Angriff gegen Caermarthen.
Dieser scharfsinnige, ruchlose und boshafte Politiker hielt sich, obgleich er selbst ein einträgliches Amt im königlichen Hofstaat bekleidete, tagtäglich über die Art der Besetzung der hohen Staatsämter auf und seine Declamationen wurden, wenn auch etwas weniger scharf und heftig, von anderen Rednern wiederholt. Keiner, sagten sie, der ein Minister Karl’s oder Jakob’s gewesen sei, dürfe ein Minister Wilhelm’s sein. Der erste Angriff wurde gegen den Lordpräsidenten Caermarthen gerichtet. Howe stellte den Antrag, daß dem Könige eine Adresse überreicht werden solle, die ihn ersuchte, alle Diejenigen, welche je einmal von den Gemeinen angeklagt worden seien, aus Sr. Majestät Staatsrath und Angesicht, zu entfernen. Die Debatte über diesen Antrag wurde zu wiederholten Malen vertagt. Während der Ausgang noch zweifelhaft war, schickte Wilhelm Dykvelt an Howe ab, um ihn zur Rede zu setzen. Howe war unbeugsam. Er war was man im gewöhnlichen Leben einen uneigennützigen Menschen nennt, das heißt, er legte auf das Geld weniger Werth als auf das Vergnügen, seiner üblen Laune Luft zu machen und Aufsehen zu erregen. „Ich erweise dem König einen Dienst,“ sagte er; „ich befreie ihn von falschen Freunden, und meine Stellung wird mich nie abhalten, meine Gedanken auszusprechen.“ Der Antrag wurde gestellt, scheiterte aber gänzlich. Der Satz, daß eine bloße Anklage, ohne Ueberführung, als ein entscheidender Beweis von Schuld betrachtet werden solle, widerstritt in der That der natürlichen Gerechtigkeit. Caermarthen hatte allerdings große Fehler begangen, aber sie waren durch Parteigeist übertrieben, durch harte Leiden gesühnt und durch neuerliche ausgezeichnete Dienste wiedergutgemacht worden. Zu der Zeit als er die große Grafschaft York gegen Papismus und Tyrannei zu den Waffen rief, hatten ihm einige der ausgezeichnetsten Whigs versichert, daß aller alte Zwist vergessen sei. Howe behauptete zwar, daß die Artigkeiten, welche im Augenblicke der Gefahr erzeigt worden seien, nichts bedeuteten. „Wenn ich eine Viper in der Hand habe,“ sagte er, „gehe ich sehr subtil mit ihr um; sobald ich sie aber am Boden habe, zertrete ich sie.“ Aber der Lordpräsident wurde so kräftig unterstützt, daß nach einer dreitägigen Discussion seine Feinde es nicht wagten, über den gegen ihn gerichteten Antrag die Meinung des Hauses zu sondiren. Im Laufe der Debatte wurde beiläufig eine wichtige Verfassungsfrage in Anregung gebracht. Die Frage war, ob eine Begnadigung vor einer parlamentarischen Anklage schützen könne. Die Gemeinen resolvirten ohne Abstimmung, daß eine Begnadigung nicht davor schützen könne.[37]