Rechtsbill.

Aus dem Streite über Oates entsprang ein andrer Streit, der sehr ernste Folgen hätte haben können. Die Urkunde welche Wilhelm und Marien zum König und zur Königin erklärten, war eine revolutionäre Urkunde. Sie war das Werk einer Versammlung, von der das ordentliche Gesetz nichts wußte, und hatte nie die königliche Sanction erhalten. Es war offenbar wünschenswerth, daß dieser hochwichtige Vertrag zwischen den Regierenden und den Regierten, dieses Dokument, kraft dessen der König seinen Thron und das Volk seine Freiheiten besaß, in eine streng regelrechte Form gebracht wurde. Die Rechtserklärung wurde deshalb in eine Rechtsbill verwandelt und die Rechtsbill von den Gemeinen ohne weiteres angenommen. Bei den Lords aber stieß sie auf Schwierigkeiten.

Die Rechtserklärung hatte die Krone zuerst Wilhelm und Marien gemeinschaftlich, dann dem Ueberlebenden von Beiden, dann Mariens Nachkommenschaft, und endlich auch der Nachkommenschaft Wilhelm’s von irgend einer andren Gemahlin als Marien zuerkannt. Die Bill war mit der Erklärung genau übereinstimmend abgefaßt. Wem aber der Thron zufallen sollte, wenn Marie, Anna und Wilhelm alle drei ohne Nachkommen starben, war in Ungewißheit gelassen. Dieser nicht vorgesehene Fall war indessen keineswegs unwahrscheinlich. Er lag sogar wirklich vor. Wilhelm hatte nie ein Kind gehabt. Anna war zwar mehrere Male Mutter gewesen, aber keines ihrer Kinder war mehr am Leben. Es wäre kein großes Wunder gewesen, wenn Krankheit, Krieg oder Verrath binnen wenigen Monaten sämmtliche Personen, welche zur Thronfolge befähigt waren, aus der Welt geschafft hätte. In welche Lage wäre das Land in diesem Falle gekommen? Wem sollte dann gehuldigt werden? Die Bill enthielt zwar eine Klausel, welche Papisten vom Throne ausschloß. Aber ersetzte eine solche Klausel eine den Nachfolger mit Namen bezeichnende Bestimmung? wie dann, wenn der nächste Thronerbe ein noch nicht drei Monat alter Prinz des Hauses Savoyen war? Es wäre absurd gewesen, ein solches Kind einen Papisten zu nennen. Sollte es also zum König proklamirt werden? Oder sollte die Krone so lange herrenlos bleiben, bis es ein Alter erreicht hatte, in welchem es befähigt war, sich eine Religion zu wählen? Konnten nicht auch die rechtschaffensten und verständigsten Männer in Zweifel sein, ob sie es als ihren Souverain betrachten dürften? Und wer sollte ihnen diesen Zweifel lösen? Ein Parlament würde es nicht geben, denn das Parlament würde mit dem Fürsten, der es zusammenberufen hatte, aufhören zu existiren. Es mußte eine vollständige Anarchie eintreten, eine Anarchie, welche mit der Vernichtung der Monarchie oder mit der Vernichtung der öffentlichen Freiheit enden konnte. Aus diesen gewichtigen Gründen schlug Burnet auf Wilhelm’s Veranlassung im Hause der Lords vor, daß die Krone in Ermangelung von Leibeserben Sr. Majestät, auf eine unbezweifelte Protestantin, Sophie, Herzogin von Braunschweig-Lüneburg, einer Enkelin Jakob’s I. und Tochter Elisabeth’s, Königin von Böhmen, übergehen solle.

Die Lords genehmigten dieses Amendement einstimmig, die Gemeinen aber verwarfen es einstimmig. Die Ursache der Verwerfung hat kein Schriftsteller der damaligen Zeit genügend erklärt. Ein whiggistischer Schriftsteller spricht von Machinationen der Republikaner, ein andrer von Machinationen der Jakobiten. Es steht jedoch fest, daß vier Fünftel der Vertreter des Volks weder Jakobiten noch Republikaner waren. Gleichwohl erhob sich im Unterhause nicht eine einzige Stimme zu Gunsten der Klausel, welche im Oberhause mit Acclamation angenommen worden war.[25] Die wahrscheinlichste Erklärung dürfte die sein, daß die grobe Ungerechtigkeit, welche in der Angelegenheit Oates’ begangen worden, die Gemeinen dergestalt gereizt hatte, daß sie mit Freuden eine Gelegenheit ergriffen, den Peers zu opponiren. Es wurde eine Conferenz gehalten, aber keine der beiden Versammlungen wollte nachgeben. Während der Streit am heftigsten war, trat ein Ereigniß ein, von dem man hätte denken sollen, daß es die Eintracht wiederherstellen werde. Anna gebar einen Sohn. Das Kind wurde mit großem Pomp und unter vielfachen öffentlichen Freudenbezeigungen in Hampton Court getauft. Wilhelm, war der eine Taufzeuge, der andre war der feingebildete Dorset, dessen Dach der Prinzessin in ihrem Unglück eine Zuflucht gewährt hatte. Der König gab dem Kinde seinen eignen Namen und kündigte dem um den Taufstein versammelten glänzenden Cirkel an, daß der kleine Wilhelm von diesem Augenblicke Herzog von Gloucester genannt werden solle.[26] Die Geburt dieses Prinzen hatte die Gefahr, gegen welche die Lords auf ihrer Hut zu sein für nöthig erachtet, sehr vermindert. Sie hätten daher jetzt mit Anstand widerrufen können. Aber ihr Stolz war durch die Strenge, mit der man ihre Entscheidung über Oates’ Nichtigkeitsbeschwerde im gemalten Zimmer getadelt hatte, verletzt worden. Man hatte ihnen geradezu ins Gesicht gesagt, daß sie ungerechte Richter seien, und diese Beschuldigung war nur um so kränkender, weil sie sich bewußt waren sie verdient zu haben. Sie verweigerten jede Concession und die Rechtsbill wurde fallen gelassen.[27]