Die
Gewerkschaftsbewegung.

Darstellung
der
gewerkschaftlichen Organisation der Arbeiter
und der Arbeitgeber aller Länder.
Von
W. Kulemann
Landgerichtsrat. Jena,
Verlag von Gustav Fischer.
1900.
Alle Rechte vorbehalten.

Vorwort.

Als ich bei der Vorbereitung des von mir auf dem evangelisch-sozialen Kongresse in Frankfurt a. M. am 17. Mai 1894 gehaltenen Vortrages über die Gewerkschaften daran ging, mich näher mit dem Gegenstande und der darüber bestehenden Litteratur zu beschäftigen, fand ich eine auffallende Thatsache. Man kann sicher unserer Zeit nicht den Vorwurf machen, daß zu wenig Bücher geschrieben würden. Sollte man da glauben, daß über eine Erscheinung, wie die Gewerkschaftsbewegung, deren weittragende Bedeutung von ihren Freunden wie von ihren Gegnern übereinstimmend anerkannt wird, nicht ein einziges Buch besteht, aus dem man sich zusammenhängend über sie unterrichten könnte! Man möge mich nicht mißverstehen. Ich will gewiß nicht das Verdienst der Werke von Brentano, Lexis, Sartorius von Waltershausen, Berghoff-Ising, Schmöle, des Ehepaares Webb u. a., deren Arbeiten dauernden Wert behalten, herabsetzen, aber sie alle haben sich auf ein bestimmtes eng begrenztes Einzelgebiet beschränkt, und ich trete ihnen deshalb nicht zu nahe, wenn ich es als eine auffallende Lücke unserer volkswirtschaftlichen Litteratur bezeichne, daß sie kein zusammenhängendes Werk über die Gewerkschaftsbewegung aufweist.

Ein solches ist aber neben jenen Arbeiten ein unabweisbares Bedürfnis, dessen Befriedigung um so dringender wird, je mehr die Ueberzeugung sich Bahn bricht, daß gerade bei uns in Deutschland die Sozialdemokratie nur deshalb ihre jetzige Bedeutung hat erlangen können, weil es an einer anderweiten Organisation der Arbeiterklasse zur Vertretung ihrer berechtigten Interessen fehlte, und deshalb auch diejenigen Arbeiterkreise, die den politischen Zielen jener Partei, wie ihren ethischen und volkswirtschaftlichen Grundlagen ablehnend oder wenigstens gleichgültig gegenüberstehen, sich notgedrungen ihr zuwenden müssen, weil nun einmal die Arbeiterinteressenvertretung eine soziale Naturnotwendigkeit ist, der auf irgend einem Wege Rechnung getragen werden muß.

Die bezeichnete Lücke auszufüllen ist der Zweck meines Buches. Ich habe versucht, so vollständig, wie es mir möglich war, alles Thatsachenmaterial zusammenzustellen, das sich auf die wirtschaftliche Interessenorganisation der Arbeiter bezieht, ohne Beschränkung auf einzelne Länder oder Formen. Ich bin auch der Ansicht, daß eine solche Arbeit nicht nur den Nutzen einer äußeren Zusammenfassung bietet, insbesondere den Personen, die sich mit der Bewegung beschäftigen wollen, die Mühe erspart, sich durch die Speziallitteratur hindurch zu arbeiten, sondern einen höheren Wert hat, denn, wie in allen jenen Einzelerscheinungen nur ein allgemeiner Gedanke der sozialen Kulturentwickelung zum Ausdrucke kommt, der aber in den verschiedenen Ländern eine durch die Eigenart der Verhältnisse bedingte verschiedene Ausprägung erhalten hat, so kann dieses einheitliche Moment auch nur durch eine einheitliche Behandlung zum vollen Verständnisse gelangen.

Aber die Aufgabe, die ich zu lösen hatte, bestand doch nicht etwa, wie es nach dem bisher Gesagten scheinen könnte, lediglich darin, das in den vorhandenen Einzelwerken enthaltene Material zusammenzustellen, vielmehr ist das Gebiet, das bis jetzt eine litterarische Bearbeitung erfahren hatte, nur ein Teil, und nicht einmal ein sehr großer Teil des Gesamtgebietes. Es ist zunächst räumlich begrenzt, denn es beschränkt sich auf die fünf Länder: England, Frankreich, Nordamerika, Deutschland und die Schweiz. Hinsichtlich der übrigen Länder giebt es nichts als zerstreute Aufsätze in einzelnen Zeitschriften. Aber zu dieser räumlichen Begrenzung kommt, wenigstens hinsichtlich des Landes, das uns am meisten interessiert, nämlich Deutschlands, noch eine inhaltliche hinzu, denn das einzige in Betracht kommende Werk von Schmöle über die sozialdemokratischen Gewerkschaften stellt sich gar nicht die Aufgabe, die ganze deutsche Gewerkschaftsbewegung zu umfassen, sondern greift nur eine einzelne Gruppe heraus, die freilich die stärkste, aber nicht entfernt die einzige ist, neben der vielmehr noch verschiedene beachtenswerte andere Organisationen bestehen, für die es an einer litterarischen Bearbeitung völlig oder fast völlig fehlt.

Zu diesen Organisationen gehören zunächst die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine. Aber wenn in der Oeffentlichkeit meistens sie und die sozialistischen Gewerkschaften als die einzigen gewerkschaftlichen Bildungen angesehen werden, so ist das durchaus unrichtig. Nicht allein ist in neuester Zeit mit Erfolg der Versuch gemacht, christliche Gewerkvereine ins Leben zu rufen, sondern es giebt auch eine ganze Anzahl von Vereinigungen aller Art, die man freilich nicht zu den Gewerkschaften im engsten Sinne zählen kann, die aber nicht allein unter den Begriff der wirtschaftlichen Interessenorganisation der Arbeiter fallen, sondern die man sogar im weiteren Sinne zu den gewerkschaftlichen Bildungen rechnen muß. Wie in der Natur, so giebt es auch im sozialen Leben Uebergangsstufen, Formen, bei denen die karakteristischen Eigenschaften der betreffenden Gattung freilich noch nicht zu voller Entwicklung gelangt sind, aber doch bereits mehr oder weniger scharf hervortreten. Das gilt auch auf unserem Gebiete. Neben Vereinigungen, die sich ausdrücklich als Gewerkvereine oder Gewerkschaften bezeichnen, giebt es andere, die dies nicht thun, die aber dennoch unverkennbare Berührungspunkte mit ihnen haben. Sie sind als Vorstufen zu betrachten, als embryonale Formen, die sich aller Wahrscheinlichkeit nach mit der Zeit zu vollen Gewerkschaften entwickeln werden. Zu ihnen gehören neben den evangelischen und katholischen Arbeitervereinen vor allem eine Reihe kaufmännischer Organisationen, die in bunter Mannigfaltigkeit den gewerkschaftlichen Karakter in den verschiedensten Stufen der Ausbildung zeigen. Endlich haben auch vielfach staatliche und private Beamte das Bedürfnis einer gemeinsamen Vertretung ihrer Interessen empfunden und ihm durch Vereinigung Rechnung getragen. Nun werden freilich die Beamten im Sinne des Sprachgebrauches nicht zu den Arbeitern gezählt; aber sie befinden sich nicht allein in abhängiger Stellung, sondern diese unterscheidet sich auch meist nicht wesentlich von derjenigen des Arbeiters, insbesondere ist sie regelmäßig weder eine dauernd gesicherte, noch hinsichtlich der Leistungen und Gegenleistungen fest bestimmte, so daß für die Verteidigung der Interessen der Mitglieder gegenüber deren Arbeitgebern volle Veranlassung geboten ist.

Alle diese Organisationen, die, wie gesagt, als unentwickelte gewerkschaftliche Formen zu betrachten sind, haben ein Recht auf unsere Beachtung und müssen ihren Platz finden in einem Buche, welches sich die Aufgabe stellt, einen Ueberblick über die gesamte Gewerkschaftsbewegung zu geben. Aber damit ist eine große Schwierigkeit verbunden, nämlich diejenige der Abgrenzung und Auswahl. Sind jene Vereinigungen, wie ich ausführte, nicht völlig ausgereifte Gewerkvereine, enthalten sie vielmehr deren karakteristische Elemente nur in mehr oder weniger hohem Grade, so entsteht die Frage: welche Stufe der Entwickelung, welches Maß von gewerkschaftlichen Momenten ist zu erfordern, um danach eine bestimmte Vereinigung aufzunehmen oder unberücksichtigt zu lassen? Offenbar ist es nicht möglich, dies grundsätzlich zu bestimmen, sondern es muß dabei ein gewisses subjektives Ermessen walten, hinsichtlich dessen ich durchaus nicht den Anspruch erhebe, es überall zutreffend ausgeübt zu haben. Ich bin völlig darauf gefaßt, daß mir in dieser Beziehung Fehler nachgewiesen, daß mir Vereinigungen bezeichnet werden, die ich nicht berücksichtigt habe, während sie mindestens dasselbe Recht auf Beachtung gehabt hätten, wie andere. Ich werde solche Ergänzungen gern entgegennehmen und, sofern sich einmal das Bedürfnis einer zweiten Auflage geltend machen sollte, sie gewissenhaft verwerten.

Giebt es über die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine wenigstens einige kleinere Schriften, so fehlt es dagegen hinsichtlich der übrigen im Vorstehenden bezeichneten Organisationen völlig an allgemein zugänglicher Litteratur. Ich war deshalb nicht allein für die Materialbeschaffung auf private Bemühungen angewiesen, sondern vor Allem konnte ich auch hinsichtlich der Existenz solcher Vereinigungen, abgesehen von zufälligen Notizen in den Zeitungen, nur auf diesem Wege etwas erfahren. Ich muß deshalb, obgleich ich mich an die am besten orientierten Stellen um Auskunft gewandt und diese fast ausnahmslos in liebenswürdigster Weise erhalten habe, trotzdem die Möglichkeit zugeben, daß mir die eine oder die andere Organisation entgangen sein könnte.

Aber noch in einer anderen Beziehung fiel mir die Aufgabe zu, völlig jungfräulichen Boden zu beackern. Fehlte es bisher nicht allein für einzelne Länder, sondern auch, namentlich in Deutschland, für große Gruppen innerhalb der Arbeiterbewegung an jeder litterarischen Bearbeitung, so gilt das Gleiche hinsichtlich der internationalen Organisation. Es liegt auf der Hand, daß die gewerkschaftliche Entwickelung nicht in die Grenzpfähle der einzelnen Staaten eingeengt werden kann, wird doch gegen jede noch so berechtigte Arbeiterforderung von den Vertretern der Unternehmer stets in erster Linie der Einwand erhoben, daß durch ihre Befriedigung der einheimischen Industrie die Konkurrenz auf dem Weltmarkte unmöglich gemacht werde. Wenn dies nicht in einzelnen, vielleicht auf dem betreffenden Gebiete unvollkommen entwickelten Ländern, sondern überall in gleichem Maße geschieht, wenn man sich in Deutschland auf Oesterreich, Frankreich, England, Amerika und dort wieder auf Deutschland beruft, so erinnert das allerdings lebhaft an die Heine'sche Erzählung von den beiden edlen Polen, von denen keiner wollte, daß der andere für ihn zahle und die deshalb beide schließlich nicht dazu kamen, ihre Zeche zu berichtigen. Aber immerhin ist nicht zu bestreiten, daß die Produktionsbedingungen in den Kulturländern einem natürlichen Ausgleichungsbedürfnisse unterworfen sind und daß die Industrie eines Landes geschädigt werden müßte, wenn die Ungleichheit ihrer Belastung im Vergleiche mit derjenigen der übrigen Länder ein gewisses Maß überschreiten würde. Aus diesem Grunde ist die gewerkschaftliche Bewegung, will anders sie dauernden Erfolg haben, grundsätzlich auf internationale Entwickelung hingewiesen.

Hier ist nun die bisherige Litteratur nicht allein völlig unzureichend, sondern es ist einfach keine vorhanden. Ja, mehr als das. Die Thatsachen der internationalen Organisation sind selbst in den eingeweihtesten Kreisen fast völlig unbekannt geblieben. Das scheint eine kühne Behauptung, aber ich darf doch ganz gewiß die Generalkommission der Gewerkschaften und den Vorstand des sozialdemokratischen Parteiarchivs zu diesen Kreisen zählen, und von beiden habe ich trotz des bereitwilligsten Entgegenkommens, für das ich hiermit öffentlich meinen Dank ausspreche, nicht allein keine derartige Litteratur erhalten, sondern es wurde mir vielmehr erklärt, daß eine internationale Organisation, abgesehen von den Buchdruckern, eigentlich noch gar nicht existiere und es kaum der Mühe verlohne, sich mit den vereinzelt gemachten erfolglosen Versuchen zu beschäftigen. Wenn es mir desungeachtet gelungen ist, eine, wie ich glaube, ziemlich vollständige Uebersicht der vorhandenen internationalen Beziehungen in den einzelnen Industriezweigen zu beschaffen, die in ihrer Gesamtheit doch recht beachtenswert sind und einen zwar langsamen, aber stetigen Fortschritt des Organisationsgedankens auch im internationalen Rahmen beweisen, so darf ich also hier den Ruhm eines Entdeckers unbekannter Gebiete für mich in Anspruch nehmen.

Soviel über die Arbeiterorganisationen. Aber je länger ich mich mit ihnen beschäftigte, um so mehr wurde mir klar, daß ich mich nicht auf sie beschränken durfte, wenigstens wenn ich nicht meine Aufgabe lediglich in der Zusammentragung von Thatsachen sehen, sondern in ihnen einen höhern Gedanken verfolgen und zum Ausdrucke bringen wollte. Dieser Gedanke, der sich ganz von selbst aufdrängt, sobald man nur die Thatsachen unbefangen auf sich wirken läßt, ist der, daß die Organisation als solche, die Zusammenfassung vieler Einzelner, die in gleichartigen Verhältnissen leben, nicht auf willkürlicher Neigung beruht, sondern einem inneren Bedürfnisse der Entwickelung unserer wirtschaftlichen Verhältnisse entspringt. Es wäre ja auch wunderbar, wenn es anders sein sollte. In früheren Jahrhunderten, als die Beziehungen der Staatsbürger untereinander unendlich viel einfacher und übersichtlicher waren, bestanden Organisationen, die jedem den seiner Stellung im Wirtschaftsleben entsprechenden Platz zuwiesen. Sollte heute, wo diese Beziehungen von Tag zu Tag mannigfaltiger und verworrener werden, das Bedürfnis nach Organisation geringer sein? Das ist kaum denkbar. Wenn man in unserem Jahrhundert die von früher überkommenen Formen zerschlagen hat, so war das berechtigt, weil diese Formen ihrem Zwecke nicht mehr entsprachen, aber nicht deshalb, weil der Zweck selbst, der sie ins Leben gerufen hatte, nicht mehr bestanden hätte. Indem man sie zerschlug, ohne sie zu ersetzen, schuf man eine Lücke, und das innere Bedürfnis, diese Lücke auszufüllen, ist die Triebkraft der modernen Organisationsbewegung. Individualismus und Sozialismus, Stellung des Einzelnen auf sich selbst und Zusammenfassung vieler oder aller Einzelnen zu organischen Gesamtheiten, das ist der große Gegensatz, zwischen dem sich unsere wirtschaftliche Entwickelung in Pendelschwingungen bewegt. Haben wir die Perioden sowohl der Zunftverfassung wie des Manchestertums überwunden, so liegt es nahe, gerade in der gewerkschaftlichen Organisation als einer Mittelstufe zwischen dem reinen Individualismus und dem extremen Sozialismus diejenige Form zu sehen, die unserer heutigen Entwickelung am besten angepaßt ist und mittelst deren es gelingen wird, einen harmonischen Ausgleich zu erzielen. Aber ist das richtig, so liegt auf der Hand, daß die Bewegung sich nicht auf die Arbeiter beschränken kann. Auch die Unternehmer haben durch Beseitigung der Zunftverfassung ihre frühere Organisation verloren, ohne daß doch das Erfordernis einer solchen beseitigt wäre. Es ist ja möglich, daß das Bedürfnis der Zusammenfassung zu Verbänden, die das gemeinsame Interesse verfolgen, bei ihnen nicht so stark ist, wie bei den Arbeitern, weil der einzelne Unternehmer schon für sich allein widerstandsfähiger ist, und daraus mag es sich erklären, daß im allgemeinen die Arbeiter den Organisationsgedanken lebhafter aufgegriffen haben, aber gerade nachdem diese vorangegangen sind, bleibt den Unternehmern nichts übrig, als denselben Weg einzuschlagen.

Wollte ich also den Organisationsgedanken zur Geltung bringen, wollte ich zeigen, daß die Vertretung der Interessen der Arbeit als volkswirtschaftlichen Faktors gegenüber denjenigen des Kapitals und der Konsumtion, kurz, daß die „Organisation der Arbeit“, wie man es vielfach genannt hat, eine Naturnotwendigkeit ist, die sich in den Thatsachen widerspiegelt, so mußte ich auch die Vereinigungen der Unternehmer berücksichtigen.

Aber hier bot sich eine große Schwierigkeit, wenngleich rein äußerer Art, nämlich die Rücksicht auf den Umfang des Buches. Hätte ich die Organisation der Unternehmer in derselben Ausführlichkeit behandeln wollen, wie diejenige der Arbeiter, so würde der Stoff in dem Maße angewachsen sein, daß er in einem Bande nicht hätte bewältigt werden können; damit aber würde ich den Zweck, auf den mein Buch nach seiner ganzen Anlage zugeschnitten ist, nämlich die Verbreitung in größeren Kreisen, aufgegeben haben. Es entstand nun die Frage, wie das zu vermeiden sei. Auf die Darstellung der Unternehmervereinigungen ganz zu verzichten, war nicht möglich. Wie schon bemerkt, liegt der leitende Gedanke meines Buches, die Quintessenz dessen, was ich durch dasselbe beweisen will, in dem Satze, daß der einzige Weg, um zu einer durchgreifenden und dauernden Gesundung unserer wirtschaftlichen und sozialen Verhältnisse zu gelangen, in der Organisation der Arbeit, d. h. der beiden an ihr beteiligten Faktoren, der Arbeiter und der Unternehmer, zu sehen ist. Aber die Organisation ist ja nicht Selbstzweck, sondern, wie bemerkt, das Mittel, zu gesunden sozialen Zuständen zu gelangen. Für diese ist nun der weitaus wichtigste Faktor das Verhältnis zwischen den beiden Klassen der Bevölkerung, die sich heute fast wie zwei feindliche Heere gegenüberstehen, nämlich zwischen Arbeitern und Arbeitgebern. Wenn es deshalb möglich ist, die Organisation der Unternehmer nur insoweit zu behandeln, wie sie für dieses Verhältnis von Bedeutung ist, so mag freilich ein gewisser systematischer Fehler übrig bleiben, aber er ist dann von vorwiegend formeller Bedeutung, er beeinträchtigt nicht den Hauptzweck des Buches und darf als Preis der damit erzielten Umfangsbeschränkung in Kauf genommen werden.

In der That ist diese Scheidung leichter durchführbar, als es zunächst scheinen könnte. Der Unternehmer hat ein wirtschaftliches Interesse nach zwei ganz verschiedenen Richtungen, nämlich einerseits hinsichtlich der Herstellung und andererseits hinsichtlich des Absatzes. Bei dem letzteren tritt er in einen Interessengegensatz zu den Konsumenten, aber nicht zu den Arbeitern als solchen; zu ihnen besteht vielmehr eine Beziehung des Unternehmers lediglich im Rahmen der Produktion, insofern die Erfüllung der Forderungen, die im Interesse des Arbeiters liegen, in der Regel die Produktionskosten erhöht. Es ergiebt sich hieraus, daß diejenigen Unternehmerorganisationen, die sich mit der Regelung des Absatzes befassen, ganz von selbst aus dem hier gezogenen Rahmen entfallen.

Aber damit ist die uns obliegende Ausscheidung noch nicht erschöpft, vielmehr muß sie auch das Gebiet der Produktion ergreifen. Hier ist sie schwieriger, weil der Unternehmer mit einer ganzen Anzahl von Personen in ein Verhältnis des Interessengegensatzes tritt, und zwar sind dies alle diejenigen, deren Leistungen erforderlich sind, um die Produktion in ihren verschiedenen Stadien zu ermöglichen. Dazu gehören also außer den Arbeitern vor allem die Lieferanten der Roh- und Hülfsstoffe. Endlich kommen sowohl hinsichtlich des Absatzes, wie hinsichtlich der Herstellung für die Interessen des Unternehmers sehr wesentlich die Einrichtungen des Staates in Betracht, insbesondere auf dem Gebiete der Zoll- und Tarifpolitik. Die vielfachen „Vereine zum Schutze der wirtschaftlichen Interessen“, ebenso wie die Kartelle und Syndikate befassen sich nun in der That mit den Beziehungen der Unternehmer nach allen diesen Richtungen, also gegenüber den Konsumenten, den Lieferanten der Roh- und Hülfsstoffe und den staatlichen Behörden. Wenn wir deshalb für unseren Zweck uns auf diejenigen Unternehmerorganisationen beschränken, welche die Beziehungen zu den Arbeitern berühren, so scheiden wir dadurch nicht nur das Gebiet des Absatzes aus, sondern auch einen Teil desjenigen der Produktion, aber immerhin ist der Schnitt, den wir machen, ein völlig scharfer und begrifflich bestimmter, der erkennen läßt, was rechts oder links liegt.

Ich werde in dem Buche selbst nochmals auf diesen Punkt zurückkommen müssen[1], glaubte aber doch schon hier, wo es sich darum handelt, die verfolgte Aufgabe zu bezeichnen und den Leser über dasjenige, was er zu erwarten hat, zu unterrichten, mich darüber aussprechen zu sollen, zumal dadurch die Wahl des Titels berührt wird. Ich habe in diesem den Ausdruck „Arbeitgeber“ und nicht „Unternehmer“ gebraucht, weil in ihm das Verhältnis gerade zu den Arbeitern bezeichnet wird. Allerdings war es schwierig, hier die richtige Abgrenzung zu finden, da naturgemäß viele Vereinigungen sich nicht auf die Verfolgung der Interessen ihrer Mitglieder nach einer einzelnen Richtung beschränken. Lediglich die in neuerer Zeit zahlreich ins Leben gerufenen „Antistreikvereine“, die sich in einzelnen Gewerben zu Zentralverbänden für ganz Deutschland zusammengeschlossen haben, während andere alle Arbeitgeber eines bestimmten Bezirkes ohne Unterschied des Gewerbes umfassen, verfolgen als einziges Ziel die Regelung des Verhältnisses zu den Arbeitern, bei den meisten dagegen bildet diese Aufgabe nur die mehr oder minder in den Vordergrund tretende Seite ihrer Thätigkeit. Vereine, die sich ein weiteres Ziel gesteckt haben, habe ich überall da berücksichtigt, wo die Wahrung der Interessen gegenüber den Arbeitern in dem Statute zum Ausdruck kommt.

Es war meine Absicht, alle Unternehmerorganisationen, die sich mit den Beziehungen zu der Arbeiterschaft überhaupt befassen, zu erwähnen und das Wesentlichste über sie mitzuteilen. Aber an keiner anderen Stelle meines Buches ist das Gelieferte so weit hinter dem Gewollten zurückgeblieben, wie hier, insbesondere ist es mir nicht entfernt möglich gewesen, die angestrebte Vollständigkeit zu erreichen. Auch hier fehlte es bisher an aller und jeder Litteratur. Ja wohl, über die Kartelle und Syndikate giebt es solche in völlig ausreichendem Maße, und um so ruhiger konnte ich deshalb deren Ausscheidung verantworten, aber die Kampforganisationen der Unternehmer gegenüber den Arbeitern haben weder in Deutschland noch in anderen Ländern bisher irgendwelche litterarische Behandlung gefunden.

War ich deshalb zur Beschaffung des Materials ausschließlich auf den Weg privater Ermittelung verwiesen, so machte sich um so mehr eine weitere Schwierigkeit geltend. Die in Rede stehenden Vereinigungen wünschen nämlich zum Teil nicht, daß über ihre Einrichtungen etwas in die Oeffentlichkeit dringt. Brentano, den ich um seine Unterstützung bat, schreibt mir: „Gerade die Unternehmervereine sind heutzutage die wahren geheimen Gesellschaften.“ So habe ich denn auf meine Anfragen zum großen Teil entweder eine ablehnende oder gar keine Antwort erhalten.

Ich habe die gegen die Systematik meines Buches zu erhebenden Einwendungen offen dargelegt und dessen mangelnde Vollständigkeit anstandslos eingeräumt, aber ich konnte mich nicht entschließen, wegen dieser Unvollkommenheit den zweiten Teil ganz zu unterdrücken. Ist auch der Abschnitt über die Organisation der Arbeitgeber gewissermaßen ein Torso geblieben, so glaubte ich ihn doch als den ersten Versuch einer solchen Arbeit der Oeffentlichkeit nicht vorenthalten zu sollen. Dazu kommt, daß die Unvollständigkeit hier nicht von solcher Bedeutung ist, wie es scheinen könnte. Den Zweck einer Zusammenstellung, wie sie mein Buch bieten soll, wird man nicht sowohl darin zu sehen haben, den Leser über alle irgendwo bestehenden Vereinigungen dieser Art zu unterrichten, als vielmehr darin, die bisher unternommenen Versuche einer Organisation der Arbeitgeber mit Rücksicht auf die hierbei gemachten Erfahrungen und hervorgetretenen Tendenzen zu zeigen. Dieser Zweck aber ist erreicht, wenn in den zusammengestellten Thatsachen alle typischen und sonst interessanten Züge zum Ausdrucke gelangt sind, und daß dies geschehen ist, glaube ich annehmen zu dürfen.

Das bisher Gesagte gilt im wesentlichen auch hinsichtlich des dritten Hauptabschnittes, nämlich der gemeinsamen Organisation von Arbeitern und Unternehmern. Auch hier fehlte es bisher, abgesehen von dem Buche von Alfred Swaine über den ostschweizerischen Stickereiverband, dem Buche von Boissard über die französischen syndicats mixtes und einigen Arbeiten über die Tarifgemeinschaft der Buchdrucker an jeder Litteratur, so daß ich nur das bieten konnte, was mir durch private Erkundigung zugänglich geworden ist. Ich muß deshalb auch hier die Verantwortung für die Vollständigkeit meiner Zusammenstellung ablehnen.

Nach alledem sehe ich die Berechtigung meines Buches in folgenden Punkten. Dasselbe bietet zum erstenmale:

1.eine Zusammenstellung der gesamten gewerkschaftlichen Entwickelung;
2.eine Darstellung hinsichtlich derjenigen Länder, für die es bisher eine allgemeine zugängliche Litteratur nicht gab;
3.eine Behandlung der in Deutschland bestehenden gewerkschaftlichen Ansätze, soweit sie außer den sozialistischen Gewerkschaften und den Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereinen vorhanden sind;
4.eine Uebersicht der bisherigen internationalen Organisation;
5.Material über die Vereinigungen der Arbeitgeber, soweit sie das Verhältnis zu den Arbeitern berühren;
6.eine Zusammenstellung der bisher unternommenen Versuche einer gemeinsamen Organisation von Arbeitern und Arbeitgebern. —

Habe ich mich bisher mit dem Inhalte meines Buches beschäftigt, so darf ich mir zum Schlusse noch einige Worte über die formelle Seite, insbesondere die Art der Behandlung gestatten. Wenn ich mir die Aufgabe stellte, die wirtschaftlichen Interessenorganisationen der Arbeiter und der Arbeitgeber in allen Kulturländern in einem einzigen Buche zu umfassen, so war damit von selbst die Notwendigkeit einer weitgehenden Beschränkung gegeben. Das ganze ungeheure Gebiet mit der Ausführlichkeit zu behandeln, wie es die vorhandene Speziallitteratur thut, würde zunächst die Kraft eines Einzelnen weit überstiegen haben. Aber selbst abgesehen hiervon, würde eine solche Arbeit kaum eine innere Berechtigung gehabt haben, denn, soweit bereits befriedigende Bearbeitungen der Einzelgebiete vorliegen, ist für ein neues Buch von gleichem Zuschnitte kein Bedürfnis vorhanden. Endlich aber würde ein solches Werk von vielen Bänden gerade den Zweck nicht erreicht haben, auf den es mir vor allem ankam, nämlich nicht ein Buch für Bibliotheken zu schreiben, das nur wenige Personen in die Hand bekommen, sondern das Verständnis für die große soziale Organisationsbewegung der Gegenwart in möglichst weite Kreise zu tragen. Hierzu bedarf es eines Buches, das freilich einerseits den ganzen Stoff umfaßt und von einheitlichen Gesichtspunkten aus behandelt, das aber andererseits unbeschadet der Vollständigkeit sich möglichster Knappheit befleißigt und dadurch eine Begrenzung nach Umfang und Preis erzielt, wie sie für den bezeichneten Zweck weiter Verbreitung unerläßliche Bedingung ist.

War ich aber hiernach ohnehin nicht in der Lage, mit den vorhandenen Werken der Speziallitteratur in Konkurrenz zu treten, indem vielmehr derjenige, der sich eingehender mit einem Spezialgebiete beschäftigen will, auf jene verwiesen werden muß, so würde es eine thörichte Eitelkeit gewesen sein, wenn ich hier die Absicht gehabt hätte, Originalstudien zu bieten und auf die Urquellen zurückzugehen. Ich habe deshalb vielmehr überall da, wo bereits Bearbeitungen des betreffenden Gebietes vorhanden waren, diese meiner Darstellung zu Grunde gelegt und nur, soweit sie nicht bis auf die Jetztzeit reichten, die erforderlichen Ergänzungen auf anderem Wege beschafft.

Unter den Werken, die für ein eingehenderes Studium in Betracht kommen, stehen in erster Linie die einschlägigen Artikel des von Conrad, Elster, Lexis und Loening herausgegebenen „Handwörterbuches der Staatswissenschaften“, in denen auch ausführliche Litteraturnachweise gegeben sind. Die wertvollste Materialsammlung für die fortlaufende Entwickelung bietet das von H. Braun begründete „Sozialpolitische Zentralblatt“, das seit 1. April 1895 unter dem Titel „Soziale Praxis“ erscheint und jetzt von C. Francke herausgegeben wird. Leider sind meist die Originalquellen, aus denen die Angaben entnommen sind, nicht bezeichnet. Ich erwähne beide Werke in diesem Zusammenhange, da ich vielfach aus ihnen geschöpft habe und es doch nicht gut durchführbar erschien, mich an jeder einzelnen Stelle ausdrücklich auf sie zu beziehen. Im übrigen habe ich die von mir benutzten Quellen und die wichtigere Litteratur bei den einzelnen Abschnitten angegeben.

Es war zuerst meine Absicht, mich nicht auf eine Sammlung des Thatsachenmaterials zu beschränken, sondern daneben in einem zweiten Bande die prinzipielle Seite der Organisation, insbesondere deren wirtschaftliche und sozialpolitische Bedeutung zu erörtern.

Es waren auch hier äußere Gründe, die mich zwangen, hiervon abzusehen, und zwar einerseits die bereits hervorgehobene Rücksicht, den Umfang des Buches nicht zu sehr zu vergrößern, andererseits der Wunsch, die Veröffentlichung des fertig gestellten ersten Bandes nicht länger hinauszuschieben. Aber ich hoffe, in nicht allzulanger Zeit das jetzt Unterlassene nachzuholen und in einer ferneren Arbeit nicht allein den Nachweis zu erbringen, daß die Organisation von Arbeitern und Unternehmern als den beiden Faktoren der Arbeit eine unabweisbare Notwendigkeit ist, um deren Interesse gegenüber denjenigen des Kapitals und der Konsumtion wahrzunehmen und zu einer Ordnung in den verworrenen Verhältnissen des heutigen Erwerbslebens zu gelangen, sondern auch zu den hiermit zusammenhängenden Einzelfragen über die beste Form, insbesondere gemeinsame oder getrennte, freiwillige oder zwangsweise Organisation der beiden Berufsklassen, über die Beziehungen zwischen den gewerkschaftlichen und den politischen Aufgaben und das dadurch bedingte Verhältnis der Gewerkschaften zur Sozialdemokratie und endlich über die Berechtigung der einzelnen gewerkschaftlichen Forderungen, insbesondere die Erhöhung des Arbeitslohnes und die Verkürzung der Arbeitsdauer Stellung zu nehmen. In diesem Zusammenhange wird es mir auch möglich sein, etwas nachzuholen, was eigentlich der jetzigen Arbeit hätte vorausgehen müssen, insofern die Auswahl der behandelten Organisationen dadurch bedingt ist, nämlich den Begriff von „Gewerkschaft“ oder „Gewerkverein“ und dessen karakteristische Momente genau zu bestimmen. Ich bemerke dabei, daß ich die beiden genannten Ausdrücke in meinem Buche als gleichbedeutend behandele und abwechselnd gebrauche, ohne durch die Wahl des einen oder des anderen zu dem in Deutschland zwischen den Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereinen und den sozialistischen Gewerkschaften bestehenden Gegensatze und insbesondere zu der Frage, welche von beiden Arten den englischen trade unions am nächsten steht, Stellung zu nehmen. Im allgemeinen ist das Wort „Gewerkschaft“ wegen der handlicheren Ableitungsformen für den Gebrauch bequemer.

Die bereits vorliegende und die vorstehend bezeichnete fernere Arbeit werden in gewisser Weise nur zwei Bände eines Buches bilden, indem sie nicht allein denselben Gegenstand lediglich nach zwei Seiten hin behandeln, sondern auch denselben Grundgedanken zur Darstellung bringen, nämlich die Notwendigkeit der sozialen Organisation, für die der Nachweis auf doppeltem Wege geführt wird, nämlich einerseits induktiv an der Hand der Thatsachen der bisherigen Entwickelung, andererseits deduktiv als Ausfluß anerkannter oder doch als sicher vorhanden nachzuweisender volkswirtschaftlicher und psychologischer Gesetze. Deßungeachtet sind beide Arbeiten formell selbständige Bücher, da sie beide für sich ihr Gebiet erschöpfen und keine von beiden die andere zur Voraussetzung hat.

Ich habe übrigens diese Scheidung in zwei Bände nicht in der Weise durchgeführt, daß ich mich in dem vorliegenden streng auf die Darstellung von Thatsachen beschränkt und jede Kritik vermieden hätte. Zweifellos wäre das rein systematisch das Richtige gewesen, aber Systematik ist eben nicht Selbstzweck und wird, wo sie als solcher behandelt wird, zur Pedanterie. Ist ganz gewiß das Durcharbeiten eines so massenhaften Materials, wie ich es zusammentragen mußte, für den Leser in hohem Grade ermüdend, so schien es mir geeignet, die Monotonie der Darstellung gelegentlich dadurch etwas zu unterbrechen, daß ich an einzelnen Stellen kurze kritische Bemerkungen mir gestattete. Dadurch wird freilich der sonst nach Kräften gewahrte durchaus objektive Karakter meines Buches etwas beeinträchtigt, und ein Leser, der nicht auf meinem Standpunkte steht, wird gewiß an diesen Aeußerungen zuweilen Anstoß nehmen. Immerhin darf ich hoffen, daß solche Leser, die gewohnt sind, auch gegnerische Meinungen anzuhören, mir darum nicht zürnen werden. —

Zum Schlusse will ich nicht verfehlen, den üblichen Appell an die Nachsicht meiner Kritiker zu richten. Welche Schwierigkeiten die Verarbeitung eines so ungeheuren Materials bietet, wie es mir vorlag, kann nur derjenige völlig beurteilen, der sich schon mit ähnlichen Arbeiten befaßt hat; besteht doch gerade die Aufgabe darin, diese Schwierigkeit gar nicht merken zu lassen, sondern bei dem Leser das Gefühl hervorzurufen, als ob das, was ihm auf wenigen Seiten über einen Gegenstand gesagt wird und den knappen Auszug aus vielen Bänden und umfangreichen Protokollen, Berichten, Statuten u. s. w. darstellt, Alles enthalte, was darüber zu wissen nötig und möglich sei. Das Exzerpieren ist an sich eine mechanische und gerade deshalb wenig befriedigende Arbeit, aber die Aufgabe, die dabei gelöst werden muß, nämlich zwischen Wichtigem und weniger Wichtigem zu unterscheiden, so viel zu bieten, wie zur Orientierung erforderlich ist, aber auch nicht mehr, ist doch weniger leicht, als es scheinen könnte, insbesondere erfordert sie einen litterarischen Takt, ein Feingefühl, dessen Bedeutung man nur am eigenen Leibe erfährt, wenn man an hundert und tausend Stellen vor der Frage steht, ob man eine Angabe aufnehmen oder fortlassen, sie ausführlicher oder knapper fassen soll.

Aber es ist nicht nur die Verarbeitung eines so großen Materials, was Mühe verursacht, sondern schon dessen Zusammenbringung ist mit Schwierigkeiten verknüpft, die sich der Fernstehende nicht träumen läßt, und die doppelt groß sind für Jemanden, der einerseits nicht am Sitze einer größeren Bibliothek wohnt und anderseits solche Studien nicht als Beruf betreibt, sondern in einem Amte steht, das notwendig den Hauptteil seiner Arbeitskraft in Anspruch nimmt, und der deshalb nur seine unregelmäßigen Mußestunden zur Verwendung hat. Perioden von Wochen und Monaten, in denen die Berufsgeschäfte die gesamte Thätigkeit in Anspruch nehmen, zwingen zu Unterbrechungen, die nicht allein dadurch, daß das stete Wiedereinfädeln des zerrissenen Fadens doppelte Mühe und Zeit beansprucht, eine sehr erhebliche Erschwerung mit sich bringen, sondern vor allem die Einheitlichkeit der Arbeit beeinträchtigen.

Sollte es mir gelungen sein, den geneigten Leser von der Größe aller dieser Schwierigkeiten zu überzeugen, so wird er es vielleicht milder beurteilen, wenn er die Aufgabe nicht überall als glücklich gelöst anerkennt, insbesondere einige Partien zu lang, andere zu kurz behandelt findet. Ich bilde mir nicht entfernt ein, hier überall das Richtige getroffen zu haben, ja ich sehe das Verdienst meiner Arbeit überhaupt weniger in dem, was sie selbst unmittelbar bietet, als in der Anregung, die ich mir von ihr für weite Kreise verspreche, sich mit den von mir behandelten Dingen eingehender, als es bisher geschehen ist, zu beschäftigen.

Für solche ferneren Arbeiten, die auf dem gleichen Boden weiterbauen, wird mein Buch, so hoffe ich, im Stande sein, eine brauchbare Unterlage zu bieten.

Braunschweig, 15. September 1899.
W. Kulemann.

Fußnoten:

[1] Vgl. S. [516] ff.

Inhaltsverzeichnis.

Erster Teil.
Arbeiterverbände.
Seite
Erster Abschnitt. Nationale Vereinigungen[1]
I.England[1]
II.Frankreich[63]
III.Oesterreich[85]
IV.Schweiz[111]
V.Belgien[135]
VI.Holland[140]
VII.Italien[145]
VIII.Die übrigen europäischen Länder[152]
IX.Nordamerika[159]
X.Australien[178]
XI.Deutschland[183]
1.Einleitung[183]
2.Die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine[185]
3.Die sozialistischen Gewerkschaften[201]
A.Der v. Schweitzer'sche Gewerkschaftsbund[201]
B.Die Internationalen Gewerksgenossenschaften[202]
C.Die York'sche Gewerkschaftsunion[205]
D.Die Vereinigung der Lassalleaner und Marxisten[206]
E.Die lokalen Fachvereine[207]
F.Die Wirkung des Sozialistengesetzes[208]
G.Wiederaufleben der gewerkschaftlichen Bewegung[210]
H.Die neueste Entwickelung[216]
I.Die Lokalorganisierten[255]
4.Der deutsche Buchdruckerverband[258]
5.Die Bergarbeiter[293]
6.Die Postbeamten[316]
a)Allgemeines[316]
b)Der Bayrische Verkehrsbeamtenverein[318]
c)Verband deutscher Post- und Telegraphenassistenten[321]
d)Die Postunterbeamten[326]
7.Die Eisenbahnbediensteten[331]
A.Beamte[331]
a)Deutscher Eisenbahnbeamtenverein[332]
b)Verein Deutscher Lokomotivführer[333]
B.Arbeiter[334]
a)Verband Deutscher Eisenbahnhandwerker und Arbeiter[335]
b)Der Bayrische Eisenbahnerverband[336]
c)Verband bayrischer Eisenbahnwerkstätten- und Betriebs-Arbeiter[338]
d)Verband badischer Eisenbahnbediensteter[339]
e)Der Verband der deutschen Eisenbahner[340]
C.Gemischte Vereine[342]
8.Der deutsche Privatbeamtenverein[343]
9.Der Deutsche Werkmeisterverband[347]
10.Die kaufmännischen Vereinigungen[349]
A.Die ältere Richtung[351]
a)Deutscher Verband kaufmännischer Vereine[351]
b)Verein für Handlungskommis von 1858[353]
c)Kaufmännischer Verein in Frankfurt a. M.[354]
d)Kaufmännischer Verein in Mannheim[355]
e)Kaufmännischer Verein Union in Bremen[356]
f)Kaufmännischer Verein München[356]
g)Verein junger Kaufleute in Berlin[357]
h)Kaufmännischer und gewerblicher Hülfsverein für weibliche Angestellte[358]
i)Verband deutscher Handlungsgehülfen[359]
k)Verband reisender Kaufleute Deutschlands[360]
l)Kaufmännischer Hülfsverein in Berlin[361]
B.Die neuere Richtung[362]
a)Verein der deutschen Kaufleute[362]
b)Deutschnationaler Handlungsgehülfenverband[364]
c)Verein für kaufmännische Angestellte[367]
d)Zentralverband der Handlungsgehülfen und -Gehülfinnen Deutschlands[369]
11.Konfessionelle Arbeitervereine[372]
A.Evangelische[372]
B.Katholische[388]
C.Fachabteilungen[391]
D.Christlich-soziale Gewerkvereine[396]
a)Textilarbeiterverband Aachen, Burtscheid[397]
b)Textilarbeiterverein Eupen[399]
c)Textilarbeiterverein Düren[399]
d)Niederrheinischer Verband christlicher Textilarbeiter[400]
e)Textilarbeiterverband in Mönchen-Gladbach[403]
e)Textilarbeiterverband in Mönchen-Gladbach[403]
f)Bayrischer Textilarbeiterverband[404]
g)Gewerkverein der Maurer[405]
h)Gewerkverein der Metallarbeiter[407]
i)Gewerkverein der Gastwirtsgehülfe[407]
k)Gewerkverein kaufmännischer Hülfsarbeiter[408]
l)Schwarzwälder Uhrenindustriearbeiter[408]
m)Christliche Gewerkschaft in Frankfurt a. M.[409]
n)Gesamtverband christlicher Gewerkvereine[410]
Zweiter Abschnitt. Internationale Beziehungen[414]
I.Einleitung[414]
II.Die internationale Arbeiterassoziation[415]
III.Allgemeine Arbeiterkongresse[416]
IV.Die einzelnen Gewerbe[440]
1.Buchdrucker[440]
2.Bergarbeiter[462]
3.Eisenbahnarbeiter[472]
4.Textilarbeiter[475]
5.Die Metallarbeiter[478]
6.Die Holzarbeiter[481]
7.Die Seeleute und Hafenarbeiter[483]
8.Tabakarbeiter[486]
9.Lederarbeiter[489]
10.Die Brauer[490]
11.Former[491]
12.Handschuhmacher[492]
13.Hutmacher[496]
14.Töpfer[499]
15.Porzellanarbeiter[500]
16.Glasarbeiter[500]
17.Die Diamantarbeiter[504]
18.Die Bildhauer[505]
19.Die Lithographen[507]
20.Die Sattler und Tapezierer[509]
21.Schuhmacher[510]
22.Die Schneider[512]
23.Handlungsreisende[514]
Zweiter Teil.
Arbeitgeberverbände.
I.Einleitung[516]
II.Deutschland[522]
A.Uebersicht der bestehenden Interessentenvereinigungen[522]
a)Allgemeine Verbände[522]
b)Organisationen einzelner Berufszweige[526]
B.Arbeitgeber-Schutzverbände[533]
a)Allgemeine Arbeitgeberverbände[535]
1.Arbeitgeberverband Hamburg-Altona[535]
2.Bund der Arbeitgeberverbände Berlins[538]
3.Arbeitgeberverband Flensburg[539]
4.Verein Bielefelder Fabrikanten[540]
5.Bergischer Fabrikantenverein[541]
6.Die Streikversicherungsgesellschaft Industria[542]
b)Vereinigungen einzelner Berufszweige[545]
I.Bergbau[545]
1.Ausstandsversicherungsverband des Oberbergamtsbezirks Dortmund[545]
2.Oelsnitz-Gersdorf-Lugauer Steinkohlenbergwerke[546]
3.Magdeburger Braunkohlenbergbauverein[547]
II.Metallindustrie[548]
1.Gesamtverband Deutscher Metallindustrieller[548]
2.Verband der Metallindustriellen für Nürnberg, Fürth und Umgebung[550]
3.Verband der Metallindustriellen Magdeburgs und Umgebung[550]
4.Vereinigung der Berliner Metallwarenfabrikanten[551]
5.Vereinigung der Berliner Klempner, Kupferschmiede, Gas- und Wasser-Installateure und verwandter Berufszweige[552]
6.Verein der Kupferschmiedereien Deutschlands[552]
7.Verband Berliner Metallindustrieller[553]
8.Verband der Metallindustriellen Württembergs[554]
9.Verband der Metallindustriellen in Halle a. S. und Umgegend[554]
10.Verein Braunschweiger Metallindustrieller[555]
11.Verband der Metallindustriellen im Bezirk Leipzig[555]
III.Brauerei[556]
1.Verband Braunschweigischer Bierbrauereien[556]
2.Verband der norddeutschen Brauereien[557]
3.Die bayrischen Bierbrauereien[557]
4.Zentralverband deutscher Brauereien gegen Verrufserklärungen[558]
IV.Brauerei[560]
1.Verein zur Wahrnehmung der gemeinsamen Interessen der Tuchfabrikanten zu Cottbus[560]
2.Tuchfabrikantenverein zu Aachen-Burtscheid[563]
3.Verein der Riemenfabrikanten in Barmen[564]
4.Wupperthaler Riemendreherverband[565]
V.Tabakindustrie[566]
VI.Baugewerke[567]
A.Oertliche Vereine[567]
1.Arbeitgeberbund für das Maurer- und Zimmerergewerbe von Berlin und den Vororten[567]
2.Bund der vereinigten Arbeitgeber der Maurer, Zimmerer und Bauarbeiter in Brandenburg a. H. [568]
3.Verein bremischer Baugewerksmeister[569]
4.Verband der Baumeister und Bauunternehmer in Dresden[570]
5.Freie Vereinigung der Baugeschäftsinhaber in Greiz[571]
6.Arbeitgeberverband des Maurer- und Zimmerergewerbes in Magdeburg[572]
7.Verband der Arbeitgeber des Baugewerbes in München[574]
8.Verband süddeutscher Baugewerksmeister[575]
9.Freie Vereinigung der Maurer- und Zimmermeister in Stettin[577]
B.Der deutsche Arbeitgeberbund für das Baugewerbe[578]
VII.Hutfabrikation[580]
1.Verein Berliner Wollfilzhutfabrikanten[580]
2.Verein sächsischer Strohhutfabrikanten zur Wahrung gemeinsamer Interessen[581]
VIII.Tapetenfabrikation[581]
IX.Handwerk[582]
1.Arbeitgeberbund der vereinigten Tischler- und Drechslermeister, sowie verwandter Holzbearbeitungsbetriebe in Stettin[582]
2.Verein der Möbel- und Bautischlereien in Herford[583]
3.Verband der Faßfabrikanten und Küfermeister von Rheinland und Westfalen[584]
X.Landwirtschaft[585]
XI.Der Deutsche Buchdruckerverein[587]
III.Oesterreich[602]
IV.England[611]
V.Frankreich[619]
VI.Die übrigen Länder[622]
Dritter Teil.
Gemeinsame Organisationen.
A.Freiwillige Vereinigungen[624]
1.Die Tarifgemeinschaft der deutschen Buchdrucker[624]
2.Der Schweizerische Stickereiverband[643]
3.Der Sächsische Stickereiverband[651]
4.Die Schweizerische fédération horlogère[652]
5.Die Lippeschen Ziegler[654]
6.Solinger Stahlwarenindustrie[667]
7.Die Feilenhauerindustrie in Remscheid[671]
8.Die Bergische Bandindustrie[675]
9.Die Schlittschuhindustrie in Remscheid[677]
10.Die französischen syndicats mixtes[678]
11.Die englische trade alliance[685]
B.Gesetzliche Organisationen[624]
Nachträge.
I. [697]
II. [699]
III. [700]
IV. [700]
V. [702]
VI. [703]
VII. [704]
VIII. [708]
IX. [709]
X. [710]
XI. [710]
XII. [711]
XIII. [711]
XIV. [712]
XV. [712]
XVI. [712]
XVII. [714]
XVIII. [714]
XIX. [716]
XX. [718]

Erster Teil.
Arbeiterverbände.

Erster Abschnitt.
Nationale Vereinigungen.

I. England[2].

Auf dem Gebiete der Arbeiterorganisation nimmt England zweifellos den ersten Platz ein. Die Entwickelung ist hier am längsten zu verfolgen und am weitesten vorgeschritten, und es liegt nahe, anzunehmen, daß diejenige der übrigen Länder in ihr das Vorbild zu sehen hat, dem sie gut thut als Ziel nachzustreben, womit es völlig vereinbar ist, daß sie sich je nach der Eigenart der Völker und ihrer geschichtlichen Entwickelung verschieden modifiziert.

Ueber den Ursprung der englischen trade unions besteht keine Uebereinstimmung der Meinungen. Während George Howell, dem sich die ältere Auffassung in England anschloß, in seinem Buche: „The conflicts of capital and labour“, London 1877, sie als Ausläufer der alten Handwerkergilden betrachtet, wird diese Auffassung von S. und B. Webb entschieden bekämpft, die vielmehr den Ausgangspunkt in den früh auftauchenden Genossenschaften von Lohnarbeitern finden wollen.

Auch Brentano[3], ebenso wie Schanz[4] sehen das Vorbild der trade unions nicht in den Gilden, sondern in den Arbeiterbrüderschaften.

Solche Vereinigungen von Handwerksgesellen, ähnlich den deutschen Gesellen- und Bruderladen, finden wir in England wie in den meisten übrigen Kulturländern schon im Mittelalter, aber überall stehen diese Bildungen im Gegensatze zu der Gesetzgebung, die häufig mit strengen Strafbestimmungen gegen sie einschreitet. Aus diesem Grunde hüllen sie ihre Thätigkeit regelmäßig möglichst in Dunkel, und es ist deshalb über sie wenig bekannt. Die Zeit, über die wir besser unterrichtet sind, beginnt erst mit dem im Jahre 1562 durch die Königin Elisabeth erlassenen sog. Lehrlingsgesetze, dessen Bestimmungen für das Verständnis der damaligen gewerblichen und sozialen Verhältnisse von dem größten Interesse sind. Vorbedingung für den Betrieb eines Gewerbes ist eine 7 jährige Lehrlingszeit. Die Anzahl der von einem Meister angenommenen Lehrlinge darf die der von ihm beschäftigten Gesellen höchstens um zwei übersteigen. Die Arbeitszeit dauert im Sommer 12 Stunden, im Winter von Tagesanbruch bis zur Nacht. Der Lohn wird vierteljährlich von den Friedensrichtern und Magistraten festgesetzt, doch ist nicht das Zahlen eines geringeren, sondern nur das eines höheren, als des bestimmten Lohnes mit Strafe für Arbeitgeber und Arbeiter bedroht; man hatte also nicht, wie heute gefordert wird, einen Minimal-, sondern einen Maximallohn. Der Grund hierfür war, daß, nachdem die Pest im Jahre 1348 die Bevölkerung um ein Drittel oder gar die Hälfte vermindert hatte, die Arbeitslöhne infolge des verminderten Angebotes an Arbeitskräften plötzlich außerordentlich in die Höhe gingen, so daß das Parlament 1349 zu einer besonderen Sitzung zusammenberufen wurde, um das „Arbeiterstatut“ zu erlassen, in welchem den Arbeitern verboten wurde, höhere Löhne zu fordern, als zwei Jahre vor Ausbruch der Pest üblich gewesen waren. Das Lehrlingsgesetz behielt diese Vorschrift bei, und verschiedene dagegen unternommene Aufstände hatten keinen Erfolg.

Kann hiernach das Gesetz gewiß nicht als ein arbeiterfreundliches bezeichnet werden, so wurde doch in den bald folgenden Zeiten der steigenden industriellen Entwickelung die behördliche Lohnregelung von den Arbeitern als ein Schutz angesehen, den die meist die Partei der Arbeitgeber nehmenden Behörden ihnen dadurch zu entziehen suchten, daß sie sich weigerten, den Anträgen auf Lohnfeststellung Folge zu geben, und die meisten Arbeiterunruhen aus dem 18. Jahrhundert haben ihren Grund in der Erbitterung der Arbeiter über den ihnen verweigerten Schutz. Einzelne Versuche der Gesellen, den Beistand des Parlamentes anzurufen, gelangen, waren aber ohne nachhaltigen Erfolg. So wurde im Jahre 1756 auf Antrag der Wollweber der Woollen Cloth Weavers Act erlassen, in dem die Festsetzung der Stücklöhne den Friedensrichtern übertragen wurde, aber auf Grund von Petitionen der Fabrikanten, die erklärten, der Konkurrenz gegenüber nicht bestehen zu können, wurde das Gesetz wieder aufgehoben.

Die frühere Periode der staatlichen Fürsorge wurde gegen Ende des 18. Jahrhunderts endgültig überwunden infolge der durch das 1776 erschienene berühmte Buch von Adam Smith: „The Wealth of Nations“ verkündeten und bald allgemein angenommenen Lehre von der wirtschaftlichen Freiheit, die dahin führte, daß 1813 das Lehrlingsgesetz von Elisabeth als „schädlich“ im vollen Umfange aufgehoben wurde.

Dieser Grundsatz der Freiheit forderte nach damaliger Auffassung die Beseitigung aller Vereinigungen, die im stande waren, sie zu beeinträchtigen und, nachdem schon eine Reihe von Einzelgesetzen für die verschiedenen Berufe vorangegangen waren, wurde 1799 durch das Gesetz 39 Geo. III c. 81, den General Combination Act allgemein jede Verbindung verboten und für kriminell strafbar erklärt; dieses Gesetz wurde auch im folgenden Jahre durch ein neues Gesetz (39 und 40 Geo. III c. 60) ausdrücklich bestätigt.

Nun richtete sich freilich das Verbot formell gegen die Arbeitgeber ebensogut, wie gegen die Arbeiter, aber nicht allein waren gegen sie nicht, wie gegen die Arbeiter, Gefängnisstrafen, sondern nur geringe Geldstrafen angedroht, sondern vor allem gelang es niemals, gegen sie ein Eingreifen des Friedensrichters zu erzielen, so daß ein Parlamentsbericht von 1824 anerkennen muß, daß sich kein einziger Fall von Verurteilung eines Arbeitgebers habe nachweisen lassen.

Erschwert wurde die Lage für die Arbeiter noch durch die nach dem Frieden von 1815 in Verbindung mit dem niedrigen Stande der Preise einsetzende außerordentliche Herabdrückung der Löhne. Es ist deshalb begreiflich, daß sich überall Geheimbunde bildeten und Verschwörungen stattfanden, die mit blutigen Verfolgungen endeten.

In dieser Not erstand den Arbeitern ein Helfer in der Person von Francis Plate, eines Schneidermeisters, der sich nach Aufgabe seines Geschäftes mit einer bewundernswerten Energie der Aufgabe der Befreiung der Arbeiterklasse widmete. Ihm in Verein mit dem Parlamentsmitgliede Josef Hume gelang es im Jahre 1824, im Parlamente ein Gesetz (5 Geo. IV c. 95) durchzubringen, welches alle Koalitionsverbote, insbesondere die Combination Laws von 1799/1800, aufhob und den gewerblichen Verbindungen gesetzliche Anerkennung verlieh, indem dieselben nur dann strafbar sein sollten, wenn sie Gewalt gegen Personen oder Sachen verübten. Aber die daraufhin einsetzende allgemeine Bildung von Gewerkvereinen in Verbindung mit erheblichen Lohnsteigerungen riefen einen Entrüstungs- und Petitionssturm der Unternehmer hervor, und es schien, als ob es ihnen gelingen würde, das neue Gesetz völlig wieder rückgängig zu machen. In Wahrheit kam es jedoch nicht hierzu; dasselbe wurde freilich aufgehoben, aber das neue Gesetz von 1825 (6 Geo. IV c. 129), obgleich es formell das allgemeine Verbot von Verbindungen wieder herstellte, berührte doch insofern die Interessen der Arbeiter nicht allzutief, als es von dem Verbote die Verbindungen zum Zwecke der Regelung der Löhne und der Arbeitszeit ausnahm und so das Recht der Arbeiter zum Verhandeln über diese Punkte anerkannte. Allerdings bezog sich dies nur auf Versammlungen, die sich mit den Arbeitsbedingungen der in der Versammlung anwesenden Personen beschäftigten. Ebenso waren Vereinbarungen, mit bestimmten Personen nicht zusammen zu arbeiten oder Jemand zur Niederlegung der Arbeit zu bewegen, strafbar. Die Folgen dieser gesetzlichen Maßregeln waren auch jetzt wieder Unruhen, die sich bis zu Mordthaten steigerten.

Zu dieser Ungunst der Gesetzgebung kam noch der mit dem Jahre 1825 einsetzende und bis 1829 dauernde wirtschaftliche Niedergang, der keine Ausdehnung der Gewerkschaften zuließ; alle von ihnen eingeleiteten Lohnbewegungen endigten mit völligen Niederlagen.

Die nächste Periode in der Entwickelung der englischen Gewerkvereine wird beherrscht durch den Einfluß des Fabrikanten Robert Owen, des ersten kollektivistischen Sozialisten, der nach Vereitelung des in seiner Kolonie New-Harmony in Nordamerika unternommenen Versuches, ein kommunistisches Gemeinwesen ins Leben zu rufen, seine ganze Kraft der heimischen Arbeiterbewegung widmete. Aber sein Ziel war nicht, wie es der Grundgedanke der heutigen Trade unions ist, eine berufliche Organisation innerhalb jedes einzelnen Gewerbes, sondern die Zusammenfassung aller Arbeiter ohne Unterschied zu einem einzigen umfassenden Verbande, entsprechend dem Ideale von der gemeinsamen absoluten Solidarität der Arbeiterinteressen. Dies ist deshalb der Typus für die Periode von 1829–1834, dessen Unterschied gegen die heutigen Gewerkvereine schon in dem Namen hervortritt, indem die damaligen Verbände sich nicht trade unions nannten, sondern ihre Organisation als trades union, also als eine einheitliche Vereinigung bezeichneten. Den äußeren Abschluß fanden diese Bestrebungen in der von R. Owen auf dem Kongresse in London am 6. Oktober 1833 ins Leben gerufenen Grand National Consolidated Trades Union, die in kurzer Zeit eine Mitgliederzahl von mehr als einer halben Million erreichte und einen wahren Gewerkschaftstaumel einleitete. Die Grundlage bildeten als Regel Vereine („Logen“) von Angehörigen desselben Gewerbes, doch gab es auch „gemischte Logen“. Die Leitung der ganzen Union lag in den Händen eines Exekutivkomitees, das aus vier Personen bestand und als Ziel offen den Generalstreik aller Lohnarbeiter ins Auge faßte. In einzelnen Fällen wurden auch tief eingreifende Arbeitseinstellungen unternommen. So war infolge einer von den Londoner Gasarbeitern eingeleiteten Arbeitseinstellung Anfang März 1834 ein Teil der Hauptstadt einige Tage nachts in völlige Dunkelheit gehüllt.

Es ist begreiflich, daß hiergegen nicht allein die Arbeitgeber alle Mittel der Abwehr in Bewegung setzten, indem sie hauptsächlich die Beschäftigung der Arbeiter davon abhängig machten, daß sie „das document unterschrieben“, d. h. erklärten, der Union nicht anzugehören, sondern daß auch die staatlichen Behörden sich zum Eingreifen verpflichtet hielten. Hierzu benutzte man nicht allein den alten master and servant act, auf Grund dessen man Arbeiter wegen Niederlegung der Arbeit zu Gefängnisstrafen verurteilte, sondern vor Allem richtete man den Angriff gegen eine aus dem Mittelalter überkommene Gewohnheit der Arbeiterverbände, sich mit allerlei mystischem und phantastischem Apparate zu umgeben und sowohl bei der Aufnahme der Mitglieder, wie bei sonstigen wichtigen Vorkommnissen feierliche Eidesleistungen zu fordern. Gegen diesen Gebrauch brachte man ein im Jahre 1819 erlassenes Gesetz (37 Geo. III c. 123) zur Anwendung, welches die Abnahme von Eiden seitens eines ungesetzlichen Vereins mit schweren Strafen bedrohte. Auf Grund dieses Gesetzes wurden am 18. März 1834 sechs Arbeiter in Dorchester zu sieben Jahren Deportation verurteilt. Hiergegen leitete die Grand National Consolidated Trades Union eine allgemeine Arbeiterbewegung ein, die nicht nur in einer Riesenpetition mit mehr als einer Million Unterschriften, sondern auch einer am 21. April 1834 ins Werk gesetzten Prozession vor das Parlamentshaus, an der 100000 Menschen teilnahmen, ihren Ausdruck fand.

Aber hinderte man hierdurch zwar den von den Arbeitgebern betriebenen Erlaß strengerer gesetzlicher Maßregeln gegen das Vereinigungsrecht, so erwies sich doch die Union nicht als fähig, die Uebermacht der Unternehmer auf rein privatem Gebiete, zu brechen. Das höchst wirksame Mittel, welches dieselben anwandten, bestand, wie schon bemerkt, darin, daß Sie überall durch „Präsentierung des Dokumentes“ die Arbeiter zum Austritte zwangen. Owen selbst sah sich gezwungen, seine Organisation im August 1834 auf einem zu diesem Zwecke einberufenen Kongresse aufzulösen und in eine „British and Foreign Consolidated Association of Industry, Humanity and Knowledge“ überzuleiten, deren Ziel die Errichtung einer „Neuen moralischen Welt“ durch die Versöhnung aller Klassen war, von der aber, außer wenigen mißglückten Versuchen der Gründung von Produktivgenossenschaften, nichts zu berichten ist.

Owen, der hiermit vom Schauplatze abtritt, war, wie gesagt, ein Vertreter des kollektivistischen Sozialismus und stand Marx ziemlich nahe. Er fand bei seinem Auftreten die Ideen vor, die in den Jahren nach 1815 die Schriften von Cobbes in die englische Arbeiterschaft hineingetragen hatten und die sich zusammenfassen lassen als den Gedanken der Erringung der politischen Macht seitens der Arbeiterklasse. Dieser politischen Demokratie, die er gering anschlug, setzte Owen seine „industrielle Demokratie“ mit dem genossenschaftlichen Eigentum und der genossenschaftlichen Kontrolle der Produktion entgegen. Es war begreiflich, daß nach dem Scheitern des Owenschen Gedankens das politische Ziel wieder in den Vordergrund trat, daß die Partei der „physischen Gewalt“ immer neue Anhänger fand, mit einem Worte, daß es zu der unter dem Namen der „Chartistenbewegung“ bekannten Schreckenszeit kam, die an Gefahr für alle staatliche und gesellschaftliche Ordnung weit alles überbot, was jemals der Sozialdemokratie hat nachgesagt werden können.

Da diese Bewegung, die von 1837 bis 1842 ihren Höhepunkt erreichte, aber bis 1848 ihren bedrohlichen Charakter bewahrte, durchaus politischer Natur ist, so fällt ihre Darstellung aus dem Rahmen der vorliegenden Aufgabe. Es sollen deshalb nur zwei Ereignisse erwähnt werden, die die oben aufgestellte Behauptung beweisen, nämlich einerseits die am 15. Juli 1839 seitens der Chartisten unternommene Plünderung von Birmingham und andererseits die am 10. April 1848 erfolgte Bestellung des Generals Wellington zum Oberbefehlshaber des Heeres, um den drohenden Angriff von 300000 Chartisten, die gegen London heranzogen, abzuwehren. Es ist zweifellos festgestellt, daß damals unter dem Drucke der politischen Erregung nicht allein sonstige Gewaltthätigkeiten, sondern geradezu Mordthaten von Personen verübt wurden, die sich sonst bei ihren Mitbürgern der besten Achtung erfreuten und diese auch ihrer Verurteilung ungeachtet nicht verloren, indem sie eben als politische Märtyrer angesehen wurden.

Uebrigens bestand hinsichtlich des Verhältnisses zu den trade unions zwischen der Owenistischen und der Chartistenbewegung der große Unterschied, daß die erstere die trade unions als Gesamtheit in ihren Bannkreis gezogen hatte, während sie der letzteren in ihrer Eigenschaft als Vereinigungen durchaus fern standen, womit vereinbar ist, daß manche ihrer Mitglieder für ihre Person zugleich eifrige Chartisten waren.

Kann man in gewissem Sinne die bisherige Periode der trade unions, die etwa bis 1843 zu berechnen ist, als die revolutionäre bezeichnen, der die etwa mit dem Jahre 1860 beginnende Glanzzeit der parlamentarischen Periode gegenübersteht, so giebt es zwischen beiden eine Periode des Ueberganges, in der sich die Ideen der neuen Entwickelung vorbereiten. Indem man alle Pläne sozialer Revolution aufgab, legte man das Hauptgewicht darauf, Wissen und Kenntnisse unter der Masse der Arbeiter zu verbreiten und im übrigen sich auf Maßnahmen rein praktischer Natur zu beschränken. Von der Kampfpolitik der früheren Zeit ist kaum eine Spur geblieben, insbesondere war das Mittel des Streiks so in Mißkredit geraten, daß nicht allein die meisten Verbände ihn völlig aus ihrem Programm beseitigten, sondern die Loge Portsmouth der Steinmaurer sogar beschloß, das Wort „Streik“ abzuschaffen. An Stelle des Streiks sollte das System der Einigungsämter und Schiedsgerichte treten. Man betonte nicht allein den Nutzen eines guten Einvernehmens mit den Arbeitgebern, um die bestehenden Vorurteile gegen die Arbeiterverbände zu zerstören, sondern wies vor allem darauf hin, daß die Höhe des Lohnes nicht in dem Belieben der Unternehmer stehe, sondern dem großen Gesetze von Angebot und Nachfrage unterworfen sei, daß es deshalb die erste Aufgabe der Arbeiterschaft sein müsse, das Angebot von Arbeit zu verringern, wofür man vor allem die Beschränkung der Zahl der Lehrlinge, die Beseitigung der Ueberzeitarbeit und die Schaffung eines Auswanderungsfonds ins Auge faßte. Insbesondere die letztere Maßregel fand allgemeinen Anklang, und in den nächsten 20 Jahren finden wir bei den meisten trade unions einen Fonds, aus dem man Personen unterstützte, die zur Auswanderung geneigt waren, bis die Erfahrung bewies, daß nicht allein die Mittel für einen solchen Zweck nicht entfernt ausreichten, sondern daß man auch gerade die kräftigsten Elemente der Arbeiterschaft entfernte, während die schwächeren zurückblieben. Dagegen stammt aus dieser Periode die segensreiche und auch noch heute anerkannte Politik der „lokalen Gewerbeämter“ zur schiedsrichterlichen Beilegung von Streitigkeiten als Ausdruck des Systems autoritativer Verhandlungen zwischen den Vertretern des Kapitals und der Arbeit. Die Betonung der besseren Bildung der Arbeiterschaft, um die sich insbesondere die allmählich in den Vordergrund des gewerkschaftlichen Lebens tretenden Bucharbeiter (Buchdrucker und Buchbinder) Verdienste erwarben, führte zu der immer allgemeineren Bildung von Gewerkschafts-Bibliotheken und ebenso zu der Gründung von ständigen Gewerkschaftsblättern. „Verschafft euch Wissen statt Alkohol“ — das ist eine in diesen öfters zu lesende Aufforderung an ihre Leser.

Hand in Hand mit dieser veränderten grundsätzlichen Haltung ging eine Umgestaltung der Organisation. Die Gewerkvereine hatten sich früher nicht nur auf Personen desselben Gewerbes, sondern auch auf einen bestimmten Ort beschränkt. Aenderte deshalb ein Mitglied seinen Aufenthalt, so verlor es alle Vorteile seiner bisherigen Mitgliedschaft und mußte erst an dem neuen Orte wieder einem Vereine beitreten, der ein hohes Eintrittsgeld forderte. Dazu kam, daß infolge dieses örtlichen Charakters innerhalb desselben Gewerbes eine ganze Reihe von Gewerkvereinen bestanden, unter denen es keinen organischen Zusammenhang gab. Dem half man dadurch ab, daß man nicht allein Freizügigkeit unter den Vereinen einführte, sondern diese selbst zu einer höheren Einheit verschmolz, indem man einen Exekutivausschuß und einen Sekretär einsetzte. Die erste Vereinigung dieser Art war der am 1. Januar 1851 ins Leben getretene Maschinenbauerverein (Amalgamated engineers).

Um den Streiks entgegenzuwirken, erfand man zwei Wege: entweder übertrug man die Entscheidung dem Exekutivkomitee, d. h. der Zentralinstanz, so daß rein lokale Einflüsse ausgeschlossen waren, oder man verlangte zur Einleitung eines solchen die Unterbreitung unter das Votum der gesamten Mitgliederschaft des ganzen Landes, womit ein erheblicher Zeitaufschub und eine Abkühlung der erregten Gemüter gegeben war.

Die Politik suchte man immer entschiedener aus den Bestrebungen der Gewerkschaften ganz auszuschließen, mit der einzigen Ausnahme der Beeinflussung des Parlamentes hinsichtlich solcher Gesetze, welche unmittelbar das Interesse der Arbeiterschaft berühren. Für diesen Zweck dagegen machte man große Anstrengungen, und so gelang es z. B. im Jahre 1844, als von den Unternehmern versucht wurde, ein Gesetz zustande zu bringen, durch welches die Friedensrichter ermächtigt wurden, „jede schlechte Aufführung in Bezug auf das Dienst- oder Arbeitsverhältnis“ mit zwei Monaten Gefängnis zu bestrafen und gegen jeden von seinem Arbeitgeber verklagten Arbeiter einen Verhaftsbefehl zu erlassen, durch Protestversammlungen und eine Riesenpetition mit zwei Millionen Unterschriften diese Gefahr abzuwenden.

Eine eigentümliche Stellung in dieser Periode bezeichnet die „National Association of United Trades for the Protection of Labour“, die von den vereinigten Gewerkschaften Sheffields, insbesondere unter dem Beistande des Parlamentsmitgliedes Duncombe, eines aristokratischen Demagogen im guten Sinne, Ostern 1845 auf einer von 110 Vertretern in London abgehaltenen Versammlung ins Leben gerufen wurde und eine Reihe von Jahren einen großen Einfluß hatte, obgleich sich ihr von vornherein gerade die großen Verbände fernhielten. Der Zweck der Vereinigung war „die Förderung der Interessen der vereinigten Gewerbe und deren Wohlergehens durch Schlichtung, Schiedsspruch und Rechtsanrufung sowie durch Förderung aller politischen, sozialen und erzieherischen Maßregeln, die die Lage der arbeitenden Klassen zu bessern bestimmt sind“, insbesondere aber die Erringung eines gerechten Lohnes (fair wage). Das Unternehmen knüpfte insofern an die Pläne Owens an, als es auf eine Zusammenfassung aller Gewerbe Bedacht nahm, doch unterschied es sich von diesen nicht nur durch den Grundzug der Mäßigung und der Fernhaltung aller anderen, als der rein gewerkschaftlichen Politik, sondern wollte auch durchaus vermeiden, in die Angelegenheiten der einzelnen Gewerkschaften einzugreifen. Obgleich man auch den genossenschaftlichen Gedanken Owens aufgriff, wollte man ihn doch nicht in den Vordergrund stellen und beschloß deshalb auf der am 28. Juli bis 3. August 1845 in London abgehaltenen Konferenz, das Unternehmen in zwei Teile zu zerlegen: in eine Vereinigung „zum Schutze der Arbeit“, welche die Interessen der Arbeiter gegenüber den Unternehmern und im Parlamente wahrnehmen sollte, und eine solche „zur Beschaffung von Arbeit“, welche den durch Streik arbeitslos gewordenen Mitgliedern auf genossenschaftlichem Wege Arbeit verschaffen sollte. Aber obgleich der Verband auf der im Juni 1846 in Manchester abgehaltenen und von 126 Vertretern besuchten zweiten Konferenz 40000 Mitgliedern zählte, krankte er doch bald an den Schwierigkeiten, die sich stets bei Zusammenfassung der Arbeiter aus verschiedenen Gewerbszweigen ergeben und hauptsächlich in deren widerstreitenden Interessen liegen; jeder Zweig glaubt sein Interesse zu Gunsten eines anderen zurückgesetzt, was insbesondere bei Unterstützung von Streiks sich geltend macht. Ebenso scheiterten die Versuche einer genossenschaftlichen Organisation der Arbeit, und nachdem Duncombe, der als Leiter dem Unternehmen seine ganze Kraft gewidmet hatte, 1848 infolge geschwächter Gesundheit sich hatte zurückziehen müssen, verlor der Verband immer mehr an Bedeutung; als Zeitpunkt der formellen Auflösung wird von Howell das Jahr 1860 bezeichnet.

War der genannte Verband gewissermaßen noch ein Nachzügler der älteren Periode, so sehen wir dagegen in der genannten Amalgamated Society of Engineers, die noch heute im Mittelpunkte des gewerkschaftlichen Lebens Englands steht, den vollen Durchbruch der neuen Anschauungen, die sich von denen der früheren Zeit wesentlich unterscheiden. Der Schwerpunkt liegt neben den bereits hervorgehobenen Momenten hauptsächlich darin, daß die Vereine auf eine breitere Basis, als die des bloßen gewerkschaftlichen Kampfes, gestellt wurden und das Ziel ins Auge faßten, den Mitgliedern einen Rückhalt für ihre ganze wirtschaftliche Existenz zu bieten, insbesondere durch Aufnahme der Versicherung gegen alle diejenigen Schädigungen, die den Arbeiter in seiner Lebensführung bedrohen. Diese vielfach angegriffene „Kassenpolitik“ hatte allerdings neben Vorzügen auch erhebliche Mängel. Der wesentlichste Vorzug bestand in der Sicherung eines festen Mitgliederbestandes, einer Sicherung, die so weit ging, daß selbst große Streiks mit unglücklichem Ausgange den Bestand des Verbandes kaum merklich erschütterten. Die Kehrseite dagegen tritt hervor in einer gewissen Ausschließlichkeit, in der Schaffung einer Arbeiteraristokratie, die sich dadurch behauptet, daß sie eine tiefere Schicht zu ihren Füßen schafft, auf der sie steht. „Schutz gegen Eindringlinge“ ist ein wesentlicher Programmmpunkt, mit dem man unmittelbar an die Verhältnisse der höheren Klassen, insbesondere den Abschluß der studierten Kreise durch Prüfungen, sich anlehnte. Hiermit war verknüpft eine einsichtsvollere Beurteilung der übrigen Bevölkerungsklassen; die in der früheren Periode übliche Bezeichnung derselben als „Müßiggänger“, die Scheidung zwischen „produktiven“ und „unproduktiven“ Klassen läßt man fallen und erhebt zum Grundsatz, keine Forderungen zu stellen, von denen man sich sagen muß, daß der Gegner sie nicht erfüllen kann.

Das Mittel, dessen die Gewerkschaften bedurften, um zu dieser neuen Stellung zu gelangen, war ein doppeltes. Einerseits erhoben sie Beiträge von einer solchen Höhe, wie man sie in Deutschland noch heute kaum kennt, und andererseits hatte man eine Sorgfalt der Geschäftsführung nötig, an die man früher gar nicht gedacht hatte. Damit hängt es zusammen, daß man nicht, wie früher, die Geschäfte der Verwaltung Arbeitern im Nebenamte übertragen konnte, sondern besondere Sekretäre mit angemessenem Gehalte anstellen mußte. Es genügten, wie Webb[5] sich ausdrücken, nicht mehr Enthusiasten und Agitatoren, sondern man bedurfte eine Klasse ständig bezahlter Beamten, die, aus den Reihen der trade unions selbst hervorgegangen, ausdrücklich auf Grund ihrer Fähigkeiten zur Geschäftsführung ausgewählt wurden.

Für alles dieses liefert die Amalgamated Society of Engineers den besten Typus. Ihre Entstehung verdankt sie in erster Linie den beiden um die Entwickelung der trade unions hochverdienten Männern William Newton und William Allam. Der erstere war Mitglied des „Unterstützungsvereins der Dampfmaschinenarbeiter und Maschinen- und Mühlenarbeiter“, denen bei der Bewegung die Führung zufiel. Während Newton in London für die Verschmelzung der bestehenden Vereine thätig war, richtete Allam seine Bemühungen auf die Provinz, insbesondere Lancashire und Manchester, und suchte die dort bestehende Rivalität gegen die Hauptstadt zu besiegen. Auf einer im September 1850 in Birmingham abgehaltenen Konferenz wurde der Plan der Verschmelzung endgültig beschlossen und am 6. Januar 1851 konnte das Exekutivkomitee sein Amt endgültig übernehmen. Obgleich der Bestand an Mitgliedern zunächst nur 5000 betrug, indem eine ganze Reihe von Vereinen sich zurückhielt, war derselbe doch bis zum Oktober auf 11000 gestiegen, die mit einem Wochenbeitrage von 1 Shilling eine stärkere Organisation darstellten, als man sie bis dahin überhaupt gekannt hatte.

Der neue Verein hatte sehr bald seine Feuerprobe zu bestehen, indem er mit dem ihm gegenüber begründeten Unternehmerverein der „Central Association of Employers of Operative Engineers“ über die Frage der Stückarbeit und der Ueberarbeit in einen Kampf verwickelt wurde, der das höchste Interesse der ganzen Arbeiterschaft erregte. Um einem Streik zuvorzukommen, schlossen die Unternehmer am 10. Januar 1852 ihre Werkstätten, und obgleich auch die unbeteiligten Kreise, insbesondere unter dem Einflusse der „Christlichen Sozialisten“, eines im Jahre 1851 gegründeten Vereins, der sich die Aufgabe stellte, das Publikum zu einer gerechten Würdigung der Arbeiterforderungen zu veranlassen und hier zum erstenmal energisch in die Arbeiterbewegung eingriff, über 5000 Pfund beisteuerten, mußten doch die Arbeiter, nachdem ihr Vorschlag eines Schiedsgerichts abgelehnt war, im April die Arbeit zu den alten Bedingungen wieder aufnehmen. Aber das Bedeutungsvolle dieses Kampfes war, daß er trotz seines ungünstigen Ausganges die Stellung des neuen Verbandes kaum ernsthaft berührte. Ebenso erwies sich das auch hier wieder zur Anwendung gelangte Mittel des „Dokumentes“ als wirkungslos, denn, obgleich die meisten Arbeiter in ihrer Notlage dasselbe unterzeichneten, hielten sie innerlich an ihrem Vereine fest, und selbst hochstehende Personen bestritten öffentlich die Verbindlichkeit einer solchen erzwungenen Erklärung. Im Jahre 1861 konnte die Union auf eine Mitgliederzahl von 22000 und einen Vermögensbestand von 73398 Pfund zurückblicken. Die Grundlage dieses Erfolges war aber „das wunderbar durchdachte Finanz- und Verwaltungssystem, das die Union in den Stand setzte, die Funktionen eines gewerblichen Schutzvereines mit dem einer permanenten Versicherungsgesellschaft zu verbinden und auf solche Weise eine finanzielle Stabilität zu erlangen, wie sie vorher nicht geträumt worden war“[6].

Die Folge dieser Ereignisse war, daß der Union die anerkannte Führerschaft der englischen Gewerkschaftsbewegung der nächsten Jahrzehnte zufiel und daß von 1852 bis 1875 kaum eine Gewerkschaft zu finden ist, die nicht die Einrichtungen der Maschinenbauer als Muster und Vorbild übernommen hätte.

Einen Hauptgegenstand des Streites zwischen den Arbeitern und den Unternehmern bildet in dieser Zeit die Anerkennung der Gewerkschaften als berufene Vertreter der Arbeiterschaft. Ließ man die Politik des „Dokumentes“ von jetzt ab fallen, so wollten die Unternehmer doch durchaus die Befugnis der Gewerkschaften, mit ihnen über die Arbeiterforderungen zu verhandeln, nicht anerkennen, indem sie sich ängstlich besorgt zeigten um die Freiheit der Arbeiter, die angeblich durch die Vereine bedroht würde. Zuerst die Bauarbeiter erreichten in den Provinzialstädten die Anerkennung von „Arbeitsstatuten“ (Working rules), die von den beiderseitigen Vereinigungen der Arbeiter und der Arbeitgeber bis in die geringsten Einzelheiten festgestellt wurden und den neuen Grundsatz der kollektiven Ordnung des Arbeitsverhältnisses zur Geltung brachten.

Das Beispiel der Maschinenbauer sich zu „amalgamieren“[7] fand bei verschiedenen Gewerben Nachahmung, und indem die intelligenten Generalsekretäre dieser großen Arbeiterverbände durch ihren gemeinsamen Wohnort in London die Möglichkeit eines engen Freundschaftsverhältnisses und steten Gedankenaustausches erhielten, entwickelte sich das System einer eigenartigen Oligarchie. Die „Junta“, die bis zum Jahre 1871 die Führerschaft des englischen Unionismus in der Hand hatte, bestand aus fünf Personen: Allam, Applegarth, Guile, Coulson und George Odger, von denen besonders die beiden ersten sich durch eine ungewöhnliche Intelligenz auszeichneten, während Odger eine sehr wertvolle populäre Beredsamkeit mitbrachte. Allam richtete seinen ganzen unermüdlichen Fleiß auf die Schaffung eines außerordentlich sinnreichen, wenn auch etwas schwerfälligen Systems der Verwaltung und Kontrolle. „Uebertriebene Vorsicht, bureaukratische Genauigkeit und eine an Geiz streifende Sorge für Vermehrung der Vereinsgelder gehörten zu Allams Schwächen, aber zu einer Zeit, wo den „Arbeiteragitatoren“ allgemein Liederlichkeit in Geldsachen und Unfähigkeit zu angespannter regelmäßiger Thätigkeit vorgeworfen wurde, hatten diese Schwächen einen äußerst günstigen Einfluß auf die öffentliche Meinung zur Folge“. „Während Allam danach strebte, den „bezahlten Agitator“ in den verantwortlichen Beamten eines großen Finanzinstituts umzuwandeln, suchte Applegarth der organisierten Trade union eine anerkannte soziale und politische Stellung zu gewinnen“. „Bei allen diesen Männern fanden die Verleumder des Trade-Unionismus sich Personen gegenübergestellt, die bedeutende Charaktereigenschaften und außergewöhnliche Geschäftskenntnisse mit einem großen Stück jenes offiziellen Anstandes verbanden, die der englischen Mittelklasse so imponiert.“ „Der Besitz guter Manieren war, obgleich er als eine Kleinigkeit erscheinen mag, nicht der geringste ihrer Vorzüge. Mit vollendeter Selbstachtung und Integrität verbanden sie Korrektheit des Ausdruckes, durchaus vorwurfsfreies Verhalten im Privatleben und eine bemerkenswerte Abwesenheit von allem, was an die Schenke erinnert.“ „Es war das erstemal in diesem Jahrhundert, daß die Arbeiterbewegung unter die Leitung kam nicht von Gönnern aus den mittleren und höheren Klassen, sondern von wirklichen Arbeitern, die für ihre Stellung speziell vorgebildet waren[8]“. Sie hatten kein bestimmtes Glaubensbekenntnis, sondern standen dem extremen Individualismus der englischen Radikalen ebenso unbefangen gegenüber, wie der Marxschen Internationale, der Applegarth und Odger eine Zeit lang als Mitglieder angehörten. Ihre Gewerkschaftspolitik war in der Praxis darauf beschränkt, allen Arbeitern die Bedingungen zu sichern, die von den entgegenkommendsten Arbeitgebern freiwillig zugestanden wurden.

Aber die Thätigkeit der Junta griff über das rein gewerkschaftliche Gebiet hinaus und umfaßte zugleich eine energische politische Thätigkeit durch Beeinflussung des Parlamentes, und zwar beschränkte man sich nicht auf Maßregeln, die, wie Erweiterung des Stimmrechtes und Abschaffung der arbeiterfeindlichen Gesetze, insbesondere des Master and Servant Law, das unmittelbare Interesse der Arbeiterschaft berührten, sondern man beschäftigte sich auch mit allgemeinen Fragen, wie der Unterstützung der amerikanischen Nordstaaten in ihrem Kampfe gegen die Sklaverei und dem Auftreten Garibaldis. Durch diese Betonung des politischen Elementes stellte sich die Junta in entschiedenen Gegensatz zu dem alten Unionismus, aus dessen Reihen sie lebhaft befehdet wurde.

Neben der Junta sind ein wichtiger Faktor in der nächsten Entwickelungsperiode der trade unions, die allmählich in den meisten größeren Städten ins Leben gerufenen trade councils, d. h. gemeinsame Ausschüsse der sämtlichen an dem betreffenden Orte vertretenen Gewerkschaften, die zuerst nur bei besonderen Vorkommnissen zum Zweck gemeinsamer Stellungnahme und Beschlußfassung einberufen wurden, später aber sich zu festen Organisationen entwickelten. Um 1860 gab es solche permanente councils in Glasgow, Sheffield, Liverpool und Edinburgh; am 10. Juli 1860 wurde dann das Londoner trade council begründet, das bald eine besondere Bedeutung gewann. An demselben waren zunächst nur die kleinen Vereine beteiligt, bis allmählich auch die größeren aus ihrer Zurückgezogenheit heraustraten und sich anschlossen. George Howell und Odger waren die ersten Sekretäre und schon nach einigen Jahren stand das council völlig unter dem Einflusse der Junta. Uebrigens erhielt dasselbe wertvolle Unterstützung durch eine Gruppe von jüngeren Anwälten und Schriftstellern, die es sich zur Aufgabe machten, die berechtigten Forderungen der Arbeiter in den Zeitungen zu vertreten.

Der Hauptgegenstand der Thätigkeit war die Organisierung einer Bewegung gegen das Master and Servant Law, dessen Bestimmungen aus der in den Worten ausgedrückten Auffassung des Verhältnisses von Herren zu ihren Dienern entsprangen und die größte Rechtsungleichheit enthielten. So wurde der Arbeiter, der vorsätzlich seinen Vertrag brach, mit Gefängnis bis zu drei Monaten bestraft, während der Arbeitgeber nur auf Schadensersatz verklagt werden konnte; auch war es bei dem letzteren zulässig, ihn in eigener Sache als Zeugen zu vernehmen, während der erstere in Ermangelung ausreichender Beweismittel machtlos war. Gegen die Entscheidung der Friedensrichter, mochten sie noch so willkürlich sein, gab es keine Berufung. In einer Anfang 1863 abgehaltenen Versammlung des Glasgower trade council wurde nachgewiesen, daß in einem einzigen Jahre 10339 Arbeiter wegen Vertragsbruches bestraft waren.

Auf Veranlassung der Glasgower Gewerkschaftsführer Macdonald und Campbell trat im Mai 1864 in London eine Konferenz von Vertretern der trade unions zusammen, die als erste gemeinsame Beratung besondere Bedeutung hat. Auf ihre Anregung hin wurde überall eine Bewegung gegen das verhaßte Gesetz eingeleitet, die den Erfolg hatte, daß 1867 ein neuer Master and Servant Act (30 u. 31 Vict. c. 141) erlassen wurde, der einen erheblichen Fortschritt darstellte.

Aber schon zog sich ein neues Gewitter gegen die trade unions zusammen. Die Unternehmer hatten, nachdem das „Dokument“ bei den letzten großen Kämpfen der Maschinenbauer und der Bauhandwerker sich erfolglos erwiesen hatte, ein neues Kampfmittel in der Aussperrung, dem Lockout, gefunden und wandten es in der Ausdehnung an, daß die trade unions im Juni 1866 eine Konferenz nach Sheffield beriefen, an der 138 Vertreter teilnahmen, um gegen diese Angriffe Schutzmaßregeln zu ersinnen. Man begründete die united kingdom alliance of organised trades, die aber, ohne wesentliche Erfolge erzielt zu haben, 1870 sich wieder auflöste, nachdem die Frage, welche Fälle im Gegensatz zum Streik als Lockout zu behandeln und demgemäß zu unterstützen seien, zu steten Streitigkeiten geführt hatte.

Auch andere Kreise, als die Unternehmer, erhoben öffentliche Anklagen gegen den „Terrorismus der trade unions“, und die heute üblichen Angriffe gegen die gewissenlosen Männer, die, ein nichtsthuerisches Leben führend, von den Groschen der von ihnen Betrogenen leben, im Gegensatz zu den Vertretern von Bildung, Talent und Wissen, spielen auch in der damaligen Zeitschriftenlitteratur eine große Rolle.

Den Funken ins Pulverfaß warf ein Vorgang in Sheffield, wo im Hause eines Arbeiters eine Büchse Schießpulver eine Explosion hervorrief, von der man behauptete, daß sie ein beabsichtigtes Attentat darstelle, indem man sich zugleich auf Vorgänge ähnlicher Art bezog, die gleichfalls in Sheffield in den letzten Jahren vorher sich ereignet hatten. Von allen Seiten erscholl der Ruf noch einer gründlichen Untersuchung des Treibens der trade unions, und diese selbst schlossen sich der Forderung an, um den Nachweis zu liefern, daß es sich um Vorgänge von rein örtlicher Bedeutung handele, für die die Gewerkschaften als solche durchaus nicht verantwortlich gemacht werden könnten. Eine im Februar 1867 eingesetzte königliche Kommission erhielt den Auftrag, eine eingehende Untersuchung anzustellen, die sich nicht auf die Vorgänge in Sheffield beschränken, sondern sich auf alle innerhalb der letzten 10 Jahre vorgekommenen Gewaltthätigkeiten erstrecken, auch nicht nur einzelne Vereine, sondern die ganze Thätigkeit der trade unions umfassen sollte.

Hierzu gesellte sich noch eine weitere Gefahr, die dadurch entstanden war, daß der oberste Gerichtshof (Queens Bench) in einer Entscheidung im Jahre 1867 dem Gesetze von 1825 eine Auslegung gab, nach welcher die Gewerkschaften keine Prozeßfähigkeit, also insbesondere nicht das Recht hatten, gegen ungetreue Kassenverwalter gerichtlich vorzugehen. Dadurch war das Vermögen der Vereine, das sich bereits auf eine Viertel Million Pfund belief, schutzlos den Angriffen solcher Personen preisgegeben. Applegarth berief deshalb Ende Januar 1867 nach London eine „Konferenz der amalgamierten Berufe“, die im wesentlichen aus den Mitgliedern der Junta und einigen ihnen nahestehenden Freunden bestand und von 1867 bis 1871 als das eigentliche Kabinett der trade union-Bewegung fungierte.

Eine wirksame Unterstützung leisteten auch in dieser schweren Zeit die bereits erwähnten „Christlichen Sozialisten“ insbesondere Frederic Harrison und der Professor Beesly. Webb[9] äußern sich dahin: „Es würde schwer halten, den Eifer und die geduldige Ergebenheit dieser Freunde des Trade-Unionismus und die Dienste, die sie demselben in der Stunde der Not geleistet haben, zu übertreiben.“ Unterstützt wurden die Bestrebungen der trade unions auch durch die im Jahre 1850 gegründete Gesellschaft zur Förderung der Staatswissenschaften, die 1860 einen aus den hervorragendsten Sozialpolitikern gebildeten Ausschuß zur Untersuchung der Thätigkeit der trade unions einsetzte.

Die Verhandlungen vor der königlichen Kommission bedeuteten einen vollen Sieg der Gewerkschaften. Die Kommission stellte fest, daß selbst in Sheffield vier Fünftel der dortigen Vereine sich an keinerlei Gewaltthätigkeiten beteiligt hätten, diese vielmehr ganz überwiegend von nicht organisierten Arbeitern ausgegangen seien. Allerdings stellte sich der Bericht keineswegs unbedingt auf die Seite der trade unions, insbesondere versuchte er darzulegen, daß derartige Vereinigungen den Arbeitern keinen wirklichen ökonomischen Vorteil brächten, aber trotzdem empfahl er, ihnen unter gewissen Voraussetzungen durch Anmeldung bei einer Registerbehörde gesetzliche Anerkennung zu gewähren. Diese Voraussetzungen waren die Beseitigung von Bestimmungen über die Lehrlingszahl, des Verbotes der Stückarbeit und der Zwischenkontrakte, sowie der gegenseitigen Unterstützung in Streikfällen. Während das Gesetz von 1825 die Verbindungen, die sich auf die Frage des Lohnes und der Ueberstunden beschränkten, von dem Makel der Ungesetzlichkeit ausnahm, empfahl die Kommission für die Zukunft, nur solche Vereine für ungesetzlich zu erklären, die geschaffen würden, um Handlungen zu vollführen, die einen Kontraktbruch enthalten oder zum Zweck der Weigerung, mit einer bestimmten Person zusammen zu arbeiten.

Die Minderheit der Kommission ging in dem von ihr erstatteten Sonderberichte noch weiter und stellte den Satz auf, der für die nächste Zeit den Mittelpunkt der politischen Bestrebungen der Gewerkschaften bildet, daß keine von einem Arbeiter begangene Handlung strafbar sein solle, die nicht ebenso strafbar sei, wenn sie von einem Anderen begangen werde, und daß keine von einer Verbindung von Arbeitern ausgeführte Handlung als strafbar angesehen werden solle, die nicht strafbar sei, wenn sie von einer Einzelperson vorgenommen werde.

Von diesem Berichte der Kommission datiert ein neues Stadium in der Stellungnahme der öffentlichen Meinung gegenüber den trade unions, die sich insbesondere auch in den Leitartikeln der Presse wiederspiegelt. Auch große Unternehmer, wie Brassey, äußerten sich öffentlich dahin, daß die Gewerkschaften erzieherisch auf die Arbeiter einwirkten, und daß ihre Thätigkeit die Kosten der Produktion nicht erhöhe, sondern vermindere.

Die Führer verfehlten nicht, diesen Sieg auszunutzen, und Anfang 1869 arbeitete der christlich-soziale Harrison einen Gesetzentwurf aus, den die Parlamentsmitglieder Hughes und Mundella im Parlamente einbrachten, und obgleich er nicht ohne weiteres zur Annahme gelangte, erklärte doch die Regierung sich bereit, im nächsten Jahre ihrerseits ein Gesetz vorzulegen.

In der That brachte sie im Jahre 1871 einen Gesetzentwurf ein, durch den die bisherigen Angriffe gegen die Gewerkschaften, soweit sie sich auf ihre angebliche Beschränkung der Freiheit des Gewerbes bezogen, künftig ausgeschlossen sein sollen. Jeder Verein sollte das Recht der Registrierung haben, sobald seine Statuten nicht gegen das Strafgesetz verstießen. Aber obgleich die Vorlage von den Unternehmern, als den Wünschen der trade unions zu weit entgegenkommend, wütend angegriffen wurde, enthielt sie Bestimmungen, welche für die letzteren sehr bedenklich waren: Es sollte nämlich jede Gewaltanwendung, Drohung oder Belästigung, die zu dem Zwecke verübt wurde, auf die Unternehmer oder Arbeiter einen Zwang auszuüben, streng bestraft werden. Die unbestimmten Ausdrücke der früheren Gesetze, wie „belästigen, hemmen, drohen, einschüchtern“ waren wieder aufgenommen; das Ausstellen von Piketts, das andauernde Hinterhergehen oder Beobachten von Personen und selbst das friedliche Zureden, sich einer Vereinigung anzuschließen, war ausdrücklich verboten. Aber obgleich die Gewerkschaftsführer nicht verfehlten, alle Fälle, in denen die Anwendung dieser Bestimmungen zu großen Härten geführt hatten, zu sammeln und geltend zu machen, und obgleich die Gewerkschaften selbst in zahlreichen Versammlungen dagegen protestierten, daß irgend eine Handlung, die sonst nicht strafbar sei, dies dadurch werden solle, daß sie zur Förderung der Arbeiterinteressen vorgenommen werde, gelang ihnen doch nichts Weiteres, als daß sie die Zerlegung des Entwurfes in zwei Teile durchsetzten, von denen der eine unter dem Namen Trade Unions Act die Gewerkschaften legalisierte, während der andere unter dem Titel „Criminal Law Amendment Bill“ sich als eine Ergänzung des allgemeinen Strafrechtes darstellte. Beide Gesetze wurden 1871 erlassen.

Die Bewegung, die durch diese Ereignisse in der Arbeiterwelt hervorgerufen wurde, führte übrigens zu einer wichtigen Neugestaltung der gewerkschaftlichen Organisation, nämlich zu der Schaffung jährlich wiederkehrender allgemeiner Gewerkschaftskongresse. Dieselben haben ihren Ursprung genommen von den trades councils. Wir haben bereits die im Mai 1864 in London und die im Juni 1866 in Sheffield abgehaltenen Konferenzen erwähnt, die gewissermaßen als Vorläufer zu betrachten sind. Aber der Gedanke, jährlich wiederkehrende Kongresse zu berufen, ging aus von den trades councils von Manchester und Salford, die im April 1868 ein Cirkular erließen, durch das sie alle bestehenden trade unions zu einem Pfingsten 1868 in Manchester abzuhaltenden Kongresse einluden. Derselbe war von 34 Abgeordneten als Vertretern von 118000 Mitgliedern besucht und bestimmte Birmingham als Ort des im folgenden Jahre abzuhaltenden 2. Kongresses. Derselbe tagte im August 1869 und konnte bereits die Zahl von 48 Abgeordneten als Vertreter von 250000 Mitgliedern aufweisen; dort wurde auch zuerst das später so wichtig gewordene parlamentarische Komitee eingesetzt.

Aber während diese Bewegung von der Provinz ausging, fand sie bei der Londoner Junta eine unfreundliche Aufnahme. An dem Kongreß in Manchester nahm außer dem in scharfer Opposition zu der Junta stehenden Potter kein einziger Londoner Vertreter teil, und in Birmingham waren freilich George Howell und Odger zugegen, weigerten sich aber, in das parlamentarische Komitee einzutreten. Obgleich hier beschlossen wurde, den nächsten Kongreß 1870 in London abzuhalten, unterließen es doch die Londoner Führer, ihn einzuberufen. Erst unter dem Drucke der oben mitgeteilten Ereignisse vollzog sich ein Umschwung, und so bildet der im März 1871 in London abgehaltene Kongreß den ersten, an dem die eigentlichen Führer der Bewegung teilnahmen. Dieser Umschwung erhielt auch äußerlich dadurch seinen Ausdruck, daß die im Januar 1867 begründete „Konferenz der amalgamierten Berufe“ sich im September 1871 zu Gunsten des parlamentarischen Komitees auflöste, indem die Führer Applegarth, Allam, Powell, Odger u. a. in das letztere eintraten.

Den hauptsächlichsten Gegenstand der gewerkschaftlichen Thätigkeit bildet in den nächsten vier Jahren die Bewegung für Abschaffung der Criminal Law Amendement Bill. Man berief sich insbesondere auf die Dehnbarkeit der in derselben enthaltenen Ausdrücke und die Ungerechtigkeit, daß entsprechende Maßregeln der Unternehmer, wie „schwarze Listen“ und „Führungszeichen“, nicht strafbar waren, und nachdem im Dezember 1872 verschiedene Londoner Gasheizer auf Grund des Gesetzes mit 12 Monaten Gefängnis bestraft waren, stellte man überall die bestimmte Forderung auf, alle auf die gewerkschaftlichen Kämpfe bezüglichen besonderen Strafbestimmungen zu beseitigen.

Der Kongreß von Sheffield 1874, auf dem 1191922 organisierte Arbeiter vertreten waren, zeigt uns den Einfluß der hervorgerufenen Entrüstung auf das Wachstum der Gewerkschaften.

Das Mittel, um zu einem Erfolge zu gelangen, boten die für das Jahr 1874 bevorstehenden Parlamentswahlen, indem man überall den Kandidaten der beiden großen Parteien die Frage nach ihrer Stellung zu jener Forderung vorlegte. Während nun die Liberalen sich durchaus ablehnend verhielten, stellten sich die Konservativen auf Seiten der Gewerkschaften, und so gelang es ihnen mit Hülfe der letzteren, einen entscheidenden Sieg zu erringen. An einigen Orten hatte man auch eigene Arbeiterkandidaten aufgestellt. Die Labour representation league hatte schon 1869 mit der Aufstellung Odgers den ersten Versuch dieser Art gemacht, und 1871 gelang es, von 13 Kandidaten wenigstens zwei durchzusetzen, so daß Alexander Macdonald und Thomas Burt als erste Arbeiterabgeordnete in das Parlament einzogen.

Die konservative Regierung löste denn auch ihr Wort ein, und so wurde 1875 die Criminal Law Amendement Bill widerrufen und durch den Conspiracy and Property Protection Act (38 u. 39 Vict. c. 86) ersetzt. Ebenso wurde das Master and Servant Law gänzlich aufgehoben, und es trat an dessen Stelle der Employers and Workmen Act (38 39 u. Vict. c. 90), der schon durch ihren Namen, insbesondere Ersetzung der Ausdrücke: „Herr“ und „Diener“ durch „Unternehmer“ und „Arbeiter“, die veränderte Grundauffassung anzeigt und den Gedanken von zwei selbständigen und gleichberechtigten Vertragsteilnehmern zum Ausdruck bringt. Die Bestrafung des Vertragsbruches wurde abgeschafft, Gefängnisstrafe soll nur den treffen, der eigenwillig einen Vertrag bricht, obgleich er weiß oder Grund hat, anzunehmen, daß die wahrscheinliche Folge seiner Handlungsweise die ist, daß Menschenleben gefährdet oder schwere körperliche Verletzungen verursacht werden oder daß wertvolles Eigentum der Zerstörung oder schweren Beschädigung ausgesetzt wird, das friedliche Ausstellen von Piketts wurde gestattet, die dehnbaren Begriffe „Zwang“ und „Belästigung“ wurden beseitigt und die Anwendung von Gewalt lediglich dem allgemeinen Strafgesetze unterstellt. Keine von einer Gruppe von Arbeitern begangene Handlung ist in Zukunft strafbar, sofern sie nicht auch bei ihrer Verübung durch einen Einzelnen und ohne Rücksicht auf die Stellung als Arbeiter strafbar ist. Darin lag aber zugleich die Zulässigkeit der neuen wirtschaftlichen Form ausgesprochen, nämlich den Arbeitsvertrag nicht mehr seitens des einzelnen Arbeiters, sondern kollektiv d. h. seitens der ganzen Arbeiterschaft eines bestimmten Gewerbes festzusetzen.

Man darf sich jedoch durch diese äußeren Erfolge nicht darüber täuschen lassen, daß innerlich der Trade-Unionismus sich auf absteigender Bahn befand. Der industrielle Aufschwung, der bis 1875 andauerte, hatte diese innere Zersetzung nicht hervortreten lassen, indem er der Bewegung einen äußeren Anstoß gab, aber sobald er nachließ, machte sich jener Umstand geltend und führte insbesondere Ende der 70er und Anfang der 80er Jahre in Verbindung mit dem wirtschaftlichen Niedergange zu einer Krisis, die nur deshalb nicht in höherem Maße verhängnisvoll wurde, weil der Trade-Unionismus bereits eine zu starke Macht in der Arbeiterwelt erlangt hatte.

Wir haben oben die Vorzüge der Männer wie Applegarth und Allam gewürdigt, aber auch ihre Mängel nicht verschwiegen. War damals vor allem erforderlich, der Arbeiterbewegung das auf Lauterkeit des Charakters und Solidität der Geschäftsführung beruhende öffentliche Vertrauen zu sichern, so trat doch, nachdem dies erreicht war, der mit dem Uebermaße der Vorsicht psychologisch untrennbar zusammenhängende Mangel an Initiative immer schärfer hervor, und so groß die Autorität der alten Führer war, so wurden doch die Klagen über ihren „reaktionären Standpunkt“ immer lebhafter und führten zu wesentlichen Verschiebungen, deren wichtigste die Verlegung des Schwerpunktes von London in die Provinz war. Die Junta, die so lange die Führerschaft gehabt hatte, löste sich auf. Applegarth hatte schon 1871 sein Amt als Sekretär niedergelegt. Allam starb 1874. Odger trat aus der Gewerkschaftsbewegung zurück und widmete sich mehr der allgemeinen Politik. Umgekehrt hatte die Bewegung in der Provinz erheblich an Bedeutung gewonnen, und zwar insbesondere durch das Emporblühen von zwei Industriezweigen, die in London nicht vertreten waren. Der eine waren die Kohlenarbeiter, die, nachdem ihre Bewegung 1855 fast vollständig erloschen war, besonders unter ihrem bereits erwähnten Führer Macdonald einen außerordentlichen Aufschwung nahmen und auf dem vom 9.–14. November 1863 in Leeds abgehaltenen Kongresse eine Nationale Union bildeten. Allerdings trat derselben bald eine durch die Grubenarbeiter in Lancashire 1869 ins Leben gerufene andere Organisation, die amalgamierte Association der Bergarbeiter gegenüber, aber gerade diese Spaltung regte das Interesse an und so erreichte die Gesamtzahl der organisierten Bergarbeiter in wenigen Jahren die außerordentliche Höhe von 200000.

Die zweite dieser Arbeitergruppen waren die Baumwollarbeiter, die seit 1853 eine amalgamierte Association besaßen, aber erst seit 1869, insbesondere infolge der Bedeutung ihres Generalsekretärs Thomas Birtwistle, in den Vordergrund der Bewegung traten.

Diese beiden Organisationen, die Bergarbeiter einerseits und die Spinner und Textilarbeiter andererseits, bezeichnen aber zugleich auch die Vertreter von zwei entgegengesetzten Auffassungen für das wichtigste der Arbeiterinteressen, die Lohnfrage. Die eine dieser Auffassungen ist niedergelegt in dem System der „gleitenden Skala“ (sliding scale) und beruht auf dem Grundgedanken, daß der Lohn sich dem Preise des Produktes anzuschließen habe, sodaß er mit ihm steigt und fällt. Insbesondere in den Spinnereibezirken von Oldham und Bolton wurden Listen von 80 Druckseiten aufgestellt, um diesen Grundsatz in alle Feinheiten der Technik hinein zu verfolgen, wahre Kunstwerke der Berechnung, die ein solches Maß von Studium erforderten, daß man für den Sekretär ein besonderes Examen hierüber einführen mußte. Dieser Grundanschauung stellte Macdonald die entgegengesetzte gegenüber, daß unter allen Umständen ein die Aufrechterhaltung der Lebenshaltung des Arbeiters ermöglichender Lohnsatz (fair wage) zu zahlen sei, der seinerseits ein für den Preis bestimmender Faktor sein müsse.

Ein anderer Gegensatz, der aber sich nicht auf die Bergarbeiter und die Textilarbeiter beschränkte, sondern alle Gruppen in seinen Bereich zog, war die Stellung zu dem Eingriffe der staatlichen Gesetzgebung in die Fragen der Arbeiterinteressen, ein Punkt, der sich am schärfsten zuspitzte in der Ordnung der Arbeitsdauer. Während die eine Richtung hier jeden staatlichen Eingriff ausschloß, wollte die andere die gesetzliche Festlegung, insbesondere den Achtstundentag. Eine Mittelmeinung, auf die man sich zuweilen verständigte, beschränkte die Forderung auf Frauen und Kinder, verwarf aber den gesetzlichen Maximalarbeitstag für Männer, in der Erwartung, daß diese doch mittelbar durch jene beeinflußt werden würde.

Aber noch schärfer trat der Gegensatz der beiden Grundanschauungen hervor hinsichtlich der beiden großen Aufgaben der Gewerkschaften, nämlich einerseits der Unterstützung in den Notfällen des Lebens und andererseits der Erkämpfung günstigerer Arbeitsbedingungen. Gewiß stehen beide Richtungen, die Hülfskassenthätigkeit und die gewerkschaftliche im engeren Sinne, nicht in dem Verhältnisse, daß die eine die andere ausschlösse[10], aber offenbar ist es möglich, einseitig das Gewicht auf diese oder auf jene zu legen. Die alten Verbände, die unter der Leitung von Männern wie Applegarth und Allam groß geworden waren, gingen in der Wertschätzung der Hülfskassenpolitik so weit, daß sie in der That die gewerkschaftliche Seite, also die Vertretung der Arbeiterinteressen gegenüber den Unternehmern, in unangemessener Weise zurücktreten ließen.

Dieses Ueberwiegen der Unterstützungsthätigkeit führte endlich zu einer Praxis, die am tiefsten den Gegensatz der einen und der anderen Grundanschauung erkennen läßt. Es ist für eine Hülfskasse natürlich, daß sie bei der Aufnahme von Mitgliedern das Moment des Risikos in den Vordergrund rücken muß, daß sie „schlechte Risiken“ vermeidet und deshalb Personen oberhalb einer gewissen Altersgrenze überhaupt nicht mehr aufnimmt, da sie die Wahrscheinlichkeit einer baldigen Inanspruchnahme der Kasse bieten, ohne bereits entsprechende Beiträge gezahlt zu haben. Aber mit dieser Rücksicht steht der Gesichtspunkt der Solidarität und der Zweck, möglichst alle Angehörigen des Berufes zu vereinigen, um die gemeinsamen Interessen auch mit gemeinsamer Kraft zu vertreten, in offenbarem Widerspruche. Führte deshalb schon dieser Hülfskassenstandpunkt der alten großen Verbände zu einer Politik der Absonderung, so war es nur ein weiterer Schritt, daß dieselben nicht jedem Berufsangehörigen, sondern nur solchen den Eintritt gestatteten, die ein gewisses Maß von Leistungsfähigkeit boten und demgemäß einen bestimmten Lohnsatz verdienten. Damit war in der That der Grundsatz der Teilung der Arbeiterschaft in eine höhere und eine niedere Schicht, eine Aristokratie und eine rückständige Masse, ausgesprochen.

Führte nun der Verlust der Führerstellung der Hauptstadt mit Rücksicht darauf, daß keine einzelne der Provinzialstädte eine solche erlangte, zu einer Dezentralisierung des ganzen Trade-Unionismus, so gab die bezeichnete aristokratische Politik der großen Verbände den Anlaß, daß selbst innerhalb derselben Berufe eine Zersplitterung Platz griff, die häufig sogar zu Reibereien und Kämpfen führte. Streitigkeiten der einzelnen Gewerbe untereinander über ihre Abgrenzung, ähnlich denen der alten Zünfte, füllen die Protokolle der damaligen Gewerkschaftskongresse. Wir können also die etwa 1876 einsetzende und bis 1885 andauernde Periode in der Entwicklung der Trade-Unionismus bezeichnen als diejenige des Partikularismus und der Sonderpolitik, die notwendig eine Schwächung der ganzen Bewegung mit sich brachte. Demgemäß ist das charakteristische Moment dieser Periode der allgemeine Rückgang, die verlorenen Streiks und die Herabsetzung der Löhne. Der Gesamtbestand von Mitgliedern ging auf denjenigen von 1871 zurück, und auf dem Kongreß in London im Jahre 1881 waren nur 463899 Gewerkschaftler vertreten.

Einer besonderen Erwähnung bedarf die in diese Zeit fallende Landarbeiterbewegung, die mit dem Jahre 1872 einsetzt. Es war ja nur natürlich, daß, wenn alle Arbeitergruppen eine Verbesserung ihrer Lebenslage erlangten, auch die Landarbeiter glaubten, nicht zurückbleiben zu sollen, und das damals herrschende Organisationsfieber führte in Anlehnung an einen am 11. März 1872 ausgebrochenen Streik von 200 Landarbeitern in Warwickshire zur Gründung einer Nationalen Landarbeiter-Union, die schon am Schlusse des Jahres 100000 Mitglieder zählte. Aber obgleich die Bewegung in Josef Arch einen talentvollen Führer hatte und bei den industriellen Vereinen warme Unterstützung fand, war doch die Union innerhalb einiger Jahre auf wenige Tausend Mitglieder zurückgegangen und die Bewegung als erloschen anzusehen.

Auch die schon 1833/34 versuchte Organisation der weiblichen Arbeiter wurde in den folgenden Jahren von neuem in Angriff genommen, insbesondere von Emma Patterson, der Frau eines Tischlers, die, nachdem sie von einer Studienreise nach Amerika zurückgekehrt war, im April 1874 in den „Labour News“ einen Aufruf erließ, in dem sie die Notwendigkeit einer Organisation der weiblichen Arbeiter nachwies. Der Aufruf erregte allgemeine Aufmerksamkeit, und schon nach kurzer Zeit hatte sich ein Komitee gebildet, das am 13. Juli 1874 seine erste Sitzung hielt und die „Womens Protective and Provident League“ begründete. Abweichend von dem ursprünglichen Plane von Mrs. Patterson, einen allgemeinen Arbeiterinnenverein ins Leben zu rufen, beschloß man, die Arbeiterinnen nach den verschiedenen Gewerben zu organisieren. Die League, die später den Namen „Womens trade union provident league“ annahm, besteht noch heute und hatte im Jahre 1894 45000 Mitglieder. Mrs. Patterson starb 1886, doch fand sie in Lady Dilke eine gleichwertige Nachfolgerin. In den folgenden Jahren trat der League ein ähnlicher Verein unter dem Namen „National Union of Working Women“ mit gleichen Zielen zur Seite.

Anfangs hatten diese Bestrebungen nicht allein mit der Indolenz der Frauen selbst und der Abneigung der öffentlichen Meinung, sondern auch mit dem Widerstande der trade unions zu kämpfen, die auf dem alten bürgerlichen Standpunkte standen, daß die Frau ins Haus gehöre. Später drang jedoch die Einsicht durch, daß die Organisation der Arbeiterinnen in dem eignen Interesse der Männer liege, und so beschloß der Kongreß von Dundee 1889 ausdrücklich, dieselbe zu unterstützen.

Die Periode von 1875–1885 ist aber nicht allein, wie schon bemerkt, eine solche der Zersplitterung, sondern auch eine der inneren Auflösung und Schwäche. Die Führer, die an die Stelle der alten Mitglieder der Junta getreten waren, insbesondere Henry Broadhurst, John Burnett, Prior und George Shipton, übernahmen von ihren Vorgängern die Politik der Bedächtigkeit und Vorsicht. Die Kongresse lehnten grundsätzlich die Verhandlung tiefer eingreifender Fragen ab, und da man auch die innere Organisation als eine Aufgabe der einzelnen Vereine ansah, so gestalteten sich die Kongresse immer mehr zu bloßen Auseinandersetzungen persönlicher Art unter den Mitgliedern. In allen Fragen der Taktik und des Prinzips herrschte stets die größte Einstimmigkeit, indem von der durch das parlamentarische Komitee vorbereiteten Tagesordnung alle gewerkschaftlichen Streitpunkte ausgeschlossen waren. Auch in dem parlamentarischen Komitee selbst herrschte völlige Ruhe; man wählte in der Regel dieselben Mitglieder wieder, und so war H. Broadhurst 14 Jahre lang Vorsitzender, bis er als Unterstaatssekretär in das Ministerium des Innern berufen und durch Shipton ersetzt wurde.

Die einzige Angelegenheit von größerer Bedeutung, die in dieser Periode von den Gewerkschaften eifrig betrieben wurde, war die Regelung der Haftpflicht der Unternehmer bei Unfällen. Nach dem gemeinen Rechte in England ist Jeder verpflichtet, den Schaden zu ersetzen, den er selbst oder seine Angestellten im Rahmen ihrer Thätigkeit verschuldet haben. Aber von diesem Grundsatze besteht eine wichtige Ausnahme für die „Arbeitsgemeinschaft“, indem er nicht Platz greift, falls der Schaden durch einen bei derselben Arbeit Beteiligten verursacht ist. Hierdurch ist die Entschädigungsbefugnis der Arbeiter in den meisten Fällen ausgeschlossen. Obgleich es der Agitation der Gewerkschaften gelang, im Jahre 1880 ein Gesetz (Act. 43 u. 44 Vict. c. 52) durchzubringen, welches eine teilweise Reform darstellt, indem das Parlament die Verpflichtung der Unternehmer aussprach, ihre Arbeiter gegen Unfall zu versichern, so war doch dadurch wenig geholfen, da den Unternehmern das „contracting out“ gestattet, d. h. die Befugnis gegeben war, die gesetzliche Bestimmung durch den Arbeitsvertrag auszuschließen, wovon sie begreiflicherweise weitgehend Gebrauch machten. In der Parlamentssession 1893/94 nahm das Unterhaus ein Gesetz an, durch welches die ganze Bestimmung über die Arbeitsgemeinschaft beseitigt und der Arbeiter jedem anderen Staatsbürger gleichgestellt, auch das contracting out für unwirksam erklärt wurde; doch scheiterte die Vorlage im Oberhause und so ist eine befriedigende Ordnung der Angelegenheit noch heute nicht erzielt.

Im übrigen verhielten sich die trade unions gegen alle Vorschläge, die in der gleichen Zeit die Arbeiter anderer Länder bewegten, völlig ablehnend, und noch auf den Kongressen von 1882 und 1883 wurden Anträge hinsichtlich der Ausdehnung des Wahlrechts auf alle erwachsenen Männer mit großer Mehrheit verworfen. Dagegen erwärmte man sich für die Schaffung von bäuerlichen Stellen und eines eignen Hauses für jeden Arbeiter, sowie die Gründung von Produktivgenossenschaften, während man jeden staatlichen Eingriff in den Arbeitsvertrag grundsätzlich verwarf. Ueberhaupt geriet der Trade-Unionismus völlig in das Fahrwasser des bürgerlichen wirtschaftlichen Liberalismus, und einzelne vom sozialen Standpunkte als Fortschritte zu begrüßende Maßregeln sind lediglich der liberalen Partei im Unterhause ohne Mitwirkung der trade unions zuzuschreiben. Dazu gehört z. B. das Gesetz, welches die Auszahlung des Lohnes in Schankwirtschaften verbietet, hinsichtlich dessen das parlamentarische Komitee sich zwar zustimmend äußerte, aber mit der Bemerkung, daß das Gesetz für die organisierten Arbeiter nicht notwendig sei. In derselben Weise erklärte man 1877 hinsichtlich einer Verschärfung des Druckverbotes kein Bedürfnis anerkennen zu können, und erst 1887 gelang es, ein solches Gesetz zur Annahme zu bringen.

Ein Umschwung der Anschauungen wurde zuerst angebahnt durch die in die Jahre 1880–1883 fallende ganz ungewöhnliche Verbreitung des Buches: „Fortschritt und Armut“ von dem Amerikaner Henry George mit seinen Forderungen der Verstaatlichung des Grund und Bodens bezw. der Besteuerung der Grundrente. Hier war ein neuer Gedanke in die Geister geworfen und zum Nachdenken darüber angeregt, ob nicht in den Unterlagen der bestehenden Wirtschaftsordnung ein Grund für die unbefriedigende Lage der Arbeiterklasse zu finden sei. Der Hinweis darauf, daß die ungemeine Steigerung der Produktion und des Gütervorrates infolge der Fortschritte der Technik allen Bevölkerungsklassen zu gute kommen müsse, während er bis jetzt wegen Mangels angemessener Verteilung nur zu jähem Wechsel von Perioden des Aufschwunges und tiefgreifender Krisen Anlaß gebe, führte dazu, sozialistische Anschauungen, deren Verbreitung früher vergeblich versucht war, dem Verständnisse näher zu bringen.

Im Zusammenhang hiermit steht die Thätigkeit der Fabian Society, die 1883 gegründet wurde und durch die Massenverbreitung ihrer „Fabian Essays in Socialism“ und „Fabian Tractats“ sowie durch Tausende von Vorträgen einen weitgehenden Einfluß auf die öffentliche Meinung, insbesondere auch auf die Arbeiterschaft gewann. Vorwiegend aus gebildeten Kreisen hervorgehend, vertritt die Gesellschaft einen gemäßigten Sozialismus, den sie nicht plötzlich und gewaltsam, sondern schrittweise und allmählich zu verwirklichen bestrebt ist, wie sie in dem von Fabius cunctator entnommenen Namen andeuten will.

Unterstützung fanden die theoretischen Erörterungen durch statistische Erhebungen über die Notlage der besitzlosen Klassen, wie sie von mehreren Seiten ins Werk gesetzt wurden. Besondere Verdienste erwarb sich in dieser Beziehung ein reicher Großkaufmann, Charles Booth, der 1886 eine systematische Untersuchung über die Verhältnisse in London einleitete, aus der sich ergab, daß 1¼ Millionen Menschen unter die von ihm gezogene „Linie der Armut“ fielen, daß 32% der Bevölkerung der Hauptstadt in einem Zustande chronischer Armut lebten, die nicht nur die Entwickelung zu höherer Kultur, sondern sogar die Vorbedingungen physischer Gesundheit und gewerblicher Leistungsfähigkeit ausschloß.

So war der Boden vorbereitet, daß neben den beiden bisherigen gewerkschaftlichen Richtungen, von denen die eine die Hülfskassenthätigkeit, die andere den Kampf um bessere Arbeitsbedingungen in den Vordergrund stellte, sich eine dritte entwickeln konnte, die den Schwerpunkt in die Ordnung des Arbeitsverhältnisses durch staatliche Maßregeln vorlegte, die sich im übrigen aber wieder abstuft von dem Standpunkte des Staatssozialismus bis zum reinen Kollektivismus und der Anhängerschaft der Marxistischen Sozialdemokratie.

Einen bedeutenden Einfluß auf diese Entwickelung haben vor allem zwei Männer gewonnen, deren Stetigkeit bis zu einem gewissen Grade für die Stellung der heutigen englischen Arbeiterschaft typisch ist, nämlich: Burns und Mann.

John Burns, 1859 in Battersea geboren, beteiligte sich schon als Lehrling in einer Maschinenfabrik an öffentlichen Versammlungen, trat dann dem amalgamierten Maschinenbauervereine bei und benutzte die Dauer einer Beschäftigung in Westafrika zum gründlichen Studium der Schriften von Adam Smith und John Stuart Mill. In der socialdemocratic federation, der er 1883 beitrat, wurde er bald das hervorragendste Mitglied; seinem Einflusse verdankten insbesondere die Dockarbeiter in dem unten zu erwähnenden großen Streik ihre Erfolge. Bei den Wahlen 1892 wurde er für Battersea in das Parlament gewählt und auf dem Trade-Unions-Kongreß von 1893 wurde er Vorsitzender des parlamentarischen Komitees.

Auch Tom Mann, der 1856 in Foleshill geboren wurde, ist Maschinenbauer und trat 1878 dem amalgamierten Verein bei. Nachdem er sich insbesondere an den George'schen Schriften gebildet und 1884 durch einen Aufenthalt von 6 Monaten die nordamerikanischen Verhältnisse kennen gelernt hatte, wurde auch er Mitglied der socialdemocratic federation und gab zu Gunsten seiner Agitationsthätigkeit seinen bürgerlichen Beruf auf. Auch er war 1889 an den großen Streiks der Gasarbeiter und der Dockarbeiter hervorragend beteiligt und wurde demnächst Vorsitzender in dem Gewerkvereine der letzteren. 1891 wurde er in die königliche Kommission zur Untersuchung der Arbeiterverhältnisse berufen; 1894 wurde er Sekretär der neugebildeten unabhängigen Arbeiterpartei.

Das Element, welches jetzt neu in die Arbeiterbewegung eingeführt wurde und die Begründung einer neuen Periode bedeutet, waren die ungelernten Arbeiter, die von den alten trade unions grundsätzlich ausgeschlossen waren und nun in dem Sozialismus das neue Evangelium der Befreiung begrüßten. Für sie war nicht allein die Hülfskassenpolitik unverwendbar, da sie bei ihren geringen Löhnen nicht imstande waren, erhebliche Beiträge zu leisten, sondern auch der gewerkschaftliche Kampf aussichtslos, da ihre Kraft zu gering war, um selbst bei Zusammenfassung einen ausreichenden Machtfaktor zu bilden. Ihnen blieb deshalb nichts übrig, als sich an die Hülfe des Staates zu wenden.

Vor die Oeffentlichkeit trat die neue sozialistische Bewegung zuerst im Februar 1886 durch Organisierung einer Anzahl Arbeitslosenversammlungen, bei denen es zu großen Tumulten kam. Die deshalb gegen die Führer Hyndman, Burns, Champion und Williams wegen Aufruhrs erhobenen Anklagen führten jedoch zu Freisprechungen.

Hieran schloß sich dann die Periode der großen Streiks. Eingeleitet wurde sie durch den im Juli 1888 wegen harter Behandlung unternommenen Ausstand von 672 „Zündholz-Fabrikmädchen“ in London, die, von Frau Annie Besant ins Leben gerufen, eine so allseitige Unterstützung im Publikum fand, daß unter dem Drucke der öffentlichen Meinung die Unternehmer nachgeben und Abhülfe schaffen mußten. Dieser Sieg bedeutete eine ganz neue Entwickelung der Arbeiterverhältnisse. Hatte es sich bisher lediglich darum gehandelt, die Kräfte der streikenden Teile gegeneinander zu messen, so hatten hier Arbeiterinnen einen Erfolg erzielt ohne Hülfsmittel und ohne Organisation, nicht aus eigener Kraft sondern durch das Eingreifen der unbeteiligten Bevölkerungsklassen. Offenbar war unter solchen Umständen auch für die ungelernten Arbeiter eine Besserung möglich.

Nachfolge fand das Vorgehen der Zündholzarbeiterinnen bei den Londoner Gasarbeitern, die eine Union der Gasarbeiter und sonstigen Arbeitsleute (Gas workers and general labourers' union) gründeten und ohne Streik die Herabsetzung der Arbeitszeit von 12 auf 8 Stunden, verbunden mit einer kleinen Lohnerhöhung, erreichten.

Aber den Höhepunkt der Bewegung bildet der große Dockarbeiterstreik. Die Arbeit in den Docks und beim Beladen und Entladen der Schiffe im Londoner Hafen ist naturgemäß eine sehr ungleichmäßige, da sie durch das Eintreffen der Schiffe bedingt ist. Deshalb halten die Dockverwaltungen und Werftbesitzer nur einen kleinen Stamm fester Arbeiter, die sie im Bedarfsfalle aus den Reihen der sog. Zufallsarbeiter (Casuals) durch diejenigen ergänzen, die sich arbeitsuchend vor den Thoren der Docks drängen, um bei einer sich bietenden Gelegenheit die Ersten zu sein, die Beschäftigung erhalten. Aber nicht allein dauert diese oft nur wenige Stunden, sondern infolge des Ueberangebotes sind auch die Löhne auf das äußerste gedrückt, und außerdem führt das Herumtreiben ohne Arbeit zu einer großen moralischen Gefahr. Auf die Klasse dieser bejammernswerten Menschen richteten die Londoner Sozialisten ihre Fürsorge, indem sie eine Organisation derselben ins Leben zu rufen versuchten. Nachdem diese Versuche anfangs wenig Erfolg gehabt hatten, brachte am 12. August 1889 ein unbedeutender Streit einen Ausstand der Arbeiter auf dem South West India Dock zum Ausbruche, der sich unter Führung von Ben Tillet (der selbst Arbeiter in einem Thee-Lagerhause war) und Beihilfe von John Burns und Tom Mann, wie ein Lauffeuer auf alle Docks nördlich der Themse ausbreitete. Auch die beiden großen Vereine der Stauer traten auf die Seite der Streikenden, und so hatten sich binnen einer weiteren Woche alle am Themseufer beschäftigten Arbeiter dem Streik angeschlossen, der über vier Wochen hindurch den größten Hafen der Welt völlig lahm legte. Ein förmlicher Enthusiasmus für die Streikenden bemächtigte sich aller Gesellschaftsklassen, so daß nicht weniger als 48736 Pfund zur Unterstützung eingingen, und unter dem Drucke der öffentlichen Meinung gelang es der Vermittelung hervorragender Personen, insbesondere des Erzbischofs Kardinal Manning, alle Forderungen der Arbeiter, die in der Erhöhung des Lohnes auf 6 Pence für die Stunde, der Abschaffung der Zwischenverdingungen und der Stückarbeit, Mehrvergütung für Ueberzeit und Mindestanstellung auf vier Stunden bestanden, durchzusetzen.

Ueberall wurden jetzt Vereine der ungelernten Arbeiter ins Leben gerufen, deren Mitgliederzahl sich innerhalb Jahresfrist auf 200000 belief. An die beiden großen Flutwellen in dem englischen Trade-Unionismus von 1833/34 und 1873/74 hatte sich die dritte angeschlossen.

Der Geist dieser neuen Unionen war ein wesentlich anderer, als bei den alten. Geringe Beiträge bei großen Mitgliederbeständen bedingten schon für sich allein die Ablehnung der Unterstützungspolitik; umsomehr mußte deshalb der Kampfcharakter in den Vordergrund treten. Als hauptsächlichste Ziele bezeichnete man die Verringerung der Arbeitszeit und die Beseitigung der Sonntagsarbeit.

Naturgemäß übte dieser „Neue Unionismus“ erheblichen Einfluß auch auf diejenigen Kreise, die ihm nicht unmittelbar angehörten, und zwar nach zwei Seiten, nämlich sowohl auf die alten Gewerkschaften, wie auf die Entwickelung des eigentlichen Sozialismus. Hatte auch die Sozialdemokratie im deutschen Sinne, insbesondere die Marxistische Propaganda in England zunächst wenig Boden gefunden, so war sie doch gegen Ende der 80er Jahre immer mehr gewachsen und stand auf dem Sprunge, größere Kreise insbesondere unter den ungelernten Arbeitern zu ergreifen. In dem Hauptorgane derselben, der „Justice“, und zwar in den Jahrgängen 1884–1889 und in den Veröffentlichungen der socialdemocratic federation finden wir starke Anklänge an R. Owen und die Periode von 1833/34. Nicht allein die Vereinigung aller Arbeiter ohne Unterschied und in allen Ländern der Welt zu einem einzigen großen Bunde und die Herstellung einer umfassenden Republik auf Grundlage genossenschaftlicher Produktion und Gemeinbesitz aller Produktionsmittel wird unter ausdrücklicher Anlehnung an Owen gefordert, sondern auch die Anwendung von Gewalt wird entweder mit den Worten des kommunistischen Manifestes ausdrücklich empfohlen oder mindestens als eine offene Frage behandelt, deren Entscheidung von dem Verhalten der besitzenden Klassen abhängen werde.

Hierin bewirkte das Jahr 1889 einen weitgehenden Umschlag, indem es „den Strom der sozialistischen Arbeiterbewegung aus revolutionären in konstitutionelle Kanäle leitete“[11]. Der Plan, „die Arbeiter aller Gewerbe und aller Grade zu einem Ansturm auf das mörderische Monopol der Minderheit zu vereinigen“, wird mit dem Aufschwunge der politischen Demokratie von der Tagesordnung abgesetzt. Gerade als der Kampf der Dockarbeiter sich zur Entscheidung neigte, flackerte für einen Augenblick die Idee eines Generalstreikes auf, aber nur, um auch alsbald als unausführbar aufgegeben zu werden. Als die neuen Führer der Bewegung den Problemen der Verwaltung gegenüber wirklich Stellung zu nehmen hatten, ließ man die speziell Owenschen Merkmale der sozialistischen Propaganda ruhig fallen[12].

Burns wurde im Januar 1889 in den Londoner Grafschaftsrat gewählt und mußte sich gerade dort auf praktischem Gebiete bald von der Unmöglichkeit der sozialistischen Pläne überzeugen. Es kann deshalb nicht überraschen, daß sowohl er als Tom Mann der socialdemocratic federation den Rücken kehrten, wofür sie von deren Anhängern mit den heftigsten Angriffen überhäuft wurden. „Als die „neuen Unionisten“ abtrünnig wurden, hörte der revolutionäre Sozialismus auf, um sich zu greifen, und der Wetteifer in der Propaganda für den Kampf um gesetzliche Reformen wurde das bezeichnende Merkmal der englischen sozialistischen Bewegung[13].“

Noch interessanter als die Auseinandersetzung, welche der Neu-Unionismus mit der Sozialdemokratie zu vollziehen hatte, ist diejenige mit dem alten Unionismus und der Versuch des Sozialismus, dort Eingang zu erhalten. Den ersten Versuch, den Boden für sozialistische Ideen zu ebnen, unternahm Adam Weiler, ein Freund von Marx, und eifriges Mitglied der Internationale 1878 auf dem Kongresse in Bristol, indem er zu Gunsten der gesetzlichen Beschränkung der Arbeitszeit der Männer eine Rede hielt und im folgenden Jahre einen Antrag zu Gunsten der Nationalisierung des Grund und Bodens einbrachte, der aber nicht einmal eine zweite Unterschrift zu erlangen vermochte. Im Jahre 1882 sah man bereits die Wirkung der Georgeschen Lehre, und derselbe Antrag wurde mit 71 gegen 31 Stimmen angenommen. Allerdings schien dies mehr ein Zufallserfolg gewesen zu sein, denn in den nächsten 5 Jahren wurde der gleiche Antrag stets abgelehnt. Aber die Minderheiten stiegen von Jahr zu Jahr, und nachdem 1887 in Swansea der Antrag eine kleine Mehrheit erlangt hatte, wurde er 1888 in Bradford sogar mit 66 gegen 5 Stimmen zum Beschlusse erhoben.

Hinsichtlich der gesetzlichen Regelung der Arbeitsdauer gelangte Weiler noch rascher zum Siege, indem er 1883 eine Resolution durchsetzte, durch die das parlamentarische Komitee beauftragt wurde, Schritte zu thun, um für alle Arbeiter im Dienste öffentlicher Behörden oder von Gesellschaften, die vom Parlamente mit Vollmachten ausgestattet seien, die gesetzliche Beschränkung der Arbeitsdauer auf 8 Stunden herbeizuführen. Da der Beschluß nur bei geringer Beteiligung gefaßt war, so suchte das parlamentarische Komitee ihn zunächst ebenso zu ignorieren, wie denjenigen hinsichtlich der Nationalisierung des Grund und Bodens. Aber die auf Beschluß der beiden folgenden Kongresse vorgenommenen Urabstimmungen bewiesen, daß der Gedanke selbst in solchen Unionen der herrschende geworden war, die früher durchaus gegnerisch gesinnt gewesen waren, und ferner, daß die bisherige Zulässigkeit der Ueberstunden dahin geführt hatte, den Neunstundentag zu einer Illusion zu machen, indem über die Hälfte der Arbeiter Ueberschichten hatte.

Unter den Bergarbeitern führte diese Frage zu einer Spaltung und einem scharfen Gegensatze zwischen den Bezirken von Northumberland und Durham auf der einen und den übrigen auf der andern Seite, indem die ersteren die gesetzliche Beschränkung der Arbeitsdauer selbst für Knaben ablehnten, während die letzteren sie befürworteten. Die Leitung der National-Union war freilich seit dem 1881 erfolgten Tode Macdonalds in die Hände der Führer von Northumberland gefallen und hielt deshalb an dem Prinzip der gleitenden Skala und Bekämpfung der gesetzlichen Regulierung fest, aber die Folge hiervon war, daß, nachdem der Streit auf den jährlichen Bergarbeiterkongressen von 1885–1888 mit steigender Erbitterung geführt war, auf einer im September 1888 in Manchester abgehaltenen Konferenz eine Gegenorganisation in der Föderation der Bergarbeiter (miners federation) gegründet wurde, der sich allmählich alle Bezirke außer Northumberland und Durham anschloßen. Im Jahr 1893 zählt die Förderation bereits über 200000 Mitglieder und ist damit die stärkste aller bestehender Unionen geworden.

Einen letzten Gegenstand des Streites bildete die Frage der internationalen Kongresse, die insofern mit der Stellung zum Sozialismus zusammenhing, als dessen Gegner mit der festländischen Sozialdemokratie keine Berührung haben wollten und deshalb jenen Gedanken bekämpften. Schon 1883 und 1886 hatte das parlamentarische Komitee nur ungern und auf ausdrücklichen Beschluß des Kongresses die beiden internationalen Zusammenkünfte in Paris[14] beschickt. Den Beschluß, 1887 nach London einen Kongreß zu berufen, hatte es einfach unausgeführt gelassen, und erst einem nochmaligen Beschlusse in Swansea 1887 gelang es, den Widerstand zu überwinden, so daß 1888 ein internationaler Kongreß in London abgehalten wurde, wobei das Komitee nur die Beschränkung durchgesetzt hatte, daß von demselben die deutsche Sozialdemokratie ausgeschlossen werden sollte.

Unter diesen Umständen wurde die Stellung der alten Führer und insbesondere des parlamentarischen Komitees immer schwieriger; seine alten Forderungen mußte es, da sie den Anschauungen der Mehrheit der Kongresse widersprachen, Schritt für Schritt fallen lassen, während es sich auf der anderen Seite sträubte, dafür die neuen an die Stelle zu setzen. Der einzige Punkt, hinsichtlich dessen in den Jahren 1884–1894 eine erfolgreiche Thätigkeit zu verzeichnen ist, besteht in der eingeleiteten Agitation zur Erlangung „gerechter Löhne“ (fair wages), indem man die staatlichen und städtischen Behörden zu veranlassen suchte, Lieferungen nur unter der Bedingung zu vergeben, daß an die Arbeiter die von den trade unions anerkannten Löhne gezahlt würden. Allmählich ist dies in dem Maße gelungen, daß 1894 bereits 150 städtische Behörden diesen Grundsatz angenommen hatten. Den staatlichen Behörden ist dies durch einen Parlamentsbeschluß vom Jahre 1895 ausdrücklich zur Pflicht gemacht.

Trotzdem wurde der Gegensatz immer schärfer und würde bereits 1889 auf dem Kongresse in Dundee zu einem Sturze des parlamentarischen Komitees geführt haben, wenn nicht die Sozialisten den Fehler gemacht hätten, die Gegner in gehässiger Weise persönlich anzugreifen, wodurch sie die Stimmung in der Weise gegen sich aufbrachten, daß der Kongreß mit einer entschiedenen Niederlage der Sozialisten endete.

Aber schon das nächste Jahr brachte in Liverpool den Umschwung. Der eigene Verein von Henry Broadhurst hatte sich für den Achtstundentag erklärt, und nachdem auch der Kongreß mit 193 gegen 155 Stimmen sich diesen Standpunkt zu eigen gemacht hatte, sah Broadhurst sich gezwungen, seine Stellung als Sekretär des parlamentarischen Komitees niederzulegen[15]. Sein Nachfolger wurde Fenwick, der Vertreter der Kohlenarbeiter von Northumberland, der zwar ebenfalls ein Anhänger der liberalen Politik war, den sozialistischen Forderungen aber nicht so schroff gegenüberstand, wie Broadhurst. Auch Shipton erklärte seine Bekehrung zu den neuen Anschauungen, und so war der Kongreß von Liverpool ein ebenso entschiedener Sieg der sozialistischen Anschauungen, wie der von Dundee eine Niederlage derselben gewesen war.

Im folgenden Jahre hat man dann allerdings in Newcastle den gefaßten Beschluß ganz wesentlich eingeschränkt, indem man die Ausnahme beifügte, daß der Achtstundentag da nicht zur Anwendung gelangen solle, wo die Mehrheit der organisierten Mitglieder eines Gewerkes in geheimer Abstimmung ihn ablehne, aber in dieser Form ist die Forderung auch 1892 auf dem Kongresse von Glasgow mit überwältigender Mehrheit und 1893 in Belfast mit 197 gegen 8 Stimmen angenommen. Seitens der Regierung ist in allen Kriegs- und Marinewerkstätten der achtstündige Arbeitstag eingeführt, und es ist wahrscheinlich, daß diese Einrichtung immer mehr Nachahmung finden wird.

Ganz ähnlich ist der Verlauf gewesen hinsichtlich der eigentlichen sozialistischen Grundforderung, nämlich der Ersetzung der Privatproduktion durch die kollektive. Wie schon erwähnt, hatte 1888 der Kongreß von Bradford die Verstaatlichung des Grund und Bodens gefordert, aber erst in Belfast wurde dies auf alle Mittel der Produktion ausgedehnt durch den am 6. September 1893 mit 137 gegen 97 Stimmen gefaßten Beschluß, nur solche Kandidaten zu unterstützen, die für diesen Programmpunkt einträten. Dieser Beschluß wurde am 6. September 1894 in Norwich mit 219 gegen 61 Stimmen bestätigt.

Der Verschiebung in der prinzipiellen Richtung, wie sie in dem Programme zum Ausdruck kommt, hat auch eine Aenderung in den leitenden Personen entsprochen. Während 1893 Fenwich trotz seines antisozialistischen Standpunktes als parlamentarischer Sekretär nochmals wiedergewählt wurde, da man noch keinen geeigneten Ersatzmann besaß, hat man ihn 1894 in Norwich fallen lassen und an seine Stelle den Bergmann Samuel Woods gewählt, der den Sozialisten wesentlich näher steht, indem er zwar ein Gegner der Verstaatlichung der Produktionsmittel ist, aber für den gesetzlichen Achtstundentag eintritt. Der ausgesprochene Sozialist Tom Mann unterlag mit einer starken Minderheit.

Auf dem vom 2. bis 6. September 1895 in Cardiff abgehaltenen Kongresse ist nun aber ein Rückschlag erfolgt, der sich aus der, durch Rückgang der „neuen“ G.-V., der ungelernten, insbesondere der Dockarbeiter hervorgerufenen Verschiebung erklärt. Der parlamentarische Ausschuß hatte bereits eine Reihe von Veränderungen der Geschäftsordnung beschlossen, die der älteren Richtung im Verhältnis zu der jüngeren ein Uebergewicht verschaffen mußten, nämlich, daß nur solche Vertreter zugelassen werden sollten, welche den Beruf, den sie vertreten, auch thatsächlich ausüben oder Beamte einer Organisation sind, daß ferner die lokalen Gewerkschaftskartelle, deren bisherige Beteiligung eine Doppelvertretung bedeutete, ausgeschlossen sein, und daß die Abstimmung nicht mehr nach der Zahl der erschienenen Vertreter, sondern nach der Mitgliederzahl der vertretenen Vereine (je 1 Stimme auf 1000 Mitglieder) stattfinden solle. Durch diese Aenderungen war das Stimmenverhältnis der neuen zu den alten Vereinen auf 357 zu 604 herabgesetzt, und so wurde denn der Antrag angenommen, die Verstaatlichung nicht für alle Produktionsmittel, sondern nur für den Grund und Boden, die Bergschätze und die Eisenbahnen und daneben die Kommunalisierung der Werft- und Häfenbetriebe zu fordern. Allerdings wurde beschlossen, den deutschen Sozialdemokraten die Sympathie des Kongresses für ihren Kampf gegen die Behörden auszusprechen und gegen die Uebergriffe der letzteren zu protestieren, doch wurden in den parlamentarischen Ausschuß nur zwei Sozialisten (Thorne und Wilson) gewählt. Als Sekretär wurde Samuel Woods wiedergewählt.

Diese antisozialistische Strömung ist auf dem Kongresse in Edinburgh (7. bis 12. September 1896) noch entschiedener zum Ausdrucke gelangt. Zunächst machte sich dies geltend bei der Beratung des von dem parlamentarischen Ausschusse erstatteten Jahresberichtes, der sich über den kurz vorhergegangenen internationalen Arbeiter- und Gewerkschaftskongreß in London[16], den ersten, auf den die trade unions gemeinschaftlich mit der Sozialdemokratie getagt hatten, dahin äußerte, daß man zwar über die Nützlichkeit derartiger Kongresse kein Urteil fällen wolle, daß man aber doch fragen dürfe, „ob es angesichts der Dinge, die sich auf diesem Kongresse ereignet haben, und der Erfahrungen, die dort gesammelt wurden, für die trade unions eine weise und kluge Politik sei, sich in Zukunft mit Kongressen dieser Art zu identifizieren“. Der von sozialistischer Seite gestellte Antrag, diesen Satz zu streichen, wurde nach einer lebhaften Auseinandersetzung zwischen Anhängern und Gegnern des Sozialismus mit 143 gegen 91 Stimmen abgelehnt.

Ein anderer Antrag von Ben Tillet, der dahin ging, daß zukünftige internationale Kongresse nur aus wirklichen („bona fide“) Vertretern von Arbeiterorganisationen bestehen und daß die Vertretung nach der Ordnung der trade unions-Kongresse geregelt werden solle, richtete sich nicht geradezu gegen die Sozialdemokratie, zumal der Antragsteller selbst als ein gemäßigter Sozialist gilt, bedeutet aber doch die Ausschließung der politischen Parteien als solcher und insbesondere der Parteiführer von den Kongressen. Der Antrag wurde mit 172 gegen 11 Stimmen angenommen.

Den Hauptpunkt bildete auch jetzt wieder die Stellung zum Kollektivismus. Die schottischen Buchdrucker beantragten folgende Erklärung: „Der Kongreß ist der Ansicht, daß den Interessen der Arbeiter am besten gedient wird, wenn das Land und die Produktions-, Verteilungs- und Austauschmittel verstaatlicht werden; er beauftragt den parlamentarischen Ausschuß, einen dahin gehenden Gesetzentwurf auszuarbeiten und alsbald einzubringen.“ Demgegenüber beantragte die Gewerkschaft der Webstuhl-Aufseher: »Der Kongreß beschließt, die auf dem Kongresse von Norwich am 6. September 1894 beschlossene Resolution von Keir Hardie aufzuheben und an ihre Stelle die folgende zu setzen: „Der Kongreß ist der Ansicht, daß es zur Aufrechterhaltung der britischen Industrie durchaus notwendig ist, den Grund und Boden, die Bergwerke, Mineralien, Berggerechtigkeiten, Wegeanlagen und Eisenbahnen zu verstaatlichen und alles Wasser, künstliche Licht und alle Straßenbahnen zu kommunalisieren.“ Dadurch, daß dieser Antrag die Aufhebung der Resolution von Norwich forderte, stellte er sich in ausdrücklichen Gegensatz zu dem Programme des Kollektivismus und setzte an dessen Stelle dasjenige der Bodenbesitzreformer, indem er die Verstaatlichung nicht auf alle Produktionsmittel ausdehnen, sondern auf Grund und Boden beschränken wollte. Nun erklärte freilich der Vorsitzende des Kongresses es formell für unzulässig, den früheren Beschluß aufzuheben, da jeder Kongreß für sich souverän sei und nur die Aufgabe habe, für das folgende Jahr dem parlamentarischen Ausschusse Instruktionen zu erteilen. Aber obgleich aus diesem Grunde der erste Teil des Antrages nicht zur Abstimmung gelangte, so lag doch darin, daß der Kongreß den zweiten Teil mit 172 gegen 42 Stimmen annahm, eine Ablehnung des früheren Standpunktes und eine entschiedene Niederlage der Kollektivisten. Allerdings bietet das Stimmenverhältnis keinen Anhaltspunkt für das beiderseitige Stärkeverhältnis, da einerseits auch Sozialisten für den Antrag stimmen konnten und andererseits zu der Minderzahl auch Vertreter des reinen Individualismus gehörten, aber der Beschluß war eben deshalb, weil er sich in Gegensatz zu demjenigen von Norwich stellte, eine Ablehnung des Kollektivismus[17].

Die Forderung des gesetzlichen achtstündigen Arbeitstages wurde mit 211 gegen 34 Stimmen wiederholt.

Außerdem wurden Beschlüsse gefaßt zu Gunsten eines Haftpflichtgesetzes für alle Gewerbe, der gesetzlichen Altersversicherung, des Genossenschaftswesens, der Ausdehnung der Kinderschutzvorschriften auf Kinder unter 15 Jahren, der besseren Ausbildung der Lehrlinge, des Verbotes der Nachtarbeit für Personen unter 18 Jahren und einer allgemeinen Amnestie für alle wegen politischer Vergehen Verurtheilten. Ein Fonds für politische Wahlen wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Infolge eines Telegramms des Präsidenten der amerikanischen federation of labour Samuel Gomper's wurde beschlossen, die einzelnen Gewerkschaften darüber zu befragen, ob sie geneigt wären, im Jahre 1898 einen internationalen Gewerkschaftskongreß abzuhalten. Für den amerikanischen Gewerkschaftskongreß wurden zwei Abgesandte gewählt.

Der 30. Kongreß wurde vom 6. bis 11. September 1897 in Birmingham abgehalten bei einer Beteiligung von 381 Abgeordneten, die 1093191 Mitglieder in 149 Vereinen vertraten. Die Verhandlungen hatten erhöhte Bedeutung durch den großen Maschinenbauerstreik und den dadurch aufs neue entfachten schroffen Gegensatz zu den Unternehmern, der die Veranlassung bot, den schon früher öfters aufgetauchten, aber niemals zur Ausführung gebrachten großen Plan eines einheitlichen Verbandes aller Gewerkvereine von neuem aufzugreifen. In der That wurde der Vorschlag im Prinzip angenommen und ein Ausschuß von 13 Mitgliedern beauftragt, bis zum 1. Januar 1898 ein Statut auszuarbeiten, das dem nächsten Kongresse zur Genehmigung vorgelegt werden sollte, dessen Grundzüge aber darin bestehen sollten, daß der Verband aus regelmäßigen Beiträgen, die alle Vereine nach Verhältnis ihrer Mitgliederzahl zu leisten haben, einzelne in Streik befindliche Gewerke zu unterstützen hat. Zunächst wurde den Vereinen zur Pflicht gemacht, zu Gunsten der Maschinenbauer besondere Umlagen zu erheben.

Mit dem Maschinenbauerstreik stand auch ein anderer Punkt der Tagesordnung in Verbindung, nämlich das Verhältnis zu den Genossenschaften. Schon seit längerer Zeit war der Plan erörtert, daß diese den Maschinenbauern beispringen sollten, und um die bisher nicht seltenen Grenzstreitigkeiten zwischen Gewerkschaften und Genossenschaften zu vermeiden, beschloß der Kongreß, künftig etwa auftauchende Meinungsverschiedenheiten einem gemeinsamen Schiedsgerichte zu unterbreiten.

Der Antrag, den Achtstundentag mit allen Mitteln einzuführen, wurde, wie früher, mit großer Mehrheit (923000 gegen 141000 Stimmen) angenommen; ebenso die Verstaatlichung von Grund und Boden, Bergwerken, Eisenbahnen, Wasserläufen und Docks, sowie die Kommunalisierung der Wasserleitungen, Lichtwerke und Straßenbahnen. Hinsichtlich des Arbeiterschutzes forderte man den Ausschluß von aller gewerblichen Arbeit bei Kindern bis zu 15 Jahren und der Nachtarbeit bei jugendlichen Personen unter 18 Jahren mit 595000 gegen 274000 Stimmen.

Bei allen diesen Abstimmungen bestand die Minderheit aus den Kohlenarbeitern von Durham und Northumberland unter Hinzutritt der Weber von Lancashire. Ein Antrag, im Jahre 1898 einen internationalen Gewerkschaftskongreß zu berufen, wurde mit 317145 gegen 282071 Stimmen abgelehnt. Dagegen wurde einstimmig beschlossen, für die Parlamentsmitglieder eine staatliche Vergütung zu fordern. Andere Beschlüsse betrafen den Schutz der Wöchnerinnen und die Forderung, daß im Staatsbetriebe und beim Schiffbau nur organisierte Arbeiter verwendet werden sollen, endlich die unentgeltliche Erteilung von Schulunterricht mit Schulzwang bis zum 16. Lebensjahre und Gelegenheit für jedes Kind, je nach seinen Fähigkeiten wissenschaftliche Ausbildung zu erhalten, Ausschluß des Religionsunterrichtes aus der Schule, sowie Speisung sämtlicher Schulkinder auf Kosten der Schule durch die Schulbehörde. Die Bildung eines Wahlfonds zur Unterstützung von Parlamentswahlen im sozialistischen Sinne wurde mit großer Mehrheit abgelehnt.

Der vorstehend erwähnte Maschinenbauerstreik ist ein in der neueren Geschichte der englischen Gewerkvereine so bedeutendes Ereignis, daß er einige nähere Angaben verlangt[18]. Er war insofern eigenartig, als beide Parteien ihre eigentlichen Ziele nicht völlig aufdeckten, so daß nach außen der Streitpunkt etwas unklar bleibt. Die Unternehmer, die sich über die Tyrannei des Gewerkvereins beklagten, beabsichtigten in erster Linie überhaupt diesen zu vernichten, in zweiter Linie wenigstens das früher in langen Kämpfen errungene Prinzip des kollektiven Verhandelns, d. h. die Aufstellung der maßgebenden Vertragsbedingungen durch Uebereinkunft der Unternehmer mit dem Gewerkverein zu beseitigen und an seine Stelle wieder den Individualvertrag mit den einzelnen Arbeitern zu setzen. Sie stellten auch anfangs diese Forderung auf, ließen sie aber später fallen, da sie dadurch die öffentliche Meinung gegen sich aufbrachten. Die Arbeiterführer ihrerseits kämpften insofern unter falscher Flagge, als die Forderung des Achtstundentages nur wegen ihres populären Karakters gewählt war, während sie nicht den eigentlichen Streitpunkt bildete, wie sich schon daraus ergiebt, daß sie nach kurzer Zeit von 250 Firmen bewilligt wurde und trotzdem der Streik fortdauerte. Der letzte Grund für den Kampf war wohl, daß beide Teile ihre Kraft erproben wollten und dabei die des Gegners unterschätzten. Daneben wirkten gewisse Schwierigkeiten mit, die sich aus den veränderten technischen Einrichtungen und ihrer Anpassung an die bestehenden Arbeitsverträge ergaben, insbesondere spielte eine große Rolle die Frage, ob an der Maschine auch ungelernte Arbeiter beschäftigt werden dürften.

Nach kleineren Scharmützeln im Anfange des Jahres begann der Konflikt dadurch, daß der Ausschuß der vereinigten Vereine, unter denen die vereinigten Maschinenbauer mit 92000 und die Kesselschmiede mit 41000 Mitglieder die weitaus stärksten waren, am 1. Mai 1897 an mehrere hundert Londoner Firmen die Forderung richtete, den Achtstundentag ohne Lohnermäßigung zu bewilligen. Wie schon bemerkt, kam ein Teil dieser Firmen der Forderung nach, ein anderer Teil aber lehnte sie am 26. Mai ab, nachdem sie sich vorher des Schutzes des Arbeitgeberverbandes (Federated Engineering Employers) versichert hatten. Dieser war im Juni 1896 dadurch gegründet, daß sich die bis dahin bestehenden vier lokalen Vereine der Maschinenfabrikanten zu einem nationalen Verbande zusammenschlossen, der in der Person des Oberst Dyer einen ungewöhnlich geschickten Führer hatte. Am 1. Juli trat der Unternehmerverband in Manchester zusammen und beschloß, falls die Arbeiter wegen der von ihnen gestellten Forderungen in einzelnen Fabriken streiken würden, 25 % aller Arbeiter zu entlassen. Da die Arbeiter sich durch diese Drohung nicht zurückhalten ließen, so trat die Aussperrung am 14. Juli in Kraft, worauf die Arbeiter damit antworteten, daß auch die übrigen 75 % die Arbeit kündigten.

Nach sechsmonatlicher Dauer und mehrfachen Vermittelungsversuchen, insbesondere seitens des Handelsamtes, wurde endlich am 24. Januar 1897 eine Verständigung erzielt, bei der die Arbeiter insofern der unterliegende Teil waren, als sie ihre Forderung des Achtstundentages fallen lassen mußten; andererseits wurde von den Unternehmern der Grundsatz des kollektiven Verhandelns ausdrücklich anerkannt.

Die unmittelbaren Kosten des Streiks haben etwa 25 Millionen Mark, die Schädigung der Arbeiter unter Berücksichtigung des Lohnausfalles fast 100 Millionen betragen. Der Verlust der Unternehmer läßt sich auch nicht annähernd schätzen. Ein Hauptgrund für den Mißerfolg der Arbeiter lag darin, daß sich der große, etwa 180000 Mitglieder zählende Gewerkverein der Maschinenbau- und Eisenschiffbaugewerbe von dem Streite fern hielt, indem der Gewerkverein der Maschinenbauer die von jener Seite als Bedingung der Beihülfe gestellte Forderung des Beitrittes ablehnte. Es ist wahrscheinlich, daß jetzt nachträglich eine Verschmelzung beider Vereine erfolgen wird.

Der 31. Gewerkschaftskongreß ist am 29. August bis 3. September 1898 in Bristol abgehalten; auf demselben waren 159 Vereine mit 1176896 Mitgliedern durch 406 Abgeordnete vertreten. Die Verhandlungen waren erregter, als gewöhnlich, und hierzu trug insbesondere bei die Mißstimmung gegen das parlamentarische Komitee wegen nicht genügender Unterstützung der Maschinenbauer in ihrem Ausstande. Man machte demselben zum Vorwurfe, daß es nicht wegen dieser wichtigen Angelegenheit einen besonderen Kongreß einberufen habe, doch wurde ein Tadelsantrag abgelehnt.

Die durch die Niederlage der Maschinenbauer hervorgerufene Unzufriedenheit war wohl auch der Grund dafür, daß der in den letzten Jahren stets abgelehnte sozialistische Antrag, die Vergesellschaftung des Bodens, sowie aller Produktions- und Umsatzmittel zu fordern, dieses Mal mit 710000 gegen 410000 Summen angenommen wurde, nachdem man vorher bereits beschlossen hatte, den steigernden Grundwert durch Steuern für den Staat nutzbar zu machen. Auch in der Wahl des Kongreßvorsitzenden O'Grady, der zu den Neu-Unionisten gehört, fand diese sozialistische Stimmung Ausdruck. Derselbe bekannte sich in seiner Eröffnungsrede zu der Auffassung, daß die Arbeiter auch in ihrer Vereinigung dem vereinigten Unternehmertum nicht gewachsen seien, wie das Schicksal der Maschinenbauer beweise, und daß man deshalb sich an der Politik beteiligen müsse, um durch die Macht des Staates die berechtigten Forderungen der Arbeiter durchzusetzen. Man müsse ohne Anlehnung an die bestehenden Parteien nur solche Kandidaten wählen, die sich verpflichteten, das trade-unionistische Programm zu vertreten. Außerdem seien Diäten für die Abgeordneten, Einführung der Stichwahl und das allgemeine Wahlrecht zu fordern.

Man hat in Deutschland vielfach in diesem Auftreten des Kongresses einen Uebergang in das sozialistische Lager finden wollen, aber die Engländer selbst haben es keineswegs in dieser Weise aufgefaßt, sondern die Beschlüsse lediglich als Ausdruck der augenblicklichen Unzufriedenheit über den Verlauf des Maschinenarbeiterstreikes aufgefaßt, die es nicht im geringsten ausschließt, daß die Gewerkvereine nach wie vor sich auf praktische Politik beschränken. So wurde das parlamentarische Komitee einfach wiedergewählt, obgleich es in seinem Berichte sogar den vorjährigen Beschluß über Bodenverstaatlichung für „schlechterdings unausführbar“ erklärt hatte.

Dem Einflusse dieser Meinung ist es auch wohl zuzuschreiben, daß man der internationalen Verbindung der Arbeiter geneigter war, als früher. Der betreffende Beschluß lautet: „Um die Arbeiter der Welt fester zusammenzuschließen, um genauere Informationen über ihre Stellung und Arbeitsbedingungen zu erlangen, erhält das parlamentarische Komitee den Auftrag, einen Austausch der verschiedenen Berichte der Verbände mit denen ähnlicher Verbände im Auslande zu veranlassen und, wo es möglich ist, zur Veranstaltung internationaler Kongresse verwandter Gewerbe Beihülfe zu leisten, aber auch in sonstiger Beziehung zur Konsolidation der internationalen Arbeit beizutragen.“

Der wichtigste und zwar ebenfalls durch den Maschinenbauerstreik veranlaßte Punkt der Beratungen war die schon 1897 in Birmingham behandelte Gründung eines Zentralverbandes der Gewerkvereine (General Federation of Trade Unions). Der dort gewählte Ausschuß hatte einen Plan ausgearbeitet, der sich aber nicht der Billigung der sozialistischen Richtung erfreute. Diese, und zwar der rechte Flügel, der in dem Blatte „The Clarion“ seine Vertretung findet, hatte einen Gegenentwurf, das Clarion-Scheme, aufgestellt und sogar, um denselben durchzusetzen, ein besonderes „Arbeiterparlament“ einberufen, das vom 18. bis 20. Juli 1898 in Manchester tagte. Obgleich die zuerst angegebene Zahl von 750000 Mitgliedern nach den offiziellen Protokollen auf 428000 zusammenschrumpfte, von denen an dem zweiten Tage nur noch 200000 an den Verhandlungen teilnahmen, handelte es sich zweifellos um eine bedeutende Versammlung, aber es hatten sich auch solche Gewerkvereine beteiligt, die keineswegs der sozialistischen Richtung zuneigen. Jedenfalls war es verfehlt, daß man dort bereits die Bildung eines Verbandes vollzog, für den man auf 200000 Mitglieder rechnete, die einen von ihnen selbst festzusetzenden, aber nicht unter 1 Penny betragenden Wochenbeitrag zahlen sollten. Unterstützung sollte den beteiligten Vereinen im Falle eines Streiks dann gezahlt werden, wenn der Verband denselben als berechtigt anerkenne und wenn mindestens 26 Mk. für jedes Mitglied eingezahlt seien.

Diese Beschlüsse bedeuteten eine Rücksichtslossigkeit gegen den Gewerkvereinskongreß, da sie dessen Stellungnahme vorgriffen, und vielleicht war dies der Hauptgrund, weshalb der Kongreß das Clarion-Scheme verwarf und den Entwurf seines Komitees annahm. Nach demselben soll zur Aufrechterhaltung des Koalitionsrechts und zur Verbesserung der Lage der arbeitenden Klassen ein Zentralverband aller Gewerkvereine gebildet werden, in dessen Kasse außer einem Eintrittsgeld von 5 Pf. ein vierteljährlicher Betrag für jedes Mitglied zu leisten ist, der sich auf 25 oder 50 Pf. beläuft, je nachdem der Verein der ersten oder der zweiten Klasse angehört. Dementsprechend wird im Streikfalle eine Unterstützung von 2½ bezw. 5 Mk. wöchentlich gezahlt. Doch sollen Streitigkeiten mit den Unternehmern in erster Linie durch gütliche Verständigung insbesondere Schiedsgerichte oder ständige Einigungsämter beigelegt und Streiks nur dann unterstützt werden, wenn der Verbandsvorstand, in den jeder Verein zwei Vertreter sendet, seine Genehmigung dazu erteilt hat, auch der Verein mindestens ein Jahr dem Verbande angehört. Aber obgleich der Kongreß so grundsätzlich die Gründung beschloß, so glaubte man doch zur entgültigen Erledigung der wichtigen Sache nicht die nötige Zeit zu besitzen, und so wurde das parlamentarische Komitee beauftragt, im Januar 1899 nach Manchester einen besonderen Kongreß für diesen Zweck einzuberufen.

Die übrigen Beschlüsse waren zum Teil alte Bekannte, z. B. die Forderung des Achtstundentages, die Forderung, daß Armenunterstützung nicht den Verlust der bürgerlichen Rechte zur Folge haben soll, die Besoldung der Fabrikärzte durch den Staat, die Bewilligung von Diäten für die Parlamentsmitglieder und das allgemeine Wahlrecht für alle erwachsenen Männer, Revision des Verschwörungsgesetzes und Erweiterung des Haftpflichtgesetzes, insbesondere Verbot des contracting out d. h. der vertragsmäßigen Ausschließung der Haftpflicht. Ebenso forderte man von neuem, daß die Regierung Arbeiten nur an solche Unternehmer vergeben solle, die angemessene, insbesondere die vom Gewerkverein festgesetzten Löhne (fair wages) zahle. In der gleichen Weise erledigte man den Antrag auf zwangsweise Einführung von Schiedsgerichten, indem man verlangte, es sollten Regierungsarbeiten nur solchen Unternehmern gegeben werden, die sich einer schiedsgerichtlichen Erledigung in Streitfällen unterwerfen. Andere Beschlüsse forderten das Verbot der Beschäftigung ungelernter Arbeiter an Maschinen und des Abzugs der Strafen vom Lohne, die Einführung des Achtuhr-Ladenschlusses und Verbesserung der Arbeiterschutzgesetze.

Auf dem Kongresse waren außer Vertretern der amerikanischen und australischen Gewerkschaften sowie zwei Japanern auch Abgesandte der englischen Genossenschaften (cooperative societies) zugegen, und ein wichtiger Teil der Verhandlungen bezog sich auf die Herbeiführung eines engen Zusammenschlusses zwischen Gewerkschaften und Genossenschaften, insbesondere in der Weise, daß letztere nur die von den ersteren gearbeiteten Waren umsetzen und dagegen die Mitglieder der Gewerkschaften ihre Waren von den Genossenschaften beziehen. Allerdings verlangte man auf dem Kongresse auch, daß die Genossenschaften ihren Angestellten die von den Gewerkschaften festgesetzten Löhne zahlen und den Achtstundentag einführen sollten. Bindende Beschlüsse wurden nicht gefaßt.

Der letzte Punkt der Verhandlungen des Kongresses betraf die Schaffung eines gemeinsamen Gewerkvereinsblattes, doch wurde dieselbe abgelehnt, wie es scheint, aus dem Grunde, weil ein Teil der Vereine, insbesondere die sozialistischen, dem parlamentarischen Komitee, mit dessen Geschäftsführung sie unzufrieden waren, nicht ein solches Machtmittel in die Hand geben wollten. Nachträglich ist der Plan dennoch verwirklicht, indem das Parlamentsmitglied F. Maddison seit 1. Oktober 1898 ein Blatt unter dem Titel: „The Trade Unionist“ herausgiebt, das sich nach seiner Programmnummer in der That in entschiedenen Gegensatz zu den sozialistischen Bestrebungen stellt, den Standpunkt des Klassenkampfes als falsch bekämpft und für friedliche Verständigung, sowie für Organisation von Arbeitern und Unternehmern, als im beiderseitigen Interesse liegend, eintritt. An demselben sind die hervorragendsten Gewerkschaftsführer dieser Richtung beteiligt.

Das Programm, welches die Gewerkvereine für die nächste Zukunft verfolgen wollen, ist in der Eingabe (charte) aufgestellt, welches das parlamentarische Komitee, nachdem es zuvor die Ansichten der einzelnen Verbände eingeholt hatte, dem Ministerium eingereicht hat, und das auch jedem Parlamentskandidaten zur Erklärung vorgelegt werden soll. Es enthält folgende Forderungen: 1. Erleichterung und Verallgemeinerung des Wahlrechts; 2. volle Besteuerung des Grund und Bodens; 3. Diäten für die Parlamentsmitglieder; 4. Ausdehnung des Haftpflichtgesetzes auf alle Gewerbe zu Lande und zur See; 5. bessere Durchführung der fair-wages-Resolution; Lohnminimum von wöchentlich 24 sh. in allen Staatsbetrieben; 6. Achtstundentag für die Bergleute; 7. amtliche Erhebungen über Maßregelung von Bergleuten wegen ihrer Beteiligung an Gewerkvereinen; 8. Schutzgesetz für Dampfmaschinen- und Kesselarbeiter. In einem Teile der Presse wird gegen dieses Programm der Vorwurf erhoben, daß es sehr wichtige Forderungen, wie z. B. die weitere Beschränkung der Kinderarbeit, nicht enthalte.

Der in Bristol beschlossene außerordentliche Gewerkschaftskongreß hat vom 24. bis 26. Januar 1899 in Manchester stattgefunden unter Beteiligung von 280 Abgeordneten, die zusammen rund eine Million Mitglieder vertraten. Anfangs schien es schwierig, eine Verständigung zu erreichen, da die Ansichten sich insofern schroff gegenüberstanden, als mehrere größere Verbände, insbesondere die Bergarbeiter (miners federation) — die Vertreter von Durham waren überhaupt nicht erschienen — einen ganz losen Zusammenschluß wollten, der die einzelnen Verbände möglichst wenig in ihrer Selbstständigkeit beschränken sollte, während die kleineren Verbände umgekehrt eine straffe Zentralisation begünstigten. In Verbindung hiermit stand die weitere Frage, ob der Bund nur eine Vereinigung der Zentralverbände sein und deshalb die einzelnen Vereine nur insoweit ihm beitreten könnten, wie sie dem Zentralverbande ihres Gewerbes angehören, oder ob von einer solchen Vorbedingung Abstand genommen werden sollte. Bei der Abstimmung über den ersten Paragraphen des Statutes zeigte sich aber sofort, daß die föderalistischen Bestrebungen sich in der Minderheit befanden, denn die Gründung eines Gesamtverbandes unter dem Namen General Federation of Trade Unions wurde mit 756000 gegen 204000 Stimmen angenommen.

Als Zweck des Verbandes ist bezeichnet, das Recht der Arbeiterorganisationen zu wahren, die allgemeine Lage der Arbeiter und ihre soziale Stellung in jeder Richtung zu heben durch eine Politik, die ihnen die Macht verschafft, die wirtschaftlichen und sozialen Bedingungen zu bestimmen, unter denen sie arbeiten und leben sollen, die Zusammenfassung der Arbeiterklasse als Ganzes und die Herstellung eines einheitlichen Vorgehens seitens aller am Bunde beteiligten Gewerkschaften. Der prinzipielle Standpunkt ist dahin festgelegt, daß als Aufgabe aufgestellt ist die Förderung des sozialen Friedens und die Verhinderung von Ausständen und Aussperrungen zwischen Arbeitern und Unternehmern, sowie von Streitigkeiten zwischen den einzelnen Gewerben und Organisationen durch alle Mittel freundschaftlicher Beilegung, wie Einigung, Vermittelung, Schiedsspruch oder die Errichtung fester Schiedsämter. Bei Ausbruch von Zwistigkeiten soll auf ihre Erledigung durch ein gerechtes, auf beiderseitiger Gleichberechtigung beruhendes Verfahren hingewirkt werden.

Der Verband soll zur gegenseitigen Unterstützung und für die Durchführung der statutenmäßigen Aufgaben einen Fonds ansammeln, zu dem die Vereine nach Maßgabe ihrer Größe vierteljährlich 3 bezw. 6 Pence und daneben ein Eintrittsgeld von 1 Penny für jedes Mitglied zu zahlen haben. Vereine, die dem Bunde später beitreten, haben außerdem, falls sie bereits jetzt bestehen, 10 %, falls sie aber erst später gegründet werden, 5 % des auf den Kopf entfallenden Bundesvermögens beizusteuern. Dafür zahlt die Bundeskasse bei Streiks einen Zuschuß von wöchentlich 2 sh. 6 p. bezw. 5 sh. für jedes Mitglied, jedoch erst seit der zweiten Woche. Bei Eintrittsgeldern und Beiträgen sowie bei dem Streikzuschusse werden nur 90 % des Mitgliederbestandes in Ansatz gebracht. Uebrigens hat der Bundesausschuß darüber zu bestimmen, ob er den Unterstützungsfall als gegeben ansieht, auch steht ihm nach achtwöchiger Dauer oder nach den Umständen schon früher das Recht zu, zu entscheiden, ob die Fortsetzung des Kampfes Vorteil verspricht. Kein Verband wird unterstützt, der nicht ein Jahr lang seine Beiträge bezahlt hat und nachweisen kann, daß er die Mittel hat, 10 % seiner Mitglieder 8 Wochen lang das statutenmäßige Streikgeld zu zahlen.

Die Organisation des Bundes besteht in einem Generalrat (general council), in den die Verbände je nach ihrer Größe (10000, 25000, 50000) 1–4 Vertreter entsenden, und in einem von diesem ernannten Ausschusse (management committee) von 15 Personen, gegen dessen Entscheidung Berufung an den Generalrat offensteht. Daneben bestehen Distriktskomitees nach näherer Bestimmung des Generalrates, die an den Ausschuß regelmäßige Berichte zu erstatten haben. Ueber die Frage, ob in die Vertretungskörper nur wirkliche (bona fide) Arbeiter oder auch die festangestellten Vereinsbeamten sollten gewählt werden können, wurde lange gestritten, schließlich aber die letzteren mit 500000 gegen 357000 Stimmen zugelassen. Uebrigens darf in dem Ausschusse jedes Gewerbe nur durch ein Mitglied vertreten sein. Bei den Verhandlungen wurde dem Zwecke des Bundes, Streiks nach Möglichkeit zu vermeiden, mehrfach und von allen Seiten entschieden Ausdruck gegeben.

Das langangestrebte Ziel einer Gesamtorganisation der trade unions ist also jetzt erreicht, denn wenn auch der Beitritt der einzelnen Verbände von einer Urabstimmung in denselben abhängig gemacht ist, so kann es doch keinem Zweifel unterliegen, daß die große Mehrzahl sich dafür erklären wird. Allerdings ist auch eine skeptische Auffassung, ja eine gewisse Abneigung vertreten, insbesondere bei den großen Verbänden, die sich stark genug fühlen, um auf eigenen Füßen zu stehen und jetzt eine Einmischung des Bundes in ihre Angelegenheiten befürchten, so daß als Träger der Bewegung gerade die kleineren Verbände anzusehen sind. Die Frage, ob der Bund eine Zukunft haben wird, ist vorwiegend dadurch bedingt, ob seine Leitung es verstehen wird, die Selbständigkeit der Verbände soweit zu schonen, daß sie hier nicht auf Widerstand stößt, ohne doch ihren allgemeinen Pflichten etwas zu vergeben. —

Nachdem wir im Vorstehenden die äußere Entwicklung des Trade-Unionismus zusammenhängend zur Darstellung gebracht haben, verbleibt noch einiges über deren Wirksamkeit im einzelnen zu sagen.

Die Thätigkeit der Gewerkvereine richtet sich natürlich in erster Linie auf die beiden Hauptpunkte des Arbeitsvertrages: den Arbeitslohn und die Arbeitsdauer. Die letztere ist in England wesentlich kürzer als in Deutschland. Für weibliche Personen ist sie schon seit 1847 gesetzlich auf 10 Stunden festgesetzt, und dies hat wesentlich dazu beigetragen, sie auch für Männer abzukürzen. Sie beträgt für diese durchschnittlich 9–9½ Stunden; Sonnabends schließen die Fabriken schon am frühen Nachmittage (half holy day). Aus diesem Grunde stehen Kämpfe um die Arbeitsdauer nicht in der Art im Vordergrunde der gewerkschaftlichen Thätigkeit, wie in Deutschland, und sie treten zurück gegen solche über den Arbeitslohn.

Aber auch auf diese üben die G.-V. einen besänftigenden Einfluß. Soweit nicht durch die automatisch wirkende Regelung der gleitenden Skala eine feste Ordnung geschaffen ist und deshalb die Verständigung von Fall zu Fall erfolgen muß, hat man verschiedene Systeme des Einigungsverfahrens, die man als negotiation, conciliation und arbitration bezeichnet. Der erstere Ausdruck bedeutet die Verhandlungen, die im Falle eines ausgebrochenen oder wenigstens schon drohenden Streikes unter den beiden Sekretären, dem des G.-V. der Arbeiter und dem des G.-V. der Arbeitgeber, eingeleitet werden. Führen diese nicht zum Ziele, so tritt der board of conciliation, das Einigungsamt in Thätigkeit. Dasselbe wird gebildet durch eine gleiche Anzahl Vertreter, welche auf seiten der Arbeiter und der Arbeitgeber gewählt werden und zerfällt in einen Ausschuß (joint committee), dem nur eine kleine Anzahl von Mitgliedern angehören und vor dem insbesondere die Streitigkeiten „individueller“ Natur, d. h. die ein bestehendes Vertragsverhältnis betreffenden, soweit sie nicht bereits durch die Sekretäre beigelegt sind, zur Entscheidung kommen, und die Vollversammlung (full board), in welcher die sog. Grafschaftsfragen d. h. die allgemeinen Verhältnisse des Gewerbes und deren Regelung für die Zukunft erörtert werden. Ist eine Verständigung nicht zu erreichen, so tritt das Schiedsgericht (board of arbitration) in Wirksamkeit, d. h. jede Partei ernennt zwei Schiedsrichter (arbitrator), die ihrerseits einen Obmann erwählen.

Wenn das Einigungsverfahren im Zusammenhange mit der Lohnfrage erwähnt ist, so bedeutet das nicht, daß die Thätigkeit sich auf diese beschränke, sie umfaßt ebenso auch die Arbeitsdauer und die Regelung der sonstigen Arbeitsbedingungen. Ebenso ist nicht gesagt, daß stets alle Formen zur Anwendung kommen, daß insbesondere beim Scheitern der Verständigung unter allen Umständen das schiedsrichterliche Verfahren eingeschlagen wird. Jedenfalls ist die ganze Einrichtung, die sich als äußerst segensreich erwiesen hat, nur denkbar auf der Unterlage der beiderseitigen Organisation in G.-V., denn daß die Frage, ob das Ergebnis der beiderseitigen Verhandlungen gerichtlich erzwingbar sei, bis jetzt in England in der praktischen Bedeutung ganz zurückgetreten ist, hat allein darin seinen Grund, daß die Verhandlungen zwischen Organen geführt werden, die eine zu hohe Stellung in der öffentlichen Achtung einnehmen, als daß sie sich der Anerkennung des einmal ordnungsgemäß geschaffenen Zustandes frivol entziehen könnten, und die einen so großen Einfluß auf ihre Mitglieder ausüben, daß sie deren Folgeleistung sicher sind. Aber selbst in dem Falle, daß einmal ein gerichtlicher Zwang nötig werden sollte, giebt insbesondere hinsichtlich der Arbeiterorganisationen deren angesammeltes, nicht unerhebliches Vermögen einen Rückhalt, auf den bei der Vollstreckung gegriffen werden kann und den die Mitglieder nicht im Stiche lassen.

Einen anderen Teil der Thätigkeit des G.-V. der Arbeiter bildet der Kampf gegen die Mittelmänner (sweating system), d. h. Personen, welche die Arbeit von dem Arbeitgeber übernehmen und sie auf ihre Rechnung von Arbeitern ausführen lassen, diese aber dabei meist in der nichtswürdigsten Weise aussaugen.

Ist ihre Wirksamkeit hier von erheblichem Erfolge begleitet gewesen, so sind sie dagegen in ihrem Kampfe gegen die Accordarbeit im wesentlichen unterlegen. Man wirft derselben vor, daß sie insofern für den Arbeiter ungünstig sei, als sie ihn zu einer ungesunden Anspannung seiner Kräfte anreize, daß dadurch aber ein Ueberschuß an Arbeitskräften hervorgerufen werde und daß selbst der beschäftigte Arbeiter nicht einmal selbst Vorteil habe, indem der Arbeitgeber, sobald tüchtige Arbeiter einen erheblichen Verdienst erzielten, den Lohnsatz herabsetze. Trotz dieser Angriffe ist jedoch die Stücklöhnung noch die überwiegend übliche Form geblieben.

Eine wesentliche Aufgabe der G.-V. ist ferner die Fernhaltung der Arbeitslosigkeit. Dies ist, wie hervorgehoben, eine Hauptrücksicht bei der Bekämpfung der Stücklöhnung und ebenso bei den Bestrebungen auf Herabsetzung der Arbeitsdauer, insbesondere durch Verbot der Ueberarbeit. Man hat aber vor allem für eine vorzügliche Regelung des Arbeitsnachweises gesorgt, der vielfach auch von den Arbeitgebern benutzt wird, und ebenso giebt man bei Arbeitslosigkeit nicht allein Wandergelder, — die früher üblich gewesene Reisekarte, die das Recht auf Unterkunft und Verpflegung gewährte, ist wegen Mißbrauches außer Uebung gekommen — sondern vor allem erhält das ohne seine Schuld arbeitslos gewordene Mitglied eine Unterstützung, deren Höhe verschieden ist und sich bei Personen, die als Führer von Arbeiterbewegungen gemaßregelt sind, häufig auf die volle Höhe des Lohnes, z. B. bei den Maschinenbauern auf etwa 2000 Mk. beläuft. Auch die Dauer der Unterstützung ist verschieden, meist wird sie für eine Zeit von drei Monaten bis zu einem Jahre gewährt.

Ein weiteres Ziel ist die Herstellung gesunder Arbeitsräume und die Schaffung ausreichender Schutzvorrichtungen; in dieser Richtung wird teils unmittelbar auf die Arbeitgeber, teils auf die Gesetzgebung einzuwirken gesucht.

Von größter Bedeutung Sind die von den G.-V. ins Leben gerufenen Unterstützungseinrichtungen für die verschiedensten Lebensschicksale, die um so wertvoller sind, als auf diesem Gebiete staatlicherseits in England bisher nichts geschehen ist. Allerdings bestehen auch freie Hülfskassen, die friendly societies, denen jeder beitreten kann, aber der Schwerpunkt liegt doch ganz überwiegend in der Thätigkeit der G.-V. Die hauptsächlichsten Formen der Unterstützung sind folgende:

1. Sterbe- und Begräbnisgeld; es ist die älteste Form der Beihülfe und findet sich in allen Vereinen. Die Höhe beträgt im Durchschnitt etwa 200 Mk.; zuweilen wird es beim Tode nicht bloß des Arbeiters selbst, sondern auch der Familienangehörigen gezahlt.

2. Krankengeld. Es beträgt meist wöchentlich etwa 10 Mk. und wird 13–25 Wochen lang gezahlt; daneben wird meist Arzt und Apotheke bezahlt, doch ist die Einrichtung nicht so allgemein, wie das Sterbegeld.

3. Die Altersrente. Sie ist nicht so häufig und meist niedriger als das Krankengeld. Das Recht auf dieselbe setzt ein gewisses Alter, meist 60 Jahre, und eine gewiße Dauer, meist 30–40 Jahre, der Mitgliedschaft voraus. Zuweilen wird eine einmalige Abfindungssumme gezahlt, z. B. bei den Eisenbahnarbeitern 400 Mk.

4. Invalidenrente, indem nicht ein bestimmtes Alter, sondern der Eintritt der Arbeitsunfähigkeit den Anspruch auf Rente begründet.

5. Unfallunterstützung findet sich meist nicht als jährliche Rente, sondern als einmalige Entschädigung von 1000–2000 Mk.

6. Waisengeld wird nur von einzelnen Vereinen gezahlt, ebenso

7. Auswanderungsunterstützung gegen die Verpflichtung, innerhalb gewisser Zeit nicht zurückzukehren.

8. Arbeitslosenunterstützung. Dieselbe besteht in fast allen Vereinen.

Außer diesen materiellen Zwecken suchen die G.-V. auch auf das sittliche Leben der Mitglieder günstig einzuwirken und sie geistig zu heben. Um dem Spirituosengenusse entgegenzuwirken und den Einzelstehenden einen Halt zu gewähren, wird das Klubleben gefördert; es werden Lesezimmer mit Zeitungen und guten Büchern gehalten, wobei insbesondere die Naturwissenschaften bevorzugt werden. Vorlesungen, zum Teil von Universitätslehrern und Disputierübungen dienen der geistigen Anregung.

Um diese großen Aufgaben erfüllen zu können, bedürfen die Gewerkvereine erheblicher Beiträge ihrer Mitglieder, die aber sehr verschieden sind und sich von wöchentlich 10 Pf. bis zu 1 Mk. 40 Pf. belaufen; während langdauernder Streiks ist sogar schon bis zu täglich 1 Mk. erhoben.

Wie schon erwähnt, sind die G.-V., um ihre Einzelkraft zu steigern, zu Verbindungen zusammengetreten, und zwar nicht allein so, daß die Vereine desselben Gewerbes sich untereinander mehr oder weniger eng (federation-amalgamation) zusammengeschlossen haben, sondern auch durch die Schaffung von Gewerkschaftsräten (trade councils), welche für einen bestimmten Bezirk alle G.-V. ohne Unterschied des Berufes vereinigen. Aber dieselben üben keinen erheblichen Einfluß auf die Bewegung aus, da sie einerseits nicht über Geldmittel verfügen und im Falle des Bedarfes auf freiwillige Beiträge angewiesen sind, andererseits auch keine beschließende, sondern nur eine beratende Stimme haben. So kommt es denn auch, daß gerade die bedeutenderen Kräfte der Bewegung sich von ihnen fernhalten; daß es zur Zeit der Junta anders war, lag an den damaligen besonderen Verhältnissen und Personen.

Auch die Gewerkschaftsräte größerer Bezirke, insbesondere der verschiedenen Provinzen, vereinigen sich zuweilen untereinander zu Kartellen, deren Befugnisse sehr mannigfaltig bestimmt sind.

Ihre oberste Zusammenfassung erhalten die G.-V. in den Gewerkschaftskongressen, die seit 1868 jährlich stattfinden[19]. Aber obgleich in denselben bis auf verschwindende Ausnahmen alle G.-V. vertreten sind, so ist der Kongreß doch „mehr ein Aufmarsch der Gewerkvereinskräfte als ein echtes Arbeiterparlament“. „Alle Nebenumstände drängen dazu hin, den Karakter des Kongresses als eine Schaustellung auf Kosten der Eigenschaft desselben als gesetzgeberisches Organ zu verstärken. Der Mayor und die Gemeindevertretung des Ortes, wo er abgehalten wird, heißen die Delegierten in öffentlicher Ansprache willkommen und veranstalten ihnen zu Ehren eine prächtige Empfangsfeier. Die Gallerie der Besucher ist voll von interessierten Beobachtern. Ausländer von hervorragender Stellung, Vertreter von Regierungsabteilungen, Deputationen von dem Verbande der Genossenschaften und anderen einflußreichen Organisationen, wißbegierige Politiker und Minister auf der Jagd nach Popularität wohnen den Sitzungen von Anfang bis zu Ende bei. Der für die Presse bestimmte Tisch ist von Reportern aller bedeutenden Zeitungen des Königreichs dicht besetzt, während die Lokalblätter einander in Extraausgaben überbieten, die wortgetreue Berichte über die Verhandlungen bringen. Aber mehr als alles andere macht der gänzliche Mangel gesetzgebender Macht den Kongreß zu einer Feiertagsdemonstration statt zu einer verantwortlichen, beratschlagenden Versammlung. Die Delegierten wissen genau, daß die Resolutionen keine bindende Kraft für ihre Mandatgeber haben und nehmen sich deshalb nicht die Mühe, sie in ausführbarer Form oder auch nur miteinander in Uebereinstimmung zu bringen[20]“.

Das Verhältnis zu den Unternehmern ist das der gegenseitigen Achtung und Höflichkeit; häufig werden von den Delegierten größere industrielle Werke besichtigt, von den Pferdebahnen wird ihnen freie Fahrt bewilligt und in jeder Weise wird ihnen äußere Auszeichnung entgegengebracht.

Der Kongreß wählt seit 1871 aus seiner Mitte für das folgende Jahr den „parlamentarischen Ausschuß“, der aus 10 Mitgliedern und einem Sekretär besteht. Derselbe ist gewissermaßen die oberste Leitung des ganzen Gewerkschaftswesens, zumal seine Befugnisse in keiner Weise scharf bezeichnet und abgegrenzt sind. Aber um eine solche Stellung auszufüllen, bedürfte man einer Organisation, deren Mitglieder sich ganz dieser Aufgabe widmen könnten, während man vielmehr regelmäßig in den Ausschuß die Sekretäre der großen Verbände wählt, die schon durch ihre sonstigen Arbeiten vollständig in Anspruch genommen sind. „Es ist daher nicht verwunderlich, wenn man erfährt, daß das dem Komitee unterbreitete Arbeitsprogramm, statt das durch die Kongreßbeschlüsse angezeigte weite Feld zu umfassen, gewöhnlich auf das armseligste Minimum herabgeschraubt ist. Die Jahresleistung des Komitees hat sich in den letzten Jahren in der That je auf ein paar Deputationen an die Regierung, zwei oder drei Rundschreiben an die Vereine, eine kleine Beratung mit befreundeten Politikern und die Zusammenstellung eines ausführlichen Berichtes an den Kongreß beschränkt, der nicht ihre eigenen Leistungen, sondern die im Laufe der Session zustande gekommenen Gesetze und anderen parlamentarischen Vorgänge schildert[21]“. So ist die Bedeutung des parlamentarischen Ausschusses in den letzten Jahren immer mehr zurückgegangen und es hat eine immer größere Unzufriedenheit mit seinen Leistungen um sich gegriffen, aber der Mangel liegt nicht an den Personen, sondern an deren Ueberlastung. —

Das bisher Gesagte bezieht sich großenteils nicht auf alle G.-V., sondern nur auf diejenigen der gelernten Arbeiter (skilled men).

Die Unionen der ungelernten Arbeiter (unskilled men) unterscheiden sich von den ersteren, abgesehen von der bereits erwähnten anderen Grundanschauung, auch im einzelnen in wesentlichen Punkten.

Zunächst sind sie überwiegend Streikvereine, beschränken sich hauptsächlich auf Unterstützung bei Arbeitslosigkeit und schließen andere Zwecke, wie Kranken-, Unfall- und Altersfürsorge grundsätzlich aus. Der eigentliche Grund hierfür ist wohl, daß die jungen Organisationen der zum Teil sehr gering gelohnten ungelernten Arbeiter nicht annähernd über solche Mittel verfügen, wie die bereits befestigten Verbindungen ihrer besser gestellten Kollegen. Oeffentlich freilich begründen sie ihre Ablehnung der Unterstützungspolitik mit dem prinzipiellen Gesichtspunkte, daß diese die Vereine allzu bedächtig und vorsichtig gegenüber Arbeitseinstellungen mache. Immerhin ist es wahrscheinlich, daß die neuen G.-V. dieselbe Entwickelung durchmachen werden, wie die älteren, und bereits jetzt läßt sich ein besänftigender Einfluß der ungünstigeren wirtschaftlichen Lage auf die überschäumende Streiklust beobachten.

Ebenso beginnen schon einzelne Vereine mit den Hülfskasseneinrichtungen. So zahlt die Dock-, Werft- und Uferarbeiter-Union Sterbegeld, während viele Filialen derselben Krankenunterstützungsfonds ins Leben gerufen haben. Einige Ortsvereine der „National Union of Gasworkers and General Labourers“ haben örtliche Unterstützungsfonds, und die Unfallunterstützung seitens des Gesamtvereins wird eifrig erörtert.

Eine weitere Verschiedenheit beider Organisationen besteht in ihrer Stellung zu der Regelung von Arbeitsstreitigkeiten, insbesondere bei Lohnfragen. Nachdem es eine Zeit lang üblich gewesen war, in solchen Fällen, sofern eine unmittelbare Verständigung nicht zum Ziele geführt hatte, gemeinsam einen Schiedsrichter zu ernennen und hierzu eine Person zu wählen, die weniger gewerbliches Verständnis, als vor allem das allgemeine Vertrauen der Unparteilichkeit besaß, gingen die älteren G.-V. immer mehr dazu über, an Stelle dieses schiedsrichterlichen das oben näher beschriebene Einigungsverfahren zu setzen. In diesem wird die Streitfrage fast ausschließlich nach der Richtung erörtert, ob der erhobene Anspruch in der allgemeinen Lage des Gewerbes seine Begründung findet, ob also z. B. eine Lohnerhöhung oder -herabsetzung durch die Preislage des Marktes und die Verhältnisse in den Konkurrenzländern gerechtfertigt wird. Um dies festzustellen, werden häufig sehr umfassende Erhebungen veranstaltet. Läßt man sich auf ein schiedsrichterliches Verfahren überhaupt ein, so schließt man durchaus gewerbsfremde Personen aus, man wählt jemand, der die einschlagenden gewerblichen Verhältnisse völlig übersieht und dessen Aufgabe darin besteht, nicht sowohl nach Billigkeitsrücksichten über die Berechtigung des beiderseitigen Standpunktes zu entscheiden, sondern lediglich zu beurteilen, ob nach Lage des augenblicklichen wirtschaftlichen Machtverhältnisses bei einem etwaigen Streik die eine oder die andere Partei den Sieg davon tragen werde, um so das gleiche Ergebnis, welches nach Wahrscheinlichkeitserwägungen ohnehin zu erwarten ist, anstatt durch den Kampf lieber durch freiwilliges Nachgeben der schwächeren Partei herbeizuführen. Es ist begreiflich, weshalb die neuen G.-V. hier das entgegengesetzte Verfahren befolgen. Da ihre Stärke weniger in der eigenen Kraft als in der Sympathie der Bevölkerung beruht, und diese sich weniger durch wirtschaftliche Erwägungen als durch solche der Billigkeit bestimmen läßt, so streben sie dahin, die Entscheidung einem gewerbsfremden Schiedsrichter, also einer Person zu übertragen, die gewissermaßen als Organ der öffentlichen Meinung betrachtet werden kann.

Das Bewußtsein der eigenen Schwäche bringt endlich die neuen G.-V. auch zu der bereits erörterten, grundsätzlich abweichenden Haltung gegenüber der Stellung des Staates zu den wirtschaftlichen Verhältnissen. Während die alten trade unions den staatlichen Eingriff ablehnen und sich zutrauen, falls man ihnen nur keine Hindernisse in den Weg legt, selbst ihre Interessen wirksam vertreten zu können, stehen die neuen Verbände durchaus auf dem Boden des Staatssozialismus.

Uebrigens hat sich in der Stellung zur Politik in den englischen Arbeiterkreisen überhaupt ein gewisser Umschwung vollzogen. Während die trade unions sich früher grundsätzlich mit politischen Fragen als solchen nicht beschäftigten und die beiden bestehenden großen Parteien unterstützten, je nachdem sie sich zu den Arbeiterforderungen stellten, besteht seit 1893 eine Independent Labour Party, die es sich zur Aufgabe stellt, die Arbeiter auch auf politischem Boden zu sammeln. Sie wurde auf einer am 13./14. Januar 1893 in Bradford abgehaltenen Konferenz gegründet, hielt am 2. Februar 1894 in Manchester ihre erste Jahresversammlung und zählte im September 1894 350 Zweigvereine mit 38500 Mitgliedern. Seitdem scheint aber das Wachstum kaum fortgeschritten zu sein, denn die Angaben aus dem Jahre 1897 lauten nur auf 40000 Angehörige. Auch bei den ersten allgemeinen Parlamentswahlen 1895, bei denen die neue Partei ihre Kraftprobe machte, hat sie keine eigenen Kandidaten durchgesetzt, denn die beiden einzigen im Parlamente befindlichen Arbeiter S. Woods und J. Mallinson gehören ihr nicht an. Die Zahl der für sie abgegebenen Stimmen, die damals 27566 betrug, ist allerdings bei späteren Nachwahlen auf 64480 in 38 Wahlkreisen gestiegen. Ihr Präsident ist Keir Hardie, ihr Sekretär Tom Mann. Im Vorstande, der den Titel „Nationaler Verwaltungsrat“ trägt, sitzt u. a. Ben Tillet. Auf dieser Personalunion beruht der Hauptteil ihres Einflusses.

Eine formelle sozialdemokratische Partei besteht in England erst seit kurzer Zeit. Allerdings wurde im März 1881 durch angesehene Personen aus den oberen Klassen unter Führung des Schriftstellers Hyndman eine democratic federation mit dem Programm der Verstaatlichung des Grund und Bodens gegründet, die sich im Jahre 1883 in socialdemocratic federation umtaufte und ein eigenes Organ, die „Justice“ herausgiebt. Anfangs schlossen sich ihr auch die bedeutendsten Arbeiterführer an, wie John Burns, Tom Mann, Ben Tillet und Keir Hardie, von denen aber, wie oben erwähnt, die ersten beiden ihr später den Rücken kehrten. Ihre Mitgliederzahl wird auf 3500–5000 angegeben.

Wiederholt sind Versuche gemacht, die Bildung einer einheitlichen sozialdemokratischen Partei, insbesondere eine Verschmelzung der Independent Labour Party mit der Socialdemocratic Federation herbeizuführen und noch auf dem letzten Jahreskongresse der letzteren am 12. April 1898 ist die Frage eingehend erörtert, doch ist es bisher nicht gelungen, sie zu lösen, indem insbesondere die Mitglieder der I. L. P. der S. F. den Vorwurf machen, revolutionäre Phrasen an Stelle ernsthafter Arbeit zu kultivieren. Der neueste Versuch dieser Art ist zugleich in mehrfacher Hinsicht interessant für die Stellung der Sozialdemokratie in England. Er wurde unternommen von dem bereits erwähnten rechten Flügel, den Clarionisten unter Führung von Robert Blatchford, indem sie eine Abstimmung durch Umfrage nicht allein über die Bildung einer einheitlichen sozialdemokratischen Partei, sondern auch noch über einige der wichtigsten Einzelfragen veranstalteten. An der Abstimmung haben sich 8885 Personen beteiligt, und da viele von ihnen nicht wahlberechtigt sind, so ergiebt sich daraus die geringe politische Bedeutung. Die Notwendigkeit einer Gesamtpartei wurde fast allgemein bejaht, und so sollen bei den nächsten Wahlen in erster Linie überall Sozialdemokraten aufgestellt und nur im Notfalle für andere arbeiterfreundliche Kandidaten gestimmt werden. Im übrigen stimmten für Referendum und Initiativwahl nach schweizerischem Muster 5995, für Altersversorgung, Beschäftigung der Arbeitslosen, Verbot der Kinderarbeit bis zum 14. Jahre und gesetzlichen Achtstundentag zwischen 4763 und 5115, für Nationalisation des Grund und Bodens bezw. volle Besteuerung, Parlamentsdiäten, Verstaatlichung der Eisenbahnen 3709–4052, das allgemeine Stimmrecht 2856, Befreiung von Schulgeld, Verstaatlichung des Schankgewerbes und der Bergwerke, Einführung von Stichwahlen und Erhöhung der Erbschaftssteuer 1423–1976 Personen.

Ist auch im allgemeinen das Verhältnis der Unternehmer zu den Gewerkvereinen der Arbeiter jetzt ein günstiges und wird im ganzen in den Kreisen der ersteren das Ziel einer Beseitigung der trade unions nicht mehr verfolgt, so werden doch naturgemäß Klagen über ihren „Terrorismus“ oft gehört, und so ist denn in neuerer Zeit der Versuch unternommen, eine Gegenorganisation ins Leben zu rufen. Dies ist die national free labour association. Sie wurde auf einem am 31. Oktober 1893 in London abgehaltenen Kongresse begründet und hat seitdem jährliche Jahresversammlungen abgehalten, besitzt auch in der „Free Labour Gazette“ ein eigenes regelmäßiges Organ. Auf dem Kongresse in Manchester im Oktober 1896 wurde mitgeteilt, daß die Mitgliederzahl Ende 1895 131650 betragen habe und Ende Juli 1896 auf 150353 gestiegen sei, im Oktober 1897 soll sie sogar 180000 und im Juni 1898 200000 betragen haben, doch werden diese Ziffern von gegnerischer Seite als nackter Schwindel dargestellt. Die Vereinigung, die sich insbesondere in London und den nördlichen Hafenplätzen des Mersey und des Clyde sowie des Bristol-Kanals ausbreitet, will nicht die trade unions als solche, oder die von ihnen geübte Tyrannei bekämpfen, insbesondere setzt sie mit ihren Angriffen ein bei der Praxis der trade unions, nicht mit blake legs zusammenzuarbeiten und die Behörden zu zwingen, ausschließlich ihre Angehörigen zu beschäftigen. Die Vereinigung will für jeden Bezirk aus Arbeitgebern und Arbeitern in gleicher Zahl zusammengesetzte Schiedsgerichte (boards of arbitration) der verschiedenen Berufszweige errichten, denen sämtliche Arbeitsstreitigkeiten unterbreitet werden müssen. Falls sich das Gericht über einen Urteilsspruch nicht einigen kann, soll ein Unparteiischer mit der Entscheidung betraut werden. Streiks sind nicht völlig ausgeschlossen, sollen aber nur dann unterstützt werden, wenn sie zuvor einem Schiedsgerichte unterbreitet sind. Die Einrichtung von Unterstützungskassen soll den örtlichen Vereinen überlassen bleiben.

Am 10. Oktober 1898 hat die Association ihren Jahreskongreß gehalten, auf dem erwähnt wurde, daß die Vereinigung im Laufe des Jahres an Fabriken, in denen gestreikt wurde, 13000 Arbeitskräfte gesandt habe, darunter 900 während des Maschinenbauerstreiks. Von einzelnen Rednern wurde das neue Haftpflichtgesetz als die englische Industrie schädigend verurteilt, andere wollten das Postenstehen bei Streiks unter Strafe gestellt wissen.

Auch auf diesem Kongresse sollen 250000 Mitglieder durch 100 Abgesandte vertreten gewesen sein, aber unparteiische Blätter, wie der „Daily Chronicle“, behaupten, die ganze Association bestehe aus drei oder vier Leuten, die in London ein Bureau für den Zweck errichtet hätten, bei Ausständen den Unternehmern Arbeit zu verschaffen und deren Angestellte die Kongresse bildeten. Ein gewiß klassischer Zeuge, der jetzige Vorsitzende der Federated Engineering Employers, Alexander Siemens schreibt mir: „Die F. L. A. besteht zum Teil aus zweifelhaften Elementen. Während des Engineering-Streiks unternahm sie, unabhängige Arbeiter zu finden, um die Ausständigen zu ersetzen. Soviel mir bekannt ist, war der Erfolg so gering, daß die Association jetzt ignoriert wird, nachdem sie während des Ausstandes eine Menge Anhänger gefunden hatte.“ Danach darf man davon ausgehen, daß Herr v. Stumm sehr unrichtig berichtet war, wenn er in der Reichstagssitzung vom 9. März 1898 der Vereinigung eine große Bedeutung beimessen wollte, es scheint sich im Gegenteil um ein völlig verunglücktes Unternehmen zu handeln.

Statistische Angaben über die trade unions giebt es erst seit der im Jahre 1886 erfolgten Ernennung John Burnetts zum Arbeitsberichterstatter (chief labour correspondent) im Handelsamte. Seit dieser Zeit werden jährliche Berichte herausgegeben, doch waren dieselben anfangs unvollständig, indem nur ein kleiner Teil der Vereine die ihnen zugesandten Fragebogen ausfüllte. Erst der im November 1898 veröffentlichte Bericht für 1897[22] giebt eine Uebersicht, die den Anspruch auf annähernde Vollständigkeit erhebt. Danach gab es:

18921203Vereinemit1500451Mitgliedern
189312591478474
189412991437765
189513031404898
189613081491007
189712871609909

Die Gesamtzunahme von 109458 Mitgliedern entspricht 7,3%, doch verteilt sie sich nicht gleichmäßig, indem die 100 größten Vereine einen Zuwachs von 17,2% haben, während die kleineren 7,7% abgenommen haben. Die Verminderung der Vereine um 21 von 1896 auf 1897 bei gleichzeitiger Vermehrung der Mitglieder erklärt sich aus den in dieser Zeit erfolgten Verschmelzungen von Vereinen. Trade councils gab es 1894 148 mit 698550, 1895 151 mit 696270, 1896 148 mit 694701 und 1897 151 mit 693390 Mitgliedern.

Die Verteilung der trade unions auf die einzelnen Gewerbegruppen zeigt folgende Tabelle:

GewerbegruppenZahl derProzentsatz
trade unionsZweigvereineMitglieder
Metallindustrie, Maschinen- und Schiffbau 272 2433 317518 20
Bergbau und Hüttenwesen 64 1543 282432 17
Bauwesen 138 3034 219072 14
Textilindustrie 244 499 217217 14
Transportwesen (Eisenbahnen, Docks u. s. w.) 65 1268 183418 11
Ungelernte Arbeiter 16 744 92858 6
Bekleidungsindustrie 48 652 75617 5
Buchdruckerei u. Buchbinderei 54 350 52572 3
Oeffentlicher Dienst 37 873 45157 3
Holzbearbeitung 115 559 38401 2
Sonstige Gewerbe 234 1380 385692 5
Zusammen1287133351609909100

Das Alter und die Entwickelung der Vereine zeigt folgende Aufstellung:

GründungszeitAnzahl der
trade unions
ProzentsatzMitgliederzahlProzentsatz
Vor 1825 48 4 54264 3
1825–1829 12 1 9436 1
1830–1839 32 2 107848 7
1840–1849 46 3 66951 4
1850–1859 72 6 221106 14
1860–1869 118 9 250958 16
1870–1879 162 13 286093 18
1880–1887 152 12 233008 14
1888–1897 640 50 375411 23
Zusammen 1282[23]100 1605075[23]100

Das Gesetz gewährt denjenigen Vereinen, die ihre Eintragung in ein öffentliches Register bewirken, eine Reihe von Vergünstigungen, insbesondere das Recht, Grund und Boden bis zu 1 Acre und sonstiges Eigentum durch ihre Vorstände (trustee) zu erwerben, sowie einen umfassenden Schutz gegen Veruntreuungen. Die Anzahl der Vereine, die diese Eintragung erlangt haben, sowie die Abstufung nach der Mitgliederzahl zeigt folgende Tabelle:

MitgliederzahlEingetragene VereineNicht eingetragene Vereine
AnzahlAnzahl
der Vereineder Mitgliederder Vereineder Mitglieder
Ueber 50000 5 341167
2000050000 6 190854
1000020000 14 192508 5 60446
500010000 54 226680 26148977
2000 5000 29 86812 20 63019
1000 2000 40 51294 25 36961
500 1000 65 45089 54 37412
300 500 53 20163 60 22065
100 300154 26837213 35331
50 100 89 6352161 11269
Unter 50 58 1859156 4819
Zusammen5671189610720420299

Im allgemeinen zeigen die größeren Vereine eine stärkere Zunahme als die kleineren, deren Mitgliederzahl sogar nicht selten zurückgeht. Das hängt damit zusammen, daß sie ihren Mitgliedern freilich geringere Beiträge abfordern, ihnen dafür aber auch weniger bieten können. Die amtliche Statistik giebt die Ziffern über Einnahme, Ausgabe und Vermögensbestand, sowie über die einzelnen Arten der Ausgaben nur für die 100 größten Vereine, die zusammen 1059609 Mitglieder haben. Sie zeigen in den Jahren 1892–1897 folgende Entwicklung:

JahrMitgliederzahlEinnahme
Pfd. St.
Ausgabe
Pfd. St.
Vermögensbestand
Pfd. St.
1892 903981145588514183111618790
1893 910119161437918481591385010
1894 924584162955014338671580693
1895 914766155766713907171747643
1896 961026167357112334942187720
18971059609198197118960722273619

Die Einnahmen bestehen neben Zinsen aus belegten Kapitalien, Eintrittsgeldern, Erträgen aus dem Verkauf von Mitgliedskarten und Statuten u. s. w. naturgemäß überwiegend aus den Beiträgen, und zwar sowohl den regelmäßigen Jahreszahlungen wie aus besonderen Umlagen, zu deren Ausschreibung meist das Exekutivkomitee befugt, zuweilen aber auch ein Mehrheitsbeschluß der Mitglieder erforderlich ist. Die Beiträge sind sehr verschieden, und zwar sowohl in den verschiedenen Vereinen wie nach den Jahren mit Rücksicht auf besondere Bedürfnisse. Eine Uebersicht der Beiträge, und zwar der regelmäßigen wie der außerordentlichen, für das Jahr 1897 bietet folgende Tabelle:

Beitrag auf den Kopf:Zahl
der Vereineder Mitglieder
Unter 5Schilling 1 2300
mindestens 5aber10 17 119369
1015 17 241842
1520 9 49074
2030 19 251825
3040 16 115077
4060 8 81031
6080 10 88421
80Schillingunddarüber 3 110670
Zusammen:1001059609

Der Durchschnittsbeitrag belief sich 1892 auf 28 sh. 9¼ d., 1893 auf 31 sh. 2½ d., 1894 auf 32 sh. 1½ d., 1895 auf 31 sh. 11¼ d., 1896 auf 32 sh. 3¾ d., 1897 auf 32 sh. 11¼ d.

Unter den Ausgaben sind die wichtigsten Posten: 1. Streikgeld (dispute pay); 2. Arbeitslosenunterstützung; 3. Alterspension; 4. Kranken- und Unfallunterstützung; 5. Begräbnisgeld; 6. Verwaltungskosten. Damit ist nicht gesagt, daß alle Vereine diese sämtlichen Arten von Unterstützungen gewähren. Der amtliche Bericht teilt die Ausgaben in drei Klassen, nämlich Streikgeld, Verwaltungskosten und Unterstützungen, wobei zu den letzteren die unter 2–5 bezeichneten Posten gezählt werden.

Die Gesamtausgabe aller Vereine für die Jahre 1892–1897 beträgt:

fürStreikgeld2171271Pfd.Sterl.=23½Proz.
Unterstützungen5466903=59½
Verwaltungskosten1582446=17
9220620=100

Eine Verteilung auf die hauptsächlichsten Gewerbegruppen, bei der auch die einzelnen Unterstützungen getrennt sind, ergiebt folgende Tabelle:

GewerbegruppeProzentsatz der Ausgaben für:Betrag in
Pfd. Sterl.
StreikgeldUnterstützungen fürVerwaltungskosten
ArbeitsloseKrankheit und UnfallAlterBegräbnisZusammen
Baugewerbe12,816,626,5 8 12,363,423,81358292
Bergbau u. Hüttenwesen44,515,7 9,516,942,113,41452284
Metallindustrie, Maschinen- und Schiffbau11 40,217,213,7 7,178,210,83686798
Textilindustrie38,125,6 4 1,313,844,717,2 948664
Bekleidungsindustrie27,2 4,135,1 9,1 7,455,717,1 422261
Transportgewerbe10,8 5,6 9,5 3,317,836,253 407611
Buchdruckerei und Buchbinderei 6 50,2 5 10,7 9,975,818,2 325992
Holzverarbeitung12,131,311,313,8 9,966,321,6 201062
Ungelernte Arbeiter verschiedener Betriebe19,822,215,4 6,2 9,553,326,9 417656
Zusammen 20,3[24]27,515,9 8,310,9 62,6[24]17,19220620

Diese Aufstellung zeigt, wie verschieden das Verhältnis zwischen Streikgeld und Unterstützungen sich bei den einzelnen Vereinen gestaltet. Der Bericht giebt nähere Nachweisungen für die 100 größten Vereine, die in drei Gruppen geteilt werden. Die erste, bei der das Streikgeld im Vordergrunde steht, obgleich zuweilen auch Begräbnis-, Kranken- und Unfallunterstützung gezahlt wird, umfaßt 25 Vereine mit 243411 Mitgliedern. Die zweite, bei welcher zu dem Streikgeld die Arbeitslosenunterstützung hinzukommt, umfaßt 34 Vereine mit 264548 Mitgliedern. Die dritte, bei der daneben alle Arten von Unterstützung (Alter, Krankheit, Unfall) bezahlt werden, ist die größte, denn sie umfaßt 41 Vereine mit 551650 Mitgliedern. Die Vereine, die sich ausschließlich auf Streikgeld beschränken, sind die jüngsten, denn das Durchschnittsalter der Vereine beträgt in der ersten Klasse nur 16, in der zweiten 25, in der dritten 55 Jahre. Aber jedenfalls ergiebt sich aus diesen amtlichen Ziffern, wie unzutreffend es ist, zu behaupten, daß die trade unions überwiegend Streikvereine seien; nicht allein sind die Vereine, bei denen die Streikunterstützung im Vordergrunde steht, stark in der Minderzahl, sondern selbst bei Berücksichtigung aller Vereine beläuft sich der, auf die Streikunterstützung entfallende Betrag, wie nachgewiesen, auf 20,8 bezw. 23½%.

Obgleich alle Vereine ihre Mitglieder bei Streiks unterstützen, ist doch der Betrag in den einzelnen Jahren sehr verschieden; so hatten von den 100 größten Vereinen im Jahre 1897 14 mit 50070 Mitgliedern überhaupt keine Ausgaben hierfür gehabt.

Eine Uebersicht über die Jahre 1892–1897 giebt folgende Tabelle, bei der zu berücksichtigen ist, daß 1892/93 der große Baumwollenstreik, 1893 der große Kohlenstreik und 1897 der Maschinenbauerstreik stattfand, und daß bei solchen Streiks nicht nur die unmittelbar beteiligten, sondern infolge der gegenseitigen Unterstützung auch die übrigen Gewerbe in Mitleidenschaft gezogen werden.

In den 100 größten Vereinen wurden verausgabt in Pfd. St.:

189218931894189518961897
im Baugewerbe 33286 30655 25279 20110 35178 20516
im Bergbau und Hüttenbetriebe111656346361 63235 41403 39478 43374
in d. Metallindustrie, Maschinen- u. Schiffbau 28997 9265 23575 30145 34855280460
Textilindustrie134610132014 33432 21245 17778 31941
Bekleidungsindustrie 12743 10086 8017 60136 5666 18297
Eisenbahndienst 2643 9286 2176 2018 2753 9684
Dockbetrieb 3789 6044 995 1004 2129 1234
anderen Gewerben 26770 32089 13451 10343 16070 27994
Zusammen352500584800160160186404153907433500

Arbeitslosenunterstützung zahlen 75 von den 100 größten Vereinen ihren Mitgliedern in Höhe von 6 sh. bis 20 sh. wöchentlich; die häufigsten Beträge sind 10, 12 oder 15 sh. Die höchsten Ausgaben hierfür werden in der Metallindustrie sowie dem Maschinen- und Schiffbau gemacht. In der folgenden Uebersicht ist deshalb diese Gruppe von den übrigen getrennt; zugleich ist der Prozentsatz der Arbeitslosen angegeben.

JahrAusgabe für ArbeitslosenunterstützungProzentsatz der Arbeitslosen
in allen Gewerben
Metallindustrie, Maschinen-und Schiffbau
Pfd. St.
Andere Gewerbe
Pfd. St.
18922166881348246,3
18932538742086277,5
18942669071942826,9
18952068222294125,8
18961319231524833,4
18974048511373733,5

Den Betrag der übrigen von den 100 größten Vereinen in den Jahren 1892–97 gezahlten Unterstützungen sowie des Vermögens ergiebt folgende Tabelle.

JahrAlterspension[25]
Pfd. St.
Kranken- und Unfallunterstützung[26]
Pfd. St.
Begräbnisgeld[27]
Pfd. St.
Vermögen
Pfd. St.
1892102432210243685891618790
1893112588241638753431385010
1894122434230233701041580693
1895131861263966764431747643
1896142518246788758582187720
189715220726978482156 2273619[28]

Der Betrag des Vermögens, berechnet auf den Kopf des einzelnen Mitgliedes, ist sehr verschieden. Er betrug 1897 bei den 100 größten Vereinen:

1Schill.4 d.biswenigerals10Schill.bei 19Vereinenmit 148998Mitgliedern
10 1Pfd.St. 15 97180
1Pfd. St. 2 31 344472
2 3 16 302237
3 4 7 64804
4und darüber 12 101918
100Vereinemit1059609Mitgliedern.

Die geringsten Beträge von 1 sh. 4 d. und 1 sh. 5 d. finden sich nur bei zwei Vereinen; der Höchstbetrag war 13 £. St. 4 sh. 11 d. Bei 57 Vereinen mit 646709 Mitgliedern = 60% belief er sich zwischen 1 und 3 Pfd. St. Am niedrigsten stehen die Vereine, die sich auf Streikgeld beschränken, am höchsten diejenigen, welche möglichst alle Arten von Unterstützungen, insbesondere Alterspension, zahlen. Der Durchschnitt für die 100 Vereine belief sich

1892auf1Pfd.St.15Schill.Doll. 1895auf1Pfd.St.18Schill.Doll.
1893110 18962 5
1894114 18972 211

Die Organisation der Frauen ist naturgemäß noch weit weniger vorgeschritten, als die der Männer; wo aber die Frauen organisiert sind, gehören sie überwiegend den von den Männern begründeten Vereinen an. Vereine, die ausschließlich aus Frauen bestanden, gab es 1897 nur 25 mit 7935 Mitgliedern gegenüber 114 gemischten, denen 161539 Männer und 111840 Frauen angehörten. In allen 139 Vereinen gab es also 119775 Frauen, so daß sie innerhalb der Gesamtzahl von 1609909 organisierten Arbeitern nur etwa 7% darstellen. Die genauen Verhältnisse der Verteilung zeigt folgende Tabelle:

Prozentsatz der weiblichen
Mitglieder
Zahl der VereineZahl der Mitglieder
MännerFrauenZusammen
100 25 7935 7935
50biswenigerals100 63 38041101895139936
10 50 23 10208 6143 16351
unter 10 28113290 3802117092
Zusammen139161539119775281314

Weitaus die meisten der organisierten Frauen, nämlich 109180 = 91,1% in 91 Vereinen, sind in der Textilindustrie beschäftigt, wovon allein 74034 = 61,8% in 48 Vereinen auf die Baumwollweberei und 19996 = 16,7% in 18 Vereinen auf die Baumwollspinnerei entfallen. Von den 25 Vereinen mit ausschließlich weiblichen Mitgliedern bestehen nur zwei länger als seit 1874, fünf haben ein Alter von 10–18 Jahren, sieben ein solches von 5–10 Jahren und 11 sind jünger als 5 Jahre. Von den 25 Vereinen haben 20 weibliche Sekretäre.

Das Verhältnis der organisierten Arbeiter zu den nicht organisierten ist nicht genau zu bestimmen, zumal die letzte Volkszählung von 1891 die verschiedenen Beschäftigungsarten nicht streng sondert und deshalb nicht genau diejenigen ausscheiden läßt, die überhaupt für die Organisation in Betracht kommen, indem zu berücksichtigen ist, daß dies durch mancherlei Gründe, insbesondere jugendliches Alter, Gebrechlichkeit u. dgl. ausgeschlossen ist. Nach einer oberflächlichen Schätzung kann man die Anzahl der erwachsenen Männer in den Berufen, die für die Organisation in Frage kommen, auf etwa 7 Millionen annehmen, diejenige der Frauen auf 1 Million. Danach bedeutet die Zahl von 1490134 männlichen und 119775 weiblichen Mitgliedern einen Prozentsatz von 21 bez. 12%. Scheidet man aber die Landwirtschaft aus, in der bisher nur 0,8% der Arbeiter organisiert sind, so steigt der Prozentsatz der männlichen Mitglieder von 21 auf 25%. Am höchsten steigt er im Bergbau und Hüttenbetriebe, indem hier von den insgesamt beschäftigten 776267 Arbeitern über 16 Jahren 282432 = 36% organisiert sind. In der Textilindustrie sind von 403669 beschäftigten Männern über 18 Jahren 108037 = 27% und von den 519915 Frauen gleichen Alters 109180 = 21% organisiert. Von der Gesamtbevölkerung bilden die Mitglieder der trade unions etwa 4%.

Die trade unions sind übrigens über die verschiedenen Gegenden des Königreiches sehr ungleichmäßig verteilt, wie folgende von S. und B. Webb aufgestellte Tabelle ergiebt:

BerufszweigEngland und WalesSchottlandIrlandInsgesamt
Maschinenbau u. Metallindustrie 233450 45300 8250 287000
Baugewerbe 114500 24950 8550 148000
Bergbau 325750 21250 347000
Textilgewerbe 184270 12330 3400 200000
Bekleidungs- u. Lederindustrie 78650 8400 2950 90000
Druckgewerbe 37950 5650 2400 46000
Verschiedene kleinere Berufe 46550 7450 4000 58000
Landarbeit., Transportgewerbe &c. 302880 2167010450 335000
Gesamtsummen1324000447000400001511000

Die nördlich vom Humber und Dee gelegenen sieben Grafschaften enthalten allein 726000 Mitglieder; dann folgen die industriellen Bezirke von Mittelengland, Leicester, Derby, Nottingham, Warwick, Gloucester, Northampton und Stafford mit 210000 und Südwales mit 89000, während London mit seiner nächsten Umgebung nur die verhältnismäßig geringe Zahl von 194000 Mitgliedern aufweist. Die führenden Bezirke sind Northumberland, Durham und Lancashire, wo in verschiedenen Berufen 80 bis 100% der Arbeiter Mitglieder ihrer Gewerkschaft sind. In diesen Gegenden bilden die trade unions in der That die ausschlaggebende Macht in der Arbeiterschaft; aber in vielen Bezirken gehören ihnen immerhin 50% der Arbeiter an, und da dies naturgemäß die tüchtigsten sind, so haben sie auch dort die unbestrittene Führerschaft.

Im wesentlichen liegt diese noch heute in der Hand der gelernten Arbeiter der Großindustrie; gegen 750000 Mitglieder gehören allein den drei großen Stapelindustrien an: dem Kohlenbergbau, dem Maschinen- und Schiffbau und der Baumwollenbearbeitung. Der plötzliche Aufschwung der ungelernten Arbeiter von 1889/90 hat rasch nachgelassen. Von den 200000 Eisenbahnarbeitern sind nur 48000 organisiert, von denen noch die größere Zahl auf die höheren Stellungen der Schaffner und Lokomotivführer entfällt. Der Dockarbeiterverein, der 1890 57000 Mitglieder zählte, war schon 1893 auf 14000, 1894 auf 10000 und 1895 auf 9000 zurückgegangen. Die Nationale Union der Hafenarbeiter, der 1890 30000 Personen angehörten, hatte 1893 nur noch 11000 Mitglieder. Die Pferdebahn- und Omnibuskutscher, die Lagerhausarbeiter, Lastträger und städtischen Tagelöhner sind im wesentlichen wieder in den Zustand mangelnder Organisation zurückgesunken.

Die englische Gewerkschaftsbewegung hat insbesondere in den letzten Jahren die deutschen sozialistischen Gewerkschaften ebenso wie die Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine lebhaft angeregt; von beiden Seiten sind Versuche gemacht mit den englischen trade unions nähere Beziehungen anzuknüpfen. So war auf dem Kongresse in Edinburg auch ein Vertreter der deutschen sozialistischen Gewerkschaften, v. Elm, anwesend, dessen Beteiligung zu einer lebhaften Preßfehde zwischen diesen und den Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereinen Anlaß gegeben hat. Die „Generalkommission“ hat zugeben müssen, daß ihr keine Einladung zu dem Kongresse zugegangen war und v. Elm sich ohne eine solche nach Edinburg begeben hat, obgleich die „Generalkommission“ die trade unions zu ihrem II. Gewerkschaftskongresse in Berlin eingeladen hatte, was mit der Begründung abgelehnt war, daß die Einladung zu spät eingetroffen sei, um noch eine Sitzung des parlamentarischen Ausschusses abhalten zu können. Auch der Vorwurf des „Gewerkvereins“ ist als berechtigt anzuerkennen, daß v. Elm das Hauptgewicht seines in London gehaltenen Vortrages darauf gelegt habe, die Hirsch-Duncker'schen Vereine anzugreifen und herabzusetzen. Daß beide gewerkschaftliche Gruppen Deutschlands großen Wert darauf legen, Fühlung mit den trade unions zu erhalten und deren Autorität für ihre Sache zu benutzen, ist begreiflich und berechtigt, aber der Kampf der beiden Konkurrenten soll in Deutschland ausgefochten werden und nicht auf einem englischen Kongresse, auf dem, sofern überhaupt deutsche Gewerkschaften zugelassen werden, die eine Partei ebenso berechtigt ist, wie die andere. Die Haltung der trade unions, wie sie insbesondere durch die beiden Kongresse in Cardiff und Edinburg festgelegt ist, entspricht weder der Politik der sozialistischen Gewerkschaften, noch derjenigen der Hirsch-Duncker'schen Gewerkvereine, sondern bewegt sich auf einer Mittellinie, und es scheint wenig Aussicht vorhanden, daß sie diese zu Gunsten des einen oder anderen extremen Standpunktes verlassen werden; dazu sind sie zu sehr Männer des praktischen Lebens und Gegner aller theoretischen Prinzipien, mögen sie liegen in der Richtung des Sozialismus oder des Individualismus.

Auch die Gegner der Gewerkschaftsbewegung in Deutschland haben versucht, aus den Kongreßbeschlüssen der letzten Jahre Kapital zu schlagen und insbesondere aus den Beschlüssen in Liverpool und Norwich den Beweis hergeleitet, daß auch in England die G.-V. sich auf die Dauer nicht als derjenige Schutz gegen die Sozialdemokratie bewährt hätten, als welcher sie bis dahin gepriesen wären; man hat deshalb prophezeit, daß diese staatsgefährliche Bewegung jetzt sehr bald auch England erobert haben und dann für jeden klar ersichtlich sein werde, daß jedes Entgegenkommen gegenüber der Arbeiterbewegung lediglich zur Stärkung der Sozialdemokratie führe. Ich werde auf diese Frage an anderer Stelle zurückkommen und bemerke hier nur, daß es sehr viele Leute giebt, die für den Maximalarbeitstag eintreten und selbst den Achtstundentag für ein erstrebenswertes und im Laufe der Zeit erreichbares Ziel halten, ja die auch den Bodenwucher und die Gewinnung ungeheurer Vermögensmassen durch das Steigen des Grundwertes in den Großstädten ohne irgend welche eigene Arbeit für verwerflich halten und deshalb Anhänger der Bodenbesitzreform sind und gewisse Betriebe lieber in der Hand des Staates oder der Gemeinde als in derjenigen des Privatunternehmers sehen, ohne doch trotz aller dieser sozialistischen oder halbsozialistischen Neigungen in der spezifisch sozialdemokratischen Richtung der heutigen Arbeiterbewegung etwas anderes als eine auf das Tiefste zu beklagende Verwirrung zu sehen. Schon hier mag auch darauf hingewiesen werden, daß selbst die sozialistischen G.-V. in England in wichtigen und vielleicht entscheidenden Fragen eine durchaus entgegengesetzte Haltung einnehmen, wie die deutsche Sozialdemokratie. Vor allem teilen gerade die bedeutendsten sozialistischen Führer die geschichtlichen und sittlichen Ideale der gegenwärtigen Gesellschaftsordnung: Vaterlandsliebe und Religion. Begeisterung für die Größe und Macht Englands macht sich auch bei ihnen in einer den Nichtengländer fast verletzenden Form geltend; häufig eröffnen sie ihre Versammlungen mit Gebet- und Liederandachten, und unerschrocken halten sie den Massen Strafpredigten über Unsittlichkeit und Ausschweifung. Eine große Anzahl von Geistlichen der englischen Staatskirche sind Mitglieder der Fabian Society. Aus der religiösen Gesinnung der englischen Sozialdemokraten ist im Jahre 1891 die Begründung der „Arbeiterkirche“ hervorgegangen, der die meisten der oben genannten Führer angehören. Sie steht auf einem freien, aber durchaus religiösen Boden, setzt sich aber das Ziel, „Mitglieder aller Klassen zu vereinigen, um die gewerbliche Sklaverei abzuschaffen“.

Uebrigens ist schon auf dem Kongresse in Belfast offen von Trennung der beiden mehrgedachten Richtungen gesprochen, und es liegt nicht außerhalb des Bereiches der Möglichkeit, daß hier neben dem vierten Stande der gelernten Arbeiter demnächst die Bildung eines neuen fünften Standes der ungelernten Arbeiter in Frage kommt.

Fußnoten:

[2] Die erste erschöpfende Bearbeitung des englischen Gewerkschaftswesens, die in gewisser Weise noch immer die Grundlage bildet, sind die Arbeiten von L. Brentano, insbesondere seine „Arbeitergilden der Gegenwart“, Leipzig 1871. In neuester Zeit ist diesen Arbeiten ergänzend zur Seite getreten das umfassende Buch von Sidney und Beatrice Webb: „Die Geschichte des Trade-Unionsmus“, London 1874, übersetzt von E. Bernstein, Stuttgart 1895, A. Dietz. Dieses Werk hat in der deutschen Litteratur mit Recht die allgemeinste Anerkennung gefunden; die Verfasser sind selbst Mitglieder der Fabian Society, stehen also auf dem Boden des Sozialismus, wahren sich aber nicht allein einen durchaus unabhängigen Standpunkt, sondern machen auch aus ihrer Abneigung gegen die Marxistische Sozialdemokratie so wenig ein Hehl, daß der Uebersetzer an mehreren Stellen in Anmerkungen ihnen deswegen Tadel zu teil werden läßt. In der folgenden Darstellung ist in erster Linie dieses Buch zu Grunde gelegt.

Die sonstige Litteratur ist in dem Aufsatze von L. Brentano „Die Gewerkvereine in England“ im Handwörterbuch der Staatswissenschaften IV, 7 und den Ausführungen von Biermer im I. und II. Erg.-Bande, S. 412 u. 440 zusammengestellt.

Seit dem 1. April 1891 erscheint in London das Wochenblatt „The Trade Unionist“.

Seit 1887 werden die amtlichen Labour Statistics „Statistic tables and reports on Trade Unions“ herausgegeben, umfangreiche Blaubücher als Anlagen zum Labour Correspondent (J. Burnett). Besonders wertvoll sind auch die Mitteilungen der von dem Labour Department der englischen Regierung in der Mitte jedes Monats herausgegebenen „Labour Gazette“, die seit Mai 1893 erscheint und eine umfassende Statistik aller auf die Arbeiterverhältnisse bezüglichen Thatsachen bietet. Vergl. außerdem L. Brentano: „Entwickelung und Geist der englischen Arbeiterorganisationen“ in Braun: „Archiv für soziale Gesetzgebung und Statistik“, VIII, S. 75 ff., Galton, daselbst, XII, S. 449 ff. Ueber die Organisationen der Arbeiterinnen vergl. G. Dyrenfurth in Brauns Arch. VII, 166 ff.

[3] Arbeitergilden, Buch I, Kap. III, S. 83.

[4] Zur Geschichte der deutschen Gesellenverbände, Leipzig 1877, S. 25 ff.

[5] A. a. O. S. 163.

[6] Webb, a. a. O. S. 175.

[7] Unter amalgamation versteht man die völlige Verschmelzung verschiedener Berufe zu einer einheitlichen Organisation, während federation ein bloßes Bündnis selbständiger Vereine bedeutet.

[8] Webb, a. a. O. S. 189 ff.

[9] A. a. O. S. 216.

[10] Webb, a. a. O., S. 270.

[11] Webb, a. a. O., S. 352.

[12] Webb, a. a. O.

[13] Webb, a. a. O., S. 353.

[14] Siehe unten.

[15] Später hat auch Broadhurst sich zu dem Grundsatze des Achtstundentages bekehrt und ist 1893 von neuem in das parlamentarische Komitee gewählt.

[16] Vergl. unten.

[17] Auch in dem stärksten der englischen Gewerkvereine, nämlich der schon erwähnten neuen Union der Bergarbeiter (miners federation), der um so mehr Interesse bietet, als in ihm die ältere und die jüngere Richtung sich am schärfsten bekämpfen, hat auf der am 3. Januar 1897 in Leicester abgehaltenen Generalversammlung, in der 326214 Mitglieder durch 54 Abgeordnete vertreten waren, die gemäßigte Richtung den Sieg gewonnen, indem der Antrag der Abteilung Schottland, sich für Verstaatlichung aller Produktionsmittel zu erklären, abgelehnt und statt dessen der Antrag von Yorkshire angenommen wurde: „Die Federation erachtet es zur Erhaltung der britischen Industrie für absolut notwendig, den Grund und Boden, die Bergwerke, Bergwerksgerechtigkeiten und die Eisenbahnen des Landes zu verstaatlichen.“

[18] Ich folge im allgemeinen der Darstellung von Clement Edwards in Brauns, Archiv für soziale Gesetzgebung XII, 626 ff.

[19] Die bisher abgehaltenen Kongresse sind folgende: 1. Manchester, 2. Juni 1868, 118367 Mitglieder mit 34 Vertretern; 2. Birmingham, 23. August 1869, 250000 M. mit 48 V.; 3. London, 6. Mai 1871, 287430 M. mit 50 V. Hier wurde zum erstenmale ein parlamentarisches Komitee gewählt. 4. Nottingham, 8. Januar 1872, 255710 M. mit 77 V. Hier wurden die Abgesandten politischer Vereinigungen, die erschienen waren, zurückgewiesen. 5. Leeds, 13. Januar 1873, 730074 M. mit 130 V.; 6. Sheffield, 12. Januar 1874, angeblich 1191922 M. mit 169 V., doch ist man einig, daß diese hohe Ziffer durch Doppelzählungen herbeigeführt ist. 7. Liverpool, 18. Januar 1875, 818032 M. mit 151 V.; 8. Glasgow, 11. Oktober 1875, 539823 M. mit 139 V.; 9. Newcastle on Tyne, 18. September 1876, 556488 M. mit 140 V.; 10. Leicester, 17. September 1877, 691089 M. mit 114 V.; 11. Bristol, 9. September 1878, 623927 M mit 136 V.; 12. Edinburg 1879, 541892 M. mit 115 V.; 13. Dublin, 16. September 1880, 494222 M. mit 105 V.; 14. London, 12. September 1881, 463899 M. mit 157 V.; 15. Manchester, 13. September 1882, 509337 M. mit 153 V.; 16. Nottingham 1883, 471651 M. mit 163 V.; 17. Aberdeen, 8. September 1884, 569033 M. mit 141 V.; 18. Southport, 7. September 1885, 580976 M. mit 141 V.; 19. Hull, 6. September 1886, 633088 M. mit 143 V.; 20. Swansea, 5. September 1887, 674034 M. 156 V.; 21. Bradford, 3. September 1888, 674634 M. 150 V.; 22. Dundee, 2. September 1889, 885055 M. mit 211 V.; 23. Liverpool, 1. September 1890, 1470191 M. 457 V.; 24. Newcastle on Tyne, 7. September 1891, 1302855 M. mit 552 V.; 25. Glasgow, 5. September 1892, 1219934 M. mit 418 V.; 26. Belfast, 4. September 1893, 900000 M. mit 380 V.; 27. Norwich, 3. September 1894, 1080545 M. mit 372 V.; 28. Cardiff, 2.–6. September 1895, 951000 M. mit 345 V.; 29. Edinburg, 7.–12. September 1896, 1035341 M. mit 346 V.; 30. Birmingham, 6.–11. September 1897, 1093191 M. mit 381 V.; 31. Bristol, 29. August bis 3. September 1898, 1176896 M. mit 406 V.

Seit 1874 veranstalten die irischen Gewerkvereine jährliche Sonderkongresse, da die meist kleineren Vereine nicht imstande sind, die Kosten eines Abgesandten für die englischen Kongresse zu tragen. Der dritte irische Kongreß wurde im Mai 1896 in Limerick abgehalten; es waren auf ihm 50000 Mitglieder vertreten (Vgl. Labour Gazette, Juni 1896, S. 177). Auch die schottischen Gewerkvereine sind jetzt diesem Beispiele gefolgt, indem sie den ersten schottischen Kongreß im März 1897 in Glasgow abgehalten haben; auf demselben waren 38 Vereine mit 41000 Mitgliedern vertreten (Vgl. Report of the first annual Scottish trade unions congress. Glasgow, March 1897).

[20] Webb, a. a. O. S. 420.

[21] Webb, a. a. O. S. 423.

[22] Report of the chief labour correspondent of the board of trade on trade unions in 1897 with comparative statistics for 1892–1896. London 1898, Darling & Son.

[23] Für fünf kleine Vereine mit zusammen 4834 Mitgliedern ist die Gründungszeit nicht zu ermitteln gewesen.

[24] Die Abweichung dieser Ziffern mit den oben angegebenen ist in dem Berichte nicht erläutert, scheint aber auf der schwierigen Unterscheidung zwischen Streikgeld und Arbeitslosenunterstützung zu beruhen.

[25] Diese wird nur von 40 Vereinen gezahlt.

[26] Nur 49 Vereine zahlen Krankengeld, nur 44 zahlen Unfallunterstützung.

[27] Das Begräbnisgeld ist am allgemeinsten verbreitet; es wird von 87 Vereinen mit 954965 Mitgliedern gezahlt. Der Betrag schwankt zwischen 2 und 30 Pfd. St., meist ist er 10, 12 oder 15 Pfd. St. Zuweilen wird es auch beim Tode von Frauen oder Kindern gezahlt.

[28] Die verhältnismäßig geringe Zunahme gegen 1896 erklärt sich daraus, daß der Maschinenbauerstreik in den betreffenden Vereinen eine Verminderung des Vermögens im Betrage von 130725 Pfd. St. verursacht hatte.

II. Frankreich[29].

Der Grundzug der Entwickelung, den wir in England beobachtet haben, tritt uns auch in Frankreich entgegen. Auch hier finden wir zunächst die entschiedenste Ablehnung aller fachvereinlichen Bestrebungen sowohl seitens der Unternehmer wie seitens der öffentlichen Meinung und der Gesetzgebung, aber ebenso das allmähliche Vordringen der Ueberzeugung, daß nur auf diesem Wege eine friedliche soziale Entwickelung möglich sei, und schließlich den völligen Sieg dieser Bewegung über die früheren Vorurteile, ja endlich auch die feindliche Stellung, welche die Sozialdemokratie zu derselben einnimmt. Dabei ist es interessant, daß die beiden großen Revolutionen von 1789 und 1848, weit entfernt, der Arbeiterbewegung Vorschub zu leisten, derselben vielmehr in durchaus bureaukratischer Weise die engsten Fesseln angelegt haben, ein Beweis für die neuerdings oft gemachte Bemerkung, daß diesen Revolutionen der soziale Karakter noch völlig fehlte, daß sie lediglich politischer Natur waren und daß der Arbeiterstand, der zu einem Klassenbewußtsein noch nicht erwacht war, sich bei ihnen lediglich von den bürgerlichen Parteien hat ins Schlepptau nehmen lassen.

Seit dem 16. Jahrhundert waren gegen die Gesellenverbände (compagnonnages) Gesetze erlassen, die jede Vereinigung verboten. Dies wurde zwar durch die Revolution zunächst insofern geändert, als das Gemeindegesetz vom 16. Dezember 1789, Art. 62, allen französischen Bürgern das Recht gab, sich friedlich und ohne Waffen zu vereinigen, um Adressen und Petitionen zu beraten, wobei nur die vorherige polizeiliche Anmeldung vorgeschrieben war. Aber obgleich diese Bestimmung durch das Polizeigesetz vom 19. Juli 1791, Art. 14, auf alle Vereine und Klubs erstreckt und in Tit. I, Art. 3 der Verfassung von 1791 und Art. 7 der Verfassung von 1793 wiederholt wurde, so galt sie doch nicht für gewerkschaftliche Vereinigungen, vielmehr verbot das Gesetz vom 14./27. Juni 1891 in Art. 4 alle Vereinigungen von Bürgern desselben Standes oder Gewerbes und erklärte, daß solche Vereine ebenso wie Unternehmer, Inhaber von offenen Läden und Arbeiter oder Gesellen irgend eines Gewerbes nicht das Recht hätten, in ihren Versammlungen Vorsitzende, Sekretäre und Sachwalter zu bestellen, Register zu führen und über ihre angeblichen gemeinsamen Interessen Beschlüsse zu fassen, zu beraten oder Statuten zu erlassen. In gleicher Weise verbot das Gesetz vom 28. Septbr./6. Oktober 1791, Tit. II, Art. 20, die Koalitionen der ländlichen Arbeiter und Dienstboten.

Dieser Standpunkt wurde auch später beibehalten, indem man zugleich das Vereins- und Versammlungsrecht im allgemeinen erheblich einschränkte. Schon die Verfassung vom 5. Fructidor III (1795) verbot alle Vereine, die der öffentlichen Ordnung zuwiderlaufen und gab dadurch der Regierung das freie Auflösungsrecht. Zugleich wurden durch das Dekret vom 6. Fructidor III alle Klubs aufgehoben und durch das Dekret vom 22. Ventôse VI (14. März 1798) alle politischen Vereine geschlossen. Der Code pénal von 1810 forderte nicht allein für jeden Verein mit mehr als 20 Mitgliedern polizeiliche Genehmigung (Art. 291–294), sondern hielt das schon durch das Gesetz vom 22. Germinal XI (12. April 1803) erlassene Verbot aller Vereinigungen der Arbeiter und der Arbeitgeber aufrecht (Art. 414–416). Die Ungerechtigkeit, die darin lag, daß die Uebertretung dieses Verbotes bei den Arbeitgebern neben Geldbuße nur mit Gefängnisstrafe von 6 Tagen bis 1 Monat, bei den Arbeitern aber mit Gefängnis von 1–3 Monaten und bei den Anstiftern sogar mit Gefängnis von 2–5 Jahren bedroht war, wurde erst durch das Gesetz vom 27. November 1849 aufgehoben und gegen Arbeiter und Arbeitgeber die gleiche Strafe festgesetzt.

Die Verfassung vom 4. November 1848 hatte freilich in Uebereinstimmung mit dem Gesetze vom 28. Juni 1848 die Vereins- und Versammlungsfreiheit ausgesprochen, aber schon durch Gesetz vom 19. Juni 1849 wurde der Regierung das Recht, Vereine und Versammlungen im öffentlichen Interesse aufzulösen und zu verbieten, wiedergegeben, und durch Gesetz vom 25. März 1852 wurde einfach das Gesetz vom 28. Juni 1848 aufgehoben und der frühere Rechtszustand wieder hergestellt. Die Folge war das Blühen zahlreicher geheimer Gesellschaften.

Auch Napoleon III. verfolgte zunächst diese Politik, und von 1853–1862 wurden 3909 Arbeiter wegen Teilnahme an 749 verbotenen Vereinen bestraft. Erst als der Kaiser die Bedeutung des in der sozialen Bewegung enthaltenen Machtfaktors für seine Interessen erkannte, änderte sich seine Politik. Zunächst wurde durch Gesetz vom 30. Mai 1864 das Koalitionsverbot des Code pénal Art. 414–416 insoweit beseitigt, als nur diejenigen strafbar sein sollten, die durch Gewalt, Drohung oder betrügerische Vorspiegelungen eine Arbeitseinstellung zum Zwecke einer Erhöhung oder Erniedrigung der Löhne herbeizuführen oder die freie Ausübung der Industrie oder der Arbeit zu beschränken versuchen, sowie die Arbeiter oder Arbeitgeber, welche nach einem verabredeten Plane durch Sperren, Bußen oder Verrufserklärungen die Freiheit der Industrie oder der Arbeit beeinträchtigen. Dabei blieb aber das allgemeine Vereinsgesetz auch für die Vereine der Arbeiter und Arbeitgeber in Kraft. Noch weiter ging man im Jahre 1868, indem man seitens der Regierung erklärte, daß man den Fachvereinen der Arbeiter, sofern sie sich von Politik fernhielten, dieselbe Duldung gewähren werde, wie sie bisher schon — wenngleich im Widerspruche zu dem Gesetze — den Vereinen der Arbeitgeber gewährt war. Zugleich ersetzte das Gesetz vom 6. Juni 1808 allgemein für alle nicht politischen Versammlungen das bisherige System der polizeilichen Genehmigung durch die bloße Anmeldung. Die Folge dieser freieren Stellung war zunächst in den Jahren 1868–1870 eine wilde Streikbewegung, die aber fast ausnahmslos ohne Erfolg war.

Die neuere Entwicklung der Arbeitergewerkschaften hat sich in engem Anschlusse an die politische Bewegung der Arbeiterschaft vollzogen und ist durch deren Spaltungen erheblich beeinflußt.

Nachdem die Ausbreitungen der Kommune im Jahre 1871 zu dem Erlasse des Gesetzes vom 14. März 1872 gegen die Internationale und überhaupt zu einem entschiedeneren Auftreten der Regierung gegen die ganze Arbeiterbewegung geführt hatten, wurde der Versuch, die Gewerkschaften zu organisieren, zunächst nicht von der sozialdemokratischen, sondern von der radikalen Partei wieder aufgenommen. Das gilt insbesondere auch von dem ersten allgemeinen französischen Arbeiterkongresse, der vom 2.–10. Oktober 1876 in Paris abgehalten wurde und auf dem 101 Gewerkschaften und 46 lokale Arbeitervereine (cercles d'étude) aus 39 Städten mit einer angeblichen Mitgliederzahl von 1 Million Arbeitern durch 360 Abgeordnete vertreten waren. Er war von der radikalen Zeitung „La Réforme“ zusammenberufen, während die Kosten von dem Minister Crémieux getragen wurden. Man betonte ausdrücklich, daß man sich nicht mit sozialpolitischen Prinzipien, sondern mit rein wirtschaftlich-praktischen Arbeiterangelegenheiten befassen und die Auseinandersetzung zwischen Arbeit und Kapital auf friedlichem Wege herbeiführen wolle. Man forderte die ungehinderte Entwicklung der Gewerkschaften (chambres syndicales) durch Abschaffung aller einschränkenden Gesetze und Erteilung der juristischen Persönlichkeit, volle Autonomie derselben bezüglich aller einschlagenden Fragen, insbesondere des Genossenschaftswesens, der Versorgungskassen, der gewerblichen Ausbildung und durch Vereinigung aller Arbeitersyndikate zu einer „Union nationale“ behufs Vertretung der Gesamtinteressen der französischen Arbeiterschaft, Einführung des Maximalarbeitstages, Reform des Fabrikwesens hinsichtlich die Frauen-, Kinder- und Nachtarbeit und der Fabrikaufsicht, Umgestaltung der Schiedsgerichte zur möglichsten Vermeidung der Streiks u. s. w., kurz, der erste französische Gewerkschaftskongreß stellte sich ganz auf den Boden des englischen Trade-Unionismus, ja auf demselben wurde sogar energisch gegen die Vermischung mit der Politik protestiert und betont, daß man ehrgeizigen Führern, welche das Volk nur benutzen wollten, um ihren persönlichen Interessen zu dienen, nicht folgen solle.

Das äußere Ergebnis des Kongresses war die Gründung des Blattes „Le Prolétaire“, das von den Vertretern der Pariser Syndikate geleitet wurde, und die Einsetzung einer Exekutivkommission, die mit den Abgeordneten der parlamentarischen Linken Fühlung zu nehmen hatte, indem man bei ihnen solange Belehrung suchen wollte, bis man eigene Arbeiterkandidaten werde durchsetzen können.