Die Erschießung in der Sandgrube

Der Arbeiter Paul Jahnke in Hungersdorf, Funktionär des Landarbeiterverbandes, wurde am 20. März von 10 Zeitfreiwilligen unter Führung des früheren Leutnants Thormann auf Grund der Angabe seines Gutsherrn, v. Puttkammer, verhaftet. Eine Durchsuchung seiner Wohnung gab nichts Belastendes. Bei der Patrouille waren Leutnant Franz Harlinghausen, Kurt Wegner und Johannes Dickmann. Herr v. Puttkammer bat wiederholt, dafür zu sorgen, daß Jahnke nicht wiederkomme, was Harlinghausen versprach. Jahnke wurde abtransportiert und in eine Sandgrube geführt. Darauf erschoß ihn Harlinghausen mit zwei Schüssen aus unmittelbarer Nähe während Wegner und Dickmann nach ihren eigenen Angaben (im Prozeß) zusahen. Im Einverständnis mit dem Mörder meldete Thormann dann einen Fluchtversuch. Doch wurde durch andere Zeugen, besonders durch den Kutscher, der Vorgang ermittelt. Harlinghausen ging, als ein Haftbefehl gegen ihn erlassen wurde, ins Ausland. Thormann, der Führer der Patrouille, Wegner und Dickmann, die zugaben, gewußt zu haben, daß Jahnke erschossen werden sollte, wurden am 8. Dezember 1920 freigesprochen, v. Puttkammer wurde nur als Zeuge vernommen. (»Das freie Wort«, Schwerin, 9. Dezember 1920; »Vorwärts«, 11. Dezember 1920.) Herr v. Puttkammer gab vor Gericht an, daß er eine Gehirnerschütterung erlitten habe und daß seine Worte daher nicht ernst genommen werden könnten. Das Verfahren gegen Harlinghausen, der vollständig geständig war, wurde auf Grund der Amnestie im März 1922 eingestellt. (»Freiheit«, 21. März 22.)