Mittel und Wege.

Die Debatten über die Mittel und Wege zur Aufbringung der bewilligten Summen füllten einen beträchtlichen Theil der Session aus. Es wurde beschlossen, daß sechshundert und funfzigtausend Pfund durch eine directe monatliche Grundsteuer aufgebracht werden sollten. Ferner wurden die Accisabgaben auf Ale und Bier verdoppelt und die Eingangszölle auf rohe Seide, Leinwand, Bauholz, Glaswaaren und einige andere Artikel erhöht.[125] Soweit fand geringe Meinungsverschiedenheit statt. Bald aber wurde der ruhige Geschäftsgang durch einen Vorschlag gestört, der bei weitem populärer war als gerecht und human. Obwohl Steuern von noch nicht dagewesener Höhe ausgeschrieben waren, konnte man doch mit gutem Grunde zweifeln, ob diese Steuern ausreichen würden. Warum, fragte man, sollten nicht die irischen Insurgenten die Kosten des irischen Kriegs tragen? Die ganze Welt wisse, wie diese Insurgenten in ihrem Schattenparlamente gehandelt hätten, und es sei nicht mehr als recht und billig, daß man ihnen mit ihrem eigenen Maaße messe. Sie müßten so behandelt werden, wie sie die sächsische Colonie behandelt hätten. Jeder Acker Land, den die Ansiedlungsacte ihnen gelassen, müßte vom Staate confiscirt werden, um die Geldausgaben zu bestreiten, die ihr Ungestüm und ihre Verkehrtheit nothwendig gemacht hätten. Es ist nicht zu verwundern, daß ein Plan, der zu gleicher Zeit den Nationalgroll befriedigte und eine pekuniäre Erleichterung hoffen ließ, mit großer Freude begrüßt wurde. Es ward eine Bill eingebracht, die nur zu große Aehnlichkeit mit einigen von den jakobitischen Gesetzgebern in Dublin erlassenen Gesetzen hatte. Diese Bill bestimmte, daß das Eigenthum eines Jeden, der sich gegen den König und die Königin seit dem Tage ihrer Proklamation aufgelehnt, eingezogen und der Erlös desselben zur Fortführung des Kriegs verwendet werden sollte. Eine Ausnahme war zu Gunsten derjenigen Protestanten gemacht, die sich nur überlegener Gewalt gefügt hatten; gegen die Papisten aber wurde keine Nachsicht geübt. Das königliche Begnadigungsrecht wurde beschränkt. Zwar durfte der König, wenn es ihm gefiel, das Leben seiner besiegten Feinde schonen; aber es war ihm nicht gestattet, den geringsten Theil ihres Vermögens der allgemeinen Confiscation zu entziehen. Es sollte nicht in seiner Macht stehen, eine Capitulation zu bewilligen, welche den irischen Katholiken den Genuß ihres erblichen Grundbesitzes sicherte. Ja, er sollte sogar sein Wort gegen Diejenigen nicht halten dürfen, die er bereits zu Gnaden angenommen, die seine Hand geküßt und aus seinem Munde das Versprechen des Schutzes erhalten hatten. Es wurde ein Versuch gemacht, eine Klausel zu Gunsten Lord Dover’s einzuschalten. Dover, der bei allen seinen Fehlern nicht ohne einige Gefühle für England war, hatte sich durch Vertheidigung der Interessen seines Geburtslandes in Dublin sowohl den Irländern als den Franzosen verhaßt gemacht. Nach der Schlacht am Boyne war seine Lage traurig geworden. Weder in Limerick noch in Saint-Germains durfte er hoffen gut aufgenommen zu werden. In seiner Verzweiflung warf er sich Wilhelm zu Füßen, versprach ruhig zu leben und erhielt die gnädige Zusicherung, daß er nichts zu fürchten habe. Obgleich diesem unglücklichen Manne das königliche Wort verpfändet zu sein schien, beschlossen die Gemeinen dennoch mit hundertneunzehn gegen hundertzwölf Stimmen, daß sein Eigenthum von der allgemeinen Confiscation nicht ausgenommen sein solle.

Die Bill kam vor die Peers; aber die Peers waren nicht gemeint, sie ohne erhebliche Abänderungen anzunehmen, und zu solchen Abänderungen war jetzt keine Zeit. Zahlreiche Erben, Anwartschaftsinhaber und Gläubiger baten das Oberhaus flehentlich, Klauseln einzuschalten, welche den Unschuldigen gegen jede Gefahr, mit dem Schuldigen zu leiden, sicher stellten. Einige Bittsteller verlangten durch das Organ ihres Anwalts gehört zu werden. Der König hatte alle Vorbereitungen zu einer Reise nach dem Haag getroffen, der Tag, über welchen hinaus er seine Abreise nicht verschieben konnte, rückte immer näher, und so wurde die Bill zum Glück für die Ehre der englischen Legislatur in das dunkle Repositorium verwiesen, in welchem die abortiven Statuten vieler Generationen einen Schlaf schlafen, der nur selten von dem Geschichtsschreiber oder Alterthumsforscher gestört wird.[126]