn auch Zweifel an der beiderseitigen Zurückhaltung zu naheliegend waren, um nicht geäussert zu werden. Der Mann musste jedenfalls seine Selbstbeherrschung bewahren, wenn es der Schönen so beliebte, denn die mittelalterlichen Gesetze achteten eine während des Beilagers begangene Gewaltthat der Notzucht gleich. »Eyn jeglich man mac an siner Amyen die notnunft begen, daz sol man uber sie richten, als ob er nie bi ir gelege«, heisst es in den Alemannischen Landrechten, und ähnlich in den sächsischen Land- und dem alten Goslarischen Stadtrechte. Im Parzival kommt die jungfräuliche Königin Kondwiramur (= coin de voire amors = Ideal der wahren Liebe) zu dem schlafenden Parzival, aber:

»Nicht von der Minne Ungestüm

Getrieben, die Jungfräulein kann

Zum Weibe wandeln durch den Mann, –

Dass er als Freund ihr rat' im Leide.

Den Leib umhüllt ein wehrhaft Kleid,