Anmerkungen zur Transkription
Der vorliegende Text wurde anhand der 1919 erschienenen Buchausgabe so weit wie möglich originalgetreu wiedergegeben. Typographische Fehler wurden stillschweigend korrigiert. Die in diesem Buch wiedergegebenen Dokumente wurden von einer Vielzahl verschiedener Autoren verfasst; dementsprechend weicht die Schreibweise einzelner Begriffe, vornehmlich Personen- und Ortsnamen, teilweise stark voneinander ab. Die Schreibweisen wurden innerhalb eines Dokuments nach Möglichkeit harmonisiert, ansonsten aber so belassen wie im Original. Fremdsprachliche Zitate wurden nicht korrigiert, sofern die Verständlichkeit des Texts nicht beeinträchtigt wird. Ungewöhnliche Wortformen, insbesondere bei ‚eingedeutschten‘ Wörtern, wurden beibehalten.
Ein Übertrag in der Tabelle auf S. 297 (‚[Väter der Kinder]‘) beruht auf einer Unterbrechung, die dem zweispaltigem Layout im Original zugrunde liegt. In der vorliegende Ausgabe fällt diese Unterbrechung aber weg, so dass die Zeile, die ursprünglich den Übertrag enthielt, nun als überflüssig entfernt wurde. In den Registern der Personen- und Ortsnamen wurde in der gedruckten Fassung nicht zwischen den Namen mit den Anfangsbuchstaben ‚I‘ und ‚J‘ unterschieden. Aus Gründen der Übersichtlichkeit wurden diese Namen in der vorliegenden elektronischen Fassung getrennt aufgeführt.
Abhängig von der im jeweiligen Lesegerät installierten Schriftart können die im Original gesperrt gedruckten Passagen gesperrt, in serifenloser Schrift, oder aber sowohl serifenlos als auch gesperrt erscheinen.
Deutschland und Armenien
DEUTSCHLAND
UND ARMENIEN
1914–1918
SAMMLUNG
DIPLOMATISCHER
AKTENSTÜCKE
HERAUSGEGEBEN UND EINGELEITET
VON
DR. JOHANNES LEPSIUS
DER TEMPELVERLAG IN POTSDAM
1919
Alle Rechte, insbesondere das der Übersetzung, vorbehalten.
Copyright by Tempelverlag zu Potsdam 1919.
Vorwort.
Als ich Ende November vorigen Jahres nach zweieinhalbjährigem Aufenthalt in Holland aus dem Haag nach Berlin zurückkehrte, suchte ich am 1. Dezember den Staatssekretär Herrn Dr. Solf im Auswärtigen Amt auf. Ich bat ihn, mir Einblick zu geben in die Akten des Auswärtigen Amtes, die über die Armenische Frage und ihre Behandlung seitens der deutschen Regierung während der Kriegsjahre Aufschluß geben.
Der Anlaß meiner Bitte war der folgende. Auf Grund von Quellen, die mir im Sommer 1915 auf einer Reise nach Konstantinopel durch persönliche Beziehungen zugänglich geworden waren, hatte ich im Jahre 1916 einen „Bericht über die Lage des armenischen Volkes in der Türkei“ herausgegeben[1]. Eine Verbreitung durch den Buchhandel oder auch nur eine Verwertung der Tatsachen, die er enthüllte, in der Presse war damals nicht möglich. Die Zensur hätte das Buch beschlagnahmt; der Presse war durch offizielle Instruktionen Schweigepflicht über die Armeniergreuel auferlegt. Ich konnte daher meinen „Bericht“ nur vertraulich versenden. Die Zensur ist erst auf ihn aufmerksam geworden, nachdem 20000 Exemplare in Deutschland verbreitet worden waren. Die weitere Drucklegung und Verbreitung wurde verboten. Seit der Revolution stand dem Neudruck und dem Vertrieb durch den Buchhandel nichts mehr im Wege. Für die Neuausgabe lag mir zweierlei am Herzen, erstens mein damaliges Quellenmaterial an den mir bis dahin unzugänglichen deutschen Botschafts- und Konsularberichten nachzuprüfen und zweitens mir ein Urteil zu bilden über die Stellungnahme der deutschen Diplomatie gegenüber den Vorgängen in der Türkei.
Herr Dr. Solf erklärte sich sogleich bereit, mir den gewünschten Einblick in die Akten zu gewähren und erteilte mir die Erlaubnis, davon für meine Publikation Gebrauch zu machen. Er erwähnte dabei, daß das Amt selbst die Absicht habe, ein Weißbuch über die Armenische Frage herauszugeben.
Am nächsten Tage unterzog ich die Akten einer flüchtigen Durchsicht und überzeugte mich, daß eine Verwertung einzelner Aktenstücke nicht ausreichen würde, um die Haltung Deutschlands gegenüber den Vorgängen in der Türkei klarzustellen, sondern daß es dazu einer umfangreichen Publikation bedürfe. Noch am gleichen Tage ließ mir Herr Dr. Solf sagen, daß er von der Veröffentlichung eines Weißbuches absehen würde, wenn ich selbst die Aufgabe übernehmen würde, die Haltung Deutschlands in der Armenischen Frage auf Grund des Aktenmaterials klarzustellen. Ich nahm das Anerbieten an unter der Bedingung, 1. daß mir das Aktenmaterial des Auswärtigen Amtes und der Botschaft vollständig zugänglich gemacht würde, 2. daß die Auswahl der Aktenstücke für die Veröffentlichung ausschließlich meinem Ermessen überlassen bliebe und 3. daß die Publikation nicht im Auftrage des Amtes erfolge, sondern von mir persönlich im Buchhandel herausgegeben würde.
Ich lege Wert darauf, festzustellen, daß diese Bedingungen eingehalten wurden. Für die hier veröffentlichte Auswahl von Aktenstücken und für die Zuverlässigkeit des Bildes, das sie von der Haltung der deutschen Regierung in der Behandlung der armenischen Frage geben, ruht die Verantwortung allein auf mir. Um jedem Verdacht die Grundlage zu entziehen, als ob Aktenstücke, die die deutsche Regierung, die Botschafter und die Konsuln, oder deutsche Offiziere, Beamte und Privatpersonen in irgend einer Hinsicht belasten, von mir unterdrückt sein könnten, habe ich eine so vollständige Auswahl aus der diplomatischen Korrespondenz — die natürlich noch zahllose, für die Sache selbst gänzlich belanglose bureaukratische Materien umfaßt — getroffen, daß die innere Kontinuität des Schriftwechsels für ihre sachliche Vollständigkeit bürgt. Eine Anzahl von detaillierten Berichten über Vorgänge bei den Deportationen und Zustände in den Konzentrationslagern, die der Botschaft von verschiedenen Seiten zugingen und zum Teil schon in meinem „Bericht“ benützt waren, habe ich, um die ohnehin schon umfangreiche Publikation nicht zu sehr zu belasten, vorläufig ausgeschieden, um sie später zu publizieren. Ich habe aber darauf gesehen, daß alle wesentlichen Vorfälle, die zur amtlichen Kenntnis gelangt sind, zur Sprache kommen, so daß auch das Bild der Tatsachen, soweit es im Sichtbereich der Konsuln lag, auf Vollständigkeit Anspruch macht.
Die Berichte der deutschen Konsulate in Anatolien, Syrien und Mesopotamien — Trapezunt, Erzerum, Samsun, Adana, Alexandrette, Aleppo, Damaskus, Mossul — legen Zeugnis davon ab, daß die Konsuln alle wichtigen kontrollierbaren Vorgänge ihres Amtsbezirks fortlaufend, eingehend und gewissenhaft, mit Sachkenntnis und gesundem, politischem und sittlichem Urteil an die deutsche Botschaft bzw. den Reichskanzler berichtet haben. Die Berichterstattung versagt nur für diejenigen Distrikte, die außerhalb ihrer Sehweite lagen oder durch die russische Okkupation ihrem Blick entzogen waren. Es fehlen daher nähere Berichte über die Vorgänge in Suedije, Bitlis-Musch und Wan, die ich aus anderen Quellen im Anhang beigefügt habe, um ein zutreffendes Urteil über die der Deportation vorhergehenden Ereignisse zu ermöglichen. Ohne Kenntnis dieser Vorgänge kann die Grundfrage, ob die Deportation des gesamten armenischen Volkes durch militärische Notwendigkeiten begründet war, nicht beantwortet werden. Der vierte Bericht des Anhangs soll eine Vorstellung von den Konzentrationslagern am Rand der Wüste geben. Der letzte ist der erste zensurfreie Bericht über das deutsche Hilfswerk.
Ich habe es nicht für meine Aufgabe gehalten, nach irgend einer Seite hin die Rolle des Anklägers, Verteidigers oder Richters zu übernehmen. Ich glaubte der Wahrheit am besten zu dienen, wenn ich mich darauf beschränkte, das Aktenmaterial selbst sprechen zu lassen, aus dem sich jedermann ein Urteil über die Tatsachen und die Schuldfrage bilden kann. Auch die Einleitung, die ich vorausschicke, soll nichts mehr sein als ein Leitfaden durch die Aktenstücke, der in die wichtigsten Themata des weitschichtigen Materials einführt.
Potsdam, Ostern 1919.
Dr. Johannes Lepsius.
Inhalt.
| Vorwort | [S. V] | |
| Einleitung | [S. IX] | |
| I. | [Das Vorspiel] | |
| 1. Cilicien | [S. IX] | |
| 2. Anatolien | [S. XII] | |
| 3. Die Unruhen von Wan | [S. XIII] | |
| 4. Der Beschluß der allgemeinen Deportation | [S. XVI] | |
| II. | [Die allgemeine Deportation] | |
| 1. Die Massenverhaftung der Intellektuellen in Konstantinopel | [S. XIX] | |
| 2. Die Ankündigung der Verschickungsmaßregel | [S. XX] | |
| 3. Die Deportation | [S. XXIII] | |
| 4. Die Schritte der Botschafter bei der Pforte | [S. XXVI] | |
| III. | Das Schicksal der Deportierten | [S. XXXIII] |
| 1. Zwangsbekehrungen zum Islam | [S. XXXV] | |
| 2. Schritte der Botschaft | [S. XXXVII] | |
| 3. Die Vernichtung der Deportierten | [S. XXXIX] | |
| 4. Das Großwesirat Talaat Paschas | [S. XLII] | |
| IV. | Kaukasus | [S. XLV] |
| V. | [Der Charakter der Ereignisse] | |
| 1. Die Deportation, eine administrative Maßregel | [S. LI] | |
| 2. Deutsche Beteiligung | [S. LV] | |
| 3. Militärischer Schade | [S. LXI] | |
| 4. Opfer | [S. LXIII] | |
| 5. Die offizielle Motivierung | [S. LXVI] | |
| Aktenstücke 1913 | [S. 3] | |
| „ 1914 | [S. 9] | |
| „ 1915 | [S. 27] | |
| „ 1916 | [S. 221] | |
| „ 1917 | [S. 311] | |
| „ 1918 | [S. 365] | |
| Anhang | [S. 455] | |
| Der auswärtige Dienst 1914–1918 | [S. 503] | |
| Aktenregister | [S. 511] | |
| Namenregister | [S. 520] | |
| Ortsregister | [S. 530] | |
| Sachregister | [S. 536] | |
Einleitung.
Die Geschichte der Deportation des armenischen Volkes in der Türkei durchläuft die folgenden Perioden:
I. Vom Eintritt der Türkei in den Krieg 1. November 1914 bis zur Erhebung von Wan 20. April 1915.
II. Vom Beschluß der allgemeinen Deportation 20/24. April 1915 bis zu ihrem vorläufigen Abschluß Dezember 1915.
III. Vom Einsetzen der systematischen Islamisierung der Reste des armenischen Volkes Dezember 1915 bis zu den Ausgängen ihrer Vernichtung Oktober 1918.
IV. Kaukasischer Schauplatz: Vom Frieden von Brest-Litowsk 3. März 1918 bis zur Einnahme von Baku 15/17. September 1918.
I. Das Vorspiel.
1. Cilicien.
Die cilicischen Ereignisse nahmen ihren Ausgang von Zeitun, einem Bergnest in den Hochtälern des Taurus, das in der Luftlinie 120 Kilometer von der Küste entfernt liegt. Die Armenier von Zeitun und den umliegenden Dörfern erfreuten sich noch bis in die 70er Jahre einer Unabhängigkeit gleich der der tributpflichtigen seßhaften Kurden. Zur Zeit der Abdul Hamidschen Armeniermassakers 1895/96, denen 80–100000 Armenier zum Opfer fielen, hatte sich Zeitun in Verteidigungszustand gesetzt und durch die Intervention der Mächte Amnestie erlangt. Wer fremde Intervention anrief, galt als Reichsfeind. Die erste Gelegenheit, die sich nach Ausbruch des Krieges bot, wurde benützt, um gegen das mißliebige Zeitun vorzugehen. Schon vor dem Kriege, im Jahre 1913, hatte sich in der Nachbarschaft von Zeitun auf dem Bergkegel Ala Kaia eine Räuberbande eingenistet, die sich nach der allgemeinen Aushebung durch christliche und muhammedanische einem harten Dienst entflohene Deserteure verstärkte. Die Bürgerschaft von Zeitun war unschuldig an ihrem Treiben und wünschte nichts mehr, als daß sie eingefangen würden, weil ihre Widersetzlichkeit den Behörden einen Vorwand zum Einschreiten gegen die Stadt geben konnte. Ein Zusammenstoß von Gendarmen mit Deserteuren gab das Signal zu dem gefürchteten Vorgehen. Eine ansehnliche Truppenmacht von 4000 Mann rückte vor Zeitun, angeblich um dem Räuberwesen ein Ende zu machen. Die 150 Deserteure verschanzten sich in einem Kloster abseits von der Stadt. Das Kloster wird beschossen. Bei dem Angriff hatten die Türken 7 bis 8, die Deserteure 26 bis 30 Tote. Die übrigen ließ man in der Nacht entkommen, um die Stadt haftbar machen zu können. Dies geschah am 25. März 1915 im fünften Monat des Krieges. Am nächsten Tage begann man nach Verhaftung von 30 Notabeln mit dem Abtransport sämtlicher armenischer Bewohner von Zeitun und Umgegend, Männern, Frauen und Kindern, 10 bis 20000 Seelen. Ein Teil wurde in die Sumpfdistrikte des Wilajets Konia, ein Teil in die arabische Wüste nach Der es Zor am Euphrat verschickt. Ohne Verhör und Urteilsspruch. Es war eine Maßnahme der inneren Politik, die mit Kriegsnotwendigkeiten nichts zu tun hatte.
Ein zweiter, der Regierung mißliebiger Platz war das Dorf Dörtjol an der cilicischen Küste, unweit dem alten Issus. Die Einwohner von Dörtjol hatten sich während des cilicischen Massakers von 1909, dem 20000 Armenier zum Opfer fielen, mit Erfolg verteidigt. Auch den Bewohnern des weiter südlich gelegenen Dorfes Suedije am Djebel Musa war es damals gelungen, dem Massaker zu entrinnen. Unaufgeklärte, unbedeutende Spionageaffären gaben den Anlaß, gegen Dörtjol vorzugehen. Die Männer von Dörtjol wurden nach Aleppo abtransportiert und zum Straßenbau gepreßt. Suedije und seine Nachbardörfer sollten am 30. Juli in die arabische Wüste deportiert werden. Seine Bewohner flüchteten auf den Djebel Musa. Nach mehrwöchentlicher Belagerung durch türkische Truppen gelang es ihnen, von den steil ins Meer abfallenden Bergabhängen sich mit einem französischen Kreuzer in Verbindung zu setzen, der mit dem herbeigerufenen Flaggschiff „Jeanne d’Arc“ und anderen Kriegsschiffen die Flüchtlinge, Männer, Frauen und Kinder in Zahl von 4058 Seelen, nach Alexandrien verschiffte ([Anhang Nr. 1]).
Andere Vorfälle, die Grund zu einer allgemeinen Deportation der armenischen Bevölkerung von Cilicien (ca. 80000 Seelen) hätten geben können, haben sich im Küstengebiet nicht ereignet.
Die Vorgänge von Zeitun, Dörtjol und Suedije wurden der Botschaft von den Konsulaten zu ihrer Zeit gemeldet. Die Pforte hatte sich wegen ihres Vorgehens in Cilicien mit der Botschaft nicht in Verbindung gesetzt. Als die Botschaft aus Anlaß der immer weiter greifenden Verschickung ganzer Distrikte mehrfach intervenierte, machte die Pforte geltend, daß es sich um militärische Interessen und innere Angelegenheiten der Türkei handle, die die Botschaft nichts angingen. Massaker waren auf cilicischem Boden nicht vorgekommen, nur Aussiedelungen. Als die Armenier der Stadt Marasch (gegen 60000 Seelen, wovon 24000 Christen), durch die Zeituner Vorgänge und die Erregung der Muhammedaner beunruhigt, ein Massaker befürchteten, begab sich Konsul Rößler aus Aleppo dorthin. Der Schutz deutscher Anstalten in Marasch (Hospital und Waisenhaus) berechtigte ihn dazu. Sein Besuch wirkte beruhigend. Auch die amerikanische Mission, die in Marasch ein Kollege hatte, war dafür dankbar. Die gegen Konsul Rößler ausgestreuten Verleumdungen der englischen Presse, Konsul Rößler habe bei seinem Besuch (in Aintab?) persönlich Massaker dirigiert und zu Greueltaten aufgemuntert — Verleumdungen, die auch im englischen Oberhaus zur Sprache kamen —, sind durch die Zeugnisse amerikanischer Missionare widerlegt[2]. Die zahlreichen Konsularberichte von Herrn Rößler erbringen den Beweis, mit welch unermüdlicher Hingabe und Zähigkeit er während der ganzen Kriegszeit für die Armenier seines Konsularbezirks und die durchflutenden Massen der Deportierten eingetreten ist. Solange Djelal Bey in Aleppo war, erfreute sich Konsul Rößler der Zustimmung dieses gerechten und menschenfreundlichen Walis, der in seinem Wilajet weder Deportationen noch Massaker duldete. Doch schon am 21. Juni 1915 wurde Djelal Bey seines Amtes enthoben, weil er sich den Befehlen von Konstantinopel nicht fügen wollte. Auch der Oberkommandierende der 4. Armee, Djemal Pascha, zu dessen Befehlsbereich Cilicien und Aleppo gehörten, mißbilligte die armenische Politik der Regierung. Durch wiederholte Erlasse hat er wenigstens erreicht, daß in seinem Befehlsbereich Massaker nicht vorgekommen sind. Den von der Zentralregierung befohlenen Deportationen und der Islamisierung der Reste des armenischen Volkes hat auch er sich nicht widersetzt.
2. Ostanatolien.
Aus dem Wilajet Erzerum waren der Botschaft schon seit Kriegsbeginn Klagen über Härte der Requisitionen und Gewalttaten von türkischer Gendarmerie und Tschettäs (berittenen Banden) gegen die armenische Landbevölkerung zugegangen. Urheber dieser Ausschreitungen waren die jungtürkischen Klubs in den Provinzialstädten. Am 10. Februar war der zweite Direktor der Ottomanbank in Erzerum, der Armenier Pasdirmadjian, das Opfer eines Meuchelmords geworden. Obwohl sich General Posseldt Pascha, Mitglied der deutschen Militärmission, der damals noch Festungskommandant von Erzerum war, darum bemühte, wurden die bekannten Mörder nicht verhaftet. In den Landdistrikten der Erzerum- und der Passinebene, östlich von Erzerum, wurden nach und nach alle armenischen Dörfer — hauptsächlich Frauen und Kinder, da die Männer zum Heeresdienst eingezogen waren —, angeblich aus militärischen Gründen, ausgeräumt. Der Befehl kam von dem Oberstkommandierenden der 3. Armee, Kamil Pascha. Der Wali von Erzerum, Tahsin Bey, der die Maßregel mißbilligte, war machtlos dagegen. Am 18. Mai 1915 drahtete der deutsche Vizekonsul v. Scheubner-Richter an den Botschafter Freiherrn v. Wangenheim:
„Das Elend unter den vertriebenen Armeniern ist fürchterlich. Frauen und Kinder lagern zu Tausenden ohne Nahrung um die Stadt herum. Die zwecklose Vertreibung ruft die größte Erbitterung hervor. Darf ich deswegen bei dem Oberstkommandierenden Schritte unternehmen?“
Der Botschafter Freiherr von Wangenheim ermächtigte am gleichen Tage den Konsul, Vorstellungen zu erheben und auf humane Behandlung der Ausgewiesenen hinzuwirken. Der Konsul begibt sich ins Hauptquartier Tortum und berichtet unter dem 2. Juni, daß seine „Rücksprache mit dem Oberstkommandierenden zu keinem positiven Resultat führte“.
Lag im Wilajet Erzerum die Gefahr einer armenischen Erhebung vor?
General Posseldt erklärt am 26. April, „die Aufführung der Armenier sei tadellos gewesen.“
Der Konsul bestätigt es: „Da ein Aufstand der hiesigen Armenier nicht zu erwarten ist, ist diese Maßnahme grausamer Ausschließung unbegründet und ruft Erbitterung hervor.“ (16. Mai.) Talaat Bey, der Minister des Innern, bei dem die Botschaft anregt, die Aussiedelungsmaßregel zu mildern, „zeigt sich abgeneigt“, da man gerade in Erzerum belastende Korrespondenzen, Waffen und Bomben gefunden habe (29. Mai). Auf Anfrage drahtet der Konsul v. Scheubner-Richter aus Erzerum: „In Erzerum und Umgebung wurden Bomben und dergleichen nicht gefunden, was auch vom Wali bestätigt werden kann.“ (2. Juni.)
In Cilicien und im Wilajet Erzerum waren die Dinge ihren eigenen Weg gegangen. Ein Zusammenhang bestand nicht, allgemeine Maßregeln gegen die armenische Bevölkerung des Reiches schienen nicht beabsichtigt zu sein. Auch im Wilajet Erzerum sind bis Ende Mai keine Massakers vorgekommen, nur Aussiedelungen, die durch das Oberkommando angeordnet und mit militärischen Notwendigkeiten begründet wurden.
Inzwischen waren aus den Wilajets Bitlis und Wan Meldungen eingegangen, die ernsterer Natur waren. Sie schienen die Anschauung der Pforte zu rechtfertigen, daß die militärischen Operationen durch revolutionäre Bewegungen im armenischen Volkselement bedroht und die Sicherheit des Reiches gefährdet sei. Über indirekt gemeldete Aufstände in Bitlis und Musch, Gebiete, die für die Konsulate nicht erreichbar waren, lagen nähere Berichte nicht vor. Es hat sich später herausgestellt, daß dort bereits im Frühjahr ein Anschlag türkischer Gendarmen auf das Dorf Goms zu Unruhen geführt hatte, die durch Vermittlung der Behörden und des armenischen Abgeordneten Papasian auf Anordnung Talaat Beys gütlich beigelegt wurden. Davon war aber der Botschaft nichts mitgeteilt worden. ([Anhang Nr. 2]).
3. Die Unruhen von Wan.
Am 22. April wurde der Botschaft aus Erzerum gemeldet: „In Wan und Umgebung Armenierunruhen (vermutlich infolge russischer Umtriebe) ausgebrochen. Straßenkampf, Telegraphenlinien zerstört, Verbindung mit Persien unterbrochen.“
Die alarmierende Nachricht wurde von der Pforte bestätigt.
Eine Aufklärung über die Ursachen und den Verlauf der Vorgänge in Wan hat die Botschaft von der Pforte niemals erhalten. Erst Monate später sind darüber von amerikanischen und deutschen Missionaren, die die Dinge miterlebt haben, authentische Mitteilungen nach Europa gelangt ([Anhang Nr. 3]).
Was war in Wan geschehen? — Mitte Februar war Djevdet Bey, der Wali von Wan, ein Schwager Enver Paschas, aus dem Gebiet von Salmas und Urmia zurückgekehrt, wo er sich an dem nordpersischen Feldzuge türkischer und kurdischer Truppenteile beteiligt hatte. In einer Versammlung von türkischen Notabeln äußerte er sich: „Wir haben mit den Armeniern und Syrern von Aserbeidschan reinen Tisch gemacht, wir müssen mit den Armeniern von Wan das gleiche tun.“ Die Kaimakams (Landräte) seiner Provinz wies er an, beim geringsten Anlaß gegen die Armenier vorzugehen. Mit den Armeniern von Wan (20000 Seelen) stellte er sich zunächst freundlich. Es wurden Kommissionen gebildet und auf die Dörfer geschickt, um den Plünderungen der Kurden und den Gewalttaten der Gendarmen Einhalt zu tun. Inzwischen zog Djevdet Bey Verstärkungen aus Erzerum heran. Als in Schatakh, einem überwiegend armenischen Dorf, Streitigkeiten mit Gendarmen ausbrachen (14. April) bat er die drei Führer der Armenier, Wramian, Ischchan und Aram, mit dem Müdir der Polizei von Wan nach Schatakh zu gehen, um den Streit zu schlichten. Ischchan ging und nahm drei andere Armenier mit sich. Der Müdir der Polizei begleitete sie mit tscherkessischen Saptiehs. Halbwegs übernachtete man in Hirtsch. Als die Armenier schliefen, ließ sie der Müdir der Polizei durch die Tscherkessen ermorden. In der Frühe des nächsten Tages, ehe man noch in Wan etwas von dem Meuchelmorde wußte, ließ der Wali Djevdet Bey die beiden zurückgebliebenen armenischen Führer Wramian und Aram zu sich bitten. Aram war zufällig abwesend. Wramian geht arglos zum Wali und wird, sobald er den Konak betreten hat, verhaftet. Der Wali schickt ihn gefesselt über Bitlis nach Diarbekr. Unterwegs wird er ermordet. Noch am selben Morgen bereitet Djevdet Bey den Angriff auf die Armenierviertel der Stadt vor. Gleichzeitig setzen die Massaker in Ardjesch und den Dörfern von Hayozdzor ein. Um Weib und Kind vor dem drohenden Massaker zu schützen, verschanzen sich die Armenier der Stadt in ihren Vierteln. Sie hatten keinerlei Verbindung mit Rußland. Vier Wochen verteidigten sie sich gegen die türkischen Truppen, die sie belagerten und beschossen. Ihre Vorräte waren erschöpft. Am 15. Mai fand ein letztes Bombardement statt. In der Nacht darauf verließ Djevdet Bey mit den Belagerungstruppen zum größten Erstaunen der Armenier die Stadt. Sie wußten noch nichts davon, daß die russische Armee auf der ganzen kaukasischen Front im Vormarsch war. Am 19. Mai, 30 Tage nach dem Beginn der Belagerung, zogen die Russen in Wan ein. Für den Vormarsch der Russen war die Entsetzung von Wan eine unbedeutende Episode. Ihre Hauptmacht stieß (wie Konsul Anders schon vor dem Kriege vorausgesehen hatte) nördlich vom Wansee in der Richtung auf Musch und Bitlis vor. Auch für die Armenier von Wan bedeutete die Entsetzung der Stadt nur, daß sie sich selbst und ihre Familien durch ihr tapferes Ausharren errettet hatten; denn schon am 31. Juli räumten die Russen Wan und nötigten die ganze armenische Bevölkerung in den Kaukasus überzusiedeln.
Die Pforte mußte über den Charakter des Aufstandes von Wan, der ein Akt der Selbstverteidigung war, unterrichtet sein. Sie wußte, daß dieser „Aufstand“ von dem Wali Djevdet Bey provoziert war und mit den russisch-türkischen Operationen in keinem Zusammenhang stand. Der Bericht über Wan ([Anhang Nr. 3].) liest sich, ebenso wie der von Suedije ([Anhang Nr. 1].), wie ein Kapitel aus einem Cooperschen Indianerroman, nicht wie eine Episode des Weltkrieges.
Besondere Aufmerksamkeit erfordert die Art, wie der „Aufstand“ von Wan — mit der Bitte um Geheimhaltung — der Botschaft von der Pforte dargestellt wurde[3].
Die Berichte lauteten:
24. April: Gebäude der Dette Publique und der Post in die Luft gesprengt, Straßenkämpfe, 20 Tote.
27. April: Aufruhr in Wan unterdrückt. Kurden am Aufstand beteiligt. 400 Armenier getötet, die übrigen nach Rußland geflohen.
6. Mai: Neue Kämpfe in Wan. Türkische Verluste 600 Mann.
9. Mai: Unruhen in Wan dauern an. Türken 1000, Armenier 3000 Tote.
Sprungweise gehen die Verluste, von 20 auf 400, auf 600, auf 4000 in die Höhe. In Wahrheit sind bei den Armeniern während der vierwöchentlichen Belagerung vom 20. April bis zum 17. Mai 18 Tote und bei den Türken schwerlich viel mehr gefallen[4]. Falstaff ist nichts gegen Djevdet Bey.
Warum diese grotesken Übertreibungen? Enver Pascha war doch sicherlich von seinem Schwager Djevdet gut unterrichtet. Man wollte der Botschaft beweisen, daß alles auf dem Spiel stehe, daß der Bestand des Reiches durch eine ganz gefährliche Erhebung der Armenier bedroht sei. Der Zweck wurde erreicht. Die Botschaft glaubte es.
4. Der Beschluß der allgemeinen Deportation.
Bei seiner Rückkehr von der kaukasischen Front im Februar des Jahres hatte Enver Pascha als Kriegsminister und Generalissimus der türkischen Armee auf eine Adresse des Bischofs von Konia erwidert: „Ich sage Ihnen meinen Dank dafür und benütze die Gelegenheit, um Ihnen auszusprechen, daß die armenischen Soldaten der ottomanischen Armee ihre Pflichten auf dem Kriegstheater gewissenhaft erfüllen, was ich aus eigener Anschauung bezeugen kann. Ich bitte der armenischen Nation, die bekannt ist für ihre vollkommene Ergebenheit gegenüber der Kaiserlich Ottomanischen Regierung, den Ausdruck meiner Genugtuung und Dankbarkeit zu übermitteln“. (Osmanischer Lloyd vom 26. 2. 1915). Auch dem armenischen Patriarchen gegenüber hatte Enver Pascha „seine besondere Zufriedenheit ausgesprochen über die Haltung und Tapferkeit der armenischen Soldaten, die sich in ausgezeichneter Weise geschlagen hätten“, hatte aber schon damals bezeichnenderweise hinzugefügt, „daß er beim geringsten Vorkommnis in den östlichen Armenierzentren mit drakonischen Maßnahmen einschreiten würde“. Wie kam es, daß mit dem 20. April das Urteil über die Ergebenheit der armenischen Nation so plötzlich umschlug? Der „Aufstand“ von Wan war das tragische Moment in der armenischen Schicksalstragödie. Das Stichwort für die „drakonischen Maßnahmen“ Enver Paschas war gegeben.
Mit der Fixierung dieses Momentes soll nicht gesagt werden, daß nicht der Vernichtungswille der treibenden Kräfte, die hinter dem Kriegsminister standen, schon vor den Ereignissen in Wan bestanden hätte. Schon auf dem Kongreß des jungtürkischen „Komitees für Einheit und Fortschritt“ in Saloniki Oktober 1911, war der nationalistisch-panislamische Gedanke — die Alleinherrschaft der türkischen Rasse und der Aufbau des Reiches auf rein islamischer Grundlage — als Regierungsprogramm angenommen worden:
„Früher oder später müßte die vollkommene Ottomanisierung aller türkischen Untertanen durchgeführt werden, aber es sei klar, daß dies niemals durch Überredung erreicht werden könne, sondern man müsse zur Waffengewalt Zuflucht nehmen. Der Charakter des Reiches habe muhammedanisch zu sein und muhammedanischen Einrichtungen und Überlieferungen müsse Respekt verschafft werden. Anderen Nationalitäten müsse das Recht der Organisation vorenthalten werden, denn Dezentralisation und Selbstverwaltung seien Verrat am türkischen Reich. Die Nationalitäten seien eine quantité négligeable. Sie könnten ihre Religion behalten, aber nicht ihre Sprache. Die Ausbreitung der türkischen Sprache sei eines der Hauptmittel, um die muhammedanische Vorherrschaft zu sichern und die übrigen Elemente zu assimilieren“[5].
Dies Programm stand seit Ausbruch des Krieges hinter allen Maßregeln, die die „Raja“ der christlichen Nationen als eine „Herde“ von Hörigen behandelten: die allgemeine Entwaffnung der christlichen Bevölkerung, die Degradierung der armenischen Soldaten, die mit der Waffe eingezogen worden waren, zu Lastträgern und Straßenarbeitern, die Entlassung der armenischen Beamten und Ärzte aus dem Verwaltungsdienst und den Kriegslazaretten usw. Dies pantürkische Programm stand schon vor den Tagen von Wan hinter den Verschickungen und Massenverhaftungen in Cilicien und im Wilajet Erzerum und diktierte den Vernichtungsfeldzug, den türkische und kurdische Truppen im Winter 1914/15 in Nordpersien gegen die friedliche syrische und armenische Bevölkerung von Urmia und Salmas führten. Dies Programm rief die allgemeine Christenverfolgung in den Wilajets Diarbekr und Mossul hervor, der unterschiedslos Jakobiten, Chaldäer, Nestorianer und Armenier zum Opfer fielen.
Auch ohne den „Aufstand von Wan“ wäre dies Programm durchgeführt worden. Denn schon dieser „Aufstand“ war ein Akt des Selbstschutzes gegen das drohende Massaker, das an mehreren Orten gleichzeitig einsetzte, als Djevdet Bey durch den Meuchelmord an den armenischen Führern das Signal dazu gab, in denselben Tagen, in denen auch in Cilicien die Verschickung auf große Distrikte ausgedehnt wurde, die außerhalb des Kriegsgebietes lagen.
Der „Aufstand von Wan“ gab nur einen weithin sichtbaren Vorwand her, um den längst gefaßten Plan der Türkisierung und Islamisierung des Reiches der Außenwelt gegenüber unter den Schein militärischer Notwendigkeiten zu verhüllen und im Schoß des Komitees selbst jeden Widerstand gegen die radikalste Form seiner Durchführung, die Vernichtung zunächst des armenischen Volkes, zu unterdrücken.
Von welcher Seite in Konstantinopel die entscheidende Wendung in der armenischen Politik der Regierung herbeigeführt wurde, durch Enver Pascha oder Talaat Bey oder durch einen Beschluß des jungtürkischen Komitees, darüber wird man erst Aufschluß erlangen, wenn die Interna der jungtürkischen Regierung an den Tag gekommen sein werden[6]. Es scheint, daß im Komitee selbst Gegensätze zwischen einer radikalen und einer gemäßigteren Gruppe bestanden, die in der Zeit vom 24. April bis zum 27. Mai zum Austrag gebracht wurden und mit dem Sieg der radikalen Gruppe endeten.
Das Ergebnis dieser Kämpfe war der Beschluß, der das Schicksal des armenischen Volkes besiegelte: Die allgemeine Deportation.
II. Die allgemeine Deportation.
1. Die Massenverhaftung der Intellektuellen in Konstantinopel.
Am 22. April bestätigte der Minister des Innern die Mitteilungen, die die Botschaft über den Ausbruch der Unruhen in Wan erhalten hatte, — mit der Bitte um vorläufige Geheimhaltung. An dem darauffolgenden Sonntag, dem 25. April, erfuhr das überraschte Konstantinopel, daß in der Nacht vom Sonnabend auf den Sonntag die politischen und geistigen Spitzen der armenischen Gesellschaft in der Hauptstadt verhaftet worden seien. In der Nacht vom Sonntag auf den Montag wurde die Razzia erneuert. Gegen 600 armenische Intellektuelle, die führenden Männer der Nation, Deputierte, Parteiführer, Schriftsteller, Journalisten, Geistliche, Ärzte wurden in den Tagen darauf ohne Verhör und Urteil aus den Gefängnissen in das Innere von Kleinasien nach Ajasch und Tschangri abtransportiert[7]. Gerüchte von geplanten Attentaten zirkulierten in der Stadt, die aber von der Regierung selbst dementiert wurden. Von den Vorgängen in Wan war noch nichts bekannt. Am 29. April wurde die Bevölkerung von Konstantinopel aufgefordert, alle Waffen abzuliefern, was ohne Zwischenfall geschah.
Offiziell teilte Talaat Bey, der Minister des Innern, der Botschaft durch ihren ersten Dragoman mit, „die Regierung sei jetzt entschlossen, dem bisherigen Zustand ein Ende zu bereiten, wonach jede Religionsgemeinschaft ihre besondere ‚Politik‘ mache und hierzu besondere politische Vereinigungen gründen und unterhalten könne. In der Türkei solle künftig nur ‚osmanische‘ Politik gemacht werden. Unter den hiesigen (Konstantinopeler) Armeniern befänden sich eine Reihe von politisch nicht ganz sicheren Persönlichkeiten; sie seien natürlich gerade unter den tätigen Mitgliedern der Klubs und Redaktionen zu suchen. Die Besorgnis sei nicht von der Hand zu weisen, daß im Falle einer ungünstigen Wendung des Krieges diese Elemente die Gelegenheit zur Unruhestiftung ergreifen könnten. Der Augenblick schien günstig, alle diese Verdächtigen aus der Hauptstadt zu entfernen. Unter den Verschickten gäbe es sicher viele, die in keiner Weise schuldig seien. Dies leugne die Regierung nicht, und er — Talaat — werde aus eigenem Antrieb und ohne daß es hierzu einer Intervention bedürfe, diesen die Erlaubnis zur Rückkehr erteilen.“[8]
So wurde im voraus einer Intervention von deutscher Seite vorgebeugt. Beschuldigungen gegen die allgemein als loyal bekannten und geachteten Intellektuellen, zum Teil persönliche Freunde der jungtürkischen Führer — Zohrab hatte Halil Bey in den Tagen der Gegenrevolution das Leben gerettet —, wurden nicht erhoben. Die Verhaftung wurde als Vorbeugungsmaßregel charakterisiert und eine richterliche Untersuchung in Aussicht gestellt, um etwa Verdächtige zu ermitteln.
Ein Zusammenhang der Verhaftungen mit den Vorgängen in Wan wurde nicht konstruiert. Der Plan der Vernichtung der armenischen Nation, der man in ihren geistigen Führern das Haupt abschlug, ehe man den Leib der Todesfolter unterwarf, mußte im Dunkel bleiben, bis die Vorbereitungen für die Gesamtdeportation getroffen waren. Der Einmarsch der russischen Truppen in Wan scheint den letzten Widerstand im Komitee gebrochen zu haben. Die radikalen Elemente des Komitees triumphierten. Der Beschluß der Deportation wurde auf die ganze armenische Bevölkerung der Türkei ausgedehnt.
Am 27. Mai erschien das „Provisorische Gesetz über die Verschickung verdächtiger Personen“. Artikel 2 lautet:
„Die Kommandanten der Armeen, Armeekorps und Divisionen können, wenn militärische Bedürfnisse es fordern, die Bevölkerung von Städten und Dörfern, die sie der Schuld des Verrats oder der Spionage für verdächtig halten, dislozieren und in anderen Orten ansiedeln.“
Schuldbeweise sind für die Strafe der Verschickung nicht erforderlich. Verdacht genügt. So wurde es in Konstantinopel, so im ganzen Reich gehalten.
2. Die Ankündigung der Verschickungsmaßregel.
Es ging nicht wohl an, einen Beschluß von so großer Tragweite wie den der Deportation der Deutschen Botschaft ganz zu verschweigen. Durch die grotesken Übertreibungen und Entstellungen der Vorgänge in Wan, durch gleichzeitige unkontrollierbare Mitteilungen über Aufstände in Bitlis und Musch, über geplante Verschwörungen in Erzerum, Bombenfunde und Spionageakte an verschiedenen Plätzen des Reiches, war auf der Botschaft eine Atmosphäre geschaffen, die einschneidende Maßregeln als gerechtfertigt erscheinen ließ. Allerdings hätte ein Telegramm aus Mossul vom 18. Mai, das gleichzeitig mit dem Fall von Wan durch Konsul Holstein der Botschaft zuging, stutzig machen können. Denn es meldete, daß nach gleichlautenden Mitteilungen des nestorianischen Patriarchen in Kodschanes und des chaldäischen Patriarchen in Mossul, „die Muselmanen im Bezirk Amadia ein allgemeines Christenmassaker planten und schon damit begonnen hätten; Wali gebe Tatsache zu und scheine die Bewegung, wenn nicht gerade zu schüren, so doch nicht energisch genug zu hemmen“. Doch hier handelte es sich um nestorianische, jakobitische und chaldäische Syrer, nicht um Armenier.
Am 31. Mai drahtete der deutsche Botschafter an das Auswärtige Amt: „Zur Eindämmung der armenischen Spionage und um neuen armenischen Massenerhebungen vorzubeugen, beabsichtigt Enver Pascha unter Benutzung des Kriegs- (Ausnahme-) Zustandes eine große Zahl armenischer Schulen zu schließen, armenische Postkorrespondenz zu untersagen, armenische Zeitungen zu unterdrücken und aus den jetzt insurgierten armenischen Zentren alle nicht ganz einwandfreien Familien in Mesopotamien anzusiedeln. Er bittet dringend, daß wir ihm hierbei nicht in den Arm fallen.“
Bezeichnend für die Mitteilung Enver Paschas an den Botschafter ist die Voranstellung von Schulen, Postkorrespondenzen und armenischen Zeitungen vor die Hauptsache, die Ankündigung der Verschickungen. Um Einwänden im voraus zu begegnen, wird die Maßregel auf „nicht ganz einwandfreie Familien“ und die „jetzt insurgierten armenischen Zentren“ beschränkt.
Welche Zentren waren damals insurgiert?
Die Deserteuraffäre in Zeitun und die Spionageakte in Dörtjol waren durch Abtransport der Bewohner von Zeitun und Dörtjol erledigt. Die Unruhen in Bitlis und Musch waren, was die Botschaft nicht wußte, durch die Behörden mit Hilfe des Abgeordneten Papasian beglichen. Vereinzelte verbürgte oder unverbürgte Bombenfunde[9] „gehörten zu dem schon bekannten Inventar der türkischen Behörden an solchen Vorwänden“. In Erzerum „glaubte“ der Wali Beweise für eine armenische Verschwörung in Händen zu haben, obwohl nach dem Zeugnis General Posseldts „die Aufführung der Armenier tadellos“ und nach dem Urteil des Konsuls von Scheubner-Richter „ein Aufstand nicht zu erwarten war“. Als „Massenerhebung“ und ernste Gefahr für die militärischen Operationen mußte dagegen die „Insurrektion“ von Wan erscheinen.
Die Maßregel partieller Verschickungen von „nicht einwandfreien Familien“ konnte sich nach den vorliegenden Berichten nur auf die östlichen Wilajets an der kaukasischen Front beziehen, wo es nach türkischen Meldungen in Wan, Schatakh, Bitlis und Musch „insurgierte Zentren“ zu geben schien. Da schon im Sommer 1914 Rußlands Anteil an Kurdenaufständen in Bitlis und Musch gemeldet war, hatte auch die von der Pforte behauptete „von Rußland genährte Wühlarbeit“ einige Wahrscheinlichkeit für sich[10]. Vom militärischen Gesichtspunkt konnten bei der unvollkommenen Information über die tatsächlichen Vorgänge Vorbeugungsmaßregeln „in den insurgierten Zentren“ als berechtigt erscheinen. So sah der Botschafter keinen Grund, sich den angekündigten Maßregeln Enver Paschas zu widersetzen und hielt sie in den von Enver selbst gezogenen Grenzen („nicht ganz einwandfreie Familien“, „insurgierte Zentren“, „Ansiedlung in Mesopotamien“) für berechtigt. Er glaubte sich darauf beschränken zu müssen, auf Milderung in der Form hinzuwirken, und informierte die Konsulate von Trapezunt, Erzerum, Adana, Aleppo, Mossul, Bagdad — von denen die nördlichen als Ausgangspunkt, die südlichen als Verschickungsziele in Betracht kamen, — um eine geordnete Ausführung der Maßnahmen überwachen zu können. Die Erfahrungen, die mit tscherkessischen und bulgarischen Muhadschirs (Emigranten) gemacht worden waren, hätten den Botschafter belehren können, was bei solchen „Ansiedelungen“ herauszukommen pflegte. Aber er machte sich wohl keine deutliche Vorstellung davon. In Pera kennt man nur das europäische, aber nicht das asiatische Gesicht der Türkei. Bisher waren in Cilicien und Ostanatolien keine Massaker vorgekommen. Noch am 15. Mai hatte der deutsche Konsul aus Erzerum berichtet: „Der Ausbruch eines Massakers ist hier kaum anzunehmen, es sei denn, daß Mißerfolge an der Front die türkischen Truppen zu einem Rückzuge nach Erzerum nötigen werden.“ Vorstellungen, die die Botschaft wegen der Deportationsmaßregeln von Frauen und Kindern im Wilajet Erzerum erhob, wurden von Talaat Bey damit beruhigt, daß „die Armenier durch die Deportation vor Schlimmerem, nämlich Massakers, bewahrt werden sollen; die Regierung werde den Ausgewiesenen neue Wohnsitze anweisen und sie auch unterstützen“. Dergleichen Zusagen nahm man damals noch ernst.
3. Die Deportation.
Es stellte sich nur zu bald heraus, daß die Konsuln die Folgen der Deportation zutreffender beurteilten, als die Botschaft.
Am 3. Juni prophezeite der Vicekonsul von Scheubner-Richter in Erzerum die zu erwartenden Wirkungen der Deportationsmaßregel:
„Die armenischen Bewohner aller Ebenen, wahrscheinlich auch Erzerums, sollen bis Der es Zor (in die arabische Wüste) geschickt werden. Diese Aussiedelung großen Maßstabes ist gleichbedeutend mit Massakers, da mangels jeglicher Transportmittel kaum die Hälfte ihren Bestimmungsort lebend erreichen wird, und dürfte nicht nur den Ruin der Armenier, sondern den des ganzen Landes nach sich ziehen.“
Eine Woche später trafen böse Nachrichten aus Diarbekr ein. Konsul Holstein drahtet am 10. Juni:
„614 aus Diarbekr hierher verbannte armenische Männer, Frauen und Kinder sind auf der Floßreise sämtlich abgeschlachtet worden; die Kelleks sind gestern hier leer angekommen; seit einigen Tagen treiben Leichen und menschliche Glieder im Fluß vorbei. Weitere Transporte armenischer ‚Ansiedler‘ sind hierher unterwegs, ihnen dürfte dasselbe Los bevorstehen. Ich habe der hiesigen Regierung meinen tiefsten Abscheu über diese Verbrechen zum Ausdruck gebracht; der Wali sprach sein Bedauern darüber aus mit dem Bemerken, daß allein der Wali von Diarbekr dafür verantwortlich sei.“
Am 12. Juni berichtet Konsul Rößler aus Aleppo:
„Von dem hier weilenden Katholikos von Sis wird die Seelenzahl der bisher verbannten Armenier auf über 30000 angegeben. Zeitun und Umgegend, ferner Alabasch, Albistan, Dörtjol, Hassan-Beyli sind vollständig geräumt. Es sind nicht nur die Familien, die „nicht ganz einwandfrei“ schienen, verbannt worden, sondern die ganze Bevölkerung, sogar die Familien der im Heeresdienst stehenden Soldaten... Damit geht die Regierung weit über den Zweck notwendiger Vorbeugungsmaßregeln hinaus.“
Am 18. Juni meldet von Scheubner-Richter aus Erzerum das erste Massaker:
„Vernichtung der ausgewiesenen Armenier auf dem Wege über Ersindjan nach Kharput.“ Es handelte sich, wie erst später bekannt wurde, um die von Kurden und Regierungstruppen der 86. Kavalleriebrigade unter Führung ihrer Offiziere vom 10. bis 14. Juni verübte Abschlachtung von 20 bis 25000 Deportierten, fast nur Frauen und Kinder, in der Kemachschlucht, 12 Stunden von der Garnisonstadt Ersindjan, dem Sitz des Kommandos des 3. Armeekorps.
Der Botschafter drahtet an den Konsul (21. Juni):
„Ich bitte dem Wali eindringlich vorzustellen, daß solche schmachvollen Vorfälle das Ansehen der Regierung im neutralen Auslande und bei den Freunden der Türkei schädigen und die Autorität der Behörden im Inland untergraben... Pflicht der Ortsbehörden ist es, solche Vorkommnisse mit allen Mitteln zu verhindern, wenn sie nicht eine schwere Verantwortung auf sich laden wollen.“
In gleichem Sinne erhebt der Botschafter Vorstellungen bei der Pforte. Auch die Massenausweisungen in Cilicien hatte der Botschafter bei dem Minister des Innern zur Sprache gebracht. Die ungewollte Folge dieses Schrittes war die Enthebung des Walis Djelal Bey von Aleppo, des einzigen Walis, der in seinem Wilajet sich den Maßregeln der Regierung mit Erfolg widersetzt hatte. Auch die Vorstellungen der Konsuln blieben wirkungslos oder hatten das entgegengesetzte Resultat.
Bis gegen Ende Juni konnte es immer noch den Anschein haben, als ob die Maßregel sich auf die strategisch bedrohten Grenzgebiete (Cilicien, Erzerum) beschränken würde. Ende Juni läßt die Regierung den Schleier fallen. A tempo setzen in allen ostanatolischen Wilajets, auch in den mittleren Provinzen (die Hunderte von Kilometern vom Kriegsschauplatz abliegen), Massendeportationen ein, die ausnahmslos mit Konfiskation aller Habe, Abschlachtungen der männlichen Bevölkerung und Raub von jungen Frauen und Töchtern verbunden sind. Jetzt bestand kein Zweifel mehr, daß es sich nicht um militärische Maßnahmen zur Sicherung des Reiches, sondern um eine planmäßige Vernichtung des armenischen Volkes handelte. Es folgen Schlag auf Schlag:
- 14. Juni bis 15. Juli Deportation der Armenier von Erzerum.
- 24. Juni Deportation der Armenier von Schabin-Karahissar.
- 25. „ „ „ „ „ Siwas.
- 26. „ „ „ „ „ Mamuret ul Asis (Kharput).
- 26. „ „ „ „ „ Trapezunt.
- 26. „ „ „ „ „ Erzerum.
- 27. „ „ „ „ „ Samsun.
- 1. Juli Massaker von Nisibin-Tell Ermen (Armenier u. Syrer).
- 1. „ „ „ Bitlis.
- 10. „ „ „ Musch.
- 15. „ „ „ Malatia.
- 27. „ Deportation des Küstengebiets von Cilicien und Antiochia.
- 28. „ „ von Aintab, Killis und Adiaman.
- 30. „ „ von Suedije.
- 12.–19. August Deportation von Westanatolien (Ismid, Baktschedschik, Brussa, Adabasar usw.).
- 16.„ „ „ Marasch.
- 16.„ „ „ Konia.
- 19.„ Massaker in Urfa.
Ich führe hier nur die Hauptplätze an mit den Daten, an denen sie von den Konsuln gemeldet wurden. Die Verschickung betraf aber nicht nur diese Plätze, sondern die gesamte armenische Stadt- und Landbevölkerung in Ost- und Westanatolien, Cilicien und Mesopotamien (mit Ausnahme von Konstantinopel, Smyrna und Aleppo), im ganzen 1400000 Armenier, Männer, Frauen und Kinder.
Die Ausweisung wurde in der Regel nur wenige Tage oder Stunden vorher angekündigt. Die Ausgewiesenen mußten alle ihre Habe, Häuser, Äcker, Vieh, Hausgerät, Werkzeuge, zurücklassen. Die Deportation war zugleich eine Gesamtkonfiskation des armenischen Volksvermögens. Wo erlaubt wurde, Wagen oder Transporttiere mitzunehmen, wurden sie den Emigranten von den begleitenden Gendarmen auf dem Wege wieder abgenommen. Ebenso Geld, Schmucksachen und was sich sonst noch in ihren Händen befand. Die Männer wurden von Frauen und Kindern getrennt, abseits geführt und getötet. Die jüngeren Frauen und Mädchen, auch Kinder, in türkische Harems und kurdische Dörfer verkauft oder verschleppt. Was nach monatelangen Wanderungen am Verschickungsziel, den Rändern der arabischen Wüste, ankam, waren Haufen von zerlumpten, ausgehungerten, bettelarmen Menschen, meist nur Greise, ältere Frauen und Kinder.
Am 31. August erklärt Talaat Pascha dem stellvertretenden deutschen Botschafter Fürst Hohenlohe-Langenburg[11] — wenn auch in anderem Sinne — „La question armenienne n’existe plus.“
4. Die Schritte der Botschafter bei der Pforte.
Was haben die deutschen Botschafter zur Abwehr des Unheils und zur Eindämmung seiner verhängnisvollen Folgen getan?
Durch die Ankündigung von Verschickungen „nicht ganz einwandfreier Familien“ aus den „insurgierten Zentren“ war die Deutsche Botschaft über den Charakter und die Tragweite des Komiteebeschlusses getäuscht worden. Es handelte sich nicht um „Familien“, sondern um das ganze armenische Volk; nicht um „insurgierte Zentren“, sondern um ganz Anatolien und Mesopotamien. Bis in die innersten Provinzen hinein wurde jede Stadt und jedes Dorf, in dem Armenier wohnten, für „insurgiert“ erklärt, obwohl es im ganzen Deportationsgebiet, seit Wan in russischen Händen war, überhaupt keine „Insurrection“ gab. Aber, nach dem provisorischen Gesetz vom 27. Mai genügte ja „Verdacht“ als Grund, um der Verschickung zu verfallen.
Aus den Konsularberichten ergab sich, daß die Verbannung der Armenier keineswegs nur durch militärische Notwendigkeiten motiviert war. Der armenische Patriarch äußerte sich auf der Botschaft dahin, „daß die Maßregeln der Pforte nicht nur die zeitweilige Unschädlichmachung der armenischen Bevölkerung, sondern ihre Ausrottung bezwecke“. Ja, dem Minister des Innern Talaat Bey entfiel einem Botschaftsmitgliede gegenüber die Äußerung, „daß die Pforte den Weltkrieg dazu benutzen wolle, um mit ihren inneren Feinden“ — den einheimischen Christen — „gründlich aufzuräumen, ohne dabei durch die diplomatische Intervention des Auslandes gestört zu werden“.
Die weit verbreitete Meinung, daß die deutsche Regierung auf die innere Politik der Türkei einen nennenswerten Einfluß hatte, wurde von Talaat Bey nicht geteilt. Er wußte sehr wohl, daß Deutschland bis zum Eintritt Bulgariens in den Krieg (5. Oktober 1915) keinerlei Machtmittel in der Türkei besaß, um seinen Wünschen Nachdruck zu verleihen. Bis es soweit kam, hoffte die Pforte die „Armenische Frage“ erledigt zu haben. Die Zahl der deutschen Offiziere und Mannschaften, die sich im Monat April in der Türkei befanden, war eine äußerst geringe, von Militärhandwerkern abgesehen, 75 Offiziere und 150 Mann. Solange die Verbindung zwischen den Mittelmächten und der Türkei durch die Neutralität von Bulgarien gesperrt war, konnte von einer Verstärkung der deutschen Truppen in der Türkei und einem Schutz der christlichen Glaubensgenossen überhaupt nicht die Rede sein. Erst seit Oktober 1915 sind größere deutsche Mannschaftsbestände und auch dann hauptsächlich zum Schutz der Dardanellen in die Türkei gekommen. Im Innern von Anatolien gab es, von einzelnen Offizieren abgesehen, die den türkischen Oberkommandos zugeteilt waren, überhaupt keine deutschen Truppen. Bis zum Eintritt Bulgariens in den Krieg war der Einfluß Deutschlands auf die türkische Regierung auch noch aus einem anderen Grunde sehr prekärer Natur. Die Pforte sah sich in ihren Erwartungen deutschen Beistandes getäuscht und mußte monatelang den Albdruck der Dardanellenstürme allein aushalten, ohne daß auch nur in kritischen Situationen in genügendem Maße Munition herbeigeschafft werden konnte. So fühlte sich die Pforte Deutschland keineswegs verpflichtet und ließ bei jeder Gelegenheit die Zentralmächte fühlen, daß sie die größten Opfer für die Bundesgenossen bringe, ohne Gegenleistungen zu empfangen, und daß sie es sich daher verbitten müsse, wenn man in ihre inneren Angelegenheiten hineinreden wolle.
Im Juni hatte sich der deutsche Botschafter Freiherr von Wangenheim darauf beschränkt, der Pforte die Meldungen aus dem Innern zur Kenntnis zu bringen und die deutschen Konsulate zu beauftragen, daß sie bei den Provinzialregierungen und Oberkommandos eindringliche Vorstellungen erheben sollten, um schmachvolle Dinge abzustellen. Als sich Ende Juni und Anfang Juli die Meldungen über Massendeportationen aus den Wilajets häuften, und es ersichtlich geworden war, daß es sich keineswegs um lokal begrenzte Aussiedelungen aus militärischen Gründen, sondern um Vernichtungsmaßregeln handelte, überreichte der Botschafter dem Großwesir Said Halim Pascha
das Memorandum vom 4. Juli.
Abschriften gingen den Ministern des Äußern und des Innern zu. Ein Bericht vom 7. Juli an den Reichskanzler begründete den Schritt.
Im Memorandum erneuert der Botschafter seine Zustimmung zu Maßnahmen in den ostanatolischen Provinzen, „die durch militärische Gründe diktiert sind und ein Mittel legitimer Verteidigung bilden“, und fährt dann fort:
„Andererseits kann die deutsche Regierung die Gefahr nicht verhehlen, die durch diese rigorosen Maßregeln und besonders durch Massenverschickungen, die unterschiedslos Schuldige und Unschuldige treffen, geschaffen werden, noch dazu, wenn diese Maßnahmen von Gewaltakten, wie Massakres und Plünderungen, begleitet sind. Unglücklicherweise sind die Lokalbehörden nach den der Botschaft zugegangenen Informationen nicht imstande gewesen, Vorgänge dieser Art zu verhindern, die in jeder Beziehung bedauernswert sind. Die feindlichen Mächte werden davon Nutzen ziehen, um die Agitation unter den Armeniern zu nähren, und die Nachrichten, die man im Ausland verbreiten wird, werden nicht ermangeln, eine lebhafte Erregung in den neutralen Ländern hervorzurufen, vor allem in den Vereinigten Staaten, deren Vertreter seit einiger Zeit begonnen haben, sich für das Schicksal der Armenier in der Türkei zu interessieren.“
Sodann wird die Pforte auf die Folgen aufmerksam gemacht, die sich aus ihrem Verhalten zu ihrem eigenen Schaden ergeben müssen:
„Es ist vorauszusehen, daß mit dem Friedensschluß die Armenische Frage von neuem den fremden Mächten zum Vorwand dienen wird, um sich in die inneren Angelegenheiten der Türkei zu mischen. Die Botschaft hält es für dringlich, den Provinzialbehörden peremptorische Befehle zugehen zu lassen, daß sie wirksame Maßnahmen treffen, um Leben und Eigentum der verschickten Armenier sicher zu stellen, sowohl auf dem Transport als auch in den neuen Wohnsitzen.“
Eine Antwort auf dies Memorandum vom 4. Juli erhielt die Botschaft erst — am 22. Dezember.
In der Folgezeit fuhr die Botschaft fort, alle Vorgänge im Innern, die zu ihrer Kenntnis kamen, bei der Pforte zur Sprache zu bringen, und ließ in erneuten Vorstellungen keinen Zweifel über ihre Mißbilligung der fortgesetzten Gewalttaten aufkommen. Die wachsende Beunruhigung in den christlichen Kreisen Deutschlands, die Erregung der Neutralen, die Anklagen der feindlichen Mächte, die vorauszusehenden Folgen für den wirtschaftlichen Ruin der Türkei, die ungünstigen Bedingungen, die sie sich für die Friedensverhandlungen schaffe, blieben das dauernde Thema aller mündlichen und schriftlichen Einwirkungen auf Großwesir und Minister. Doch alles war in den Wind geredet.
„Die Pforte“, schreibt Herr von Wangenheim am 16. Juli, kurz vor seiner Abreise resigniert an den Reichskanzler, „fährt trotz der wiederholten eindringlichen Vorstellungen, die wir dagegen erhoben haben, fort, die Armenier zu deportieren und durch die Ansiedelung in unwirtlichen Gegenden der Vernichtung preiszugeben. Wir können sie nicht daran hindern und müssen ihr die Verantwortung für die wirtschaftlichen und politischen Folgen dieser Maßregel überlassen.“
Fürst Hohenlohe-Langenburg, der zur Vertretung des Botschafters nach Konstantinopel gesandt wurde, kommt in seinen sofort aufgenommenen persönlichen Besprechungen mit den maßgebenden Männern zu demselben negativen Ergebnis. Said Halim Pascha, Talaat Bey, Enver Pascha und Halil Bey verschanzen sich bei allen ihren Äußerungen unentwegt hinter den Rechten der Souveränität, die nach Aufhebung der Kapitulation keiner fremden Macht — also auch Deutschland nicht — gestatte, sich in die inneren Angelegenheiten des Osmanischen Reiches einzumischen. Daneben nehmen sie zu Ableugnungen, Ausflüchten und vagen Versprechungen ihre Zuflucht.
„Alle diesseitigen Vorstellungen“, so faßt Fürst Hohenlohe das Ergebnis aller Bemühungen zusammen (2. August), „haben sich gegenüber dem Entschluß der Regierung, die einheimischen Christen in den östlichen Provinzen unschädlich zu machen, als unwirksam erwiesen.“
Um einen verstärkten Druck auf die Pforte auszuüben, überreicht er der Pforte
das Memorandum vom 9. August.
Er schreibt darüber an den Reichskanzler (12. August):
„Die systematische Niedermetzelung der aus ihren Wohnsitzen vertriebenen armenischen Bevölkerung hatte in den letzten Wochen einen derartigen Umfang angenommen, daß eine erneute eindringliche Vorstellung unsererseits gegen dieses wüste Treiben, das die Regierung nicht nur duldete, sondern offensichtlich förderte, geboten schien, zumal da an verschiedenen Orten auch die Christen anderer Rassen und Konfessionen nicht mehr verschont wurden.“
Zugleich bittet der Botschafter, zur Unterstützung seiner Schritte auch den neuen türkischen Botschafter in Berlin auf die Folgen der Armenierpolitik seiner Regierung und auf den deutschen Standpunkt in dieser Sache aufmerksam zu machen.
Das Memorandum von 9. August erinnert zunächst an die (von der Pforte unerwiderte) Denkschrift vom 4. Juli und fährt dann fort:
„Die Deutsche Botschaft bedauert, feststellen zu müssen, daß nach den Mitteilungen, die sie aus unparteiischen und glaubwürdigen Quellen seitdem erhalten hat, derartige Vorfälle (Gewalttaten, Massakres, Plünderungen) statt von den Lokalbehörden verhindert zu werden, regelmäßig auf die Austreibung der Armenier gefolgt sind mit dem Erfolge, daß die Mehrzahl derselben umgekommen ist, noch ehe sie das Ziel ihrer Bestimmung erreicht hatte. Hauptsächlich sind es die Provinzen Trapezunt, Diarbekr und Erzerum, von wo diese Tatsachen gemeldet wurden; an gewissen Plätzen, wie in Mardin, haben alle Christen ohne Unterschied der Rasse und Konfession dasselbe Schicksal erlitten.
„Zugleich hat die Kaiserlich Ottomanische Regierung geglaubt, die Maßregel der Verschickung auf die anderen Provinzen von Kleinasien ausdehnen zu müssen, und ganz zuletzt sind die armenischen Dörfer der Distrikte von Ismid in der Nähe der Hauptstadt unter ähnlichen Bedingungen von ihren Bewohnern ausgeräumt worden.
„Angesichts dieser Vorgänge ist die Deutsche Botschaft im Auftrage ihrer Regierung verpflichtet, noch einmal gegen diese Schreckensakte Verwahrung einzulegen und die Verantwortlichkeit aller Folgen, die daraus hervorgehen können, abzulehnen. Sie sieht sich um so mehr genötigt, die Aufmerksamkeit der Ottomanischen Regierung auf diesen Punkt hinzulenken, als die öffentliche Meinung schon zu dem Glauben gelangt ist, daß Deutschland in seiner Eigenschaft als befreundete und verbündete Macht der Türkei diese Gewalttaten gebilligt oder gar inspiriert hätte.“
Auch auf dies zweite Memorandum blieb die Pforte die Antwort schuldig.
Die Botschaft fuhr trotzdem fort, weitere Vorstellungen zu erheben. So verwandte sie sich wiederholt für die katholischen und protestantischen Armenier, denen die Pforte mit Rücksicht auf den Papst und die dringenden Vorstellungen des amerikanischen Botschafters die Vergünstigung des Verbleibens in ihren Wohnsitzen zugesagt, aber später wieder zurückgezogen hatte. Auch diese Schritte blieben erfolglos. Ebenso wurden Ausnahmen für Beamte der Ottomanbank, der Tabakregie, alleinstehende Frauen und Kinder, Schwangere, Kranke, Blinde, Familien der Heeresangehörigen und einzelne Personen trotz der Verwendung der Botschaft wieder rückgängig gemacht.
Erst am 2. September scheinen die unermüdlichen Schritte des Botschafters auf Talaat Bey Eindruck zu machen. Er überreicht eine Reihe telegraphischer Befehle an die Provinzialbehörden, um durch sie den Beweis zu liefern, daß die Zentralregierung ernstlich bemüht sei, den Ausschreitungen ein Ende zu machen und für die Verpflegung der Ausgewiesenen Sorge zu tragen. Die Botschaft unterrichtet die Konsuln von den Befehlen der Regierung.
Es dauert nur eine Woche, so laufen von den Konsulaten im Verschickungsgebiet aus Mossul (9. 9.), Aleppo (9. und 12. 9.), Adana (10. und 13. 9.) Berichte ein: die Befehle der Pforte an die Wilajets blieben wirkungslos, die Verschickungen dauerten fort, die Zahl der Hungerleidenden wüchse, die Maßregeln, selbst gegen Witwen, Waisen, Kranke, Blinde und Soldatenfamilien würden verschärft. Der von der Pforte zur Organisation der Deportiertenversorgung nach Cilicien entsandte Inspektor Ali Munif Bey, statt die Maßregeln zu mildern, hebe die noch bestehenden Vergünstigungen auf. „Die Behörden“, schreibt Konsul Dr. Büge aus Adana, „handeln selbstredend nur nach der zweiten Weisung und fahren mit der Ausweisung ohne Unterschied des Bekenntnisses fort. Die von der Pforte der Kaiserlichen Botschaft gemachte Mitteilung ist lediglich eine dreiste Täuschung.“
Das Spiel der Versprechungen hebt aufs neue an. Zusicherungen werden gegeben, eingeschränkt, erneuert, wieder zurückgezogen, wieder erneuert, wieder zurückgezogen, Versprechungen niemals eingehalten. Eine Reihe fortgesetzter diplomatischer Schritte erfolgt wegen der drohenden Verschickung der Armenier von Konstantinopel, die heimlich bereits zu Tausenden abgeschoben waren, deren Gesamtverschickung durch Registrierung von weiteren 70000 vorbereitet wird.
Der im Dezember eintreffende neue Botschafter Graf Wolff-Metternich nimmt sogleich die Verhandlungen auf. Er bespricht erst mit Enver Pascha, Halil Bey, Djemal Pascha, dann mit dem Großwesir Said Halim Pascha „die Armeniergreuel“. Er weist darauf hin, „daß Unruhe und Empörung, auch im befreundeten Ausland und in Deutschland, weite Kreise ergriffen haben und der türkischen Regierung schließlich alle Sympathien entziehen würden, wenn nicht Einhalt geschehe“. Über den Erfolg seiner Schritte schreibt er am 9. Dezember an den Reichskanzler:
„Ich möchte glauben, daß meine Vorstellungen doch nicht ganz vergeblich gewesen sind... Djemal Pascha, der auch zu den Türken gehört, die sich schämen, hatte bisher beim Komitee Widerstand bei der Durchführung seiner Wünsche gefunden. Ganz neuerdings werden sie dagegen, wie mir der Chef seines Stabes, Oberst von Kreß, mitteilt, gewährt. Er schreibt dies meinem Einschreiten zu.“
Am 18. Dezember spricht der Botschafter mit Talaat Bey, der aus Anatolien zurückgekehrt ist, und berichtet darüber.
Talaat Bey habe erklärt, „er habe umfassende Maßnahmen zur Ernährung der abgeschobenen armenischen Familien getroffen. Vergehungen gegen Eigentum und Leben der Armenier würden streng bestraft. Es seien kürzlich noch über 20 Personen, die sich dieser Vergehungen schuldig gemacht hätten, hingerichtet worden... Augenblicklich fänden nirgends mehr Abtransporte statt und die Regierung suche die im Gefolge der Verschiebungen entstandenen Übelstände zu mildern... Die katholischen und protestantischen Armenier könnten, soweit dies möglich sei, in ihre Heimat zurückkehren“.
„Im Laufe der Unterhaltung“, berichtet der Botschafter an den Reichskanzler, „ergab sich die merkwürdige Auffassung bei Talaat Bey, die ich auch schon bei seinen Kollegen gefunden habe, daß wir in ähnlichem Falle ebenso gehandelt hätten und eine revolutionäre Bewegung in Deutschland mit Gewalt ausrotten würden. Ich fand immer wieder Verständnislosigkeit für den Gesichtspunkt, daß, um Schuldige zu treffen, nicht Unschuldige leiden, und daß nur bewiesene Vergehen bestraft werden dürften. Ich habe dem Minister auseinandergesetzt, daß wir niemals ähnlich handeln und nur den einer Schuld Überführten bestrafen würden.
„Von verschiedenen Seiten wird mir mitgeteilt, daß meine ernsten Ermahnungen auf die türkischen Machthaber doch Eindruck gemacht zu haben scheinen.“
Erst am 22. Dezember bequemte sich die Pforte dazu, auf die Noten der Deutschen Botschaft vom 5. Juli, 9. August, 13. September und 16. November eine Antwort zu erteilen.
Note der Pforte vom 22. Dezember.
In dieser „erstmaligen schriftlichen Äußerung der Pforte auf die deutschen Noten bezüglich der armenischen Angelegenheiten“ versteift sie sich auf denselben Grundsatz, den sie bei allen mündlichen Besprechungen betont hatte: daß keine „fremde“ Macht, auch der deutsche Bundesgenosse nicht, sich in die inneren Angelegenheiten der Türkei zu mischen habe.
„An erster Stelle ist zu bemerken“, führt die Note aus, „daß die Maßregeln, die hinsichtlich der armenischen Bevölkerung des Reiches getroffen wurden, in die Domäne von Akten der inneren Verwaltung des Landes gehören; sie können daher nur in dem Falle Gegenstand diplomatischer Schritte sein, wenn sie unvermeidlich fremde Interessen, die dabei engagiert sind, berühren. In der Tat, es ist unbestreitbar, daß jedes Staatswesen das Recht hat, Maßregeln zu ergreifen, die geeignet sind, eine Umsturzbewegung, die auf ihrem Gebiete propagiert wird, einzudämmen, besonders wenn diese Bewegung in die Kriegszeit fällt.“
Mit dieser grundsätzlichen Erklärung und der weiteren Behauptung, daß alle fraglichen Maßnahmen durch „militärische Gründe diktiert seien und ein legitimes Mittel der Verteidigung bilden“, wird die Einmischung der Botschaft in die Armenische Frage ohne irgendwelche Zugeständnisse als unberechtigt abgewiesen.
Der brüske Ton, an dem Maßstab sonstiger türkischer Höflichkeit gemessen, ist bemerkenswert.
III. Das Schicksal der Deportierten.
Die Versicherung Talaat Beys, daß „augenblicklich nirgends mehr Abtransporte stattfänden“, war allzu wörtlich gemeint. Nicht Deportation — denn es war fast nichts mehr zu deportieren — sondern systematische Vernichtung der Deportierten durch Aushungerung unter Nachhilfe von gelegentlichen Massakers sollte jetzt das angefangene Werk vollenden[12].
Was war inzwischen geschehen?
Nach der ursprünglichen Ankündigung sollte Mesopotamien das Verschickungsziel und Neuansiedelungsgebiet der Deportierten sein. Seit dem Herbst hatte man aber angefangen, die armenische Bevölkerung auch der mesopotamischen Städte auszuräumen. Am 2. September waren die Christen von Djesire (4750 Armenier, 250 katholische Chaldäer und 100 syrische Jakobiten) massakriert worden. Am 16. Oktober wurde die armenische Bevölkerung von Urfa (20000 Seelen) teils massakriert, teils deportiert. Am 18. Oktober hatte das Konsulat aus Aleppo berichtet: „Nach Angabe des Direktors der politischen Angelegenheiten des Wilajets sind bei Radju und Katma 40000 konzentriert. Weitere Scharen aus West-, Mittel- und Nord-Anatolien sind im Anzuge. Zur „Ansiedelung“ nach Süden (westlicher Hauran, Rakka, Der es Zor) weitergesandt 300000. Diese werden nach genanntem Beamten am Ziel notgedrungen sich selber überlassen und werden alle sterben.... Jedenfalls fehlt zur Ansiedelung alles und jedes, für Konzentrationslager werden weder Zelte noch ausreichendes Mehl, noch Brennmaterialien geliefert. Verschickten Bauern sind von der Behörde selbst Hacken und Spaten abgenommen. Allgemeine Überzeugung ist, daß sämtliche Verschickte dem Tode verfallen.“
Wie aus den mesopotamischen Städten, wurde zuletzt auch aus Nordsyrien alles, was an Armeniern noch übrig war, abtransportiert oder abgeschlachtet. Anfang Januar wurden 5–6000 Armenier aus Aintab in die Wüste geschickt, Mitte Februar alle Kinder von Killis deportiert. Am 6. April wurden in dem Konzentrationslager von Ras ul Ain von 14000 Deportierten 12000 abgeschlachtet; der Rest von 2000 später ebenfalls beseitigt. Am 16. April wurden die in Maarra und den umliegenden Dörfern „angesiedelten Armenier“ in die arabische Wüste geschickt; am 19. April folgten ihnen aus Marasch 9000 Armenier (der Rest von 24000) nach Der es Zor. Das Hungersterben in den Konzentrationslagern sorgte dafür, daß immer wieder Platz wurde[13].
Gleichwohl hatten sich die Machthaber in Konstantinopel in ihren Besprechungen mit dem Botschafter im Dezember 1915 den Anschein gegeben, als ob sie den Willen hätten, der Vernichtungsmaßregel Einhalt zu tun. Da in der Tat noch immer einige Hunderttausend am Leben waren, war man gerade um diese Zeit auf ein anderes Mittel verfallen, um das zäh verfolgte Ziel der Eintürkung der christlichen Nationen bei den überlebenden Resten auch auf unblutigem Wege zu erreichen.
1. Zwangsbekehrung zum Islam.
Schon in den Anfängen der allgemeinen Deportation hatte man hie und da vereinzelt, im Wilajet Trapezunt sogar in größerem Umfange, das Mittel der Zwangskonversion angewendet, das weniger grausam, aber für den gewollten Zweck ebenso probat erschien: „Armenier, die zum Islam übertreten, werden nicht ausgewiesen,“ wurde beim Beginn der Deportationen von Gendarmen und hohen Regierungsbeamten an vielen Orten verkündet. In Trapezunt, Samsun, Unieh traten unter dem Druck der Behörden viele Hunderte von Familien zum Islam über und blieben verschont. Aus Samsun berichtet der deutsche Vizekonsul Kuckhoff am 4. Juli 1915: „Die Regierung entsandte fanatische strenggläubige muhammedanische Männer und Frauen in alle armenischen Häuser behufs Propaganda für den Übertritt zum Islam, selbstverständlich unter Androhung der schwersten Folgen für diejenigen, die ihrem Glauben treu bleiben.“ Die Zehntausende von jungen Frauen und Mädchen, die auf der Wanderung quer durch Anatolien in Städten und Dörfern in türkische und kurdische Harems verkauft oder verschleppt wurden, die Tausende von ihren Eltern abgenommenen armenischen Kinder, die in sogenannten Regierungswaisenhäusern gesammelt wurden, um später mit muhammedanischen Kindern zusammen auferzogen zu werden — ein Konsul erinnert an die Janitscharen —, waren eine sichere Beute des Islams. Doch alle diese Maßregeln waren bisher nicht allgemein, sondern nur nach Willkür einzelner Provinzial- und Lokalbehörden ausgeführt worden. Jetzt kam Methode in die Sache.
Um dieselbe Zeit, als der Großwesir und das Triumvirat, Enver Talaat und Djemal dem deutschen Botschafter beruhigende Versicherungen gaben (9./18. 12. 1915), als Halil Bey bestritt, „daß zwangsweise Bekehrungen zum Islam in nennenswertem Umfang versucht worden seien“ (20. 12. 1915), war bereits „eine vertrauliche Verfügung der Kaiserlich Ottomanischen Regierung“ erlassen worden, „nach der die türkischen Lokalbehörden im Innern des Landes angewiesen wurden, den Überrest des armenischen Volkes dahin zu bringen, einen Revers zu unterzeichnen, in dem um die besondere Gnade gebeten wird, zur heiligen Religion des Islams übertreten zu dürfen“. Sich Weigernde sollten abtransportiert werden. Zur gleichen Zeit wurde dieser Erlaß durch einen Befehl des Kriegsministeriums ergänzt, „daß sämtliche Armenier, die im Heeresdienst verwendet werden, Muhammedaner werden sollen; schon jetzt sollen sie muhammedanische Namen erhalten, die eigentlichen Formalitäten des Übertritts (Beschneidung) werden mit Rücksicht auf den Kriegszustand für später vorbehalten.“ Auch in der Hauptstadt wurde auf die Armenier eingewirkt, damit sie zum Islam übertreten.
Zwangsbekehrungen zum Islam sind von jetzt ab eine ständige Rubrik in den Konsularberichten. In Urfa muß der verbleibende Rest von Armeniern, darunter auch der armenische Arzt, der Apothekergehilfe und das gesamte männliche Personal des deutschen Missionshospitals zum Islam übertreten. Auch die in Urfa gesammelten armenischen Waisenkinder, die dort von den Deportiertenkarawanen hängen geblieben waren, und mit deutschem und Schweizer Geld unterhalten wurden (zeitweise 2500), werden durch die Regierung dem Islam zugeführt (Januar 1916). In Adana erklärt der Direktor des Regierungswaisenhauses den christlichen Kindern, daß sie entweder zum Islam übertreten oder das Haus verlassen müßten; in einem osmanischen Waisenhause sei für die christliche Religion kein Platz. Die in Konia konzentrierten Armenier werden auf türkische Dörfer verteilt und zur Annahme des Islams genötigt (28. Januar 1916). In Cäsarea läßt der Mutessarrif bekannt machen, „wer zum Islam übertrete, werde verschont; wer nicht, nach Siwas (d. h. in den Tod) geschickt“ (31. Januar 1916). In Aleppo werden Ende Februar die armenischen Arbeiterbataillone genötigt, ihren Glauben zu wechseln. Die Polizisten erklären den Armeniern der Stadt, „einzige Rettung vor Verschickung sei Übertritt zum Islam“ (23. März). Die im Ostjordanland angesiedelten Armenier (15000 in Hauran, 3–4000 in Kerak) werden zum Islam bekehrt (Juni 1916). In Siwas werden „alle noch dagebliebenen, zu Wegebauten und zum Pionierregiment gehörenden Armenier, ferner die Gewerbeschule und auch alle Griechen in der armenischen Kirche eingesperrt. Die Griechen und zum Islam übergetretenen Armenier werden nach einer heftigen Bastonnade wieder freigelassen.“ Den anderen Armeniern wird durch die Behörden angeraten, zum Islam überzutreten. „Weigern sie sich, so werden sie verschickt“ (27. Juni). In Karahissar Scharki ist der Rest der Armenier zum Islam übergetreten. In Siwas werden am Tage des Nationalfestes (24. Juli) alle armenischen Militärärzte jeden Grades unter Drohung gezwungen, zum Islam überzutreten. Ein Sanitätshauptmann, der sich weigerte, wird eingesperrt. In Hama werden in den ersten Wochen des August die Verschickten in Massen durch die Drohung weiterer Verschickung zum Islam gepreßt. Die Sache geht ganz bureaukratisch vor sich: Eingabe, Genehmigung, Namensveränderung, Beschneidung. Die in Urfa angesammelten versprengten Deportierten werden vom Mutessarif unter Drohungen gezwungen, Muhammedaner zu werden (April 1917). Die in Angora verbliebenen katholischen Armenier werden gedrängt, den Islam anzunehmen (Juni 1917). So geht es weiter.
„Vom Schwarzen Meer bis nach Syrien ist der Christenname ausgelöscht, die Kirchen geschlossen, die Schulen entleert, die Priester und Prediger getötet oder verschickt. Von wenigen Levantestädten abgesehen, ist ganz Anatolien islamisiert. Die christlichen Namen sind in den Registern ausgelöscht und durch muhammedanische ersetzt.“
2. Schritte der Botschaft.
Am 12. November 1915 hatte der Reichskanzler von Bethmann Hollweg in Beantwortung einer Eingabe von 50 namhaften Vertretern der evangelischen Kirche vom 15. Oktober und einer entsprechenden des Missionsausschusses des Zentralkomitees für die Generalversammlungen der Katholiken Deutschlands vom 29. Oktober die gleichlautende Antwort erteilt:
„Die Kaiserliche Regierung wird, wie bisher so auch in Zukunft, es stets als eine ihrer vornehmsten Pflichten ansehen, ihren Einfluß dahin geltend zu machen, daß christliche Völker nicht ihres Glaubens wegen verfolgt werden. Die deutschen Christen können darauf vertrauen, daß ich von diesem Grundsatz geleitet, alles, was in meiner Macht steht, tun werde, um den mir von ihnen vorgetragenen Sorgen und Wünschen Rechnung zu tragen.“
Als sich im Januar 1916 die Meldungen der Konsulate über Zwangsbekehrungen häuften, erhob der Botschafter, Graf Metternich, Vorstellungen bei Halil Bey, dem Minister des Äußern. Halil Bey bestritt wiederum auf das entschiedenste, daß zwangsweise Bekehrungen der Armenier zum Islam in nennenswertem Umfange versucht worden seien. Bei den vorgekommenen Fällen von Übergriffen unterer Beamter seien die betreffenden bestraft worden.
„Die Versicherungen des Ministers“, berichtet der Botschafter am 24. Januar an den Reichskanzler, „stehen im Widerspruch mit den übereinstimmenden Berichten, die der Kaiserlichen Botschaft wiederholt über diese Frage aus verschiedenen Lokalitäten und aus von einander unabhängigen Quellen zugegangen sind.“
Der Botschafter erneuert seine Vorstellungen bei der Pforte und berichtet am 11. Mai 1916:
„Sowohl Halil Bey als Talaat Bey versicherten mir wiederholt, daß ihnen jedes Vorgehen gegen die christlichen Elemente der armenischen Bevölkerung fern liege, etwaige Ausschreitungen der Unterbehörden würden aufs strengste geahndet werden.“
Im Anfang des Monats März und Anfang April liefen wiederum Meldungen ein, wonach besonders in Aintab, Cäsarea, Aleppo und Adrianopel mit Hilfe der türkischen Behörden Bekehrungen der zurückgebliebenen christlichen Armenier zum Islam stattfänden. „Ich habe diese Vorgänge“, schreibt der Botschafter, „zur Kenntnis der Pforte gebracht und energisch um Abstellung ersucht. Halil versicherte mir erneut, daß der Zentralregierung in Konstantinopel von diesen Vorgängen nichts bekannt sei. Nach Rücksprache mit seinem Kollegen, Talaat Bey, erklärte er, es seien neuerdings strengste Weisungen an die Provinzialbehörden ergangen, alle Versuche, die christliche armenische Bevölkerung zum Islam zu bekehren, zu unterlassen“. (11. Mai 1916.)
Am 8. Juli muß der Botschafter konstatieren, daß trotz „der offiziellen Dementis und trotz angeblicher Gegenbefehle die Islamisierung der Armenier durchgeführt wird. Unsere Gegenvorstellungen sind nutzlos“.
Am 10. Juli 1916 berichtet Graf Metternich an den Reichskanzler, unter Namhaftmachung vieler Fälle:
„Trotz aller offiziellen Ableugnungen spielt in dieser letzten Phase der Armenierverfolgungen die Islamisierung eine große Rolle.“
So geht es weiter. Da alle mündlichen Vorstellungen wirkungslos geblieben sind, überreicht die Botschaft der Pforte
das Memorandum vom 4. Januar 1917,
um gegen die Gesetzwidrigkeit der Zwangsbekehrungen Einspruch zu erheben.
3. Die Vernichtung der Deportierten.
Die ersten fast gleichzeitigen Schläge der Gesamtdeportation in ganz Anatolien fielen in die letzten Tage des Juni, den Juli und August 1915. Damals setzten sich die ungeheuren Menschenkarawanen, die wie Viehherden unter der Glut der orientalischen Sonne von rohen Gendarmen durch die baumlosen Gebirgstäler von Anatolien getrieben wurden, vom Osten, Norden und Westen des Reiches in Bewegung. Die Wanderzüge waren Monate unterwegs, schlecht oder gar nicht ernährt, von angeworbenen Tschettäs und Kurdenbanden überfallen, getötet, geschändet, mißhandelt, durch Hunger und Krankheit aufgerieben. Meist nur der dritte Teil erreichte das Verschickungsziel, die Ränder der arabischen Wüste, bei Mossul, Nisibin, Ras ul Ain, Rakka, Der es Zor, Deraa, Hauran, Kerak. Auch am Ende des Todesweges ließ man ihnen keine Ruhe, trieb sie wochenlang im Kreis herum, füllte und entleerte die Konzentrationslager, ließ sie kaltblütig an Hunger und Seuchen sterben oder massakrierte sie zu Tausenden. Die Leichenstraßen verpesteten die Luft. Der Flecktyphus verseucht alle Etappenstraßen.
Da die Pforte für die Vorstellungen der Botschaft taub blieb, war den deutschen Konsulaten in den Jahren 1916 bis 1918 nichts anderes übrig geblieben, als die Notstandswerke der im Lande verbliebenen deutschen und amerikanischen Missionen, wo es irgend hinter dem Rücken der türkischen Behörden möglich war, zu fördern und zu schützen. Nach dem Abbruch der diplomatischen Beziehungen zwischen Amerika und der Türkei (20. April 1917) blieb die Last allein auf den Schultern der Missionare und Schwestern deutscher Hilfsgesellschaften, die durch amerikanische, schweizer, holländische, nordische und deutsche Hilfsgelder unterstützt wurden.
Das Auswärtige Amt, die Botschaft und die Konsulate taten ihr Möglichstes, um die gesammelten Gelder an ihren Bestimmungsort zu leiten. Doch alles, was auf diese Weise geschehen konnte, war jammervoll wenig. Die Deportierten in den Konzentrationslagern starben wie die Fliegen, zu Tausenden und Zehntausenden. Am meisten aber wurden die Notstandswerke dadurch erschwert, daß die türkischen Behörden durch generelle Verbote alle Werke der Barmherzigkeit an den Deportierten zu verhindern suchten. In den Städten ging es noch an, da manche türkische Beamte trotz der Regierungsbefehle ein Auge zudrückten. In Aleppo blieb ein deutsches Waisenhaus, das hinter dem Konsulat gelegen war, verschont. Die übrigen Häuser mit Hunderten von Waisenkindern, die von deutschen Schwestern gekleidet und gefüttert wurden, standen unter türkischer Kontrolle und wurden später wieder ausgeräumt. Die Kinder wurden auf rein muhammedanische „Regierungswaisenhäuser“ nach Damaskus, Konia, Ismid und andere Plätze im Innern verteilt, wo sie muhammedanische Namen empfingen und im muhammedanischen Glauben auferzogen werden sollten. Es war Methode in der Sache. Gesuche amerikanischer, schweizer und deutscher Gesellschaften, Hilfsexpeditionen in die Notstandsgebiete senden zu dürfen, wurden, trotz der Befürwortung durch die deutsche Botschaft, rundweg abgelehnt. Auf einen Antrag der Deutschen Orientmission erhielt die deutsche Botschaft von der Pforte die Antwort, „daß die türkische Regierung keinerlei fremde Hilfsaktion für die Armenier zulassen könne, da hierdurch die Armenier in ihren Hoffnungen auf das Ausland bestärkt würden“ (28. April 1916). Eine Anfrage, die die Botschaft durch den Konsul Loytved in Damaskus an Djemal Pascha, den Oberkommandierenden der IV. Armee, richten ließ, welche Aussichten eine vom American Bible House geplante größere Hilfsunternehmung für die notleidenden Armenier in Damaskus hätte, wurde dahin beantwortet, „daß er persönlich das Los der Armenier nach Möglichkeit erleichtern möchte, aber strenge Anweisungen von Konstantinopel habe, jede deutsche und amerikanische Beteiligung an einer Hilfsunternehmung für Armenier zu verhindern, da der innere Widerstand der Armenier gegen die türkische Regierung nur gebrochen werden könne, wenn ihnen beigebracht würde, daß sie keinerlei Unterstützung von irgend einer fremden Regierung zu erwarten hätten“ (29. März 1916).
Auch das armenische Patriarchat wurde von den türkischen Behörden verhindert, den notleidenden Verbannten zu Hilfe zu kommen, so daß das Patriarchat genötigt war, sich zu diesem Zweck fremder Vermittlung zu bedienen. „Es gewinnt den Anschein“, schreibt Graf Wolff-Metternich, „als ob die Pforte jede Notstandshilfe, von welcher Seite sie auch kommen möge, ablehnt.“
Ein Funkspruch vom Eiffelturm meldet unter dem 12. August 1916:
„Aus Washington erfährt man, daß die Türkei die Bitte der Vereinigten Staaten von Amerika abgeschlagen hat, einem neutralen Komitee zu erlauben, in Syrien, wo Tausende von Einwohnern Hunger leiden, Hilfe zu schaffen.“
Ein von Djemal Pascha selbst in Damaskus in die Wege geleitetes Hilfswerk, für das der ehemalige Wali von Saloniki und Aleppo, Hussein Kjasim Bey, den besten Willen mitbrachte, hatte nach seinem eigenen Zeugnis das folgende Schicksal:
„Seine Maßregeln werden nicht nur nicht ausgeführt, sondern die Behörden handeln ihnen entgegen. Die Armenier, die er programmmäßig von Deraa nach Damaskus schicke, werden von den hiesigen Stadtbehörden wieder zurückgeschickt. Die Regierung stelle ihm viel zu wenig Geldmittel zur Verfügung, um wirksam der großen Not der Armenier entgegentreten zu können. Er sei ganz verzagt und glaube überhaupt nicht mehr an den ernsten Willen der türkischen Regierung, den ausgewiesenen Armeniern helfen zu wollen. Er fürchte sogar, daß man sie systematisch ausrotten wolle. Er höre, daß die nach Aleppo geleiteten Armenier wieder nach dem Osten, nach Mossul und Der es Zor gebracht würden, wahrscheinlich um den Beduinen zum Opfer zu fallen. Diese grausame Vernichtungspolitik sei eine Schmach für die Türkei und würde nach dem Frieden der Türkei sehr schaden und auch Deutschland in Verlegenheit bringen, weil es von der Welt beschuldigt würde, nicht wirkungsvoller für die Armenier eingetreten zu sein.“
Die Konzentrationslager aufzusuchen und an Ort und Stelle den Verhungernden Kleider, Brot oder Geld zu bringen, war nahezu unmöglich, da die Regierung es mit allen Mitteln zu verhindern suchte. Nur wenigen Deutschen ist es gelungen, die gewagte Expedition auszuführen. Den deutschen Schwestern war verboten, die Städte zu verlassen, obwohl sie sich gern allen Gefahren ausgesetzt hätten. Die Deutschen wurden um nichts besser als Neutrale behandelt. Unter den Verschickten und dem Hungertode Ausgelieferten fanden sich zahlreiche in deutschen Schulen und Waisenhäusern erzogene deutschsprechende Kinder. Das armenische Lehr- und Hilfspersonal deutscher Anstalten und Schulen, armenische Ärzte, Apotheker, Krankenschwestern deutscher Hospitäler wurden wahllos deportiert, eingekerkert, erschossen, gehängt und zum mindesten zwangsweise islamisiert. Den deutschen Waisenanstalten in Mamuret ul Asis wurden vier ihrer mit Waisenkindern angefüllten Häuser für Militärzwecke requiriert und nachher nicht einmal gebraucht. „Er war ein Schlag gegen die deutsche Arbeit.“
Die deutsche Botschaft tat, was sie konnte, um den Wünschen, die vom Papst, von evangelischen und katholischen Missions- und Hilfsgesellschaften an sie gelangten, bei der Pforte Nachdruck zu verleihen. Alles umsonst. Durch Sabotage der Barmherzigkeit sollte der Prozeß, der durch Totschlag, Hungersterben und Seuche das armenische Volk der Vernichtung zuführte, beschleunigt werden.
4. Das Großwesirat Talaat Paschas.
Talaat Pascha, an Stelle Said Halim Paschas Großwesir geworden, stellte sich am 15. Februar 1917 der Kammer vor und kündigte einen neuen Kurs in der inneren Politik der Pforte an. Herr von Kühlmann, der inzwischen Graf Wolff-Metternich auf dem Botschafterposten ersetzt hatte, berichtet darüber am 16. Februar an den Reichskanzler Herrn von Bethmann Hollweg.
„Innerhalb der einflußreichen Kreise gewann eine gemäßigte Richtung an Boden, die im Gegensatz zu dem rücksichtslosen, selbst vor blutiger Gewaltsamkeit nicht zurückschreckenden Nationalismus gewisser Komiteemitglieder eine verständige und tolerante innere Politik für die Türkei verlangte... Die in großem Umfange durchgeführte Armeniervernichtung und die in einzelnen kleineren Unternehmungen zutage tretenden Neigungen, auch dem griechischen Element gegenüber schonungslos vorzugehen, sind das Resultat dieser (nationalistischen) Richtung gewesen. Als Gesamtergebnis hat die Ausrottungspolitik dem türkischen Reiche schwer geschadet. Die Greuel des Armenierfeldzuges werden noch lange auf dem türkischen Namen lasten und noch lange denjenigen Waffen liefern, die der Türkei die Eigenschaft als Kulturstaat absprechen und die Austreibung der Türken aus Europa verlangen. Auch innerlich ist das Land durch den Untergang und die Verbannung einer körperlich kräftigen, arbeitsamen und sparsamen Bevölkerung ansehnlich geschwächt worden, besonders da Armut an Menschen eines der größten Hindernisse bei der rascheren Entwicklung der türkischen Bodenschätze bildet.“
„Im vertraulichen Gespräch habe ich Talaat Pascha gegenüber seit Beginn meiner hiesigen amtlichen Tätigkeit mit meiner Meinung über diese Frage nicht zurückgehalten. Daß er jetzt, zur Macht gelangt, in seiner ersten programmatischen Erklärung die Gleichberechtigung der ottomanischen Nationalitäten zum wichtigen Punkte des Regierungsprogrammes macht, ist mit Genugtuung zu begrüßen. Wie ich vertraulich höre, ist mit Einstellung der Armeniervertreibungen und mit Aufhören der an einzelnen Stellen hervorgetretenen Verfolgung gegen die Griechen bestimmt zu rechnen. Den Armeniern soll die Rückkehr in ihre alten Wohnplätze, soweit diese nicht als Kriegsgebiet zu betrachten sind, gestattet werden.“
Auch dem gregorianischen und katholisch-armenischen Patriarchen versicherte Talaat Pascha, daß „die verfassungsmäßigen Rechte der armenischen Bevölkerung nicht angetastet werden“ sollen. „Was die vorige Regierung unter dem Zwange militärischer Notwendigkeit habe veranlassen müssen, solle nach Möglichkeit wieder gut gemacht werden; entsprechende Befehle seien an alle Provinzialbehörden ergangen.“
Der Optimismus des Botschafters rechtfertigte sich nicht. Die Hoffnungen der Patriarchen wurden betrogen. Am 1. August 1916 war von der Pforte ein Gesetz über das armenische Katholikat und Patriarchat erlassen worden, durch welches die politischen und kirchlichen Rechte des armenischen Millets (Nation) aufgehoben wurden.
Das Gesetz beseitigte 1. den „grand conseil de la nation“, den großen Volksrat der Armenier, 2. das armenische Patriarchat von Konstantinopel und die Katholikate von Sis und Aghtamar. Der „große Rat“ war hauptsächlich aus angesehenen konservativen Armeniern der Hauptstadt zusammengesetzt, eine Art politischer Vertretung der Nation, die dem gregorianischen Patriarchen, als dem geistlich-nationalen Vertreter des armenischen Millets, übergeordnet war. Die seit Jahrhunderten bestehende Kirchenverfassung der gregorianisch-armenischen Kirche war das letzte Band der Einheit der Nation gewesen. Ihr nationalkirchliches Haupt war der Katholikos aller Armenier in Etschmiadsin. Durch das Gesetz vom 1. August wurde das Band zwischen den Kirchenhäuptern der Türkei und dem Haupt der gregorianischen Nationalkirche zerschnitten. (Eine Maßregel etwa von derselben Bedeutung, als wenn die katholische Kirche Deutschlands durch Staatsgesetz von Rom abgelöst würde.) Dafür wurde das Patriarchat von Konstantinopel mit den beiden Katholikaten von Sis (Cilicien) und Aghtamar (Insel im Wansee) zu einer einzigen Würde vereinigt und aus der Hauptstadt nach Jerusalem in das Kloster Mar Jakub exiliert. Das Gesetz stand im Widerspruch zu dem Artikel 62 des Berliner Vertrages. Es war nichts anderes als eine „capitis deminutio“ der armenischen Nationalkirche, der ältesten der Christenheit. „Der Patriarch der Armenier“, schrieb Graf Wolff-Metternich, „ist nicht mehr Oberhaupt des armenischen Millets (Nation), sondern einer Djemaet, Kultusgemeinde, denn mit diesem Ausdruck, der im Kanzleistil der Hohen Pforte von den bescheidenen Gemeinden der protestantischen Armenier und karaitischen Juden gebraucht wird (während Griechen, Juden und bisher auch die Armenier ein Millet bildeten), werden jetzt auch diese letzteren in dem neuen Gesetz bezeichnet. Als einfache Gemeindevorsteher sind der Katholikos, Patriarch und die Bischöfe aller Befugnisse entkleidet und, abgesehen von ihren kirchlichen Funktionen, auf die Verwaltung der Gemeindeangelegenheiten beschränkt. Der Sitz des Oberhauptes ist aus der Hauptstadt nach Jerusalem verlegt, er ist nicht mehr das Exekutivorgan des Volksrates, sondern lediglich der Befehle der Regierung; überdies darf er fortan nur mit dem Kultusamte als vorgesetzter Behörde verkehren, während er früher Zutritt zu sämtlichen Behörden und zum Sultan hatte. Endlich ist die Zahl der Bischöfe dadurch erheblich verringert worden, daß solche in Zukunft nur für Distrikte mit über 15000 Seelen bestellt werden dürfen. Nach der Aussiedelung der armenischen Bevölkerung aus Kleinasien und Rumelien dürften nur wenige Distrikte übrig geblieben sein, in denen die armenische Bevölkerung diese Ziffer erreicht[14].“
In seinem Bericht an den Reichskanzler vom 23. August 1916 faßt Graf Wolff-Metternich sein Urteil über die Bedeutung des Gesetzes zusammen:
„Das neue Gesetz vom 1. August des Jahres zieht das Fazit aus den Maßregeln der Regierung, durch die die osmanischen Armenier als lebensfähige Nation vernichtet werden sollen; auf die Massenaussiedlungen mit der Niedermetzelung der Männer, Islamisierung der Zurückgebliebenen und der Kinder ist die Vermögenskonfiskation, auf diese nunmehr die Zertrümmerung der politischen Gemeinde gefolgt.“
Als Talaat Pascha dem Patriarchen versicherte, daß „die verfassungsmäßigen Rechte der armenischen Bevölkerung nicht angetastet werden sollte“, dachte er nicht im entferntesten daran, dies Gesetz, das sein Vernichtungswerk krönte, wieder aufzuheben.
Auch seine übrigen Versprechungen blieben Worte. Die an alle Provinzialbehörden ergangenen Befehle waren wirkungslos. Im Wilajet Kharput wurden noch im März 1917 Reste von Armeniern abtransportiert, 300 Frauen und Kinder; die halbwüchsigen Jungen wurden gefesselt und eingekerkert. Unaufhaltsam vollzog sich der Verwesungsprozeß des erschlagenen Volkskörpers. Dem Sterben der Hunderttausende von Frauen und Kindern sah die Regierung ebenso gleichgültig zu wie die Lokalbehörden. Die Konzentrationslager am Rande der Wüste verwandelten sich in Massengräber[15]; von Rückkehr der Armenier in ihre Wohnsitze war nicht die Rede; an „Ansiedlung“ oder auch nur menschenwürdige Unterbringung war nie gedacht worden; die Notstandshilfe deutscher und neutraler Gesellschaften wurde systematisch lahmgelegt. Die in Aussicht gestellte Amnestie ließ 2 Jahre auf sich warten, bis der Zusammenbruch der Türkei der endlosen Qual der überlebenden Reste ein Ziel setzte. Auch die Zwangsbekehrung arbeitete weiter. Von 660 Kindern, die eine schweizerische Schwester im Dienst des deutschen Hilfsbundes für Armenien in Aleppo in Pflege hatte, wurden 70 im Februar in ein türkisches Waisenhaus des Libanon verschickt, 400, die aus fremden Notstandsgeldern gekleidet und ernährt wurden, im März abbefördert, und auf Regierungswaisenhäuser in Konia, Ismid, Balikesri und Adabazar verteilt, wo sie mit muhammedanischen Kindern auferzogen und dem Islam zugeführt werden sollten. Die übrigen entzogen sich der Zwangsbekehrung durch Flucht. Auf die Frage der Schwester, warum die Regierung die Kinder gerade aus ihren Häusern nehme, antwortet ihr der Wali naiv, „daß ihre Kinder am besten genährt und am saubersten gekleidet seien. Wenn er andere verwahrloste Kinder schicke, so würde die Regierung fragen, was er mit den ihm überwiesenen Notstandsgeldern angefangen habe“.
IV. Kaukasus.
Neue Aufgaben stellte die letzte Phase des Krieges, der Kaukasusfeldzug. Als der Friede von Brest-Litowsk den türkischen Truppen den Weg ins Araxestal öffnete, wies man im Reichstag auf die neuen Gefahren hin, die nun auch die Kaukasus-Armenier und die Hunderttausende von armenischen Flüchtlingen im Gebiet von Kars und Eriwan mit dem Schicksal der türkischen Armenier bedrohten.
Noch vordem die türkischen Truppen die Kaukasusgrenze überschritten und in die Distrikte von Kars, Ardahan und Batum einrückten, wandte sich die Botschaft im Auftrage des Auswärtigen Amtes (am 8./10. Februar 1918) an die Pforte und an die militärischen Befehlshaber mit dem dringenden Verlangen, daß einer Wiederholung der armenischen Greuel auf kaukasischem Boden unter allen Umständen vorgebeugt werden müsse. Halil Bey beteuerte (11. Februar), daß strengste Befehle erlassen seien. Auf Talaat Pascha, der zurzeit in Berlin war, wurde in gleichem Sinne eingewirkt. Zu gleicher Zeit wurde der Erlaß der versprochenen Amnestie, Beschaffung von finanziellen Beihilfen zum Wiederaufbau der zerstörten Dörfer und Rückführung der Deportierten dringend angeraten (11. Februar, 2./3. März 1918). Die neu einsetzende türkische Preßkampagne gegen die Armenier, die auf Enver Pascha zurückgeht, wird gerügt. „Berichte der Milli Agence“, drahtet der Unterstaatssekretär von dem Busche, „finden nach früheren Erfahrungen keinen Glauben mehr“ (17. März 1918).
Über den Erfolg dieser Schritte berichtet der neue Botschafter, Graf Bernstorff, am 17. März 1918: „Türkische Regierung scheint diesmal wirklich redlich bestrebt, Ausschreitungen zu verhindern.“ In dem gleichen Telegramm aber schildert er die gefährliche Stimmung, die der mühelose Vormarsch der türkischen Truppen in den Kaukasus in der Hauptstadt hervorgerufen hat:
„Abwesenheit Großwesirs ist lebhaft zu beklagen, da er allein imstande ist, Zügel in die Hand zu nehmen und Kundgebungen über armenische Politik zu erlassen. Alle sonstigen hiesigen maßgebenden Kreise befinden sich augenblicklich geradezu in einem Taumel von Siegesbewußtsein, Nationalismus und Panislamismus. Sie glauben, daß alle Muhammedaner Asiens nur darauf warten, den Türken die Bruderhand auszustrecken und eine Islamkonförderation zu gründen.... Der türkische Ehrgeiz geht augenblicklich noch mehr nach Baku als nach Batum. Vielleicht könnte Talaat Pascha veranlaßt werden, von Bukarest aus durch energische Instruktionen in die Behandlung der Armenier einzugreifen.“
Schon am 22. März kommen böse Nachrichten über türkische Massaker in den neu besetzten Gebieten, die, je weiter die Türken in den Kaukasus vorrücken, um so größeren Maßstab annehmen.
Enver Pascha, der am 24. April aus dem Kaukasus zurückkehrt, ist voller Optimismus. „Alles stehe im Kaukasus großartig für die Türken. Sie brauchten nur etwas weiter vorzurücken, dann werde Georgien Frieden schließen.“ Der Botschafter verlangt vom Großwesir eine Garantie in der Armenierfrage. Talaat Pascha erwidert, er autorisiere ihn, amtlich auch zur Veröffentlichung mitzuteilen, „daß die Amnestie für friedliche Armenier nebst Geldbewilligung und Erlaubnis zur Rückkehr in die Heimat in Vorbereitung sei.“ Auf eine Rückfrage des Auswärtigen Amtes, „ob sich die Rückkehrerlaubnis auch auf die nach Rußland geflüchteten, oder nur auf die Deportierten beziehe“, erwidert Talaat Pascha: „Die Amnestie solle nur für die ‚hiesigen‘ Armenier gelten. Die nicht im Lande befindlichen (es handelt sich um ca. 250000) zurückzuholen, ‚sei gefährlich‘.“
Der Vormarsch der türkischen Truppen in den Kaukasus drängt die armenische Bevölkerung, die fluchtartig ihre Wohnsitze verläßt, in die von Tataren eingekeilten Distrikte des Gouvernements Eriwan zusammen. Mehr als eine halbe Million von Armeniern verlassen in der ersten Hälfte des April ihre Dörfer und überlassen ihre Kornfelder, die zur Ernte reifen, den türkischen Eindringlingen. Etwa 14000 Armenier im Alter zwischen 17 und 60 Jahren aus den okkupierten Distrikten werden, obwohl Enver Pascha durch eine Proklamation allen Zurückgebliebenen Sicherheit, Besitz und Freiheit garantiert hat, abgeführt und zum Arbeitsdienst gepreßt. Die Lage der armenischen Flüchtlinge, die nackt und hungrig in Bergen und Wäldern hausen — die Kinder werden zum Grasessen auf die Weide getrieben —, verschlimmert sich von Woche zu Woche, von Monat zu Monat. Auf Bitten der armenischen Regierung im Kaukasus und ihres Delegierten Aharonian in Konstantinopel fordert das Auswärtige Amt und die Botschaft von der türkischen Heeresleitung die Rückkehrerlaubnis für die geflüchteten Armenier. Der türkische Oberkommandierende Essad Pascha verweigert sie, ebenso ablehnend antwortet Enver Pascha auf ein Telegramm der Obersten Heeresleitung. Am 9. Juni läßt Feldmarschall Hindenburg an Enver Pascha drahten:
„Im Namen der Obersten Heeresleitung ersuche ich Euer Exzellenz, anzuordnen, daß alle türkischen Truppen aus dem kaukasischen Gebiet, mit Ausnahme der Bezirke Kars, Ardahan und Batum, zurückgezogen werden.“
Enver Pascha kommt dem Ersuchen nicht nach und weigert sich in einem langen Telegramm vom 3. August an Feldmarschall von Hindenburg, die halbe Million von geflüchteten Armeniern in ihre widerrechtlich besetzten heimatlichen Dörfer zurückkehren zu lassen.
Der deutsche Delegierte im Kaukasus, Freiherr von Kreß, drahtet am 4. August, daß nur baldige Hilfe der Mittelmächte Armenien vom Untergang retten könne. „Kleines jetziges Armenien kann nicht einmal seßhafte Bevölkerung ernähren, geschweige denn die zurzeit dort befindlichen 3–500000 Flüchtlinge... Armenien wird von Türken ringsum hermetisch abgeschlossen, diese verhindern jeglichen Handel und Verkehr, veranlassen Abwanderung tatarischer und persischer Bevölkerung, so daß armenische Regierung Angriff auf Eriwan befürchtet. Türken haben auch hier Bedingungen Batumer Friedens nicht eingehalten, sondern halten jenseits Batumer Grenze wichtige Gebiete besetzt... Zurzeit sind produktionsfähige Gebiete fast sämtlich von Türken besetzt, welche sie planmäßig ausrauben. Trotz Vertrags führen sie besonders große Baumwollvorräte aus. Die Ernte zum Teil von Türken eingebracht, zum Teil geht sie zugrunde. Armenier stellen, ebenso wie ich, bestimmt in Abrede, daß es zwischen beiden Staaten zu Kämpfen kommt, wenn Türken sich auf Batumer Grenze zurückziehen. Envers gegenteilige Behauptung nur Vorwand, um für die völlige Zerstörung und Ausbeutung des vertragswidrig besetzten Landes Zeit zu gewinnen.“
Auch Essad Pascha entzieht sich für das Batum-Gebiet der Forderung der Rückführung. Er verlangt für jeden einzelnen Armenier ein schriftliches Gesuch. „Nach Angabe des türkischen Vertreters in Tiflis befinden sich bei Essad Pascha seit Wochen mehr als 12000 unerledigte Gesuche.“ Zugleich wird die Verbindung der armenischen Republik mit dem in Tiflis residierenden Nationalrat von den Türken abgeschnitten.
Seine persönliche Auffassung dieser Obstruktionspolitik faßt Freiherr von Kreß dahin zusammen, „daß nach all den zahlreichen Nachrichten und Berichten, die er erhalten habe, wohl kaum ein Zweifel darüber bestehen dürfte, daß die Türken systematisch darauf ausgehen, die wenigen Hunderttausende von Armeniern, die sie bis jetzt noch am Leben gelassen haben, durch systematische Aushungerung auszurotten.“
Durch verstärkten Druck des Auswärtigen Amtes und des Hauptquartiers führen die Verhandlungen mit Talaat Pascha in Berlin Ende September endlich zu dem Ergebnis, daß die Pforte ihren Widerstand gegen die Brester Grenze aufgibt und die Räumung des vertragswidrig besetzten Gebietes in Aussicht stellt.
Doch auch dieser diplomatische Rückzug hinkte den Ereignissen nach. Die türkischen Okkupationstruppen hatten inzwischen das Gouvernement Elisabethpol überflutet und waren auf das von der russischen Sowjet-Regierung (mit der der Friede von Brest-Litowsk abgeschlossen war) besetzte Baku marschiert. Am 15. September wurde Baku von den Türken erobert. Das einzige, was Deutschland erreicht hatte, waren diplomatische Sicherungen zugunsten der jungen Kaukasusrepubliken Georgien und Armenien.
Schon im Mai 1918 hatte der Botschafter in Pera laut Instruktion aus Berlin der Pforte die folgende Erklärung abgegeben:
„1. Die Kaiserliche Regierung wahrt sich gegenüber allen Geschehnissen im Kaukasus freie Hand und behält sich namentlich ihre Stellung vor zu solchen innerhalb oder außerhalb der Bezirke Ardan, Kars und Batum getroffenen Maßnahmen, die nicht im Einklang mit dem Friedensvertrag von Brest-Litowsk stehen.
2. Die Kaiserliche Regierung kann einen weiteren Vormarsch türkischer Truppen im Kaukasus und eine türkische Propaganda außerhalb der genannten drei Bezirke weder billigen noch unterstützen.
3. Die Kaiserliche Regierung erkennt die georgische Regierung als de-facto-Regierung an...
4. Die Kaiserliche Regierung ersucht die Kaiserlich Osmanische Regierung, die angemessene Behandlung der Armenier in den von der Türkei besetzten Gebieten sicherzustellen...
5.... Ebensowenig könnten wir die Türkei decken, wenn gegen die christliche Bevölkerung des Kaukasus von türkischer Seite Ausschreitungen verübt würden.“
Trotz dieser Erklärungen hatte sich die Türkei über alle Bestimmungen des Vertrages von Brest-Litowsk hinweggesetzt. Bei der Volksabstimmung in den drei Distrikten Kars, Ardahan, Batum beschränkte sie sich darauf, „die Willensäußerung nur der muhammedanischen Bevölkerung herbeizuführen“ und behandelte die drei Distrikte, deren Schicksal dem Selbstbestimmungsrecht der überwiegend christlichen Bevölkerung überlassen bleiben sollte, als rechtmäßig einverleibte Gebiete. In Wahrheit ging sie auf die Eroberung des ganzen Kaukasus aus.
Die Schicksalstragödie des armenischen Volkes fand endlich in der Katastrophe von Baku ihren schauerlichen Abschluß. Trotz der Warnungen des deutschen Oberstleutnant Paraquin, der dem Generalstab der türkischen Belagerungsarmee angehörte und rechtzeitige Vorbeugungsmaßnahmen verlangte, läßt der Oberkommandierende, Nury Pascha, ein jüngerer Bruder Enver Paschas, nach dem Fall der Stadt alle Vorkehrungsmaßregeln außer acht und läßt der tatarischen Bevölkerung Zeit, drei Tage lang die Stadt zu plündern und die christliche, hauptsächlich armenische Bevölkerung, zu massakrieren. Während die Schießereien und das Geschrei der unschuldigen Opfer des fanatischen Tatarenhasses die Straßen durchhallen, hält Nury Pascha vor der Stadt eine Parade ab und setzt sich mit seinen Offizieren im Hotel Metropol zur Tafel. Bei dem Festmahl wird das Kaukasuslied gespielt und mit unverhohlenem Triumph dem deutschen Offizier der Inhalt übersetzt, daß nunmehr die Türkei sich ihr altes Eigentum, den Kaukasus, wiederholen werde.
Trotz des energischen Einspruchs der deutschen Offiziere, des dänischen und schwedischen Konsuls läßt Nury Pascha die Tataren wie die Wilden hausen. Nicht einmal die fremden Bewohner der Stadt werden geschützt, der Mord zweier Deutschen später einfach abgeleugnet. Es kommt zu einem Auftritt bei dem Festmahl zwischen Oberstleutnant Paraquin und Nury Pascha, mit dem Erfolg, daß der deutsche Offizier von Halil Pascha, dem Chef der Ostarmee, — seiner Stellung enthoben wird.
Am 15., 16. und 17. September wurden zwischen 20 und 30000 Armenier in Baku hingeschlachtet. Vorhergingen die Massakers von Karakilissa, Ardahan, Olti und Katharinenfeld, denen mindestens die gleiche Zahl zum Opfer fiel. Es folgten Nuchi und Aresch.
Doch alles dies war nur das Nachspiel zu der Vernichtung des armenischen Volkes in der Türkei.
V. Der Charakter der Ereignisse.
1. Die Deportation, eine administrative Maßregel.
Die Frage der Verantwortlichkeit für die Gesamtdeportation und ihre Folgen bedarf nach der Veröffentlichung der deutschen Dokumente keiner Erörterung mehr. Die türkische Regierung und ihre leitenden Minister bekennen sich selbst zu der Urheberschaft der von ihnen angeordneten Maßregel. Jede von außen kommende Anregung oder Mitverantwortung, insbesondere von Seiten Deutschlands, wird von ihnen nicht nur bestritten, sondern im Prinzip abgelehnt. In einer Druckschrift, die am 1. März 1916 von der Pforte an die Vertretungen der fremden Mächte in Konstantinopel verteilt wurde, heißt es:
„Die Behauptungen, wonach diese Maßnahmen der Hohen Pforte durch gewisse fremde Mächte suggeriert seien, sind von Grund aus haltlos. Die Kaiserliche Regierung, fest entschlossen, ihre absolute Unabhängigkeit aufrecht zu erhalten, würde selbstverständlich keinerlei Einmischung, unter welcher Form auch immer, in ihre inneren Angelegenheiten dulden, und wäre es selbst von seiten ihrer Freunde und Bundesgenossen.“[16]
Als im türkischen Inlande und in der Presse des Auslandes Verleumdungen verbreitet wurden, daß Deutschland die Deportationsmaßregel inspiriert und ihre Ausführung organisiert habe, hat die Botschaft die Pforte aufgefordert, derartigen Behauptungen entgegenzutreten, woraufhin die Pforte den Provinzialbehörden Befehl gegeben hat, solchen Ausstreuungen, die von türkischen Offizieren, Beamten und Geistlichen allgemein verbreitet wurden, und bei Christen und Muhammedanern weithin Glauben fanden, offiziell zu dementieren. Die feiner fühlenden Elemente unter den Muhammedanern, die sich der an den Armeniern verübten Schändlichkeiten schämten, zogen es natürlich vor, das Odium der Maßregel auf die verbündeten Deutschen abzuwälzen. Sie wollten es nicht glauben, daß ihre eigene Regierung der Urheber solcher Greuel sei. Doch so oft auch die deutsche Regierung und die Botschaft wegen dieser Lügen, die im Ausland allzu willigen Glauben fanden, bei der Pforte Vorstellungen erhoben, so oft auch der Großwesir und der Minister des Innern sich in der rückhaltlosesten Weise als allein verantwortlich für die Maßnahmen gegen die Armenier erklärten, die türkischen Mollahs und Beamten im Inneren hörten nicht auf, dem Glauben an diese Verleumdungen Vorschub zu leisten.
Auch die Folgen, die für jeden einsichtigen Menschen die armenische Politik der Regierung für die wirtschaftliche Zukunft des Landes und die Friedensverhandlungen nach sich ziehen mußte, sind der Pforte von der deutschen Regierung und der Botschaft oft und nachdrücklich vorgehalten worden, ohne daß diese Warnungen irgend welchen Eindruck auf die leitenden Männer machten. Wer war schuld daran?
Die Seele der armenischen Politik war das jungtürkische „Komitee für Einheit und Fortschritt“; der Minister des Innern Talaat Bey und der Vizegeneralissimus Enver Pascha waren für ihre Ausführung formell verantwortlich. „Niemand hat hier mehr die Macht“, schreibt Graf Wolff-Metternich am 30. Juni 1916, „die vielköpfige Hydra des Komitees, den Chauvinismus und Fanatismus zu bändigen. Das Komitee verlangt die Vertilgung der letzten Reste der Armenier, und die Regierung muß nachgeben. Das Komitee bedeutet aber nicht nur die Organisation der Regierungspartei in der Hauptstadt. Das Komitee ist über alle Wilajets verbreitet. Jedem Wali bis zum Kaimakam (Landrat) herab steht ein Komiteemitglied zur Unterstützung oder zur Überwachung zur Seite.“
Die dem „Comité Union et progrès“ affiliierten jungtürkischen Klubs in den Provinzialstädten des Innern waren die treibenden Kräfte bei der Vorbereitung, Organisation und erbarmungslosen Durchführung der Gewaltmaßregeln. Sie stellten förmliche Proskriptionslisten auf. Eine Reihe politischer Morde an armenischen Führern wird auf ihre Tätigkeit zurückgeführt. Gegen Walis, die die Maßregel mildern oder Ausnahmen machen wollen, setzen sie die restlose Austreibung in den brutalsten Formen durch. Auch gegen Frauen und Kinder, Kranke, Schwangere, Blinde, einschließlich der Soldatenfamilien, ohne Unterschied der Konfession. Sie werben Banden von Verbrechern und kurdischen Wegelagerern an, um die Deportiertenzüge zu überfallen und niederzumetzeln. Sie bereichern sich an der konfiszierten Habe. Ihre ausgesprochene Tendenz ist die Vernichtung des armenischen Volkes.
Unter den Mitgliedern des Senats gab es viele, die das Vorgehen der Regierung ungern sahen und ihrer Mißbilligung Ausdruck gaben. Eine Interpellation Achmed Riza Beys wurde von der Regierung in einer Weise beantwortet, die an Zynismus nicht übertroffen werden kann.
Die ausführenden Organe des Deportationsbefehls waren die Armeeoberkommandos und die obersten Zivilbehörden der Wilajets. Djemal Pascha, der Oberkommandierende der 4. Armee in Syrien, zu dessen Befehlsbereich Cilicien und das Wilajet Aleppo gehörten, nahm eine Sonderstellung gegenüber den Machthabern in Konstantinopel ein. Er hat schwerere Ausschreitungen in seinem Bezirk verhindert und einiges für die Ernährung der Deportierten und die Versorgung der Anstalten getan. Der Deportation selbst und der Islamisierung der Deportierten hat auch er sich nicht widersetzt, da er mit dem Komitee rechnen mußte. Zu seiner Rechtfertigung erklärte er, daß „Talaat Bey bestimme, in welcher Ausdehnung die Ausweisung stattfinde, während er, Djemal, lediglich für die militärischen Ausführungen der vom Minister des Innern erlassenen Verfügungen zu sorgen habe.“
In der Regel ergingen die Befehle an die Armeeoberkommandos und von den Oberkommandos an die Walis, Mutessarrifs und Kaimakams, die mit wenigen Ausnahmen willig die Hand zur rücksichtslosesten Ausführung boten. Von der Zentralregierung wurde die Durchführung der Deportation in der härtesten und schroffsten Weise den Behörden zur Pflicht gemacht, auch gegen Frauen und Kinder. In Erzerum war es das Oberkommando, das den Bemühungen des Walis für den Schutz der Deportiertenkarawanen Widerstand leistete und auch die Austreibung aller unter deutschem Schutz stehenden armenischen Frauen und Kinder durchsetzte. Bei den Massenabschlachtungen der Deportierten wirkten reguläre Truppen, angeworbene Haufen von Tscherkessen, Kurden und Verbrecherbanden zusammen. Verschiedene Walis, Mutessarrifs und Kaimakams hielten die Verschleierungsform der Verschickung für überflüssig und ließen, wie in Diarbekr, Djesire und Midiat, alle Christen gleich an Ort und Stelle niedermetzeln. „Auf den Transporten ist die Tötung der Männer in den weitaus überwiegenden Fällen nicht durch Kurden, sondern durch die begleitenden Gendarmen erfolgt.“
Die Vernichtung der Reste, die am Verschickungsziel ankamen und in den Konzentrationslagern dem Hungertode ausgeliefert oder niedergemetzelt wurden, ist ebenso ein Werk der Behörden. Die nach Bagdad entsandten Truppen Halil Beys machten auf dem Wege nach Mossul alle „Ansiedelungen“ von Deportierten, die sie antrafen, nieder. Sie hatten das gleiche mit den Armeniern von Mossul vor, scheiterten aber mit ihrem Vorhaben an dem Widerstande des Feldmarschalls von der Goltz. Die 14000 Deportierten im Konzentrationslager von Ras ul Ain wurden „auf Befehl“ von dem Kaimakam der Stadt mit Hilfe von Tscherkessen abgeschlachtet. Die Füsilierung der armenischen Arbeiterbataillone geschah auf Befehl der Militärbehörden unter Kommando von Offizieren.
Regierungsbeamte, die sich der Ausführung der Befehle widersetzten, wurden von der Regierung ihres Amtes enthoben. Der Wali von Aleppo, Djelal Bey, wurde nach Konia versetzt, weil er in seinem Wilajet keine Deportationen und Massaker dulden wollte. Aus Konia wurde er aus demselben Grunde abberufen. Der Mutessarif Suad Bey in Der es Zor, der die Befehle der Regierung in der Ausführung zu mildern suchte, wurde durch den Tscherkessen Sekki Bey ersetzt, der die Konzentrationslager ausräumte und die schon halb verhungerten Deportierten zu Zehntausenden weiter verschickte, um sie auf dem Wege verschwinden zu lassen. Die seltenen Versuche menschlich empfindender türkischer Beamter, Notstandswerke zu organisieren, wie es Hussein Kasim Bey (vormaliger Wali von Aleppo und Saloniki) in Damaskus und Oberst Kemal Bey in Aleppo versuchte, scheiterten an dem Widerstand der Behörden. Der Kaimakam von Midiat wurde auf Befehl des Wali von Diarbekr, Reschid Bey, ermordet, weil er sich weigerte, die Christen seines Bezirks zu massakrieren. Reschid Bey selbst, der Veranstalter des Massakers von Diarbekr, wurde nicht etwa, wie der Konsul Holstein verlangte, abgesetzt, sondern nach Angora versetzt. Als er nach der Kapitulation der Türkei von der Waffenstillstandskommission verhaftet und zur Rechenschaft gezogen werden sollte, nahm er sich das Leben.
Es sei noch einmal darauf hingewiesen, daß edlere Muhammedaner das Vorgehen gegen die Armenier als eine Schande für die Türkei und als Sünde gegen die göttlichen Gebote empfanden. Auch die türkische Bevölkerung, obwohl sie der Austreibung meist gleichgültig zusah und die verlassenen armenischen Häuser plünderte, ist nicht überall mit dem Vorgehen der Regierung einverstanden gewesen; sie spürte sehr bald die infolge der Vertreibung aller Handwerker und Kaufleute hereinbrechende wirtschaftliche Not.
Nirgends aber war die Deportation, die Abschlachtung, die Aushungerung und die Islamisierung des armenischen Volkes ein Werk gehässiger oder fanatischer Volksleidenschaft. Genau so wie zur Zeit Abdul Hamids war die Vernichtung der Armenier eine administrative Maßregel der türkischen Regierung.
2. Deutsche Beteiligung.
Man hat Deutschland nicht nur bezichtigt, die Maßregel der Deportation inspiriert und organisiert zu haben, man hat auch einzelne Deutsche beschuldigt, sich aktiv an den Massakers beteiligt zu haben. Soweit mir ausländische Druckschriften und Zeitungen zu Gesicht gekommen sind, handelt es sich um drei Fälle.
1. Der Fall Rößler. In der englischen und französischen Presse (Times, Westminster Gazette, Matin, Havas-Telegramm von 30. September) wurde Konsul Rößler beschuldigt, sich von Aleppo nach Aintab begeben zu haben, „um dort in Person Massakers zu dirigieren“. Im englischen Oberhaus wurde als indirekter Beweis der Mitschuld Deutschlands von Lord Crewe auf Grund von „Berichten amerikanischer Augenzeugen“ mitgeteilt, „daß deutsche Konsularbeamte in Kleinasien nicht nur zugesehen, sondern zu den Greueltaten kräftig aufgemuntert hätten“. Es könnte genügen, auf den gesamten Inhalt der hier veröffentlichten deutschen Konsularberichte hinzuweisen, um diese Verleumdungen zu entkräften. Da es sich aber im Falle Rößler um spezialisierte Angaben handelt, die auf die Dienstreise des Konsuls nach Marasch vom 28. März bis zum 10. April 1915 Bezug nehmen, habe ich Zeugnisse von amerikanischen Missionaren in Marasch und Aintab und von Mr. E. C. Woodley, der englischer Staatsangehöriger ist, in die Akten aufgenommen, die die Beschuldigung vollkommen entkräften. ([Nr. 25, Anl. 2]; [Nr. 188, Anl. 1–5].)
2. Der Fall Eckart. In dem englischen Blaubuch Nr. 31 (1916) „The Treatment of Armenians in the Ottoman Empire, 1915/16 Documents presented to Viscount Grey of Fallodon by Viscount Bryce. London, Causton and Sons 1916“ (auch verwertet von A. Mandelstam, „Le sort de l’Empire Ottoman, Payot et Cie“, 1917, S. 304) findet sich unter Nr. 134, S. 530, der Auszug eines Briefes von Mr. Toumas K. Muggerditschian, publiziert in der armenischen Zeitung „Gotchnag“ vom 1. April 1916. Mr. Muggerditschian bezieht sich auf den Bericht zweier Damen, von denen eine, eine Engländerin, auf der Durchreise durch Aleppo von zwei Armeniern, die von Urfa kamen und dort Gäste des Deutsch-Schweizers Jakob Künzler waren, das Folgende über die Mitwirkung von Herrn Eckart bei den Massakers in Urfa gehört haben will. Ich schicke voraus, um die angebliche letzte Quelle zu charakterisieren, daß Herr Eckart und Herr Künzler im Dienst der gleichen deutschen Missionsgesellschaft stehen, der von mir begründeten Deutschen Orientmission, daß sie meine Mitarbeiter und Freunde sind, und zwei Jahrzehnte lang, auch während des Krieges, alle ihre Kräfte dem armenischen Hilfswerk in Urfa gewidmet haben. Herr Künzler war Diakon am Missionsspital, Herr Eckart Leiter des Waisenhauses und der Teppichmanufaktur. Herrn Künzler also werden die folgenden Aussagen in den Mund gelegt:
„Zugleich bedauerte Herr Künzler, daß Herr Eckart (im englischen Text fälschlich geschrieben Eckhard) die Armenier verraten und die Türken gegen sie aufgereizt habe. Herr Eckart — der Expräsident des deutschen Waisenhauses in Urfa und jetzt der Geschäftsleiter der Teppichfaktorei — ist ein deutscher Artilleriehauptmann, der nach den Massakers von 1895/96 als Missionar und Spion nach Urfa kam. Im Herbst 1915 ermutigte er den türkischen, kurdischen und arabischen Mob, die Armenier anzugreifen, und ist für die dreimal wiederholten Massaker verantwortlich. Das erste Massaker, in dem 250 Armenier getötet wurden, fand am 19. August 1915 statt; das zweite fand am 23. September statt, es dauerte eine Woche, in der ungefähr 300 Personen getötet und die Stadt geplündert wurde; das dritte fand um den 1. Oktober statt. Zunächst wurden alle Armenier aufgefordert, sich bereit zu machen, nach Der es Zor zu gehen. Als sie einwandten, daß sie alles verloren hätten und nichts behalten hätten, das sie mitnehmen könnten, befahl Fakhri Pascha, sie zu massakrieren. Das Massaker dauerte 10 Tage. Der deutsche Artilleriehauptmann zerstörte die armenischen Quartiere, die Kirche und alles andere, in dem er so der armenischen Bevölkerung von Urfa ein Ende machte. Damals war es, daß Rev. Apelian, der Apotheker Apraham Attarian, Solomon Effendi Knadjian, Abuhajadian und Hagobian auf Verlangen des Herrn Eckart eingekerkert wurden. Rev. Apelian, Attarian und Hagobian wurden erhängt, Knadjian und Abuhajadian erschossen.“
Über den wirklichen Hergang der Ereignisse in Urfa liegen die Berichte von Herrn Künzler in den Aktenstücken vor. Die massiven Lügen über Herrn Eckart, die angeblicherweise Herrn Künzler in den Mund gelegt werden, sind mit wenigen Worten zu entkräften. Herr Eckart war vor 20 Jahren Volksschullehrer. Er hat niemals bei der Artillerie gedient und niemals in seinem Leben ein Geschütz abgefeuert. Er war nicht Expräsident, sondern bis zu seiner Abreise von Urfa im Jahre 1918 Leiter des armenischen Hilfs- und Waisenwerks und der Teppichmanufaktur, die von mir mit Hilfe deutscher, dänischer, holländischer und schweizer Armenierfreunde als armenisches Hilfswerk vor 20 Jahren nach den Abdul Hamid’schen Massakers begründet worden ist und bis zum Ausbruch des Krieges 400 armenischen Frauen und Mädchen Arbeit und Brot gab. Im Waisenhaus hat er über 700 armenische Waisenkinder auferzogen. Auch während des Krieges hat Herr Eckart alles, was in seinen Kräften stand, getan, um das Leben der Armenier von Urfa zu schützen und den Notleidenden zu helfen.
Es ist nichts Ungewöhnliches, daß sich die Verleumdung, wie es die Fälle Rößler und Eckart beweisen, gerade diejenigen Männer aussucht, die sich in Wahrheit die größten Verdienste erworben haben.
3. Der Fall eines deutschen Offiziers in Musch. In Nr. 25 (S. 94) des genannten Blaubuches wird im Zusammenhang eines Berichtes über das Massaker von Musch nach der kaukasischen Zeitschrift „Mschak“ folgendes erzählt:
„Nach kaukasischen Berichten sammelten die Türken durch Verrat und Täuschung gegen 5000 Armenier von 20 armenischen Dörfern rund um das Kloster St. Garabed in Musch und massakrierten sie. Bevor das Massaker begann, trat ein deutscher Offizier auf die Mauer des Klosters und machte den Armeniern Vorwürfe, weil die türkische Regierung ihnen große Freundlichkeit bewiesen und sie ausgezeichnet habe, daß sie aber nicht zufrieden gewesen wären und Autonomie verlangt hätten. Dann gab er durch einen Revolverschuß das Zeichen zum allgemeinen Massaker[17].“
Auch diese Geschichte ist erfunden. Durch eine Nachfrage bei der deutschen Militärmission ist festgestellt worden, daß Deutsche im Juli 1915 bei den Ereignissen in und um Musch nicht zugegen waren. Auf Anfrage von mir erklärte Schwester Alma Johansson, jetzt in Ronneby, Schweden, die das Massaker miterlebt hat:
„Kein Deutscher war im Sommer 1915, ebensowenig zur Zeit des Massakers, in der Muschgegend.“
Den drei Fällen von Verleumdungen stehen die zahlreichen Zeugnisse der Dokumente gegenüber, die von dem unermüdlichen Eintreten der deutschen Konsuln für die Deportierten, von der aufopferungsvollen Notstandsarbeit deutscher Missionare und Missionarinnen und von dem erfolgreichen Eintreten deutscher Offiziere zum Schutz bedrohter Armenier Zeugnis ablegen.
Es genüge hier, die mir bekannt gewordenen Fälle militärischen Schutzes aufzuführen.
1. Der deutsche Kriegsfreiwillige Karl Schlimme, Konsulatsdiener des deutschen Konsulats in Erzerum erzählt, wie er am 18. Juni Mitglieder der österreichischen Ski-Mission begleitete, denen eine armenische Familie, zu der auch die Schwester des armenischen Bischofs von Erzerum gehörte, vom Wali anvertraut worden war. In Baiburt wurde, nachdem man ihnen den Kutscher fortgenommen hatte, der Versuch gemacht, ihnen die Armenier zu entreißen, wogegen sie sich zur Wehr setzten. Auf dem weiteren Wege trafen sie regelrechte Posten von Komitatschis. Die zur Bedeckung mitgegebenen Gendarmen weigerten sich, weiter mitzukommen und machten mehrfach den Vorschlag, die Armenier niederzumetzeln. Unter eigener Lebensgefahr brachten die Reisenden die Familie nach Ersindjian.
2. Herr von Scheubner-Richter, der in Erzerum bis zur Ankunft des Herrn Werth mit der Vertretung des Konsulats betraut war und im August 1915 in militärischem Auftrage nach Mossul unterwegs war, verhinderte dadurch, daß er mit den ihm unterstellten deutschen Offizieren und Mannschaften seine Mitwirkung verweigerte, daß ein Lager von Deportierten, das sich aus Furcht vor einem Massaker zwischen Bitlis und Mossul verschanzt hatte, von den ihn begleitenden türkischen Offizieren mit ihren Mannschaften laut Befehl aus Mossul massakriert wurde.
3. Generalfeldmarschall Freiherr von der Goltz erfuhr nach seiner Ankunft in Mossul (Dezember 1915), daß der bisherige Oberkommandierende in Mesopotamien, Nureddin Bey, Befehl gegeben hatte, die nach Mossul transportierten Armenier von Bagdad von dort weiter zu verschicken und auch die in Mossul ansässigen Armenier nach dem Euphrat zu schaffen. Der Feldmarschall hielt diese Maßregel militärisch in keiner Weise für gerechtfertigt und intervenierte bei den Wilajetbehörden; zunächst ohne jeden Erfolg. Er erreichte wenigstens, daß die Armenier einstweilen in Mossul bleiben konnten. Als bis Mitte Januar 1916 keine Antwort aus Konstantinopel kam, verbot der Feldmarschall von sich aus auf Grund seiner Oberbefehlshaberbefugnisse dem Wali von Mossul, die Armenier weiter zu transportieren. Bis Ende Januar erhielt er keine Antwort, erfuhr aber, daß die Regierung auf dem Abtransport bestehe. Hierauf bat der Feldmarschall telegraphisch um seine sofortige Abberufung. Erst jetzt antwortete Enver Pascha in einem verbindlich gehaltenen Telegramm, in welchem er Zusicherungen bezüglich des Verbleibens der Armenier in Mossul machte, im übrigen aber den Feldmarschall darauf hinwies, daß ihn seine Oberbefehlshaberbefugnisse nicht berechtigten, sich in die inneren Angelegenheiten des türkischen Reiches einzumischen.
4. General Liman von Sanders[18] erfuhr am 9. November, als er zur Besichtigung der 56. Division und der nach dem europäischen Kriegsschauplatz beorderten 16. Division in Smyrna weilte, daß am 8. November mehrere hundert Armenier in Smyrna verhaftet und mit der Eisenbahn ins Innere transportiert worden waren, darunter alte Frauen und kranke Kinder, die von der Polizei in der rohesten Weise aus den Betten geholt worden waren. Am 10. November schickte er den Stabschef der 5. Armee zum Wali und ließ ihm sagen, daß er derartige Massenverhaftungen und Transporte nicht dulden und eine Fortsetzung der Maßnahmen mit Waffengewalt durch die ihm unterstellten Truppen verhindern würde. Zugleich gab er Befehl, die nötigen Vorkehrungen zu treffen. Er ließ dem Wali bis Mittag Bedenkzeit. Gegen ½2 Uhr meldete ihm sein Stabschef, daß die Verhaftungen und Transporte eingestellt seien. Ebenso intervenierte General Liman von Sanders wegen der Verhaftung der zehn angesehensten und reichsten griechischen Notabeln von Urla, die ohne Verhör in das Gefängnis von Smyrna gebracht worden waren.
5. General von Lossow und General Freiherr Kreß von Kressenstein[19] (Chef der deutschen Delegation in Tiflis) haben sich mit der größten Energie dafür eingesetzt, daß die türkische Kaukasusarmee, die im Widerspruch mit den Abmachungen des Friedens von Brest-Litowsk in die Gouvernements Tiflis, Eriwan, Elisabethpol und Baku einrückte, hinter die Vertragsgrenze zurückgezogen wurden. Die aus ihren Wohnsitzen geflüchteten kaukasischen Armenier kamen in eine so verzweifelte Lage, daß eine halbe Million von Männern, Frauen und Kindern mit dem Hungertode bedroht war. Trotz der Weigerung Enver Paschas hat die Oberste Heeresleitung (siehe Telegramme von Hindenburg und Ludendorff) ihren Willen durchgesetzt und ermöglicht, daß die geflüchteten Armenier endlich in ihre Wohnsitze zurückkehren konnten.
6. Oberstleutnant Paraquin, der damals dem Stabe des Armeeführers Halil Pascha angehörte, war nach der Einnahme von Baku Zeuge davon, daß Nury Pasha der Niedermetzelung der Armenier durch die Tataren freien Lauf ließ, ohne einzugreifen und die Christen der Stadt zu schützen. Als Oberstleutnant Paraquin, der schon zuvor vergeblich Vorbeugungsmaßregeln gefordert hatte, von seinem Unwillen keinen Hehl machte und energisch auf Schutzmaßregeln drang, zog er sich das Mißfallen Nury Paschas in dem Maße zu, daß er am Tage darauf von Halil Pascha seiner Stellung enthoben wurde.
7. In der deutschen Kolonie Katharinendorf sind durch bewaffnetes Einschreiten der deutschen Kolonisten 152 Armenier aus einem von den Tataren veranstalteten Massaker gerettet worden.
Ich zweifle nicht, daß noch viele deutsche Offiziere, wo sie in die Lage kamen, gefährdeten Armeniern ihren Schutz angedeihen zu lassen, ebenso gehandelt haben. Es würde mir wertvoll sein, von deutschen Kriegsteilnehmern, die aus der Türkei zurückgekehrt sind, zur Vervollständigung meines Materials Mitteilungen über die Erfahrungen zu erhalten, die sie im Zusammenhang mit der Armenierverfolgung gemacht haben.
3. Militärischer Schade.
Die Rücksichtslosigkeit, mit der das Komitee trotz der gefährdeten Existenz des Reiches sein innerpolitisches Programm durchführte, wird dadurch charakterisiert, daß es bei der Durchsetzung weder die Interessen der Bundesgenossen noch die Interessen der Kriegführung respektierte. Die deutschen Unternehmungen in der Türkei, wie z.B. die Baumwollgesellschaft in Cilicien und die Teppichmanufaktur in Urfa, wurden durch die Austreibung der Armenier ihrer geschulten Arbeitskräfte beraubt, die deutschen Hospitäler ihres ärztlichen und Pflegepersonals, die Schulen und Waisenhäuser ihrer Lehrer und Gehilfen; den deutschen Banken und Handelshäusern wurden durch Konfiskation des armenischen Nationalvermögens die Sicherheiten für ihre Kredite genommen. Nicht einmal vor der Schranke der eigenen militärischen Interessen machte der rücksichtslose Verfolgungswille des Komitees halt. Daß sich auf den Etappenstraßen, die mit den unbeerdigten Leichen massakrierter und verhungerter Armenier besät waren, der Flecktyphus über das ganze Reich ausbreitete, danach fragte niemand. Daß durch die Abschiebung und Vernichtung der Armenier die Armee ihrer tüchtigsten Militärhandwerker, Hufschmiede, Chauffeure, die Regierung und die Banken ihrer eingearbeiteten Beamten, die Spitäler und Verbandplätze ihrer geschulten Ärzte und ihres Lazarettpersonals beraubt wurden, war die geringste Sorge. Selbst Einsprüche der Obersten Heeresleitung wurden leichten Herzens in den Wind geschlagen. In der kritischsten Periode August 1915 wurde der Generaldirektor der anatolischen Bahn durch den Befehl der Ausweisung von 850 geschulten armenischen Bahnbeamten vor eine Frage gestellt, die den Gang des Krieges unmittelbar beeinflussen mußte. Einen Aufschub der Maßregel zu erwirken gelang ihm zunächst nur dadurch, daß er erklärte, zur selbigen Stunde den Betrieb auf der ganzen Linie einstellen zu müssen. Erst nach langwierigen Verhandlungen und immer wiederholten starken Pressionen durch die Oberste Heeresleitung gelang es, den Aufschub in eine Aufhebung der Maßregel zu verwandeln und dadurch mit dem Bahnbetrieb auch das Leben von 850 Armeniern und ihrer Familien zu retten.
Noch Schlimmeres drohte der Bahnbaugesellschaft. Im Juni 1916 wurde zur Zeit der drängendsten Arbeiten am Amanustunnel durch die Austreibung von 2400 am Bau beschäftigten Armeniern die Zahl der Arbeiter ohne Befragen der Gesellschaft mit einem Schlage nahezu auf die Hälfte reduziert. Weitere Abtransporte drohten. Infolge Fehlens aller gelernten Arbeiter wurde der Fortschritt der Bauarbeiten und der Bahnhofsbetrieb mit den verbliebenen Arbeitern zu einem Ding der Unmöglichkeit. Anwerbung neuer Arbeiter war ebenfalls unmöglich. Einstellung ungelernter Arbeitersoldaten hätte die Bauzeit um mindestens 3 Monate verlängert. Im Amanustunnel drohten bei Einstellung der Arbeiten Einbrüche und damit andauernde Unterbrechung des Bahnbetriebes. Zugleich wurden zwei armenische Ärzte und 43 Apotheker und Pfleger aus dem Bahnspital vertrieben. Der auf Vorstellungen der Baugesellschaft vom türkischen Kriegsministerium gegebenen Gegenbefehl (18. Juni 1916) blieb wirkungslos. Die Vermittlung vom Großen Hauptquartier, Kriegsministerium und Auswärtigem Amt in Berlin erwirkte zwar den erneuten Befehl vom Kriegsminister an den Kommandanten der 4. Armee und den Wali von Adana, daß die ausgetriebenen Armenier nach ihren Arbeitsstellen zurückgeführt werden sollten. Der Wali aber erklärte (22. Juni), keinen Befehl zur Rückkehr der Vertriebenen erhalten zu haben, sondern nur einen Befehl, „die Zahl der noch zu Vertreibenden zu beschränken“. Der Wali versichert obendrein, daß er einen derartigen Befehl, auch wenn er ihn erhielte, nicht befolgen würde. Der Botschafter erklärte darauf (30. Juni) den Ministern Talaat Bey und Halil Bey, „die Maßregel mache den Eindruck, als ob die türkische Regierung selbst darauf bedacht sei, den Krieg zu verlieren“. Trotzdem inzwischen noch General v. Falkenhayn an Enver Pascha aus dem Großen Hauptquartier drahtlich von der „vollständigen Betriebseinstellung, deren Ende sich nicht absehen ließe“, in Kenntnis gesetzt und „ein unmittelbares deutsches Interesse wegen Behinderung des Nachschubs“ geltend gemacht hatte, geschah nichts, um den Widerstand zu brechen. Am 1. Juli berichtet der Botschafter, daß Talaat nochmals die Ausweisungsfrage mit Enver erörtern wolle und erläutert: „Ausweisung auf Komiteebeschluß zurückzuführen... auch Enver und Talaat Bey sind solchen fanatischen Beschlüssen gegenüber machtlos“. Und dabei blieb es. Ja, es folgten noch weitere Abtransporte. Im März 1917 werden von der Amanusstrecke 505 Arbeiter mit 187 Familienmitgliedern in die Wüste geschickt, von der Taurusstrecke etwa die gleiche Zahl.
4. Opfer.
Bei der Frage nach der Zahl der ermordeten, verhungerten und islamisierten Armenier kann es sich selbstverständlich nur um ganz vage Schätzungen handeln. Nach allgemeiner Annahme, die auch von deutschen Konsuln geteilt wird, ist mit einem Verlust von einer Million türkischer Armenier zu rechnen, darunter eine halbe Million Frauen und Kinder. An Kaukasus-Armeniern sollen noch 50 bis 100000 dazu kommen.
Die Berichte enthalten die folgenden Angaben:
Am 12. August 1915, 6–7 Wochen nach der Massenverschickung, die Ende Juni einsetzte, also zu einer Zeit, wo noch der größte Teil der Karawanen unterwegs war und die Ernte des Hungersterbens in den Konzentrationslagern der Wüste noch nicht in Betracht kam, es sich also in der Hauptsache um Totschlag der Deportierten auf der Wanderung oder um Massakers an Ort und Stelle handelte, wird nach Mitteilung von Fürst Hohenlohe die Zahl der im Osten umgekommenen Armenier auf wenigstens zwei, wahrscheinlich mehrere Hunderttausend geschätzt. Einige Wochen später bezifferte Enver Pascha die Zahl der getöteten Armenier mit 300000[20]. Am 30. September 1915 schreibt Herr von Tyszka aus Konstantinopel: „Ob die Opfer 500000 übersteigen oder nicht erreichen, ist gleichgültig.“ Am 4. Oktober 1916 wird die Zahl der Umgekommenen zwischen 800000 und 1 Million geschätzt. So enorme Zahlen werden verständlich, wenn man aus Konsularberichten erfährt, daß die einzelnen Abschlachtungen in den Städten und in den Wanderlagern in der Regel nach Hunderten und Tausenden zählen, ja Zehntausend übersteigen. Von den ostanatolischen Transporten ist kaum ein Drittel am Verschickungsziel angekommen. Was unterwegs nicht umkam, wurde in den größeren Konzentrationslagern systematisch dem Hungertode ausgesetzt. An einem einzigen dieser Lagerplätze, Meskene, am Knie des Euphrats zwischen Aleppo und Rakka, liegen nach Aussage des türkischen Militärapothekers, die von einem türkischen Offizierstellvertreter bestätigt wurde, 55000 Armenier begraben.[21] Bei den Massakers auf den Wanderungen handelt es sich überwiegend um Männer, bei dem Hungersterben in den Konzentrationslagern fast ausschließlich um Frauen, Kinder und Greise. Die Transporte, die nach Der es Zor kamen, wurden 1915 auf 60000 geschätzt. Die immer neuen Transporte konnten nur dadurch Aufnahme finden, daß die ersten Transporte bereits verhungert oder wieder abgeschoben waren. So wurden am 15. April 1916 vier Transporte, 19000 an der Zahl, nach Mossul geschickt, 300 km quer durch die Wüste. Von diesen Transporten sind am 22. Mai, also 5 Wochen später, etwa 2500 in Mossul angelangt. Ein Teil der Frauen und Mädchen wurde unterwegs an Beduinen verkauft, alle übrigen sind durch Hunger und Durst umgekommen. Anfang Juli 1916 zählte man noch 20000 Deportierte in Der es Zor. Acht Wochen später betrug die Zahl, nach dem Zeugnis eines deutschen Offiziers, nur noch einige hundert Handwerker, die für die Truppen arbeiteten. Alle übrigen — auch diejenigen, die in den nördlicheren Stationen sich wirklich anzusiedeln begonnen hatten — waren verschwunden. Die Regierung behauptete, sie seien nach Mossul geschickt worden. Das Volk, sie seien in den Tälern südöstlich von Der es Zor umgebracht worden. Man habe sie nach und nach in Trupps von einigen Hunderten abgeführt und von dazu bestellten Tscherkessenbanden abschlachten lassen. Ein arabischer Augenzeuge, der gerade vom Schauplatz einer solchen Szene kam, bestätigte die Tatsache. Ähnliche Methoden sind für die Abschlachtung von 14000 Deportierten im Frühjahr 1916 nach zuverlässigen Erkundungen eines Deutschen festgestellt worden. Einen Monat lang wurden täglich 300 bis 500 Verbannte aus dem Lager geführt und in einer Entfernung von etwa 10 Kilometer niedergemacht. Die Leichen wurden in den Fluß geworfen. Die am 22. April in Ras ul Ain noch vorhandenen 2000 Deportierten, der Rest der 14000, waren bei einem späteren Besuch des Platzes ebenfalls verschwunden.
Bei solchem Verfahren, wenn es systematisch zwei Jahre lang fortgesetzt wird, wird man es für möglich halten, daß nach der allgemeinen Schätzung etwa eine Million von Armeniern vernichtet worden ist. Wie es in den Konzentrationslagern herging, darüber lese man den Bericht im [Anhang Nr. 4]. Wer ihn gelesen hat, wird sich nicht wundern, wenn ein anderer Augenzeuge berichtet, daß Ende Januar, während er sich in Bab aufhielt, in 2½ Tagen 1029 Armenier starben.
Ein eigenartiger Weg der Schätzung wird (Nr. 302, 4. 10. 16) auf Grund einer Tabelle über das Schicksal der Eltern und Angehörigen von 720 in Aleppo gesammelten Kindern eingeschlagen. Die 720 deportierten Kinder im Durchschnittsalter von 9 Jahren hatten ihre Väter und Mütter durch folgende Umstände verloren: Während der Mann im Heere diente, waren 246 Mütter mit ihren Kindern deportiert worden. Eines natürlichen Todes starben 129 Väter und 53 Mütter, eines unnatürlichen Todes starben 321 Väter und 379 Mütter. Die Zahl der Angehörigen der Kinder, die während des Transportes umkamen, betrug 2616. Die Transporte, von denen die 720 Kinder übriggeblieben waren, stammten aus zehn verschiedenen Wilajets und zählten bei der Ausreise 3336 Personen. Es gingen also 78,5 Prozent auf dem Transport verloren. Legt man dies Verhältnis zugrunde und nimmt man die Gesamtzahl der Deportierten auf rund 1½ Millionen an, so würde der überlebende Rest nur 322000 zählen. Natürlich hat dieses Exempel nur den Wert einer Stichprobe.
Die Berechnungen, die sich in meinem „Bericht“[22] finden, ruhen auf der Statistik der armenischen Bevölkerung der Türkei nach den Gemeindelisten des Patriarchats. Nach ihnen zählte die Gesamtzahl der Armenier der Türkei 1845450. Rechnet man die Armenier, die in den Kaukasus und übers Meer nach Alexandrien geflüchtet sind, mit 244400 und die Armenier, die von der Deportation verschont geblieben sind, mit 204700 (was vielleicht zu hoch gerechnet ist), so ist die Zahl der Deportierten mit 1396350 anzusetzen. Die Zahl der Überlebenden an den Rändern der arabischen Wüste soll nach neueren Angaben zwischen 150- und 200000 betragen. Will man außerdem annehmen, daß, was an islamisierten Armeniern, an verschleppten und verkauften Frauen, Mädchen und Kindern noch 200000 betragen mag, wofür es natürlich keine Gewähr gibt, so würde man zu dem ganz allgemeinen Schätzungsergebnis kommen, daß von den 1845000 Armeniern rund 1 Million umgekommen ist und 845000 noch am Leben sind, wovon ca. 200000 in ihren Heimatsstädten zurückblieben, 200000 versprengt, 250000 in den Kaukasus geflüchtet sind und 200000 noch als ausgehungerte Bettler in den Konzentrationslagern übriggeblieben sind. Da die Mehrzahl der Versprengten und der in den Konzentrationslagern Überlebenden als islamisiert anzusehen ist, so wird man die Zahl der islamisierten Armenier zwischen 250- und 300000 schätzen können. Die Verluste an Menschenleben unter den kaukasischen und in den Kaukasus geflüchteten Armeniern werden auf 50–100000 geschätzt.
Der Wert des konfiszierten Nationalvermögens der türkischen Armenier wird auf eine Milliarde geschätzt.
Ich brauche nicht zu wiederholen, daß diesen Berechnungen jede exakte statistische Grundlage fehlt und fehlen muß. Zu einem einigermaßen zuverlässigen Ergebnis wird man erst gelangen können, wenn eine neue Volkszählung der türkischen und kaukasischen Armenier einen Vergleich mit dem früheren Volksbestande erlaubt. Wer wollte nicht hoffen, daß die Zahl der überlebenden Armenier größer sein möchte, als man bis jetzt annehmen darf.
Die Gesamtzahl der türkischen, kaukasischen, persischen und ausländischen Armenier wurde vor dem Kriege auf 3600000 veranschlagt. Schon der Verlust von 800000 Armeniern würde ein Viertel der gesamten armenischen Nation ausmachen.
Welches von den kriegführenden Völkern darf seine Verluste mit denen des armenischen Volkes in Vergleich stellen, das mit dem Kriege selbst nichts zu tun hatte?
5. Die offizielle Motivierung.
Da ich hier nicht eine Geschichte der Armenischen Frage schreiben kann, sondern mich darauf beschränken muß, aus den wichtigsten Daten der vorliegenden Dokumente die Summe zu ziehen, so habe ich nicht zu erörtern, wie es dahin kam, daß nach dem Sturz Abdul Hamids und der Einführung der Konstitution die Einmütigkeit der auseinanderstrebenden Nationalitäten des osmanischen Reiches, die im ersten Rausch der Revolution zur Tatsache geworden und durch eine demokratische Verfassung verbürgt zu sein schien, nach kurzer Zeit dem alten Zerrüttungsprozeß anheimfiel. Das jungtürkische Komitee, das allen nichttürkischen Nationen eifersüchtig und mißtrauisch gegenüberstand, kehrte mit den cilicischen Massakers und den albanesischen Dragonaden zu den Methoden Abdul Hamids zurück. In drei aufeinanderfolgenden Kriegen führte seine unweise Politik in der kurzen Zeit eines Jahrzehnts zuerst den Verlust der afrikanischen Besitzungen, als dann den Verlust der europäischen Türkei herbei und zuletzt den Zusammenbruch des ganzen Reiches, das den Weltkrieg voraussichtlich nur noch als inneranatolischer Kleinstaat überleben wird. Das politische Programm des Komitees für Einheit und Fortschritt, die Aufrichtung eines rein islamischen pantürkischen Großreiches, hat sich als Utopie erwiesen. Die historische Mission der Jungtürken war die Liquidation der Türkei.
Die Maßregel der Deportation fiel in die kritischste Phase des Krieges. Die Türkei, auf drei Fronten, an den Dardanellen, im Kaukasus und in Mesopotamien, von drei europäischen Großmächten angegriffen, war während der ersten elf Kriegsmonate auf ihre eigene militärische Kraft angewiesen. Die Zentralmächte waren infolge der Neutralität Bulgariens und Rumäniens außerstande, ihr mit nennenswerten Truppenkontingenten zu Hilfe zu kommen. So seltsam es erscheinen muß, daß den jungtürkischen Machthabern gerade der äußerste Gefahrpunkt ihrer militärischen Lage — während der heißesten Dardanellenkämpfe — als die „günstigste Gelegenheit“ erschien, ihr innerpolitisches nationalistisches Programm durchzuführen und mit ihrer wirtschaftlichen Existenz zugleich ihren moralischen Kredit aufs Spiel zu setzen, so sehr entsprach doch diese Va-banque-Politik dem abenteuerlichen Charakter der jungtürkischen Machthaber.
Gleichwohl erforderte die Bundesgenossenschaft mit den Zentralmächten eine Verhüllung der leitenden Motive und Zielgedanken der jungtürkischen Politik. Ein offenes Bekenntnis zu den asiatischen Methoden, die zum Erbgut des Islams gehören, konnte den verbündeten Mächten gegenüber die Pforte erst wagen, als sie in der Hauptsache ihre Absicht erreicht und durch die Zertrümmerung der armenischen Nation die „Armenische Frage“ hinter dem Rücken der Botschafter „gelöst“ hatte. Vor den europäischen Diplomaten erschien das türkische Mittelalter im Gehrock. „Militärische Notwendigkeiten“ wurden vorgeschützt, um hinter dem Wandschirm der Deportation die Abwürgung der armenischen Nation den Blicken Europas zu entziehen.
Die „militärischen Notwendigkeiten“ wurden mit einer Reihe von amtlich gemeldeten Vorfällen begründet, deren Gewicht nicht ohne weiteres abschätzbar war:
1. Einzelne, nicht völlig aufgeklärte Spionageakte an der cilicischen Küste.
2. Scharmützel mit Deserteuren, die sich einer (schon vor dem Kriege in der Nachbarschaft von Zeitun bestehenden) Räuberbande angeschlossen hatten.
3. Bombenfunde, wirkliche oder angebliche, an vereinzelten Plätzen (Kaisarie, Erzerum).
4. Unterstützung hochverräterischer Pläne durch feindliche Mächte.