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Der Erbe muß auch die Fehden des Vaters oder eines Blutsverwandten übernehmen, gleichwie die Freundschaften. Aber sie dauern nicht unversöhnlich fort: sühnt man doch selbst den Totschlag durch eine bestimmte Anzahl von Groß- und Kleinvieh, und das ganze Haus nimmt die Genugtuung an; das kommt dem Gemeinwesen zugute, denn bei solcher Ungebundenheit sind Einzelfehden besonders gefährlich.

Für Gelage und Bewirtungen zeigt kein anderes Volk so hemmungslose Neigung. Irgendeinen Menschen, wer es auch sei, vom Hause zu weisen, gilt als Frevel; je nach Vermögen rüstet jeder dem Fremden das Mahl. Wenn das Seine verzehrt ist, weist der Gastgeber den Weg zu einem anderen Gastfreund und gibt dahin das Geleit. So treten sie ungeladen ins nächste Haus. Da liegt nichts dran; mit gleicher Freundlichkeit werden sie aufgenommen. Bekannt oder unbekannt: im Gastrecht unterscheidet man nicht. Beim Abschied gehört es sich, dem Gaste zu bewilligen, was er sich etwa ausbittet, und eine Gegenbitte wird ebenso unbefangen gestellt. Die Geschenke machen ihnen Freude; aber was sie geben, rechnen sie nicht an, und was sie empfangen, schafft keine Verpflichtung. Wohlwollen nur kettet Gastfreund an Gastfreund.

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Gleich vom Schlaf weg (den sie meist bis in den Tag hinein ausdehnen) baden sie, öfters warm, weil es bei ihnen die längste Zeit Winter ist. Auf das Bad folgt ein Imbiß; jeder hat seinen besonderen Sitzplatz und seinen eigenen Tisch. Dann gehen sie an ihre Geschäfte oder auch, nicht minder häufig, zum Gelage, immer in Waffen. Tag und [pg 19]Nacht durchzuzechen, bringt keinem Schande. Häufig gibts, wenn sie da trunken sind, Streit, und der bleibt selten bei Worten, sondern endet recht oft mit Wunden und Totschlag. Aber auch die Versöhnung des Feindes mit dem Feind, neue Schwägerschaft, Anschluß an Fürsten und sogar Krieg und Frieden wird gewöhnlich beim Trinkgelage beraten, als ob zu keiner anderen Zeit der Sinn unbeeinflußter Überlegung besser zugänglich wäre oder leichter entflammt für große Gedanken. Ein Volk ohne Arg und Falsch, eröffnet es noch die Geheimnisse seiner Brust bei ungezwungenen Scherzen. Haben nun alle ihre Meinung ohne Rückhalt aufgedeckt, so wird sie am nächsten Tag noch einmal geprüft, und jeder Zeit widerfährt ihr Recht: sie beraten, wenn sie keiner Verstellung fähig sind, beschließen, wenn sie nicht irren können.

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Ihr Getränk ist ein Saft aus Gerste oder Weizen, zu einer Art von Wein vergoren. An der Ufergrenze erhandeln sie auch Wein. Die Kost ist einfach, wilde Früchte, frisches Wildbret, geronnene Milch. Ohne Aufwand, ohne Würzen stillen sie gerade ihren Hunger. Gegen den Durst haben sie nicht die gleiche Mäßigkeit. Wer hier ihrem Hang Vorschub leistete und ihnen zu trinken verschaffte, so viel sie begehren, der könnte sie einmal durch ihre Ausschweifung fast leichter als mit bewaffneter Hand überwinden.