Die 53 unbewaffneten Russen

Mit welcher Willkür bei diesem »Standrecht« vorgegangen wurde, beweist der Fall der 53 unbewaffneten Russen in Gräfelfing.

Die Räteregierung hatte die in den Gefangenenlagern befindlichen Russen befreit und zum Eintritt in die Rote Armee aufgefordert. Am 1. Mai wurden am Bahnhof Pasing 53 Russen, ohne Waffen, in deutscher Uniform, die aus München kamen, festgenommen. Sie wurden nach Lochham gebracht und dort, wie Augenzeugen berichten, schrecklich mißhandelt. Als einer aus der Reihe treten wollte, um seine Unschuld zu beteuern, wurde er niedergeschossen. Die andern wurden ins Feuerhaus in Gräfelfing eingesperrt. Die dort liegende württembergische Sicherheitskompagnie Nr. 21 forderte wütend ihre sofortige Erschießung. Am 2. Mai um 1/2-6 Uhr morgens wurden alle 52 von einem »Standgericht« auf einmal zum Tode verurteilt. Die Russen beteuerten, an Kämpfen nicht teilgenommen zu haben. Den Gegenbeweis hat das Standgericht gar nicht zu führen versucht. In der ganzen Umgebung war nicht gekämpft worden. Um 1/2-9 Uhr vormittags wurden sie in einer Kiesgrube erschossen. Der Fall wurde vom Staatsanwalt untersucht, doch fand er keinen Grund einzuschreiten. (»Der Kampf«, München, 4. Dezember 1919.)