Das Erkenntniß gegen Devonshire.

Während die Gemeinen das Urtheil Johnson’s in Erwägung zogen, untersuchten die Lords mit Strenge das Prozeßverfahren, welches unter der vorigen Regierung gegen ein Mitglied ihres eignen Standes, den Earl von Devonshire, eingeleitet worden war. Die Richter, welche über ihn abgeurtheilt hatten, wurden umständlich ausgefragt und eine Resolution angenommen, welche erklärte, daß in seinem Falle die Vorrechte der Pairie verletzt und daß der Gerichtshof der Kings Bench, indem er einen übereilten Schlag mit einer Geldbuße von dreißigtausend Pfund bestraft, der gemeinen Justiz und der großen Charte Gewalt angethan habe.[8]