Gustav Landauer

Ueber die Art der »Unglücksfälle« orientiert weiter folgender Bericht in der Münchener »Neuen Zeitung« vom 3. Juni 1919: »Am 2. Mai stand ich als Wache vor dem großen Tor zum Stadelheimer Gefängnis. Gegen 1-1/4 Uhr brachte ein Trupp bayrischer und württembergischer Soldaten Gustav Landauer. Im Hof begegnete der Gruppe ein Major in Zivil (im Prozeß als Rittergutsbesitzer Freiherr v. Gagern festgestellt), der mit einer schlegelartigen Keule auf Landauer einschlug. Unter Kolbenschlägen und den Schlägen des Majors sank Landauer zusammen. Er stand jedoch wieder auf und wollte zu reden anfangen. Da rief ein Vizewachtmeister: »Geht mal weg!« Unter Lachen und freudiger Zustimmung der Begleitmannschaften gab der Vizewachtmeister zwei Schüsse ab, von denen einer Landauer in den Kopf traf. Landauer atmete immer noch. Unter dem Ruf: »Geht zurück, dann lassen wir ihm noch eine durch!« schoß der Vizewachtmeister Landauer in den Rücken, daß es ihm das Herz herausriß und er vom Boden wegschnellte. Da Landauer immer noch zuckte, trat ihn der Vizewachtmeister mit Füßen zu Tode. Dann wurde ihm alles heruntergerissen und seine Leiche zwei Tage lang ins Waschhaus geworfen.« Wegen dieses Artikels wurde die »Neue Zeitung« unter Vorzensur gestellt.

Das Oberkommando Oven brachte am 6. Juni einen Gegenbericht: »Landauer wurde von einem früheren Offizier geschlagen, als er etwas zu den Soldaten sagen wollte. Nach Aussagen aller Zeugen, mit Ausnahme eines einzigen, hat er mit einer Reitpeitsche, nicht mit einem Knüttel geschlagen. Keiner der bisher vernommenen Zeugen konnte angeben, daß unter Lächeln und freudiger Zustimmung der Begleitmannschaften auf Landauer geschossen worden sei ... Unrichtig ist, daß ein Vizewachtmeister drei Schüsse auf Landauer abgegeben hat. Vielmehr ist erwiesen, daß zwei Infanteristen mit Gewehr oder Karabiner und daß ein Mann, der als Kavallerist, als Sergeant, als Vizewachtmeister und als Offizierstellvertreter bezeichnet wurde, mit der Pistole einen Schuß auf Landauer abgegeben hat. Davon, daß Landauer alles heruntergerissen wurde, hat kein Zeuge etwas angegeben. Festgestellt ist nur, daß Landauer die Uhr abgenommen wurde. Der Besitzer der Uhr wurde bereits ermittelt.« Demnach hat Landauer weder einen Fluchtversuch unternommen, noch eine andere provokatorische Handlung versucht oder ausgeführt.

Der Münchener Stadtrat Weigel teilt mir über die Agnoszierung der Leiche Landauers folgendes mit: »Landauers Leichnam fehlten Rock, Hose, Stiefel und Mantel. Nach dem Sektionsprotokoll waren drei Schüsse auf Landauer abgegeben, die alle tödlich waren. Der Brustschuß stammte nach Ansicht des Gerichtsarztes Dr. Schöpflin und des Prof. Oberndorfer wahrscheinlich nicht von einem Gewehr, sondern von einer Pistole. Doch wurde dies auf Ersuchen des Kriegsgerichtsrates Christoph nicht aufgenommen.«

Freiherr v. Gagern bekam vom Amtsgericht München am 13. September 1919 einen Strafbefehl über 300 Mark. Das Verfahren gegen weitere Beteiligte wurde eingestellt.

»Vor dem Kriegsgericht in Freiburg kam die Anklage gegen den Unteroffizier Digele wegen Tötung Gustav Landauers zur Verhandlung. Nachdem ein nicht ermittelter Soldat Landauer in den Kopf geschossen hatte, gab Digele auf Landauer einen Pistolenschuß ab. Der Angeklagte, ein Württemberger, der inzwischen bei den Baltikumtruppen zum Unteroffizier befördert wurde, berief sich darauf, daß er nur den Befehl eines Vorgesetzten ausgeführt habe. Das Gericht sprach ihn von der Anklage des Totschlages frei, weil er in dem Glauben sein konnte, nach Befehl zu handeln, und verurteilte ihn wegen Hehlerei, begangen durch Aneignung der Uhr des Toten, zu fünf Wochen Gefängnis, die durch die Untersuchungshaft verbüßt sind.« (»Münchner Neueste Nachrichten«, 22. März 1920.) (Ein ausführlicher Prozeßbericht, aus dem insbesondere die Richtigkeit der ersten Darstellung hervorgeht, findet sich in der Freiburger »Volkswacht« vom 22. und 23. März 1920.)

Ich konnte trotz gütiger Unterstützung durch Behörden nicht feststellen, ob Gagern mit dem Hauptmann Freiherr v. Gagern-Rickholt (geboren am 21. 1. 1887 in Worms) identisch ist, der am 25. 5. 1915 den belgischen Baron d'Udekem d'Acoz ermordete. Dieser wurde am 7. Juni 1916 zu 15 Jahren Zuchthaus verurteilt. Am 16. 1. 1919 aber vom Präsidenten des Reichsmilitärgerichts freigelassen. (Erklärung der Reichsregierung, 11. 8. 1922.)

Außer Landauer wurden in den ersten Maitagen in Stadelheim noch über 30 wehrlose Gefangene von den Soldaten ohne weiteres Verfahren umgebracht. Herr Weigel teilt mir hierüber mit: »An der Wand eines inneren Gefängnishofes, dessen Tor auf den Friedhof hinausführt, habe ich an der Mauer in Brusthöhe 50 bis 60 Gewehreinschläge gesehen. Rekognosziert werden sollten 30 bis 40 Tote. Sie waren nach den Angaben der Gefängnisverwaltung aus dem Massengrab, wo sie ohne Särge lagen, herausgeholt und in die Särge gelegt worden. An das Massengrab zu gehen, wurde mir nicht gestattet. Nur wenige Särge wiesen Namen auf, darunter einen weiblichen.«

Elf Leichen konnten nicht agnosziert werden. (Münchener »Neue Zeitung«, 17. Juni 1919.)

Das Verfahren gegen die Täter ist noch nicht abgeschlossen, hat aber bisher zu keinerlei Resultaten geführt.