Anmerkungen zur Transkription

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Kultur-Kuriosa

Erster Band

Von Dr. Max Kemmerich erschienen bei Albert Langen:

Dinge, die man nicht sagt 9. Tausend

Kultur-Kuriosa Zweiter Band 6. Tausend

Prophezeiungen, Alter Aberglaube oder neue Wahrheit? 4. Tausend

Aus der Geschichte der menschlichen Dummheit 6. Tausend

Das Kausalgesetz der Weltgeschichte 2 Bde. Subskriptionspreis bis 15. Juli 1913 25 M., dann 32 M. geb. auf Büttenpapier.

Kultur-Kuriosa

Erster Band

von

Dr. Max Kemmerich

Dreizehntes und vierzehntes Tausend

Albert Langen, München

Copyright by 1910 Albert Langen, Munich

Druck von Hesse & Becker in Leipzig
Einbände von E. A. Enders, Großbuchbinderei, Leipzig

Inhaltsverzeichnis

Seite

Vorwort

[VII]

1.

Abschnitt: Modernes und Merkwürdiges in der Vergangenheit

[1]

2.

Abschnitt: Rechtspflege

[24]

3.

Abschnitt: Die Ketzer und die römisch-katholische Kirche

[53]

4.

Abschnitt: Toleranz und Ähnliches

[71]

5.

Abschnitt: Kriegswesen

[96]

6.

Abschnitt: Ehe

[115]

7.

Abschnitt: Sittlichkeit

[132]

8.

Abschnitt: Schicklichkeit und anderes

[157]

9.

Abschnitt: Medizinisches

[172]

10.

Abschnitt: Hygiene

[190]

11.

Abschnitt: Ehre

[206]

12.

Abschnitt: Religion und Glauben

[217]

13.

Abschnitt: Die „Hexen“ oder Ecclesia non sitit sanguinem!

[242]

14.

Abschnitt: Reliquien

[256]

15.

Abschnitt: Missionen und Kolonien

[265]

16.

Abschnitt: Autoritäten und Fortschritt

[275]

Anmerkungen

[294]

Nachwort

[305]

Vorwort

Die „Kultur-Kuriosa“ sind keine Anekdotensammlung, denn sie erheben den Anspruch, nur solche beglaubigte Tatsachen anzuführen, die nicht nur merkwürdig, sondern auch für ihre Zeit, gewisse Institutionen und Anschauungen charakteristisch sind; sie sind auch keine Kulturgeschichte, denn sie erstreben nach keiner Richtung hin Vollständigkeit oder systematische Ordnung. Was sie sind, wird der Leser wohl selbst herausfinden.

Daß die Schattenseiten stärker betont sind als die Lichtseiten, bringt der Zweck des Buches mit sich. Sollte aber jemand aus dem Verschweigen dieser oder jener Tatsache auf irgendeine Tendenz schließen, so möge er sich den Titel ins Gedächtnis rufen. Unterließ ich den Hinweis darauf, daß etwa Gregor VII. die Folterung der „Hexen“ verbietet, daß der Benediktinerorden sich die größten Verdienste um die Überlieferung der antiken Literatur erwarb, daß ein Franz von Assisi zu den Heiligen der Kirche zählt, daß unsere Verfassung die Gleichheit aller vor dem Gesetz verbürgt u. a. m., so hat das seine guten Gründe: Ich finde das alles garnicht kurios. Würde ich diese und andere Erscheinungen aufgenommen haben, so wäre das boshaft.

Das Buch ist nun mal durchaus subjektiv, und jedem Leser sei freigestellt, Dinge, die ich für höchst sonderbar halte, für die natürlichsten von der Welt zu erklären und umgekehrt.

Objektiv wahr aber sind die mitgeteilten Tatsachen. Sollte ich versehentlich in irgend einem Punkte geirrt haben, dann bitte ich um Belehrung; sollte ich aber mit mancher liebgewordenen Vorstellung aufräumen oder gar Gefühle verletzen, um Entschuldigung.

Wer mit mir die Achtung vor Leben, Ehre, Freiheit und Überzeugung des Nächsten für das wichtigste Kulturkriterium hält, wichtiger als alle technischen und wissenschaftlichen Fortschritte, als alle künstlerischen Großtaten, der wird zugeben müssen, daß unsere Kultur sehr jung ist und noch außerordentlich große Aufgaben gerade auf diesem Gebiete zu erfüllen hat. Diese Jugend aber ist eine Entschuldigung für manches.

Wenn ein Gelehrter, der auf eine Reihe wohlwollend aufgenommener Publikationen blicken kann, sich hier nicht an Fachkreise, sondern an jeden Gebildeten wendet, dann muß er dafür seine guten Gründe haben.

München, im März 1909

Der Verfasser

Erster Abschnitt
Modernes und Merkwürdiges in der Vergangenheit

Wer kann was Dummes, wer was Kluges denken,

Das nicht die Vorwelt schon gedacht?

Goethe, Faust, I. Teil, 2. Akt

Die Richtigkeit dieser Worte des Mephistopheles wird wohl kaum jemand ernstlich bestreiten wollen, und es hieße Eulen nach Athen tragen, durch Sammlung moderner Ideen aus der Vorzeit eine gar nicht bestrittene These zu beweisen. Etwas anderes ist es auch, was wir hier versuchen, etwas viel Einfacheres, aber auch etwas viel weniger Bekanntes: wir wollen zeigen, daß eine nicht geringe Zahl von Erfindungen, Entdeckungen, technischen Errungenschaften und Einrichtungen, die wir für gewöhnlich als Neuerwerbungen der Gegenwart betrachten, auf deren Besitz wir uns vielleicht sogar viel einbilden, schon ein respektables Alter aufzuweisen haben. Andrerseits werden wir einiges finden, was wir nicht erwartet hätten. In zwangloser Anordnung sei eine Reihe solcher Fakten aufgezählt:

Einer der ältesten bekannten Tunnel scheint der des Königs Hiskia von Jerusalem aus dem siebenten vorchristlichen Jahrhundert zu sein. Dieser heute noch erhaltene Siloah-Tunnel ist von beiden Seiten her in den Stein gegraben. Zwar hielt der Kanal die gerade Linie nicht ein, erreichte vielmehr statt einer Länge der Luftlinie von 335 m eine solche von 535 m, aber die Wagerechte wurde erstaunlich gut gewahrt, denn der gesamte Höhenunterschied beträgt nur 30 cm. Annähernd in der Mitte trafen sich die von beiden Seiten vordringenden Steinhauer[1]. Gar aus der ersten Hälfte des 2. Jahrtausends ist der große Tunnel in Gezer in Palästina mit einer Wölbung wie die Londoner Untergrundbahn. Er stieg 94 Fuß unter den gewachsenen Felsen.

So neu der Gedanke der Schienen uns erscheinen mag, er ist es keineswegs. Man hatte sie bereits im Altertum, und zwar – der jetzigen ausschließlich auf Eisen- und Straßenbahnen sich beschränkenden Anwendung gegenüber fast ein Vorzug – vielfach auf stark befahrenen öffentlichen Straßen. Man stellte diese Geleise durch Einschnitte in den Boden her. Solche gab es z. B. an den Toren von Athen, auf dem Wege, der direkt vom Piräus nach der Agora führte, sogar die römische Alpenstraße in den Dauphiné-Alpen zeigt deutliche Spuren! Desgleichen Straßen im Hauran̄, wie mir ein Reisender mitteilte. Die Ähnlichkeit dieser in den steinigen Boden eingegrabenen Geleise mit unseren Schienen wird noch vervollständigt durch die Anlage von richtigen Ausweichkurven, die, im gehörigen Abstand angelegt, das Kreuzen zweier Wagen auf dem einzigen Geleise gestatteten. Die Spurweite war in Griechenland, bzw. in allen unter griechischem Einfluß stehenden Ländern wohl überall ganz gleich, auf der in Frankreich entdeckten römischen Straße betrug die Entfernung der Einschnitte voneinander genau 1,44 m, also etwa soviel, wie bei unseren Vollbahnen[2]!

Quellensucher, ob mit oder ohne Wünschelrute, gab es ebenfalls bereits im Altertum, und zwar in zunftmäßigen Verbänden. Einzelne dieser Leute begleiteten sogar die Heere, um im Notfalle durch sofortige Bohrungen Trinkwasser zu beschaffen. Im heutigen Algier haben sich die Spuren zahlreicher Brunnen gefunden, die nunmehr von den Franzosen wieder instand gesetzt wurden. Ihnen war es zu danken, daß in der Wüste Oasen sich bildeten, die mit dem Verfall der Brunnen im Jahrtausend der Barbarei wieder dem glühenden Sande weichen mußten. Nachweislich haben die Römer im ungünstigen Terrain der afrikanischen Wüste gegen 200 m tiefe Bohrungen mit größtem Erfolge angestellt. Dabei ist es uns völlig rätselhaft, sowohl wie sie die Stelle der unterirdischen Wasseradern erkannten, als auch wie sie die technischen Mittel besaßen, die Bohrungen durchzuführen.

In neuerer Zeit war als Quellenfinder der französische Abbé Paramelle am erfolgreichsten. Er hat seine Erfahrungen in einem Werke, betitelt: „L’art de découvrir les sources“, niedergelegt. In den 64 Jahren seines Lebens hat er 10275 Quellenangaben gemacht, von denen 9000 zur Ausführung gekommen sind[3].

Der Blitzableiter wurde von den alten Ägyptern um 1300 v. Chr., wenn auch noch in primitiver Form, vorausgeahnt. Zur Ableitung des Blitzes wurden nämlich von Ramses III. in Medinet Abu – und zweifellos auch anderwärts und wohl auch schon vor ihm – die Spitzen der an den Stadttoren errichteten hohen Masten vergoldet.

Die griechischen und römischen Priester scheinen die Kunst besessen zu haben, Blitze vom Himmel herabzulocken – wobei sie allerdings bisweilen wie Tullus Hostilius (Livius I, 31, 8) erschlagen wurden. Sie richteten zu diesem Zwecke metallbeschlagene Stangen auf, wohl weil sie beobachtet hatten, daß Metalle vom Blitz bevorzugt wurden. Allerdings fehlte noch die metallene Ableitung in das wasserhaltige Erdreich[4].

*

Daß die Reisegeschwindigkeit im Altertum gar nicht so gering war, mag aus folgenden Notizen hervorgehen: Mit der Staatspost legte man die 150 geographischen Meilen von Antiochia bis Konstantinopel in sechs Tagen zurück, also pro Tag etwa 190 km. Cäsar reiste von Rom bis an die Rhone in nicht vollen acht Tagen, machte also 150 km pro Tag, was mit Recht, in Berücksichtigung der großen Entfernung, für sehr schnell galt. Geradezu verblüffend schnell ritt der Kurier, der die Nachricht von der Ermordung des Maximin – natürlich auf gewechselten Pferden – in knapp vier Tagen von Aquileja nach Rom brachte. Er legte also mindestens 200 km pro Tag zurück, eine Leistung, die jeder Kavallerist erstaunlich hoch finden wird, da sie weit die Durchschnittsleistungen unserer allerdings mit einem Pferde bestrittenen Ritte um den Kaiserpreis übertrifft. Aber selbst wenn er im Wagen gefahren sein sollte, was nach der Notiz möglich ist, könnte er mit den hervorragendsten sportlichen Leistungen der Gegenwart erfolgreich konkurrieren. Brauchte doch die Distanzfahrt im Sommer 1908 von Berlin nach München – etwa 700 km – vier Tage, also bedeutend mehr Zeit auf die Einheit des Weges.

Die Kuriere, die die Nachricht vom Aufstand in Belgien, im tiefen Winter des Jahres 69 n. Chr., nach Rom brachten, legten neun Tage lang je etwa 240 km zurück! Hierbei ist aber zweifellos an Relais zu denken. Die schnellste bekannte Reise ist die des Tiberius zum erkrankten Drusus von Pavia nach Germanien. Durch das Land der eben besiegten Chatten ritt er mit nur einem Begleiter – natürlich mit Pferdewechsel – in 24 Stunden etwa 290 km!!! Das ist natürlich nur möglich, wenn er weite Strecken galoppierte und rücksichtslos die Pferde tot ritt. Trotzdem bietet die Sportgeschichte des letzten Jahrhunderts dazu kein Analogon. Im Durchschnitt legte der im Wagen fahrende Reisende täglich zur Römerzeit auf weite Entfernungen etwa 60–73 km zurück[4], während der frühmittelalterliche Tagesmarsch nur 20–30 km betrug[5].

Im Jahre 1188 brauchte ein am 17. März mit einer päpstlichen Bulle von Rom abgehender Bote 25 Tage, bis er am 15. April in Canterbury eintraf[6].

In römischer Zeit galt eine Seereise von fünf Tagen von Ostia bis Taraco in Spanien für schnell. Eine in umgekehrter Richtung in weniger als vier Tagen gemachte bezeichnet der ältere Plinius als eine der schnellsten je vorgekommenen. Cervantes nannte schon eine 12tägige Fahrt von Neapel nach Barcelona eine glückliche[7].

Richard Löwenherz brauchte von Marseille bis Messina vom 16. August 1190 bis zum 23. September, also sehr lange. Er schiffte sich am 9. Oktober 1192 in Akka ein und gelangte am 11. November nach Korfu; das war die normale Geschwindigkeit im Mittelalter, – also bedeutend geringer als zur Römerzeit[8].

Viel schneller ging natürlich die Nachrichtenübermittlung durch Brieftauben. Die Griechen und Römer, ebenso wie die Araber bedienten sich bereits dieser Post, und zwar in besonders ausgedehntem Maße die letzteren, die von Bagdad bis Aleppo sowie längs der kleinasiatischen Küste bis Alexandrien Brieftauben benutzten. Gelegentlich wurden auch Schwalben zum gleichen Zwecke verwandt (Plinius nat. hist. X, 71)[9]. Polybios erzählt (CX, 42 ff.) sogar von der Feuertelegraphie der Griechen, die lange vor ihm Aeschylos (Agamemnon 268 ff.) schon kannte. Doch handelt es sich um vorher verabredete Mitteilungen.

Vom Verkehr zur Römerzeit gibt die Tatsache eine Vorstellung, daß fast in jeder größeren Villa oder Ortschaft der Schweiz Austernschalen gefunden wurden. Zu Avenches fand man auch Reste von Datteln und Oliven. Die Tongefäße von Lugdunum (Lyon) finden sich in ganz Gallien, England, Oberitalien, dem Alpengebiet bis Tirol und Ungarn, und zwar überall mit demselben Fabrikstempel bezeichnet[10].

Die alten Römer bauten bereits Seeschiffe mit einem Raumgehalt von 2670 Tonnen[11].

*

Im Altertum gab es auch eine Tageszeitung in den durch Cäsar 59 v. Chr. in Rom begründeten Acta diurna oder Acta urbis. In diesen wurden amtlich Nachrichten öffentlichen und privaten Charakters zusammengestellt und veröffentlicht, allerdings nicht vervielfältigt. Ja, sogar Korrespondenten gab es, die gegen Bezahlung von Rom Tagesneuigkeiten in die Provinz schickten.

*

Vegetarianer gab es ebenfalls schon im alten Rom. Seneca und Plutarch gehörten nachweisbarlich zu ihnen, und letzterer hat sogar mit allen Künsten der Dialektik seine Lebensweise verteidigt bzw. die der Fleischesser angegriffen (Moralia „de carnium esu“).

Ebenso sind Antialkoholiker- und Temperenzlervereine bereits im Altertume bekannt. Schon ein Ramses II. (ca. 1350 v. Chr.) hat eine Antialkoholliga gegen die Trunkenboldigkeit der alten Ägypter gegründet, wie im Jahre 1902 aus Malereien und Inschriften in der France Médicale nachgewiesen wurde. Allerdings trieb man es auch toll, und die Ägypterinnen des neuen Reiches – von den Männern ganz zu schweigen – fanden so wenig Anstößiges an der Trunkenheit, daß sich sogar Damen in dem Augenblick des Übelwerdens an der Wand ihres Grabes verewigen ließen. Dazu sei bemerkt, daß bereits das alte Reich vier verschiedene Biersorten und mindestens sechs Weinsorten, darunter weißen, roten, schwarzen und nördlichen unterschied und wohl auch ein Palmbranntwein bekannt war[12].

Radikalen Erfolg mit seiner Antialkoholpropaganda hatte ein gewisser Decaeneus kurze Zeit vor Strabon. Während die Geten bisher dem Bacchus im Übermaße geopfert hatten, gewannen seine Brandreden auf sie so großen Einfluß, daß sie nach und nach alle Weinstöcke im Lande freiwillig ausrotteten und fortan ohne Wein lebten (Strabo VII, 3, 11 und Jordanis 11).

Bekanntlich werden heute noch in einigen Staaten des freien Amerika alkoholische Getränke nur in Apotheken auf Grund von ärztlichen Rezepten, die zu bekommen allerdings nicht allzu schwer ist, verabreicht. Als ob erzwungene Abstinenz eine geringere Barbarei als Völlerei wäre!

Die Elektrizität wurde, wie Scribonius Largus (11) und Dioscorides beweisen, schon im Altertum zu Heilzwecken angewandt, wenn auch noch in recht primitiver Weise. Bei langwierigen Kopfschmerzen legte man nämlich den Zitterrochen auf, bis an der behandelten Stelle Taubheit entstand. Genügte ein Fisch nicht, dann wurde die Prozedur wiederholt.

Behandlung durch Massage kannte bereits Hippokrates um 400 v. Chr., und zwar noch nicht einmal als Erster. Bekanntlich ist sie nach verschiedenen Ansätzen 1575, 1650 und 1853 erst wieder durch den holländischen Arzt Mezger in die offizielle Medizin eingeführt worden[13].

Ebenso wurde eine Art Kneippkur angewandt, und zwar von Asclepiades von Prusa, einem Arzt, der im 1. vorchristlichen Jahrhundert in Rom großen Zulauf hatte. Er war ein Feind vielen Medikamentierens, ließ seine Patienten fasten, verordnete Bewegung und Massage und verschrieb Kaltwassergüsse, wie sein Kollege in Wörishofen. Ferner verordnete er Regenbäder und Waten im Sande mit nassen Füßen. Antonius Musa hat 23 v. Chr. den Augustus mit dieser Therapie geheilt.

Auch Vivisektionen zu wissenschaftlichen Zwecken kommen im Altertum vor, und zwar außer an Tieren auch an Verbrechern, zuerst – nach Celsus (Prooemium ed. Daremberg p. 4, Zeile 37 ff.) und Tertullian (de anima 10) durch Herophilus, den der Kirchenvater Arzt, oder besser „Fleischhacker“ nennt. Leichensektionen kommen (nach Plinius hist. nat. XIX, 86) erst unter den alexandrinischen Ärzten auf, während Aristoteles wohl aus religiösen Gründen noch davor zurückschreckte. Das ganze frühe Mittelalter hindurch war die Leichenöffnung – auch bei den sonst so aufgeklärten Arabern – verpönt. Mondino de Liucei (ca. 1275–1326) hat seit anderthalb Jahrtausenden als Erster wieder menschliche Kadaver seziert. Seit dem 15. Jahrhundert aber war erst der Bann gebrochen und Anatomie ein ordnungsmäßiges Lehrfach auf den Universitäten[14].

Während der Star noch bis zur Mitte des 18. Jahrhunderts durch Versenkung der aus der Pupille geschobenen Linse in den Glaskörperraum geheilt wurde, ist die Operation, d. h. die Entfernung nach außen durch Eingriff bereits dem 4000 Jahre alten Papyrus Ebers bekannt und wurde, wie Antyllus bezeugt, in der Antike geübt, um wie so vieles im Mittelalter in Vergessenheit zu geraten.

Ein Vorläufer Harveys, der im Jahre 1619 den Blutkreislauf entdeckte, war schon Erasistratos von Keos, um 300 v. Chr. Leibarzt des Königs Seleucos I. Ebenso ist Galen, bis auf die Venenklappen, der Entdeckung des berühmten Engländers sehr nahe gekommen. Aber auch er hatte Vorläufer in den alten Ägyptern, die bereits eine rudimentäre Kenntnis des Blutkreislaufes besaßen. Beginnende Herzklappenerkrankungen suchten sie, wie die heutigen Ärzte, durch Ruhe zu beseitigen[15].

Sogar eine mit Mandragora(Alraun)wurzel vorgenommene Narkose war den Alten wohl bekannt. Dioskurides behauptet, daß die mit diesem Mittel beim Patienten hervorgerufene Gefühllosigkeit drei bis vier Stunden angehalten habe. Bilsenkraut läßt sich bereits bei Homer als Narkotikum nachweisen. Im 12. und 13. Jahrhundert unserer Zeitrechnung wurde es allgemein zur Schmerzlinderung verwandt und von Guy de Chauliac um 1300 sogar bei Amputationen benützt. Bereits 1460 beschreibt Heinrich von Pflospeundt in seiner „Bündt-Ertzney“ die Inhalationsnarkose vor Operationen mit Mohn (Opium), Bilsenkraut und Alraun[16].

Im Altertum verstand man bereits künstliche Glieder anzufertigen. Schon bei den alten Indern waren Nasen, Ohren und Lippen aus Gips etwas ganz Gewöhnliches, was sich aus der Häufigkeit des strafweisen Abschneidens dieser Körperteile erklärt. Griechische und römische Soldaten, denen im Kriege ein Arm oder Bein abhanden kam, wußten sich Ersatz zu beschaffen. Das Royal College of Surgeons in England besitzt in seinem Museum ein solches in einem Grabe in Capua gefundenes Bein von etwa 300 v. Chr. Es wird im Katalog folgendermaßen beschrieben: „Das künstliche Glied stellt genau die Form des Beines dar; es ist aus Stücken dünner Bronze hergestellt, die mit Bronzenägeln an einem hölzernen Kern befestigt sind. Zwei Eisenstangen, die an ihren freien Enden Löcher haben, sind an dem obersten äußersten Ende der Bronze befestigt...[17]

Auch künstliche Augen und künstliche Zähne kommen damals schon vor. Der erste, der im christlichen Mittelalter die Einsetzung eines künstlichen Auges in die Augenhöhle eines lebenden Menschen beschrieb, war der berühmte französische Chirurg Ambroise Paré. Im Jahre 1561 stellte er ein solches aus emailliertem Gold her, und zwar in den natürlichen Farben. Paré gibt sich aber nicht als Erfinder dieses Verfahrens aus und erklärt noch nicht einmal, daß die Sache neu wäre[18].

Götz von Berlichingens berühmte eiserne Hand, die ihm der Schmied von Olnhausen anfertigte, nachdem er seine Rechte 1504 bei der Belagerung von Landshut eingebüßt hatte, besaß nicht nur eine Vorläuferin in der eines Ritters, der etwa 100 Jahre vor Götz im Rhin ertrank, und dessen Hand man 1834 in Alt-Ruppin nebst Schwert, Sporen usw. im Rhinbett fand, sondern ein wackerer Römer war bereits auf dasselbe Auskunftsmittel verfallen. M. Sergius Silus (d. h. Stülpnase) hieß der verwegene Held, der z. Z. des Zweiten Punischen Krieges seine verlorene Hand durch eine eiserne ersetzte, mit der er Meisterstücke der Tapferkeit vollführte. Plinius, der die Heldentaten dieses kühnen Urgroßvaters des berüchtigten Katilina überliefert (nat. hist. VII, 105 f. und Livius XXXII, 27 ff.), meint, andere seien Sieger über Menschen gewesen, aber Sergius habe selbst das Schicksal überwunden[19].

Von Bazillen als Urhebern der Malaria hatte bereits Varro eine Vorstellung, wenn er (R. r. I, 12) schreibt, daß an sumpfigen Orten kleinwinzige Lebewesen entstehen, die man mit dem Auge nicht wahrnehmen kann und die vermittelst der Luft durch Mund und Nase eindringen und geschwächte Personen infizieren. Erst 1726 kommt der niederländische Arzt Dr. Knott auf den gleichen Gedanken, und zwar spricht er von Kleinwesen als Erregern der Lungenschwindsucht und nimmt ebenfalls an, daß sie eingeatmet werden. Vermutlich seien sie auch die Ursachen anderer Krankheiten und daher als ansteckend zu betrachten. Der Erste, der Bakterien sah, und zwar im menschlichen Speichel, war Leewenhoek 1683[20].

*

Die Taxameterdroschke wird bereits im 9. Kapitel des 10. Buches von Vitruvius „de architectura“ beschrieben. Es waren das Wagen, die an ihren Achsen Stunden- und Meilenzeiger hatten, indem nämlich jedesmal, wenn eine Meile zurückgelegt war, ein Steinchen mit hörbarem Tone in ein im Innern des Wagenbodens untergestelltes Bronzegefäß fiel. Zählte man die Steine, dann wußte man auch, wie viele Meilen man zurückgelegt hatte. Daß solche natürlich sehr teuren Wagen auch im Gebrauch waren, steht fest. Im Nachlaß des verschwenderischen Commodus befanden sich einige, die Pertinax mit anderen Kostbarkeiten versteigern ließ. Aber sogar Automobile besaß Commodus. Anders wenigstens ist die von Julius Capitolinus im 8. Kapitel der Biographie des Pertinax gegebene Beschreibung nicht zu verstehen. Er spricht von vorspannlosen Wagen von neuartiger Konstruktion, deren Räder sich mit Hilfe eines sinnreichen Mechanismus und eines verwickelten Räderwerkes von selbst um ihre Achse drehten. Die Sitze waren so angebracht, daß sie dem Wagenführer Schutz vor den Sonnenstrahlen boten. Auch ließen sie sich so drehen, daß der Reisende auf der Fahrt stets Rückenwind hatte.

Auch ein Araber kam auf diesen Gedanken. Im arabischen genealogischen Werke Lubâb (zitiert von Wüstenfeld, Genealogische Tabellen der arabischen Stämme und Familien, Register p. 377) ist ein Araber er = Rabî ibn Zijâd erwähnt, der vor 656 starb. Er trug den Beinamen „Fâris el-Arrâde“, d. h. der Maschinenreiter, weil er eine Maschine erfunden hatte, auf der er fahren konnte, als ob er auf einem Kamel säße. (Nach einer Notiz des Herrn Hauptmann E. v. Zambaur in Wiener-Neustadt.) Im Mittelalter spricht zuerst der geniale Roger Bacon (1214–1294) im 13. Jahrhundert einen ähnlichen Gedanken aus, doch dürfte es sich nur um einen Schlitten mit Segeln gehandelt haben. Interessant aber ist die weitere Notiz: „Man kann ferner Instrumente zum Fliegen machen, so daß ein in der Mitte sitzender Mann eine Kurbel dreht, durch die besondere Flügel nach Art der Vögel die Luft treffen“[21]. Also ein Vorläufer der Gebrüder Wright! Allerdings erging es ihm schlechter wie diesen, denn die Kirche ließ ihn als „Zauberer“ lange Jahre im Kerker schmachten!

Von Automaten, in deren Konstruktion das Altertum so außerordentlich erfindungsreich war, interessiert uns im Zeitalter der Luftschiffahrt besonders eine hölzerne Taube des Archytas von Tarent, die tatsächlich imstande war, auf kürzere Strecken in der Luft umher zu fliegen. Wenn die Taube nach beendetem Fluge sich auf die Erde niedergelassen hatte, konnte sie sich allerdings nicht wieder erheben. (Vgl. Gellius X, 12.) Demetrius von Phaleron hatte eine kriechende Schnecke, in Olympia aber war ein flügelschlagender eherner Adler (Pausanias VI, 20, 12).

Sogar Warenautomaten kannte das Altertum. Heron von Alexandrien im 2. Jahrhundert v. Chr. (vgl. die Ausgabe von W. Schmidt, Leipzig 1899–1901 mit Illustrationen) erzählt außer von vielen anderen auch von Weihwasserautomaten, die in den Tempeln aufgestellt waren und aus denen Wasser floß, wenn man eine Drachme oder einen Obolus hineinwarf.

Besonders merkwürdig ist der Automat, den nach Erzählung der byzantinischen Chronographen der oströmische Kaiser Theophilus (829–842), durch die Schriften des genialen Heron angeregt, sich anfertigen ließ. Er ließ nämlich zu beiden Seiten seines Thrones zwei Löwen aus reinem Golde anbringen. So oft der Kaiser nun auf dem Throne Platz nahm, erhoben sie sich mittels einer mechanischen Vorrichtung, brüllten und legten sich dann wieder nieder.

Der Gedanke des Taucherbootes begegnet uns bereits zur Zeit der Kreuzzüge. Es war allerdings sehr primitiv. Im Gedichte Salomon und Morolf (Vers 174 und 342, Voigt) heißt es nämlich: „Môrolf im bereiten hiez Ein schiffelîn von ledere Er ûf daz mere stiez. Daz was mit beche wol berant; Zwei venster (glase fenster) gâben im daz liecht: Alsô meistert ez sîn hant.“ „An ir aller angesicht Senkt er sich nider ûf den grunt. Ein rôre in daz schiffelîn ging, Dâ mit Môrolf den âtem ving. Daz het er gewirket dar an Mit eime starken ledere Môrolf der listige man. Ein snuore die lag oben dar an, Daz der dugenthafte man Daz rôre nit liez brechen abe. Er barg sich zuo dem grunde Volleclîchen vierzehen tage[22].“ Ob ein ähnliches Fahrzeug in der Wirklichkeit existierte, sei dahingestellt. Keinesfalls war es ein behaglicher Aufenthalt. Die Abbildung eines Unterseebootes bzw. einer Taucherglocke aus dem 14. Jahrhundert befindet sich im cod. germ. 5 der Münchner Hof- und Staatsbibliothek.

*

Die berühmte Schnurrbartbinde „Es ist erreicht“ hat ihre Vorläufer schon um 1600 gehabt. Im 15. Kapitel des 4. Buches schreibt Cervantes in seinem Don Quichote: „Er stellte sich im Bett auf, eine spitze Mütze auf dem Kopfe, den Knebelbart in Banden, damit er nicht schlaff würde und nieder fiele“.

Daß die geschnürte Taille mit Decolleté bereits im 2. vorchristlichen Jahrtausend in Kreta getragen wurde, dürfte manche Dame interessieren. Das reizende 34 cm hohe dort gefundene Figürchen der Schlangengöttin zeigt ein solches Kostüm, das mit unserer Frauenmode verblüffende Ähnlichkeit besitzt. Der über und über gefältelte Rock einer andern Figur ist ebenfalls ganz mit eleganten Volants besetzt, dazu trägt sie ein enges Mieder, eine im Bogen ausgeschnittene Korsage und stark ausgebogene, wohl wattierte Hüften. Der Rock ist deutlich glockenförmig. Besonders von rückwärts könnte man diese Figuren leicht für Modedamen unserer Zeit ansehen[23].

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Die Kugelgestalt der Erde lehrten bereits im 6. vorchristlichen Jahrhundert Anaximander und Pythagoras, und mit besonderem Nachdruck wies etwa 350 v. Chr. Eudoxos auf dieselbe hin, Archimedes aber suchte einen aprioristischen Beweis dafür zu erbringen. Der Kalif Al Manûm ließ den Umfang der Kugel auf 24000 engl. Meilen, die Länge eines Grades bis auf 500 m genau berechnen[24].

Um 270 v. Chr. hat der alexandrinische Mathematiker und Astronom Aristarchos von Samos den Stillstand der Sonne und die Bewegung der Erde um die Sonne gelehrt. Seleucus aus Seleucia hat bereits um 150 v. Chr. eine unendliche Ausdehnung der Welt angenommen und das sonnenzentrische System geradezu als Lehre aufgestellt.

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Die athenische Landwirtschaft der griechischen Blütezeit kannte weder die Sense, noch den Flegel: man schnitt das Getreide in halber Höhe mit der Sichel und drosch, indem man die Körner durch Pferde und Maultiere aus den Ähren treten ließ. Auch die Egge war unbekannt; man mußte den Samen mit der Schaufel unter die Erde bringen. Auch die Dreifelderwirtschaft kannten die Griechen zu keiner Zeit. Ebenso fehlte ein brauchbares Feuerzeug, so daß das Herdfeuer nie ausgehen durfte. Geschah es aber doch, dann mußte die Hausfrau es mit der Lampe von der Nachbarin wieder ins Haus tragen[25].

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Zur römischen Kaiserzeit kamen in Gallien bereits Glasfenster vor[26].

Damals konnte in Rom jedermann einen Auslaß aus der allgemeinen Wasserleitung in seinem Hause haben, ebenso in Antiochia und Alexandrien. Sogar nächtliche Straßenbeleuchtung war vorhanden[27].

Während im alten Rom die Prügelstrafe selbst bei Stabsoffizieren noch zulässig war, wird in der humanen Gegenwart der größte Rohling, der Baumpflanzungen und Blumenbeete aus Übermut zerstört, den Frauen die Zöpfe abschneidet und die Kleider mit Kot beschmiert, lediglich einige Zeit auf Staatskosten verpflegt[28].

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Das Scheck- und Girowesen bestand bereits im Altertum (Cicero epist. ad Att. XI, 24, XII, 24, 27, XV, 15), ja, Wechsel wurden bereits bei den Babyloniern verwandt. Ebenso ist die Hypothek eine bereits im 6. vorchristlichen Jahrhundert bestehende Einrichtung[29].

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Anarchisten gab es auch schon im Altertum, und zwar in Palästina, das in dieser Hinsicht durch fast anderthalb Jahrtausende die Welt in Atem hielt. Flavius Josephus erzählt von den Sicariern oder Dolchbrüdern, die in der 2. Hälfte des 1. nachchristlichen Jahrhunderts die Propaganda der Tat in größtem Stile betrieben, und zwar nicht etwa als Räuber, sondern – wie in der Gegenwart – als politische Mordgesellschaft.

Ihre höchste Blüte erlebte die anarchistische Gesellschaft der Assasinen zur Zeit der Kreuzzüge im gelobten Lande. Sie gingen hervor aus der mohammedanischen ketzerischen Sekte der Ismaeliten und lehrten den reinen Nihilismus, d. h., daß alles gleichgültig und daher auch alles erlaubt sei. Ums Jahr 1100 war ihr gewaltiger Führer Hasan-i-Sabbah, der Alte vom Berge, der vom Schlosse Alamut aus durch Meuchelmord und Gewalttaten seine Gegner im Zaume hielt. Trotz ihrer sittlichen Grundsätze waren diese Assasinen – wie noch heute die Anarchisten – ihren Führern blind ergeben, und zwar in solchem Grade, daß sich auf einen Wink des Führers hin die Wachen vom Turm herabstürzten, nur um ihren Gehorsam zu zeigen, oder daß eine Mutter in Verzweiflung geriet, wenn ihr Sohn von einer gelungenen Mordexkursion zurückkehrte, statt für seinen Glauben zu sterben. Ihr Wirken lebt noch heute im Abendlande fort: assassino und assassin, von Haschischin, dem Rauchen des berauschenden Hanfes abgeleitet, heißt Mörder[30].

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Reliquien von Heiligen wurden bereits im Altertum gesammelt. Man ging im Blödsinn vielleicht nicht so weit, wie das Mittelalter, das ein Stück von der ägyptischen Finsternis und ähnliches vorwies, immerhin wurde nach Pausanias das Ei der Leda in einem Tempel in Sparta, und die falschen(!) Zähne des erymanthischen Ebers im Tempel des Apollo im Lande Opike denen, die nicht alle werden, gezeigt. Eine antike Reliquienliste gibt Fr. Pfister „Der Reliquien-Kult im Altertum“ (Gießen 1909) I. Bd., S. 323 ff.

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Auch eine besoldete Claque besaßen bereits die alten Römer. Nero soll gar 5000 in seinen Diensten gehabt haben. Die Chefs der verschiedenen Claquedivisionen erhielten je 40000 Sestertien Gehalt! (Sueton, Nero XX, Tacitus Ann. XIV, 15, Dio. Cassius LXI, 20)[31].

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Das Monocle oder Lorgnon darf sich gleichfalls eines ehrwürdigen Alters rühmen. Kaiser Nero sah den Gladiatorenkämpfen im Zirkus durch einen Smaragd zu (Plinius nat. hist. XXXVII, 64)[32]. Erst 1730 wird wieder ein Monocle erwähnt, das Keyßler beim englischen Gesandten in Rom, Herrn von Storsch, sieht und wie folgt beschreibt: „Wegen seiner blöden Augen bedient er sich eines Fernglases, so mit einem dünnen Kettchen am Rocke befestiget ist. Die Haut um sein Auge ist also gewöhnet, daß sie sich fest um dieses Glas schließt, und er nicht nöthig hat, solches mit den Händen daran zu halten“.

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Ein jährliches Honorar von etwa 90000 Mark bezog Q. Roscius, ein Zeitgenosse Ciceros, als Schauspieler (Plinius nat. hist. VII, 128, X, 141, XXXV, 163 Sueton. Vesp. 19). Damit dürfte er von den höchstbesoldeten Mimen der Gegenwart kaum übertroffen werden. Im dritten vorchristlichen Jahrhundert bezog der Kitharode Amoibeus in Athen für jedes Auftreten 1 Talent, also 4715 Mark! Die in Korinth gekaufte Flöte des großen Virtuosen Ismenios kostete 7 Talente! (Vgl. Aristeas bei Athenaeus XIV, 623d)[33].

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Im Museum zu Odessa steht ein Stein, der in der alten Griechenstadt Olbia aufgefunden wurde. Er trägt die Inschrift: „Ich künde, daß 282 Klafter weit mit dem Bogen geschossen hat der berühmte Anaxagoras, des Demagoras Sohn –...“ Das war allerdings eine fabelhafte Leistung, denn 500 m sind selbst für einen Gewehrschuß nicht wenig, geschweige für einen Bogenschuß! Allerdings dürfte es sich nur um einen Weitschuß ohne Rücksicht auf ein bestimmtes Ziel gehandelt haben. Daß aber der Stein von einer Schützengilde gesetzt wurde, und zwar auf einer scheibenartigen Tafel, erinnert stark an die modernen Gebräuche.

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Die einzige Steuer, die der in Italien wohnende römische Bürger zu zahlen hatte, war eine Erbschaftssteuer von 5% von allen Erbschaften und Legaten über 20000 Mark mit Ausnahme der von den nächsten Blutsverwandten herrührenden[34].

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Außer in Rom standen in keiner Stadt Italiens im Altertum Soldaten.

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Die Errichtung von Statuen war in der Antike eine so häufige Ehrung, daß in Brescia einmal sogar dem 6jährigen Sohne eines Decurionen eine Reiterstatue aus vergoldeter Bronze errichtet wurde. Allerdings waren Statuen billig, der Ausgezeichnete zahlte sie meist selbst und gab zudem Festivitäten.

Bereits im Jahre 73 n. Chr. wurde ein offizieller Katalog der dem römischen Staate gehörigen Kunstwerke, vielleicht unter Mitwirkung des Plinius, angelegt. Das Bruchstück eines zweisprachigen aus dem 3. Jahrhundert stammenden Museumskatalogs hat sich noch erhalten[35].

Anschlagsäulen für Vergnügungsanzeigen und Reklamezwecke gab es schon in Herculanum. Und zwar waren die Plakate mit Gummiarabicum angeklebt[36].

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Das Zweikindersystem wird bereits von Hesiod empfohlen, und zwar in der Form, daß das Haus höchstens zwei Söhne besitzen soll. Man erreichte dies durch Kinderaussetzung, was aber bei dem humanen Sinn der Griechen mehr rechtliche als praktische Bedeutung hatte, und durch Förderung des außerehelichen Verkehrs der Geschlechter[37].

Die Römer trugen vielfach einen Phallus als Brosche bzw. Amulett, wie auch die öffentlichen Häuser in Pompeji durch einen großen steinernen Phallus kenntlich gemacht waren. Im Geheimkabinett des Museo Nationale in Neapel befindet sich eine große Sammlung solcher Phalli. Die ägyptischen Prinzessinnen erhielten denselben Gegenstand in Naturgröße aus Stein gefertigt ins Grab mitgegeben, um auch im Jenseits nichts entbehren zu müssen[38].

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Ein Zahlungsmoratorium kennt bereits das Gesetz Hammurabis, das älteste Gesetzbuch der Welt, das etwa anderthalb Jahrtausende in Kraft blieb. Der 48. Paragraph lautet nämlich: „Wenn jemand eine verzinsbare Schuld hat und ein Unwetter sein Feld verwüstet, oder die Ernte vernichtet, oder wegen Wassermangel Getreide auf dem Felde nicht wächst: so soll er in diesem Jahre dem Gläubiger kein Getreide geben, seine Schuldtafel (im Wasser) aufweichen und Zinsen für dieses Jahr nicht zahlen“[39].

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Die Könige der Spartaner, Alexander der Große, Justinian und viele andere wurden in Honig zur letzten Ruhe gebettet. Die konservierende Eigenschaft von Wachs und Honig war bereits den Scythen und Persern bekannt[40].

Dagegen war es im Mittelalter Sitte, die Leiche der verstorbenen Fürstlichkeiten und hohen Personen auszuweiden. Dabei verfuhr man oft unglaublich roh. Matthäus Parisiensis (1135) erzählt von den Prozeduren, denen der Leichnam König Heinrichs I. von England († 1135) durch einen Fleischer unterworfen wurde, folgendes: „Sein Leichnam wurde nach Rouen gebracht und da begrub man seine Eingeweide, sein Gehirn und seine Augen. Der übrige Körper wurde überall mit kleinen Messern geschnitten, mit vielem Salze bestreut, in Rindshäute gehüllt und so, um den üblen Geruch zu vermeiden, eingenäht. Aber letzterer war doch so stark und überwältigend, daß er die Umstehenden krank machte. Darum starb auch der Mann, welcher, durch eine große Belohnung gewonnen, des Toten Haupt, um das stinkende Gehirn herauszunehmen, mit einem Beile gespaltet hatte, obwohl er sich den Kopf mit Leintüchern umwickelt, und hatte schlechte Freude an dem Lohne. Das ist auch der letzte von vielen, die König Heinrich umgebracht hat. Darauf wurde die königliche Leiche nach Caën von den Dienstleuten getragen, und als man sie daselbst in der Kirche, in der sein Vater beerdigt war, aufgestellt hatte, so floß doch, obschon der Körper mit vielem Salze gefüllt, und in viele Häute gepackt war, beständig eine schwarze und gräßliche Flüssigkeit durch die Häute hindurch und wurde in unter die Bahre gestellten Gefäßen von den Dienern, die vor Ekel fast vergingen, aufgefangen und fortgeschüttet“[41].

Die getrennte Bestattung von Weichteilen und Fleisch war durchaus Sitte. So wurden z. B. die Eingeweide Kaiser Heinrichs IV. in Lüttich beigesetzt, seine Leiche aber in Speier[42]. Hier fand auch sein Sohn Heinrich V. die letzte Ruhe, nachdem seine Eingeweide in Utrecht beigesetzt worden waren[43]. Richard Löwenherz verordnete gar, daß sein Leichnam in Fontevrauld, sein Herz in Rouen, seine Eingeweide, Blut und Hirn aber bei Chaluz bestattet werden sollten (Rog. de Hovedene)[44].

Ganz sonderbar war der Brauch, die Leichen der in weiter Ferne Verstorbenen zu zerstückeln und die Stücke so lange in Wasser und Wein zu sieden, bis sich die Knochen vom Fleisch lösten. Während die Gebeine in die Heimat gebracht wurden, fand die Bestattung des Fleisches an Ort und Stelle statt. So wurde z. B. auch Friedrich Barbarossa († 1190) gesotten! (Itin. reg. Ric. I, 24). Landgraf Ludwig IV. von Thüringen († 1227), der Gemahl der heiligen Elisabeth, wurde ebenso behandelt (h. Elis. 3580 ff.), desgleichen, um noch ein Beispiel zu nennen, Ludwig der Heilige von Frankreich († 1270) (Guilelmi de Nangiaco Gesta Philippi regis. Bouquet, Rec. XX, 466)[45].

Übrigens verbot Papst Bonifazius VIII. im Jahre 1299 bei der Strafe der Exkommunikation die Leichen auszuweiden, zu kochen und zu zerstückeln (Nach Heinrich Rebdorf)[46].

Zweiter Abschnitt
Rechtspflege

Eine Schadenersatzpflicht des Tierhalters, wie sie gegenwärtig die öffentliche Meinung beschäftigt und wie sie im Bürgerlichen Gesetzbuch ausgesprochen ist, kennt bereits Hammurabi. Die §§ 250 und 251 lauten: „Wenn ein Ochse beim Gehen auf der Straße (Markt) jemand stößt und tötet, so soll diese Rechtsfrage keinen Anspruch bieten. Wenn der stößige Ochse jemandes ihm seinen Fehler, daß er stößig ist, gezeigt hat, er seine Hörner nicht umwunden, den Ochsen nicht gehemmt hat, und dieser Ochse stößt einen Freigeborenen und tötet ihn, so soll er ½ Mine Silber zahlen.“ Also nur bei grober Fahrlässigkeit des Tierhalters ist er verpflichtet, für den entstandenen Schaden aufzukommen.[47]

Das gilt auch dem Arzt gegenüber, wie aus § 218 hervorgeht: „Wenn ein Arzt jemand eine schwere Wunde mit dem Operationsmesser aus Bronze macht und ihn tötet, oder jemand eine Geschwulst mit dem Operationsmesser aus Bronze öffnet und sein Auge zerstört, so soll man ihm die Hände abhauen.“ Dagegen ist aber auch das ärztliche Honorar festgesetzt: „Wenn ein Arzt jemandem eine schwere Wunde mit dem Operationsmesser aus Bronze macht und ihn heilt, oder wenn er jemand eine Geschwulst mit dem Operationsmesser aus Bronze öffnet und das Auge des Mannes erhält, so soll er 10 Sekel Silber erhalten“, heißt es im § 215. Immerhin war es unter diesen Umständen nicht immer angenehm, Operateur zu sein.[48]

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Nach altdeutschem Rechte mußte der Richter mit einem Stabe in der Hand auf seinem Sitze so bis zum Sonnenuntergang oder Abbruch des Dinges – unter Umständen in Wind und Wetter, Sonnenbrand oder Schneesturm – sitzen bleiben, wie er sich bei Beginn des Dings niedergelassen hatte, „Bein mit Bein“ deckend. Die Soester Rechtsordnung schreibt darüber: „Es soll der Richter auf seinem Richterstuhl sitzen als ein grisgrimmender Löwe, den rechten Fuß über den linken schlagen, und wann er aus der Sache nicht recht könne urteilen, soll er dieselbe ein-, zwei-, dreimal überlegen“[A]. Sein Aufstehen oder Niederlegen des Stabes hob die Rechtskraft der Sitzung auf[49].

Das vom Richter gefällte Todesurteil mußte noch bei scheinender Sonne vollstreckt werden. Während der Verurteilte hingerichtet wurde, saßen Richter und Schöffen in nächster Nähe, um sich bei Speise und Trank von den Anstrengungen der Sitzung zu erholen[50].

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Der Übermut der „heiligen Feme“ ging so weit, daß auf die Klage des Freischöffen Meister Steinmetz im Jahre 1495 durch Femspruch alle über 18 Jahre alten Mannspersonen des Hochgerichtes Waltersburg in Graubünden geächtet und der Rache des Gegners preisgegeben wurden. Im Jahre 1471 hatte es dieses westfälische Sondergericht sogar gewagt, den Kaiser zur Verantwortung zu ziehen[51].

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Die Folter drang in die deutsche Rechtspflege ein als Folge der kirchlichen Inquisition. Nach altgermanischem Rechte hatte der Beklagte sich durch Eid und Eideshelfer befreien können, in seltenen Fällen durch Gottesurteil oder Zweikampf. Hier wird man also kaum behaupten können, die Kirche habe eine Milderung der Sitten herbeigeführt[52].

Wie es noch im 17. Jahrhundert bei der Folterung zuging, lehrt ein Bericht über das Verfahren unter Bischof Julius Heinrich von Halberstadt-Braunschweig: „Sie (die in der Folterkammer anwesenden Glieder des peinlichen Gerichts) trunken einander fleißig zu, daß sie auch so toll und voll wurden, daß sie einesteils eingeschlafen... Etwan in die dritte Woche kamen sie wieder, und als sie nun in solcher Trunkenheit ihr gefaßtes Mütlein ziemlichermaßen ausgeschüttet, seyn sie für diesmal davongegangen... Zum dritten Male bin ich abermal in die peinliche Kammer gebracht usw. und Hans Saub war so trunken und voll, daß er beim Tisch einschlief, und wenn er hörte, daß ich etwas härter sprach, so wachte er auf und weisete mit den Fingern, sagend: Meister Peter, hinan, hinan mit dem Schelm und Stadtverräter, und wenn er solches gesagt, schlief er wieder ein vor Trunkenheit. Ingleichen soffen die andern tapfer auch herum Wein und Bier, und wurden aus Trunkenheit und sonsten so verbittert, daß nicht zu sagen“[53].

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Im Mittelalter gehörte jeder zehnte der zum Tode Verurteilten dem Henker, der ihn – natürlich gegen entsprechende Entschädigung – frei lassen konnte. Der Kaiser bzw. römische König hatte nicht nur das Recht, jeden zu begnadigen, es genügte bereits, wenn der Missetäter vor Zeugen den fürstlichen Gewandsaum berührte und küßte. Die aus der Stadt Verbannten konnten, wenn es ihnen gelang, den Zügel des Königspferdes zu erfassen, mit dem Herrscher sicher und freien Fußes in die Stadt zurückkehren. Trotzdem hatte der Henker bisweilen alle Hände voll zu tun. So erzählt Felix Platter in seiner Selbstbiographie (S. 327) der von Basel habe im Bauernkriege über 500 köpfen müssen.

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Als eine vom Richter zu erbittende Gnade galt auch sein Verbot an den Scharfrichter, vor oder nach der Hinrichtung den Körper des Delinquenten zu berühren und damit die Schande der Familie nicht zu vergrößern.

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Analog dem Seidenfaden, der nach altdeutschem Recht die Gerichtsstätte umzog, eine festere Schranke bildend als stehende Barrieren, wurden auch einzelne Gefangene auf diese Weise gebannt. So wurde vom Baseler Schultheiß ein bischöflicher Dienstmann im 13. Jahrhundert im roten St. Ulrichturm eingesperrt, indem er den Eingang des Gefängnisses mit einem Seidenfaden umspannte, dessen beide Enden mit Wachs versiegelt waren.

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Vor der Hinrichtung trat der Scharfrichter vor den armen Sünder, ihn um Verzeihung bittend für das Leid, das er ihm im Namen der Gerechtigkeit zufügen müsse. Die Carolina Karls V. bestimmt im 98. Artikel, daß der Scharfrichter nach vollzogenem Hauptschlage mit dem blutrauchenden Schwerte vom Schafott herab die Vertreter der Justiz zu begrüßen und zu fragen habe: „Habe ich recht gerichtet?“, worauf der Richter urteilte: „Du hast gerichtet, wie Urteil und Recht gegeben, und wie der arme Sünder es verschuldet hat.“ Darauf schloß der Scharfrichter mit dem Lobspruch: „Dafür danke ich Gott und meinem Meister, der mir diese Kunst gelehrt.“ Machte er einen „Kunstfehler“, dann konnte es ihn allerdings den Kragen kosten, denn das Volk verstand darin keinen Spaß[54].

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Der Gehenkte mußte, eine nicht gerade hygienische Verordnung, über der Erde verwesen. Als zwei Brüder zu Freiburg in der Schweiz im 16. Jahrhundert es wagten, die Leiche des dritten Bruders in der Nacht vom Galgen zu nehmen, um sie zu bestatten, wurden sie vom Richterkollegium mit Ausstechen der Augen bestraft[55].

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Bei Tierplagen, hervorgerufen durch Maikäfer, Heuschrecken, Engerlinge usw. wurde mit Erlaubnis der Bischöfe ein Prozeß nach kanonischem Recht eingeleitet. Von der Kirchenkanzel herunter verkündete der Priester unter dem Läuten der Glocken den Klageakt, das sündige Ungeziefer vor das geistliche Gericht ladend. Ein Advocatus diaboli wurde für die Tiere bestellt, hier ein Maikäferanwalt, dort ein Rattenfürsprecher. Klage und Gegenklage wurde vernommen und damit lange Seiten der noch erhaltenen Prozeßakten gefüllt. Ein Verteidigungstermin wurde gestellt, ja nach dem Zeugnis des Züricher Chorherren Felix Hämmerlin ließ man in einem Maikäferprozeß der Diözese Chur „in Anbetracht ihres jugendlichen Alters und ihrer Kleinheit“ die Vorladung dreimal ergehen. Endlich erfolgte das Kontumazialverfahren mit schwerem Bannfluch, den sich die Stadtbehörden jeweils aus den bischöflichen Kanzleien verschrieben.

Noch 1796 wurde in Schwaben ein Stier zur Abwehr gegen die Tierseuche lebendig begraben[56].

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Im Weistum von Wilzhut, zwischen Braunau und Salzburg, wird (um 1400) bestimmt, daß im Falle ein Bauer um Geld gestraft wurde, ohne daß er es zahlen konnte, seine Frau geschändet werden sollte. Die Weisheit des Gesetzgebers hat aber sogar den Fall vorausgesehen, daß dem Gerichtspfleger die Frau nicht gefällt. Da aber ja nicht dieser, sondern der Bauer bestraft werden soll, so hat eintretenden Falles der Gerichtspfleger das Recht, dem Gerichtsschreiber die Exekution zu übertragen. Kann aber auch er den Reizen der Bäuerin keinen Geschmack abgewinnen, dann kann er dem Amtsdiener den Vollzug „auferladen“. Auf dessen Neigungen erstreckt sich die Fürsorge des Gesetzgebers nicht mehr[57].

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Felix Platter erzählt in seiner Selbstbiographie (S. 269), er habe im Jahre 1556 selbst gesehen, wie die Leichenteile einer anatomierten Kindsmörderin in Südfrankreich am Galgen gehenkt wurden.

Das preußische Justizkollegium erließ im Jahre 1709 eine Verordnung, laut welcher Galgen erbaut werden mußten, um diejenigen im Sarge daran zu hängen, die während der Pest gestorben seien, ohne Arznei eingenommen zu haben. Augenscheinlich gönnte man dem Volke nicht, zu beweisen, daß es auch ohne die Ärzte ginge. Il est mort dans les règles sagt Molière so schön.

Noch im Jahre 1711 wurde in Preußen für Deserteure als Strafe bestimmt, daß ihnen die Nase und ein Ohr abgeschnitten werden sollte, ferner wurden sie an die Karre geschmiedet und mußten lebenslänglich auf Festung arbeiten. Friedrich Wilhelm I. bestätigte diese Strafen, ja er bestimmte, daß überführte Helfer von Deserteuren sogleich, ohne des Königs Genehmigung einzuholen, aufgeknüpft werden sollten[58].

Die Jesuiten waren, was außerordentlich viel sagen will, die Verworfensten der ganzen Geistlichkeit in moralischer Hinsicht. Was sie sich herausnehmen durften, lehrt die berühmte Skandalgeschichte des Jesuiten Girard. Dieser hatte als Rektor des Seminars und Schiffprediger in Toulon auch eine heimliche Bußanstalt für Frauen eingerichtet, in welche die schöne und fromme Katharina Cadière, Tochter eines reichen Kaufmanns, 1728 eintrat. Es gelang Girard, durch Anwendung der raffiniertesten sexuellen Mystik das unschuldige Mädchen zu verführen, und durch alle möglichen unzüchtigen Mittel brachte er es so weit, daß die Arme in schwere Hysterie verfiel. In diesem Zustande schwängerte er sie, wußte aber sofort nach jesuitischer Moral durch ein wirksames Abtreibungsmittel die Folgen zu verhindern. Im gegen ihn angestrengten Prozeß wurde er freigesprochen!![59]

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Im bayerischen Gesetzbuch, das Kreittmayr 1751 herausgab, ist die Tortur noch aufrecht erhalten. Sie soll zwar nicht mehr als dreimal wiederholt werden, aber bei Widerruf greift sie stets und so oft wieder Platz, als der Widerruf geschieht. Auch wird die gleich anfänglich zu zwei oder drei Malen eingeteilte oder wegen bezeigter Unempfindlichkeit repetierte Tortur nur für einmal gerechnet! Ergeben sich bei der Wiederholung neue Indizien, dann können die folgenden Grade noch verschärft werden. Auch Zeugen dürfen gefoltert werden. Und zwar waren Daumschrauben, Aufziehen, Spitzruten, Bock- und Leibgürtel, die 48 Stunden umgelegt blieben, gesetzliche Foltermittel! Daß man nicht allzu sanft – nach dem Vorbilde des Hexenhammers und den in der alleinseligmachenden Kirche geübten Praktiken – verfuhr, geht aus Kreittmayrs Bemerkung hervor, daß die Tortur dem Tode oder wenigstens dem Handabhauen gleich geschätzt werde![60]

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Als erster deutscher Fürst schaffte der Freidenker Friedrich der Große von Preußen kurz nach seiner Thronbesteigung unterm 3. Juni 1740 die Tortur ab, allerdings 112 Jahre später, als dies in England geschehen war. Die Juristen leisteten dagegen – wie nicht anders zu erwarten – den heftigsten Widerstand und erhoben die lärmendsten Vorstellungen. Sie meinten, alle Diebesbanden von ganz Deutschland würden sich nun nach Preußen wenden. Da Friedrich aber kein Jurist, sondern ein genialer Mann mit gesundem Menschenverstand war, zudem frei von jeder kirchlichen Beeinflussung, so blieb es dabei[61].

Die völlige Aufhebung der Tortur in Bayern erfolgte erst 1806[62], in Hannover erst 1840[63]. Der letzte vom preußischen Staat angezündete Scheiterhaufen brannte am 15. August 1786[64]. In Eisenach wurde vor den Augen der zwangsweise herbeigeführten Schuljugend am 20. Juli 1804 ein vierfacher Brandleger aus Hötzelsroda bei lebendigem Leibe eingeäschert. Ja, noch Ende des Jahres 1813 soll, wie ich, allerdings ohne Quellenangabe, erfahre, in Berlin ein Verbrecherpaar, Mann und Frau, wegen zahlreicher Brandstiftungen in gleicher Weise justifiziert worden sein.

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Könige und Hofrichter waren in gleicher Weise Schenkungen zugänglich. Ein Abgesandter der Stadt Frankfurt berichtet 1418 dem Rate, „er möge doch erwägen, wie wichtig es sei, dem König reiche Gaben zu senden; die Nürnberger schenkten immer mehr als andere und seien deshalb allmächtig“[65].

Als der Rat der Stadt Frankfurt 1722 den späteren Schultheißen Ochs (von Ochsenstein) nach Wien schickte, um den Reichshofrat Grafen Stein für seine Sache zu gewinnen, erhielt er u. a. folgende Instruktion: er solle dem Grafen erklären, „daß wir, wenn derselbe alles dies erwirken und den Magistrat wieder in den Stand setzen werden, unsere reale Erkenntlichkeit erweisen zu können, gegen Se. Exzellenz für die viele gehabte Mühe uns nach und nach, längstens in Jahresfrist, mit einer Remuneration von 10000 Talern i. e. 15000 Gulden einstellen würde“.

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Auch der Kaiser war gegen Geld keineswegs unempfänglich. Ochs erhielt 1729 den Auftrag, dem Kaiser 100000 fl. zu seinem Schloßbau – für ein Trinkgeld war die Summe doch zu hoch – anzubieten. Aber er erlebte eine Überraschung, über die er am 14. Januar 1730 folgendes schrieb: Er hätte vorsichtig dem Reichs-Vizekanzler das Angebot gemacht. „Er hörte mich genau an und sagte: es seye zwar gut, aber noch nicht de tempore; bürgerliche Deputirte hätten 200000 fl. offeriert, und zwar quartaliter 25000..“ ein köstliches Wettschießen!

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Der Vizepräsident des Reichshofrates hatte Ochs klar gemacht, daß verschiedene Reichsstädte ihm etwas verehrt hatten. „Ich wolle also Magistratum ersuchet haben umb ein Stück extraordinari Hochheimer Wein vom 19er Jahr, und zwar vorher drei bis vier Proben, so in Krügen immediate an Vice-Präsidenten in einem Kästlein geschicket werden könnten. Ich habe es wie billig vor eine Gnade erkennen müssen, und sehe auch nicht, wie es zu dekliniren“. Also wohin Ochs auch kommt, überall am Kaiserhofe Bestechlichkeit! In derselben Tonart geht es weiter. Fast alle Personen, mit denen Ochs in Wien zu tun hat, müssen aus der Frankfurter Stadtkasse bestochen werden.

Kriegk stellt eine große Reihe von Bestechungsposten, die in den geheimen Ausgaben Frankfurts gebucht sind, zusammen, und dabei ist nur ein einziges Mal im Jahre 1771 angegeben, daß ein Herr eine ihm angebotene Summe von 200 Dukaten nicht angenommen habe. Ob es zu wenig war?

Bezeichnend für die Denkweise ist die Antwort des Baron von Vockel in Wien, dem man 1754 100 Dukaten als Referenten in einer Rechtsangelegenheit eingehändigt hatte: er habe das Geschenk „danknehmigst angenommen und sothaner Generosität bei einer anderweiten Gelegenheit justizmäßig (!) eingedenk zu sein angesichert“.

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Noch ein Beispiel für unzählige! Die Reformierten wollten den Bau einer Kirche durchsetzen und machten diesbezüglich auch beim kursächsischen Hof Anstrengungen. Im Jahre 1750 erhielt nun der Frankfurter Rat aus Dresden ein Schreiben, in dem es u. a. heißt: „Ihro Hoheit die Churprincessin (eine Tochter Kaiser Karls VII.) haben auf den Ihnen geschehenen Vortrag sich dahin geäußert, wie Ihro die ganze Sache schon bekannt sei, und Sie Sich erinnerten, wie man in dieser Sache nicht nur Ihren Hrn. Vater, den höchstseligen Kaiser Karl VII. mit einer Summe Geldes gewinnen wollen, sondern auch Ihr einen schönen Beutel mit Dukaten, wenn Sie zu dem reformirten Anliegen behülflich sein würde, zu offeriren Gelegenheit genommen“. Die Bestechungsversuche wurden also ganz öffentlich unternommen[66]!

Heute verstößt es gegen den Ehrenkodex der Rechtsanwälte, also von Privatpersonen, ein höheres Honorar sich auszubedingen für den Fall, daß sie in einem Prozeß gewinnen!

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Bezeichnend für die Roheit des Mittelalters und die außerordentliche Mannigfaltigkeit der vollstreckten Todesstrafen ist, daß man zum Verbrennen verurteilte Personen begnadigte zum Sieden in einem Kessel, der gewöhnlich mit Öl oder Wein, manchmal mit Wasser gefüllt war[67]!

Im Jahre 1466 wurde in Frankfurt eine nicht genannte Todesstrafe in die des Ertränkens umgewandelt weil – der Delinquent krank war[68]!

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Während des ganzen Mittelalters, besonders aber in dessen zweiter Hälfte, sind die Strafen im christlichen Abendlande gewiß nicht humaner, eher grausamer als vier Jahrtausende früher im Gesetzbuch Hammurabis, als in Indien, China, Persien oder sonstwo. Legale Strafen sind: Vierteilen, Rädern, Pfählen, Verbrennen, Ersäufen, Einmauern, Lebendigbegraben, Ausdärmen, Abschneiden der Zunge, Ausstechen der Augen, Sieden in Wasser oder Öl, Abziehen der Haut usw. usw.[69], und zwar zum großen Teil noch im 18. Jahrhundert. Daß die Kirche weit entfernt das Strafwesen zu mildern, durch das scheußliche Inquisitionsverfahren es noch grausiger machte, mindestens nicht auf Beseitigung der Tortur hinwirkte, ist bemerkenswert. Was ihr während der anderthalb Jahrtausende der Herrschaft nicht gelang, erreichten die Freigeister und Philosophen der Aufklärung in kürzester Zeit. Nicht die Kirche hat die Menschenrechte proklamiert und damit das Mittelalter mit seiner barbarischen Geringschätzung des Lebens beschlossen, sondern die große französische Revolution, deren Segnungen Deutschland dem ersten Napoleon verdankt. Zur Geburtstagsfeier des großen Korsen im Jahre 1806 mußte die Stadt Frankfurt ihr Hochgericht abbrechen. Der Marschall Augereau brauchte den Platz für ein Feuerwerk, das aber nicht, wie bisher, der Verbrennung Unschuldiger, sondern der Befreiung von uralter Knechtschaft galt. Mit dem Code Napoleon ist die feudal-klerikale Periode des Mittelalters und der Barbarei begraben.

Die Humanität ist also erst seit wenig mehr als einem Jahrhundert Gemeingut des zivilisierten Europa und beginnt es zu werden mit dem Augenblick, wo das Christentum, dessen Existenzberechtigung nach dem Geiste seines erhabenen Stifters eben auf dieser Humanität basiert, wenigstens als Kirche, zu herrschen aufgehört hat!

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Genügt unser Recht allen Anforderungen der Vernunft und Menschlichkeit?

Nach unserm BGB. wird die Alimentationspflicht von väterlicher Seite verwirkt, wenn die Mutter in der kritischen Zeit mit mehreren Männern Umgang hatte. Das heißt, das sowieso rechtlich und sozial schwer geschädigte uneheliche Kind wird noch weiter gestraft, indem ihm jede väterliche Unterstützung entzogen wird.

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Die kontrollierte Prostituierte bleibt nach dem heute geltenden Recht nicht nur straflos, sondern der Staat sichert sich sogar durch Steuern einen Anteil an ihrem Verdienst. Dagegen kann aber jeder, der ihr Wohnung gibt, wegen Kuppelei belangt werden. Ihr Gewerbe ausüben und Steuer zahlen dürfen also die Prostituierten, wohnen aber nicht!

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Auch § 175, der die widernatürliche Unzucht zwischen Personen männlichen Geschlechtes mit Gefängnis, ev. noch mit Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte bedroht, ist als mittelalterliches Rudiment in Geltung. Der Gesetzgeber nahm weder Anstand an der Inkonsequenz, beim einen Geschlecht zu verbieten, was dem andern erlaubt ist, noch hielt ihn Scheu vor den intimsten Intimitäten des Privatlebens zurück, noch die Erwägung, damit einen Erpresserstand zu züchten. Ja, die Frage, ob es sich um Laster oder krankhafte Veranlagung handelt, wurde noch nicht einmal hinlänglich geprüft. Der Hauptgrund für Aufrechterhaltung des Paragraphen ist der Widerstand orthodoxer Kreise, die deutsche Verhältnisse des 20. Jahrhunderts unter dem Gesichtswinkel der vor 2½ Jahrtausenden im Judenvolke bestehenden beurteilen und das gottgefällig nennen. Vielleicht sind diese auch der Ansicht, daß Prozesse wie Harden-Moltke und Harden-Eulenburg der öffentlichen Sittlichkeit förderlicher sind als Schmutzereien einzelner im stillen Kämmerlein.

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Auf der internationalen kriminalistischen Vereinigung des Jahres 1909 wurde festgestellt, daß in Deutschland jährlich 10 Millionen Polizeistrafen verhängt werden! Also jeder vierte straffähige Deutsche wird jährlich in wirksamer Weise an die segensreiche Tätigkeit der hl. Hermandad erinnert.

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Nach österreichischem Gesetz muß das „Allerheiligste“ der katholischen Kirche von jedermann, Jude, Freidenker, Protestant, gegrüßt werden. Ein Schwede, unkundig dieses Gesetzes, wurde vor einigen Jahren wegen Unterlassung des Grußes in Ischl zu Gefängnis verurteilt!

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Der Redakteur des „Bütower Anzeigers“ Hugo Röhl war auf Veranlassung des Konsistoriums der Provinz Pommern angeklagt worden, durch eine Artikelserie den Pastor und Lokalschulinspektor Pötter fortgesetzt öffentlich beleidigt und unwahre Tatsachen über ihn verbreitet zu haben. Der Tatbestand war folgender:

Pötter hatte den 42jährigen Lehrer Wockenfuß so lange gequält, bis er Selbstmord begehen wollte. Am zweiten Osterfeiertag sang Wockenfuß mit seinen Schülern zu einer Feier auf dem Gute. Bei einem deshalb ausbrechenden Wortwechsel wurde Wockenfuß von Pastor Pötter zu Boden gestoßen. Als die Wirtin des Pastors im Dezember 1902 einem Knaben das Leben schenkte, brachte der Mann Gottes den Lehrer in Verbindung mit den kursierenden Gerüchten, während in Wahrheit der Bruder Pötters Vater des Kindes war. Kurz nach Weihnachten erschien Pötter im Schulhause, ließ den Lehrer aus dem Bette unter den Weihnachtsbaum im Schulzimmer rufen, las ihm aus der Bibel ein langes Kapitel vor und sagte, als der verwunderte Lehrer ihn nach seinem Begehren frug: „Schweigen Sie, es kommt! Sie sind einer von denen wie der Abschaum der Menschheit, der Krupp ums Leben gebracht hat. Sie haben mich beleidigt! Mit diesem Stock schlage ich den auf das Lästermaul, der noch einmal so etwas sagt.“ Dabei erhob der Seelenhirte den Stock gegen Wockenfuß, der am Verlassen des Zimmers durch zwei Männer verhindert wird, die der Pastor mitgebracht und neben die Tür postiert hatte! Wockenfuß brach ohnmächtig zusammen.

Die Folge war eine Klage des Pastors gegen den Lehrer auf Überschreiten des Züchtigungsrechtes. Ohne Verhör wurde Wockenfuß mit Verweis, Ordnungsstrafe und schließlich mit Entziehung des Züchtigungsrechtes bestraft, endlich wurde er wegen vier einem Knaben erteilter leichter Hiebe seines Amtes entsetzt. Pötter hatte ihm nämlich pflichtwidrig nichts über den Entzug des Züchtigungsrechtes mitgeteilt!

So ähnlich hat der wackere Pastor alle seine Lehrer behandelt! Einer konnte sich nur mit der Dunggabel seiner erwehren! Einen anderen sucht Pötter zu einem für ihn günstigen Zeugnis in einer Strafsache gegen ihn zu bewegen. Soundso oft steht Pötters Eid gegen den der Lehrer.

Der Staatsanwalt erkannte an, daß in allen Fällen, in denen der „Bütower Anzeiger“ das Verhalten des Pastors zu Lehrer Wockenfuß scharf gegeiselt hatte, der Wahrheitsbeweis völlig geglückt sei!

Und das Urteil? Der Gerichtshof zu Stolp in Hinterpommern hielt den Wahrheitsbeweis in folgenden Punkten für erbracht: Pötter hat den Lehrer Halpap aus dem Lehramt vertrieben, er hat eine „Fertigkeit“ in Lehrerkränkungen, er hat die Unwahrheit gesprochen, er hat leichtfertig und aus Rachsucht Anzeigen gegen den Administrator des Grafen Schwerin, des Patronatsherrn, erstattet, er hat sich durch seine Handlungen in Gegensatz zu seinem Eide gestellt. Ferner wurden die edlen und selbstlosen Motive des Angeklagten Röhl vom Gerichtshof ausdrücklich anerkannt und – es will gar nicht aus der Feder – dieser selbe Röhl zu 500 Mark Geldstrafe oder 50 Tagen Gefängnis verurteilt!

Nach in ganz Deutschland geltendem Recht mußte das Gericht so urteilen!

Und Pötter? Es wurde festgestellt, daß sämtliche Lehrer vor ihm die größte Angst hatten, aber eine Beschwerde hätte gar keinen Sinn gehabt, denn nach dem famosen, heute noch in Preußen gültigen Disziplinargesetz vom 21. Juli 1852 ist, wenn ein Lehrer sich über einen Vorgesetzten beschwert, die Behörde nicht verpflichtet, auch den Lehrer nach Vernehmung des Vorgesetzten nochmals zu hören, sondern die Aussagen des Vorgesetzten gelten für erwiesene Tatsachen. Ferner: Wenn ein Vorgesetzter über einen Lehrer Klage führt, so entscheidet die Behörde, ohne vorher den Lehrer oder seine Zeugen gehört zu haben. Diese Gesetze gelten heute noch, im 20. Jahrhundert, auch gegen Gymnasialprofessoren, und es gibt noch in Deutschland „Männer“, die solche Behandlung sich gefallen lassen[70]!

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Am 28. Juli 1905 nachts gegen 1 Uhr führte ein Ehepaar mit der Schwägerin ihren Hund auf die Straße. Ein angetrunkener Passant ärgerte sich über das Tier und äußerte zu einem in der Nähe stehenden Schutzmann – Beuche hieß das Auge des Gesetzes – daß der Hund ohne Maulkorb sei. Das war nun zwar nicht der Fall, aber pp. Beuche, der wohl die Gelegenheit für günstig hielt, seine „Schneid“ zu beweisen, brüllte den Eigentümer barsch an. Als dieser sich den Ton verbat, packte ihn der Hüter der öffentlichen Ordnung am Genick und stieß ihn vor sich her. Sein Protest dagegen wurde vom Beamten mit Faustschlägen auf den Kopf beantwortet. Sein Hinweis auf einen vom Polizeipräsidenten ausgestellten Jagdschein wurde vom Schutzmann zurückgewiesen mit der Bemerkung, der „Wisch“ genüge ihm nicht, zugleich bekam der Ehemann etliche Fußtritte. Seine Frau, die ihre Entrüstung in Worte kleidete, bekam Faustschläge auf die Brust, die, wie auch beim Ehemann, laut ärztlichen Attestes Spuren hinterließen. Darauf erstattete der Gatte gegen den Schutzmann Beuche Anzeige wegen Körperverletzung.

Soweit ist alles in Ordnung, und wir hätten keinen Grund von den Brutalitäten eines subalternen Rohlings an dieser Stelle Notiz zu nehmen, wenn das Verhalten der Behörde sie nicht in andere Beleuchtung rücken würde.

Die Staatsanwaltschaft lehnte nämlich ein Einschreiten gegen ihr Organ ab und erklärte, daß der Beamte so, wie er gehandelt habe, hätte handeln müssen! Nicht genug damit, drehte sie den Spieß um. Da im Falle des Stattgebens der Anklage die drei Mißhandelten als Zeugen gegen Beuche vereidigt worden wären, war die einfachste und nördlich der Mainlinie auch beliebteste Art dies zu verhüten die, aus Klägern bzw. Zeugen Angeklagte, die bekanntlich nicht schwören können, zu machen. Damit war ihnen die Möglichkeit des Beweises abgeschnitten. Der Gerichtshof glaubte – was er nach der Prozeßlage ja auch bona fide tun konnte – dem als Zeugen vernommenen Schutzmann und verurteilte den Ehemann zu 50 Mark Geldstrafe, die eine Frau wegen versuchter Gefangenenbefreiung zu drei Tagen Gefängnis, die andere wegen des gleichen Reates zu einem Tage. Dabei handelte es sich um angesehene Personen aus dem Kaufmannsstande, die noch niemals mit der Polizei in Konflikt gekommen waren. Das Urteil wurde vom Schöffengericht I Berlin gefällt[71].

Da jedes Volk die Polizei hat, die es verdient, ist dem Vorkommnis Allgemeingültigkeit nicht abzusprechen. Immerhin erscheint es rätlich, noch einige ähnlich gelagerte Fälle, die zeigen, was der Reichsangehörige zu Beginn des 20. Jahrhunderts von Subalternbeamten aushalten muß – das ist das wesentliche – anzuführen. Gleichzeitig sei aber konstatiert, daß wir nicht aus verbohrtem, uns völlig fernliegendem Partikularismus lediglich solche Vorkommnisse aus Norddeutschland registrieren, sondern nur deshalb weil uns aus Süddeutschland kaum ähnliche Fälle bekannt sind. Gewiß gibt es auch dort Rohlinge, aber Gerichte und Öffentlichkeit wissen mit ihnen fertig zu werden.

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Am 21. November 1906 wurde der Töpfer Marin in Zoppot wegen einer Schulstrafe von einer Mark von zwei Schutzleuten, denen er Zahlung anbot, am Bahnhof verhaftet und ins Gefängnis gebracht, aus dem er am nächsten Tage mehr tot als lebendig entlassen wurde. Der Arzt, der Marin zwei Tage später untersuchte, stellte ihm ein Attest aus, wonach er den Mann in einem „geradezu desolaten Zustande“ befunden hatte. Fast der ganze Körper war zerschunden, auch ließ die Untersuchung den Bruch einer oder mehrerer Rippen vermuten. Marin war daraufhin sieben Wochen erwerbsunfähig. Vor Gericht wurde festgestellt, daß die Hüter der öffentlichen Ordnung zusammen mit dem Gefängniswärter Marin, der Zahlung auch im Gefängnis anbot, mit den Füßen und einem derben Stock mißhandelt und in die Rippen getreten hatten. Außerdem nahm man ihm seinen Wochenlohn von 22,70 M. ab. Als Marin sich in der Zelle auf die Pelerine des einen Schutzmannes – Kamin hieß der Kavalier – setzte, schrie dieser ihn an: „Du roter Hund sitzt auf meiner Pelerine“ und schlug ihn mit dem Helm, den er an der Spitze hielt, ins Gesicht.

Marin erstattete Strafanzeige, und die Verhandlung fand vor dem Landgericht in Danzig statt. Der Staatsanwalt stellte zunächst mit großer Energie fest, daß Marin gewerkschaftlich organisiert, also Sozialdemokrat sei. Daraufhin wurden der Gefängniswärter und der Schutzmann zusammen zu einer Geldstrafe von 100 M. wegen Körperverletzung und Beleidigung verurteilt!

Dasselbe Gericht hat einige Tage später einen nicht vorbestraften 19jährigen Lehrling, der in angetrunkenem Zustande einen Arzt und seine Gattin mehrmals anrempelte und beleidigte, dann aber brieflich und vor Gericht seine Tat bereute, zu einem Jahr und einem Monat Gefängnis verurteilt[72].

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An einem Abend wartete Frau B. vor dem Stadtbahnhof Alexanderplatz in Berlin, als ein betrunkener Schutzmann mit den Worten auf sie zutrat: „Du Sau, was stehst du hier herum?“ Sie verbat sich das Duzen und sagte, daß sie auf ihren Mann warte. Auf weitere Flegeleien hin suchte sie ihm zu entrinnen, der Schutzmann lief ihr aber nach, zog, als die Menge gegen ihn Stellung nahm, den Säbel, hieb um sich und versetzte mit den Worten: „Du Sau, warte nur, wenn ich dich erst auf der Wache habe“, ihr zwei Hiebe mit dem Säbel über das Kreuz. Ein Arzt, der den Vorgang mit angesehen und beobachtet hatte, wie der Schutzmann die Frau sogar in schamloser Weise angriff, wollte als Zeuge mit auf die Wache kommen. Das war aber entschieden nicht im Sinne der Hüter des Gesetzes, denn man wollte ihn erst nicht hinein lassen. Ein Beamter nahm den Arzt beim Wickel und stieß ihn einfach in die Arrestzelle, aus der er erst durch die Intervention des Polizeihauptmannes befreit wurde. Dann erstattete man gegen ihn Anzeige wegen Hausfriedensbruches, der aber nicht stattgegeben wurde.

Da das Gericht annahm, daß der Angeklagte sich subjektiv nicht bewußt gewesen sei, in widerrechtlicher Weise gegen die Frau einzuschreiten, sie auch nicht vorsätzlich geschlagen, sondern sie nur beim Herumfuchteln mit dem Säbel getroffen habe, verurteilte es ihn lediglich wegen Beleidigung zu einer Geldstrafe von 100 M.

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Ein Arbeiter, der einem Schutzmann gesagt hatte: „Sie haben uns gar keine Vorschriften zu machen, denn dazu sind Sie uns zu dumm; ich habe so viel Grütze in den Beinen, wie Sie im Kopf“, wurde dagegen in Halle vom Gericht zu einer Gefängnisstrafe von 2 Monaten verurteilt! Ein Student, der ebenfalls in Halle einen Polizeisergeanten mit dem Stocke derart über den Helm geschlagen hatte, daß der Stock in Stücke ging, die Helmspitze abbrach und der Helm sich verbog, dann im Wachtlokal spöttisch geäußert hatte: „Ach, bei der Halleschen Polizei braucht man nur zu fragen, was die Sache kostet, dann ist schon alles erledigt,“ wurde zu einer Geldstrafe von 40 M. verurteilt.

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Der Referendar Morell war zusammen mit dem Kammergerichtsreferendar Tschepke am 20. November 1906 auf einem Berliner Polizeirevier erschienen, um einen Automobilführer, der sie falsch gefahren, feststellen zu lassen. Die nächtliche Störung gefiel den wackern Männern der Ordnung augenscheinlich gar nicht; deshalb stellten sie zwar nicht den Autoführer fest, behielten aber die beiden Kläger auf der Wache! Als Morell dagegen protestierte, schrie der Wachthabende Korrhun dem Schutzmann Keppler zu: „Machen Sie den Mann ruhig.“ Keppler kam dieser Aufforderung gründlich nach, faßte Morell an beiden Schultern und schüttelte ihn gewaltsam so hin und her, daß er mit dem Kopf gegen die Wand flog. Sein Hinweis auf seine Eigenschaft als Referendar nützte gar nichts. Als Morell seinem sich entfernenden Freunde nachfolgen wollte, stürzten sich beide Schutzmänner auf ihn, hielten ihn mit Gewalt zurück, und während Keppler den Referendar Tschepke hinausbeförderte, würgte Korrhun, ein Hüne, den ersteren, schlug ihn auf den Kopf und ließ ihn schließlich in eine Zelle sperren, wo er ihn hinter einem eisernen Gitter halb bewußtlos bis 5½ Uhr festhielt.

Auf die Anzeige Morells hin, lehnte die Staatsanwaltschaft ein Verfahren gegen die Schutzleute ab, leitete dagegen das typische gegen Morell(!!) wegen „Beleidigung“ der Schutzleute, „Widerstandes gegen die Staatsgewalt“ und „Hausfriedensbruch“ ein! Erst auf Anweisung des Oberstaatsanwalts wurde die Anklage auch gegen die Schutzleute wegen Beleidigung, Mißhandlung und Freiheitsberaubung erhoben, so daß nunmehr neben Morell auch diese die Anklagebank zierten. Morell wurde freigesprochen, da seine Angaben sich als wahr, die beider Schutzleute als unwahr herausstellten. Korruhn erhielt 5 Monate Gefängnis, Keppler eine Geldstrafe von 100 M.

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Eine Frau wollte, wie ein konservativer Abgeordneter im preußischen Abgeordnetenhause 1908 ausführte, von Grunau nach Hirschberg fahren. Das Geld, das sie zur Bezahlung der Fahrkarte hinlegte, war schmutzig und wurde für falsch gehalten. Daraufhin sperrte man die Frau mit ihrem Kinde, einem dreieinhalbjährigen Knaben, ein. Eine Hausuntersuchung beim Ehemann, einem Arbeiter, verlief resultatlos. Die Frau blieb vier Tage eingesperrt, endlich kam das Geld zur Reichsbanknebenstelle, von da an die Filiale des Schlesischen Bankvereins und schließlich zu einem Goldarbeiter, aber es war und blieb absolut echt. Der Staatsanwalt schickte es darauf zur kgl. Münze, die den ganzen Betrag in funkelnagelneuen Stücken zurückzahlte. Daraufhin wurde die Frau entlassen und meldete sich beim Redner. Die Auslagen betrugen 17,90 M. Die Staatsanwaltschaft aber weigerte sich, diese zurückzuerstatten. Redner setzte daraufhin einen Brief an die Staatsanwaltschaft auf mit dem Hinweis, daß die Geschädigte sich im Falle einer Ablehnung an den Justizminister wenden und der Vermittlung eines Abgeordneten bedienen würde. Die Frau ließ diesen Brief von einem Nachbarn abschreiben. Die Staatsanwaltschaft ordnete nun eine Feststellung an – ob der Nachbar solche Briefe berufsmäßig abschreibe, und ob etwa eine Steuerkontravention vorliege! Auch wurde die Frau noch einmal darüber vernommen, ob sie etwa Quecksilber in der Wohnung hatte!! Nach etwa 14 Tagen wies der Justizminister 15 M. an, blieb also der armen Frau noch drei Mark schuldig!

Risum teneatis amici!

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Frau Marie Feuth, die Gattin eines jungen Architekten, der in unglücklichen Geschäften sein Vermögen verloren hatte und von den Gläubigern hart bedrängt ward, wurde im November 1906 in Berlin mit ihrem Mann auf offener Straße verhaftet und in ein Polizeirevier eingeliefert. Hier wurden beide in eine „Detentionszelle“ eingesperrt, wo sie von 1½ Uhr mittags bis 8 Uhr abends sitzen mußten. Um diese Stunde wurde das Ehepaar in den „grünen Wagen“ verladen und nach dem Polizeipräsidium übergeführt.

Hatten sie den Wagen mit einigen Zuhältern geteilt, so trafen sie dort noch Verbrecher, Dirnen und betrunkene Rowdys. Andern Tags gegen 11 Uhr wurde Frau Feuth in einem überfüllten Wagen voller Zuhälter und Dirnen, die durch Zoten und Handgreiflichkeiten sich die Zeit verkürzten, nach Moabit transportiert, dort zwei Weibern überwiesen, die sie – zum zweiten Male – bis auf die Haut entkleideten. Nach 10 Minuten kam die Oberin. Im Evakostüm mußte die Dame den Raum durchschreiten und mit dem Gesicht gegen die Wand eine ganze Weile stehen, bis alle ihre Sachen ausreichend beschnüffelt und gebucht waren. Dann wurde sie vermessen, bis sie glücklich die Erlaubnis erhielt, sich wieder anzukleiden. Hierauf wurde sie in eine Zelle gesperrt, nach einer halben Stunde wieder herausgelassen, um sich mit schwarzer Schmierseife zu waschen und in einer keineswegs reinen Wanne zu baden. Ihre Leibwäsche wurde ihr genommen und sie erhielt die grobe Anstaltswäsche, ein grobes sackleinenes Hemd und ein Paar für ihre Schuhe viel zu dicke Strümpfe, so daß sie nur mit großen Schmerzen gehen konnte. Beinkleider wurden nicht verabfolgt. Endlich mußte sie sich durch eine Strafgefangene auf Ungeziefer untersuchen lassen!

In die Zelle zurückgeführt, wurde sie in schroffer Weise auf die Obliegenheiten der Zellenreinigung usw. hingewiesen. Abends gab es eine Art von Wassersuppe und ein Stück Brot. Der Raum wimmelte von Ungeziefer, so daß die Dame angekleidet die Nacht über frierend und weinend auf dem Bettrand sitzen blieb, weil sie sich nicht von der Stelle zu rühren wagte. Sie wußte immer noch nicht, aus welchem Grunde sie verhaftet worden war! Auch die Oberin wußte keinen Grund anzugeben!

Frau Feuth blieb im Untersuchungsgefängnis 10 Tage, dann wurde sie entlassen und das Verfahren gegen sie eingestellt. Erst jetzt erfuhr sie den Grund ihrer Verhaftung: wegen des Verdachtes der Beihilfe zum Arrestbruch.

Ihr Mann wurde nach 2½ Monaten von der Anklage der Urkundenfälschung und der Verschleppung von Pfandgegenständen freigesprochen und wegen Arrestbruches zu einem Monat Gefängnis verurteilt, der durch die Untersuchungshaft verbüßt war.

Mit diesem „Arrestbruch“ hatte es aber auch seine besondere Bewandtnis. Der Verteidiger hatte Herrn Feuth gesagt, er würde auch von dieser Anklage freigesprochen werden, müsse aber noch lange in Untersuchungshaft sitzen, denn bevor das Aktenmaterial geprüft sei, vergingen Monate. Daraufhin entschloß sich Herr Feuth, sich ohne Widerspruch wegen dieses Anklagepunktes verurteilen zu lassen, um nur die Freiheit wiederzugewinnen! Seine Frau saß nämlich mit 85 Pfennigen an diesem Tage auf dem Berliner Pflaster!

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Solche und ähnliche Fälle sind so zahlreich und wir könnten deren eine solche Reihe anführen, daß wir sie als typischen Mißstand unseres Rechtswesens bezeichnen können.

Der Amtsrichter Emil Theisen war im Jahre 1894 am Amtsgericht in Frankfurt a. M. beschäftigt. Hier machte er alltäglich die Erfahrung, daß bei der Festnahme von Personen und deren Vorführung vor den Richter die zum Schutze der persönlichen Freiheit erlassenen gesetzlichen Bestimmungen von der Polizeibehörde nicht beachtet wurden. Als solche Gesetzwidrigkeiten sich mehrten und ein Bericht an die Justizverwaltung erfolglos blieb, machte er in der Überzeugung, daß der Tatbestand des § 341 St.G.B. vorliege, Anzeige bei der Staatsanwaltschaft. Wiewohl nun der Disziplinarsenat des Kammergerichtes als erwiesen ansah, daß die Vorführung der vorläufig festgenommenen Personen vor dem Amtsrichter in einer großen Anzahl von Fällen nicht dergestalt „ohne Verzug“ stattgefunden habe, als dies der Vorschrift der Strafprozeßordnung entsprochen haben würde, erkannte er doch auf Zwangsversetzung in ein anderes richterliches Amt von gleichem Range wegen der beleidigenden Form der Anzeigen und Bruch des Amtsgeheimnisses. Letzteres Delikt wurde darin gesehen, daß Theisen der „Frankfurter Zeitung“, die den Fall gebracht hatte, zur Beseitigung einiger Schärfen und um falsche Lesarten zu verhindern, einige berichtigende Mitteilungen gemacht hatte. Der Oberstaatsanwalt hatte Theisen gedroht, er werde sein ganzes Leben lang darunter zu leiden haben, wenn er seine Strafanträge nicht zurückzöge! Darin sollte er auch recht behalten, denn Theisens Karriere war beendet, weil er nach Ansicht seiner Vorgesetzten „die Justiz zu sehr kompromittiert“ hätte. So geht es also einem preußischen Richter, der Ungesetzlichkeiten rügt[73]!

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Der Turmwächter König in Wasungen bei Jena hatte mehrere Jahre hintereinander die unheimliche Beobachtung gemacht, daß in der Silvesternacht um 12 Uhr ein Licht über den dortigen Friedhof wandle. Auf Grund einer Wette ging er nun am 31. Dezember 1906 mit seinem Freunde Bach, einem befreundeten Kellner und seinen beiden Schwestern zur geheimnisvollen Stunde dort hin. Tatsächlich tauchte das unheimliche Licht Punkt 12 Uhr auf. Während die Schwestern ausrissen, feuerte Bach seinen mitgebrachten Revolver auf das Gespenst und traktierte es dann mit Säbelhieben übel. Daraufhin lüftete das Gespenst sein Inkognito und entpuppte sich als Bernhard Günkel in Wasungen, der seit Jahren in der Neujahrsnacht vom Friedhof einen Kreuzdornzweig zu holen pflegte. Dieser, stillschweigend gebrochen, ist nämlich ein sicheres Mittel gegen Krankheiten bei Mensch und Vieh. Auf den Strafantrag des Gespenstes wurde Bach vom Wasunger Schöffengericht wegen Körperverletzung zu 6 Monaten Gefängnis verurteilt. Die Meininger Strafkammer bestätigte diese Strafe, wiewohl Bach, dessen Mut jedenfalls größer war als seine Intelligenz, bekundete, er habe die feste Überzeugung gehabt, nicht auf einen Menschen, sondern auf ein Gespenst losgeschlagen zu haben.

Ob in diesem Falle der Staat nicht vielleicht besser getan hätte für entsprechenden Schulunterricht zu sorgen, statt einem armen unwissenden Menschen, der das glaubte, was die unfehlbare Kirche Jahrhunderte gelehrt und mit Gewalt eingebläut hatte, streng zu strafen? Immerhin ist die Tatsache ein wertvolles Kulturdokument, sowohl bezüglich der Volksbildung als der Strafrechtspflege.

Dritter Abschnitt
Die „Ketzer“ und die römisch-katholische Kirche

Wilhelm Pelisso, ein zwischen 1220 und 1240 im Bezirke von Toulouse tätiger Dominikaner hat ein Tagebuch „Chronikon“ hinterlassen, dessen Handschrift die Bibliothek von Carcassonne (n. 6449) bewahrt. Er schreibt: „Zum Ruhme und Lobe Gottes und der seligen Jungfrau Maria und des hl. Dominicus, unseres Vaters, und der ganzen himmlischen Heerschar will ich einiges aufzeichnen, das der Herr in der Gegend von Toulouse gewirkt hat durch die Brüder des Predigerordens (Dominikaner) und auf die Bitten hin des hl. Dominicus...: Damals starb ein ketzerischer Kleriker, der im Kreuzgang der Kirche beerdigt wurde. Als dies Magister Rollandus hörte, ging er mit den Brüdern (Dominikaner) dorthin, sie gruben ihn aus, schleiften ihn durch die Straßen und verbrannten ihn. Zu gleicher Zeit starb ein Ketzer namens Galvanus. Das entging dem Magister Rollandus nicht; er rief die Brüder (Dominikaner), den Klerus und das Volk zusammen; sie gingen in das Haus, wo der Ketzer gestorben war, sie zerstörten es von Grund aus und machten es zu einer Dungstätte; den Galvanus gruben sie aus. Seinen Leichnam schleppten sie in ungeheurem Zuge durch die Stadt (Toulouse) und verbrannten ihn außerhalb der Stadt. Das ist geschehen im Jahre 1231 zur Ehre unseres Herrn Jesu Christi und des hl. Dominikus, und zur Ehre der römischen und katholischen Kirche, unserer Mutter.“ Arnoldus Catalanus, damals Inquisitor, vom päpstlichen Legaten ernannt, verurteilte zum lebendig verbrannt werden zwei Ketzer, Peter von Puechperdut und Peter Bomassipio; beide wurden zu verschiedenen Zeiten verbrannt. Auch einige Verstorbene verurteilte er, ließ sie ausgraben und verbrennen. Der Inquisitor Bruder Ferrarius (Dominikaner) ließ viele Ketzer ergreifen, ließ sie einmauern; einige ließ er auch verbrennen, unter Beistand des gerechten Gerichtes Gottes.. Der Ketzer Johannes Textor wurde mit anderen verbrannt. Zur selben Zeit ließen die Inquisitoren Bruder Peter Cellani und Bruder Wilhelm Arnaldi (Dominikaner) einige Verstorbene ausgraben, durch die Straßen schleifen und verbrennen. In Montemsegurum (Montsegur) ließen sie den Johannes da Garda mit 210 anderen Ketzern verbrennen. Und ein großer Schrecken entstand unter den Ketzern der ganzen Gegend. (Dieser Wilhelm Arnaud wurde zur Belohnung für dieses christliche Wirken am 1. September 1866 von Papst Pius IX. „selig“ gesprochen!!!) Inzwischen ließ der Bruder Pontius de S. Egidio, Prior (des Dominikanerkonvents) zu Toulouse, den Handwerker Arnold Sancerius vorfordern und nahm gegen ihn viele eidliche Zeugnisse entgegen. Er selbst aber leugnete alles. Der Prior und die Brüder aber verurteilten ihn. Er wurde zum Scheiterhaufen geführt, rief aber fortwährend: „man tut mir unrecht, ich bin ein guter Christ und glaube an die römische Kirche“. Dennoch wurde er verbrannt. Im Jahre 1234 wurde die Heiligsprechung unseres hl. Vaters Dominikus in Toulouse verkündet. Der Bischof Raimundus von Miromonte feierte die Messe im Dominikanerkloster, und nachdem der Gottesdienst fromm und feierlich beendet war, wuschen sie sich die Hände, um im Speisesaal zu speisen. Da kam, durch göttliche Fügung und wegen der Verdienste des hl. Dominikus, dessen Fest man feierte, einer aus der Stadt und meldete, daß einige Ketzer zu einer kranken Ketzerin gegangen seien. Sogleich gingen sie (der Bischof und die Dominikaner) dorthin. Der Bischof setzte sich an das Bett der Kranken und sprach ihr viel von der Verachtung der Welt. Und weil die Kranke im Glauben war, es sei der Vorsteher der Ketzer, so antwortete sie frei auf alle Fragen. Der Bischof entlockte ihr mit vieler Vorsicht ein Bekenntnis dessen, was sie glaubte. Dann fügte er hinzu: Du darfst nicht lügen und nicht an diesem elenden Leben hängen. Deshalb sage ich dir, du sollst standhaft sein in deinem Glauben und nicht aus Todesfurcht anders aussagen, als du in deinem Herzen denkst. Sie antwortete: Herr, wie ich sage, so glaube ich, und wegen dieses elenden Lebens ändere ich meinen Vorsatz nicht. Da sagte der Bischof: Du bist eine Ketzerin, was du bekannt hast ist ketzerisch. Ich bin der Bischof von Toulouse und verkünde den römisch-katholischen Glauben, den ich dich ermahne anzunehmen. Aber er richtete nichts aus. Da verurteilte sie der Bischof in Kraft Jesu Christi(!) als Ketzerin. Er ließ sie mit dem Bett, in dem sie lag, zum Scheiterhaufen tragen und sofort verbrennen. Nachdem dies geschehen, gingen der Bischof und die Brüder (Dominikaner) zurück in den Speisesaal, und was dort bereitet war, aßen sie mit großer Fröhlichkeit, Dank sagend Gott und dem hl. Dominikus. Dies hatte der Herr gewirkt am ersten Festtage des hl. Dominikus, zur Ehre und zum Ruhme seines Namens und seines Dieners, des hl. Dominikus, zur Erhöhung des Glaubens und zur Niederwerfung der Ketzer[74]. In dieser Tonart geht es fort, doch dürfte die Probe genügen, um eine Vorstellung von dem kirchlichen Wirken in christlicher Liebe zu geben, das für Südfrankreich noch so segensvoll werden sollte.

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Als die ersten Katharer – darunter 10 Domherren – 1022 zu Orleans verbrannt wurden, sträubten sich noch vereinzelt die zwar rohen aber nicht raffinierten Gemüter gegen diese Art der Verbreitung der Religion der Liebe. Bischof Wazon von Lüttich (1042–1048) antwortete auf die Frage des Bischofs Roger von Chalons, ob er die Ketzer verbrennen lassen dürfe, daß Blutvergießen gegen den Geist und die Aussprüche Christi sei, der das Unkraut mit dem Weizen stehen lassen will, bis zum Tage seines Gerichtes. Gab es damals, wenn auch nur sehr sporadisch, noch unter den Christen Menschen, so hörte das bald genug auf, wenigstens soweit die tonangebenden Diener der Mutter Kirche in Frage kommen.

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Dem Kardinal Heinrich, Bischof von Albano, der 1180 von Innocenz III. (1198–1216) gegen die Albigenser in Südfrankreich geschickt wurde, gebührt der Ruhm, den ersten Kreuzzug von Christen gegen Christen gepredigt zu haben. Er hatte glänzenden Erfolg. Ein auf päpstlicher Seite stehender Augenzeuge schreibt, daß er „ein weit und breit verwüstetes Land, zerstörte Dörfer und Städte, ein Bild des Todes“ hinterließ.

Papst Innocenz III. forderte mit glühenden Worten zur Vertilgung der „Gottlosen“ auf. Unter Berufung auf des Apostels Paulus (!) Worte „Dieweil ich tückisch war, habe ich euch mit Hinterlist gefangen“, mahnt der Statthalter Christi in einem Schreiben an seine Legaten, den Grafen von Toulouse, die Hauptstütze der „Ketzer“, schlau zu täuschen, als ob man es nicht so sehr auf ihn abgesehen habe. Dadurch werde verhindert, daß der Graf sich mit den Streitkräften der übrigen Ketzer vereinige. Es sei dann leichter, ihn später, nach Niederwerfung der übrigen, allein zu besiegen.

Dieser Kreuzzug führte 1209 im Juli und August zur Eroberung von Beziers und Carcassonne. Da man nicht wußte, welche von den Bewohnern Beziers ketzerisch, welche rechtgläubig waren, ließ der päpstliche Legat mit den von echt christlicher Milde zeugenden Worten „Tötet sie alle, Gott wird die Seinen zu erkennen wissen“, alle hinschlachten. Es waren ihrer zwanzigtausend, Männer, Frauen und Kinder! In der einen Kirche Maria Magdalena mordete man 7000 Menschen, die sich dorthin geflüchtet hatten. In Carcassonne wurden zu gleicher Zeit 400 Ketzer verbrannt und 50 gehängt. Triumphierend berichtete der Legat dies dem Papst: die göttliche Rache habe die Ketzer wunderbar vernichtet.

Im weiteren Verlaufe dieses Kreuzzuges, der so glänzend die zivilisatorische Macht der Kirche dokumentiert, wurden 1211 in Lavour über 100 Ketzer mit Feuer und Schwert gemordet. Und zwar vollzogen die päpstlichen Scharen dieses Blutbad, laut Berichten „mit ungeheuerer Freude“. Am 20. Februar 1213 richteten zahlreiche zu Lavour versammelte Bischöfe an Innocenz folgendes Schreiben: „Wir bitten Euere Gütigkeit mit gebührender Ehrfurcht, kniend und unter Tränen (die bekanntlich im frühen Mittelalter nie fehlen durften), daß Ihr, gemäß dem Eifer des Phineas, den Ihr besitzt, diese schlechteste Stadt (Toulouse) mit all ihren Verbrechern, mit all ihrer Unreinheit und ihrem Schmutz, der sich angesammelt hat in dem aufgeschwollenen Leibe dieser giftigen Schlange, die in ihrer Bosheit nicht geringer ist als Sodoma und Gomorrha, von Grund aus der gebührenden Vernichtung anheimfallen zu lassen“. Papst Innocenz entsprach diesen frommen Bitten. Man unterzog sich dem Liebeswerk mit solchem Eifer, „daß nicht nur offenbare Ketzer, sondern wer immer verdächtig erschien, dem Scheiterhaufen überliefert wurde“.

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Als unter Papst Honorius III. die Stadt Marmande gestürmt wurde, fielen dem Rat der Bischöfe, alle Einwohner zu töten, 5000 Männer, Frauen und Kinder, zum Opfer. Der Kardinal Bertrand wiederholte in seinen Predigten beständig, daß „Tod und Schwert die ständigen Begleiter des Kreuzheeres sein müßten; alles Leben müßte vertilgt werden.“

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Der päpstliche Vernichtungskrieg gegen die Albigenser dauerte noch bis zum Ende des 13. Jahrhunderts mit glänzendem Erfolge: Südfrankreich, die Heimat der Troubadours und feinen ritterlichen Sitten, war zur Wüstenei geworden, der heimische Adel verdrängt, die geistige Führung endgültig an den Norden abgetreten. Es herrschte Ruhe, Grabesfrieden[75].

Den Waldensern ging es nicht viel besser. Innocenz IV. forderte durch eine Bulle vom Jahre 1248 in der Bourgogne auf. „Die Inquisitoren verfolgten die Waldenser und verbrannten, wen sie auffinden konnten.“

Der von Papst Gregor IX. entsandte Franziskanerinquisitor Lorelli schlachtete in den Alpentälern Savoyens und der Dauphiné die Waldenser zu Hunderten.

Der 22. Mai 1393 wurde in Embrun festlich begangen. Die Stadt und die Altäre der Kirchen waren geschmückt, die Priester in kostbaren Gewändern umstanden sie. Die Christenheit hatte auch Grund sich zu freuen, denn 80 Waldenser aus den Tälern von Freyssinières und Argentière und 150 Waldenser von Vallouise wurden zum Feuertode verurteilt. Die Hälfte der Gesamtbevölkerung dieser Täler verschwand, ganze Familien: Vater, Mutter, Kinder.

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Ein Jahrhundert später drang der Kardinallegat des Papstes Innocenz VIII., Albert von Cremona, in das Tal Vallouise ein. Da die Waldenser sich in eine große Höhle des Berges Pelvoux geflüchtet hatten, ließ der fromme Vertreter des Statthalters Christi am Eingang der Höhle Feuer anzünden. Fünfzehnhundert Menschen, darunter Frauen und Kinder, kamen teils durch Feuer und Rauch, teils durch das Schwert um. Den päpstlichen Vizelegat Mormoiron ließen Alberts Lorbeeren nicht ruhen. Daher machte er es später fünfundzwanzig Waldensern gegenüber ebenso. Er ließ vor einer Höhle Feuer anmachen und alle kamen um.

Bis zum Jahr 1550 schätzt man die in der Provence geschlachteten und verbrannten Waldenser, Männer, Frauen und Kinder, auf über dreitausend!

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Wenigstens wußten die Legaten immer, was sie der Mutter Kirche schuldig waren: Der päpstliche Franziskanerinquisitor verbindet sich im Jahre 1382 mit einer Räuberbande von 22 Mann, um Ketzer zu ergreifen und zu töten! Dem Räuberhauptmann Girardo Burgarone wurde dafür ein Preis gezahlt!

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Im Jahre 1373 starb ein Ketzer fünf Tage vor dem Urteil. Deshalb wurde seine Leiche in ungelöschtem Kalk aufbewahrt, um möglichst unversehrt verbrannt zu werden.

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Leo X. verdammte den Satz Luthers „Häretiker zu verbrennen ist gegen den Willen des Hl. Geistes“ als häretisch[76].

Unter diesen Umständen ist es befremdend, daß die Kirche noch heute gegen die Feuerbestattung ist. Etwa weil es sich ausschließlich um Leichen handelt?

Um welcher Sünden willen wurden die Waldenser so verfolgt? – Hoensbroech stellt noch eine Fülle von Daten zusammen – waren sie keine Christen? verfluchten sie die Bibel? führten sie einen unmoralischen Lebenswandel? Das Gegenteil war der Fall: sie lasen die Bibel, führten ein von den Vorschriften der Bergpredigt geleitetes Leben und verwarfen den Ablaß.

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Eine Bischofsversammlung in Goslar verurteilte im Jahre 1051 mehrere Ketzer zum Tode, weil sie sich geweigert hatten Hühner zu töten und ausschließlich von Pflanzennahrung lebten. Sogar die Vegetarianer können auf Märtyrer zurückblicken!

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Als im Jahre 1184 Disputationen mit den Ketzern in Straßburg zu keinem Ergebnis führten, weil sie alles aus der Bibel belegen konnten, wurden die Lehren der Kirche als allein maßgebend hingestellt und – ohne Rücksicht auf Übereinstimmung mit dem Evangelium – wer gegen sie verstieß ohne Urteil verbrannt. Achtzig fanden gemeinsam auf dem Scheiterhaufen den Feuertod.

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Erzbischof Gerhard II. von Bremen hatte sich mit den Stedingern, einem Bauernvolk in den Weserflußmarschen im heutigen Oldenburg, überworfen, wohl weil sie gegen kirchliche Bedrückung sich aufgelehnt hatten. Deshalb erklärte Papst Gregor IX., erfüllt von Milde und Nächstenliebe, ihnen am 29. Oktober 1232 und am 19. Januar 1233 den Kreuzzug. Aus ganz Norddeutschland strömten die Scharen zu diesem gottgefälligen Werk, ein freies deutsches Bauernvolk auf Pfaffengeheiß hin zu vernichten, herbei. „Raub und Plünderung wüteten weit und breit; auch Weiber und Kinder wurden erschlagen; wie die Erde blutig sich färbte, so auch der Himmel; aber nicht bloß der Brand der Ortschaften zeigte die Wut der Sieger. Auch die Lohe der Scheiterhaufen, auf denen die Gefangenen verbrannt wurden, verkündete die Grausamkeit, die im Namen der christlichen Kirche verübt ward.“

In der dritten Stedingerbulle verlieh Gregor IX. allen gegen dieses arme Volk Ziehenden die gleichen Ablässe, die den Kreuzfahrern im Heiligen Lande zuteil wurden. Es war dem Statthalter Christi ernst mit der Ausrottung des Bauernvolks. Als das „Kreuzfahrerheer“ am Hemmelskamper Walde seine zweite schwere Niederlage erlitten harte, da kam Erzbischof Gerhard auf einen Gedanken, würdig eines Kirchenfürsten: er wollte die Deiche zerstören und die Stedinger ersäufen! Aber wieder waren sie stärker als ihr Seelenhirte. Im Frühjahr 1234, nachdem Predigermönche in Westfalen, Holland, Flandern und Brabant Fürsten und Volk neuerdings nachdrücklich auf die billige Gelegenheit, sich den christlichen oder doch päpstlichen Himmel zu sichern hingewiesen und dadurch gewaltige Erbitterung und wohl auch geistige Habsucht heraufbeschworen hatten, versammelte sich die Blüte des deutschen Adels zu diesem gottgefälligen Vernichtungswerk. Selbst der Papst fühlte ein menschliches Rühren und wollte die Möglichkeit eines Vergleiches einräumen. Aber es war zu spät. Am 27. Mai 1234 beim Orte Altenesch fiel die Entscheidung. Das blut- und beutegierige Kreuzheer, numerisch und wohl auch an Bewaffnung dem Bauervolk weit überlegen, erdrückte die Stedinger. Nur wenige wandten sich zur Flucht; über sechstausend wurden getötet. Unterdessen stand auf einer Anhöhe die zahlreiche Geistlichkeit mit Kreuz und Fahne und sang das schöne, hier wirklich passende Lied: Media vita in morte sumus.

Für Bremen wurde die Schlacht bei Altenesch, eine der grausamsten und blutigsten der deutschen mittelalterlichen Geschichte, ein kirchlicher Feiertag! Man wußte Kulturtaten zu ehren.

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Konrad von Marburg eröffnete seine glorreiche Laufbahn als Inquisitor im Jahre 1212 mit der Verbrennung von achtzig Waldensern in Straßburg! „Im Jahre 1214 fing Bruder Konrad von Marburg an zu predigen, und welche Ketzer er immer wollte, ließ er in ganz Deutschland, ohne Widerspruch zu finden, verbrennen. Und so predigte er zehn Jahre lang.“

Dieser Streiter Gottes und seine Helfer hatten dabei ein sehr praktisches Verfahren. „Sie ließen in Städten und Dörfern verhaften, wen sie nur wollten, und übergaben diese Leute den Richtern ohne alle weiteren Beweise mit den Worten: das sind Ketzer, wir ziehen unsere Hand von ihnen zurück. So waren die Richter genötigt, dieselben zu verbrennen. Indessen sahen diese Richter ohne Erbarmen ein, daß sie ohne die Beihilfe der Herren nicht die Oberhand gewinnen konnten. Daher wandten sie sich an den König Heinrich und andere Herren und gewannen sie, indem sie sagten: wir verbrennen viele reiche Ketzer, und ihre Güter sollt ihr haben. In den bischöflichen Städten soll die eine Hälfte der Bischof, die andere aber der König oder ein anderer Richter bekommen. Darüber freuten sich nun diese Herren, leisteten den Inquisitoren Vorschub, beriefen sie in ihre Städte und Dörfer. Auf diese Weise gingen viele Unschuldige zugrunde, blos um der Güter willen, welche jetzt die Herren erhielten“. Das Geschäft blühte also, zumal sie auf die Frage, weshalb sie so barbarisch vorgingen, antworteten: „Hundert Unschuldige verbrennen wir, wenn nur ein Schuldiger darunter ist“.

Die Ketzerverfolgung, die von 1231 bis 1233 in Deutschland unter diesem im Namen und mit Wissen des Statthalters Christi „arbeitenden“ Konrad wütete, wurde mit bewunderungswürdigem Eifer durchgeführt. Ein Zeitgenosse schreibt: „Niemand wurde Gelegenheit gegeben, sich zu verteidigen, oder auch nur die Zeit sich die Sache zu überlegen, sondern sofort mußte man sich entweder als schuldig bekennen und wurde dann als Büßer geschoren, oder man leugnete das Verbrechen, und dann wurde man verbrannt. War man aber geschoren, so mußte man die Mitschuldigen angeben, widrigenfalls man verbrannt wurde. Daher glaubt man, daß auch (!) Unschuldige verbrannt wurden. Denn viele bekannten aus Liebe zum eigenen Leben und um ihrer Erben willen, sie seien gewesen, was sie nie waren. Darauf wurden sie gezwungen, Mitschuldige anzugeben. Sie verklagten Leute, ohne sie verklagen zu wollen, Dinge aussagend, von denen sie nichts wußten. Auch wagte es niemand, für jemand, der verklagt war, Fürsprache einzulegen oder auch nur Milderungsgründe vorzubringen, denn dann wurde er als Verteidiger der Ketzer betrachtet, und für diese und die Hehler der Ketzer war vom Papst die gleiche Strafe wie für die Ketzer selbst bestimmt. Hatte jemand der Sekte abgeschworen und wurde er rückfällig, so wurde er, ohne noch einmal widerrufen zu können, verbrannt“.

Und wie verhielt sich der Papst zu diesen Greueltaten? Gregor IX. erließ 1231 eine Verfügung: „Berufungen derlei Personen (der Ketzer) sind nicht zuzulassen; kein Anwalt, kein Notar darf ihnen seine Dienste leihen, sonst verlieren sie für immer ihr Amt“.

Der Erzbischof Siegfried von Mainz schrieb, als Hekatomben der Verfolgungswut dieses Konrad geopfert wurden, nach Rom: „Magister Konrad erlaubte keinem sich zu verteidigen und seinem eigenen Pfarrer zu beichten. Jeder mußte bekennen, er sei ein Ketzer, habe eine Kröte berührt und geküßt. Manche wollten lieber sterben, als so Schreckliches von sich auszusagen; andere erkauften das Leben durch Lüge und sollten nun angeben, wo sie solche Dinge gelernt hätten. Da sie niemand zu nennen wußten, baten sie um Bezeichnung der Verdächtigen, und als man ihnen die Grafen von Sayn und Arnsberg und die Gräfin von Looz nannte, sagten sie: Ja, diese sind schuldig. So wurde der Bruder vom Bruder angeklagt. Ich (der Erzbischof von Mainz) habe den Meister Konrad zuerst unter vier Augen, dann in Gemeinschaft mit den Erzbischöfen von Köln und Trier ersucht, er möge mit mehr Mäßigung verfahren, aber er gab nicht Ruhe“.

Am 10. Juni 1233 schrieb der Statthalter Christi, Gregor IX., überfließend von Menschenliebe, dem frommen Konrad, „wenn lindernde Arznei nicht hilft, müsse das faulende Fleisch mit Feuer und Schwert entfernt werden“. Gleichzeitig schrieb er an König Heinrich: „Wo ist der Eifer eines Moses, der an einem Tage 23000 Götzendiener vernichtete? Wo ist der Eifer eines Phineas, der den Juden und die Madianiterin mit einem Stoße durchbohrte? Wo ist der Eifer eines Elias, der die 450 Baalspropheten mit dem Schwerte tötete? Wo ist der Eifer eines Mathatias, der entflammt für das Gesetz Gottes am Altare den Juden tötete?“

Als Konrad von Marburg endlich erschlagen worden war, schrieb Gregor, ein Verbrechen, wie die Ermordung Konrads, „eines Mannes von vollendeter Tugend und eines Heroldes des christlichen Glaubens“ könne überhaupt nicht nach Gebühr gezüchtigt werden!!!

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Im alten Rom wurden bekanntlich die Christen auch verfolgt, es genügte aber die Teilnahme der Angeschuldigten am Götterdienst und dem Kaiser dargebrachte Opfer als Beweise der Unschuld! Und zwar selbst bei einer im Verdacht des Christentums stehenden Priesterin. Die Ausstellung einer Urkunde über Opfer, Libation und verzehrtes Opferfleisch genügte als Schutz gegen Verfolgungen. Origines sagt ausdrücklich, daß „wenige und nur sehr leicht zu zählende“ bis zur Verfolgung des Decius den Märtyrertod erlitten haben[77]. Aber selbst in dieser haben in der großen Gemeinde in Alexandria nur 10 Männer und 7 Frauen für den Glauben geblutet! Ein Vergleich mit den der Inquisition zum Opfer Gefallenen ist weder numerisch noch hinsichtlich der Grausamkeit in der Verfolgung auch nur im allerentferntesten zulässig. Allerdings waren die Römer auch nur Heiden.

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Die maurischen Herrscher Spaniens gewährten den unterworfenen Christen und Juden volle Glaubensfreiheit, sie durften Kirchen und Klöster haben und ihren Gottesdienst frei üben. Weit entfernt, zum Abfall vom Christenglauben zu zwingen, sahen die mohammedanischen Herrscher der Pyrenäenhalbinsel ihn nicht einmal gern. Trotzdem gingen viele zum Glauben des höheren Kulturvolkes über. Juden standen sogar hohe Staatsämter offen, während sie unter christlichem Regiment furchtbar bedrückt worden waren. Damals war Spanien geistig und materiell das blühendste Land Europas[78].

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Unter Isabella von Kastilien und Ferdinand dem Katholischen wurden die letzten Mauren aus Spanien vertrieben, und die Segnungen der Kirche ergossen sich über das Land. 1480 begann die vom Papst Sixtus IV. geförderte Tätigkeit der Inquisition besonders gegen die Reichsten und Vornehmsten. Thomas von Torquemada wurde 1483 Oberinquisitor. 1492 erging ein Edikt, das alle Juden ohne Ausnahme aus Spanien vertrieb. Sie durften ihre Habe veräußern oder vertauschen, aber die mindestens 160000 (nach andern 800000) Vertriebenen durften den Erlös dafür, Gold, Silber und andre verbotene Ware nicht mit sich nehmen! Beim Fall von Granada, 1492, wurde den Mauren Glauben, Moscheen und Recht vertraglich zugebilligt, und ganze 10 Jahre lang hielten die katholischen Fürsten ihre Zusagen. 1502 wurden alle freien Mauren ausgewiesen[79].

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