FUSSNOTEN:

[1] Wissenschaftliche Zeitschrift, herausgegeben von den Lehrern der Basler Hochschule. 1. Jahrgang, 2. Heft (1823), S. 34.

[2] Ebenda, 5. Jahrgang, 3. Heft (1827), S. 16. 17.

[3] Dr. A. Heusler (Mitglied des Kleinen Rathes), die Trennung des Kantons Basel, 2. Bd., Zürich 1842, S. 495.

[4] Vgl. Tscharner, Verhandlungen über die Theilungsfrage in Betreff der Universität Basel vor der eidgenössischen Theilungskommission als bestelltem Schiedsrichter, Aarau 1834 (Heft 1), Chur 1835 (Heft 2).

[5] z.B. in einigen Artikeln der Hannoverschen Zeitung: »Die Universität Basel eine Korporation«. Dargestellt von einem Mitgliede der Göttinger Juristenfakultät (abgedruckt in der Baseler Zeitung 1834, Nr. 49, 50, 51, 55, 59).

[6] Ueber die wichtigen Ausführungen des Rathsherrn Dr. A. Heusler in der Sitzung des Schiedsgerichts vom 28. Juli vgl. Tscharner, Verhandlungen, 2. Heft, S. 265 ff. und Baseler Zeitung v. 31. Juli 1834.

[7] Das Erziehungskollegium war anlässlich der Verfassungsänderung von 1833 an die Stelle des Erziehungsrathes getreten. Vgl. Reglement f d. Kleinen Rath vom 6. Christmonat 1833, § 68.

[8] Acta et decreta Regentiae Academiae Basileensis, tomus VII, pag. 19-21.

[9] So »Der Republikaner.« Vgl. Baseler Zeitung 1835, Nr. 43.

[10] Dieser »senatus academicus« — eine Versammlung der Mitglieder der Curatel und der Regentialen — war bestimmt zur feierlichen Einführung neu ernannter Professoren. Bis zum Ende dieser Periode wurde er, obwohl im Gesetze von 1835 nicht mehr genannt, im Anschluss an die Bestimmungen des Gesetzes von 1818, beibehalten.

[11] Seit 1822 werden diese Verzeichnisse deutsch veröffentlicht.

[12] Nur die zweite Redaktion dieses Schreibens kam zur Vertheilung und Versendung.

[13] Seit 1851 wurden häufiger Preisfragen gestellt. Die Reihenfolge, in welcher jetzt die Fakultäten solche Preisfragen zu stellen haben, bestimmt die Ordnung für Regenz und Rektor von 1882 in § 20.

[14] Die Ordnung für den Pedell vom Juli 1836 erfuhr bis 1865 Abänderungen im Mai 1849 und im Februar 1855. — Dieses Amt wurde verwaltet während 33 Jahren bis 1849 von Scholer, 1849-55 von Bürgy, 1855-77 von Em. Beck, seitdem von V. Hofer.

[15] Dazu gehört namentlich das für die Rektoratsfeier von einem Mitgliede der Regenz verfasste Programm.

[16] Das Amt des Archivars verwalteten die HH. Proff. Vischer (Vater) bis 1871, Ed. Hagenbach 1871 bis 1874, Vischer (Sohn) 1874-1876, 1878-1881, C.E.E. Hoffmann 1876 und 1877; seit 24. November 1881 ist Archivar Herr Prof. J. Wackernagel.

[17] Befreiung von aktivem Militär- und Löschdienst, Gewährung des Niederlassungsrechtes zufolge der Anstellung und Wegfall der Niederlassungsgebühren brachte § 21 des Universitätsgesetzes vom 30. Januar 1866.

[18] Bei dieser Gelegenheit erschien: »Festschrift zur Einweihung des Museums in Basel am 26. November 1849« (Schweighauser).

[19] Das Gesetz vom 6. April 1836 nannte als solche: 1. Die Bibliothek und das Münzkabinet — 2. Die Kunstsammlung. — 3. Das naturwissenschaftliche Museum. — 4. Das anatomische Museum. — 5. Die botanische Anstalt. Später kamen als selbständige Sammlungen, welche sich allmählich ausschieden, die antiquarische Sammlung mit drei Abtheilungen (eigentliches Antiquarium, Antikensaal, ethnographisches Kabinet), sowie 1866 die chemische Anstalt und das physikalische Kabinet hinzu; sodann die von Professor Wackernagel 1855-57 angelegte mittelalterliche Sammlung, welche Aufstellung im Conciliumssaale des Münsters fand.

[20] Herr Rathsherr Christ in der Schrift: »Schulen und Universität in Basel« — Aufklärungen — Motto: »Behalte, was du hast« (Basel, Schweighauser 1851).

[21] Vgl. »Die neue Hochschule der Schweiz. Eidgenossenschaft und die alte Universität Basel« (Basel, Schweighauser 1861) — (Prof. W. Vischer) »Die eidgenössische Universität«, Bern, Jenni 1851.

[22] Ein Bild desselben bringt die »Gedenkschrift zur Eröffnung des Vesalianum.« Lpz. 1885.

[23] In einer Petition von 25 Theologie-Studierenden im October 1863.

[24] Jetzt gilt das Bundesgesetz vom 19. Christmonat 1877 und Verordnung über die eidgenössischen Medizinalprüfungen vom 2. Heumonat 1880 nebst Anhang vom 4. Wintermonat 1881.

[25] Jetzt gilt für die Prüfungen das Reglement vom 26. October 1875.

[26] Zu dieser Feier erschien eine von den HH. Proff. Eduard Hagenbach und Julius Piccard verfasste Festschrift.


II.
Fonds der Universität.

Durch Aeufnung des Geldes, welches durch Schenkungen, Vermächtnisse und Gebühren der Universität zukam, entstanden im Laufe der Jahrhunderte die verschiedenen akademischen Fisci. Die Gesetze von 1813 und 1818, welche die früher mit Korporationsrechten ausgestattete Universität als die höchste staatliche Lehranstalt des Kantons anerkannten und bestätigten, haben die Leitung der Finanzverwaltung für die verschiedenen, theils der Universität im Allgemeinen, theils den Fakultäten gehörigen Fonds der Regenz belassen, doch mit der Verpflichtung, jährlich den oberen Behörden Rechenschaft abzulegen. Die Regenz hinwiederum beauftragte für jeden einzelnen Fiscus einen Professor aus ihrer Mitte mit der Verwaltung; diese verschiedenen Curatoren übergaben ihr am Ende des Jahres die Rechnung über Einnahmen und Ausgaben. Die Anlage aller Kapitalien beschloss die gesammte Regenz selbst. Den Einzug der Zinsen und die Führung der Schuldbücher besorgte ein durch Provision besoldeter, nicht der Regenz angehöriger Geschäftsmann, der den Namen Exactor führte; er stand mit den verschiedenen Curatoren in Abrechnung und unterstützte auch Regenz und Rektor beim Anlegen des Geldes. Bei der Trennung des Kantons nach dem Streite der Dreissigerjahre wurde das aus Sammlungen, Gebäuden und Kapitalien bestehende Universitätsvermögen als Staatsgut mit in die Theilung gezogen, und es hatte davon Basel-Stadt etwas mehr als 330,000 Franken alte Währung an Basel-Landschaft zu entrichten; die damit herbeigeführte Gefahr einer Schmälerung des Universitätsvermögens wurde dadurch beseitigt, dass die genannte Loskaufssumme nicht dem Universitätsfond entnommen, sondern direkt aus der Staatskasse bezahlt wurde. Bei dieser Gelegenheit wurde denn auch die Frage über die Stellung des Universitätsvermögens einlässlich in den Behörden behandelt und als Ergänzung des Universitätsgesetzes von 1835 wurde am 6. April 1836 ein Gesetz über Verwaltung und Verwendung des Universitätsgutes erlassen, welchem sich die Aufstellung eines neuen Reglements durch Regenz und Erziehungsrath anschloss; dadurch wurde die etwas umständliche und zersplitterte Verwaltung im Sinne grösserer Vereinfachung und Concentration reorganisiert. An die Stelle der verschiedenen, häufig abwechselnden Curatoren trat der eine Curator fiscorum. Bei der Aufstellung dieser Stelle nahm man an, dass sich stets ein Mitglied der Regenz finden lasse, welches bereit ist, dieses Amt zu versehen, eine Voraussetzung, die sich bis jetzt bewährt hat; als erster Curator fiscorum ist Herr Prof. Rud. Merian bezeichnet worden, und er hat während 35 Jahren bis zu seinem Tod im Jahre 1871 die Finanzverwaltung der Universität besorgt; seither geniesst als sein Nachfolger der Unterzeichnete das Zutrauen der Regenz. Für die Besorgung der Anlagen wurde die Anlagekommission, welcher der Curator auch angehört, eingeführt, in Folge dessen die Regenz sich nur noch mit der Bestätigung der Vorschläge zu befassen hat. Die Beamtung des Exactors blieb, wurde aber dadurch vereinfacht, dass er nun nur noch mit dem einen Curator abzurechnen hat.

Bei dieser Neuordnung der Finanzverhältnisse wurde auch eine etwas andere Eintheilung der Universitätsfonds angeordnet, indem man einerseits einige Fisci, die nur Unterabtheilungen bildeten, selbstständig hinstellte, und andererseits mehrere zum gleichen Zweck bestimmte Fisci zusammenzog. Das Resultat davon war laut Rechnungsabschluss vom 31. Dezember 1836 das folgende, wobei wir, wie bei allen späteren Zahlen, auf Franken abrunden:

Fr. Kapitalgeld (a.W.)
I.Fiscus legatorum academicus138,604
II.Fiscus Gymnasii91,293
III.Fiscus vestiendorum12,000
IV.Fiscus legatorum medicus2,442
V.Fiscus bibliothecæ publicæ 54,683
VI.Fiscus bibliothecæ botanicæ2,512
VII.Fiscus horti botanici3,641
VIII.Fiscus facultatis theologicæ9,918
IX.Fiscus facultatis juridicæ9,728
X.Fiscus facultatis medicæ4,885
XI.Fiscus facultatis philosophicæ 4,108
XII.Fiscus Universitatis218,413

Wir wollen nun kurz andeuten, was jeder dieser Fisci zu bedeuten hat und was seine Leistungen und Umwandlungen in den verflossenen fünfzig Jahren waren.

Der Fiscus legatorum academicus entstand aus dem eine Abtheilung des Fiscus legatorum bildenden akademischen Stipendienfonds, der aus den Kapitalien der Universitätsstipendienstiftungen besteht, und es wurde ihm noch beigefügt der Fiscus pauperum, der bestimmt ist für Armenzwecke und unter Anderem die Stiftungen von Erasmus und Daniel Bernoulli zur Unterstützung von armen durchreisenden Gelehrten und Studierenden durch den jeweiligen Rektor enthält; ferner das Stiftungskapital des Alumneumfonds, das sich auf das frühere Alumneum im oberen Collegium des Augustinerklosters bezieht. In den letzten fünfzig Jahren flossen noch in diesen Fond: im Jahre 1857 das Legat von Herrn Leonhard Huber sel. mit Fr. 2857 für hilfsbedürftige Basler Studenten, im Jahre 1859 aus dem Franz Von Speyr'schen Fideikommiss Fr. 1754, im Jahre 1860 beim Jubiläum von frühern Schülern der Universität aus Baselland das Stipendium Rauricum mit Fr. 2500, im Jahre 1874 die Hälfte der Stiftung zu Ehren des Rektors gymnasii Rudolf Burckhardt, von Schülern desselben der Universität dargebracht, mit Fr. 2895 und im Jahr 1880 das bei Gelegenheit der hundertjährigen Geburtstagsfeier des verstorbenen Theologen de Wette von seinen Verwandten gestiftete Stipendienkapital von Fr. 2750, über dessen Zinsen die theologische Fakultät zu verfügen hat.

Der Ertrag dieses akademischen Legatenfonds diente bis heute hauptsächlich zur Ertheilung von Stipendien an die Studierenden; bis zum Erlass des Schulgesetzes im Jahre 1880 wurden auch Schüler des oberen Gymnasiums oder Pädagogiums dabei bedacht. Ausserdem leistete dieser Fond die Auszahlung des Ryhiner'schen Legates mit je Fr. 300 jährlich an die Professoren der Logik und Botanik als Inhaber des betreffenden Stiftungskapitals, die Zahlungen an die Armenkassen des Rektors und der Fakultäten als Ertrag der aufgenommenen Armenfonds und Kapitalien der Fakultätsstipendien, Beiträge an Seminarien und an allgemeine Zwecke wie Turnen und Singen verfolgende Studentenvereine, die Honorierung der Preisaufgaben, seit 1844 als Besitzer des Alumneumfonds einen den alten Miethsgeldern entsprechenden jährlichen Beitrag von Fr. 240 an das Alumneum für Studierende der Theologie, ferner von 1851 bis zur Errichtung des mit Krediten besser bedachten Vesalianums im Jahr 1885 einen mit der Zeit auf mehr als Fr. 1000 jährlich anwachsenden Beitrag an die anatomische Anstalt für die Beschaffung von Leichen und dann noch verschiedene Beiträge an andere Universitätsanstalten, besonders an die Bibliothek für Hilfsarbeiten. Auch musste zu Zeiten für ausserordentliche einmalige Ausgaben dieser Fond die Mittel liefern, so z.B. im Jahr 1839 Fr. 1250 a.W. an die Verlegung des botanischen Gartens, im Jahre 1849 Fr. 10,500 a.W. an das Museum und im Jahre 1860 Fr. 7000 an die Kosten des Universitätsjubiläums. Solche ausserordentliche, 150 Fr. überschreitende, durch Stiftung und Gesetz nicht vorgesehene Verwendungen bedürfen seit 1836 bei allen Fisci, nachdem sie von der Regenz beschlossen sind, noch der Genehmigung des Erziehungsrathes.

Der Fiscus Gymnasii war aus den Kapitalien der Schülerstipendien entstanden und bezieht sich also nicht auf Universitätszwecke; er wurde nur von der Universität verwaltet und der Ertrag wurde den Schulbehörden zugestellt. Nach Erlass des Schulgesetzes im Jahre 1880 ging dieser Fond mit Fr. 207,655 an die vom Erziehungsrath bestellte Schulstipendienkommission über.

Der Fiscus vestiendorum oder Fiscus des Schülertuchs stammt aus der Zeit, wo die Universität die Sammlung von Geldern für die Bekleidung armer Schüler besorgt hatte; auch er hat keinen Universitätszweck, und sein Ertrag wurde jährlich an die Personen ausbezahlt, welche sich mit der Vertheilung des Schülertuchs befassten. Im Jahre 1881 wurde dieser Fond mit Fr. 25,058 der Schülertuchkommission übergeben.

Der Fiscus legatorum medicus stammt von dem berühmten Felix Plater, der eine Summe gestiftet hat, um aus dem Ertrag den Spitalarzt zu bezahlen. In den Jahren 1837 und 1838 bei Errichtung des neuen Spitales legten vier Freunde der Universität Fr. 2100 a.W. in diesen Fond und im Jahre 1867 wurde das Legat von Joh. Gottl. Thurneysen sel. mit Fr. 1000 ihm einverleibt. Bis zum Jahre 1864 wurden aus dem Ertrag dieses Fonds jährlich Fr. 150 an den Spitalarzt bezahlt; seitdem der Spital die Bezahlung seiner Aerzte vollständig übernommen hat, werden die Zinsen durch Regenzbeschluss, entsprechend den jedesmaligen Bedürfnissen, den verschiedenen Anstalten der medicinischen Fakultät zugewandt.

Der Fiscus bibliothecæ publicæ entstand aus Schenkungen und Gebühren; ausser den sogenannten Neujahrsgeldern, d.h. freiwilligen Beiträgen von Freunden der Bibliothek, sind ihm in den letzten 50 Jahren noch eine Anzahl Schenkungen aus Trauerhäusern, im Jahr 1874 ein Viertel der Rektor Rudolf Burckhardt'schen Stiftung mit Fr. 1447, und vor Allem im Jahr 1880 das Legat des Herrn Wilh. Burckhardt-Forcart sel. mit Fr. 40,000 zugekommen. Der Ertrag dieses Fonds dient der Universität für Bücheranschaffungen und Beamtenbesoldungen. Bis zum Jahr 1870 war die Rechnung der Bibliothek mit der Rechnung des Bibliothekfiscus verschmolzen; seit 1871 wird der Ertrag an die Bibliothek abgeliefert, welche nun selbstständig Rechnung führt und auch die Gebühren und meisten Geschenke direkt in Empfang nimmt.

Der Fiscus bibliothecæ botanicæ und der Fiscus horti botanici, die 1836 als selbstständige Fisci von dem fiscus facultatis medicæ waren abgetrennt worden, wurden im Jahre 1853 zum Fiscus der botanischen Anstalt vereinigt. Der Ertrag geht an die botanische Anstalt. Auch hier war bis 1870 die Rechnung des Fiscus und der Anstalt verschmolzen.

Die vier Fakultätsfisci entstanden hauptsächlich aus den bei Immatrikulation und Promotion erlegten Gebühren; sie zahlten Beiträge an die Gehalte der Professoren und wurden 1853 mit dem Fiscus Universitatis verschmolzen.

Der Fiscus Universitatis entstand hauptsächlich aus der Ansammlung der Gebühren bei Immatrikulation und Abgang, welche ihm bis heute noch zufliessen. Bei der Neueintheilung im Jahr 1836 wurde ihm der Fiscus Rectoris und der nicht in Stiftungskapitalien bestehende Theil des Fiscus Alumnorum zugewiesen. Von den ihm zugekommenen Geschenken erwähnen wir besonders aus dem Jahr 1880 das Legat des Herrn Wilh. Burckhardt-Forcart sel., der auch diesem Fiscus Fr. 40,000, also den Universitätsfonds im Ganzen Fr. 80,000 vermachte. Das Gesetz von 1836 hatte bestimmt, wie viel aus diesem Fond an die Gehalte der Professoren und an die Sammlungen für den Unterricht zu zahlen war; durch das Gesetz von 1866 wurde sein Betrag speciell für Zulagen zu den direkt vom Staat bezahlten Besoldungen, ausserordentlichen Gehalten und Remunerationen bestimmt, welche der Regierungsrath auf Antrag des Erziehungsrathes beschliesst; er wird desshalb seither gewöhnlich als Zulagefond bezeichnet. Der Fond wurde zuweilen auch für ausserordentliche Ausgaben in Anspruch genommen, so zahlte er u.a. im Jahr 1849 Fr. 45OO a.W. an das Museum und im Jahr 1860 Fr. 7536 an die Kosten des Universitätsjubiläums. Auch wurden die laufenden Ausgaben der Universität für Druck, Inserate, Gas u.s.w. bis zur Ertheilung eines besonderen Kredites von Fr. 2000 durch das Gesetz von 1866 aus diesem Fiscus bestritten.

Zu diesen aus älterer Zeit stammenden Fisci sind in den letzten 50 Jahren noch zwei neue hinzugekommen, nämlich der naturhistorische Fond und der Heusler'sche Vermächtnissfond.

Der naturhistorische Fond verdankt seinen Ursprung der im Jahre 1836 in der Regenz gemachten Anregung, einen Theil der Gelder der Universität, die nach dem damals üblichen stadtbaslerischen Zinsfuss nur etwa 3¼% eintrugen, auswärts anzulegen. Es wurde dies von einer besonderen von Rathsherr Peter Merian präsidierten Kommission besorgt, welche aus dem Ertrag der empfangenen Gelder vorerst 3¼% und seit 1857 3½% der allgemeinen Verwaltung vergütete und aus dem Rest einen Reservefond anlegte. Bis 1859 war alles Geld wieder an die allgemeine Verwaltung zurückbezahlt und es blieb nur der Reservefond in den Händen der Kommission. Aus diesem gingen im Jahr 1862 Fr. 10,000 an den Sternwartefond, der später bei Erstellung des Bernoullianums zur Verwendung kam, und im Jahr 1863 fernere Fr. 10,000 an die botanische Anstalt behufs Erstellung eines Gewächshauses. Aus dem Rest von rund Fr. 40,000 wurde zuerst der Fond des naturwissenschaftlichen Museums und dann der naturhistorische Fond gebildet, auf dessen Ertrag nach dem Universitätsgesetz von 1866 das naturhistorische Museum für Unterhalt und Vermehrung der Sammlungen angewiesen ist. Herr Peter Merian hat bis zu seinem Tod im Februar 1883 selbst diesen Fond verwaltet; seitdem ist er mit den andern Fiscis vereinigt.

Der Heusler'sche Vermächtnissfond rührt her von dem im Jahr 1862 eröffneten Legate des Herrn Friedrich Heussler sel. Der Ertrag der testierten Fr. 100,000 ist bestimmt für hilfsbedürftige Alters- oder Krankheitshalber austretende Universitätslehrer, so wie für die von Universitätslehrern hinterlassenen Witwen und Waisen. Die Vertheilung wird jährlich von der Regenz auf Vorschlag einer besondern Kommission beschlossen. Durch verschiedene Schenkungen aus den Jahren 1872 bis 1882 ist das unantastbare Stiftungskapital auf Fr. 120,500 angewachsen; was darüber hinausgeht, bildet einen Reservefond, auf den nöthigen Falls zurückgegriffen werden darf.

Die folgende Tabelle soll die Entwicklung der akademischen Fisci in den verflossenen 50 Jahren dadurch anschaulich machen, dass die Beträge der entsprechenden Fonds auf Ende 1836 und 1884 in die gleichen Linien eingetragen und deren Zunahmen dazwischen gesetzt sind. Das Kapitalgeld alter Währung ist mit 27:40 in das jetzige Geld übertragen. Der Fiscus Gymnasii und Schülertuchfond, die keinem Universitätszweck dienen, sind weggelassen.

Betrag 1836Zunahme Betrag 1884
Fr.Fr.Fr.
Fisc. legatorum acad. 205,33956,271261,610Akadem. Vermächtnissfond
Fisc. legatorum med. 3,61812,38416,002Medicin. Vermächtnissfond
Fisc. bibliothecæ publ. 81,01150,430131,441Bibliotheksfond
Fisc. bibliothecæ botan. 9,1152,84911,964Botanischer Fond
Fisc. horti botanici
Fisc. facult. theol. 366,001143,947509,948Zulagefond
Fisc. facult. jurid.
Fisc. facult. med.
Fisc. facult. phil.
Fisc. Universitatis
136,302136,302Heusler'scher Vermächtnissfond
42,025 42,205Naturhistorischer Fond
Gesammtbetrag 665,084444,2081,109,292

Die Kapitalien der obigen sieben Fisci bilden bei der Verwaltung einen gemeinsamen Stock, dessen Ertrag am Ende des Jahres pro rata unter die einzelnen Fonds vertheilt wird. Die Zunahme in den letzten fünfzig Jahren erklärt sich hauptsächlich aus den erwähnten höchst verdankenswerthen Geschenken und Legaten.

Wir haben nun noch zu berichten über die Stiftungen, deren Kapitalien nicht in die Verwaltung dieser vereinigten Fonds aufgenommen sind, da die testamentarischen Bestimmungen eine gesonderte Rechnungsstellung verlangen.

Die beiden folgenden betreffen die Gesammtuniversität:

Der Albrecht'sche Stipendienfond. — Herr Stadtrath Johannes Wimmer sel. und Frau Salomea geb. Albrecht sel. stifteten durch das am 26. Juli 1871 publicierte Testament einen Stipendienfond, der zuerst während 25 Jahren durch die Zinsen geäufnet werden soll und dessen Ertrag hernach in erster Linie den Nachkommen der Albrecht'schen Familie, die sich dem Studium widmen, zu Gute kommen soll, dann aber auch andern Studierenden, wenn keine Albrecht'schen Nachkommen Anspruch erheben oder die Zinsen auch für weitere Unterstützungen ausreichen. Die Regenz hat die Uebernahme der Verwaltung am 30. November 1871 beschlossen und den ausgewiesenen Betrag am 28. September 1872 in Empfang genommen. Die gestiftete Summe betrug mit Einschluss eines Postens von Fr. 1333, auf welchen die Geschwister Wimmer zu Gunsten der Universität verzichtet haben, Fr. 43,438. Bis zum 31. Dezember 1884 war das Vermögen angewachsen auf Fr. 70,582.

Stiftungsfond der Studentenkrankenkasse. — Im Jahre 1877 übergab Herr Professor J.J. Bachofen mit Fr. 15,000, die für den Heusler'schen Vermächtnissfond bestimmt waren, noch weitere Fr. 5000 der Regenz, um einen Fond der Studentenkrankenkasse zu bilden. Der Ertrag desselben wurde theils verwendet zur Deckung eines Deficits der genannten Kasse, theils zu Extraunterstützung kranker Studierender, besonders durch Beiträge an ärztlich angeordnete Landaufenthalte.

Auf zwei Fakultäten bezieht sich:

Die theologisch-philosophische Stiftung. — Im Dezember 1872 übergab ein Freund der Universität anonym einem von ihm selbst bezeichneten und später durch Cooptation sich ergänzenden Curatorium von drei Professoren die Summe von Fr. 20,000 zur Unterstützung der Studien in den Disciplinen der Theologie und Philosophie. Der Ertrag des Kapitals soll seine Verwendung finden für Ausschreibung von Preisfragen aus den Gebieten der genannten Wissenschaften, oder Ertheilung von Stipendien an Studierende der Universität Basel hauptsächlich zu wissenschaftlichen Reisen. Die Verwaltung der Stiftung besorgt das Curatorium, und es wird nur der Status des jeweiligen Vermögens in die Universitätsrechnung aufgenommen; am 31. Dezember 1884 betrug derselbe Fr. 26,066.

Zu der Bibliothek gehört:

Die Episcopius-Stiftung. — Im Oktober 1881 hat Herr Dr. Gottlieb Bischoff sel. in dankbarer Erinnerung an seinen Vorfahr, den Buchdrucker Nicolaus Episcopius, dem Oberbibliothekar die Summe von Fr. 1000 übergeben, um aus dem Ertrage Werke über die Geschichte der Buchdruckerkunst und des Buchhandels für die Universitätsbibliothek nach freier Wahl anschaffen zu können. Bei Ablage der Bibliotheksrechnung wird über den jeweiligen Stand dieser Stiftung berichtet.

Schliesslich haben wir noch drei Stiftungen zu besprechen, die sich auf die Kunstsammlung beziehen.

Die Samuel Birmann'sche Stiftung. — Herr Samuel Birmann-Vischer sel. hat durch sein am 15. August 1844 geschriebenes und am 30. September 1847 eröffnetes Testament zu Haupterben seines Vermögens ernannt: zur Hälfte die Universität, zum Viertel den Spital und zum Viertel das Waisenhaus.

Nach dem am 4. Februar 1859 erfolgten Tode der Frau Witwe Birmann geb. Vischer, welche die Nutzniessung des hinterlassenen Vermögens hatte, wurde entsprechend den testamentarischen Bestimmungen die Verwaltungskommission gebildet aus zwei Vertretern der Universität, einem Vertreter des Spitals und einem Vertreter des Waisenhauses. Das dieser Kommission eingehändigte Vermögen bestand aus Werthtiteln, und zwar hauptsächlich Actien von Banken, Eisenbahn- und Versicherungs-Gesellschaften und dem Landgute vor dem Spalenthor. Entsprechend den im Testamente deutlich ausgesprochenen Bestimmungen sind diese Titel zum grössten Theile behalten worden und haben die vom Testator ausgesprochene Erwartung eines mit der Zeit zunehmenden Nutzens gerechtfertigt; das Landgut wurde in den Jahren 1860 und 1861 zu damals günstigen Bedingungen verkauft, und seither ist ein ganzes Quartier auf seinem Boden entstanden. Während die für Spital und Waisenhaus bestimmten Antheile einstweilen noch zum grössten Theile den Verwandten des Testators zu Gute kommen, erhielt die Universität den vollen Ertrag ihrer Hälfte seit 1860. Diese Summe ist ganz für die Kunstsammlung bestimmt und wird desshalb auch direkt an die derselben vorstehende Kommission abgeliefert; sie soll nach dem Testament ausschliesslich verwendet werden für Ankauf schweizerischer Kunstwerke, Unterstützung talentvoller Künstler aus Basel-Stadt, Honorierung des Custoden der Kunstsammlung und Aufstellungskosten der Birmann'schen Sammlung. Das Stiftungskapital ist laut der auf den 1. Februar 1885 abgeschlossenen, von der Verwaltungskommission genehmigten und der Regenz mitgetheilten Rechnung gewerthet zu Fr. 487,377. Der jährliche Ertrag war in den letzten zehn Jahren im Mittel etwas über Fr. 30,000, wovon also die Hälfte an die zur Universität gehörige Kunstsammlung ging.

Die Bleiler'sche Stiftung. — Von dem Ehepaar Bleiler-Mieg sel. sind im Jahre 1858 laut testamentarischer Verfügung der Kunstsammlung des Museums Fr. 10,000 zugekommen; die eine Hälfte bestimmt zur Anschaffung von Kunstgegenständen, der Ertrag der andern Hälfte zur Unterstützung eines fleissigen und bedürftigen, sich zur Ausbildung in Rom aufhaltenden Basler Künstlers. Die Stiftung wird von der Kunstkommission verwaltet; der letzte Rechnungsabschluss ergab als Saldo auf neue Rechnung Fr. 18,157.

Das Singeisen'sche Legat. — Jungfrau Magdalena Singeisen sel. vermachte durch das im Jahre 1870 publicierte Testament dem Museumsfond der Stadt Basel die Summe von Fr. 17,000 mit der Bestimmung, dass die Zinsen davon vorerst ihrer Dienstmagd während Lebenszeit ausbezahlt werden sollen. Nach deren Tode soll dieser Zins zur Unterstützung älterer und bedürftiger, in Basel wohnender Künstler verwendet werden. Diese früher von der Museumskommission verwaltete Stiftung wird jetzt von der Kunstkommission besorgt.

Wir haben hier nur die zu Gunsten der Universität gemachten Stiftungen besprochen, welche öffentlich von der Universität verwaltet werden und über welche also auch die Universitätsrechnung berichtet; andere, theils für die Universität im Allgemeinen, theils für einzelne Anstalten oder Sammlungen derselben bestimmte Stiftungen verwalten Privatvereine, insbesondere die Akademische Gesellschaft und der Museumsverein. Auskunft über dieselben ist zu finden in den jährlich veröffentlichten Berichten dieser Vereine, sowie in der soeben herausgekommenen fünfzigjährigen Geschichte der Akademischen Gesellschaft.


Es mag im Anschluss an diesen Abschnitt noch kurz in abgerundeten Zahlen angedeutet werden, wie die Mittel für die Universität zusammenfliessen, wobei wir nicht von den ausserordentlichen Leistungen für Erstellung neuer Unterrichtsanstalten, sondern nur von dem sprechen, was zur Bestreitung der jährlichen regelmässigen Ausgaben gespendet wird. Abgesehen von den verhältnissmässig nur geringe Summen betragenden Gebühren und Eintrittsgeldern kommen hier drei verschiedene Einnahmequellen in Betracht:

1. Die direkten Beiträge des Staates, entsprechend den durch Gesetze und Grossrathsbeschlüsse festgesetzten Krediten. Im Jahre 1835 betrugen dieselben etwa nur Fr. 40,000 und sind in den fünfzig Jahren bis 1885, Dank der Bereitwilligkeit der Behörden, Opfer für die höchste Lehranstalt zu bringen, etwa auf Fr. 185,000 gestiegen.

2. Der Ertrag der Universitätsfonds. Im Jahre 1835 war derselbe etwa Fr. 20,000 und hat in den fünfzig Jahren theils durch Vermehrung des Vermögens, theils in Folge des höheren Zinsfusses etwa Fr. 60,000 erreicht.

3. Die freiwilligen Beiträge von Vereinen und Privaten. Hier sind vor Allem die in der besonderen Festschrift dargestellten Leistungen der Akademischen Gesellschaft zu erwähnen; ausserdem aber spenden der Museumsverein, die Gemeinnützige Gesellschaft und manche Freunde der Universität Geschenke an die verschiedenen Universitätsanstalten. Wenn wir die theils höchst werthvollen Kunstgegenstände, Bücher, Naturalien und Apparate bei Seite lassen und nur die Geldgaben in Betracht ziehen, so finden wir für diese ganz freiwilligen Leistungen im Jahre 1884 etwa Fr. 31,000.

Somit setzen sich die regelmässigen jährlichen Leistungen für die Universität etwa folgendermassen zusammen:

StaatsbeitragFr.185,000 macht67%oder
Ertrag der Universitätsfonds»60,000» 22%»29
Freiwillige Privatleistungen»31,000 »11%»9
im GanzenFr.276,000.

Ed. Hagenbach-Bischoff.


III.
Rektoren, Lehrpersonal und Studentenschaft der Universität.