Beschießung einer offenen Stadt

In Mecklenburg hatte General v. Lettow-Vorbeck den Kapp-Putsch organisiert und die verfassungsmäßige Regierung verhaftet. Zur Abwehr waren die Arbeiter in den Generalstreik getreten.

Am 14. März beschloß eine Volksversammlung in Waren den Generalstreik zur Abwehr des Kapp-Putsches. Der »Führer des Reichswehrkommandos Boek«, Leutnant Peter v. Lefort, und der »Beauftragte der Reichswehrbrigade für Waren«, Rittmeister Stefan v. Lefort, verlangten am 17. sofortige Ablieferung aller Waffen und Wiederaufnahme der Arbeit und drohten mit Todesstrafen. Das Ministerium in Schwerin und General von Lettow-Vorbeck erklärten auf Anfrage aus Waren, daß die genannten Dienststellen nicht existieren und daß kein diesbezüglicher Auftrag gegeben sei. Am nächsten Tage drohten die Leforts, »bei Nichterfüllung des Brigadebefehls Waren nach Artillerievorbereitung mit stürmender Hand zu nehmen.« Als Frist setzten sie 11 Uhr 43 Min. fest. Als ihnen eine Deputation entgegenfuhr, verlangten sie bedingungslose Uebergabe der Stadt und 30 Geiseln. Darauf feuerten sie 5 Granatschüsse auf die Stadt ab. Der Sachschaden war bedeutend, mehrere Einwohner wurden verletzt, der Arbeiter Dunn und der Friseur Schliecker getötet; der Schuhmachermeister Berg, der Kürschner Gerber und Fräulein Köhler starben an den Verletzungen. Stefan v. Lefort wurde durch Beschluß des Landgerichts Güstrow vom 20. V. 21 außer Verfolgung gesetzt. Der andere ist flüchtig und lebt zur Zeit in Oesterreich. Sie behaupten, »in Notwehr« gehandelt zu haben. (Vgl. Aktenmäßige Darstellung der Arbeiten der Stadtverwaltung von Waren vom 14. bis 22. März 1920.)