2. Aufbewahrung der Drogen.

Auch die Aufbewahrung der Drogen gehört in das Gebiet der angewandten Pharmakognosie. Nur der wird eine Droge sachgemäß aufbewahren und zur richtigen Zeit erneuern können, der ihre Eigenschaften kennt. Es ist also pharmakognostische Schulung erforderlich, um den praktischen Erfordernissen einer richtigen Aufbewahrung gerecht zu werden.

Bereits bei DIOSCURIDES finden sich Angaben über Aufbewahrung. «Für die flüssigen Arzneien eignet sich ein durch und durch dichter Behälter aus Silber, Glas oder Horn verfertigt, auch ein irdener, nicht poröser ist dazu passend und ein hölzerner, wie er besonders aus Buchsbaum verfertigt wird. Die erzenen Gefäße sind angebracht für Augen- und feuchte Mittel, besonders für solche, die aus Essig, aus Teer und Cedernharz bereitet sind. Fette und Mark müssen in Zinngefäßen aufbewahrt werden.» — «Weiterhin muß man wissen, daß einige Pflanzenmittel viele Jahre sich halten, wie die weiße und schwarze Nießwurz, die übrigen zumeist auf drei Jahre hin brauchbar sind.» — «Man muß die reinen Wurzeln sofort an nicht feuchten Orten trocknen, die mit Erde oder Lehm behafteten in Wasser abwaschen, die Blüten aber und was Wohlgerüche enthält in trockenen Kästen von Lindenholz aufbewahren. Manches gibt es, was vorteilhaft in Papier oder Blätter eingehüllt wird zur Erhaltung der Samen.»

Auch in SUSRUTAS Ayur-Veda (siehe [Geschichte]) befinden sich Angaben über die Beschaffenheit der Räume, in denen die Drogen aufbewahrt werden sollen.

SALADIN sagt in dem um die Mitte des XV. Jahrh. verfaßten Compendium aromatariorum: «In primis igitur debet quilibet aromatarius sibi locum aptum eligere, in quo apothecam aptissimam ad res medicinales conservandas tenere valeat, ita, quod sit a ventis et a Sole defensa et quod non sit humida, nec fumosa, aut pulverulenta, quia praedicta omnia habent tam simplices, quam compositas medicinas corrumpere aut alterare.» — «Et quia flores herbarum sunt rarioris et subtilioris substantiae quam herbae ideo minori tempore conservantur et ideo usque ad annum conservantur et non ultra.» Und auch der Ricettario fiorentino enthält bereits ein Kapitel: «Del pro vedere eleggere e conservare le medicine semplici.»

Sehr genaue und bestimmte Vorschläge macht BRUNFELS in seiner Reformation der Apotecken (Straßb. 1536):

«In was geschirren, eine yede Artzney soll bewaret werden»: «Blümlin unn was wolriechenden samens, soll bewaret werden in zarten büchsen oder lädlinen, oder was sonst zart, damit sie nit allein nit ersticken, sonder auch nit verriechen, und zu gar dürre werdent, was aber von früchten artzneyen ist, soll in Silber, glaß, horn, oder krüg, die nit durchschlahen verfaßt werden. Artzneyen zugehörent den augen, oder die do gemacht, von weichem bäch (Pech) oder Cedersaft, sollen in Eerinen geschirren erhalten werden, Marck, Unschlyt, und was der feyste seind in zynenen büchsen. Die Rob werden am allerbasten behalten in erdenen Leonischen oder niderlendischen krüglin, desgleichen die Conserve. Aber die öle wärent am allerbasten in gläsinen geschirren, solten auch woll verstopfft sein. Species Aromatice in goldt, silber oder sonst guten züg. Alles was Sur, in verbichten, oder verwächsten geschirren. Der Thiriacks, so er gerecht, were auch woll einer güldinen büchßen werdt, aber yetzundt so mag er in einer zynenen oder bleyen büchßen, auch woll bleyben.»

Von vielen Drogen wissen wir, daß sie durch längere Aufbewahrung an Wert verlieren. Es kommt dies daher, daß die Stoffumsetzung innerhalb einer Arzneipflanze oder einem Teile derselben nicht mit dem beim Trocknen eintretenden Absterben erlischt, sondern daß auch in der trocknen Droge noch mannigfache Umsetzungen stattfinden. Der Alkaloidgehalt vieler Drogen geht mit der Zeit zurück (Alkaloiddrogen), auf Veränderungen in der Zusammensetzung deutende Geruchsänderungen treten ein (Lupulin), die Farbe verändert sich (z. B. von grünlich in rot: Filix), der Geruch verschwindet oder geht zurück (Riechstoffdrogen). Sehr merkwürdig ist es, daß die meisten Riechstoffdrogen rascher ihren Geruch verlieren und «dumpfig» werden, wenn sie dicht übereinander geschichtet in hermetisch verschlossenen Gefäßen aufbewahrt werden. Es geschieht dies besonders dann, wenn die Drogen nicht ganz trocken sind. Auch Herb. cannabis darf nicht in festverschlossenen Gefäßen aufbewahrt werden, sondern (am besten) in perforierten Holzbüchsen. Für Aufbewahrung von Drogen eignen sich am besten Holzfässer, Hartpappe-Kisten oder -Fässer oder Blechbüchsen.

Sehr bemerkenswert ist die Tatsache, daß eine an sich und im freien Zustande nicht sehr zersetzliche Substanz dadurch in die Zersetzung mit hineingezogen wird, daß sie sich in Gesellschaft leicht zersetzlicher und in Zersetzung begriffener Verbindungen befindet. So sehen wir, daß in ölreichen Drogen zu der Zeit, wo dieselben ranzig werden, auch andere Substanzen sich zu zersetzen beginnen. Für solche postmortalen Umsetzungen ist die Gegenwart von Wasser immer förderlich, für viele direkt notwendig. Das Trocknen der Droge konserviert also die Bestandteile und das Trockenhalten wird für viele zur Notwendigkeit.

Um Drogen dauernd trocken zu halten, empfiehlt sich die Anwendung der sogenannten Kalkkiste, d. h. einer Blechkiste mit gut schließendem Deckel und doppeltem durchbrochenem Boden, unter welchem sich eine Schicht gebrannten Kalkes befindet. Bei Drogen, die nur in kleineren Mengen vorrätig gehalten werden, tritt an Stelle der Kiste ein Porzellangefäß. «Über Kalk» aufbewahrte Drogen halten sich jahrelang unverändert. Deshalb fordert die neue Pharmacopoea helvetica (Edit. IV) bei zahlreichen empfindlichen Drogen, die starkwirkende Substanzen enthalten und in gleichmäßiger Beschaffenheit erhalten werden müssen — wie Fol. Digitalis und Secale cornutum — direkt die Aufbewahrung über Kalk. Auch die holländische Pharmakopoee kennt diese Aufbewahrung über Kalk. In der Tat hält sich z. B. Secale cornutum jahrelang unverändert, wenn man Sorge trägt, daß es trocken aufbewahrt wird. Und auch bei anderen Drogen wird die jährliche Erneuerung überflüssig, wenn sie über Kalk aufbewahrt werden.

Ganz besonders bewährt sich aber die Aufbewahrung über Kalk bei Drogen, die leicht Feuchtigkeit aus der Luft anziehen, wie z. B. Bulbus Scillae, und solchen, die gepulvert leicht zusammenfließen (Galbanum, Ammoniacum).

Da Vanille oft geschimmelt in Europa eintrifft, sollte auch den Pflanzern die Kalkkiste empfohlen werden. Wenn nur über Kalk getrocknete Vanille verpackt wird, kann sie nicht schimmeln. GRESHOFF hat die Brauchbarkeit der Kalkkiste in den Tropen erprobt und empfiehlt sie warm.

Die jetzt meist als «LEHMANN-HAGERscher Kalktrockenkasten» bezeichnete Kalkkiste (bezw. das Kalkglas) findet man übrigens schon in einer Handschrift aus der Wende des XVI. Jahrh. erwähnt, die LEROY DE LA MARCHE (1887) und neuerdings GUARESCHI (1905) herausgegeben hat (SCHELENZ).

Wie außerordentlich Trockenhalten konserviert, zeigen die Pflanzenfunde in altägyptischen Gräbern. Wie SCHWEINFURTH zeigte, sind bei den Pflanzenbinden der Mumien oft noch die Blätter (z. B. Mentha piperita) grün und die Blüten (z. B. Carthamus tinctorius) in ihren natürlichen Farben erhalten, trotzdem sie 3–5000 Jahre alt sind.