»Da haben wir Schwein gehabt«
Huber, Karl, Landsberger Str. 153, 27 Jahre alt, Mitglied der K.P.D., wurde am 30. April nachts aus dem Bett geholt und am andern Morgen nach kurzem Verhör erschossen. Zeugen bestätigen, daß Huber in keiner Weise an Kampfhandlungen beteiligt war. Huber hatte bei seiner Festnahme etwa 30 Mark in Bargeld, eine goldene Uhr, eine Uhr mit Stahlgehäuse, Gamaschen und eine Brieftasche bei sich. Sämtliche Gegenstände fehlten. Als die Schwester des Huber am 23. Mai wegen der Erschießung ihres Bruders Erkundigungen einziehen wollte, hörte sie zufällig, wie vor dem Hause, in dem die 2. Kompagnie des 1. Württembergischen Drag.-Regts. einquartiert war (Harlaching, Ueber der Klause), zwei Posten sich äußerten: »Mit dieser schweren Brieftasche und mit den Gamaschen haben wir mal Schwein gehabt.«
Bauer, Johannes, Arbeiter, Unterföhring Nr. 3, 48 Jahre alt, parteilos, und dessen Sohn Johann, 17 Jahre alt, wurden am 30. April auf Grund einer Denunziation aus der Wohnung geholt und kurz darauf ohne Verhör erschossen. Der Vater war parteilos. Der Sohn Mitglied der Arbeiterwehr. Er hinterließ Frau und vier unmündige Kinder.
Am 1. Mai wurden Peter Huhn und Georg Kistler in Großhesselohe und der Feinmechaniker Höpfl in Grünwald ohne Urteil erschossen; Verfahren wurde eingestellt, weil Täter nicht zu ermitteln.
Jakob Münch, Forstenrieder Str. 71, wurde am 1. Mai erschossen. Er wollte seine im Februar gefaßten Waffen abliefern und wurde dabei verhaftet.
Benno Huber, Metzger, Großkarolinenfeld, war bei der Roten Armee in Rosenheim gewesen und wurde am 2. Mai im Bett erschossen. Hinterläßt eine Frau mit zwei Kindern.
Der Schuhmacher Emeran Rötzer und der Arbeiter Kohlmann wurden am 2. Mai auf Grund von Denunziationen durch württembergische Truppen in ihren Wohnungen, Dreimühlenstr. 14, verhaftet und sofort ohne Urteil im Schlacht- und Viehhof erschossen. Sie hatten 3 Gewehre, die in ihrem Privatbesitz waren, darunter 2 Jagdgewehre, am selben Vormittag abgeliefert. Eine Untersuchung fand nicht statt. Sie wurden beschuldigt, einen Regierungssoldaten umgebracht zu haben. In Wirklichkeit hatten sie einen auf der Straße aufgelesenen verwundeten Rotgardisten beherbergt. Dieser wurde im Bett mit Gewehrkolben geschlagen, dann erschossen. Rötzer hinterläßt drei Kinder.
Faust, Schreiner, leistete am 2. Mai freiwillig Sanitätsdienste bei der Armee v. Oven und trug eine Rote Kreuzbinde. Die Soldaten sahen dies für einen Ausweis der Roten Armee an und erschossen ihn. Kein Verfahren.
Der Schriftsteller Hans Schlagenhaufer in Unterhaching wurde am 1. Mai von dem Hauptmann Liftl aufgefordert, seine Waffen abzugeben. Er bestritt, Waffen zu besitzen. Doch wurde ein Gewehr gefunden. Er wurde verhaftet, nach Stadelheim abgeführt und dort am 2. Mai ohne gerichtliches Verfahren erschossen. Nach einer der Witwe zugestellten Entscheidung erfolgte die Erschießung wegen des Gewehres und »weil er sich als Mitglied und späterer Schriftführer der K.P.D. während der Umsturzbewegung besonders hervorgetan habe.« Der Schadenersatzanspruch der Witwe auf Grund des Unruheschadengesetzes wurde am 8. November 1921 vom Reichswirtschaftsgericht abgelehnt. (XVII. A. V. 950/21.) Das Verfahren gegen die Täter wurde eingestellt. Klage beim ordentlichen Gericht ist anhängig.