Erschießung auf Grund von Kappgesetzen

Bei dem Tagelöhner Wilhelm Wittke in Niendorf bei Wismar fand am 17. März 1920, morgens, eine Versammlung statt, bei der die streikenden Arbeiter beschlossen, wegen einer Lohndifferenz bei dem Gutsbesitzer Gesandten a. D. Baron Brandenstein vorzusprechen. Auch über den Kapp-Putsch wurde gesprochen. Baron Brandenstein ließ aus Schwerin Militär (Freikorps Roßbach, Reichswehrbrigade, Kommando 9) kommen. Darauf wurde nachts bei Wittke eine Haussuchung gehalten und Wittke vor das Haus des Barons Brandenstein geschleppt. Ein Soldat sagte dabei zu Frau Wittke: »Nehmen Sie man gleich Abschied, in einer Stunde ist der Kerl eine Leiche!« Gleichzeitig wurden auch die Arbeiter Johann Steinfurt, Fritz Möller und Adolf Möller dorthin gebracht. Baron Brandenstein trat aus dem Schloß, deutete auf Steinfurt und Wittke und sagte: »Das sind die Richtigen.« Daraufhin wurden die beiden von den Truppen Kapps vor ein angebliches Standgericht gestellt und zum Tode verurteilt. Noch in der Nacht wurden sie erschossen.

Die Staatsanwaltschaft in Schwerin hat das später wegen dieser Sache eingeleitete Verfahren eingestellt. (Die Aussagen des Fritz und Adolf Möller und der Frau Wittke sind in meinem Besitz. Baron Brandenstein, dem ich das Manuskript eingesandt habe, hat in einem Briefe den hier vorgebrachten Behauptungen nicht widersprochen, jedoch hinzugefügt, die Verurteilung sei »auf Grund der erlassenen Gesetze erfolgt«. Er persönlich habe sich gegen das Todesurteil ausgesprochen. In einem zweiten Brief behauptete er aber, der Name des verantwortlichen Offiziers sei ihm nicht bekannt.)